Datenschutz und Datenschutzrecht in der unternehmerischen Praxis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenschutz und Datenschutzrecht in der unternehmerischen Praxis"

Transkript

1 Datenschutz und Datenschutzrecht in der unternehmerischen Praxis von Christian Schultka Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

2 Leseprobe Textprobe: Kapitel III., Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes: Der Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Damit enthält 1 Abs. 1 BDSG neben der Festlegung des Gesetzeszwecks zugleich eine Art Legaldefinition des Begriffs Datenschutz; wobei das Gesetz selbst den Begriff nicht nennt. Aufgrund dessen handelt es sich nicht um eine Legaldefinition im gesetzestechnischen Sinne; vielmehr wird lediglich der Zweck des Gesetzes festgelegt. Damit findet die Tatsache Berücksichtigung, dass sich der Datenschutz nicht in und mit diesem einen Gesetz verwirklicht, sondern dass dieser in zahlreichen weiteren speziellen Gesetzen und sonstigen Maßnahmen zum Ausdruck kommt. Der Einzelne soll durch Bestimmungen für den Umgang durch andere mit seinen personenbezogenen Daten vor der Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten geschützt werden. Demnach ist das Bundesdatenschutzgesetz ein Schutzgesetz, dessen Normen auf den Schutz des Einzelnen abstellen. Der Schutzgegenstand des Bundesdatenschutzgesetzes ist das Persönlichkeits-recht. Der vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil geprägte Begriff des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wurde hingegen nicht übernommen. Ein materieller Unterschied ist darin jedoch in Bezug auf die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts nicht zu sehen, da der Datenschutz sich am allgemeinen Persönlichkeitsrecht in der Art und Weise ausrichtet, die dieses durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfahren hat. Auch wenn der Begriff des Persönlichkeitsrechts sich lediglich in einigen wenigen nachfolgenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes findet, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes deutlich hervor, dass es Ziel und Zweck des Datenschutzes ist, den Einzelnen vor einer Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht zu schützen. Dies ist insoweit lediglich effektiv und effizient zu verwirklichen, als der tatsächliche Schutz auf einen frühestmöglichen Zeitpunkt verlegt wird, so dass es zu einer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts gar nicht erst kommen kann. Datenschutzrecht ist daher präventiv, d.h. Datenschutz dient dem Schutz von Rechten und Interessen im Vorfeld des sonstigen Rechtsgüterschutzes und schützt diese im Vorfeld materieller Schädigungen oder konkreter Gefahren. IV., Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes: Das Bundesdatenschutzgesetz gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen, soweit diese die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (automatisiert) verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien (dateigebunden) verarbeiten, nutzen oder dafür erheben. Davon ausgenommen ist jedoch die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Nicht-öffentliche Stellen (Private) sind gemäß 2 Abs. 4 S. 1 BDSG natürliche und juristische

