Abteilung IVa Gesellschaft und Soziales

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1 Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 1 von 8 d) Fachbereich Jugendwohlfahrt Die öffentliche Jugendwohlfahrt dient dem Ziel, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Minderjährigen als Mitglied der menschlichen Gemeinschaft durch ein Angebot von Hilfen zu fördern und durch die erforderlichen Maßnahmen zu sichern. Grundsätze: Die öffentlichen und die freien Jugendwohlfahrtsträger bilden ein kooperierendes Netz von Einrichtungen, um Eltern und andere Bezugspersonen in der Pflege und Erziehung nach Kräften zu fördern und zu unterstützen. Maßstab aller Bemühungen ist die Wahrung bzw die Wiederherstellung des Kindeswohles durch ein breitgefächertes Angebot von Hilfen bis hin zu familienersetzenden Maßnahmen, wenn solche zum Schutz des Kindes vorübergehend oder dauerhaft unumgänglich sind. Der Fachbereich Jugendwohlfahrt (JWF) versteht sich als Teil des JWF-Systems mit klar umrissenen Zielen, Aufgaben und Befugnissen. Er konzentriert sich, im Unterschied zu anderen Teilbereichen, im Wesentlichen auf das Gesamtsystem, auf die Stärken und Schwächen und insbesondere auf die Entwicklungschancen. Er hat im Rahmen seiner Befugnisse und der bereitgestellten Ressourcen für möglichst optimale Rahmen- und Arbeitsbedingungen der anderen Teilsysteme zu sorgen. Innerhalb des Systems sieht sich der Fachbereich Jugendwohlfahrt als Partner der öffentlichen und freien JWF-Träger. Dies zeigt sich in der Zusammenarbeit mit den Teilbereichen durch Offenheit und Transparenz, Fairness, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. Wir bemühen uns, zu Arbeitsbeziehungen und einem Arbeitsklima beizutragen, die eine sachliche, konstruktive Auseinandersetzung im Sinne der gemeinsamen Zielerreichung fördern.

2 Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 2 von 8 Der Fachbereich ist gleichzeitig Bindeglied der Jugendwohlfahrt zu politischen Vertreterinnen und Vertreter in Land und Gemeinden und zu anderen Interessensgruppen. Wir nützen diese Position, um die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu vertreten und um uns für ihre Anliegen einzusetzen. Wir sind offen für die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, soweit dies im Rahmen unserer Möglichkeiten steht. Die im Folgenden genannten Ziele, Aufgaben und Techniken geben nur einen groben Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere Aufgaben und Techniken verändern sich laufend und müssen auf die jeweils geltenden Bedingungen abgestimmt werden. Planung und Steuerung Planung umfasst die Erhebung, Analyse und Bewertung von relevanten Einflussfaktoren auf das Jugendwohlfahrtssystem sowie die Ableitung von Zielen, von Strategien und Maßnahmen auf der strategischen und der operativen Ebene. Steuerung umfasst die (Mitwirkung an der) Entscheidung über Handlungsalternativen und die Vereinbarung der Umsetzung. Ziel ist die aktive Gestaltung der Jugendwohlfahrtsarbeit in Vorarlberg auf der Grundlage des Landes- Jugendwohlfahrtsgesetzes. Situationsbeobachtung: Gesellschaftliche Entwicklungen und ihre Bedeutung erkennen, beschreiben, auswerten und bekannt machen Bestehende und auftauchende Probleme erkennen und definieren

3 Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 3 von 8 Gesetze, Verordnungen und Erlässe: Gesetze, Verordnungen und Erlässe auf die neuen Gegebenheiten hin prüfen und falls erforderlich, die notwendigen Änderungen vorschlagen Angebotsgestaltung: Ein qualifiziertes, differenziertes und bedarfsgerechtes Angebot an Jugendwohlfahrtsleistungen sichern Ziele und Aktionspläne für die Gestaltung der fachlichen Angebote erarbeiten Fachliche Grundsätze, Kriterien und Standards für die JWF definieren und sichern Bestehende Strukturen überprüfen und wenn notwendig die Änderung bzw Neugestaltung veranlassen Vernetzung und Koordination: Zusammenarbeit und Koordination mit allen Fach- und Funktionsbereichen in der Abteilung IVa Zusammenarbeit und Koordination mit allen betroffenen Abteilungen im Amt der Landesregierung Einbeziehen der Jugendwohlfahrtsabteilungen der Bezirkshauptmannschaften in die Aufgaben der Planung und Steuerung Veranlassung der Zusammenarbeit und Koordination (Vernetzung) der Organisationseinheiten des öffentlichen Jugendwohlfahrtsträgers Koordination und Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern und mit dem Ausland Forschung und Weiterbildung: Forschungsaufträge zur Darstellung von Problemen und Problemlösungsansätzen erteilen

