Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ. I Herzlich Willkommen!
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- Stanislaus Beutel
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1 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Herzlich Willkommen!
2 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Das IQ Netzwerk Baden-Württemberg Stuttgarter Akteure und ihre Angebote Fachtag Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen IQ Netzwerk Baden-Württemberg, Region Stuttgart 1. Juni 2012 Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
3 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Koordinierung Region Stuttgart Vernetzung der Arbeitsmarktakteure in der Region Stuttgart Koordination und Dokumentation von arbeitsmarktbezogenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Migrantinnen und Migranten in der Region Stuttgart Mitwirkung bei der Entwicklung und Verzahnung dieser Maßnahmen Organisation von Schulungen für Arbeitsagenturen, Jobcenter und Kammern in der Region Stuttgart Stefanie Andersson
4 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Mitarbeiterin der Koordination Versand von Informationsmaterial Sekretariat Verwaltung / Finanzen Filiz Kaya
5 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Sensibilisierung von Migrantinnen und Migranten Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zu arbeitsmarktrelevanten Themen Einbinden von italienischen Unternehmer/innen in den Anerkennungsprozess für den Bereich Nachqualifizierung Individuelle Informationsweitergabe zum Thema Anerkennung Sonja Steinhauer
6 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Stu$gart Stuttgarter Erstberatungsstelle zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Erst- und Verweisberatung sowie Prozessbegleitung (in Einzelfällen) in beruflichen Anerkennungsfragen für Personen mit Migrationshintergrund BeraterInnen anderer Einrichtungen und Behörden Informationssammlung und Weitergabe: Rechtliche Regelungen, Anerkennungsstellen, Anerkennungsverfahren, Beratung auf Grundlage des BQFG Vernetzung mit IQ-Netzwerkpartnern, Anerkennungsstellen, Regeleinrichtungen, anderen Beratungsstellen und Netzwerken im Bereich Migration und Arbeitsmarktintegration Anne Seth
7 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ LAKA Baden-Württemberg I 2012 Sensibilisierung und Weiterbildung von Migrantenvertretungen und kommunalen Akteuren der Migrationsarbeit Gewinnung von Migrantenvertretungen und -organisationen als Lotsen für die berufliche Anerkennung Informationsveranstaltungen zu Themen aus dem Bereich Arbeitsmarktintegration Unterstützung von Migrantenvertretungen bei der Zusammenarbeit mit lokalen arbeitsmarktrelevanten Akteuren Aline Baumstark Sevgül Aydoğdu
8 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Herzlich Willkommen!
9 LAKA Baden-Württemberg Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Regelungen des neuen Anerkennungsgesetz des Bundes Aline Baumstark, LAKA Baden-Württemberg Fachtag Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen IQ Netzwerk Baden-Württemberg, Region Stuttgart 1. Juni 2012 Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
10 LAKA Baden-Württemberg Gliederung Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I Anerkennung beruflicher Qualifikationen 2. Das Anerkennungsgesetz / BQFG 3. Das Anerkennungsverfahren
11 LAKA Baden-Württemberg Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ 1. Anerkennung beruflicher Qualifikationen I 2012 Berufliche Anerkennung ist die formale Bewertung und rechtskräftige Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen mit vergleichbaren inländischen beruflichen Abschlüssen Kein deutsches Zeugnis! ist für manche Berufe zwingende Voraussetzung der Berufszulassung nur bei reglementierten Berufen kann die Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen verbessern Einschätzung der vorhandenen Qualifikationen
12 LAKA Baden-Württemberg Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ 1. Anerkennung beruflicher Qualifikationen I 2012 Was ist neu? Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetzes des Bundes) Rechtlicher Anspruch auf Gleichwertigkeitsprüfung für alle Migrantinnen und Migranten aber: Kein Rechtsanspruch auf Anerkennung! Unabhängig von der Staatsangehörigkeit / Herkunftsland Unabhängig vom Aufenthaltsstatus Antragstellung aus dem Ausland Ausdehnung auf rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System
13 LAKA Baden-Württemberg 2. Das Anerkennungsgesetz / BQFG Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Was ist das Anerkennungsgesetz Artikel 1: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Artikel 2-61: Änderung in Berufsgesetzen und Verordnungen Neues Bundesgesetz Regelt Verfahren und Kriterien für die Prüfung der Gleichwertigkeit im Bereich der nicht-reglementierten Berufe der reglementierten Berufe (nachrangig!) BQFG gilt in erster Linie für die rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Heilberufe (z.b. Ärzte/innen, Kranken- und Altenpfleger/innen) Rechtsberufe (z.b. Rechtsanwälte/innen, Notare) u.a.
14 LAKA Baden-Württemberg 2. Das Anerkennungsgesetz / BQFG Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 und was ist es nicht? Landesgesetz Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe (u.a. Lehrer/innen, Erzieher/innen, Architekten/innen) Gleichstellung mit deutschen Berufsfachschulabschlüsse Akademische Anerkennung Reine Hochschulabschlüsse, die nicht auf einen reglementierten Beruf hinführen (z.b. Betriebswirte, Informatiker, Mathematiker, Sprachwissenschaftler) Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung Anerkennung von Studien-/Prüfungsleistungen, akademischer Grade Schulische Anerkennung Gleichstellung mit deutschen Schulabschlüssen
15 LAKA Baden-Württemberg 2. Das Anerkennungsgesetz / BQFG Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Berufliche Anerkennung Reglementierte Berufe und Berufsbezeichnungen Nicht reglementierte Berufe = zulassungspflichtige Berufe (berufliche Tätigkeiten, die an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden sind) z.b. Ärzte, Fahrlehrer, Meister im Handwerk Anerkennung = MUSS = nicht zulassungspflichtige Berufe (fast alle Studienberufe + ca. 350 Ausbildungsberufe im dualen System) z.b. Dipl.-Physiker, Mathematiker, Elektriker, Bäcker Anerkennung = KANN
16 LAKA Baden-Württemberg 2. Das Anerkennungsgesetz / BQFG Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Berufliche Anerkennung Anerkennung von Bildungsabschlüssen Reglementierte Berufe und Berufsbezeichnungen Nicht reglementierte Berufe Schulische Abschlüsse Akademische Abschlüsse Studienberufe/ Ausbildungsberufe Ausbildungsberufe Studienberufe bundesrechtlich geregelt landesrechtlich geregelt Ausbildungsberufe Bund, BBiG, HwO landesrechtlich schulische Ausbildungen Zeugnisbewertung = Beschreibung und Einstufung ausländischer Hochschulqualifikationen Keine formale berufliche Anerkennung! z.b. Betriebswirte, Physiker, Informatiker, Biologen, Sprachwissenschaftler
17 LAKA Baden-Württemberg 3. Das Anerkennungsverfahren Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren = Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit vergleichbaren inländischen Qualifikationen Gleichwertigkeitsprüfung Anspruch auf Anerkennung Antragsberechtigt = wer im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat abgeschlossene Berufsausbildung muss nachgewiesen werden
18 LAKA Baden-Württemberg 3. Das Anerkennungsverfahren Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Antrag (aus dem In- oder Ausland) Bearbeitungsfristen (ab ) Zuständige Stelle (prüft Antragsberechtigung und Vollständigkeit der Unterlagen) 1 Monat Eingangsbestätigung (Hinweis auf 3-Monatsfrist) Gleichwertigkeitsprüfung (wesentliche Unterschiede zum Referenzberuf?) 3 Monate Bescheid (festgestellte Gleichwertigkeit ja / nein?)
