Die elektronische Gesundheitskarte

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1 Die elektronische Gesundheitskarte im Kurs Informatik und Gesellschaft an der Fontys Hogeschool Venlo des Studiengangs Informatik Software Engineering im Fach Informatik und Gesellschaft an der Hogeschool Fontys Venlo eingereicht bei Dagmar Boedicker vorgelegt von Kerstin Tenbrock Venlo, 26. Dezember 2006 Bildquelle: gematik GmbH

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Abkürzungsverzeichnis Was ist die Gesundheitskarte Definition Welche Daten werden gespeichert Pflichtteil Administrative Daten erezept Auslandskrankenkarte Freiwilliger Teil epatientenakte Notfallversorgung Eingenommene Medikamente Organspenderstatus Rechtliche Grundlagen Technik / Telematik Telematik Definition Telematikinfrastruktur Organisationen bit4health Rahmenarchitektur F&E Projekt Lösungsarchitektur gematik Zuständigkeiten Welche Anforderungen sind strittig? Folgen Positive Folgen für den Versicherten Positive Folgen für den Leistungserbringer Positive Folgen für Kostenträger Negative Folgen Kerstin Tenbrock Seite 2 von

3 7.5 Bedingungen für den Eintritt positiver Folgen Offene Probleme Umsetzung Tests Anforderungen an die Informatik Datenschutz Ausfallsicherheit Usability Datensicherung Schlußfolgerung Literaturverzeichnis Anhang...38 Protokoll der Diskussion von Marco Suhre Protokoll der Diskussion von Paul Ropel...41 Kerstin Tenbrock Seite 3 von

4 Abkürzungsverzeichnis Wort BMG BTM BTMG egk everordnung PIN VSD Erläuterung Bundesministerium für Gesundheit Betäubungsmittel Betäubungsmittelgesetz Elektronische Gesundheitskarte Arzneimittelrezepte, Heilmittelverordnungen, Krankenhauseinweisung Persönliche Identifikationsnummer Versichertenstammdaten Kerstin Tenbrock Seite 4 von

5 1 Was ist die Gesundheitskarte 1.1 Definition Die elektronische Gesundheitkarte, abgekürzt egk, soll in Zukunft die bereits 1995 eingeführte Krankenversicherungskarte Schritt für Schritt ersetzen. Ein Ziel der Gesundheitspolitik ist es, das Gesundheitssystem transparenter zu machen. Die neue elektronische Gesundheitskarte soll Bürokratie abbauen und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten der gesundheitlichen Versorgung verbessern. [vgl. BUND, EGK] Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten in Zukunft kostengünstiger gestalten sowie entscheidend vereinfachen und beschleunigen. [vgl. WIKI, EGK] Unter medizinischen Leistungserbringern versteht man Ärzte, Krankenhäuser oder auch Physiotherapeuten. Also sämtliche behandelnde Stationen. Die Rahmenrichtlinien, z.b. die Spezifizierung der Architektur und Ort der Datenhinterlegung, erstellt die gematik GmbH. (siehe dazu Kapitel 4) Die Gesundheitskarte ähnelt der alten Krankenkassenkarte, jedoch wird diese noch ein zusätzliches Photo des Versicherten auf der Vorderseite enthalten (siehe Abbildung 1 - Vorderseite der Gesundheitskarte). Kerstin Tenbrock Seite 5 von

6 Abbildung 1 - Vorderseite der Gesundheitskarte (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, URL: [Stand: ]) Die Rückseite der Gesundheitskarte wird nach einem europäischen Standard erstellt und wird sich in allen europäischen Ländern gleichen (siehe Abbildung 2 - Rückseite der Gesundheitskarte). Lediglich die Länderkennung, für Deutschland DE, wird differieren. Abbildung 2 - Rückseite der Gesundheitskarte (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, URL: [Stand: ]) Kerstin Tenbrock Seite 6 von

7 2 Welche Daten werden gespeichert Innerhalb dieses Kapitels wird ausgeführt, welche Funktionalitäten mit welchen Daten von der egk übernommen werden. Dabei wird unterschieden zwischen den Daten, die im Pflichtteil enthalten sind und die Daten, die für die freiwilligen Anwendungen benötigt werden. 2.1 Pflichtteil Die elektronische Gesundheitskarte wird einen Pflichtteil enthalten. Auf diesem Pflichtteil hat der Patient keinen Einfluß, was bedeutet, dass der Patient nicht entscheiden kann, ob diese Daten auf der Karte gespeichert werden oder nicht. Ist der Patient krankenversichert so müssen diese Daten hinterlegt werden Administrative Daten Wie auch die bisherige Krankenkassenkarte, so wird die neue elektronische Gesundheitskarte zunächst administrative Daten wie Geburtsdatum, Krankenkasse, Adresse, Zuzahlungsstufe, etc. im Pflichtteil speichern. Diese Daten können, sofern eine Änderung nötig, direkt auf der Karte angepasst oder geändert werden. Allgemeine Daten liegen auf der elektronischen Gesundheitskarte in unverschlüsselter Form vor, wohingegen vertrauliche Daten in einem separaten verschlüsselten Bereich gespeichert werden. Der Zugriff hierauf erfolgt nur mit einer speziellen PIN, welcher vom Patient für den Zugriff auf die Daten eingegeben werden muss erezept Das erezept ist ein elektronisches Rezept und soll mit der Gesundheitskarte eingeführt werden. Daten zum Rezept werden auf der Karte gespeichert und können direkt in der Apotheke eingelesen werden. Die Rezeptdaten bzw. ein Hinweis auf den zentralen Speicherort dieser Daten gehört ebenfalls zum Pflichtteil. Dies ist nötig, damit z.b. der oder die Ärzte dem Patienten umfangreichere Verschreibungen ausstellen können, ohne an die Kapazitätsgrenzen der Karte zu stoßen, andererseits um Einlösungen in Internetapotheken zu ermöglichen. Kerstin Tenbrock Seite 7 von

