Breitband. Breitbanderschließung im ländlichen Raum Möglichkeiten und Modelle Nordsee Akademie Leck, 24. September 2015.

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1 Breitband Breitbanderschließung im ländlichen Raum Möglichkeiten und Modelle Nordsee Akademie Leck, 24. September 2015 Johannes Lüneberg

2 Breitbandstrategien im Überblick 75% Verfügbarkeit von 50Mbit/s Quelle: Breitbandbüro des Bundes, Nov. 2014

3 Breitbandziel des Bundes Netzallianz Digitales Deutschland - BMVI: Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Ende des Jahres 2018 eine flächendeckende Versorgung der bundesdeutschen Haushalte mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s sicherzustellen. (vgl. Netzallianz Digitales Deutschland, Kursbuch Netzausbau vom , S. 3) Digitale Agenda Die Bundesregierung: Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mittels eines effizienten Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von min. 50 Mbit/s bis 2018 entsteht. (vgl. Digitale Agenda, August 2014, S. 9)

4 Breitbandstrategie SH ZIEL: Entwicklung einer nachhaltigen Breitband-Infrastruktur, die auf Basis von Glasfasernetzen errichtet wird. Bis 2025 sollen min. 90% der Haushalte und bis 2030 alle Haushalte in SH über eine Glasfaseranschluss verfügen. Für die Optimierung der Grundversorgung ist die Umsetzung von Zwischenlösungen zulässig, wenn dabei das langfristige Ziel unterstützt wird. (vgl. Breitbandstrategie Breitband 2030, S. 15)

5 Breitbandstrategie SH Instrumente Breitband-Kompetenzzentrum (BKZSH): zentrale Koordinierungsstelle für die kommunalen Projekte sowie die Anbieter Investitionsbank : Förderbank des Landes mit einem klaren Fokus auf Breitband Fördermittel: Flankierung des Ausbaus (einschließlich Förderung von Beratungsleistungen bei den kommunalen Projekten) Landesbürgschaften: Unterstützung der Hausbanken

6

7 Bedarfsentwicklung Download/Datensicherung eines Datenpaketes von 4,7 GB (Datengröße einer DVD) z.b. eines Films. Technologie/Übertragungsrate ISDN (64 Kbit/s) DSL/Kabel/LTE (2 Mbit/s) DSL/Kabel/LTE (6 Mbit/s) VDSL/Kabel/LTE (25 Mbit/s) VDSL/Kabel/Glasfaser (50 Mbit/s) Vectoring/Kabel/Glasfaser (100 Mbit/s) Glasfaser (1Gbit/s) Benötigte Übertragungszeit 7 Tage, 3 Stunden, 7 Minuten 5 Stunden, 20 Minuten, 51 Sekunden 1 Stunde, 46 Minuten, 57 Sekunden 25 Minuten, 40 Sekunden 12 Minuten, 50 Sekunden 6 Minuten, 25 Sekunden 37 Sekunden Das Streaming von Filmen aus Onlinemediatheken ist bei Bandbreiten < 25 Mbit/s nicht möglich.

8 Bedarfsentwicklung

9 Technische Möglichkeiten

10 Strategie der Deutschen Telekom FTTC / VDSL 1. Investitionskostenzuschuss 3. Investitionskostenzuschuss Quelle: Deutsche Telekom, verändert G.Fast / Glasfaser bis zum Bürgersteig 2. Investitionskostenzuschuss

11 Ausgangssituation Amt Schafflund

12

13 Technische Möglichkeiten?

14 Arbeitsschritte Bevor öffentliches Geld in die Hand genommen wird, Feststellung des Marktversagens nach 4 NGA-RR vom notwendig Markterkundung nach 4 NGA-RR Deckungslückenmodell vs. Pachtmodell? Förderung einer fremden Infrastruktur und Gewährung eines investiven Zuschusses ODER Errichtung und Verpachtung einer eigenen kommunalen Infrastruktur Anpassung/Optimierung der technischen Strukturplanungen Businessplanung unter Festlegung der ORGA-Form Ausschreibung unabhängig ob Pachtmodell oder Deckungslückenmodell - 5 und 6 NGA-RR

15 Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR) Übersicht der Verfahrensschritte bei der NGA-RR 1. Markterkundung / Anbieterabfrage 2. Interessenbekundung (Optional) 3.Ausschreibung 4. Betreiberauswahl 5. Monitoring 6. Dokumentation 7. Abschließende Meldung

