Die elektronische Rechnung Teil 3: Archivierungsverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die elektronische Rechnung Teil 3: Archivierungsverfahren"

Transkript

1 E-INVOICING Die elektronische Rechnung Teil 3: Archivierungsverfahren von Dipl.-Kfm. Dirk J. Lamprecht, Göttingen Die Digitalisierung hat den bisher von Papier dominierten Rechnungsverkehr erreicht. Immer mehr Rechnungen verlassen elektronisch das Haus. Neben der Vorsteuerproblematik (s. iww.de/bbp/archive/bbp ) und den Übermittlungsverfahren (s. iww.de/bbp/archive/bbp ) ist ein weiterer Punkt von besonderem Interesse. Hierbei geht es um die Archivierungsverfahren nach Handels- und Steuerrecht. Nachfolgend werden die Besonderheiten erläutert. 1. Allgemeine Grundsätze Die allgemeinen Aufbewahrungspflichten ergeben sich aus 257 HGB i.v.m. 146 AO. Elektronische Rechnungen sind in dem elektronischen Format der Ausstellung bzw. des Empfangs aufzubewahren z.b. digital als ggf. mit Anhängen in Bildformaten wie pdf oder tiff, digital als Computer-Telefax, digital als Web-Download oder in EDI-Formaten. Das Aufbewahrungsverfahren muss den GoBS und den GdPDU entsprechen (BM , III A 3 - S 1445/06/0029: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ). Die GoBS sind ergänzende Regelungen zu den allgemeinen, teilweise im HGB kodifizierten, GoB. Danach muss eine Buchführung in angemessener Zeit (im Steuerrecht unverzüglich) prüfbar sein. Dieses bezieht sich auf die Prüfbarkeit einzelner Geschäftsvorfälle wie auch auf die Prüfbarkeit des eingesetzten Systems. Weiterhin muss sich aus der Dokumentation ergeben, dass das Verfahren entsprechend seiner Beschreibung durchgeführt worden ist. Die gespeicherten Daten sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen müssen jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. ARCHIV Ausgaben 8 u Seiten 208 ff. u. 224 ff. Elektronische Rechnungen sind elektronisch zu archivieren Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) Nach 14b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer aufzubewahren: ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt wird. Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, 147 Abs. 3 S. 3 AO. Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre 268

2 Die Rechnungen müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum lesbar sein. Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig. Sollte die Rechnung auf Thermopapier erstellt worden sein, ist sie durch einen nochmaligen Kopiervorgang auf Papier zu konservieren, das für den gesamten Aufbewahrungszeitraum nach 14b Abs. 1 UStG lesbar ist. Dabei ist es nicht erforderlich, die ursprüngliche, auf Thermopapier ausgedruckte Rechnung aufzubewahren, Abschn. 14b.1 Abs. 5 S. 4 UStAE. Aufbauend auf den BMF-Schreiben zu den GoBS (BMF , BStBl I, 738 ff.), den GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) (BMF , BStBl I, 415 ff.) sowie dem Schreiben zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (BMF , BStBl. I, 1342 ff.) hat das Finanzministerium wesentliche steuerrechtliche Grundsätze aufgestellt. 2. Steuerrechtliche Grundsätze Rechnungen sind nach 147 Abs. 1 Nr. 2 AO und als Buchungsbeleg nach 147 Abs. 1 Nr. 4 AO aufzubewahren. Nach 147 Abs. 2 Nr. 1 AO können in Papier empfangene Rechnungen dabei auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträger aufbewahrt werden, wenn der Scanvorgang und die Wiederlesbarmachung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Scanvorgang und Wiederlesbarmachung müssen den GoB entsprechen Bei der bildlichen Wiedergabe muss gewährleistet sein, dass diese mit dem Original-Eingangsdokument übereinstimmt. Somit müssen alle auf dem Original angebrachten Vermerke z.b. Eingangsstempel, Kontrollvermerke, Freigaben, Berichtigungen und Kontierung erhalten bleiben (BMF , BStBl I, 738 ff). Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören alle Belege, die eine Rechnung i.s.d. USt darstellen, so z.b. der Lieferschein, da dort das Leistungsdatum genannt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass die Archivierungsform unterschiedlich sein kann. Eine elektronisch eingehende Rechnung ist in diesem Format zu archivieren. Der Lieferschein wird jedoch i.d.r. in Papierform vorliegen, eine Digitalisierung ist nicht zwingend erforderlich. Eine (auch räumlich) getrennte Archivierung ist zulässig, jedoch muss die Verbindung zum Dokument (Lieferschein) möglich sein. Originär digitale Unterlagen sind auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren, 146 Abs. 5 AO. Damit dürfen diese Unterlagen nicht ausschließlich in ausgedruckter Form oder beispielsweise auf Mikrofilm aufbewahrt werden. In der Praxis werden häufig digital eingehende Rechnungen ausgedruckt und an die betroffenen Fachabteilungen zur Gegenzeichnung, Freigabe und Überweisung weitergereicht. Wird eine solche handschriftlich gezeichnete Rechnung digital archiviert (eingescannt), genügt dieses nicht den Anforderungen. Erforderlich ist vielmehr, dass die digitale Originalrechnung auch in digitaler Form aufbewahrt wird. Gleichwohl ist der Ausdruck jedoch mit den Vermerken versehen und stellt einen Buchungsbeleg dar, somit ist dieser Beleg auch zu archivieren. Hierbei kann für die Papierform aber Alle Belege sind aufzubewahren Digitale Archivierung einer handschriftlich gezeichneten Rechnung reicht nicht 269

