Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention und Rehabilitation von psychischen Gesundheitsschäden nach Arbeitsunfällen

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1 Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention und Rehabilitation von psychischen Gesundheitsschäden nach Arbeitsunfällen Gabi Schuck Fachsymposium Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz- Möglichkeiten der Prävention und der Rehabilitation am

2 Allgemeine Ziele Prävention Gewalt vermeiden oder mindern durch: Beeinflussung von Arbeitsverhältnissen und Verhalten der Versicherten

3 Allgemeine Ziele Rehabilitation Gesundheitsschaden beseitigen oder bessern, Verschlimmerung verhüten durch: rasche Einleitung von Interventionsmaßnahmen und therapeutischen Maßnahmen

4 Maßnahmen der Primärprävention 1. Gefährdungsbeurteilung Identifizieren und bewerten von: betriebstypischen, traumatischen Ereignissen gefährdeten Personengruppen

5 Maßnahmen der Primärprävention 2. baulicher u. technischer Schutz 3. Konzepte für betriebliche Organisationsstrukturen 4. Vorbereitung auf Konfliktsituationen

6 Erstbetreuung (Phase 1) Einsatz Aufgaben Ausbildung

7 Einsatz von Erstbetreuern Psychologisch geschulte Laienhelfer Anzahl abhängig von Risikoklassen frühzeitiger Kontakt mit Betroffenen

8 Aufgaben der Erstbetreuer Auffangen der Schockreaktion (Anwesenheit, Beruhigung) Betreuen Übergabe an soziales Umfeld, Betriebsarzt, fachspezifische Dienste etc.

9 Ausbildung der Erstbetreuer Inhalt u. Umfang entspricht den Standards der Bundespsychotherapeutenkammer zur Psychologischen Ersten Hilfe Grundausbildung 16 Stunden Fortbildung alle 2 Jahre (4 Stunden)

10 Stabilisierungsmaßnahmen (Phase 2) Frühzeitige professionelle Intervention - bei Bedarf spätestens nach 4 Wochen Psychotherapeutische Behandlung - veranlasst UV-träger oder D-Arzt zunächst bis zu 5 probatorische Sitzungen i.d.r. kognitiv-verhaltenstherapeutische Verfahren (Details siehe Modellverfahren)

11 Modellverfahren Einbindung von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten in das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren bei psychischen Gesundheitsschäden Qualifikation: Psychiater, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten Nach Approbation mind. 3 Jahre in psychiatrischer, psychosomatischer oder neurologischer Klinik Fortbildung in Traumatherapie

12 Modellverfahren Pflichten: Beginn ambulante Therapie innerhalb einer Woche nach Auftrag Beginn stationäre Therapie innerhalb von zwei Wochen Fristgerechte Berichterstattung Honorierung: Gesondertes Gebührenverzeichnis Vertrag: Aufnahme in das verwaltungsinterne Verzeichnis

13 Weiterbehandlung (Phase 3) Diagnose nach ICD 10 gesichert - falls (-) Abklärung durch beratenden Facharzt oder BG-Klinik, auch stationär Kurzzeittherapie: zunächst 10, max. 25 Sitzungen Langzeittherapie: nur auf Antrag nach Genehmigung des UVträgers Therapieplan mit konkreten Reha-Zielen (Details siehe Modellverfahren)

14 Aufgaben des beruflichen Reha-Managements Identifizierung von Versicherten mit (oder dem Risiko) Beeinträchtigungen Abklärung des Störungsbildes und möglicher Therapieerfolge Auswahl geeigneter Maßnahmeangebote Kommunikation mit dem Versicherten und dem Arbeitgeber Betreuung bei der Erlangung eines konkreten Arbeitplatzes

15 Begutachtung Grundsatz: Es gelten die allgemeinen rechtlichen Beurteilungskriterien und verfahrensmäßig-methodischen Begutachtungsregeln.

16 Begutachtung Einzelkriterien: Geeignete Gutachter: Sachverständige mit besonderer Fachkunde und Erfahrung (muss nicht Arzt sein) Umfangreiche Sachverhaltsübermittlung (äußeres Ereignis u. sonst. Geschehen, Vorerkrankungen, persönliche u. soziale Verhältnisse, Arbeitssituation) Beweismaßstab: Vollbeweis, es genügt jedoch sog. Objektivierung

17 Begutachtung MdE: funktionelle Auswirkungen der psychischen Störungen im Erwerbsleben MdE-Sätze bei organischen Verletzungen umfassen die regelmäßigen psychischen Begleiterscheinungen darüber hinausgehende Störungen sind eigenständig zu bewerten

18 Besten Dank für Ihr Interesse.

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