Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungsausschusses vom

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1 Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungsausschusses vom Gesamtzahl der Mitglieder: Anwesende stimmberechtigte Mitglieder: 31 Mitglieder 30 Mitglieder TOP 4 Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2025 hier: Kapitel 3.4 Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz Fachvortrag: zum Gutachten zu Potenziellen Deichrückverlegungsflächen im Rahmen des Hochwasserschutzes durch Herrn BD Bernhard Burkart, Leiter des Referats 53.1 (Hochwasserschutz-Planung, Bau) des RP Freiburg - beschließend - Wortmeldungen: Verbandsvorsitzender Neideck, Verbandsdirektor Dr. Karlin, Herr Burkart, Fraktionsvorsitzender Mungenast, VM D. Ehret, VM J. Ehret, Herr Springer, Stellv. Verbandsdirektorin Hahn Verbandsdirektor Dr. Karlin führt aus, dass der Hochwasserschutz im Zeichen des Klimawandels in der Gesellschaft bereits dahingehend diskutiert werde, wie man ihn so effektiv wie möglich machen könne. Hierbei gelte es, zusätzliche Retentionsräume in der Region festzulegen. Hier spreche er nicht in erster Linie das Integrierte Rheinprogramm an, sondern die Retentionsflächen bei den Nebenflüssen zum Rhein und natürlich den Hochwasserschutz insgesamt. Kernanliegen der Verbandsgeschäftsstelle sei auch hier ein schlanker Regionalplan. Der Landesentwicklungsplan 2002 fordere sinngemäß einen großflächigen Hochwasserschutz nach den Kriterien eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses. Im Laufe des letzten Jahrzehnts seien jedoch zwei Wasserrechtsnovellen verabschiedet worden, die die Vorgaben des Landesentwicklungsplans ein Stück weit obsolet gemacht hätten. Durch die von den Fachbehörden des Landes veröffentlichten Gefahrenkarten trete automatisch ein rechtlicher Schutz der Überschwemmungsbereiche eines hundertjährlichen Ereignisses ein in Kombination mit Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten, die im Wassergesetz enumerativ geregelt seien. Deshalb habe man abweichend vom Landesentwicklungsplan den Vorschlag unterbreitet, solche Bereiche nicht in die Fortschreibung des Regionalplans mit aufzunehmen. Zum einen würde man nicht die Differenziertheit hinbekommen, wie dies das Wassergesetz mit den Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten vorsehe. Zum anderen verfüge man derzeit noch nicht über die Hochwassergefahrenkarten, die Grundlage sein müssten. Aufgrund letztgenanntem Umstand schlage man vor, bis auf weiteres die derzeit im Regionalplan ausgewiesenen Bereiche für Hochwasserschutz zu belassen. Sofern die Hochwassergefahrenkarten nach Satzungsbeschluss der Gesamtfortschreibung geliefert würden, sei bereits heute erkennbar, dass man hier die erste Fortschreibung haben werde. Froh sei er darüber, dass Herr Burkart auch das Konzept der

2 2 Deichrückverlegungsräume mit seinem Team erarbeitet habe. Man habe auch in der Sitzungsvorlage sehr deutlich ausgeführt, dass die Gesamtflächendimension der entwickelten Konzeption nur 800 Hektar betrage. Dies zeige, wie wenige Spielräume für Retentionsräume man an den Seitenflüssen für den Hochwasserschutz habe. Herr Burkart hält seinen Vortrag auf der Grundlage einer Powerpoint- Präsentation (Anlage 6 zu diesem Protokoll). Er gehe davon aus, so Fraktionsvorsitzender Mungenast, dass hier ebenfalls ein fachlicher Vorschlag unterbreitet werde, damit die Flächen durch die Regionalplanung gesichert werden, es aber dennoch Abwägungsmöglichkeiten gebe. Laut VM D. Ehret mache es Sinn, die Retention so früh als möglich zu betreiben und die Lieferung der Hochwassergefahrenkarten abzuwarten. Wenn man allerdings Hochwasserschutz betreibe, müsse man sehr genau auf die Maßnahmen achten. In Weisweil habe man sehr großen Wert auf die ökologische Verträglichkeit gelegt. Dies sei umstritten. Hier wolle er auch an Negativbeispiele wie in Rheinhausen bei der Deichtieferlegung erinnern. Man dränge deshalb darauf, dass bei der Projektumsetzung mit den Kommunen und Fachleuten vor Ort zusammengearbeitet werde. Es sei, so VM J. Ehret, von Maßnahmen bei Gewässern 1. Ordnung gesprochen worden. Ihn interessiere, was bei Gewässern 2. Ordnung passiere und ob hier auch Gefahrenkarten aufgelegt werden. Herr Burkart informiert, dass Hochwassergefahrenkarten für Gewässer 1. und 2. Ordnung ab einer Einzugsgebietsgröße von mehr als 10 km² angefertigt werden. Die Deichrückverlegung beziehe sich nur auf Gewässer 1. Ordnung, weil es an Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet nahezu keine Deiche gebe. Eine Ausnahme bilde hier der Ettenbach in Ettenheim. Herr Springer ergänzt zum Integrierten Rheinprogramm, dass dieses ganz anders ausgelegt sei. Dort werde versucht, den 200-jährlichen Hochwasserschutz wiederherzustellen. Beim 100-jährlichen Hochwasserschutz, über den man hier rede, sei künftig 15 Prozent mehr als Bemessungsabschluss vorzusehen. Man habe hier ein anderes Regime. Beim Integrierten Rheinprogramm werde ein wesentlich höherer Hochwasserschutz realisiert. Herr Burkart ergänzt, dass man erwarte, künftig höhere Hochwasserwerte zu erhalten, womit der bisher 100-jährliche auf einen 60-jährlichen Hochwasserschutz reduziert werde. Wie in der Sitzung des Ältestenrates vorgeschlagen, formuliert Stellvertr. Verbandsdirektorin Hahn die nachfolgende Ziff. 3 als ergänzenden Beschlussvorschlag. Der Vorschlag beruhe auf der Tatsache, dass man die Hochwassergefahrenkarten nur dann inhaltlich bei der Gesamtfortschreibung berücksichtigen könne, wenn sie innerhalb des nächsten halben Jahres vorliegen würden.