8 Dieses elektronische Rezept ersetzt das bisherige sogenannte "Muster 16" oder auch "rosa Rezept", sowie die Rezepte für Heilmittelverordnung "Muster 13, 14 und 18". Bei dem bisherigen formulargebundenem Rezeptmuster wurde dem Patienten das Rezept übergeben. Damit wurde ein mehrstufiger Kommunikationsprozess gestartet. Das Rezept wanderte vom Arzt zur Apotheke, von dort zum Apothekenrechenzentrum, weiter zum Krankenkassenrechenzentrum bis zur Krankenkasse. Hierbei kommt es zu mehreren Medienbrüchen bei denen zum Beispiel das Rezept von Papier in die elektronische Form gebracht. Dies zieht die üblichen Fehlerquellen nach sich und es besteht die Möglichkeit, dass Daten inaktuell sind oder das Rezept manipuliert wird. Mit dem erezept wird sich die Fehlerrate voraussichtlich deutlich verringern. Auch eine Manipulation ist dadurch nicht so einfach wie bei der Papierversion des Rezeptes. Nach Einlösung des Rezeptes in der Apotheke, dürfen die Kundendaten oder Rezeptdaten zu Werbezwecken nicht weiter gespeichert werden. Für weitere statistische Auswertungen muss die Apotheke zumindest die personenbezogenen Daten zum Verschreibungsdatensatz löschen. [vgl. WEICH, EGK] Auslandskrankenkarte Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die sogenannte European Health Insurance Card (EHIS). Diese Auslandskrankenkarte ersetzt den bisherigen Auslandskrankenschein bzw. die folgenden Formulare: E110 - für das internationale Verkehrswesen E111 - für vorrübergehende Aufenthalte in EU-Mitgliedsstaaten E119 - für die Arbeitssuche E128 - für Studium und für die Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes Land [vgl. WIKI, EKK] 2.2 Freiwilliger Teil Der Patient kann bei diesem freiwilligen Teil, wie der Name schon sagt, selbst entscheiden, ob und in wie weit er genutzt wird. Abhängig von den gewünschten Funktionalitäten kann ein hoher Speicherbedarf entstehen. Da der Speicherplatz der Karte begrenzt ist (32 kb) [vgl. WIKI, EGK], Kerstin Tenbrock Seite 8 von

9 muss ein Großteil der Daten auf einem zentralen Datenserver gespeichert werden. Geschieht dem so, dann werden Informationen zum Ort sowie Zugriffsart (Verschlüsselung usw.) auf der Karte gespeichert. Der Zugriff auf diese verschlüsselten Daten wird nur Ärzten und Apothekern über eine gesicherte Onlineverbindung gewährt. Dafür benötigt der Arzt einen elektronischen Arztausweis (Health Professional Card). Nur beim gemeinsamen Einsatz von Health Professional Card sowie der elektronischen Gesundheitskarte sind Zugriffe möglich. Ein weiterer Zugriffsschutz bietet eine PIN-Abfrage. Diese PIN muss der Patient vor Zugriff auf die Daten eingeben. Dieser Zugriff nimmt viel Zeit in Anspruch und wird daher häufig diskutiert. Möglich wären auch Zugriffe ohne PIN, denn z.b. würde eine PIN- Eingabe in einer Apotheke bei der Einlösung eines Rezeptes den Ablauf stark verzögern epatientenakte Wikipedia [WIKI, EGK] schreibt zur Patientenakte folgendes: Die epatientenakte oder auch elektronische Patientenakte (EPA) besteht aus zentral gespeicherten elektronischen Daten, welche über den Patienten gesammelt wurden oder bestehen. Hierzu gehören Daten, die während einer Behandlung oder einer Diagnose gesammelt und erfasst wurden, z.b. Befunddaten, Diagnosen, Behandlungsverlauf, das Ergebnis der Behandlung, sowie sämtliche Korrespondenz. Es werden Daten aller beteiligten medizinischen Bereiche festgehalten. Die Daten liegen in allen möglichen Formaten vor, z.b. Text, Grafik, Bild, Film oder Ton. Es wird jedoch vermutlich mehrere Modelle geben. Die beim behandelnden Arzt geführte elektronische Patientenakte, auf die unter Umständen andere Leistungserbringer zugreifen können. Eine elektronische Fallakte mehrerer Leistungserbringer mit Daten zur Diagnose und Behandlung eines Patienten zu einem Behandlungsfall. Die beim Hausarzt geführte Akte, die auch Daten von anderen Leistungserbringern erhalten kann. Kerstin Tenbrock Seite 9 von

10 Die elektronische Gesundheitsakte unter Datenhoheit des Patienten, die sämtliche Kopien aller Patientenakten von Leistungsempfängern enthält. Hierauf hat der Patient jederzeit Zugriff. [vgl. WEICH, EGK, S. 7] Notfallversorgung Angaben zur Notfallversorgung des Patienten können ebenfalls auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Zu nennen wäre hier z.b. die Blutgruppe, chronische Organleiden, Allergien, Herzkrankheit, Dialyse oder Asthma. Dies bietet bei einer schnell notwendigen Behandlung wie zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall dem Leistungserbringer die Möglichkeit, bestimmte Risiken besser einzuschätzen, Behandlungen besser durchzuführen und schneller Entscheidungen zu treffen Eingenommene Medikamente Die eingenommenen Medikamente beschreiben Arzneimittel, die der Patient in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Linderung einer Krankheit einnimmt. [vgl. WIKI, MEDI] Nimmt der Patient zum Beispiel Medikamente zur Blutverdünnung ein, so wird dies auf der elektronischen Gesundheitskarte vermerkt. Die Gefahr, dass Medikamente eingenommen werden, die in Wechselwirkung zum regelmässig eingenommenen Medikament stehen, wird deutlich verringert oder sogar ausgeschlossen. Anhand des Beispiels zum blutverdünnenden Medikament könnte der Arzt also bei einer anstehenden Operation erkennen, dass es eventuelle Blutgerinnungsprobleme geben kann und dementsprechende Vorkehrungen treffen Organspenderstatus Möglich wäre es auch zu speichern, ob der Patient sich bereiterklärt Organe zu spenden. Organspende findet in der Regel nach dem Tode statt. Es muss eine Einverständniserklärung des Patienten vorliegen, ob dieser seine Organe nach seinem Tode zur Verfügung stellt. Möglich ist auch eine Lebensspende. Hierzu zählen Niere, Leber, Lunge, reproduzierbare Zellen oder Gewebe wie Blut, Knochenmark, Samen oder Eier. Auch Kerstin Tenbrock Seite 10 von

11 diese Daten können auf freiwilliger Basis auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden. [vgl. WIKI, ORGA] Kerstin Tenbrock Seite 11 von

12 3 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist eine Erweiterung des Gesetzes zur Einführung der Krankenversicherungskarte von 1995 [SGB, KVK]. Die Erweiterung mit 291a SGB V vom 17. Oktober 2003 schreibt eine Einführung der egk bis zum vor, sowie die Einführung einer Telematikinfrastruktur [SGB, egk]. Es werden Anforderungen, Aufgaben und Ziele der neuen Karte definiert. Der Zusatz 291b bezieht sich auf Aufgaben und Struktur der in 291a initiierten Gesellschaft für Telematik. [SGB,GFT] Für die Verarbeitung personenbezogener Patientendaten durch niedergelassene Ärzte gelten weiterhin die üblichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Es gelten die Berufsordnung und die gesetzliche Schweigepflicht des Arztes. Für Krankenhäuser gelten in Bund und Ländern unterschiedliche Rechtsvorschriften. In manchen Ländern kommt es des Weiteren zu bereichsspezifischen Regelungen der Verarbeitung. Generell darf ein Arzt die für die Behandlung benötigten Daten verarbeiten und praxisintern zur weiteren Verarbeitung speichern. Nicht benötigte Daten bedürfen jedoch einer besonderen Einwilligung des Patienten. Kerstin Tenbrock Seite 12 von

