Konzept der Stadt Babenhausen 2014/15 zur Förderung der Betreuung von Kindern 1-6 Jahre in Einrichtungen und in der Kindertagespflege

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1 Konzept der Stadt Babenhausen 2014/15 zur Förderung der Betreuung von Kindern 1-6 Jahre in Einrichtungen und in der Kindertagespflege Fortschreibung des Betreuungskonzeptes vom Ausgangssituation Seit August 2013 haben Eltern laut Kinderförderungsgesetz einen Rechtsanspruch darauf, dass für ihre Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Wenn die Eltern ihren hinreichend begründen, gilt der Anspruch für den ganzen Tag. Auf Bundes- und Landesebene wurde eine Betreuungsquote von 35% als Zielsetzung für die Kommunen vorgegeben. Stadtverwaltung und ASB hatten allerdings darauf hingewiesen, dass der über diesem Richtwert liegen könnte. Ein Betreuungsbedarf von 50-60% wurde vermutet. Ebenfalls war nicht bekannt, wie sich das neue Betreuungsgesetz auswirken würde wie viele Eltern tatsächlich von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihr Kind gegen staatliches Entgelt Zuhause selbst zu betreuen. Auf Basis der vom ASB gemeldeten szahlen für U3- und Ü3- Kinder hat die Stadtverordnetenversammlung am ein Betreuungskonzept beschlossen, das u.a. folgende Ziele und Grundsätze nennt: Der Rechtsanspruch gilt innerhalb des Stadtgebiets, nicht innerhalb eines spezifischen Stadtteils; jedoch sollen zunächst die Kinder aus dem eigenen Stadtteil untergebracht werden Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs werden alternative pädagogische Angebote (Kindertagespflege) integriert und gefördert Größere bauliche Maßnahmen werden zunächst nur in Harpertshausen vorgenommen, bis erste Erfahrungen über den tatsächlichen Betreuungsbedarf vorliegen Vor den Sommerferien 2014 soll über eine dauerhafte Lösung für U3-Kinder aus dem Einzugsbereich Hergershausen entschieden werden Frei werdende Ü3- werden für U3-Kinder genutzt, geöffnete Gruppen (2-6 Jahre) eingerichtet Zur Abfederung von zusätzlichem soll ab 2014 (Fertigstellung Kunterbunt) der Kindergarten-Bereich des Sophie-Kehl-Hauses genutzt werden Bei der Betreuung der U3-Kinder werden 6 Stunden angenommen; die Gruppenstärke bei Krippegruppen wird auf die maximal zulässige gesetzliche Größe festgelegt Das Interesse an einem Waldkindergarten soll geprüft werden 1

2 2. Sachstand zum 30. April Die aktuelle Betreuungssituation und ihre Folgen Seit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ist mehr als ein halbes Jahr vergangen, das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Konzept umgesetzt, das Elterninteresse dokumentiert und berechenbar. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören ein Containeranbau in Hergershausen zur Schaffung von U3 n die Umwandlung von Ü3-n in U3- in mehreren Einrichtungen die Eröffnung der Kita Harpertshausen die Eröffnung der Kita Kunterbunt in der Kernstadt Eröffnung der Anlaufstelle Kindertagespflege. Mit Stichtag zum wurde uns vom Landkreis Da/Di der Versorgungsgrad der Kinder von 1-6 Jahre in Einrichtungen und der Kindertagespflege übermittelt. Hier waren die oben genannten Punkte noch nicht umgesetzt. 2013/14 Kinder angestrebter Deckungsgrad benötigten aktuell vorhandene aktueller Versorgungsgrad gez. auf diese U3 (2 Jahrgänge) Kindergarten (4 Jahrgänge) % ,0% % ,8% Mit Stichtag zum (siehe Tabelle unten) haben wir ebenfalls den Versorgungsgrad erhalten. Hier fällt auf, dass die Bemühungen der Stadt Babenhausen zur Verbesserung der Kinderbetreuungssituation im U3- und Ü3-Bereich zu einer deutlichen Verbesserung geführt haben. Im U3-Bereich hat sich die Versorgungsquote verdoppelt von 24% auf 50%. Die Baumaßnahmen und die Umstrukturierungen in den Kitas haben auch im Ü3-Bereich zu einer Steigerung von 83,8% auf 85,1% geführt. 2014/15 U3 (2 Jahrgänge) hochgerechnet Kindergarten (4 Jahrgänge) Kinder angestrebter Deckungsgrad benötigten aktuell vorhandene aktueller Versorgungsgrad gez. auf diese % ,3% % ,1% 1 Zahl ist aufgrund anderer Berechnungsgrundlage größer als in Tabelle vom ASB berechnet 2

