Medienmitteilung. Bern, den 6. November Weitere Auskünfte erteilt Ihnen
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- Liese Ziegler
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1 Medienmitteilung 2011 haben die kantonalen Fachstellen von Schuldenberatung Schweiz (SBS) 4'482 Haushalte begleitet, d.h. an die 10'000 Personen. Insgesamt wurden über 288 Millionen Franken verwaltet, was einer durchschnittlichen Verschuldung von CHF 64'373.- pro Haushalt entspricht. Diese hohen Zahlen repräsentieren jedoch weniger als 5% aller SchuldnerInnen gemäss einer Studie des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2008 leben 570'000 Menschen in der Schweiz mit kritischen Kontoüberzügen und Zahlungsrückständen. Angesichts der wachsenden Verschuldung unter der Bevölkerung fordert der Dachverband mehr öffentliche Mittel für die Prävention und Schuldenberatung. Die 37 Mitgliedsorganisationen von Schuldenberatung Schweiz bieten in allen Schweizer Kantonen Beratungsgespräche an. Sie verfügen über ausgewiesene Fachleute, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Laut der Statistik 2011, an der sich 28 Mitglieder beteiligt haben, wurden 4'482 Haushalte direkt unterstützt und an die 10'000 Unterredungen mit verschuldeten KlientInnen geführt. Hinzu kamen 1'581 Beratungen von dritten Fachstellen. Der BFS-Statistik 2008 zufolge sehen sich AusländerInnen und Personen mit obligatorischer Schulbildung, Haushalte mit Kindern und/oder einem Monatseinkommen von weniger als CHF 3' am häufigsten mit Kontoüberzügen und Zahlungsrückständen konfrontiert, während die Statistik 2011 des Dachverbands auf ein anderes Profil verweist: SchweizerInnen mit abgeschlossener Lehre oder Maturität, alleinstehend, zwischen 31 und 50 Jahren und mit einem durchschnittlichen Einkommen von CHF Für Schuldenberatung Schweiz zeigt sich deutlich, dass Überschuldungsprobleme in allen Lebenslagen auftreten können: Schweizer und ausländische Staatsangehörige, Jüngere und Ältere, Erwerbstätige und BezieherInnen von Sozialleistungen sind gleichermassen betroffen. Wie 2011 auch der Präsident der amerikanischen Zentralbank Ben S. Bernanke unterstrich, sind lebenslange Information und Aufklärung in Finanzfragen für alle unabdingbar. Dies wird auch durch die Tatsache bekräftigt, dass 63,5% der Haushalte, die sich 2011 an die SBS-Fachstellen gewandt haben, als Gründe für ihre Verschuldung eine Fehleinschätzung der Finanzen und administrative Probleme genannt haben. Angesichts der Tragweite des Problems verfügen die gemeinnützigen Institutionen von Schuldenberatung Schweiz nur über begrenzte Kapazitäten. Würden alle Betroffenen zügig und nicht erst nach drei Jahren (wie es die Statistik 2011 belegt) Beratung in Anspruch nehmen, so kämen auf jede/n MitarbeiterIn an die 10'000 Personen, was praktisch untragbar wäre. Unverzichtbar sind darüber hinaus auch Präventionsprogramme, die sich in unserem Land noch in den Kinderschuhen befinden. Anlässlich der verschiedenen Parlamentsdebatten zu den Initiativen Hiltpold (Prävention der Jugendverschuldung), Aubert (Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite) und Maire (Kreditkarten. Strengere Vorschriften zur Bekämpfung der Verschuldung von jungen Erwachsenen) appelliert Schuldenberatung Schweiz an die Abgeordneten: Es müssen dringend öffentliche und private Gelder zur Unterstützung der überschuldeten Haushalte in der Schweiz bereitgestellt werden. Bern, den 6. November 2012 Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Noémie Zurn, Telefon: , noemie.zurn@schuldeninfo.ch
2 Seite 1 Stellungnahme der Schuldenberatung Schweiz zu den parlamentarischen Initiativen Hiltpold (Prävention der Jugendverschuldung), Aubert (Schuldenprävention: keine Werbung für Kleinkredite) und Maire (Kreditkarten: strengere Vorschriften zur Bekämpfung der Verschuldung von jungen Erwachsenen) Aktuelle Lage Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Statistik lebten im Jahr 2008 in der Schweiz Personen mit erheblichen Kontoüberzügen oder Zahlungsrückständen. Die Schweiz benötigt deshalb ein gut ausgebautes Angebot an Schuldenprävention und Schuldenberatung. Die Statistik des Dachverbandes der Schuldenberatung Schweiz belegt, dass im Jahr ,9% der Klientinnen und Klienten der Fachstellen für Schuldenfragen Ausstände hatten, die durch Konsumkredite bedingt waren, (Leasing, Kredit- und Kundenkarten sind hierbei ausgenommen). Nach den Steuerbehörden sind die Kreditinstitute somit die grössten Gläubiger von verschuldeten und überschuldeten Personen. Im April 2011 erklärte Ben S. Bernanke, Präsident der US- Notenbank, dass jedermann während seines ganzen Lebens der Aufklärung über Finanzthemen bedarf. Die Schuldenberatung Schweiz teilt diese Einschätzung, wonach jeder Lebensabschnitt Herausforderungen mit sich bringt, die es zu meistern gilt. Insbesondere in Lebensübergängen