13 4 Technik / Telematik In diesem Kapitel wird der Begriff der Telematik erläutert und es wird erklärt, wie die egk mit der Telematikinfrastruktur funktioniert. 4.1 Telematik Definition Telematik ist zusammengesetzt aus den Begriffen Telekommunikation und Informatik. Er beschreibt die Zusammenführung, Verarbeitung und Weitergabe verteilter, u.u. heterogener Datenbestände. [GEMA, GOS, S.59] 4.2 Telematikinfrastruktur Die Telematikinfrastruktur beschreibt den Gesamtkomplex aller soft- und hardwaretechnischen Komponenten, die zur Kommunikation im neuen Gesundheitswesen genutzt werden. Die Basis bildet die elektronische Gesundheitskarte. Die Anwendungen der Telematik sollen die zukünftige Versorgungsqualität und die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen verbessern. Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern sollen flexibler gestaltet werden können und durch eine elektronische Verarbeitung der Daten sollen bürokratische Aufwände verringert und Arbeitsschritte erleichtert werden. Die Transparenz der Patienten soll für den Arzt, aber auch für den Patienten selbst, verbessert werden. Der Patient kann seine gespeicherten Daten zu jeder Zeit selbst betrachten und die für den Arzt benötigten Daten sind im Bedarfsfall auf Anhieb verfügbar. Ein wesentlicher Hauptpunkt der Telematikinfrastruktur ist das Sicherheitskonzept, das folgende Punkte behandelt[bit4h]: Weitergabe von Patientendaten Patientendaten dürfen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der ärztlichen Schweigepflicht weitergegeben werden. Ausnahmen kann das Parlament beschließen, wie z.b. zur Führung eines Krebsregisters. Das Vorzeigen der egk darf nicht als Einwilligung zum Abruf seiner Daten bei fremden Ärzten akzeptiert werden. Bei der Erfassung seiner Daten gibt der Patient eine pauschale Einwilligung, dass ein Teil seiner personenbezogenen Kerstin Tenbrock Seite 13 von

14 Daten auf einem zentralen Datenspeicher, im Primärsystem der Ärzte, zum Abruf durch andere Ärzte bereitgehalten werden darf. Authentizität (Zurechenbarkeit) Der Zugriff auf die egk ist nur möglich mit dem zugehörigen PIN des Patienten oder durch eine gegenseitige Überprüfung zwischen HBA bzw. Berufsausweis und der egk (Karte zu Karte Authentifizierung). Nutzungsfestlegung Es wird generelle Zugriffsrechte für Berufsgruppen und die weiteren Zugehörigen im Gesundheitswesen geben. Diese werden direkt vom Betriebssystem der egk geprüft. Der Patient kann jedoch einzelnen Leistungserbringern den Zugriff auf freiwillige Anwendungen explizit erlauben. Dazu ist eine erneute Authentifizierung des Patienten mit seiner PIN nötig. Die gesetzlich vorgegeben Zugriffsregeln müssen durch die egk selbst zugesichert werden. Auf bestimmte Daten können somit nur berechtigte Personen zugreifen. Zum Beispiel kann ein Augenarzt nicht auf dieselben Daten zugreifen wie ein Kardiologe. Ein Schreiben auf die egk ist nur durch berechtigte Heilberufler und nur auf gültige Karten möglich. Vertraulichkeit Der Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, die besagt, dass von ihm gespeicherte Daten nur von ihm gelesen werden dürfen. Dies wird durch Verschlüsselungstechniken gewährleistet. Daten können nur per Schlüssel geschrieben, übermittelt und gelesen werden. Das Speichern von Personen, identifizierenden Daten und medizinischen Daten geschieht getrennt voneinander, wodurch eine Zuordnung der Daten nur durch Schlüssel gewährleistet wird. Da der Patient Herr seiner Daten ist, kann er auch nach Eingabe seiner PIN bestimmte Dinge freigeben, bzw. verbergen. Kerstin Tenbrock Seite 14 von

15 Integrität Genutzte Daten müssen zu jeder Zeit der Verarbeitung vollständig und widerspruchsfrei bleiben. Dazu werden Daten mithilfe von Algorithmen überprüft und somit können fehlerhafte Modifikationen erkannt und verhindert werden. [BIT4H] Nicht-Abstreitbarkeit von Datenübermittlungen Bei der Übertragung von Daten wird ein elektronisches Quittierungsverfahren eingesetzt. Dazu werden bei der Übermittlung, wie z.b. dem Einlösen eines erezeptes, von beiden Seiten digitale Signaturen genutzt, die dem deutschen Signaturgesetz entsprechen. Revisionsfähigkeit Alle Verarbeitungsprozesse müssen lückenlos nachvollziehbar sein, inklusive wer welche Daten auf welche Weise, wann und wo bearbeitet hat. Die Gesetzeslage sieht es vor, die letzten 50 Abrufe zu protokollieren. [EGK] Rechtssicherheit Der Verarbeiter von Daten muss zu jeder Zeit nachweispflichtig sein. Dies soll gegeben sein, wenn die qualifizierte elektronische Signatur zum Einsatz kommt. Validität Die Validität von personenbezogenen Daten muss gewährleistet werden. Was jedoch kein Bestandteil der Telematik ist, ist z.b. die Qualität von medizinischen Aufnahmen. Darin aufgenommene Bilder oder Videos liegen im Aufgabenbereich der medizinischen Fachanwendungen. Die Telematikinfrastruktur regelt lediglich die Übertragung und Speicherung dieser Daten. Verfügbarkeit Benötigte Daten sollen zu jeder Zeit verfügbar sein. Dazu kommen für den Speicherort von personenbezogenen Daten drei Prinzipien zum Tragen. Soziale personenbezogene Daten wie Adresse und Krankenversicherungsnummer werden auf der egk gespeichert. Medizinische Daten werden zum Großteil auf de-/ zentralen Servern erfasst. Aus Gründen der Verfügbarkeit kann es jedoch Kerstin Tenbrock Seite 15 von

16 erforderlich sein, die entsprechenden Daten sowohl auf Servern wie auch auf der Karte zu speichern, beispielsweise Notfalldaten. Abruf von Patientendaten Zum Abruf von Daten muss der Patient die Übermittlung seiner personenbezogenen medizinischen Daten mittels PIN freigeben. Nicht erfasst werden können jedoch die im Primärsystem erfassten gespeicherten Daten beim Leistungsträger. Diese können jederzeit ohne Nutzung der Telematikinfrastruktur bearbeitet werden. Kerstin Tenbrock Seite 16 von