3 3 Beschluss des Planungsausschusses 1. Der Planungsausschuss nimmt den Fachvortrag zum Gutachten zu potenziellen Deichrückverlegungsflächen im Rahmen des Hochwasserschutzes durch Herrn BD Bernhard Burkart (Leiter des Referates 53.1 Hochwasserschutz Planung, Bau des Regierungspräsidiums Freiburg) zur Kenntnis. 2. Der Planungsausschuss beschließt die unter den Ziffern 3 bis 7 dargestellte Vorgehensweise. Entsprechend dem Leitprinzip des schlanken (=steuerungsrelevanten) Regionalplanes soll 2.1 abweichend von den Vorgaben des LEP auf eine dauerhafte regionalplanerische Sicherung solcher Bereiche verzichtet werden, die bereits unter strengem fachrechtlichen Schutz eines hundertjährlichen Hochwassers stehen; 2.2 die bisherige Flächenkulisse der Vorrangbereiche für Überschwemmung des Regionalplanes 1995 solange und soweit als eine wichtige Grundlage für eine regionalplanerische Gebietsfestlegung übernommen werden, bis die HQ 100 -Überschwemmungsbereiche durch das Vorliegen der Hochwassergefahrenkarten unter gesetzlichen Schutz gestellt sind oder vorlaufend andere fachbehördlich anerkannte Abgrenzungen den HQ 100 -Überschwemmungsbereich präzisieren. 3. Der Planungsausschuss fordert das Land Baden-Württemberg auf, mit der Erarbeitung der Hochwassergefahrenkarten zügiger voranzuschreiten, so dass diese zeitnah (bis Ende 2011) als Grundlage für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans zur Verfügung stehen. (einstimmiger Beschluss) Beglaubigte Abschrift: Freiburg, den gez. Treichel... Unterschrift/Siegel

4 Rückverlegung von Flussdeichen Ein Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz in der Region Bernhard Burkart Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt Landesbetrieb Gewässer Folie: 1 Historie Hochwasserschutz Überflutungsflächen in der Ortenau um 1800 vor Beginn des Flussbaus und heutige Siedlungsflächen in früheren Überschwemmungsgebieten Folie: 2

5 Ausbau der Flüsse seit 1800 Siedlungsentwicklung der Stadt Offenburg im Schutz der Kinzigdeiche ohne Ausbau nicht möglich Folie: 3 Ergebnisse von Flussgebietsuntersuchungen Fluss aktueller Schutz Kinzig T~ Rench T~ Acher/Acherflutkanal T~ Schutter/SEK T~ Dreisam T~ Elz T~ Schutzgrad 100 ist erst nach Abschluss ergänzender Maßnahmen gesichert! (in Teilbereichen aber nicht zu erreichen) Folie: 4

6 Klimaänderungsfaktoren in Baden-Württemberg Folie: 5 Prognose: HQ 100 vergrößert sich um 15% (heutiges HQ 100 würde zum HQ 60) Technischer Hochwasserschutz Sanierung Flussdeiche: Gesamtkosten im Regierungsbezirk noch 180 Mio Folie: 6

7 Hochwassergefahrenkarten im Gebiet des Regionalverbands Zeitplan Fertigstellung (Stand Mai 2011) Folie: 7 Deichrückverlegungen Kinzig und Rench Möglichkeiten aus wasserbaulicher Sicht Aktuelles Ziel: Schutz der Flächen vor anderweitiger Nutzung 18 Maßnahmen im Ortenaukreis Folie: 8

8 Deichrückverlegungen Dreisam und Elz 10 Maßnahmen in den Landkreisen Emmendingen und Breisgau- Hochschwarzwald Folie: 9 Deichrückverlegung Umsetzung ist ein Langzeitprojekt (2 bis 3 Jahrzehnte) erfolgt immer in Zusammenhang mit anstehenden Deichsanierungen (Rückverlegung statt Sanierung) Zulässigkeit jeder Einzelmaßnahme wird in Planfeststellung geprüft Generelle Flächensicherung im Regionalplan soll zwischenzeitliche unvereinbare Nutzungen verhindern Folie: 10

9 erforderliche Beschränkungen/Verbote Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen nach den 30, 33,34 und 35 Baugesetzbuch. Folie: 11 Beispiel Deichrückverlegung Ausgeführt Hektar Fläche m³ Volumen Alte Deichlinie Folie: 12

10 Beispiel Deichrückverlegung M6 Folie: 13 Beispiel Deichrückverlegung M6 Statt Deichsanierung Deichrückbau Rench oberhalb Renchen- Erlach Im Bau Rench oberhalb Renchen- Erlach Folie: 14

11 Wasserbau heute: Weiterentwicklung Hochwasserschutz unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit Hochwassergefahrenkarten Deichrückverlegung ökologische Aufwertung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie: 15

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