19 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Herzlich Willkommen!
20 Informationen zum Länderanerkennungsgesetz und der Umsetzung im Land PETAR DRAKUL, MINISTERIUM FÜR INTEGRATION Veranstaltung BQFG beim IQ Netzwerk Region Stuttgart, 1. Juni 2012
21 Inhalt I. Allgemeines II. Bewertung BQFG III. Was macht das Land? IV. Sachstand Landesanerkennungsgesetz
22 I. Das BQFG: Allgemeines Zielsetzung: 1. Beitrag Linderung Fachkräftemangel 2. Bessere Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt
23 II. Das BQFG: Bewertung Positiv: Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit Positiv: Ausweitung auf Drittstaatsangehörige (Umsetzung EU-RL) Positiv: Bei Ablehnung Darlegung vorhandener Berufsqualifikationen Negativ: Beratung wurde nicht geregelt Negativ: Nachqualifizierung wurde nicht geregelt
24 II. Bewertung Warum ist Beratung wichtig? Antragssteller wollen wissen: Zuständige Stelle? Welche Unterlagen? Referenzberuf? Erfolgsaussichten im Verfahren, aber auch auf dem Arbeitsmarkt? Kosten? Wo erhalte ich eine Anpassungs- oder Nachqualifizierung? Wie finanziere ich die Maßnahmen?
25 III. Was macht das Land? Landesarbeitskreis Anerkennung Partner: IQ Netzwerk, Liga der freien Wohlfahrtspflege, Regionaldirektion, Kammern, Sozialpartner, Kommunen, Ministerien (und RPs), LAKA
26 III. Was macht das Land? Landesarbeitskreis Anerkennung Ziele: Schulung und Qualifizierung der FachmitarbeiterInnen Schulungsangebote für fachfremde Hauptamtliche, Arbeitgeber(-vertreter) und Ehrenamtliche Erfassung der Beratung über IQ Netzwerk Aufbau Beratungsnetzwerk Koordination Nachqualifizierungsangebote Beteiligung BQFG-Land
27 IV. Sachstand Landesanerkennungsgesetz Bei landesrechtlich geregelten Berufe (z.b. Lehrer, Erzieher, Architekten, Ingenieure) haben Länder eigene Landesanerkennungsgesetze zu erlassen. Interministerielle Arbeitsgruppe Vorgaben Ministerpräsidenten: 1. Zuständigkeiten bündeln 2. Einheitlicher Gebührenrahmen 3. Einheitliche Landesanerkennungsgesetze Mustergesetzentwurf für Landesanerkennungsgesetz (BQFG-Land) wurde in einer Länderarbeitsgruppe ausgearbeitet und enthält nur wenige Abweichungen zu BQFG-Bund. Wichtiger Unterschied: eingeschränkte Subsidiarität
28 IV. Sachstand Landesanerkennungsgesetz Wann greifen Fachgesetze? Anerkennungsregelungen in Fachgesetzen gehen nur dann dem BQFG-Land vor, wenn sie ausdrücklich darauf Bezug nehmen, es also ganz oder teilweise ausschließen und dadurch dessen Inhalt entweder vollständig oder teilweise durch spezielle Regelungen ersetzen. Enthält ein Fachgesetz Anerkennungsregelungen, ohne dass auf das BQFG- Land explizit Bezug genommen wird, gehen die Regelungen des BQFG-Land vor. So wird gewährleistet, dass es für den Anwender und Antragsteller klar erkennbar ist, welche Regelungen im konkreten Fall anwendbar sind.
29 Vielen Dank für Ihr Interesse!
30 Katharina Schütz Anerkennungsberaterin Umsetzung des Anerkennungsverfahrens nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in der Handwerkskammer Region Stuttgart 1. Zuständigkeit: Die Handwerkskammer Region Stuttgart ist gemäß 8 Abs. 1 BQFG die zuständige Stelle für die Gleichwertigkeitsprüfungen der Handwerksberufe, die nach der Handwerksordnung geregelt sind. Es handelt sich hierbei um die Ausbildungsberufe des Handwerks sowie die Meisterabschlüsse der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe. Die Bezeichnungen und Inhalte der Ausbildungsberufe des Handwerks, also die Berufe auf Gesellenebene sind zum Beispiel unter zu finden, jeweils auch mit Fachrichtung. Ausbildungsordnungen sind über die Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung nachzulesen. Die Liste der Handwerke, für welche eine Meisterprüfung absolviert werden kann, findet sich in der Anlage A und der Anlage B der Handwerksordnung. Eine Meisterqualifikation ist Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks. Anhand der genannten Liste und der deutschen handwerklichen Ausbildungsberufe wird die deutsche Referenzqualifikation bestimmt, mit welcher der ausländische Abschluss dann verglichen wird. Bei Abgrenzungsfragen zu Berufen der Industrie-und Handelskammer stehen wir im Kontakt zu den dort zuständigen Ansprechpartnern, bevor die Vorgänge gegebenenfalls an die IHK-FOSA weitergeleitet werden.