3 Folgende Tabellen basieren auf Kinderzahlen des ASB unter Einbeziehung von Prognosen für einen Anstieg der Kinderzahlen aufgrund von Neubaugebieten. In der Tabelle 2015/16 wird von 10 Kindern U3 und 20 Kindern Ü3 Zuzug ausgegangen (aus Hochrechnung in Kapitel 2.4). 2015/16 Kinder angestrebter Deckungsgrad benötigten aktuell vorhandene aktueller Versorgungsgrad gez. auf diese U3 (2 Jahrgänge) Kindergarten (4 Jahrgänge) % 132, ,8% % ,1% In der Tabelle 2016/17 wird von der Kinder aus 2015/16 ausgegangen und weiteren 5 Kindern U3 und 10 Kindern Ü3 (aus Hochrechnung in Kapitel 2.4). 2016/17 Kinder angestrebter Deckungsgrad benötigten aktuell vorhandene aktueller Versorgungsgrad gez. auf diese U3 (2 Jahrgänge) Kindergarten (4 Jahrgänge) % ,9% % ,5% Die Tabellen belegen, dass die Stadt Babenhausen ihr Versorgungsziel von 35% für U3 und 85% für Ü3 übertroffen hat. Nun möchte die Stadt ihren angestrebten Deckungsgrad im U3-Bereich auf 50% erhöhen und im Ü3-Bereich auf 100% erhöhen. Dies erscheint sinnvoll, weil die Belegungslisten und Wartelisten zeigen, dass nur eine geringe Anzahl von Eltern die Möglichkeiten nach dem Betreuungsgesetz in Anspruch nehmen. Für Babenhausen wurden in den ersten 9 Monaten ins 45 Anträge gestellt (Tel. Auskunft von Frau Göbel, Versorgungsamt Darmstadt). das Interesse der Eltern von Kleinkindern bei 50% eines Geburtenjahrgangs liegt. die Kinder möglichst ganztägig betreut werden sollen ( je jünger, desto länger ). insbesondere in der Kernstadt erheblicher Zuzug im Ü3-Bereich stattgefunden hat. sich die Kinderzahlen im Alter von 1-6 Jahre in Babenhausen mit Stand 7/2014 um 46 Kinder erhöht haben. 3

4 Angesichts der jüngsten Hochrechnungen des ASB bedeuten die o.g. Eckpunkte die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus der ganztägigen Krippe-, die weitere Werbung für Kindertagespflege, die Schaffung zusätzlicher Ü3-. Die hier genannten Anforderungen der Eltern von Krippe-Kindern bzgl. Ganztagsbetreuung haben auch Auswirkungen auf die künftige Betreuung der Ü3-Kinder: Die Anzahl von ganztägig zu betreuenden Kindern wird steigen. Ein deutlicher Mehraufwand ist die Folge Neue gesetzliche Rahmenbedingungen Das Hessische Kinderförderungsgesetz löst seit die Mindestverordnung ab und ändert die seitherigen Berechnungsgrundlagen bzgl. des Betreuungsschlüssels. So können lt. KiföG 12 Kinder in einer Krippengruppe betreut werden 2. Unterschiedlichste Altersmischungen sind möglich, jedoch kann eine Gruppe nicht mehr als 25 Kinder aufnehmen. Entsprechend kann eine Rahmenbetriebserlaubnis zwischen Trägern und Fachaufsicht abgeschlossen werden, die eine flexible Handhabung der im Rahmen der unter 25d KiföG genannten Kennziffern erlaubt und das starre System zwischen U3-n und Ü3-n ablöst. Außerdem verändert sich die Art der Landesförderung: Diese richtet sich nun nach der in den Einrichtungen betreuten Kinder zum Stichtag 1. März und löst die gruppenbezogene Förderung ab Fortgeschriebene Gegenüberstellung Bestand Betreuungsplätze Anzahl Kinder Die vom ASB errechneten szahlen für die Jahre weichen im Ü3-Bereich über 10% von den im Vorjahr gemeldeten Zahlen ab; erklärt wird dies mit starker Fluktuation insbesondere in der Kernstadt. Diese hat offensichtlich kaum Auswirkungen auf den U3-Bereich. Eine nachhaltige splanung ist durch die starken Schwankungen schwierig darzustellen. Die Pflegeerlaubnis der Kindertagespflegepersonen gilt für den U3-Bereich und Ü3-Bereich. Dennoch wurden die dem U3-Bereich unter Punkt zugeordnet. In der Praxis betreuen die Kindertagespflegepersonen auch Ü3-Kinder und teilweise Schulkinder. 2 KiföG, 25d Größe und Zusammensetzung einer Gruppe (1) Die Gruppengröße in einer Tageseinrichtung darf höchstens 25 gleichzeitig anwesende Kinder betragen. Bei der Berechnung sind 1. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr mit dem Faktor 1, 2. Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr mit dem Faktor 1,5 und 3. Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit dem Faktor 2,5 zu berücksichtigen. In Gruppen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr darf jedoch die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder zwölf nicht überschreiten. (2) Die Größe und Zusammensetzung der Gruppen im Einzelfall soll sich an der räumlichen und sachlichen Ausstattung der Einrichtung sowie an dem Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder orientieren und insbesondere dem besonderen Bedürfnis von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr nach Bindung, Ruhe und Geborgenheit Rechnung tragen. (3) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann im Einzelfall befristete Ausnahmen von der nach Abs. 1 und 2 ermittelten Gruppengröße zulassen. 4