3 auch eine Digitalisierung gewählt werden. Auch hier ist erforderlich, dass der Zusammenhang von digitalem Original und digitalem oder papierhaftem Buchungsbeleg möglich ist. Auch wird häufig die Auffassung vertreten, dass als Original die einer angehängte Rechnung als solches zu archivieren ist und nicht die gesamte . Technisch gesehen handelt es sich nicht um einen Anhang an einer , sondern bei der um einen Datensatz. Da seit Mitte 2011 (BMF , Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011) sämtliche Dateiformate (auch z.b. Word.doc) einer als Rechnung angehängt werden können, ist der Nachweis der Unversehrtheit ein besonderes Problem. Aus diesem Grund ist die gesamte Datei ( und Anhang) zu archivieren, zumal dann auch der Nachweis des zeitlichen Zugangs erbracht werden kann. Hier wird erkennbar, dass nur mithilfe eines Dokumentenmanagementsystems der geforderte Prüfungspfad der Verknüpfung von Original-Beleg und daraus entstandenem Buchungssatz möglich ist. 2.1 Das Problem mit der Unterschrift Dokumente, die originär in Papierform vorlagen, können digitalisiert werden. Jedoch sind hierbei nicht nur die handels- und steuerrechtlichen Regelungen zu beachten. Auch zivilrechtlich muss u.u. im Urkundenprozess ein im Original unterschriebener Vertrag vorgelegt werden können. Daher gilt, dass alle Papierdokumente auf denen sich eine rechtsverbindliche Unterschrift befindet oder bei denen ein amtlicher Dienststempeldruck aufgebracht wurde, diese Belege im Original aufzubewahren sind (Es kann nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass eine Unterschrift auf dem digitalisierten Dokument bereits im Zeitpunkt der Digitalisierung sich auf dem Originaldokument befand). Für den Rechnungsdurchlaufprozess im Unternehmen ist jedoch ein digitales Format (eingescannter Beleg) hilfreich. Technisch gesehen ist eine ein Datensatz Auch das Zivilrecht spielt bei der Archivierung eine Rolle 2.2 Das Bargeschäft Im BMF-Schreiben vom wird zur Aufbewahrung von Unterlagen bei Bargeschäften Stellung genommen. Die Geschäftsvorfälle werden mit Registrierkassen, Waagen mit Registrierfunktion oder Wegstreckenzählern erfasst. Auch diese Daten sind während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren, 147 Abs. 2 Nr. 2 AO. Es müssen alle steuerrechtlich relevanten Einzeldaten einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugten Rechnungen i.s.d. 14 UStG unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Datenverdichtung oder eine ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist nicht zulässig. Auch ist eine Archivierung dieser Daten in ausgedruckter Form nicht ausreichend. Damit sind die digitalen Unterlagen auch letztlich digital aufzubewahren. Fehlen bei dem Gerät die technischen Voraussetzungen so müssen diese relevanten Daten auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ebenso müssen die zum Gerät gehörenden Organisationsunterlagen aufbewahrt Organisationsunterlagen müssen jederzeit verfügbar sein 270

4 werden, hierzu zählen insbesondere die Bedienungsanleitung, Programmieranleitung und weitere Anweisungen zur Programmierung des Geräts, 147 Abs. 1 Nr. 1 AO. 2.3 Ort der Aufbewahrung Bei elektronisch aufbewahrten Rechnungen (dabei muss es sich nicht nur um elektronisch übermittelte Rechnungen handeln) kann der im Inland oder der in einem der in 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete ansässige Unternehmer die Rechnungen im Gemeinschaftsgebiet, in einem der in 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete, im Gebiet von Büsingen oder auf der Insel Helgoland aufbewahren. Voraussetzung ist der Zugriff auf die betreffenden Daten und u.u. die Möglichkeit eines Herunterladens. Bewahrt der Unternehmer in diesem Fall die Rechnungen nicht im Inland oder in einem der in 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete auf, hat er dem für die Umsatzbesteuerung zuständigen Finanzamt den Aufbewahrungsort unaufgefordert und schriftlich mitzuteilen. Will der Unternehmer die Rechnungen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets elektronisch aufbewahren, gilt 146 Abs. 2a AO und 14b Abs. 5 UStG (Probleme können sich hierbei durch sog. Cloud-Archivierungen ergeben). Zugriff und die Möglichkeit des Herunterladens muss gegeben sein 2.4. Prüfbarkeit digitaler Unterlagen Für die Archivierung und Prüfbarkeit von Rechnungen sind die Vorschriften der AO (insbesondere 146, 147, 200 AO) sowie das BMF-Schreiben vom über die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) zu beachten. Die Finanzverwaltung hat auch das Recht, die steuerrechtlich relevanten Daten zu prüfen und die gespeicherten Daten einzusehen und zu diesem Zweck die beim Steuerpflichtigen vorhandenen Datenverarbeitungssysteme zu nutzen (sog. Z1- und Z2-Zugriff). Bei der Umsatzsteuernachschau ist es nicht zulässig, den Steuerpflichtigen zur Überlassung eines Datenträgers zu verpflichten (sog. Z3-Zugriff), dieses ist nur im Rahmen einer Außenprüfung zulässig. Finanzverwaltung darf die vorhandenen Datenverarbeitungssysteme nutzen 3. Überarbeiteter Entwurf des BMF-Schreibens Die Finanzverwaltung hat am einen überarbeiteten Entwurf eines geplanten BMF-Schreibens (Hinweis: Es wird mit einer endgültigen Veröffentlichung im Herbst 2014 gerechnet) veröffentlicht. Das geplante Schreiben GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff wurde hierbei in folgenden Punkten dem ursprünglichen Entwurf angepasst: Softwaretestate (Rz 181): In der ersten Version war die Bindungswirkung von Zertifikaten oder Testaten Dritter gegenüber der Finanzbehörde ohne weitere Ausführung abgelehnt worden. Nunmehr sollen solche von dritter Seite erteilten Zertifikate oder Testate bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen können. Gleichwohl jedoch sollen diese gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung erzeugen. Zertifikate und Testate Dritter 271