17 5 Organisationen Im Zuge der Telematik stößt man unvermeidlich auf drei Organisationen die entscheidend mit der Entwicklung der Telematik und den dazu notwendigen Konzepten verantwortlich sind. Diese sind die bit4health (better IT for health), das F&E Projekt, für das die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zuständig ist, und die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte GmbH. 5.1 bit4health Die bit4health ist ein Industriekonsortium, welches zur Vorbereitung der bundesweiten Einführung der Gesundheitskarte eingeführt wurde. Initiiert wurde es vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziales. Der Fachbeirat besteht aus den Firmen IBM Deutschland GmbH, SAP Deutschland, InterComponentWare AG und ORGA Kartensysteme AG. Ziel des Konsortiums ist die Erstellung einer Rahmenarchitektur, die für alle Beteiligten im Gesundheitswesen sowie den zuständigen IT-Unternehmen Leitlinien bereitstellt, die zur Schaffung einer einheitlichen Infrastruktur dienen. Eine der Hauptanforderungen des Konzeptes ist es jedoch diese Leitlinien herstellerneutral zu halten, damit jeder Beteiligte eigene Lösungen für den Umgang der elektronischen Daten entwickeln kann und somit die freie Marktwirtschaft gefördert und gewährleistet wird. [BIT4H] Rahmenarchitektur Der Gesamtentwurf der Rahmenarchitektur der bit4health erfolgt nach der ISO Norm des RM-ODP ( Reference Model of Open Distributed Processing ). Die Architektur beschreibt den Datenaustausch strikt basierend auf dem für den im Gesundheitswesen üblichen Standard Health Level 7 (HL7) und der Richtlinien für Kartenmanagementprozesse. Dabei werden die Systemgrenzen aufgestellt und eine serviceorientierte Softwarearchitektur entworfen. Die genutzten Daten- und Informationsmodelle werden festgelegt und alle Technik relevanten Standards und Normen festgehalten. Kerstin Tenbrock Seite 17 von

18 Des Weiteren wird eine Sicherheitsarchitektur mit strikt definierten und separierten Sicherheitszonen entwickelt. Über die Rahmenarchitektur hinaus analysiert und katalogisiert die bit4health die momentan existierenden Anwendungslandschaften. Zusätzlich zur Rahmenarchitektur hat die bit4health inzwischen einen Konnektor entwickelt, der als Hauptkommunikationsteil in der Infrastruktur verwendet werden soll. Dies ist der Knotenpunkt, der die Primärsysteme, also die genutzten Komponenten von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern, mit den Hauptrechenzentren, die die Patientendaten verwalten, verbinden wird. 5.2 F&E Projekt Beim F&E Projekt handelt es sich um eine gemeinschaftliche Arbeit des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, sowie der Fraunhofer- Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.v. Ziel der Kooperation ist es in Forschungs- und Enticklungsaufgaben eine Lösungsarchitektur zu erstellen, die eine reibungslose Kommunikation aller technischen Komponenten untereinander gewährleistet. [DIMDI] Lösungsarchitektur Das gesamte Konzept der Rahmenarchitekur der bit4health dient als Vorbereitung und Einrahmung von Methoden zur weiteren Forschung und Entwicklung. Aufgrund der hieraus resultierenden Erkenntnisse wird eine Lösungsarchitektur erstellt, die im Folgenden weiter ausgeführt wird. Die Lösungsarchitektur dient als Basis für die Produktion und Entwicklung von Geräten, Systemen und Softwarelösungen. Als Ergebnisse resultieren sowohl eine allgemeine Spezifikation der Lösungsarchitektur, wie auch eine eigene Spezifikation für die elektronische Gesundheitskarte und den Heilberufeausweis. Die Karten sind im Gegensatz zu der Krankenversicherungskarten keine reinen Speichermedien mehr, sondern enthalten ein eigenes Betriebssystem, welches Basisfunktionen zur Verfügung stellt. Ein wesentlicher Teil dabei ist die Festlegung der Regelungen für das PIN- und Authentifizierungsmanagement und die sichere Transportfunktion der eigenen Daten auf dem Kartenchip. [DIMDI] Weitere ergänzende Konzepte der Lösungsarchitektur beschreiben ein Sicherheitskonzept, das auf sicherheitskritische Bereiche der Infrastruktur eingeht Kerstin Tenbrock Seite 18 von

19 und Lösungsansätze dafür bietet, sowie eine Kosten-, Nutzen- und Risikoanalyse der verschiedenen Architekturmöglichkeiten. Für eine kritische und unserer Meinung nach realistischere Kosten/Nutzenanalyse möchten wir jedoch auf die Studie des Chaos Computer Clubs verweisen. [KNA] 5.3 gematik Die gematik wurde am 10. Januar 2005 von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gegründet. Die Gesellschaft ist Zusammengesetzt aus den Spitzenverbänden der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und den Spitzenorganisationen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäuser. [GEMA, HP] Im März 2005 wurde die Lösungsarchitektur des F&E Projekts offiziell an die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben. Nach einer Prüfung durch das Gesundheitsministerium wurde die fast 1000-seitige Spezifikation an die gematik weitergereicht. [DIMDI] Die gematik stellt Ausschreibungen für Soft- und Hardwareprodukte auf und verwaltet alle erzielten Ergebnisse für eine einheitliche Telematikinfrastruktur. Die Firmen und die entwickelnden Lösungstechnologien sind auf der Homepage der gematik namentlich aufgelistet und den Teststufen zugeordnet. [GEMA, HP] 5.4 Zuständigkeiten Bei der Auflistung von Unternehmen, Vertretern von Gesellschaften und Spitzenorganisationen, die eigenmächtig oder in Projekten an der Einführung der egk arbeiten, stellt sich die Frage, warum diese Aufgabe nicht komplett durch eine feste Instanz geregelt wurde. Laut der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit ist inzwischen der Hauptakteur in der Einführung lediglich die gematik. Die anderen Organisationen werden teilweise in knappen Nebensätzen noch als vorbereitende Projekte erwähnt. Dass die Projekte wie die bit4health jedoch einmal laut eigenen Angaben hauptverantwortlich waren, wird genau so wenig erwähnt wie die geplante Einführung der egk für den 1. Januar Es scheint eine Vielzahl von Fehlplanungen und Verzögerungen bei den vorherigen Projekten gegeben zu haben. Dies wird unserer Meinung nach damit begründet, dass Kerstin Tenbrock Seite 19 von