5 Die Geburtenzahlen der folgenden Tabellen basieren auf dem Stichtag , die Platzberechnungen berücksichtigen ab das KiföG und Umwandlungen von U3 und Ü3 und umgekehrt. Durch Rundungsungenauigkeiten sind abweichende Gesamtzahlen nicht auszuschließen. Als Annahme für den Platzbedarf der benötigten Kita- und Kindertagespflegeplätze gehen wir von einem U3 Anteil von 50% als Planungsgröße und einen Ü3 Anteil von 100% als Planungsgröße aus. Dies hat der Magistrat am befürwortet und zur Abstimmung an die Stadtverordneten weiter geleitet (siehe auch Punkt 3.1) 5

6 Betreuung U3: ASB und Kindertagespflege (Stichtag ) Fortschreibung am (Stichtag seitherige Beschlusslage) Anzahl Kinder 1-3 (100%) Platz- 35% (StvV) Platz- 50% Kita- lt. BE/ ASB Tages- pflege- Stand Gesamt Diff. - 35% Diff. - 50% Kernstadt , Harreshausen , , , Hergershausen , , Sickenhofen ,

7 (Stichtag ) Fortschreibung am (Stichtag seitherige Beschlusslage) Anzahl Kinder 1-3 (100%) Platz- 35% (StvV) Platz- 50% Kita- lt. BE/ ASB Tages- pflege- Stand Gesamt Diff. - 35% Diff. - 50% Langstadt , , Harpertshausen , , Gesamt

8 Betreuung Ü3: ASB, Evangelische Kirche (Stichtag ) Fortschreibung am (Stichtag seitherige Beschlusslage) Anzahl Kinder 3-6 (100%) Platz- 85% (StvV) Kita- lt. BE/ASB mit I-Kindern Kita- lt. BE/ Ev. Kirche Gesamt Differenz - 85% Differe nz - 100% Kernstadt Harreshausen Hergershausen Sickenhofen

9 (Stichtag ) Fortschreibung am (Stichtag seitherige Beschlusslage) Anzahl Kinder 3-6 (100%) Platz- 85% (StvV) Kita- lt. BE/ASB mit I-Kindern Kita- lt. BE/ Ev. Kirche Gesamt Differenz - 85% Differe nz - 100% Langstadt Harpertshausen Gesamt Perspektive: Zusatzbedarf durch Baugebiete (Hochrechnung) Die szahlen enthalten noch nicht die Auswirkungen der Wohnbauansiedlungen, die im Haushaltssicherungskonzept 2014 der Stadt Babenhausen auf Seite 18 beschrieben wurden. 3 Notgruppe in der Kita Danziger Str. mit 20 Kindern muss im August 2014 aufgelöst werden. 9

