Das kleine 1x1 der Nachhaltigkeit Übersicht zu Nachhaltigkeitsauflagen, -leitfäden, - zertifizierungen, -managementsystemen*
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- Günther Albrecht
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1 Übersicht zu Nachhaltigkeitsauflagen, -leitfäden, - zertifizierungen, -managementsystemen* Stand: Folie 1
2 Inhaltsübersicht 1. Überbegriff zur Nachhaltigkeit 2. Internationale Entwicklung der Nachhaltigkeit 3. Internationale Umweltpolitik 4. Internationale Umweltpolitik-Ziele 5. Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung a) Globale Initiativen UNGC ISO / ISO OECD b) Aufgabe der Staaten c) Kantone, Bundesländer und NGO s d) Aufgabe der Unternehmen e) Externe Bewertung 6. Links Folie 2
3 1. Überbegriff zur Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit und CSR: Unter "Corporate Social Responsibility" oder kurz CSR ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen. Folie 3
4 1. Überbegriff zur Nachhaltigkeit Zur Geschichte von Corporate Social Responsibility (CSR) Im Zuge der Industrialisierung engagierten sich Unternehmer bereits im 19. Jahrhundert für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die "Corporate Citizens" dieser Zeit prägten in der Zusammenarbeit mit Politik und Zivilgesellschaft viele sozialstaatliche und arbeitsrechtliche Errungenschaften. So sind beispielsweise die Genossenschaftsbewegung, aber auch erste sozialstaatliche Ansätze wie die Einführung von Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen ein direktes Ergebnis. Seit den 1970er-Jahren rückte zudem der Umweltschutz verstärkt ins öffentliche Bewusstsein. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und den damit verbundenen negativen Auswirkungen und globalen Herausforderungen wie Armut, Klimawandel oder fehlender Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung erfährt das Konzept CSR seit den 1990er Jahren einen weltweiten Aufschwung. Folie 4
5 2. Internationale Entwicklung der Nachhaltigkeit Internationale Entwicklungen In den letzten Jahren hat CSR international an Bedeutung gewonnen und konzeptuelle Veränderungen erfahren. Neue Instrumente wurden entwickelt sowie bestehende aktualisiert und erweitert. Auf die Publikation der Richtlinie ISO zur gesellschaftlichen Verantwortung (Herbst 2010), die auf alle Arten von Organisationen, einschliesslich Unternehmen, anwendbar ist, folgte im ersten Halbjahr 2011 die Verabschiedung der aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Veröffentlichung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die aktualisierten OECD-Leitsätze wurden um ein Kapitel Menschenrechte erweitert, das sich an den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert, und um den Aspekt der Unternehmensverantwortung für die Beschaffungskette ergänzt. Mit diesen Entwicklungen erfolgte ein - insbesondere für die Unternehmen - wichtiger Schritt in Richtung Klärung der Zielsetzungen der CSR und Annäherung der Standards und Instrumente. Diese Neuerungen wurden u.a. in der CSR-Strategie der EU vom Oktober 2011 aufgenommen. Folie 5
6 3. Internationale Umweltpolitik Umweltschutz durch die Vereinten Nationen Bereits 1972 gründeten die Vereinten Nationen das Umweltprogramm UNEP (United Nations Environmental Program). Seither stieg die Zahl der Umweltverträge unter dem Dach der Vereinten Nationen stetig. Zunächst entstand das "Montreal Protokoll zum Schutz der Ozonschicht". Im Jahr 1992 rückte die Konferenz von Rio de Janeiro die globalen Umweltprobleme in den Fokus internationaler Beziehungen. Es folgten zahlreiche Übereinkommen, wie etwa die Klimarahmenkonvention, das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, das Kyoto-Protokoll, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das Baseler Übereinkommen zur Bekämpfung von Abfallexporten oder das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, die lange in der Umwelt bleiben und sich dort anreichern. Folie 6
