Fachtag Von der Duldung zum Bleiberecht -- AG 1: Ausbildungsduldung
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- Barbara Schreiber
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1 Herzlich Willkommen Fachtag Von der Duldung zum Bleiberecht -- AG 1: Ausbildungsduldung -- Tübingen, Referent: Sebastian Röder (Flüchtlingsrat BW)
2 Die Ausbildungsduldung Die Ausbildungsduldung......eine goldene Brücke für Geduldete?
3 Von der Duldung zum Bleiberecht? Ausbildung? Wenn Asylantrag vollziehbar abgelehnt Grundsätzlich: Spurwechselverbot ( 10 AufenthG)
4 Die Ausbildungsduldung Historie oausbildungsduldung erstmals eingeführt mit Bleiberechtsgesetz v Qualifizierte Ausbildung als Regelbeispiel für einen dringenden persönlichen Grund Zuvor allenfalls ungeschriebener Duldungsgrund isv 60a II 3 AufenthG o Ausgebaut mit Integrationsgesetz v Streichung der Altersgrenze (21. Jahre) Streichung des Totalausschlusses sicherer HKL Duldungserteilung für gesamte vertraglich geregelte Ausbildungszeit (vorher: Soll-Erteilung für 1 Jahr) Vor allem: Ist- statt Kann -Erteilung, d.h. sicherer Abschiebungsschutz mit anschließendem Anspruch auf Aufenthaltslegalisierung ( 18 Ia AufenthG)
5 Die Ausbildungsduldung Bedeutung Zwei Drittel der Beratungsanfragen beim Flüchtlingsrat betreffen nach wie vor das Thema Ausbildungsduldung, (leider) auch als 3+2- Regelung bezeichnet ca. 55 Gerichtsentscheidungen zur Ausbildungsduldung seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes BMI hat Allgemeine Anwendungshinweise (AAH, Stand: ) u.a. zur Ausbildungsduldung herausgegeben; daneben ergänzende/abweichende Ländererlasse
6 Die Ausbildungsduldung Rechtspolitischer Hintergrund Die Ausbildungsduldung Ausdruck eines Dilemmas Wer kein Bleiberecht hat, muss gehen. Die Ausreisepflicht für Ausländer mit neuer Konsequenz durchsetzen. Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt eine Vielzahl von Fachkräften (BT-Drs. 18/8615)
7 Die Ausbildungsduldung Von der Aufenthaltsgestattung zur Duldung Wann kann die Ausbildungsduldung erteilt werden? Asyl(-erst) antrag Rechtskräftige /vollziehbare Ablehnung Asylantrag Aufenthalt gestattet Ausbildungsduldung weder möglich, noch nötig Aufenthalt nicht mehr gestattet Gibt es Duldungsgründe? Ausbildung als Vollstreckungsschutz? Keine Abschiebungsgefahr Rechtzeitiger Antrag bei ABH Keine Abschiebungsgefahr (mehr), wenn Ausbildungsduldung erteilt wird 7
8 Die Ausbildungsduldung Wann erlischt die Aufenthaltsgestattung? Aufenthaltsgestattung erlischt bei Klageerhebung erst mit rechtskräftigem Verfahrensabschluss ( 67 I Nr. 6 AsylG)
9 Die Ausbildungsduldung Wann erlischt die Aufenthaltsgestattung? Aufenthaltsgestattung erlischt mit Zustellung des BAMF- Bescheids ( 67 I Nr. 4 AsylG) Erhebung Klage/Eilantrag ändert daran nichts
10 Die Ausbildungsduldung Voraussetzungen o Qualifizierte Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) in staatlich anerkanntem/vergleichbar geregelten Beruf ( BIBB-Liste ) Gesetzlich/in Ausbildungsordnung vorgesehene, nicht individuell vereinbarte Ausbildungsdauer maßgeblich Krankenpflegehelferausbildung keine qualif. Ausbildung (VGH BW, ) 1 Jahr; wird auch nicht durch integrierten Deutschkurs zur qualifizierten Ausbildung 1-jährige BFS, wenn von Anfang an Ausbildungsvertrag vorliegt (Vorvertrag reicht nicht) EQ ist keine Ausbildung (VGH BW, ) Ggf. Ermessensduldung Poli9kum o Wer Berufsausbildung aufnimmt oder aufgenommen hat P: Was heißt aufnimmt VGH BW: Abschluss Ausbildungsvertrag ggf. ausreichend Aber: Tätigkeitsbeginn muss in wenigen Wochen bevorstehen Ggf. Ermessensduldung ( 60a II 3 AufenthG), vgl. AA BMI v
11 Die Ausbildungsduldung Ausschlussgründe 1. Konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung Beantragung eines Pass(ersatz-)papiers, Terminierung Flug, Dublin-Bescheid mit Anordnungsanordnung VGH BW: Maßgeblicher Zeitpunkt = Beantragung der Ausbildungsduldung unter Mitteilung/Vorlage des Ausbildungsvertrags bei ABH ggf. WeCrennen mit ABH Zusätzlich Vorlage Ausbildungsvertrag auch bei IHK/Handwerkskammern + Bestätigung bei ABH vorlegen Gute Chancen, bei legalemausbildungsbeginn im Asylverfahren Prüfung der Duldungsvoraussetzungen (Rechtzeitiger Antrag!) (Spätestens) jetzt Mitwirkung bei Passbeschaffung 2. Verurteilung zu Straftat von insgesamt über 50/90 Tagessätzen