10 Demnach stehen in 2014/2015/2016 im en Stadtgebiet 126 Wohnbauflächen zur Verfügung, davon 71 in den Lachewiesen, 11 restliche in Hergershausen, 28 in Langstadt und 16 in Harreshausen. Auf den 126 Wohnbauflächen können theoretisch 252 Wohneinheiten entstehen. Gehen wir von 126 Wohneinheiten aus und gehen wir weiter davon aus, dass ca. 50% der Häuser schon bewohnt oder noch nicht verkauft sind, bleiben als Berechnungsgrundlage 63 Wohneinheiten. Um den erwarteten Zuzug in die srechnung einzubeziehen, soll ein Mehrbedarf bei der Betreuung 1-6 Jahre entsprechend dem Faktor 1,3 Kinder pro Wohneinheit zugrunde gelegt werden. Dies bedeutet einen möglichen Zuzug von rund 80 Kindern. Nehmen wir an, es handele sich um 40 Kinder U3 und 40 Kinder Ü3 und berechnen 50% der U3 Kinder (= 20 ) und 100% der Ü3- Kinder (= 40 ), so sind 60 neue erforderlich Zusammenfassung der hochgerechneten szahlen Betrachtet man das Gesamtergebnis für die Stadt für 7/2015, werden laut Berechnungstabelle und für die Hochrechnung der Baugebiete im U3-Bereich voraussichtlich zusätzlich 26 benötigt. Für den Ü3 Bereich wird ein Mehrbedarf von 100 n erwartet. Die Zahlen werden jährlich berechnet und können wieder angeglichen werden. Fassen wir Stadtteile planerisch zusammen, so ergibt sich: Hochgerechneter 4 U3 Ü3 Kernstadt Harreshausen Langstadt Gesamt: Sickenhofen Harperstshausen Hergershausen Gesamt: Im Juli 2015 werden für die Kernstadt, Harreshausen und Langstadt 11 U3 und 64 Ü3 nötig. Im Juli 2015 werden für Sickenhofen, Harpertshausen und Hergershausen 15 U3 und 36 Ü3 nötig. 4 Der Mehrbedarf von ca. 60 n wegen Zuzugs in Neubaugebiete wurde ausschließlich der Kernstadt, Harreshausen und Langstadt zugeordnet, weil dort die meisten Zuzüge erwartet werden. 10

11 3. Grundsätze und Handlungsvorschläge 3.1. Grundsätze Die Platzberechnung für U3-Kinder soll von einem 50%igen pro Jahrgang ausgehen. Die Platzberechnung für die Ü3-Kinder soll 100% eines Jahrgangs zugrunde legen. Zum einen übersteigt der der Ü3-Kinder seit vielen Jahren die Annahme der StaVo vom , die von 85% Belegung ausging. Hinzu kommt die Einschränkung der Platz-Anzahl, wenn ein Integrationskind betreut wird (ein I-Kind belegt 5 ). Zwischen ASB und Fachaufsicht soll eine Rahmenbetriebsvereinbarung abgeschlossen werden, die eine flexible Zuweisung von n für 1-6-Jährige ermöglicht. Damit können die Unschärfen bzgl. des Alters der zuziehenden Kinder ausbalanciert und schnelle Lösungen erleichtert werden. Baumaßnahmen bzw. Anmietung von Containern sollten für die Standorte Hergershausen und die Kernstadt geplant werden Maßnahmen im U3-Bereich In Hergershausen soll in der Nähe der Schule eine dreigruppige, altersgemischte Einrichtung errichtet werden. Dadurch entstehen zum Beispiel 12 Krippenplätze und Kita- (siehe Punkt 3.3). Langfristig könnte hier die neue Kindertagesstätte ihren Platz finden. In den drei seit längerem bestehenden Krippe-Gruppen (Danziger Straße/Sickenhofen) soll das KiföG Anwendung finden, so dass das Platzangebot U3 um 6 auf 96 steigt. Für den langfristigen Krippe- in der Kernstadt könnte gegebenenfalls eine 3-gruppige Krippeneinrichtung errichtet werden. 36 Ü3 würden geschaffen werden. Als kurzfristige Lösung soll optional geprüft werden, ob in der Danziger Str. eine Erweiterung von einer Gruppe (altersgemischt) durch Anbau von Containern erreicht werden kann. Die Werbung für Kindertagespflege wird weitergeführt Maßnahmen für den Ü3-Bereich Als schnelle, wenn auch nur vorübergehende Lösung für den errechneten Mehrbedarf bei der Ü3-Betreuung sollen die freistehenden Kita-Räume im Sophie-Kehl-Haus genutzt werden. Die bestehende Betriebserlaubnis für 100 Kinder kann verlängert werden, so die Fachaufsicht des Landkreises. Es wird vorgeschlagen, die BE auf 50/75 Kinder zu begrenzen. Um eine dauerhafte Betreuung in guter Qualität sicher zu stellen, müssen jedoch zusätzliche bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Für Hergershausen/Sickenhofen/Harpertshausen würde sich die Betreuungssituation durch eine zusätzliche dreigruppige Einrichtung auch für die über 3-Jährigen entspannen. Es könnten ca. 40 Ü3 entstehen. Aufgrund dringenden Sanierungs- und Erweiterungsbedarfs im evangelischen Kindergarten sind VertreterInnen der Evangelischen Kirchengemeinde Kernstadt bereits 2013 an die 11