5 Aufbewahrung (Rzn 81, 142 und 144): Es ist die Aufbewahrung der Daten in einem Altsystem auch dann nicht erforderlich, wenn Datenstrukturen verändert werden, jedoch alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten und Informationen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erhalten bzw. übernommen werden. Dieses ist beispielsweise der Fall bei eine Reorganisation von OCR-Datenbanken. Maschinelle Auswertbarkeit (Rz 125 f.): Hierbei wird explizit auf den ZUG- FeRD-Standard verwiesen (Hinweis: Durch diese explizite Nennung kann sich dieser Standard zu einem einheitlichen Industriestandard durchsetzen und auch europaweit Anerkennung finden). Die maschinelle Auswertbarkeit bezieht sich auf sämtliche Inhalte der PDF/A3-Datei und damit nicht ausschließlich auf das Rechnungsbild (vgl. hierzu auch die Ziele der EU: Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen). Die maschinelle Auswertbarkeit soll auch mit einer Bildschirmabfrage oder der Nachverfolgung von Verknüpfungen und Verlinkungen den Anforderungen der Finanzverwaltung genügen. Anzumerken ist, dass der ZUGFeRD-Standard die Rechnung als eine revisionssichere Datei übermittelt, sodass beispielsweise die übermittelte nicht zu archivieren ist, ebenso kann ein Weiterleiten der Datei erfolgen und danach erst die endgültige Archivierung. Ein solches Vorgehen ist bei den anderen Formaten nicht zulässig. Die ist samt Rechnung (z.b. im Format Word.doc) am Ort ihres Eingangs revisionssicher zu archivieren, denn nur so ist die Unversehrtheit gewährleistet. Elektronische Erfassung von Papierdokumenten (Rzn 130 bis 135): Der Prüfer darf nicht beanstanden, dass ausgedruckte und in Papierform abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe, die ursprünglich im DV-System erzeugt wurden, nur in Papierform aufbewahrt werden. Eine weitere wesentliche Erleichterung ist, dass bei einer Konvertierung in ein anderes Format (pdf in tiff) nicht beide Versionen mit demselben Index zu archivieren sind und die konvertierte Version als solche zu kennzeichnen ist. Jedoch dürfen keinerlei Verdichtungen aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtiger Daten vorgenommen werden. Maschinelle Auswertbarkeit bezieht sich auf sämtliche Inhalte der PDF/A3-Datei Keine Verdichtungen aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtiger Daten Verfahrensdokumentation (Rz 151 ff.): Der Umfang der Verfahrensdokumentation hängt von der Komplexität und Diversifikation des Unternehmens ab. Insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe bedeutet eine umfangreiche Verfahrensdokumentation ein erhebliches Problem. Wird die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit trotz einer fehlenden Verfahrensdokumentation nicht beeinträchtigt, soll kein formeller Mangel vorliegen. Datenträgerüberlassung (Rz 168 ff.): Laut überarbeitetem Entwurf soll eine Mitnahme der Datenträger aus der Sphäre des Steuerpflichtigen im Regelfall nur in Abstimmung mit dem Steuerpflichtigen erfolgen. Weiterhin sollen die Anforderungen, die sich aus der Datenträgerüberlassung bzw. dem Datenzugriff ergeben, nicht aus wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt werden. Mitnahme von Datenträgern darf nur in Abstimmung erfolgen 272

Was ist ecodms? Ein DMS ist ein elektronischer Katalog oder eine Bibliothek für Dokumente. Jedes einzelne Dokument im DMS-System sagt uns:

Was ist ecodms? Ein DMS ist ein elektronischer Katalog oder eine Bibliothek für Dokumente. Jedes einzelne Dokument im DMS-System sagt uns: Was ist ecodms? Ein DMS ist ein elektronischer Katalog oder eine Bibliothek für Dokumente. Jedes einzelne Dokument im DMS-System sagt uns: Worum geht es? Wer hat es archiviert? Wer darf es sehen? Wer KANN

Mehr

BMF Stand: Referat IV D 2. Entwurf eines BMF-Schreibens. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

BMF Stand: Referat IV D 2. Entwurf eines BMF-Schreibens. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) BMF Stand: 6.10.2000 Referat IV D 2 Entwurf eines BMF-Schreibens Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den

Mehr

MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten?

MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten? MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Steuerrechtlich gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (01.01.2015: Vernichtung aus 2004 und früher) Bücher und Aufzeichnungen

Mehr

Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017

Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017 Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017 Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Aufbewahrungspflichten im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Aufbewahrungspflichten im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Aufbewahrungspflichten im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Frank Behrens Mirko Guttzeit In Kooperation mit: 2 Agenda Allgemeine Aufbewahrungspflichten (ab Seite

Mehr

Die GoBD ist am mit BMF-Schreiben veröffentlicht worden!

Die GoBD ist am mit BMF-Schreiben veröffentlicht worden! Die neue GoBD was sich nun geändert hat. Die GoBD ist am 14.11.2014 mit BMF-Schreiben veröffentlicht worden! Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen

Mehr

GoBD - Übergangsfrist endet zum !

GoBD - Übergangsfrist endet zum ! Stolperstein GoBD Stolperstein GoBD GoBD - Übergangsfrist endet zum 01.01.2017! Damit die GoBD nicht zum Stolperstein für Sie wird, möchten wir Sie über einige wichtige Aussagen der GoBD informieren, die

Mehr

- Rechnungsdaten in strukturierter Weise in einer PDF Datei zu übermitteln und - Diese ohne weiter Schritte auszulesen und zu verarbeiten.

- Rechnungsdaten in strukturierter Weise in einer PDF Datei zu übermitteln und - Diese ohne weiter Schritte auszulesen und zu verarbeiten. 1 ZUGFeRD Datenformat für elektronische Rechnungen Die elektronische Rechnung im ZUGFeRD-Datenformat ermöglicht den Datenaustausch von Daten ohne vorherige Absprache der Partner über das Datenformat. Als

Mehr

DIGITALISIERUNG konkret: Let your WORK FLOW!

DIGITALISIERUNG konkret: Let your WORK FLOW! Eine Themenreihe der IT-Dienste360 GmbH, Hannover Ein Leitfaden Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Mehr

E-Invoicing. Thema: Elektronische Rechnungen und Belege aus steuerrechtlicher Sicht. Was gilt es zu beachten?

E-Invoicing. Thema: Elektronische Rechnungen und Belege aus steuerrechtlicher Sicht. Was gilt es zu beachten? www. kanzlei-haf.de E-Invoicing Thema: Elektronische Rechnungen und Belege aus steuerrechtlicher Sicht Was gilt es zu beachten? Diplom-Betriebswirt Jens Braun, Steuerberater 1 Gliederung I. Aufzeichnungspflichten

Mehr

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung Qualifizierung im Sport Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung Strengere Buchführungsregeln 2015: So verschaffen Sie sich einen Überblick über die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Vortragsreihe

Herzlich willkommen zu unserer Vortragsreihe Herzlich willkommen zu unserer Vortragsreihe Moderne Verwaltung Vollständige elektronische Durchführung von Vergabeverfahren bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen und der elektronische Rechnungsverarbeitung

Mehr

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT für Leistungen ab 01.07.2011 Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen? Jeder Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne unabhängig

Mehr

Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts. Stand

Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts. Stand Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts Aufbewahrungsfristen 147 AO - Verlängerung Buchungsbelege jetzt 10 Jahre (bisher 6 Jahre) 10 Jahre Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse,

Mehr

Informationsveranstaltung Fiskaltaxameter. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Informationsveranstaltung Fiskaltaxameter. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Informationsveranstaltung Fiskaltaxameter Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Leipzig, 24. Februar 2016 Überblick GoB/GoBD Aufzeichnungspflichten Ordnungsvorschriften Aufbewahrungspflichten Datenzugriff

Mehr

Die neuen Waffen der BP

Die neuen Waffen der BP Einsatz von EDV und statistischen Methoden in der steuerlichen Außenprüfung Überblick über den Vortrag Einleitung Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung Möglichkeiten der BP durch den Datenzugriff Diskussion

Mehr

GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt.

GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt. GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt. (Lohndaten, Sozialabgaben, Buchführung) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten

Mehr

Die elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen

Die elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Die elektronische Steuerprüfung Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Was ist eine elektronische Betriebsprüfung? Seit 2002 haben die Finanzämter

Mehr

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD in Kooperation mit Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß, Steuerberater und CISA (Certified Information Systems Auditor) Partner bei PSP und Vorstandsvorsitzender des VeR Die E-Rechnung im Lichte

Mehr

-Archivierung Version 1.0. Autor: Torsten Montag Version: 1.0 Download unter: Archivierung

-Archivierung Version 1.0. Autor: Torsten Montag Version: 1.0 Download unter:   Archivierung Email-Archivierung. Daten Autor: Torsten Montag Version: 1.0 Download unter: http://www.gruenderlexikon.de/ebooks/email- Archivierung 2012 gruenderlexikon.de Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis E-Mail-Archivierung:

Mehr

GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff

GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff Erläuterungen und praktische Hinweise zu dem BMF-Schreiben

Mehr

Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte

Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Rechtssicherer Austausch elektronischer

Mehr

Elektronische Rechnung und Archivierung

Elektronische Rechnung und Archivierung Elektronische Rechnung und Archivierung 15. März 2007 CeBIT 2007, Hannover Dr. Astrid Auer-Reinsdorff Rechtsanwältin, Berlin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff 2007 1 Vorsteuerabzug Rechnung = Kernelement des

Mehr

*Dr. Martin Panek und Franz-Xaver Betz sind Referent bzw. Sachbearbeiter für Betriebsprüfung im Bayerischen Landesamt für Steuern.