20 die freie Marktwirtschaft gewährleistet werden soll. Durch Wettbewerb sollen sich die günstigsten und für den Kunden besten Lösungen selbst herauskristallisieren. Die gematik ist inzwischen so weit, dass sie lediglich organisiert, welche Firma welche Entwicklungen übernehmen. Laut dem BMG sollten die Rahmenrichtlinien der Testmaßnahmen von der gematik festgelegt werden. Nachdem es unter den Gesellschaftern der gematik zu Unstimmigkeiten kam und Fristen nicht eingehalten wurden, hat die BMG ein Gesetz zur Fristsetzung, der Beanstandung und der Ersatzvornahme mittels Rechtsverordnung eingeräumt. Aufgrund dessen wurden die Rahmenrichtlinien für alle kommenden Testphasen vom BMG festgelegt. [EGK] Somit scheint die Frage der Zuständigkeit geklärt zu sein, da im Endeffekt alle weiteren wichtigen Entscheidungen zukünftig jederzeit in der Hand des BMG liegen. Hinzuzufügen ist noch, dass das BMG in den letzten Jahren mehrere Umstrukturierungen durchlaufen hat. Im Jahr 2002 übernahm das BMG ebenfalls die Aufgaben des Bereiches Soziales und wurde umbenannt in Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Bereich Soziales wurde daraufhin bereits im Jahr 2005 wieder ausgelagert und der alte Name wieder übernommen. Während dieser Umstrukturierung scheinen die Zuständigkeiten der egk ebenfalls umhergereicht worden zu sein. Kerstin Tenbrock Seite 20 von

21 6 Welche Anforderungen sind strittig? Im Bereich der Recherche wird der Datenschutz immer wieder erwähnt. Es wird beschrieben wie der sichere Umgang mit Daten durchgeführt wird, wie der Zugriff geschützt wird oder welche technischen Sicherheitsstandards entwickelt werden müssen. Aber was passiert, sollte es doch einmal zu einem Missbrauch der Daten kommen? Es entstehen ganz neue Formen von Datenmissbrauch. Wie wird dann auf den Missbrauch von Daten über die egk reagiert? Zum einen könnte der Patient selbst auf seine eigenen Daten zugreifen und diese ändern oder löschen. Ärzte fragen nicht autorisierte Daten gewollt oder ungewollt ab. Oder Dritte erhalten Zugriff zu Patientendaten und missbrauchen diese. Es erwarten uns neue Rechtsstreite und Präzedenzfälle, die manche Anforderungen der Telematikinfrastruktur erst im Nachhinein definieren. Kerstin Tenbrock Seite 21 von

22 7 Folgen In diesem Kapitel werden sowohl positive als auch negative Folgen für die Akteure beschrieben. Daraus wird abgeleitet, welche Bedingungen gewährleistet werden müssen, damit die positiven Folgen eintreffen. Zudem werden offene Probleme angesprochen, die in der momentanen Planung noch nicht berücksichtigt sind. Um einen Überblick zu geben, welche Folgen bisher eingetreten sind, wird der er Test kurz vorgestellt. 7.1 Positive Folgen für den Versicherten Der Versicherte wird zukünftig entscheiden können, ob er nur den Pflichtteil der Gesundheitskarte zulassen will, oder ob er zusätzlich auf die freiwilligen Funktionen zugreift. Dies würde bedeuten, dass Gesundheitsdaten sowie everordnungen auf der Karte oder im Telematiksystem gespeichert werden. Die positiven Folgen für die Versicherten, die in diesem Kapitel beschrieben werden, gehen grundsätzlich davon aus, dass auch die freiwilligen Funktionen der egk genutzt werden. Verbesserte Behandlungsqualität durch schnell verfügbare Gesundheitsdaten Dadurch, dass die Ärzte Überblick über die gesamten Gesundheitsdaten eines Patienten bekommen kann, kann grundsätzlich eine höhere Behandlungsqualität erreicht werden. Es lassen sich unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und ungeeignete Medikamente werden erst gar nicht verschrieben. [GEMA, FA] In Deutschland werden täglich rund Patienten in Krankenhäuser eingeliefert, weil sie eingenommene Medikamente nicht vertragen haben [ZEIT]. Diese hohe Zahl kann durch die eingeführte Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung verringert werden. Überblick über eigenen Gesundheitsstatus Laut der gematik Gesellschaft kann der Patient seinen Impfstatus und seine Allergieliste einsehen. Für wen diese Daten noch einsehbar sind, ist nicht beschrieben auf den GEMA-Seiten. Kerstin Tenbrock Seite 22 von

23 Entscheidung möglich, welche medizinischen Daten aufgenommen werden und wer darauf zugreifen kann Der Zugriff auf bestimmte Daten wie everordnungen kann vom Patienten mit dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung eigenständig verwaltet werden. Zum Beispiel kann der Zugriff auf nicht eingelöste everordnungen vom Patienten überwacht werden. Er kann eine everordnung sichtbar machen, verbergen oder löschen. Das Löschen und Verbergen von medizinischen everordnungen kann sich negativ auf die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung auswirken. Zudem gibt es ein Rollen- und Rechtekonzept, dass gewährleisten soll, dass nur die Personen Zugriff auf Daten haben, die für sie belangreich sind. Beispielsweise hat ein Zahnarzt keinen Zugriff auf die Daten, über die ein Augenarzt verfügt. [GEMA, FA] 7.2 Positive Folgen für den Leistungserbringer Leistungserbringer sollen ebenso wie die Versicherten Vorteile durch die Einführung der egk haben. Diese werden im Folgenden beschrieben. Schneller und umfassender Überblick über den Gesundheitsstatus eines Patienten Der Arzt kann durch die auf den Karten für ihn einsehbaren everordnungen einen besseren Überblick gewinnen, als auf den zuvor existierenden Formularen. In dem Fachkonzept zum Verordnungsdatenmanagement der gematik kann eingesehen werden, wie die bisherigen Formulare für die Verordnungen war, die durch die Einführung der egk digital gespeichert werden. [GEMA, VOD] Der Prozess der Verordnungen wird standardisiert und die Formulare sollen dadurch leichter zu verstehen sein, sowie eine bessere Übersicht geben. Durch die digitale Form fallen Leseprobleme weg, die durch eine schlechte Handschrift oder mehrfache Durchdrücke entstehen können. Kerstin Tenbrock Seite 23 von