3 Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts. Entscheidend dafür, dass eine datenverarbeitende Stelle dem nicht-öffentlichen Bereich zuzuordnen ist, ist allein die privatrechtliche Organisationsform. Hierzu zählen natürliche Personen, unabhängig davon, ob diese als Privatpersonen auftreten oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (Einzelunternehmen, Freie Berufe) sowie alle privatrechtlich organisierten Unternehmungen und Vereinigungen (OHG, KG, PartG, GmbH, UG, AG, KGaA, eg, Verein, Stiftung des bürgerlichen Rechts). Dahin gehend können auch Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen des privaten Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit Normadressaten des Bundesdatenschutzgesetzes sein, so dass auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder nicht rechtsfähige Vereine (Parteien, Gewerkschaften) hierunter fallen. Privatpersonen oder privatrechtliche Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (beliehene Unternehmen), zählen mit den Bereichen ihrer Tätigkeit, die der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben dienen oder zu der vorbereitenden Durchführung dieser Tätigkeiten erforderlich sind, gemäß 2 Abs. 4 S. 2 BDSG zu den öffentlichen Stellen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. V., Wesentliche Begriffsbestimmungen: Im Folgenden soll ein Überblick über weitere grundlegende Begriffsbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die für das Verständnis der nachfolgenden Ausführungen von entscheidender Bedeutung sind, gegeben werden. 1., Personenbezogene Daten: Personenbezogene Daten sind gemäß 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Einzelangaben sind Informationen, die sich auf eine bestimmte einzelne natürliche Person beziehen oder geeignet sind, einen Bezug zu dieser herzustellen. Die Einzelangaben müssen Auskunft über persönliche und sachliche Verhältnisse der natürlichen Person geben, d.h. es muss sich um Daten handeln, die Informationen über die Person selbst oder über einen auf diese beziehbaren Sachverhalt enthalten. Damit ist der Begriff nicht lediglich auf Daten beschränkt, die ihrer Natur nach personenbezogen sind, d.h. auf Daten, die auf menschliche Eigenschaften bezogen sind. Dahin gehend können auch Daten, die auf eine Sache bezogen sind, personenbezogen sein. Es muss jedoch ein unmittelbarer Bezug zu der natürlichen Person herstellbar sein. Als persönliche Verhältnisse sind Angaben über die natürliche Person selbst, deren Identifizierung und Charakterisierung (z.b. Name, Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Konfession, Beruf, Eigenschaften, Gesundheitszustand, Überzeugungen) anzusehen. Sachliche Verhältnisse dagegen sind Angaben über einen auf die natürliche Person beziehbaren Sachverhalt, z.b. Einkommens- und Vermögensverhältnisse, vertragliche oder sonstige Beziehungen zu Dritten. Personenbezogen sind lediglich die Daten, die sich auf eine bestimmte oder be-stimmbare natürliche Person beziehen. Ersteres ist der Fall, wenn die entspre-chenden Daten mit dem Namen der Person verbunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug

4 unmittelbar herstellen lässt. Ist dies nicht der Fall, sind die Daten lediglich dann personenbezogen, wenn die entspre-chende Person bestimmbar ist. Hinsichtlich der Bestimmbarkeit kommt es auf die Kenntnisse, Mittel und Möglichkeiten an, mit denen ohne unverhältnismäßigen Aufwand der Bezug hergestellt werden kann. Darüber hinaus enthält die Begriffsbestimmung die grundlegende Regelung, dass lediglich natürliche Personen dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegen. Damit führt diese Beschränkung zur Bedeutung des deutschen Da-tenschutzes als ein Individualschutzrecht. Neben dem Begriff der personenbezogenen Daten wird zugleich der Begriff des Betroffenen als derjenige, dessen Schutz das Bundesdatenschutzgesetz zum Ziel hat und dem die Rechte aus diesem Gesetz eingeräumt werden, inhaltlich bestimmt. 2., Automatisierte Verarbeitung: Automatisierte Verarbeitung ist gemäß 3 Abs. 2 S. 1 BDSG die Erhebung, Ver-arbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenver-arbeitungsanlagen. Dies setzt voraus, dass neben der durch technische Anlagen erfolgenden Erhebung und Speicherung auch eine automatisierte Nutzung der Daten ermöglicht wird, d.h. es der Möglichkeit der technischen Auswertung der erhobenen und gespeicherten Daten bedarf. 3., Nicht automatisierte Datei: Eine nicht automatisierte Datei ist gemäß 3 Abs. 2 S. 2 BDSG jede nicht auto-matisierte Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann. Eine Sammlung von Daten liegt vor, wenn Daten, die zueinander in einem direkten Zusammenhang stehen, auf einem oder auf mehreren zusammengehörenden Datenträgern gespeichert sind. Das Erfordernis der gleichartig aufgebauten Sammlung beschreibt die äußere Form der Datei, d.h. dass die einzelnen Auf-bauelemente (Karteikarten, Formulare usw.) einheitlich gestaltet sind. Darüber hinaus muss die Datensammlung nach bestimmten personenbezogenen Merkmalen zugänglich sein, d.h. nach den gesammelten Daten gemeinsamen, einen sinnvollen Zusammenhang ergebenden Kriterien ausgewertet werden können. Dahin gehend lassen sich entsprechende Merkmale nicht allgemein, sondern lediglich nach dem Aufbau und der Zweckbestimmung der jeweiligen Datei festlegen. 4., Erhebung: Erheben ist gemäß 3 Abs. 3 BDSG das Beschaffen von Daten über den Betrof-fenen. Das Bundesdatenschutzgesetz ordnet die Erhebung der Daten nicht der Verar-beitung der Daten zu. Das Beschaffen wird i.s.v. 1 Abs. 2 S. 3 BDSG als Vorphase, d.h. Voraussetzung für die nachfolgende Verarbeitung angesehen. Unerheblich ist, ob die Daten mündlich oder schriftlich beschafft werden, ob der Betroffene befragt wird oder die Daten mitteilen soll oder ob Dritte befragt oder Unterlagen eingesehen werden. Erforderlich ist jedoch ein zielgerichtetes Beschaffen der Daten durch die nicht-öffentliche Stelle. 5., Verarbeitung:

5 Verarbeiten ist gemäß 3 Abs. 4 BDSG das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten. Aus dem Wortlaut des Bundesdatenschutzgesetzes geht eindeutig hervor, dass weder die Phase der Erhebung noch die Phase der Nutzung der Datenverarbeitung zugeordnet wird. Der entsprechend alle gesetzlich geregelten Phasen umfassende Oberbegriff ist der in 1 Abs. 1 BDSG verwendete Begriff des Umgangs mit Daten. Darüber hinaus wird in 3 Abs. 5 BDSG noch der Begriff des Verwendens von Daten genannt, der die Verarbeitung und Nutzung zusammenfasst. Im Folgenden werden die einzelnen Phasen der Datenverarbeitung inhaltlich bestimmt. a), Speicherung: Speichern ist gemäß 3 Abs. 4 Nr. 1 BDSG das Erfassen, Aufnehmen oder Auf-bewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung. Erfassen ist das schriftliche Fixieren der Daten. Aufnehmen bezeichnet hauptsächlich das Fixieren der Daten mit Aufnahmetechniken, d.h. mittels Audio-Video-Technik usw. Auch bloßes Aufbewahren anderweitig fixierter Daten erfüllt den Tatbestand des Speicherns. Erforderlich ist, dass personenbezogene Daten unter einem dieser Kennzeichen auf einem Datenträger gespeichert sind, wobei jedoch der Begriff des Datenträgers inhaltlich nicht näher bestimmt wird. Nach dem Sinn der Norm ist darunter jedes Medium zu verstehen, das zum Aufnehmen personenbezogener Daten geeignet ist, d.h. auf dem Informationen für eine spätere Wahrnehmung festgehalten werden können. Eine Ausnahme ergibt sich für nicht-öffentliche Stellen insoweit, als gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG lediglich automatisierte oder dateigebundene Datenspeicherungen erfasst werden und daher lediglich solche nichtautomatisierten Datenträger erheblich sind, die Bestandteil einer Datei sind oder die Datei selbst aufnehmen. Der Tatbestand des Speicherns ist auch dann erfüllt, wenn z.b. von dem Betroffenen oder einem Dritten, der die Daten übermittelt hat, die Daten bereits auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden und nunmehr von der nicht-öffentlichen Stelle zum Zweck der weiteren Verarbeitung oder Nutzung vorrätig gehalten werden. Sofern der Zweck der Speicherung entfallen ist und die Daten gelöscht werden sollen, bleiben diese bis zur endgültigen Löschung gespeichert, da auch das Löschen einen Fall weiterer Verarbeitung darstellt. Auch gesperrte Daten bleiben gespeicherte Daten. Daher sind als gespeicherte Daten auch solche Daten anzusehen, die gewöhnlich nicht mehr verwendet werden sollen, d.h. die z.b. als Sicherungskopien dienen, um im Falle von Störungen oder Katastrophen die Wiederaufnahme des Betriebs zu ermöglichen oder Archivbestände zu bilden, die aufgrund von Rechtsvorschriften (Revisionszwecke) geführt werden.

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) Erster

Mehr

Datenschutz Freiermuth Wolfgang 1

Datenschutz Freiermuth Wolfgang 1 Datenschutz Freiermuth Wolfgang 1 IT- Sicherheit und Datenschutz IT Sicherheit Datenschutz die DATEN müssen sicher sein die PERSONEN müssen sicher sein Datenschutz Freiermuth Wolfgang 2 IT Sicherheit:

Mehr

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. WiSe 2017/2018 Datenschutz und Gefahrenabwehr I Nach dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Mehr

Datenschutz im Web

Datenschutz im Web Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Mehr

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2 (18.5.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gelbe Erläuterungsbücher BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Prof. Dr. Peter Gola, Dr. Rudolf Schomerus, Christoph Klug 9., überarbeitete und ergänzte Auflage BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gola