7 3. Internationale Umweltpolitik Umweltpolitik der G8-/G20-Staaten Zur sogenannten Gruppe der Acht Staaten (G8) gehören Deutschland, USA, Japan, Grossbritannien, Frankreich, Italien, Kanada und Russland. Auf der Agenda der G8 steht seit langem auch die Umwelt. Dabei geht es um Signalwirkung auf Ebene der Staats- und Regierungschefs zu aktuellen Umweltfragen, beispielsweise zu Klimaschutz, Biodiversität, Schutz der Wälder, Bekämpfung der Umweltkriminalität und Schutz der Weltmeere. Im Vorfeld der Klimakonferenz von Kopenhagen bekannten sich die G8-Staaten 2009 zudem zu der Notwendigkeit, die Erderwärmung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen. Als Reaktion auf die globale Wirtschafts- und Finanzkrise gewann die G20 immer grössere Bedeutung als zentraler Akteur der neuen "Global Governance". Zu den G20- Mitgliedsstaaten gehören neben den G8: China, Indien, Brasilien, Mexiko, Südafrika, Australien, Südkorea, Indonesien, Argentinien, Saudi Arabien, die Türkei und die EU. Folie 7
8 4. Internationale Umweltpolitik - Ziele Zu den grössten globalen Herausforderungen im 21. Jahrhundert gehören der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt. Das Kyoto-Protokoll stellt das bisher wichtigste Instrument der internationalen Klimapolitik dar. In diesem Protokoll haben sich die Industriestaaten erstmals völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis zum Jahr 2012 um mindestens 5 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Ziel muss es nach Auffassung der Bundesregierung sein, dass die Industrieländer ihre Emissionen bis 2050 um Prozent vermindern, die Staatengemeinschaft insgesamt ihre Emissionen mindestens halbiert. Bis zum Jahr 2010 sollte der Verlust der biologischen Vielfalt auf globaler, regionaler und nationaler Ebene entscheidend verringert werden. Dieses sogenannte Biodiversitätsziel beschlossen im Jahr 2002 Staats- und Regierungschefs auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg. Ein Bericht der Vereinten Nationen vom Mai 2010 kommt zum Ergebnis, dass dieses Ziel bisher nicht erreicht wurde. Die biologische Vielfalt geht nach wie vor in dramatischem Ausmass zurück. Ziel muss nach Auffassung der Bundesregierung bleiben, diesen Trend zu verlangsamen oder sogar eine Trendwende herbeizuführen. Folie 8
9 5. Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 5. Externe Bewertung Durch Umweltgutachterausschuss (z.b. EMAS) 4. Aufgabe der UN 1. Globale Initiativen Öffentlichkeitsarbeit UNGC, ISO, OECD 2. Aufgabe der Staaten 3. Kant., Bundesl., NGO s Dienen als Unterstützung von UN im Sinne von Kommunikation und Erfahrungsaustausch Aktive Umweltinitiativen und deren Berichterstattung nach GRI, ISO 26000, ISO oder durch Nachhaltigkeitsmanage mentsysteme (z.b. SMI, EMAS, EMASplus, usw.) Folie 9
10 5.a) Globale Initiativen Globale Initiativen/Vorgaben: UNGC, ISO, OECD Unternehmen sollen u.a. Verfahren festlegen, um - in Zusammenarbeit mit ihren Anspruchsgruppen - soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in die Kernstrategie und in die Betriebsführung zu integrieren. Die Agenda 2030 ist ein wichtiger Meilenstein für die nachhaltige Entwicklung. Ab 2016 ist sie der global geltende Rahmen für die nationalen und internationalen Bemühungen zur gemeinsamen Lösung der großen Herausforderungen der Welt, wie extreme Armut, Klimawandel, Umweltzerstörung oder Gesundheitskrisen. Wichtige branchen- und themenübergreifende Instrumente sind der Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ISO- Richtlinie zur gesellschaftlichen Verantwortung sowie die Global Reporting Initiative (GRI), eine Anleitung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Folie 10
11 5.a) Globale Initiativen UNGC - Agenda SDGs Die 17 Sustainable Development Goals im Überblick: Folie 11
