VG Löffingen-Friedenweiler. 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen. Umweltbericht
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- Falko Berndt Fiedler
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1 G Löffingen-Friedenweiler 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen Umweltbericht Freiburg, den Offenlage Partnerschaftsgesellschaft mbb Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Freiburg Merzhauser Str Heidelberg Franz-Knauff-Str Rottweil Eisenbahnstr Stuttgart Schockenriedstr stuttgart@faktorgruen.de
2 L:\gop\572-Loeffingen_Solarpark-Unadingen\Text\3-Entwurf\UB_pFNP_Solarpark_Loeffingen_ docx Kurzdarstellung des orhabens und der geplanten Änderung Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Solarenergie nach 11 Baunutzungsverordnung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Abb. 1: FNP Löffingen-Friedenweiler 2005, Ausschnitt Unadingen, Bestand Abb. 2: FNP Löffingen-Friedenweiler, Ausschnitt Unadingen, Planung 5. punktuelle Änderung Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Regionalplan: Regionale Freiraumstrukturen sind nicht betroffen. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass der Boden vor Flächennutzungen bewahrt werden soll, durch welche er in seinen vielfältigen ökologischen Funktionen und in seiner Fruchtbarkeit unwiederbringlich beeinträchtigt oder zerstört wird. Abb. 3: Regionalplan im Plangebiet (Region Südlicher Oberrhein) G Löffingen-Friedenweiler, 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen, Umweltbericht Seite 2
3 Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern) Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit: 1 = besondere / 2 = allgemeine / 3 = geringe Bedeutung 3 Mensch Wohnen / Gesundheit: Wohnbebauung nur ca. 70 m entfernt, jedoch orbelastungen durch B 31 und Bahnlinie 1 : hauptsächlich Offenlandbiotoptypen (Wiese und Acker), ökologische Wertigkeit gering bis mittel ; orkommen von ogelarten des Offenlands, insbesondere die Rote-Liste-Art Feldlerche 2 Boden: Leistungsfähigkeit des Bodens im Plangebiet ist als mittel bis hoch (2,5) zu bewerten; orbelastung durch Immissionen aus intensiver Landwirtschaft 2 Wasser: Keine Wasserschutzgebiete, Oberflächengewässer oder hohe Grundwasserempfindlichkeit; vollständige ersickerung des Niederschlags; mittlere Bedeutung für Schutzgut Wasser; orbelastung durch Immissionen aus intensiver Landwirtschaft 3 Klima / Luft: Bedeutung insgesamt gering; lokale orbelastung durch B 31 1 Landschaftsbild: geprägt durch strukturarmes Offenland; orbelastung durch B 31 und Bahnlinie 1 Erholungsraum: s. Landschaftsbild; hohe touristische Relevanz durch nahe Wutachschlucht 3 Kultur- / Sachgüter: in Umgebung nicht vorhanden, daher ohne Bedeutung 1-2 Wechselwirkungen: Boden Wasser; Landschaftsbild Erholungsraum Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung: Maß der Beeinträchtigung: HE = hoch, erheblich ME = mittel, erheblich G = gering, nicht erheblich Mensch - Lärm G Keine Beeinträchtigung Arten und Biotope Boden HE Überbauung von Offenlandflächen, Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte sind zu prüfen ME Teilweise erlust von Bodenfunktionen durch ersiegelung und erdichtung, Aufwertung durch Wegfall der orbelastung durch intensive Landwirtschaft Wasser ME Teilweise eingeschränkte Grundwasserneubildung aus Niederschlag durch ersiegelung / erdichtung, Aufwertung durch Wegfall der orbelastung durch intensive Landwirtschaft Klima / Luft G Keine Beeinträchtigung Landschaftsbild Erholungsraum HE Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch technische Überprägung der Landschaft HE Beeinträchtigung des Erholungsraums durch technische Überprägung der Landschaft Kultur- / Sachgüter G Keine Beeinträchtigung Wechselwirkungen HE Wechselwirkungen: Boden Wasser; Landschaftsbild Erholungsraum G Löffingen-Friedenweiler, 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen, Umweltbericht Seite 3