31 Örtlich zuständig ist die Handwerkskammer Region Stuttgart für den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg sowie den Rems-Murr-Kreis. 2. Zum Verfahrensablauf: Der Erstkontakt der Interessenten erfolgt telefonisch, persönlich oder per . Dabei wird auf die Antragsvoraussetzungen hingewiesen und es werden die notwendigen Informationen sowie das Antragsformular zur Verfügung gestellt. Für den Antrag nach BQFG werden folgende Unterlagen benötigt: Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit (=Teil des Antragsformulars) Wir empfehlen grundsätzlich einen Lebenslauf anzufertigen, damit der/die Anerkennungsberater/in anhand des Lebenslaufes bei bestimmten Tätigkeiten/Berufserfahrungen möglicherweise nachhaken kann, wenn eine Relevanz bestehen könnte. Identitätsnachweis (beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Passes) Bei persönlichem Erscheinen zum Beratungstermin reicht uns eine einfache Kopie, wenn der Originalausweis mit vorgezeigt wird. Originalzeugnis oder beglaubigte Kopie des im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises mit Übersetzung Auch hier gilt, dass uns bei persönlichem Erscheinen eine einfache Kopie genügt, wenn das Original ebenfalls vorgezeigt wird. Der Nachweis (Mindestanforderungen für Ausbildung) muss von einer verantwortlichen Stelle ausgestellt worden sein und eine gewisse Mindestdauer aufweisen (Richtwert 1 Jahr). Hier wird auch vorgeprüft, ob es sich um einen allgemeinbildenden Abschluss oder tatsächlich um eine Berufsausbildung handelt. Nachweise über Berufserfahrung mit Übersetzung Nachweise über eventuelle sonstige Befähigungsnachweise (Kurse, Lehrgänge usw.) Erklärung, dass bisher kein Antrag auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde
32 3. Beratung Wir bieten eine Beratung vor und auch während der Antragstellung an. Der konkrete Fall kann unter Sichtung der Unterlagen zusammen besprochen werden. Die Beratungen finden nach vorheriger Vereinbarung zwischen 10 und 11 Uhr in der Handwerkskammer Region Stuttgart statt (täglich- außer mittwochs). Wir helfen bei der Wahl der Referenzqualifikation sowie des Niveaus, d.h. ob der Antrag auf Gesellenebene oder auf Meisterebene geprüft werden soll. Bei der Beratung wird natürlich das Ziel des Antragstellers ermittelt. Es wird hinterfragt, weshalb der Wunsch nach Anerkennung besteht. Sollte es die Selbständigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk sein, d.h. eine Meisterprüfung ist erforderlich, so ist daran zu denken, dass möglicherweise eine Ausnahmebewilligung beantragt werden kann und der Interessent so schneller an sein eigentliches Ziel gelangen kann. 4. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit Nach Antragseingang wird innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung verschickt mit dem eventuellen Hinweis auf fehlende Unterlagen bzw. Informationen. Für die Bearbeitung des Antrags bestehen derzeit keine Fristen, allerdings tritt ab eine Dreimonatsfrist in Kraft. Um bundesweit eine einheitliche Bearbeitung zu erreichen, erhalten wir Hinweise und Empfehlungen über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Sitz in Berlin. Die Einheitlichkeit soll sich u.a. erstrecken auf die herauszugebenden Informationen, den Ablauf des Beratungsgespräches, das Antragsformular sowie auch den grundsätzlichen Aufbau des Bescheides. Wir vergleichen die ausländische Berufsqualifikation mit einem aktuellen deutschen Ausbildungsberuf bzw. mit einer deutschen Meisterqualifikation. Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn der ausländische Abschluss viele Jahre zurück liegt, da sich die Prüfung stets an dem derzeit aktuellen deutschen Beruf orientiert. Bei der Recherche der ausländischen Berufsprofile sind die Handwerkskammern bundesweit über das BQ-Portal im Internet vernetzt. So können die bereits ermittelten ausländischen Berufsprofile eingesehen werden. Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln sind bei der Erstellung der Profile beteiligt. Des Weiteren haben die Handwerkskammern ein Leitkammersystem geschaffen, um die Aufgabe als zuständige Stelle effizient wahrzunehmen und eine einheitliche Entscheidungspraxis sicherzustellen. Zahlreiche Kammern haben sich insofern bereit erklärt, als Leitkammer für ein bestimmtes Land zu fungieren. Ist im BQ-Portal noch kein bestimmtes Berufsprofil für ein bestimmtes Land erfasst, so kann die zuständige Kammer
33 den Vorgang an die für ein bestimmtes Land zuständige Leitkammer zur Bewertung weiterleiten. Die Handwerkskammer Region Stuttgart ist zusammen mit drei weiteren Handwerkskammern zuständig für das Land Italien, also Leitkammer für Italien. Anfragen zwecks Bewertung italienischer Abschlüsse sind bei uns noch nicht eingegangen. Von uns wurden jedoch schon Bewertungsanfragen an andere Kammern verschickt. Bei der Prüfung der Abschlüsse wird zunächst die Ausbildungsdauer verglichen. Die deutschen Ausbildungen dauern in der Regel 3 Jahre. Wenn es hier Unterschiede gibt, besteht die Möglichkeit, eine fehlende Praxiszeit der Ausbildung durch Berufserfahrung auszugleichen Wenn wesentliche Unterschiede bei den Ausbildungen festgestellt werden, wird geprüft, ob diese durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden können. Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der Unterschiede ist immer eine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit im Vordergrund, diese muss gewährleistet sein. Können keine Nachweise bezüglich des Abschlusses oder bezüglich der Berufserfahrung eingereicht werden, da sie nicht mehr auffindbar sind (z.b. durch Verlust aufgrund Kriegsereignisse), kann eine sogenannte Qualifikationsanalyse durchgeführt werden, welche eine Art Prüfung darstellt, z.b. mit Fachfragen und einer Arbeitsprobe. Sobald alle Informationen und Nachweise geprüft sind, folgt ein förmlicher Bescheid über eine volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit. Bei voller Gleichwertigkeit steht die ausländische Ausbildung der deutschen Ausbildung gleich. Der Antragsteller ist im Rahmen der Handwerksordnung genauso zu behandeln wie deutsche Gesellen. Eine Gleichwertigkeit im Meisterbereich bedeutet z.b. den Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle im zulassungspflichtigen Bereich (bezogen auf den festgestellten Referenzberuf). Wichtig ist, dass man sich gleichwohl nicht Geselle oder Meister nennen darf. Bei der teilweisen Gleichwertigkeit im Gesellenbereich werden die positiv vorhandenen Qualifikationen und die wesentlichen Unterschiede dargestellt. Im Anschluss an das Verfahren, d.h. nach Erhalt der teilweisen Gleichwertigkeit kann sich der Antragsteller konkret nachqualifizieren. Bei der teilweisen Gleichwertigkeit im Meisterbereich wird eine Ausgleichsmaßnahme angeordnet. Diese ist eine Bedingung für eine volle Gleichwertigkeit. Man kann gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