16 Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR) Nachfolgeregelung zur Bundesrahmenregelung Leerrohre Gilt seit dem Transparenzverpflichtung nach 4 Abs. 4; 5 Abs. 3; 8 und 10 Wichtige Veränderungen: Wirtschaftlichkeitslückenförderung wieder möglich (Präambel und 3 Abs. 1 Buchstabe a) Bandbreite: 75% HH von 50 Mbit/s und mehr; 95% min. 30 Mbit/s (Präambel und 2 Abs. 3) Dem Zuwendungsgeber ist freigestellt, höhere Bandbreiten vorzuschreiben ( 2 Abs. 4) Veränderungen in der Markterkundung ( 4) Individuelles Anschreiben vor Ort tätiger TK-Unternehmen verpflichtend ( 4 Abs. 2) Einstellung einer im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk ( 4 Abs. 2)

17 Definition von NGA-Netzen, Veröffentlichung auf NGA-RR Markterkundung Individuelles Anschreiben der vor Ort tätigen Unternehmen Breitbandatlas des Bundes Abstimmung mit BKZSH Auflistung von Gemeinde(n); Gemeindekennziffer, ONKZ Darstellung der aktuellen Versorgungssituation verbal und als Karte Breitbandatlas des Bundes bzw. BISH

18 NGA-RR Markterkundung Bandbreite: 75% HH von 50 Mbit/s und mehr; 95% min. 30 Mbit/s (Präambel und 2 Abs. 3) Dem Zuwendungsgeber ist freigestellt, höhere Bandbreiten vorzuschreiben ( 2 Abs. 4) Abfrage der bestehenden Netze von min. 30 Mbit/s UND 50 Mbit/s (wichtig für Bundesförderprogramm) Abfrage der Planungen des Baus von Netzen für min. 30 Mbit/s UND 50 Mbit/s in den nächsten drei Jahren (Start innerhalb eines Jahres) Abfrage von Masterplänen, Meilensteinen, Geschäftsplänen, Bankendarlehensverträge, Wegerechte etc. (Schritt 2) Lieferung von georeferenzierten Daten (straßenzuggenau) Min. 4 Wochen Frist

19 Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR) Auswahlverfahren ( 5) Leerrohre müssen für mehrere Kabelnetze und für Point-to-Point als auch Point to Multipoint-Lösungen geeignet sein ( 5 Abs.2) Die Technologieneutralität bezieht sich auf alle Teile des Netzes! ( 5 Abs. 5) Prüfung der Wirtschaftlichkeitslücken durch externe Rechnungsprüfer auf Verlangen der BKZ der Länder ( 5 Abs. 8) Kriterien und Verpflichtungen des Anbieters ( 7) Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zu Teilnehmeranschlussleitung ( 7 Abs. 2) Im Falle einer Förderung müssen im gesamten geförderten Netz dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde ( 7 Abs. 4)

20 Zweckverbandsmodell Gemeinden, Städte Aufgabenübertragung über einen öff.-rechtl. Vertrag Banken: IBSH, KfW u.a. Darlehen Zins und Tilgung Zweckverband Verpachtung des pass. Netzes Pachtzahlung Pächter/ Netzbetreiber (plant, baut und betreibt das passive Netz)

21 Zweckverbandsmodell VORTEILE + Kommunalkreditfähigkeit (mögliche Verbandsmitglieder: Gemeinden, Ämter, Kreise Beteiligung privater nur in engen Grenzen möglich [vgl. 2 Abs. 2 Satz 2 GkZ]) + Niedrigere Zinsen, längere Kreditlaufzeiten als bei privatwirtschaftlichen Organisationsformen + Keine Renditeerwartungen + Förderfähigkeit (förderfähig sind nach Ziffer 3 Breitbandrichtlinie SH nur Gemeinden und Gemeindeverbände zzgl. Ämter und Zweckverbände [vgl. Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig- Holsteins (Breitbandrichtlinie) vom (Amtsbl. Schl.-H S. 784)] Weitergabe dieser finanziellen Vorteile an den Betreiber über eine rein kapitaldienst- und sonstige Kosten deckende Pachtforderung. Diese dem Pächter gewährte Beihilfe ist gem. der Bundesrahmenregelung Leerrohre zulässig. Es wird kommunale Infrastruktur geschaffen. Das passive Netz gehört dem ZV.