Mehr

BDSG Bundesdatenschutzgesetz

BDSG Bundesdatenschutzgesetz Gelbe Erläuterungsbücher BDSG Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Prof. Dr. Peter Gola, Christoph Klug, Barbara Körffer, Dr. Rudolf Schomerus 12. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den

Mehr

REFA-Seminar Datenschutz im Verband

REFA-Seminar Datenschutz im Verband REFA-Seminar Datenschutz im Verband Infos zur Lehrkräftekonferenz REFA Hessen am 13.09.2013 Grünberg Hartmut Schmidt Datenschutzbeauftragter Inhalt Datenschutz im Verband Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Grundsätze des Datenschutzes 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht Art. 2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner

Mehr

DATENSCHUTZ. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Martinus van der Heijden. Anschrift: Martinus van der Heijden

DATENSCHUTZ. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Martinus van der Heijden. Anschrift: Martinus van der Heijden DATENSCHUTZ Angaben nach Art. 13 der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,

Mehr

Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten,

Mehr

Merkblatt über den Datenschutz für Ehrenamtliche

Merkblatt über den Datenschutz für Ehrenamtliche Merkblatt über den Datenschutz für Ehrenamtliche Aktenzeichen: 0005.8-2015-3 Version: 2.0 Stand: 17. April 2018 Status: Freigegeben Ansprechpartner juristisch: Ansprechpartner technisch: Der Beauftragte

Mehr

Gutachten. Google StreetView

Gutachten. Google StreetView Gutachten Google StreetView vorgelegt von Prof. Dr. Nikolaus Forgó 18.02.2010 Autoren Prof. Dr. Nikolaus Forgó und RAin Dr. Tina Krügel, LL.M., RAin Kathrin Müllenbach, LL.M., Ass. Jur. Benjamin Schütze,

Mehr

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/2015 3. Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung 14.10.2014 Christian Prietz Wiederholung- und Vertiefungsfragen (WuV) Was wird durch

Mehr

Einführung Datenschutz in der Pflege

Einführung Datenschutz in der Pflege Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes

Mehr

Datenschutz als Grundhaltung

Datenschutz als Grundhaltung Warum das Ganze? Datenschutz als Grundhaltung V 0.1 160309 Köln Jochim Selzer jselzer@vorratsdatenspeicherung.de A57A 4E28 A59D 0385 D33D 6301 763D CE1B 65F4 C445 Zur Person Beruflich Applikationsadministrator

Mehr

Juristische Aspekte der Nutzung von Sprachressourcen

Juristische Aspekte der Nutzung von Sprachressourcen Juristische Aspekte der Nutzung von Sprachressourcen Marc Kupietz & Christina Bankhardt INSTITUT FÜR DEUTSCHE SPRACHE D-Spin-Sprachressourcengipfel, Mannheim, 15.05.2009 Juristische Aspekte der Nutzung

Mehr

Grundlagenschulung Datenschutz

Grundlagenschulung Datenschutz Grundlagenschulung Datenschutz Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der Fassung vom 30.06.2017 Seite 1 Gedanken vorweg Grundlage der datenschutzrechtlichen

Mehr

#mittelstand Online Marketing Recht

#mittelstand Online Marketing Recht #mittelstand Online Marketing Recht 27.4.16 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund

Mehr

Dr. Gregor Scheja. Einführung in das Datenschutzrecht

Dr. Gregor Scheja. Einführung in das Datenschutzrecht Dr. Gregor Scheja Einführung in das Datenschutzrecht Inhalt I. Gegenstand des Datenschutzrechts 1 II. Beginn der Datenschutzdiskussion 1 III. Datenschutzgesetzgebung 2 IV. Ziel des Datenschutzrechts 5

Mehr

Geodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg

Geodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Geodaten & Datenschutz GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Grundlagen des Datenschutzes Gliederung Interessenlagen bei der Nutzung von Geoinformationen Definitionen / Terminologie und derzeitige

Mehr

Datenschutz bei Geodaten und - diensten. Auswirkungen des Behördenleitfadens

Datenschutz bei Geodaten und - diensten. Auswirkungen des Behördenleitfadens Datenschutz bei Geodaten und - diensten Auswirkungen des Behördenleitfadens Anwendungsbereich des BDSG 1 BDSG (1) (2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG

Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).