24 Unnötige Behandlungen vermeidbar Durch die Gesundheitsdaten des Patienten kann der Arzt eventuell doppelte Behandlungen vermeiden. Verträglichkeits- & Wechselwirkungsprüfung von Medikamenten Wenn der Arzt ein Rezept verschreibt, findet eine Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung statt, die ermittelt, ob der Patient das Medikament verträgt und ob dieses Medikament Wechselwirkungen zu den sonstigen Medikamenten des Patienten hat. Es ist noch nicht beschrieben, ob diese Überprüfung direkt beim Verschreiben eines Rezeptes, oder erst bei der Einlösung in der Apotheke geschieht. Die Verträglichkeitsüberprüfung müsste nicht mehr vom Leistungserbringer direkt durchgeführt werden. Optimierte Arbeitsabläufe schaffen mehr Zeit für den Patienten Durch die vorhandenen Gesundheitsdaten und die elektronischen Verordnungen kann der Arzt sich mehr auf die Behandlung seines Patienten konzentrieren. 7.3 Positive Folgen für Kostenträger Im Folgenden werden die positiven Folgen der egk für die Kostenträger dargelegt. Kostenersparnis durch Vermeidung unnötiger oder doppelter Untersuchungen und falscher Medikamente Durch die hohe Zahl von falsch eingenommener oder/und nicht verträglicher Medikamente, bzw. unnötiger und doppelter Untersuchungen entstehen enorme Kosten für die Kostenträger. Gerade das Medikamentenproblem kann zu teuren Behandlungen führen, die eigentlich vermeidbar sind. Eindeutige Zuordnung der Karte zum Inhaber verhindert Betrug Durch das Foto auf der Gesundheitskarte kann von Leistungserbringern überprüft werden, ob die Karte wirklich zu dem Patienten gehört. Bisher konnte dazu nur die Namensüberprüfung durch einen weiteren Kerstin Tenbrock Seite 24 von

25 Lichtbildausweis durchgeführt werden, was aber in den meisten Fällen nicht geschah. 7.4 Negative Folgen Im Folgenden werden nun mögliche negative Folgen der egk aufgeführt. Diskriminierungsgefahr durch den Arzt Wenn die Gesundheitsdaten nicht aktiv vom Patienten geschützt/verborgen werden, kann ein Arzt sehr viele sensible Daten einsehen. Abhängig von diesen Daten kann der Arzt seine Meinung über den Gesundheitsstatus des Patienten bilden und eventuell vorurteilsbehaftet an die Behandlung herangehen. Zudem kann es vorkommen, dass in einem Betrieb der Betriebsarzt viele Daten einsieht, von denen der Patient gar nicht will, dass sie dem Betrieb zugänglich gemacht werden. Die Möglichkeit, dass Ärzte an fast jede Gesundheitsdaten eines Patienten herankommen können, birgt ein hohes Risiko des Datenmissbrauchs. Sobald ein Patient bestimmte Daten verbirgt, kann Misstrauen aufkommen, warum dies geschieht. Es kann nun auch zu Situationen kommen, indem ein Patient in eine Drucksituation gerät, in der er Daten freigeben soll. Je leichter zugänglich Daten gemacht werden, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass dieser Zugang missbraucht wird. Vorstellbar ist nun eine Situation, in der ein Bewerber bei einem Vorstellungsgespräch zunächst einmal einem Betriebsarzt Zugriff auf Gesundheitsdaten gewährt, oder dass eine Versicherung eine Person nicht versichert, solange diese nicht ihre Daten freigibt. Diese Beispiele sind natürlich gesetzlich nicht erlaubt, aber nun möglich. Und wer kann garantieren, dass diese Möglichkeiten nicht auch genutzt werden? Datenschutz Durch die Einführung der Telematik-Infrastruktur sind viele empfindliche Daten an einem zentralen Ort gespeichert. Diese sollen durch verschiedene technische Mittel geschützt werden, die auf die Authentifizierung des Nutzers aufbauen. Kerstin Tenbrock Seite 25 von

26 Es ist sehr wahrscheinlich, dass massive Angriffe auf diese gewaltigen Informationsmassen durchgeführt werden, weil die Daten einen immensen Wert darstellen. Bisher waren Patientendaten vor allem in Arztpraxen gespeichert. Der Datenschutz in diesen entspricht häufig nicht einem hohen Standard. Allerdings sind wahrscheinlich wenig gezielte Hackerangriffe geschehen, weil die Daten zu speziell und die Datenmenge zu gering waren. Durch die Einführung der egk ändert sich dies nun. Technokratische Überforderung Für den Patienten besteht die Möglichkeit der informationellen Selbstbestimmung. Allerdings muss diese aktiv durch das Verbergen oder Löschen von bestimmten Daten durch die Versicherten umgesetzt werden. Die Gefahr besteht, dass viele durch die Möglichkeiten der egk überfordert sind. Vor allem Personen, die kein Interesse oder keine Erfahrung im Umgang mit Technik haben, werden überfordert. Eine große Personengruppe, auf die dies zutrifft, sind Senioren. Karte muss immer mitgeführt werden Da die Patientendaten nur zugänglich sind durch die Patientenkarte, muss diese auch bei jeder Begegnung mit einem Leistungserbringer, wie zum Beispiel in der Apotheke, bei einem Arzt oder im Krankenhause mitgeführt werden. Kosten: direkt für Foto und langfristig über erhöhte Beiträge Durch die Einführung der egk entstehen immense Kosten (Siehe Kapitel Umsetzung). Auch die Nutzung der egk ist teurer als die alte Krankenversichertenkarte, aber es soll durch die Funktionalitäten auch Geld eingespart werden können [KNA]. Zunächst müssen die anfallenden Kosten erst einmal getragen werden, bis ein Nutzen eingerechnet werden kann. Keine graphischen Elemente auf digitalisierten everordnungen Kerstin Tenbrock Seite 26 von

27 In der digitalen Form ist auf den everordnungen keine Möglichkeit gegeben, graphische Elemente zu nutzen. Zum Beispiel kann es bei Verordnungen eines Augenarztes vorkommen, dass benötigte Achsen eingezeichnet werden [GEMA, VOD]. Nur teileweise Ausstattung mit HBA Falls nicht alle Leistungserbringer gleichmäßig und sofort mit elektronischen HBA und den dazugehörigen Geräten ausgestattet sind, führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung. Da Geräte wie Kartenleser, Netzwerkverbindung zu den Servern und Anzeigegeräte teuer sind, können Leistungserbringer mit wenig Kapital benachteiligt werden. Die Kosten für die Umstrukturierung der Elektronik in Praktiken und Krankenhäusern muss von diesen selbst getragen werden [GEMA, VOD]. Keine Abdeckung aller Bereiche Aufgrund fehlender technischer Infrastruktur, werden teilweise Verordnungen nicht in die Telematik mit aufgenommen. Das bedeutet, dass es immer noch nicht-elektronische Verfahren geben wird. Dies betrifft die Verordnung einer Krankenbeförderung, häusliche Krankenpflege und Soziotherapien. [GEMA, VOD] 7.5 Bedingungen für den Eintritt positiver Folgen Damit die positiven Folgen wie angegeben eintreten können, müssen noch einige Punkte geklärt oder bedacht werden. Diese werden an dieser Stelle erläutert. Noch offene Probleme werden im nächsten Kapitel aufgeführt. Auch diese müssen gelöst werden, damit die positiven Folgen der egk wie aufgeführt auftreten können. Umgang mit everordnungen muss vollständig geplant sein Der Umgang mit everordnungen ist teilweise schon geplant, aber damit er später problemlos erfolgen kann, müssen noch weiter geplant werden. Unter anderem sind bisher noch keine Fristen für die Verordnungen rechtlich festgelegt worden. Momentan gibt es nur für Arzneiverordnungen bestimmte Regeln. Kerstin Tenbrock Seite 27 von