12 5.a) Globale Initiativen ISO und ISO ISO Glaubwürdiger Umweltschutz ist fester Bestandteil jeder auf nachhaltigen Erfolg ausgerichteten Unternehmenskultur. Die Norm ISO definiert weltweit gültige Kriterien für effiziente Umweltmanagementsysteme. Wer die Anforderungen nachweislich erfüllt, gewinnt Vertrauen und stärkt sein Image. ISO Eine Arbeitsgruppe der internationalen Normungsorganisation ISO hat 2010 nach fünfjähriger Arbeit die ISO 26000, einen Standard zur sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und Organisationen, verabschiedet. Seit der Zustimmung von zwei Dritteln der teilnehmenden 99 Staaten, ist er seit Anfang 2011 tonangebender Leitfaden für verantwortliches Wirtschaften. Als Leitfaden gibt die Norm keine Anforderungen vor sondern nur Empfehlungen und ist nicht zertifizierbar. Folie 12
13 5.a) Globale Initiativen OECD Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind die ältesten umfassenden Verhaltensnormen, die Unternehmen einen Rahmen für Corporate Social Responsibility (CSR) bieten. Sie wurden auf multilateralem Weg verhandelt und 1976 verabschiedet. Sie sollen gewährleisten, dass die Aktivitäten multinationaler Unternehmen im Einklang mit den staatlichen Politiken stehen, die Vertrauensbasis zwischen den Unternehmen und dem jeweiligen Gastland gestärkt, das Klima für ausländische Investitionen verbessert und der Beitrag der multinationalen Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung gesteigert werden. Die Prinzipen beruhen auf Freiwilligkeit und haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen stellen Empfehlungen der Regierungen der 35 OECD-Mitglieder sowie von rund einem Dutzend weiterer Staaten. Sie zeigen einen umfassenden Katalog von Themen auf, die verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten (Corporate Social Responsibility) beschreiben und finden überall dort Anwendung, wo die multinationalen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Die Leitsätze sind ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Globalisierung. Folie 13
14 5.b) Aufgabe der Staaten Aufgabe der Staaten: Öffentlichkeitsarbeit der Schweizer Eidgenossenschaft, Bundesministerium für Umwelt Der Bund unterstützt finanziell und durch inhaltliche Mitarbeit ein gemeinsames Programm der Global Reporting Initiative (GRI) und des UN Global Compact (17 SDGs) zur Förderung des Nachhaltigkeitsmanagements und der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen in Entwicklungsländern. CSR soll in alle Unternehmensbereiche und - strategien einfliessen und wird im Idealfall Bestandteil der Unternehmenskultur. Folie 14
15 5.c) Kantone, Bundesländer und NGO s Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und nichtstaatlichen Akteuren Der Bundesrat setzt sich national und international für die Umsetzung der Agenda 2030 ein. Dies erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit der drei Staatsebenen und eine gute Abstimmung mit Privatwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und der Wissenschaft. Die Schweiz verfügt über eine lange Tradition in der Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren. Diese bewährte Partnerschaft will der Bund für die Umsetzung der Agenda 2030 vertiefen. Zusammenarbeit mit Kantonen Mit kantonalen Nachhaltigkeitsfachstellen und -delegierten beabsichtigt der Bund eine Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit für die nachhaltige Entwicklung. Zu diesem Zweck werden gemeinsame Schritte für die Umsetzung der Agenda 2030 besprochen und es wird eine Orientierung von kantonalen Nachhaltigkeitsstrategien an den SDGs angestrebt. Folie 15