*Dr. Martin Panek und Franz-Xaver Betz sind Referent bzw. Sachbearbeiter für Betriebsprüfung im Bayerischen Landesamt für Steuern. *Dr. Martin Panek und Franz-Xaver Betz sind Referent bzw. Sachbearbeiter für Betriebsprüfung im Bayerischen Landesamt für Steuern. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. 1 2

Mehr

Dieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung.

Dieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung. MERKBLATT Recht und Steuern DIE DIGITALE STEUERPRÜFUNG WIE KANN MAN SICH VORBEREITEN? Dieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung. Inhalt: Digitale Steuerprüfung...

Mehr

Die digitale Steuerprüfung - wie kann man sich vorbereiten?

Die digitale Steuerprüfung - wie kann man sich vorbereiten? Die digitale Steuerprüfung - wie kann man sich vorbereiten? Schon seit dem Jahr 2002 hat das Finanzamt die Möglichkeit, eine digitale Steuerprüfung durchzuführen. Eine Zeit lang waren selbst die Betriebsprüfer

Mehr

KUMAVISION Kundenforum 2017

KUMAVISION Kundenforum 2017 KUMAVISION Kundenforum 2017 KUMAVISION Kundenforum 2017 Template für Verfahrens- und Prozessdokumentation Agenda Gesetzliche Grundlage GoBD Aufbau der Dokumentation Inhalte der Dokumentation Template Vorlagen

Mehr

EASY WHITEPAPER RECHTLICHE INFORMATION: VERNICHTUNG DER ORIGINALE BEIM SCANNEN VON EINGANGSRECHUNGEN

EASY WHITEPAPER RECHTLICHE INFORMATION: VERNICHTUNG DER ORIGINALE BEIM SCANNEN VON EINGANGSRECHUNGEN EASY WHITEPAPER RECHTLICHE INFORMATION: VERNICHTUNG DER ORIGINALE BEIM SCANNEN VON EINGANGSRECHUNGEN Autor Wolfgang Heinrich Abteilung Produktmanagement Stand 01.05.07 Version 1.1 2 DISCLAIMER Dies Whitepaper

Mehr

GoBD Die Facts

GoBD Die Facts GoBD 2017 - Die Facts Die wichtigsten Fragen und Antworten Präsentiert von: www.orbnet.de #1 Was bedeutet GoBD eigentlich? GoBD bedeutet: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,

Mehr

Die Bedeutung elektronischer Medien für die Finanzverwaltung

Die Bedeutung elektronischer Medien für die Finanzverwaltung Die Digitalisierung im Mittelstand Die Finanzverwaltung macht mit. Veranstaltung bei der IHK Heilbronn Franken am 17.11.2015 Die Bedeutung elektronischer Medien für die Finanzverwaltung 1. Grundsätze zur

Mehr

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende

Mehr

Aufzeichnungspflichten bei Bargeschäften und Anforderungen an elektronische Registrierkassen aus steuerlicher Sicht

Aufzeichnungspflichten bei Bargeschäften und Anforderungen an elektronische Registrierkassen aus steuerlicher Sicht Aufzeichnungspflichten bei Bargeschäften und Anforderungen an elektronische Registrierkassen aus steuerlicher Sicht Themenübersicht 246. PTB-Seminar Ausgangspunkt: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Mehr

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen Ein Merkblatt Ihrer IHK Anforderungen an Einleitung Seit Mitte 2011 können auch in elektronischer Form erstellt werden. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde diesbezüglich geändert. Elektronisch übermittelte

Mehr

Die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung.

Die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. GoBD Die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. Begriff GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen

Mehr

Warum elektronische Rechnungen?

Warum elektronische Rechnungen? Warum elektronische Rechnungen? Jürgen Schüler Kompetenzzentrum IT Sicherheit der Handwerkskammer Rheinhessen 1 Fortschritte in der bisher: Rechnung in Papierform Nachteil: Manuelle Eingabe der Daten in

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) Die rechtlichen Vorgaben zur Art und Weise der Emailarchivierung (3. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)

Mehr

Revisionssicherheit & Verfahrensdokumentation Rechte und Pflichten digitaler Archivierung unter Einhaltung der GoBD

Revisionssicherheit & Verfahrensdokumentation Rechte und Pflichten digitaler Archivierung unter Einhaltung der GoBD Revisionssicherheit & Verfahrensdokumentation Rechte und Pflichten digitaler Archivierung unter Einhaltung der GoBD Hamburg, 28. September 2017 1 Markus Olbring Agenda Vorstellung Revisionssicherheit Anforderungen

Mehr

GoBD wenn der Prüfer mit dem Laptop kommt

GoBD wenn der Prüfer mit dem Laptop kommt GoBD wenn der Prüfer mit dem Laptop kommt Thomas Biermann, DATEV eg DATEV eg; alle Rechte vorbehalten Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser! In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2015 bundesweit

Mehr

Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handelsund Steuerrecht

Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handelsund Steuerrecht Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handelsund Steuerrecht Aufbewahrungsformen, -formate und -orte Dokumente, Dateien und Daten Dokumentation GoBD Herausgegeben von der AWV Arbeitsgemeinschaft für

Mehr

Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung.

Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. View this page in: English Translate Turn off for: German Options GoBD Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. Begriff, BMF-Schreiben GoBD steht für Grundsätze

Mehr

SICHER DURCH DIE GOBD

SICHER DURCH DIE GOBD SICHER DURCH DIE GOBD Agenda Teil 1: Zentrale Regelungen der GoBD und praxisrelevante Wirkungen (Michael Krisch, Steuerfachwirt) Teil 2: Fallbeispiele und Einsatz von IT-Systemen (Steffi Lorenz, Steuerberaterin)

Mehr

GoBD. Begriff, BMF-Schreiben. GoBD-Grundsätze zur elektronischen Buchführung. View this page in: English Translate Turn off for: German Options

GoBD. Begriff, BMF-Schreiben. GoBD-Grundsätze zur elektronischen Buchführung. View this page in: English Translate Turn off for: German Options View this page in: English Translate Turn off for: German Options GoBD Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. Begriff, BMF-Schreiben GoBD steht für Grundsätze

Mehr

NEOPOST BUSINESS BRUNCH

NEOPOST BUSINESS BRUNCH GRUNDSÄTZE ZUR ORDNUNGSGEMÄßEN FÜHRUNG UND AUFBEWAHRUNG VON BÜCHERN, AUFZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN IN ELEKRONISCHER FORM SOWIE ZUM DATENZUGRIFF (GOBD) NEOPOST BUSINESS BRUNCH 27.9.2017 Rechtsanwalte Guido

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog)

Häufig gestellte Fragen zur Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Häufig gestellte Fragen zur Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) der Deutsche Steuerberaterverband e.v. (DStV) und haben den nachfolgenden

Mehr

Experten erläutern die GoBD

Experten erläutern die GoBD Experten erläutern die GoBD Ausgabe 7: Was bedeutet Konvertierung? von der Bilddatei zum PDF-Format 30. Januar 2018 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet:

Mehr

Experten erläutern die GoBD

Experten erläutern die GoBD Experten erläutern die GoBD Ausgabe 5: Was bedeutet progressive und retrograde Prüfbarkeit? 17. Juni 2016 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu

Mehr

Revisionssicherheit Beilage zur Kundeninformation

Revisionssicherheit Beilage zur Kundeninformation Revisionssicherheit Beilage zur Kundeninformation Definition Der Begriff Revisionssicherheit bezieht sich auf elektronische Archivsysteme, die den Anforderungen des Handelsgesetzbuches ( 239, 257 HGB),

Mehr

Darlegung des aktualisierten Fragen- und Antworten-Kataloges zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

Darlegung des aktualisierten Fragen- und Antworten-Kataloges zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung Darlegung des aktualisierten Fragen- und Antworten-Kataloges zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung Revisionsverband ärztlicher Organisationen e.v. Diplom-Betriebswirt (FH) Jürgen Recha Revisor, Datenschutzbeauftragter

Mehr

Mit dem vom 17. Dezember 2014 verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts

Mit dem vom 17. Dezember 2014 verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts AUSGABE 1 JANUAR 2015 Aktuell INFORMATIONEN FÜR UNSERE KUNDEN INHALT SEITE 1 Erbschaftsteuer: Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht mit der

Mehr

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge

Mehr

GDPdU rechtliche Informationen

GDPdU rechtliche Informationen GDPdU rechtliche Informationen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6077 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Rechtliche Informationen.1. Unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten bei der digitalen Betriebsprüfung..

Mehr

Rechtssicher archivieren mit dem Barracuda Message Archiver. White Paper

Rechtssicher archivieren mit dem Barracuda Message Archiver. White Paper Rechtssicher archivieren mit dem Barracuda Message Archiver White Paper Der Barracuda Message Archiver entspricht allen in Deutschland geltenden Archivierungsvorschriften Der Barracuda Message Archiver

Mehr

Die GoBD in der praktischen Umsetzung

Die GoBD in der praktischen Umsetzung Die GoBD in der praktischen Umsetzung Das Vier-Säulen-Modell 31. März 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Die GoBD Mit dem Schreiben

Mehr

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 1. Einleitung 1 2. Wer muss Aufbewahrungspflichten beachten? 1 3. Was ist aufzubewahren? 2 4. Wie lange ist aufzubewahren? 3 5. In welcher Form müssen Unterlagen aufbewahrt

Mehr

Um den Vorsteuerabzug zu sichern und die Aufbewahrungspflicht zu erfüllen, kann in der Praxis wie folgt vorgegangen werden:

Um den Vorsteuerabzug zu sichern und die Aufbewahrungspflicht zu erfüllen, kann in der Praxis wie folgt vorgegangen werden: Elektronische Rechnungen: Was Sie beachten müssen Der Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen geht verloren, wenn der Nachweis und die Kontrolle der Echtheit, Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts

Mehr

GoBD. Begriff. GoBD-Grundsätze zur elektronischen Buchführung

GoBD. Begriff. GoBD-Grundsätze zur elektronischen Buchführung View this page in: English Translate Turn off for: German Options GoBD Die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. Begriff GoBD steht für Grundsätze

Mehr

THEMENINFO Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD)

THEMENINFO Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) THEMENINFO Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD) bzw.