4 Maßnahmen zur ermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im Gebiet = ermeidung, Minimierung Erläuterung der Maßnahme: K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz) Schutzgut / Funktion: Sichergestellung, dass das Gelände frei von Blindgängern aus dem zweiten Weltkrieg ist ersiegelung darf das notwendige Maß nicht überschreiten; temporäre Baustraßen sind vollständig zurückzubauen Die Böden sollen nur in trockenem Zustand befahren werden; Baubedingte Bodenverdichtungen sind im Anschluss durch Tiefenlockerung zu beheben Der Wiedereinbau von Boden in die Kabelgräben ist entsprechend der natürlichen Horizontabfolge durchzuführen Potenzielle Gefahrstoffe sachgemäß lagern und einsetzen; Fahrzeuge / Maschinen / Geräte über einer Schutzfolie betanken; Abfallstoffe und Abwässer sind ordnungsgemäß zu entsorgen Bei der Einzäunung ist ein ausreichender Bodendurchlass für Kleinsäuger zu gewährleisten Bauarbeiten: 1. März bis 30. September; ermeidung von Tötung, erletzung und Störung brütender ögel. Beginn der Bauarbeiten bis spätestens 1. März; erhinderung der Revierbildung durch Feldlerchen Aufstellung eines Reptilienschutzzauns aus Rhizomschutzfolie, 2 m vom Böschungsfuß entfernt Ansaat einer artenreichen standortstypischen Wiesenmischung auf der Ackerfläche; künftig extensive Bewirtschaftung der gesamten Fläche; erzicht auf Bodenbearbeitung, Düngung, chemische Unkraut- und Schädlingsbekämpfung Mensch Wohnen / Gesundheit Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: Bei einem erzicht auf die Ausweisung des Gebietes sind keine oder nur unwesentliche Änderungen des Flächenzustands hinsichtlich der Nutzung, der Bebauung und des Naturhaushalts zu erwarten. Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen) Zwei Alternativstandorte im Umfang von jeweils 11,6 ha wurden im erlauf des Planungsprozesses geprüft: Standort 1: Fiedenweiler/Löffingen, südlich der B 31, aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignet wegen starker Betroffenheit eines Naturschutzgebiets von landesweiter Bedeutung ( Rötenbacher Wiesen ). Standort 2: Löffingen-Bachheim, nördlich der Bahnlinie, aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignet wegen Betroffenheit mehrerer geschützter Biotope (Feldhecken, Steinriegel, Trockenrasen). Die Alternativstandorte werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung detailliert dargestellt. Planungsalternativen innerhalb des Gebiets werden im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan geprüft. G Löffingen-Friedenweiler, 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen, Umweltbericht Seite 4
5 erwendete erfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW Bodeneinschätzung auf Basis der BK50 Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring) Maßnahmen zur Umweltüberwachung werden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan festgelegt. Hinweise zur Abschichtung Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden auch die angeführten ermeidungs- und Minderungsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt. Ebenso erfolgt die Ausarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung entsprechend 44 BNatSchG (siehe Anlagen Umweltbericht zum Bebauungsplan). Allgemein verständliche Zusammenfassung Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Solarenergie nach 11 Baunutzungsverordnung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Betrachtung der umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen ergab hinsichtlich des Regionalplans, dass regionale Freiraumstrukturen nicht betroffen sind. Eine Bestandsaufnahme der Bedeutung und Empfindlichkeit der verschiedenen Schutzgüter ergab eine geringe Bedeutung der Schutzgüter Mensch Wohnen / Gesundheit, Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter, eine allgemeine / mittlere Bedeutung der Schutzgüter Boden und Wasser sowie eine besondere / hohe Bedeutung der Schutzgüter, Landschaftsbild und Mensch - Erholungsraum. Analog zur Bedeutung und Empfindlichkeit der Schutzgüter im Bestand wurde die Wirkung der Planung auf die Schutzgüter prognostiziert. Für Mensch Wohnen / Gesundheit, Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen. Mittlere erhebliche Beeinträchtigungen sind für Boden und Wasser zu erwarten. Diese können durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Für wird eine hohe erhebliche Beeinträchtigung erwartet, die jedoch durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann. Die hohen Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und Mensch - Erholungsraum stellen einen erheblich Eingriff dar. Dieser kann durch grünordnerische Maßnahmen minimiert werden. Die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ergab, dass keine oder nur unwesentliche Änderungen des Flächenzustands hinsichtlich der Nutzung, der Bebauung und des Naturhaushalts zu erwarten sind. Alternative Standorte der Planung wurden geprüft aber aufgrund von Kollisionen mit verschiedenen Schutzgebieten verworfen. Freiburg, den Lukas Schäfer M. Sc. Biologie faktorgruen G Löffingen-Friedenweiler, 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen, Umweltbericht Seite 5
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