12 Stadtverwaltung herangetreten. Thema war dabei eine Ausweitung des Platzangebots, die Ertüchtigung zur ganztägigen Kindertagesstätte sowie die Aufnahme von U3-Kindern. Derzeit wird eine Planung erarbeitet, die die Erweiterung des Angebots auf 2-3 Gruppen vorsieht; damit könnte die Einrichtung wirtschaftlicher geführt, der der Eltern nach Ganztagsbetreuung aufgegriffen und dem Wunsch nach einem alternativen pädagogischen Konzept Rechnung getragen werden. Der Ausbau der Ev. Kita würde weitere in der Kernstadt schaffen angesichts der Besiedlung der Lachewiesen eine wünschenswerte Maßnahme. Die finanziellen Optionen für den Ausbau können nach ersten Kostenschätzungen vorbereitet werden. Die Trägerschaft könnte nach dem Modell mit dem ASB vereinbart werden. Auch hier sollte der Abschluss einer Rahmenbetriebserlaubnis angestrebt werden. Optional soll mit dem ASB geklärt werden, ob eine oder mehrere Waldgruppen an bestehende Einrichtungen angegliedert werden können. Es sollen Langstadt, Harpertshausen und Hergershausen als mögliche Standorte untersucht werden. In der Kita Jürgen-Schumann-Str. können gegebenenfalls Pachtverträge gekündigt werden, so dass die Möglichkeit besteht, ein bis zwei Gruppenräume zu erbauen. Zu prüfen ist, ob die Sanitäranlagen und der Bewegungs- und Essensraum dann ausreichen. Durch eine Containerlösung in der Danziger Str. zur Erweiterung von einer Gruppe (altersgemischt) würden auch Ü3- entstehen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die eben erläuterten e und Prognosen sowie die daraus abgeleiteten Vorschläge zur weiteren Absicherung des Rechtsanspruchs haben massive Auswirkungen auf den städtischen Haushalt im investiven Bereich und im Aufwand. Im Folgenden haben wir die Folgewirkungen überschlägig beziffert Personal- und Betriebskosten Im Durchschnitt zahlt die Stadt Babenhausen netto ca pro Kita-Gruppe an Personal- und Betriebskosten. D.h. vom erforderlichen Brutto-Aufwand sind bereits die Zuweisungen des Landes und die Elternbeiträge abgerechnet. Es wurde ein Zusatzbedarf im Planungszeitraum 2015/16 im U3-Bereich für 16 Kinder im Ü3-Bereich für 80 Kinder für ins 96 Kinder prognostiziert. Je nach organisatorischer Priorität (Altersmischung) müssen 4-5 Gruppen zusätzlich eingerichtet werden. Damit würde der Ergebnishaushalt der Stadt um zusätzlich belastet werden. Im darauf folgenden Jahr wäre bei unveränderten Planzahlen mit einem weiteren Anstieg der Personal- und Betriebskosten für 1-2 Gruppen zu kalkulieren. 12

13 4.2. Investitionen (Bau und Ausstattung) Investive Kosten sind einmalige Kosten im Finanzhaushalt und schaffen Werte, allerdings sind die Abschreibungen im Aufwand zu verbuchen und verschlechtern dort das Ergebnis Hergershausen Die Entscheidung für eine herkömmliche bauliche Maßnahme 3-gruppige Kita in Hergershausen würde sich bei mindestens 2 Mio bewegen. Darin sind zusätzliche Anforderungen an das Raum- und Ausstattungskonzept nicht berücksichtigt. Die Entscheidung für den Bau einer Container-Kita (3 Gruppen) würde sich bei ca. 1,3 Mio bewegen. Die Anmietung von Containern setzt einmalige Investitionen für die Fundamentierung, den Bau der Außenanlagen sowie die Ausstattung voraus: Hier liegen die Kosten bei ca und einer jährlichen Miete von ca Das heißt im ersten Jahr und in den Folgejahren Sophie-Kehl-Haus Zur weiteren Nutzung der Sophie-Kehl-Kindertagesstätte kann für drei Gruppen mit ca Ausstattungskosten gerechnet werden Kita Ev. Kirche Die Evangelische Kirche könnte mit einem städtischen Zuschuss ihr Neubau-Vorhaben für 2 bzw. 3 Gruppen verwirklichen. Die Höhe des Investitionszuschusses müsste noch verhandelt werden. FB V Soziales & Familie Regina Lange Gabi Coutandin Beschlossen in der Stadtverordnetenversammlung am Stand: Änderungen eingearbeitet am (Regina Lange) 13

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