16 5.c) Kantone, Bundesländer und NGO s Partnerschaften mit nicht staatlichen Akteuren Für eine wirkungsvolle Kooperation mit nicht staatlichen Akteuren hat der Bund eine Begleitgruppe eingesetzt, die Verfahren und Inhalte der Zusammenarbeit klärt und für eine gegenseitige Abstimmung der Aktivitäten sorgt. Sie befasst sich außerdem mit den Konsultationen zu den Produkten des Bundesrats (Berichterstattung, Strategie Nachhaltige Entwicklung) und koordiniert Stellungnahmen dazu. Folie 16
17 5.d) Aufgabe der Unternehmen Aufgabe der Unternehmen: aktive Umweltinitiativen und deren Berichterstattung nach GRI, ISO 26000, ISO oder durch ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem (z.b. SMI, EMAS, EMASplus, usw.) Wichtige branchen- und themenübergreifende Instrumente sind der Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ISO- Richtlinie zur gesellschaftlichen Verantwortung sowie die Global Reporting Initiative (GRI), eine Anleitung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Umsetzung der CSR im Unternehmen kann, angepasst an die Tätigkeit und Art des Unternehmens, die Form interner Bekanntmachungen, Weisungen, Prozessbeschreibungen oder Verhaltenskodizes bis hin zu Nachhaltigkeitsmanagementsystemen, Ökobilanzen, Wesentlichkeitsanalysen, betrieblichem Gesundheitsmanagement, Sorgfaltsprüfungen z.b. betreffend Menschenrechte und Umwelt sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassen. Transparenz und Gesprächsbereitschaft sind Grundprinzipien der CSR und tragen wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung bei. Folie 17
18 5.d) Aufgabe der Unternehmen Aufgabe der Unternehmen: aktive Umweltinitiativen und deren Berichterstattung nach GRI, ISO 26000, ISO oder durch ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem (z.b. SMI, EMAS, EMASplus, usw.) EMAS (EMAS = Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. EMASplus ist ein anspruchsvolles Nachhaltigkeitsmanagementsystem, welches es Unternehmen und Organisationen ermöglicht, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und dabei sowohl ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen betrachtet. Integrale Bestandteile der EMASplus Zertifizierung sind dabei ein validiertes Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung oder der internationalen DIN EN ISO 14001:2010 Norm, als auch die Kerninhalte des Leitfadens zur gesellschaftlichen Verantwortung (ISO 26000) der Internationalen Organisation für Normung und die EU CSR-Strategie Die Zertifizierungsanforderungen sind in der Richtlinie Nachhaltigkeitsmanagement EMASplus festgelegt. Folie 18
19 5.e) Externe Bewertung Die regelmässige Beurteilung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit Dritter ist von grosser Bedeutung. Durch die Beurteilung durch externe Unternehmen/Analysten können Verbesserungsmöglichkeiten leichter erkannt werden. Die Bewertung und die Anerkennung unserer Leistungen durch Nachhaltigkeitsexperten schaffen Transparenz und bestätigen, dass wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich umsetzen. Unser Nachhaltigkeitsengagement und unsere Leistungen können in renommierten Preisen und Auszeichnungen widergespiegelt werden. Zusätzlich zu internationalen Rankings und Ratings, wird auch die Beachtung auf lokaler Ebene immer wichtiger. Folie 19
20 6. Links Bundesministerium für Umwelt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - CSR international: Economiesuisse: Forum nachhaltig wirtschaften: International Chamber of Commerce Switzerland: Kate Umwelt & Entwicklung - EMASplus das Premiumsystem für Unternehmensverantwortung (CSR): Labelinfo.ch: Lexikon der Nachhaltigkeit: Schweizerische Eidgenossenschaft Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen: tsbeziehungen/oecd-guidelines.html Öbu - Der Verband für nachhaltiges Wirtschaften: Standards Map: Sustainable Development Knowledge Platform: TÜV Süd ISO 14001: UGA Umweltgutachterausschuss EMAS: Umweltallianz: Folie 20
21 *Alle Angaben dieser Präsentation erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Folie 21
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