34 7. Kontaktdaten: Handwerkskammer Region Stuttgart Heilbronner Straße Stuttgart Ansprechpartnerin: Katharina Schütz Statistik 43 Anträge 270 telefonische Anfragen 65 Beratungen Berufe, die am häufigsten vertreten sind: Elektroniker Metallbauer KFZ-Branche Länder, die am häufigsten vertreten sind: Türkei Rumänien Kosovo Polen Ca. ¾ der Anträge betreffen den Gesellenbereich und ca. ¼ den Meisterbereich. 9. Besonderheiten Die Antragsteller haben oftmals Schwierigkeiten, die im Ausland erworbene Berufserfahrung nachzuweisen. Die vorgelegten Arbeitsbücher sind oft lediglich Zeitnachweise. Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung fehlt. Des Weiteren ist es in vielen Ländern nicht üblich, ein ausführliches Arbeitszeugnis zu erstellen. Bei einigen Antragstellern ist die Erwartungshaltung recht hoch. Sie erwarten eine rasche und problemlose Gleichwertigkeitsfeststellung. Die Selbständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerksbereich spielt auch eine zu erwähnende Rolle. Manche Antragsteller erhoffen sich nun, Ihr Gewerbe erweitern zu können, sofern sie eine Gleichwertigkeit auf Meisterniveau erhalten. Je nach Ausbildung, Berufserfahrung und Ausbildungsland kann diesen Personen, über
35 den Verweis auf eine mögliche Ausnahmebewilligung, auch nach EU- Vorgaben, geholfen werden. Wir stehen hier in einem engen Austausch mit unseren Kollegen aus der Handwerksrolle. Ein Teil der Antragsteller steht unter einem gewissen Zeitdruck, da manche Arbeitgeber eine Festanstellung von einer positiven Gleichwertigkeitsfeststellung abhängig machen. Die Kosten des Verfahrens bewegen sich zwischen EUR 100,- und EUR 600,- je nach Aufwand. Es handelt sich hierbei um eine Rahmengebühr
36 Vorstellung des zentralen Anerkennungsverfahrens der IHK FOSA - Erste Erfahrungen der IHK Region Stuttgart - 1 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung
37 Ablauf des Anerkennungsverfahrens bei den IHKs 1) Was ist die IHK FOSA? 2) Was ist noch Aufgabe der örtlichen IHK? 3) Welche Erfahrungen hat die IHK Region Stuttgart und die IHK FOSA seit dem gemacht? 4) Der erste Anerkennungsbescheid der IHK FOSA 2 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
38 1) Was ist die IHK FOSA 3 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
39 1) IHK FOSA IHK FOSA: Foreign Skills Approval Zentrale Stelle für Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im IHK Bereich Gegründet im Frühjahr 2012 von 77 der 80 deutschen IHKs als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts 4 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
40 IHK FOSA: Konzeptansatz der IHK Organisation Bei 80 IHKs bundesweit Lösungsansatz: Vorteil: Gefahr uneinheitlicher Entscheidungen Problem Fachkompetenz Herkunftsländer Aufbau 80 mal Personalkapazität Gründung IHK FOSA als zentrale Einrichtung -Aufbau hoher professioneller Kompetenz -Einheitlichkeit der Entscheidungen -hoher und einheitlicher Qualitätsstandard -hoher Effizienzgewinn 5 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
41 IHK FOSA: rechtliche Konsequenzen der Gründung Folge der Gründung der IHK FOSA IHK FOSA ist zuständige Stelle im Sinne des 8 Absatz 1 BQFG für die Anerkennung ist allein die IHK FOSA zuständig bisherige Aufgabe der örtlichen IHKs wurde also übertragen, die örtlichen IHKs haben keine Kompetenz hinsichtlich der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen 6 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
42 Aufgaben der IHK FOSA Annahme des Antrags und der Unterlagen Prüfung der Vollständigkeit und Echtheit des Antrags und der Unterlagen Eingangsbestätigung Gleichwertigkeitsprüfung Erteilung des Anerkennungsbescheides/ des Ablehnungsbescheides 7 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
43 2) Aufgabe der örtlichen IHKs 8 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
44 Aufgaben der örtlichen IHKs e Informationen zum Verfahrensablauf Hilfestellung bei der Antragstellung keine inhaltliche Prüfung Hinweis: Soweit möglich: grobe Ersteinschätzung des Referenzberufs Wichtig: keine Antragstellung bei den örtlichen IHKs möglich 9 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
45 Übersicht: Verfahren nach dem BQFG für IHK-Berufe Antragsteller kontaktiert die örtliche IHK Antragsteller reicht Antrag und Unterlagen bei IHK FOSA ein Information zum Verfahrensablauf Hinweis auf FOSA Antrag und Info über erforderliche Unterlagen grobe Ersteinschätzung des Referenzberufs Prüfung der Antragsberechtigung Ggf. Nachforderung von Unterlagen Eingangsbestätigung Zeitrahmen: 1 Monat GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG Wesentliche Unterschiede? Ausgleich durch Berufspraxis? Zeitrahmen: 3 Monate Gleichwertigkeitsbescheid/ Teilanerkennung/ Ablehnung 10 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
46 Verfahren für Spätaussiedler nach 10 BVFG Achtung: örtliche IHKs weiter zuständig: Für das Anerkennungsverfahren von Prüfungen und Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern nach 10 BVFG Spätaussiedler haben Wahlrecht Anerkennung nach BVFG oder die Anerkennung nach dem BQFG 10 BVFG und das BQFG sind nebeneinander anwendbar Folge: Parallelzuständigkeit örtliche IHK und IHK FOSA 11 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