Mehr

Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der

Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der Kessler & Comp. GmbH & co.kg Königswinterer Str. 11-21 53227 Bonn Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, - im Folgenden wir bezeichnet wir freuen uns,

Mehr

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Datenschutz ist Grundrechtsschutz Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle

Mehr

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht

Mehr

BAYERISCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND E.V.

BAYERISCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND E.V. BAYERISCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND E.V. Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken Ich,, Funktion im BLV willige ein, dass neben den vertraglichen oder satzungsgemäßen Pflichten des Verbandes

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Credit Reference Registers ECPRD-Request Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Credit Reference Registers ECPRD-Request Deutscher Bundestag WD /16 Credit Reference Registers ECPRD-Request 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Credit Reference Registers ECPRD-Request Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. April 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner,

Mehr

Datenschutzinformationen für Bewerber/innen

Datenschutzinformationen für Bewerber/innen Datenschutzinformationen für Bewerber/innen Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte. Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Wir freuen uns, dass Sie sich bei

Mehr

Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH

Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH 1 Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH Die Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH, Kapellenweg 45, 33415 Verl- Kaunitz nimmt die Belange des Datenschutzes

Mehr

Grenzen der Kontrolle elektronischer Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz

Grenzen der Kontrolle elektronischer Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz Britta Mester Grenzen der Kontrolle elektronischer Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz Autor Dr. Britta Mester Universität Oldenburg Veranstaltung Stärkung des Arbeitnehmer-Datenschutzes Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung

Mehr

Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!

Mehr

isdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen

isdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen Datenschutzhinweise für Bewerber/innen Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten beziehungsweise beworben haben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. in Schulen. November 2016

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. in Schulen. November 2016 Datenschutz in Schulen November 2016 Kurzvorstellung in Person: Barbara Thiel vom Landtag gewählt; zugl. Leiterin der gleichnamigen Behörde Aufgaben Behörde unabhängige oberste Landesbehörde zugl. Aufsichtsbehörde

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und

Mehr

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT

VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik TU Dresden Sommersemester 2012 Rechtsanwalt Daniel Schöneich Grobgliederung 0. Organisatorisches 1. Datenschutzrecht Grundlagen 2. Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz

Mehr

der Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen

der Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Firma Buchberger GmbH bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeitet werden und halten weitere

Mehr

Welche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?

Welche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen? Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

Mehr

Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart

Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart Datenschutzordnung des Deutschen Squash Verbandes e.v. (DSQV) Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart 1 Speicherung personenbezogener und anderer Daten Der

Mehr

Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen

Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen Datum des Inkrafttretens: 25. Mai 2018 Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir

Mehr

Satzung der Gemeinde Appen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzsatzung)

Satzung der Gemeinde Appen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzsatzung) Satzung der Gemeinde Appen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 2. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 159) und des 5 des

Mehr

Jugendgerichtshilfetag. Datenschutz. Rostock, 1. Juni 2011

Jugendgerichtshilfetag. Datenschutz. Rostock, 1. Juni 2011 Jugendgerichtshilfetag Datenschutz Rostock, 1. Juni 2011 Dr. Manfred Oberbeck Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Referatsleiter 2 Rechtsgrundlagen Aufgabenzuweisung

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen und Lösungsansätze. Markus Pleyer Paritätischer Berlin

Datenschutzrechtliche Anforderungen und Lösungsansätze. Markus Pleyer Paritätischer Berlin Datenschutzrechtliche Anforderungen und Lösungsansätze Markus Pleyer Paritätischer Berlin Gesetzlicher Datenschutz was soll geschützt werden? Sämtliche Informationen über bestimmte Personen (Namen, Biografie-

Mehr

Datenschutzerklärung der Kanzlei Dr. Dimitrow GbR zu Bewerbungen

Datenschutzerklärung der Kanzlei Dr. Dimitrow GbR zu Bewerbungen Datenschutzerklärung der GbR Seite 01 Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten

Mehr

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"

Mehr

Videoaufzeichnungen aus Autobahntunneln nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Videoaufzeichnungen aus Autobahntunneln nach dem Bundesdatenschutzgesetz Videoaufzeichnungen aus Autobahntunneln nach dem Bundesdatenschutzgesetz 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Videoaufzeichnungen aus Autobahntunneln nach dem Bundesdatenschutzgesetz Verfasser/in: Aktenzeichen:

Mehr

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen

Mehr

Recht l iche Gr undlagen der Pseudonymisier ung/anonymisier ung

Recht l iche Gr undlagen der Pseudonymisier ung/anonymisier ung Recht l iche Gr undlagen der Pseudonymisier ung/anonymisier ung Dr. Bernd Schütze Berlin, 23. Mai 2016 Wa s is t pseudonym, was anonym? Begriffsbestimmung: Pseudonym, Anonym 3 Abs. 6a: Pseudonymisieren

Mehr

Datenschutz im Verband/Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Datenschutz im Verband/Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Datenschutz im Verband/Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Verbands-/Vereinsarbeit

Mehr

Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bewerbungsverfahren

Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bewerbungsverfahren Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bewerbungsverfahren bei den Unternehmen der Eberspächer Gruppe in Deutschland Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie als Bewerber/in

Mehr

Datenschutzerklärung für Bewerbungen

Datenschutzerklärung für Bewerbungen Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere in diesem Zusammenhang relevante

Mehr

Datenschutzerklärung für Bewerber

Datenschutzerklärung für Bewerber Datenschutzerklärung für Bewerber Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten. 1. Wer

Mehr

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anhand derausgestaltung des Datenschutzrechts und der Grundrechtsnormen der Landesverfassungen

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anhand derausgestaltung des Datenschutzrechts und der Grundrechtsnormen der Landesverfassungen Elke Hofelmann Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anhand derausgestaltung des Datenschutzrechts und der Grundrechtsnormen der Landesverfassungen PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Die Datenschutzgrundverodnung (DSGVO)

Die Datenschutzgrundverodnung (DSGVO) Die Datenschutzgrundverodnung (DSGVO) Übersicht bindendes EU-Recht gültig seit dem 25.Mai 2018 Verdrängung der bisherigen Datenschutzregelungen Öffnungsklauseln finden Ausgestaltung in dem BDSG (neu) Begriffsbestimmungen

Mehr

Datenschutz & Datensicherheit

Datenschutz & Datensicherheit Grundlegende Aspekte zum Thema Datenschutz 1 Definition 2 und Aufgabe Datenschutz: Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch durch Dritte (NICHT zu verwechseln

Mehr

Gesetzlich vertreten durch: Matthias Kellermann (CEO), Michael Wagner (CTO)

Gesetzlich vertreten durch: Matthias Kellermann (CEO), Michael Wagner (CTO) Information und Datenschutzerklärung über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Bewerbungsverfahrens Mit den nachstehenden Informationen erhalten

Mehr

Weisung des Roche-Konzerns. betreffend. Schutz von personenbezogenen Daten

Weisung des Roche-Konzerns. betreffend. Schutz von personenbezogenen Daten Weisung des Roche-Konzerns betreffend Schutz von personenbezogenen Daten PRÄAMBEL Als weltweit operierender Konzern setzt Roche auf allen Sektoren Systeme für die Verarbeitung und den Transfer von Daten

Mehr

Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH

Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH Lindenbaum GmbH Erbprinzenstr. 4 12, Eingang A 76133 Karlsruhe, Germany Tel +49 721 48 08 48-000 Fax +49 721 48 08 48-801 info@lindenbaum.eu www.lindenbaum.eu Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH zu

Mehr

Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes

Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes Verpflichtete/r Tilo Klein Versicherung,s und Immobilien-Makler Heinrich-Hertz-Ring 2 19061 Schwerin Verantwortliche Stelle

Mehr

Datenschutz. Vortrag

Datenschutz. Vortrag Datenschutz Vortrag 15.06.2018 Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Datenschutz als Grundrecht Einführung in den Datenschutz Seite

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Panini Verlags GmbH zu Bewerbungen. 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Panini Verlags GmbH zu Bewerbungen. 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? DATENSCHUTZERKLÄRUNG der zu Bewerbungen 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? Die,, 70178 Stuttgart (im Folgenden als wir bezeichnet, ist Verantwortlicher im Sinne

Mehr

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR 1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die

Mehr

Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018

Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Zunehmende gesellschaftliche

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung

Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] im nachfolgenden Parteien genannt wird folgende Rahmenbetriebsvereinbarung[1] zur

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Firma Chugai Pharma Germany GmbH zu Bewerbungen

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Firma Chugai Pharma Germany GmbH zu Bewerbungen Datenschutzerklärung Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere

Mehr

Datenschutzordnung des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR (BFP)

Datenschutzordnung des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR (BFP) Datenschutzordnung des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR (BFP) Beschlossen vom Präsidium des BFP in Erzhausen am 03.09.2015 Verabschiedet von der Bundeskonferenz des BFP am 22.09.2015 Übersicht

Mehr

Strafrechtliche Aspekte der Betriebssystemadministration

Strafrechtliche Aspekte der Betriebssystemadministration Betriebssystemadministration Ein Überblick Katja Tröger Allgemein 1. Drei Juristen fünf Meinungen 2. Das kommt darauf an 3. Neben strafrechtlicher Komponente immer auch eine zivilrechtliche (= Schadensersatz)

Mehr

Datenschutz BO Nr. A PfReg. F 1.1g

Datenschutz BO Nr. A PfReg. F 1.1g BO Nr. A 2728 02.12.2009 PfReg. F 1.1g Ausführungsvorschrift zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) 2003 zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten bei der Durchführung von Fundraisingmaßnahmen

Mehr

2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung

2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung 2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung Rechtliche Betrachtung der DSGVO Kai Bodensiek Rechtsanwalt 2017 Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb Rechtsgrundlagen

Mehr

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil

Mehr

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Wir, just ME GmbH, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich

Mehr

Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für Bewerberinnen und Bewerber

Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für Bewerberinnen und Bewerber Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für Bewerberinnen und Bewerber Wir freuen uns, dass Sie sich bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH bewerben möchten. Im Folgenden erklären

Mehr

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Hinweis: Die Angaben zu den einzelnen Gesetzen im Datenschutz dienen der Orientierung. Es handelt sich nicht immer um die vollständige Formulierung.

Hinweis: Die Angaben zu den einzelnen Gesetzen im Datenschutz dienen der Orientierung. Es handelt sich nicht immer um die vollständige Formulierung. Die neue europäische grundverordnung (EU-DSGVO) wird ab dem 25.05.2018 erstmals in Deutschland angewendet und tritt mit Vorrang neben das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die EU-DSGVO erweitert

Mehr

Rechte der betroffenen Person

Rechte der betroffenen Person Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen

Mehr

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso

Mehr

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars Informationen zur Auskunftspflicht und zum Ausfüllen des Auskunftsformulars für Veranstalter von landesweit / regional / lokal verbreitetem privatem Rundfunk mit Sitz in NRW Stand: 16. November 2010 Die

Mehr

Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator

Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde

Mehr

Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren

Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren Wir freuen uns, dass Sie sich bei Etienne Aigner AG beworben haben. Transparenz und ein vertrauensvoller Umgang mit

Mehr

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen... V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...

Mehr

Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren

Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten

Mehr

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz Hinweise zum Datenschutz Rheumaliga Baden Württemberg Einführung in den Datenschutz Seite 1 Volkszählungsurteil 1983 "Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen

Mehr

Wichtig: Die versäumte Handlung ist innerhalb der Antragsfrist nachzuholen.

Wichtig: Die versäumte Handlung ist innerhalb der Antragsfrist nachzuholen. Schnellübersicht Seite Grundlagenwissen Verwaltungsverfahren und Datenschutz 6 Abkürzungen 6 Kommentierung 7 Gesetzliche Grundlagen 37 Stichwortverzeichnis 95 1 3 4 V VI VII VIII IX X XI XII Wiedereinsetzung

Mehr

Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation,

Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation, Geoinformationen und Datenschutz Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation, 27.1.2009 1 Geodaten - Nutzung und Nutzen Erhellende Geodaten - Große Chancen für die Kleinen Auch Landkreise nutzen GIS jetzt

Mehr

(stv. Vors. Organisation) Beschlossen: Hauptausschußsitzung Datum:

(stv. Vors. Organisation) Beschlossen: Hauptausschußsitzung Datum: VfL Waiblingen e.v. Erstellt, bearbeitet: Datum: 24.02.2009 (stv. Vors. Organisation) Beschlossen: Hauptausschußsitzung Datum: () Änderungsdienst Dieses Dokument unterliegt derzeit keinem Änderungsdienst.

Mehr

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] wurden bei Ihnen personenbezogenen Daten

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz EU-Datenschutz-Grundverordnung Dipl.-Jur. Franziska Leinemann Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 13. Tagung

Mehr