28 Protokollierung aller Lese- und Schreibvorgänge Damit die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten gewährleistet ist, muss es eine Möglichkeit geben, dass die Lese- und Schreibvorgänge auf der Karte und in die zugehörige Telematik-Infrastruktur eingesehen werden können. Dafür bietet sich eine Protokollierung an, die von dem Patienten kontrolliert werden kann. Abstimmung aller Sicherheitskonzepte durch Experten An vielen Stellen wird über die Datensicherheit und den Datenschutz diskutiert. Um alle Nutzer der Karte von dieser zu überzeugen, sollten alle Sicherheitskonzepte von Experten geprüft werden. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Die (technischen) Mittel zur Ausübung seiner Datenhoheit sind dem Versicherten unentgeltlich und in einer geschützten Umgebung zur Verfügung zu stellen. [GEMA, FA, S. 6] Diese Anforderung wurde durch die gematik aufgestellt. Bisher wurde aber noch keine Möglichkeit für die Versicherten entwickelt, die ihm die Funktionalität mit der egk erlauben, die vorgesehen sind. Als erste Ideen wurden ein ekiosk und eine Lösung für den Heim-PC mit Internetzugang vorgestellt. Alle Vorteile der everordnungen fallen weg, wenn sich der Patient nicht einverstanden damit erklärt oder alle everordnungen unsichtbar macht. 7.6 Offene Probleme Trotz der Einführung der Karte in den Tests gibt es immer noch viele offene Probleme. Diese sind meist auch der gematik Gesellschaft bekannt, aber noch nicht gelöst. Wie diese gelöst werden, entscheidet auch über die Qualität der egk. Stromausfall oder technische Schwierigkeiten führen zu momentanen Informationsverlust Kerstin Tenbrock Seite 28 von

29 Bisher hat die gematik nur festgelegt, dass in oben genannten Fällen als Ersatzverfahren auf das bisherige Papierverfahren zurückgegriffen wird. [GEMA, VOD, S. 51] Aber zukünftig sollten nicht-elektronische Ersatzverfahren entwickelt werden, die ebenfalls einheitlich eingesetzt werden können. Hausbesuche Für Hausbesuche gilt grundsätzlich, dass das übliche Equipment mit Zugang zur Gesundheitstelematik nicht zugänglich ist. Über das Erstellen einer Verordnung außer Haus gibt es ein Konzept im [GEMA, VOD, S. 52], aber bisher gibt es die angesprochene portable Ausstattung noch nicht und ist auch noch nicht in der Entwicklung. Anruf beim Arzt Patienten können bisher bei ihrem Arzt anrufen, um Ergebnisse zu erfragen, oder sonstige Auskünfte zu bekommen. Nun ist aber die egk nötig, um Zugriff zu Informationen zu bekommen, bzw. Informationen einzupflegen. Bisher ist die Möglichkeit, beim Arzt telefonisch Informationen zu erfragen, mit der egk nicht geplant. Rezepteinlösung durch Pflegedienst/Nachbarn Es kann Ersatzverfahren auf Papier geben. Bisher ist das im [GEMA, VOD, S. 55] beschriebene Konzept noch nicht umgesetzt. Rezepteinlösung bei einer Versandapotheke Ebenfalls noch nicht genau geklärt. [GEMA, VOD, S. 56] Unklar, wie mit BTM-Verordnungen umgegangen werden muss Obwohl schon die ersten Tests laufen, wurde bisher noch keine Vereinbarung zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der gematik getroffen, wie der Umgang mit Medikamentverordnungen umgegangen werden muss, die unter das Betäubungsmittelschutzgesetz (BMG) fallen. [GEMA, VOD] Kerstin Tenbrock Seite 29 von

30 7.7 Umsetzung Alle in verschiedenen Fachkonzepten der gematik festgelegten Anforderungen scheinen sinnig und gut durchdacht. Obwohl die Entwicklung der Gesundheitskarte mittlerweile in einem sehr fortgeschrittenen Status ist, kann kein Dokument gefunden werden, wie welche Anforderungen erfüllt werden. Es ist möglich sich über das Projekt und die Zielstellung zu informieren, aber für die Versicherten ist es eigentlich ausschlaggebend, wie letztendlich die Ziele umgesetzt werden. Diese Informationen konnten nicht gefunden werden. Die Kosten der Einführung egk belaufen sich laut BMG auf ca. 1,4 Milliarden Euro. Die entstehenden Mehrkosten durch die Umstellung auf die neue egk werden nicht vom BMG benannt. Die gematik hat eine Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag gegeben, diese dann aber nicht selbstständig veröffentlicht. Das geschah erst durch den Chaos-Computer-Club. Sie ist zu finden unter [KNA]. In dieser wird besagt, dass der Hauptnutzen der Karte durch die freiwilligen Anwendungen erfolgt (S. 27). Diese sind derzeit aber noch gar nicht oder nicht ausreichend spezifiziert. 7.8 Tests Am ist der er Test in der Region Flensburg gestartet. [EGK] Es haben Versicherte testweise eine Gesundheitskarte bekommen, die bei 25 ausgewählten Ärzten und in 2 Krankenhäusern getestet werden kann. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch Apotheken eingebunden. Hierbei werden folgende Dinge nicht getestet: Elektronisches Rezept, Notfalldaten. Davor gab es bereits einen Testlauf mit 1200 elektronischen Gesundheitskarten ebenfalls in Flensburg. Bisher funktioniert die egk wie die vorherige Krankenkarte. Für ihren Gebrauch ist kein HBA notwendig und die Ärzte können ohne spezielle Geräte wie die Konnektoren auf die egk zugreifen. Kerstin Tenbrock Seite 30 von

31 Die Karte ist zwar vorbereitet auf die zukünftigen Anforderungen, implementiert diese aber nicht. [GKPRO] Das wirft natürlich die Frage auf, was genau an der neuen Gesundheitskarte getestet werden soll. Wichtige Punkte wie die everordnungen, der Datenschutz, der kontrollierte Zugriff auf Daten sind nicht in den Test mit einbezogen. Nach Ablauf des Testes werden diese vorläufigen Karten ungültig und neue werden vergeben. Kerstin Tenbrock Seite 31 von