47 3) Erste Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren 12 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
48 3) Erste Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren IHK Region Stuttgart Im April Anfragen aus 27 Ländern Aus verschiedensten Zuständigkeiten und Berufsgruppen (kaufm. Bereich, techn. Bereich, Metallberufe etc.) IHK FOSA Im April Anträge 33 Länder 69 Wohnorte innerhalb Deutschlands, maßgeblich aus Bayern, Baden-Württemberg und NRW 13 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
49 Erste Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren IHK Region Stuttgart Bis 29. Mai Anfragen (insgesamt 134 Anfragen seit ) aus 14 Ländern In verschiedensten Berufsgruppen (Elektriker, Bankkaufmann, Kindergärtner, Metallarbeiter) Anzahl der Anfragen ging im Vergleich zu April zurück 14 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
50 Erste Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren Grund für Rückgang der Anfragen in Stuttgart Potentielle Antragsteller informierten sich bereits vor Inkrafttreten des AnerkennungsG über die neue Möglichkeit der Anerkennung Die Antragsteller standen in den Startlöchern und warteten auf 1. April / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
51 Erste Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren IHK FOSA bis 15. Mai Schriftliche Anträge im Mai (insgesamt 285 Anträge seit 1.4.) rund 250 Anträge davon fallen in den Bereich der IHK FOSA 3 Anträge aus dem Ausland gestellt Die meisten inländischen Anträge aus Baden-Württemberg (80 Anträge) und Bayern (68 Anträge) und NRW (42 Anträge) 16 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
52 Erste Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren IHK FOSA bis 15. Mai 2012 Ausbildungen aus insgesamt 53 Ländern der Welt Besonders vertreten Polen (38 Anträge) und Türkei (35 Anträge) Als Staatengruppen dominieren Staaten der ehemaligen UdSSR und des ehemaligen Jugoslawiens Insgesamt wurden bisher über 60 Referenzberufe beantragt 17 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
53 Erste Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren Bearbeitungsstand bei der IHK FOSA Ein Anerkennungsbescheid erging bereits Ein weiterer Fall steht unmittelbar vor der Bescheidung 20 Anträge befinden sich aktuell in der Gleichwertigkeitsprüfung Bei vielen Fällen ist noch die Nachforderung von Unterlagen notwendig 18 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
54 4) Erster Anerkennungsbescheid der IHK FOSA 19 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
55 Erster Anerkennungsbescheid der IHK FOSA 1. bundesweit ausgestellter Anerkennungsbescheid am15. Mai 2012 Antragsteller aus Polen, lebt seit 1996 im Großraum Stuttgart Information durch IHK Region Stuttgart Anerkennungsverfahren bei FOSA Gleichwertigkeit seines polnischen Abschlusses mit dem deutschen Abschluss des Zerspanungsmechanikers anerkannt Jetzt steht Festanstellung in Aussicht 20 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart
56 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 21 / , IHK FOSA, Sonja Hirschauer 2012 IHK Region Stuttgart Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung
57 Annette Hanfstein Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Rahmen der Anerkennung Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Veranstaltung IQ Netzwerk Baden-Württemberg am
58 Grundsätze Auswahl der Leistung orientiert sich am Einzelfall, insbesondere an den im Beratungs- und Vermittlungsgespräch ermittelten Handlungsbedarfen und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen (Ermessensleistung) Ziel ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt Vorrang der Vermittlung Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis Territorialitätsprinzip ( 30 SGB I) Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 2
59 Vermittlungsbudget (VB) 44 SGB III Personenkreis: von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig zur beruflichen Eingliederung Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 3
60 Bildungssystem in Deutschland Bildung Allgemeinbildung Berufsbildung Ausbildung Einarbeitung Berufliche Weiterbildung Beschäftigte Arbeitslose Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 4
61 Förderung der beruflichen Weiterbildung Grundsatz 81 Abs.1 Satz 1 SGB III Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden Notwendigkeit der Weiterbildung 81 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit oder fehlender Berufsabschluss Beratung durch die AA vor Beginn der Teilnahme 81 Abs1 S.1 Nr.2 SGB III Zulassung der Maßnahme und des Trägers für die Weiterbildungsförderung 81 Abs.1 S.1 Nr.3 i.v.m. 179 und 180 SGB III Anmerkung: Alle individuellen Leistungsvoraussetzungen müssen vor dem ersten Teilnahmetag erfüllt sein Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 5
62 Förderung der beruflichen Weiterbildung Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss Arbeitnehmer, die über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können (Wieder-Ungelernte/Geringqualifizierte) oderoder Arbeitnehmer, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig waren, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 6
63 Förderung der beruflichen Weiterbildung Förderfähige Maßnahmen Betriebliche oder überbetriebliche Umschulung (Verkürzung um 1/3 der regulären Ausbildungsdauer) Vorbereitung auf die Externenprüfung berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen aufstiegsorientierte Fortbildung (z.b. Techniker, Meister) Fachqualifizierungen (z.b. CNC-Qualifizierungen, Anpassung in der Buchhaltung) Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 7
64 Förderung der beruflichen Weiterbildung Leistungen Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld bei berufl. Weiterbildung Weiterbildungskosten SGB III Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung Fahrkosten Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung Kinderbetreuungskosten Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 8