22 Fördermöglichkeiten in SH I Zuwendungsempfänger Gemeinden und Gemeindeverbände keine privatwirtschaftlichen Organisationsformen Keine einzelgemeindliche Förderung bei übergeordneten Aktivitäten Förderung nur bei Marktversagen Gegenstand der Förderung Planungs- und Beratungsleistungen Wirtschaftlichkeitslücken (nach NGA-RR wieder möglich) (Mit-)Verlegung von Leerrohren Vectoring ist nicht förderfähig! Fördertöpfe EU-Mittel (ELER) über das LPLR nach Genehmigung des Landesprogramms für Grundversorgung und geplant auch für NGA-Netze Eigenes Förderprogramm des Bundes in der 2. Jahreshälfte GAK-Mittel nur in Gebieten mit einer Unterversorgung von < 6 Mbit/s GRW geplant für den Anschluss von Gewerbegebieten

23 Fördermöglichkeiten in SH II Fördertöpfe Sondervermögen Breitband: Zinssubventionierungsprogramm (Kommunen und Unternehmen); Kofinanzierung ELER; sonstige Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandstrategie Erlöse Digitale Dividende II: Kabinettsentscheidung im September. Ansatzpunkte: Aufstockung Zinssubventionierungsprogramm, Kofinanzierung des Bundesprogramm, Schaffung eines Backbone-Netzes Gesamtvolumen Fördermittel SH bis 2020: 50 Mio Mio. Dig. Div. II Neu IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Gefördert werden Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in SH Gefördert werden NGA-Netze mit passiven Netzen und aktiver Technik Konditionen: 50% der Investitionskosten, max. 10 Mio. EUR je Vorhaben Zinsbindung von bis zu 20 Jahren bzw. 8 Jahren Zinsverbilligung in Höhe von 1,5% p.a. für die ersten 5 Jahre Aussetzung der Tilgung für 5 Jahre bzw. 6 Monate Grundlage: De-minimis-Verordnung bei Unternehmen

24 Bundesförderprogramm gespeist aus dem Bundesanteil an der Dig. Div. II Geplanter Start war verschoben; Vorgesehen nun (?) Bundesförderprogramm Quelle: Handelsblatt vom

25 Basiert auf der NGA-Rahmenregelung Bundesförderprogramm Gefördert werden kann Vergleich der Konzepte notwendig: Betreibermodell Nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung mit 50 Mbit/s Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreis, Zweckverbände Antragsbewertung erfolgt über Stichtagsverfahren samt Scoring kein Windhundprinzip Zur Verfügung stehende Mittel: 1,33 Mrd. aus der Versteigerung der Dig. Div. II 1,40 Mrd. aus der Investitionsoffensive des Bundes 2,73 Mrd. gesamt, Mittelabruf bis Ende 2018 Transparenzverpflichtung:

26 Bundesförderprogramm Förderquote: 50% bis 70% bei Investitionen Bis zu 100% bei Beratungsleistungen Min. 10 % Eigenmittel des Zuwendungsempfängers Bei Haushaltssicherung Ausnahmen möglich Förderhöhe: Investitionen bis zu 10 Mio. Bagatellgrenze für Investitionen liegt bei Beratungsleistungen bis Kofinanzierung durch die jeweiligen Bundesländer gewünscht Notwendigkeit eines passenden Landesprogramms Zweckbindungsfrist 10 Jahre Ziel: flächendeckend min. 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018

27 Ergebnisse in SH Derzeitiger Ausbaustand FTTH/B 303 Gemeinden in Betrieb 86 Gemeinden im aktuellen Ausbau Anschlussquote: > 14% der HH in SH (Homes Passed: ca. 23%) Mittelfristige Ausbauplanung in weiteren 300 Gemeinden Aus dem Breitbandatlas des Bundes: 69,9% der HH in SH verfügen über 50 Mbit/s Bundesdurchschnitt: 66,4% Platz 2 der Flächenländer hinter NRW und gemeinsam mit BW Es entsteht nachhaltige kommunale Infrastruktur!

28 Unsere Kontaktdaten Das Team: Die Adresse: Richard Krause Reventlouallee 6 Andrea Bonk Kiel Johannes Lüneberg Thomas Ulbricht Tel: 0431 / Nancy Avemarg Fax: 0431 / Julia Heinke Mail: info@bkzsh.de Gabriele Prestin-Weidmann [vorname.nachname@bkzsh.de] Horst Striebich, Bgm. a.d. Web: Besucheradresse: Kuhnkestraße Kiel

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