Mehr

GoBD Handels- und Steuerrechtliche Anforderungen für die elektronische Archivierung am Beispiel des Dokumentenmanagement-Systems docuvita

GoBD Handels- und Steuerrechtliche Anforderungen für die elektronische Archivierung am Beispiel des Dokumentenmanagement-Systems docuvita GoBD Handels- und Steuerrechtliche Anforderungen für die elektronische Archivierung am Beispiel des Dokumentenmanagement-Systems docuvita Disclaimer 2 Diese Hinweise stellen eine allgemeine unverbindliche

Mehr

Referentin Monika Weitz

Referentin Monika Weitz Unternehmensbaum Grafik: Unternehmensbaum Referentin Monika Weitz Digitale Unternehmens-Ziele Effiziente Organisation Rechtssichere Umsetzung Datensichere Umsetzung Fotolia_62926012_XS_ Maksim Kabakou

Mehr

Mittelstands-Forum, Systems 2005 Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung 25. Oktober PwC

Mittelstands-Forum, Systems 2005 Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung 25. Oktober PwC Mittelstands-Forum, Systems 2005 Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung 25. Oktober 2005 PwC Agenda 1. Compliance 2. GDPdU 3. Aufgaben/Themen Compliance rechtliche Grundlagen Gesetze

Mehr

Information zu den Themen GoBS / GDPdU / GoBD

Information zu den Themen GoBS / GDPdU / GoBD Information zu den Themen GoBS / GDPdU / GoBD Zu den oben genannten Themen kursieren im Markt zum Teil unterschiedliche Informationen. Insbesondere von Seiten der Handelskammern / -verbände und den Steuerberatern

Mehr

Die Elektronische Rechnung im Wandel. VOI DOME DMS Expo, Oktober O. Berndt. Copyright Seite 1

Die Elektronische Rechnung im Wandel. VOI DOME DMS Expo, Oktober O. Berndt. Copyright Seite 1 Die Elektronische Rechnung im Wandel O. Berndt VOI DOME DMS Expo, Oktober 2014 Copyright 16.07.2014 Seite 1 B&L Management Consulting GmbH Unabhängige Beratung seit mehr als 20 Jahren Optimierung der Rechnungsprozesse

Mehr

Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance

Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance Webinar am 21. Juni 2017 Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance

Mehr

Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005

Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Gründe für Archivierung Kaufmännische Buchführung Spezialgesetze Beweissicherung Nachvollziehbarkeit des Handelns Dokumentation

Mehr

Gesetzeskonforme -archivierung

Gesetzeskonforme  -archivierung München im Oktober 2014 im Rahmen des IT-Risikomanagements Natalie Wall Fachanwältin für Informationstechnologierecht Wall&Kollegen Rechtsanwälte Gliederung 1. Welche Aufbewahrungspflichten sieht das Gesetz

Mehr

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen sowie zum Datenzugriff (GoBD) Max Mustermann Musterweg 1 99999 Musterhausen 22. Juni 2016 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen sowie zum Datenzugriff (GoBD) BITTE UNBEDINGT LESEN - Sehr

Mehr

Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen: FAQ-Katalog bietet weitere Unterstützung

Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen: FAQ-Katalog bietet weitere Unterstützung DStV-Forum 06/2015 TB-Nr.: 057/15 Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen: FAQ-Katalog bietet weitere Unterstützung Die gemeinsame Musterverfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen

Mehr

Die beigefügte Checkliste beruht auf Arbeitshilfen der Finanzverwaltung und dient dem Unternehmer zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung.

Die beigefügte Checkliste beruht auf Arbeitshilfen der Finanzverwaltung und dient dem Unternehmer zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung. Vorwort Die beigefügte Checkliste beruht auf Arbeitshilfen der Finanzverwaltung und dient dem Unternehmer zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung. Inhalt 1. Checkliste Ordnungsmäßigkeit 1... 2 Allgemeines...

Mehr

Productowner Business Development Diplom-Informatiker, 43 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder. Seit 2008 in der Haufe Gruppe tätig

Productowner Business Development Diplom-Informatiker, 43 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder. Seit 2008 in der Haufe Gruppe tätig Ihr Referent Niclas Hartmann Productowner Business Development Diplom-Informatiker, 43 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder Seit 2008 in der Haufe Gruppe tätig Übernahme diverser Rollen in der Software- und

Mehr

Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD. BTT. Gut beraten

Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD. BTT. Gut beraten Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD GoBD Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronische Form sowie zum Datenzugriff Übersicht Gesetzliche

Mehr

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN Stand: 03/2012

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN Stand: 03/2012 Aufbewahrungspflichten Stichwort Aufbewahrung nach Handelsrecht nach Steuerrecht zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, sabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten

Mehr

02/2015. I. Einleitung. II. Überblick

02/2015. I. Einleitung. II. Überblick Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) I. Einleitung Angesichts der in den vergangenen Jahren

Mehr

Umsetzung der GoB bei Taxiunternehmen elektronische Einzelaufzeichnung

Umsetzung der GoB bei Taxiunternehmen elektronische Einzelaufzeichnung Informationsveranstaltung der IHK Hanau-Gelnhausen- Schlüchtern Umsetzung der GoB bei Taxiunternehmen elektronische Einzelaufzeichnung Themen 1. Begriffsdefinitionen und Rechtliche Grundlagen 2. Was ist

Mehr

Springer Spektrum, Springer Vieweg und Springer Psychologie.