65 Recherchemöglichkeiten KURSNET informiert über Träger und Bildungsmaßnahmen Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 9
66 Initiative zur Flankierung des Strukturwandels Sonderprogramm für Geringqualifizierte und Berufsrückkehrer/-innen gültig bis im Fokus stehen Maßnahmen, die zum Berufsabschluss führen und berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen Qualifizierung in Berufen, in denen ein regionaler Bedarf besteht Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 10
67 WeGebAU - Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Geringqualifizierte (unabhängig von der Betriebsgröße) Rechtsgrundlage SGB III vorhandene Qualifikation Arbeitnehmer ab 45 Jahre (Ältere) 81 Abs. 2 SGB III 82 SGB III kein (verwertbarer) Abschluss Beschäftigte in KMU mit/ohne Abschluss Arbeitnehmer unter 45 Jahre 131a SGB III (befristet bis ) angestrebtes Maßnahmeziel Maßnahmedauer Förderleistungen Förderhöhe anerkannter Berufsabschluss/ berufsanschlussfähige Teilqualifikation In der Regel 24 Monate bei Umschulungen und 2 bis 6 Monate bei Teilqualifikationen Weiterbildungskosten Arbeitsentgeltzuschuss Lehrgangskosten 100% zusätzlich entstehende Fahr-, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% Maßnahmen mit/ohne Abschluss (z. B. Anpassungsqualifizierung) mindestens 4 Wochen oder 160 Unterrichtsstunden anteilige Lehrgangskosten, zusätzlich entstehende Fahr-, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung Lehrgangskosten bis zu 75% Lehrgangskosten bis zu 50% Information und Austausch IQ-Netzwerk Annette Hanfstein Regionaldirektion Baden-Württemberg Seite 11
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69 Stuttgart Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Informationen und Erfahrungen der Stuttgarter Erstanlaufstelle für die Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse Anne Seth Fachtag Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart Aufbau Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I Übersicht zur neuen Gesetzeslage 2. Die verschiedenen Anerkennungs- und Bewertungsverfahren 3. Vorgehensweise in der Anerkennungsberatung 4. Zahlen und Erfahrungen der Stuttgarter Erstanlaufstelle 5. Beispielfälle aus der Beratungspraxis 6. Hilfreiche Weblinks (nachträgliche Ergänzung) Anne Seth, AWO Stuttgart,
70 Stuttgart Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ Anerkennungsformen und Geltungsbereiche des BQFG: I 2012 berufliche Anerkennung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (akademische und Ausbildungsberufe) schulische Anerkennung zur Fortführung des Schulbesuchs, Aufnahme einer Ausbildung / eines Studiums akademische Anerkennung Anerkennung von Studienleistungen und akademischen Graden zum Weiterlernen und Weiterstudieren reglementierte Berufe bundesrechtliche Berufe (Länderbehörden) landes-- rechtliche Berufe (Länderbehörden) nicht reglementierte Berufe Duale Ausbildungs- Berufe, BBiG/HwO (IHK-FOSA,HWK) landesrechtliche, schulische Ausbildungen Zeugnisbewertung bei akademischen Abschlüssen (ZAB) schulische Abschlüsse (Regierungspräsidium) Hochschul- Zugangs- Berechtigung (Hochschulen/ Studienkolleg) Studien-/ Prüfungs- Leistungen (Hochschulen) Akademische Grade (Länderbehörden) Zugang zum Arbeitsmarkt Zugang zu Ausbildung (& Arbeit) Zugang zu (weiterführendem) Studium Anne Seth, AWO Stuttgart, Werden durch Länder-BQFG geändert, in BW für Ende des Jahres erwartet. Stuttgart Neue Gesetzeslage mit BQFG (Übersicht): Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Reglementierte Berufe Anspruch auf Anerkennungsverfahren Möglichkeit der Anerkennung mit Auflagen (Teilanerkennung) häufig Wahlrecht zwischen Anpassungslehrgang oder Prüfung EU-Bürger/innen Automatische Anerkennung für Zahn-, Tier-Arzt/in, Apotheker/in, Architekt/in, Krankenpfleger/in, Hebamme Prüfung auf Gleichwertigkeit bei allen sonstigen reglementierten Berufen Personen aus Drittstaaten Keine automatische Anerkennung, sondern immer Prüfung auf wesentliche Unterschiede Status- und Herkunftsunabhängig: Spätaussiedler- Wahlrecht zwischen Anerkennungsverfahren Innen nach BVFG oder BQFG Anne Seth, AWO Stuttgart, Nicht reglementierte Berufe Anspruch auf formales Anerkennungsverfahren mit regulärer Prüfung auf wesentliche Unterschiede bei dualen Ausbildungsberufen Zeugnisbewertung durch ZAB (nur bei akademischen, nicht reglementierten Abschlüssen) Akademische Gradführung in der verliehenen Form (siehe Merkblatt zur Führung ausländischer Grade des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) Automatische Anerkennung bei den dualen Ausbildungsberufen aus Österreich und Frankreich Möglichkeit der akademischen Gradumwandlung 2
71 Stuttgart Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ Anerkennungsverfahren nach dem BQFG: I 2012 Reglementierte Berufe Nicht reglementierte Ausbildungsberufe Wesentliche Unterschiede vorhanden Anerkennung mit Auflagen Gleichwertigkeit vorhanden Neu Antrag Wesentliche Unterschiede vorhanden Teilnahme an Qualifizierung (Ausgleich der Defizite) Ausgleich durch Berufserfahrung? Anerkennung Ausgleich durch Berufserfahrung? Ja Nein Nein Ja Anerkennung Ablehnung Teilnahme an Qualifizierung (Ausgleich der Defizite) Ablehnung Anerkennung Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart Das Bewertungsverfahren der ZAB Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Nicht reglementierte, akademische Abschlüsse (BWL, VWL, Informatik, Chemie, Soziologie etc. = 90% aller akademischen Abschlüsse) Keine staatliche Reglementierung, daher auch keine staatliche Anerkennung möglich und notwendig. Direkte Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt Möglichkeit der Zeugnisbewertung bei der ZAB Arbeitgeber entscheidet über Einstellung und damit auch über die Anerkennung Studienabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule? Nein Ja Anne Seth, AWO Stuttgart, Ablehnung Zeugnisbewertung durch ZAB 3