4 Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 4 von 8 Wissenschaftliche Erkenntnisse beschaffen und in Bezug auf die praktische Anwendbarkeit prüfen, das Wissen vermitteln und sinnvoll umsetzen Die zielorientierte Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Jugendwohlfahrt planen und veranlassen Finanzierung: Finanzierungssysteme für die Jugendwohlfahrt ausarbeiten (Leistungsverrechnung, Förderungen, Verrechnungsmodalitäten) Das Gesamtbudget der JWF erstellen und überwachen Die Tarife und Verrechnungssätze der vom Jugendwohlfahrtsträger herangezogenen privaten Träger prüfen und bewilligen Den Rechnungsabschluss der Jugendwohlfahrt erstellen Die zur Leistungserbringung herangezogenen privaten Träger bezüglich ihrer finanziellen Gebarung prüfen Dokumentation: Mitwirkung an der Entwicklung eines Dokumentationssystems der öffentlichen Jugendwohlfahrt sowie Vereinbarung geeigneter Dokumentationsformen in privaten JWF-Einrichtungen Evaluation: Evaluierung der Leistungen der öffentlichen und privaten JWF-Einrichtungen (Ziele, Wirkungen) Information und Öffentlichkeitsarbeit: Information spezifischer Zielgruppen (Politik) und der Öffentlichkeit über die Arbeit und die wesentlichen Entwicklungen in der Jugendwohlfahrt

5 Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 5 von 8 Qualitätsentwicklung und -sicherung Die Qualitätsentwicklung und sicherung erfolgt ua durch die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die öffentliche Jugendwohlfahrt und die Bewilligung, Eignungsfeststellung und Fachaufsicht über die privaten Jugendwohlfahrtseinrichtungen. Deren Zielsetzung, Aufgaben, Fachlichkeit und Organisation soll den aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen entsprechen. Die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Dienstleistungen im Bereich der Jugendwohlfahrt müssen sichergestellt sein. Organisation und Struktur der öffentlichen Jugendwohlfahrt: Grundlagen (Grundsätze und Zielsetzungen) erarbeiten Die Fachlichkeit der öffentlichen Jugendwohlfahrt durch geeignete Weiterbildungsangebote und Personalentwicklungsmaßnahmen sichern Unterstützung der öffentlichen Jugendwohlfahrt in Bezug auf ihre wirkungsvolle Zielerreichung Die öffentliche Jugendwohlfahrt mit anderen Dienststellen des Landes sowie mit den privaten Jugendwohlfahrtseinrichtungen koordinieren und vernetzen Geeignete Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Fachlichkeit und der Zielerreichung der öffentlichen Jugendwohlfahrt darstellen und beantragen Fachaufsicht innerhalb der öffentlichen Jugendwohlfahrt: Unterstützung und Beratung in der Einzelfallbearbeitung Mitwirkung an der Erarbeitung von einheitlichen Standards und Vorgangsweisen Prüfung von Fachaufsichtsbeschwerden Fachaufsicht bei privaten JWF-Einrichtungen: Prüfung von Fachaufsichtsbeschwerden

6 Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 6 von 8 Prävention Prävention umfasst die Umsetzung von wirkungsorientierten Maßnahmen zur Förderung von positiven Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Minderjährigen und problem- und zielgruppenspezifische Programme. Ziel ist die möglichst frühzeitige Beeinflussung negativer Entwicklungsprozesse. Zusammenarbeit mit den anderen Fach- und Funktionsbereichen in der Abteilung IVa, anderen Abteilungen und öffentlichen und privaten Einrichtungen Entwicklung von strategischen Zielen, Mitwirkung an der Entwicklung von Konzepten, Koordination und Finanzierung Hilfen zur Sicherung des Kindeswohles Ziel ist es, ein qualifiziertes, differenziertes und bedarfsgerechtes System an präventiven Maßnahmen, sozialen Diensten und Maßnahmen der Erziehungshilfen in ausreichendem Umfang zu sichern. Ein niederschwellig erreichbares Dienstleistungsangebot bedarfsorientiert und flächendeckend sichern Die Verfügbarkeit geeigneter Dienstleistungen zur Durchführung von Maßnahmen der Erziehungshilfe sichern

7 Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 7 von 8 Information, Beratung und Unterstützung in der Kinder- und Schülerbetreuung (Familypoint) Eltern und Erziehungspersonen von Kindern erhalten Information und Beratung in allen Fragen der Kinder- und Schülerbetreuung, bei Bedarf werden sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung unterstützt. (Potenzielle) Träger von Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen werden in allen Fragen zur Errichtung und dem Betrieb von Einrichtungen beraten. Es steht ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot zur Kinder- und Schülerbetreuung zur Verfügung. Information und Beratung Vermittlung von Betreuungsangeboten Monitoring des Betreuungsangebotes (Statistiken, Berichte), Initiativen zur Errichtung von neuen Angeboten Vernetzung von Trägern Konzeption (zb Förderungen) Fachaufsicht über Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen Die Bewilligung und Fachaufsicht über Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen ist ein Instrument der Qualitätsentwicklung und sicherung. Ziel ist die Gewährleistung von qualitativen Betreuungsstandards.

8 Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 8 von 8 Durchführung von Bewilligungsverfahren Wahrnehmung der Fachaufsicht Organisation von Weiterbildungsangeboten Administration von Förderungen Träger von Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen sind über die Förderungen zur Errichtung (Investitionen) und den Betrieb (zb Personalkosten) von Einrichtungen informiert. Durch die zeitgerechte Bearbeitung von Förderanträgen sind die Träger in der wirtschaftlichen Betriebsführung entlastet. Mitwirkung an der Entwicklung von Fördermodellen für Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen, Tagesmütter und Spielgruppen Information über Neuerungen Entwicklung von Dokumentations- und Antragsformularen Abwicklung von Förderungen Budgeterstellung

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