32 8 Anforderungen an die Informatik 8.1 Datenschutz Die Informatik muss mit den technischen Möglichkeiten den Datenschutz gewährleisten. Hierauf wurde bereits in Kapitel 7 eingegangen. Geeignete Sicherheitsmechanismen und Verschlüsselungsverfahren müssen eine möglichst hohe Sicherheit gewährleisten. Eine vollständige Sicherheit wird es nie geben, allerdings muss konzeptuell das höchste Maß an Sicherheit eingeplant werden. 8.2 Ausfallsicherheit Ebenfalls in Kapitel 7 wurde über mögliche Datenverluste bei Ausfall eines oder mehrerer Server gesprochen. Wie wird weiter verfahren, wenn die technischen Möglichkeiten versagen? Wird dann manuell weiter gearbeitet oder nur lokal, z.b. beim Arzt vorläufig Daten gespeichert oder abgerufen, sofern vorhanden, und dann später bei erneuter Verfügbarkeit aktualisiert. Hier muss es ein klares Konzept geben. Lediglich der Umstieg im Notfall auf Papierverfahren wurde festgelegt. Möglicherweise kann die Informatik auch hier eingreifen und Daten temporär lokal speichern. 8.3 Usability Sicherlich vereinfacht die Handhabung von nur einer Karte einige Prozesse. Stellen Sie sich jedoch ein Szenario vor, in dem ein Patient lediglich ein Rezept beim Arzt benötigt. Normalerweise ist dies nach einem kurzen Gespräch zwischen Patient und Arzt sowie einer Unterschrift getan ist. Jetzt allerdings ist zusätzlich noch die Eingabe einer PIN nötig ist. Die Informatik hat zudem die Möglichkeit und die Verantwortung eine einfache Schnittstelle zu den Funktionalitäten zu bieten, so dass auch technisch unerfahrene, uninteressierte Personen wie Senioren die egk bedienen können. 8.4 Datensicherung Sicherlich ist die enorme Datenmenge bei etwa 82 Millionen Einwohnern in Deutschland schwer vorzustellen. Gerade auch im Hinblick auf die epatientenakte, die dezentral auf Servern sogar Röntgenbilder, sämtliche Korrespondenz und Kerstin Tenbrock Seite 32 von

33 ähnliche Daten speichern wird. Die Informatik muss an dieser Stelle für eine gute Datensicherung zuständig. Die Ausmaße sind kaum vorstellbar, ebenso wie die Datenmenge. Abzuklären bleibt hierbei dann noch wie es sich mit der Nachhaltezeit der Daten verhält und wie so ein Datensicherungsprozess aussieht. Kerstin Tenbrock Seite 33 von

34 9 Schlußfolgerung Die Gesundheitskarte wird viele Vorteile bringen, sowohl für den Patienten als auch für die Leistungserbringer. In vielen Bereichen ist allerdings noch erheblicher Klärungsbedarf und man darf gespannt sein, was in den nächsten Jahren passiert. Gerade die Bedenken im Bereich Datenschutz und Datenmissbrauch sind doch sehr groß und es ist kaum vorherzusagen wie sich diese Karte letztendlich im Einsatz auswirkt. Man kann sich jetzt schon Szenarien vorstellen, in denen der Patient nach einem Vorstellungsgepräch bei einem neuen Arbeitgeber z.b. dem Betriebsarzt den Zugriff auf sämtliche Patientenakten erlaubt, weil nur so eine Einstellung in diesem Betrieb erfolgen kann. Sind dies auch verbotene Vorgänge, so ist die Durchführung solcher Maßnahmen doch in gewissen Grauzonen durchaus denkbar. So weit darf es natürlich nicht kommen. Die elektronische Gesundheitskarte sollte bereits am 01. Januar 2006 eingeführt werden, jetzt darf man gespannt sein, wann sie vollends mit allen Leistungsmerkmalen im Einsatz sein wird. Schätzungen vorzunehmen erweist sich als schwierig. Realistisch ist jedenfalls eine Einführung mit den Basisfunktionen, wie dem Pflichtteil, in einigen Jahren. In Österreich wurde die Gesundheitskarte bereits eingeführt (ecard), diese wurde auch nur mit den Basisfunktionen ausgestattet sowie mit der Auslandskrankenkarte auf der Rückseite. Probleme wie extrem hohe Kosten und Beschwerden der Ärzte über Fehler in der Einführungsphase traten jedoch vermehrt auf. Die Gesundheitskarte geht einen Schritt in die richtige Richtung. Es ist schwer abzuschätzen welche Vorteile wieviele Kosten wert sind, jedoch sind die großen Abweichungen und Fehler in der Projektplanung sehr erschreckend. Sofern keine genauen Lösungen und Konzepte für die angesprochenen Probleme, wie z.b. die Gewährleistung über den Zugriff der Daten oder die Datensicherheit und Datensicherung vorhanden sind und eine genaue Aufklärung der Patienten vorliegt, gibt es noch enormen Handlungsbedarf auf Seiten der gematik und des Bundesministeriums für Gesundheit. Kerstin Tenbrock Seite 34 von

35 Eines sollte man nicht vergessen, die Gesundheit des Patienten muss im Vordergrund stehen, ohne jedoch die Freiheit und den Datenschutz einzuschränken oder gar zu übergehen. Kerstin Tenbrock Seite 35 von

36 Literaturverzeichnis Kürzel Quelle GEMA, Fachkonzept für die Anwendungen des Versicherten, FA /gematik_fa_anwendungen_des_versicherten_v1_0_0_631.pdf GEMA, Fachkonzept für Verordnungsdatenmanagements, VOD gematik_vod_fachkonzept_vodm_v1_0_0_652.pdf EGK Offizielle Seite der Gesundheitskarte vom Bundesministerium für Gesundheit GKPRO Auf der Seite über die Gesundheitskarte von Schleswig Holsstein ist der Projektstatus beschrieben. ZEIT Die Zeitschrift Zeit hat auf ihrer Internetpräsenz viele Artikel über die Gesundheitskarte veröffentlicht. KANN Die Kosten-Nutzen-Analyse zur Gesundheitskarte, veröffentlicht durch den Chaos-Computer-Club Gesundheitstelematik.pdf DIMDI Deutsches Zentrum für medizinische Dokumentation und Information GEMA, Glossar der Gematik GLO SGB, 291a SGB 5 - Elektronische Gesundheitskarte egk 291a.html SGB, 291 SGB 5 Krankenversicherungskarte KVK html SGB, 291b SGB 5 Gesellschaft für Telematik GFT 291b.html Kerstin Tenbrock Seite 36 von

37 Kürzel GEMA, HP WIKI, EKK BUND, EGK WIKI, EGK WEICH, EGK WIKI, MEDI WIKI, ORGA Quelle Offizielle Seite der Gematik Wikipedia 2006: Europäische Krankenversicherungskarte [Stand: ] Bundesministerium für Gesundheit 2006: Die elektronische Gesundheitskarte, URL: [Stand: ] Wikipedia 2006: Gesundheitskarte, URL: [Stand: ] Weichert, Thilo 2004: Die elektronische Gesundheitskarte, URL: S. 6-7 Wikipedia: Medikamente, URL: [Stand: ] Wikipedia: Organspende, URL: [Stand: ] Kerstin Tenbrock Seite 37 von

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