72 Stuttgart Die Zeugnisbewertung der ZAB Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Anerkennungsberatung und Erfahrungen der Stuttgarter Erstanlaufstelle Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Anne Seth, AWO Stuttgart,
73 Stuttgart Vorgehensweise in der Anerkennungsberatung Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I Was soll/kann anerkannt werden? 2. Was ist das Ziel des/der KlientIn? 3. Wie nennt sich dieser Beruf in Deutschland? 4. Wer ist für die Prüfung/Anerkennung zuständig? 5. Sind die notwendigen Unterlagen vorhanden? 6. Was muss wie beantragt werden? Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart 1. Schritt: Was soll anerkannt werden? Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Schulische Anerkennung Akademische Anerkennung Berufliche Anerkennung Anerkennung von Schulabschlüssen Hochschul- Zugangs- Berechtigung Anerkennung von Studienleistungen Reglementierte Berufsabschlüsse Nicht reglementierte Berufsabschlüsse RP Stuttgart Abt. 7 Schule und Bildung Zeugnisanerkennungsstelle (landesweit zuständig) Zuständig sind die Hochschulen selbst Experte für akademische Anerkennung ist der Garantiefond Hochschule Bildungsberatung Studienberufe / Ausbildungsberufe Zahlreiche zuständige Stellen siehe Studienberufe Zeugnisbewertung durch die ZAB eugnisbewertungen.html Zugang zu Ausbildung Anne Seth, AWO (& Arbeit) Stuttgart, Zugang zum Studium Zugang zum Arbeitsmarkt Ausbildungsberufe Für alle IHK Referenzberufe die IHK FOSA Für alle HWK Referenzberufe die regional zuständige HWK 1 5
74 Stuttgart 2. Schritt: Zielklärung / Einschätzung Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Was ist das berufliche/akademische Ziel des/der Klienten/in? Hilft bei der Ermittlung des Referenzberufs Hilft bei der Ermittlung der passenden Anerkennungsart und Zuständigkeit Wann kann eine Anerkennung zielführend und sinnvoll sein? Wenn ein Wiedereinstieg in den erlernten Beruf oder eine Weiterbildung, aufbauend auf den erlernten Beruf, angestrebt wird Wenn dadurch das Selbstbewusstsein gefördert werden kann Weniger sinnvoll, wenn durch das Verfahren unnötige Kosten entstehen ohne dass die Chancen des/der KlientIn auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden Weniger sinnvoll, wenn durch eine Anerkennung langfristig zielführendere Fördermöglichkeiten (Weiterbildung/Umschulung) ausgeschlossen werden Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart 3. Schritt: Klärung deutscher Referenzberuf Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Was könnte der deutsche Referenzberuf sein? (hiernach richtet sich die Zuständigkeit der Anerkennungsstellen) Manchmal viele Möglichkeiten und Ebenen. Einstufung sollte in Absprache mit KlientIn, mit der zuständigen Anerkennungsstelle und evtl. vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation geschehen Beispiel A: 3 mögliche Referenzberufe zum Abschluss Inzenjer medicinske radiologije : Ingenieurin der Medizintechnik (reglementierter Ingenieurstitel Anerkennung durch RPS Abt. 2) Radiologietechnologin (nicht reglementiert, Studienberuf Bewertung durch ZAB) Medizinisch-technische/r (regl. Ausbildungsberuf Anerkennung durch RPS Ref. 92) RadiologieassistentIn Anne Seth, AWO Stuttgart,
75 Stuttgart 3. Schritt: Klärung deutscher Referenzberuf Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Beispiel B: Typische IHK- und HWK-Referenzberufe: Buchhalterin = Bürokauffrau Techniker Hotellerie = Hotelfachmann Näher = Änderungsschneider Schlosser = Metallbauer (nicht reglementierter, dualer Ausbildungsberuf IHK FOSA) (nicht regl., dualer Ausbildungsberuf IHK FOSA) (nicht regl., dualer Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk, bei Industriefertigung IHK FOSA, sonst HWK (nicht regl., dualer Ausbildungsberuf im Handwerk regional zuständige HWK Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart 4. Schritt: Klärung zuständige Anerkennungsstelle Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Für beinahe alle reglementierten Abschlüsse lässt sich die zuständige Stelle unter oder recherchieren Für duale Ausbildungsabschlüsse sind die IHK FOSA und die regional zuständigen Handwerkskammern zuständig: Die IHKs haben die deutschlandweit zuständige "IHK FOSA Foreign Skills Approval" ( eingerichtet. Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website unter der Rubrik "Downloads". Die meisten IHK bieten sogenannte "Einstiegsberatung" (in das Verfahren) an. Die Zuständigkeit der HWK richtet sich nach Regionen (8 in Baden-Württemberg). Die meisten HWK bieten "Einstiegsberatung" an. Für die Bewertung aller nicht reglementierten Studienabschlüsse ist die ZAB bundesweit zuständig. (keine Anerkennung sondern Bewertung) Anne Seth, AWO Stuttgart,
76 Stuttgart 5. Schritt: notwendige Unterlagen Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Je nach Fall in unterschiedlicher Zusammenstellung benötigte Unterlagen: Berufs- und/oder Studienabschlusszeugnis (Urkunde und Zeugnis Nachweis der Inhalte und Dauer) Nachweis über Berufserfahrung (wenn vorhanden) Lebenslauf Dokument über die Namensführung/Namensänderung (Pass/Heiratsurkunde) Meldebescheinigung Liste nicht vollständig. Die jeweils genau notwendige Zusammenstellung kann bei den zuständigen Anerkennungsstellen erfragt werden. (Links zu Merkblättern und Listen der notwendigen Unterlagen auf Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart 5. Schritt: notwendige Unterlagen Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Urkunden alleine reichen nicht, es müssen die Inhalte und die Dauer der Ausbildung/des Studiums nachvollziehbar sein. Die Zeugnisse müssen in der Regel von einem amtlich beeidigten Übersetzer in Deutschland auf Deutsch übersetzt werden. Übersetzungskosten können aus dem Vermittlungsbudget der AAs oder JC finanziert werden. (Ermessensleistung) Voraussetzung: Beantragung vor Handlung Anne Seth, AWO Stuttgart,