12 Die Ausbildungsduldung Ausschlussgründe 3. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus selbst zu vertretenden Gründen nicht vollziehbar o Klassiker : Verstoß gegen Passbeschaffungspflicht o Unterlassene Mitwirkung muss kausal für Unmöglichkeit der Abschiebung sein o Mangelnde Kooperation gefährdet Duldungsanspruch Ernsthaftes und nachhaltiges Bemühen 4. Personen aus sicheren HKL, aber nur wenn: o Asylantrag nach dem gestellt und Ablehnung des Asylantrags 5. Einreise allein zum Zwecke des Sozialleistungsbezugs o Bislang (!) keine praktische Bedeutung
13 Die Ausbildungsduldung Voraussetzung Beschäftigungserlaubnis? o Warum wird trotzdem tlw. keine Ausbildungsduldung erteilt? oim BW hält zusätzlich Beschäftigungserlaubnis (BE) für erforderlich Im Duldungsantrag mit enthalten, vgl. VGH BW, o Grds. Ermessen der Ausländerbehörde Aber: bei Anspruch auf Ausbildungsduldung weitgehende Ermessensreduktion Verweigerung der BE begrenzt auf Missbrauchsfälle Mögliche Fallgruppen Gezielte Umgehung des Visumsverfahrens Einreise trotz Wiedereinreisesperre Beharrliche (nicht-kausale) Nicht-Mitwirkung bei Passbeschaffung Rücknahme des Asylantrags vor Entscheidung des BAMF durch Person aus sicherem HKL (so VG Karlsruhe) UMF, die z.b. wegen gesteigertem Abschiebungsschutz des 58 Ia AufenthG keinen Asylantrag stellen
14 Die Ausbildungsduldung So sieht sie (manchmal) aus
15 Die Ausbildungsduldung Nach der Ausbildung/Sonstiges o Duldung wird für gesamte im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer erteilt o Bei Abbruch einmalige Neuerteilung zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes für 6 Monate o Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss o AE für 2 Jahre für eine der Ausbildung entsprechende Beschäftigung ( 18a Abs. 1a AufenthG) o Wenn keine Übernahme erfolgt, einmalige 6-Monats- Duldung zur Suche eines der Ausbildung entsprechenden Jobs o Wenn Voraussetzungen nicht vorliegen oder es nicht um eine qualifizierte Berufsausbildung geht, ggf. ausnahmsweise noch Ermessensduldung möglich
16 Die Ausbildungsduldung Nebenkriegsschauplätze o Familienangehörige Duldungsanspruch erstreckt sich nur auf den Azubi Duldung Familienangehöriger gem. 60a II 3 AufenthG? in engen Grenzen, vgl. AAH o Ausbildungsförderung Personen mit Duldung nach 15 Monaten Voraufenthalt, aber nur bei bestimmten Ausbildungen, vgl. 8 IIa BaFöG, 59 II, 132 II SGB III V.a. Finanzierungsproblem bei Ausbildungsbeginn mit Aufenthaltsgestattung ( BafÖG-Falle, vgl. 2 AsylbLG, 22 SGB XII, 132 I SGB III) o Aufhebung Wohnsitzauflage Gesetzliche Wohnsitzauflage für Geduldete gem. 61 Id 1 AufenthG Problem bei wohnortfernen Ausbildungsplätzen Entfällt nur bei Lebensunterhaltssicherung (Prognose!)
17 Die Ausbildungsduldung Nebenkriegsschauplätze o Sprachförderung Zugang zum Integrationskurs nach Ermessen, vgl. 44 IV 2 Nr. 2 AufenthG
18 Zur Fortbildung Fortbildung Aktiv für Flüchtlinge Autor/innen: Die Fortbildungsinhalte und die Präsentation wurden entwickelt und erstellt von den Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg im Rahmen der Förderung durch das Land Baden Württemberg 2017 (Projekt aktiv für Flüchtlinge ). Inhalte der Fortbildung: Die Inhalte der Fortbildung sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe der PDF-Präsentation im internen Kreis der Teilnehmer/innenist erlaubt, eine Veröffentlichung ist nicht erlaubt. Die Inhalte der Folien sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet worden. Trotzdem kann es sein, dass sich in der Zwischenzeit Änderungen ergeben haben. Die Fortbildung vermittelt Grundlagenwissen. Es wird angeregt, eigenständig vertiefendes Wissen zu erarbeiten.
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