Springer Spektrum, Springer Vieweg und Springer Psychologie. essentials Essentials liefern aktuelles Wissen in konzentrierter Form. Die Essenz dessen, worauf es als State-of-the-Art in der gegenwärtigen Fachdiskussion oder in der Praxis ankommt. Essentials informieren

Mehr

Arbeitsanweisungen Pflicht für Kaufmann. Pflicht für alle Buchführungsund Aufzeichnungspflichtigen. 10 Jahre 10 Jahre

Arbeitsanweisungen Pflicht für Kaufmann. Pflicht für alle Buchführungsund Aufzeichnungspflichtigen. 10 Jahre 10 Jahre Arbeitsanweisungen Pflicht für Kaufmann. Pflicht für alle Buchführungsund 10 Jahre 10 Jahre - zu Handelsbüchern, Inventaren, Beginn: Ende des jeweiligen Kj. Beginn: Ende des jeweiligen Eröffnungsbilanzen,

Mehr

Unterlagen vernichten 2019 Welche Unterlagen Sie aufbewahren müssen und was Sie entsorgen können

Unterlagen vernichten 2019 Welche Unterlagen Sie aufbewahren müssen und was Sie entsorgen können Unterlagen vernichten 2019 Welche Unterlagen Sie aufbewahren müssen und was Sie entsorgen können Stand: 09.01.2019 Im Jahre 2019 können folgende Unterlagen vernichtet werden Aufzeichnungen vor dem 31.12.2008

Mehr

Was gilt ab Wird eine elektronische Registrierkasse verwendet, dann muss diese den Anforderungen entsprechen. Ansonsten sollte eine neue

Was gilt ab Wird eine elektronische Registrierkasse verwendet, dann muss diese den Anforderungen entsprechen. Ansonsten sollte eine neue Was gilt ab 01.01.2017 Wird eine elektronische Registrierkasse verwendet, dann muss diese den Anforderungen entsprechen. Ansonsten sollte eine neue Registrierkasse angeschafft werden oder man kehrt zur

Mehr

Referent: Steuerberater Dipl.-Kfm. Frank Kuhlmann. H D T Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Referent: Steuerberater Dipl.-Kfm. Frank Kuhlmann. H D T Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Referent: Steuerberater Dipl.-Kfm. Frank Kuhlmann H D T Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Seite - 1 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Steuerliche Ordnungsvorschriften III. Elektronische

Mehr

Die elektronische Rechnung Teil 2: Verfahren der digitalen Übermittlung

Die elektronische Rechnung Teil 2: Verfahren der digitalen Übermittlung E-INVOICING Die elektronische Rechnung Teil 2: Verfahren der digitalen Übermittlung von Dipl.-Kfm. Dirk J. Lamprecht, Göttingen Ein neuer Begriff geistert seit Kurzem durch die Fachliteratur: ZUGFeRD.

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

Spannungsfeld . Roger Odenthal

Spannungsfeld  . Roger Odenthal Spannungsfeld E-Mail Privatsphäre kontra Dokumentationspflichten Roger Odenthal Roger Odenthal, Windmühlenstraße 159-161, 51063 Köln, Telefon 0221-4921403, Telefax 0221-4921404, E-Mail: info@roger-odenthal.de,

Mehr

Häufige Fragen zu den GoBD Vorgaben

Häufige Fragen zu den GoBD Vorgaben Häufige Fragen zu den GoBD Vorgaben Frage Was sind die GoBD? Die GoBD, also die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form

Mehr

Revisionssicherheit & Verfahrensdokumentation Rechte und Pflichten digitaler Archivierung

Revisionssicherheit & Verfahrensdokumentation Rechte und Pflichten digitaler Archivierung Positionierung Sollten Sie Probleme bei der Übertragung von Bild oder Ton haben, schreiben Sie bitte Herrn Schürer über den Chat oder per Email an. Danke! Email: Axel.Schuerer@ppls.de Revisionssicherheit

Mehr

Brennpunkt Kassenführung - Kassenprüfung im Fokus der digitalen Betriebsprüfung

Brennpunkt Kassenführung - Kassenprüfung im Fokus der digitalen Betriebsprüfung Brennpunkt Kassenführung - Kassenprüfung im Fokus der digitalen Betriebsprüfung HWK Halle (Saale), 20.09.2016 Seite Arten von Kassensystemen Kassentypen Offene Ladenkasse Elektronische Registrierkassen

Mehr

Kassenführung ab dem : Der Stand der Dinge

Kassenführung ab dem : Der Stand der Dinge ORDNUNGSGEMÄSSE KASSENFÜHRUNG Kassenführung ab dem 1.1.17: Der Stand der Dinge von Dipl.-Finw. Tobias Teutemacher, Greven Als Steuerberater steht man aktuell vor einem Problem. Viele Mandanten aus bargeldintensiven

Mehr

Wann handelt es sich um eine elektronische Rechnung und wann nicht? Die GoBD führt hierzu unter der Randziffer 120 aus:

Wann handelt es sich um eine elektronische Rechnung und wann nicht? Die GoBD führt hierzu unter der Randziffer 120 aus: GoBD mit Word vereinbar? Excel Rechnungen mit Word oder Kassenbuch mit Excel erstellt? Dann aufgepasst: Auch in sem Bereich spricht GoBD ein Wort mit! Nachfolgend möchten wir Sie über einige wichtige Aussagen

Mehr