77 Stuttgart 6. Schritt: Was muss wie beantragt werden Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Die meisten Behörden und Kammern stellen ein Antragsformular zur Verfügung. Wenn keines vorhanden ist muss ein formloser Antrag formuliert werden. Wichtig ist die jeweils richtige Formulierung der Beantragung: Berufserlaubnis oder Approbation für Ärzte/Innen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung für alle reglementierten Gesundheitsfachberufe Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/In Eintragung in die Architektenliste Anerkennung einer Befähigung für das Lehramt an.(schulart) Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte/r Erzieher/In oder Staatlich anerkannter/r Sozialarbeiter/In Rechtsanwälte: Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst (nur für Spätaussiedler sowie für EU- Bürger, die noch keine Zulassung im Herkunftsstaat haben) Liste nicht vollständig! Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart Endergebnis der Anerkennungsberatung Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Der/die KlientIn wurde zu folgenden Themen informiert und beraten: Jeweils spezifische Berufsausübungsrechte Anerkennungsmöglichkeit(en) Zuständige Anerkennungsstelle(n) mit AnsprechpartnerIn Antragsstellung und Anerkennungsverfahren (Einzureichende Unterlagen, Dauer und Kosten) Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten (Beratung vor Ort, für die Arbeitssuche, für Qualifizierung/Weiterbildung, zu Sprachkursen) hierzu Verweis auf passende Websites oder Datenbanken und auf regionale sowie themenspezifische Beratungsstellen Anne Seth, AWO Stuttgart,
78 Stuttgart Beratungsanfragezahlen, IQ Erstanlaufstelle Stuttgart Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 * * Bemessungsgrundlage: 2 Wochen Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart Beratungsanfragezahlen, IQ Erstanlaufstelle Stuttgart Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Anne Seth, AWO Stuttgart,
79 Stuttgart Beratungsanfragezahlen, IQ Erstanlaufstelle Stuttgart Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2012 Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart Portale, Websites und Beratungsstellen zum Thema Anerkennung (Auswahl) Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I anerkennung.de (alt) (neu) Neues Informationsportal des IQ Netzwerks (mit 3 Klicks zur zuständigen Anerkennungsstelle) Ausführliche Verfahrensinfos sowie zuständige Anerkennungsstellen inkl. Ansprechpartner Datenbank zu ausl. akademischen und schulischen Abschlüssen Anerkennungsinfos für Anerkennungsstellen und Arbeitgeber Suchmaschine für amtlich beeidigte Übersetzer Findung des passenden Referenzberufs Unterscheidung IHK oder HWK Zuständigkeit Wer berät alles zum Thema Anerkennung? IQ-Netzwerk Erstanlaufstellen Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE), Jugendmigrationsdienste (JMD), Bildungsberatung Hochschule Kammern und Regierungspräsidien (Einstiegsberatung ins jeweils eigene Verfahren) Arbeitsagenturen und Jobcenter Telefonhotline des BAMF (Erstinformation und- Beratung) Sonstige, regionale Beratungsstellen 11
80 Stuttgart Beispielfälle aus der Beratungspraxis: Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2011 Krankenschwester aus Kamerun, wohnhaft in Karlsruhe Ziel: Arbeit als Altenpflegerin Reglementierter Berufsabschluss aus einem Drittstaat Zuständige Anerkennungsstelle hier: RP Karlsruhe Möglichkeit A: Antrag auf Anerkennung als Krankenpflegerin Sprachnachweis B2 nötig Mögliches Ergebnis: Anerkennung mit der Auflage eines Anpassungslehrgangs Nach erfolgreicher Anerkennung als Krankenpflegerin hat sie die Möglichkeit als Altenpflegerin zu arbeiten Möglichkeit B: Antrag auf Anerkennung als Krankenpflegehelferin Geringere Sprachkenntnisse ausreichend, können bei Tätigkeit auf Helferebene ausgebaut werden Mit Anerkennung Möglichkeit des Einstiegs in die verkürzte Ausbildung zur Altenpflegerin (2 Jahre) Was ist neu durchs BQFG? Prüfung auf Wesentliche Unterschiede (2/3 Übereinstimmung) Nachgewiesene Berufserfahrung kann zum Ausgleich von Defiziten heran gezogen werden. Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart Beispielfälle aus der Beratungspraxis: Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2011 Studierter Betriebswirt aus Kroatien, Wohnort irrelevant Ziel: Arbeit als Betriebswirt Nicht reglementierter, akademischer Beruf Möglichkeit A: Direkte Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt mit übersetzten Zeugnissen Möglichkeit B: Beantragung einer Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB), dann Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt Was ist neu durchs BQFG? Nichts Anne Seth, AWO Stuttgart,
81 Stuttgart Beispielfälle aus der Beratungspraxis: Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2011 Industrieelektriker aus Russland, Wohnort irrelevant Ziel: qualifikationsadäquate, besser bezahlte, dauerhafte Beschäftigung Nicht reglementier Beruf nach BBiG Zuständige Anerkennungsstelle: IHK FOSA, Nürnberg 2 jährige, schulische Berufsausbildung in Russland, keine nachgewiesene Berufserfahrung voraussichtlich wesentliche Unterschiede vorhanden, Ausgang des Verfahrens ungewiss Was ist neu durchs BQFG? Alles, da erstmalig antragsberechtigt Ausnahme Spätaussiedler Anne Seth, AWO Stuttgart, Stuttgart Beispielfälle aus der Beratungspraxis: Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2011 Maler aus Serbien, wohnhaft in Böblingen Ziel: qualifikationsadäquate, besser bezahlte, dauerhafte Beschäftigung Nicht reglementier Beruf nach HwO Zuständige Anerkennungsstelle: HWK Region Stuttgart Schulische Ausbildung in Serbien, mehrjährig nachgewiesene Berufserfahrung evtl. vorhandene, wesentliche Unterschiede können durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, Ausgang des Verfahrens ungewiss Verweis an Ansprechpartnerin der HWK Region Stuttgart zur Verfahrensberatung/Einschätzung vor Ort Was ist neu durchs BQFG? Alles, da erstmalig antragsberechtigt Anne Seth, AWO Stuttgart,
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