wird man vor jene Herausforderungen gestellt. Es kommt nämlich nicht selten vor, dass junge Erwachsene ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzen und sich eine Wohnung nehmen, ein Auto kaufen und regelmässig ausgehen. Nur wenige denken ein zweites Mal nach, bevor sie sich für eine grössere Wohnung entscheiden, wenn der Wunsch zur Familiengründung aufkommt. Wenn dann das Geld für Umzug und Einrichtung knapp wird, ist der Schritt zum Vertragsabschluss eines Konsumkredits schnell getan. Ist die Familie einmal gegründet, führen geringeres Einkommen und/oder höhere Ausgaben bei der Bezahlung von Steuern und der Krankenversicherung zu Zahlungsrückständen. Schliesslich ist auch der Eintritt ins Rentenalter in der Regel mit erheblich geringerem Einkommen verbunden, was in eine prekäre finanzielle Lage und insbesondere in Steuerschulden münden kann. In der Schweiz ist man im Moment noch weit davon entfernt, für alle Altersgruppen spezifische Präventionsmassnahmen zur Verfügung zu haben. Der Bereich des Konsumkredites ist in grossem Masse auf Werbung angewiesen. Beschränkungen oder ein Werbeverbot würden wohl zu einem abrupten Rückgang des Umsatzes in diesem Sektor führen. Ein gut geregeltes Verbot wird vor allem Unternehmen betreffen, die auf Werbeaktionen setzen, bei denen den betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten das Blaue vom Himmel versprochen wird. Die geltenden Beschränkungen, die darauf abzielen in der Werbung nur realistische Informationen zu verbreiten, haben ihren Zweck verfehlt., Die Vorschriften des UWG (Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb) über die Voraussetzungen, bei denen ein Kredit gewährt wird, stehen meistens im Kleingedruckten und werden so nicht beachtet. Der Hinweis, dass die Gewährung eines Kredites unzulässig ist, wenn dieser eine Überschuldung herbeiführt, ist meist ersichtlich (soweit wir das feststellen können). Die Werbung, wie sie heutzutage von den grossen Kreditinstituten eingesetzt wird, läuft den Präventionsbemühungen sowohl der Mitglieder der Schuldenberatung Schweiz als auch des Bildungswesens zuwider. Sie macht einfache Werkzeuge bzw. Zahlungsmittel zu wahren
3 Seite 2 Losungsworten und verführt dazu, dem geringsten Verlangen nach Konsumgütern nachzugeben. Dort, wo das Gesetz dem Konsumentinnen und Konsumenten vorschreibt, sich Zeit zu nehmen, um die Reichweite seiner Verpflichtungen abzuschätzen, verleitet sie zu schnellen oder gar übereilten Entscheidungen. Das Bundesgesetz über den Konsumkredit, nachstehend KKG, hat zum Ziel, eine Überschuldung der Konsumenten zu verhindern, indem dem Kreditgeber auferlegt wird, die Vertragsfähigkeit der Vertragspartner nachzuweisen. Dabei wird eine Budgetprüfung durchgeführt, die sich an den im Bereich der Lohnpfändung geltenden Vorschriften orientiert (unpfändbares Existenzminimum), sowie eine Prüfung der Darlehensbegrenzung vorgenommen. Je nachdem, ob es sich um einen Vertrag für einen Barkredit, ein Leasing oder für Konten/Karten mit Kreditoption handelt kommen drei unterschiedliche Regelungen zur Anwendung. Diese unterscheiden sich sowohl bezüglich der Anforderungen an die Budgetprüfung als auch im Hinblick auf die Darlehensgrenze. Diese Regelungen greifen nur unzulänglich ineinander. So ist es rechtmässig beispielsweise zulässig, einen Barkredit oder ein Leasing in der maximalen Darlehenshöhe aufzunehmen und darüber hinaus über diverse Kredit- und Kundenkarten zu verfügen. Unsere Praxis zeigt, dass bei der grossen Mehrheit der Budgetprüfungen ungenau gearbeitet wird und dass daher die vom KKG vorgeschriebenen Begrenzungen der Kredithöhe oft überschritten werden. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Prüfung in der Verantwortung der Banken liegt und dass alle Beteiligten an einem möglichst hohen Kreditbetrag ein Interesse haben können: der Konsument oder die Konsumentin, der/die aus unterschiedlichen Gründen möglichst viel neues Kapital anstrebt, der Kreditvermittler, der von einer Provision profitiert, die von der Kredithöhe abhängt,, und die Bank, deren Gewinn sich ebenso nach der Kredithöhe bestimmt. Darüber hinaus stellen wir fest, dass der Grossteil der Kreditverträge nach nur wenigen Monaten entweder an die Konkurrenz oder innerhalb des Finanzinstituts weiterverkauft wird. Dadurch können neue Kunden gewonnen, die gegenwärtigen gebunden und die Gewinne der Banken und der Kreditvermittler maximiert werden. Diese Praxis wird sowohl durch aggressive Werbung als auch durch individuelle Umwerbung, die nur wenige Monate nach Vertragsabschluss angewendet wird, noch unterstützt. Dabei sind sich die Kreditnehmer weder über die erforderlichen Anstrengungen zur Rückzahlung des Darlehens noch über die tatsächliche Höhe der effektiven Kosten im Klaren. Hinzu kommen bei einer verlängerten Dauer der Verschuldung weitere Risikofaktoren für eine Überschuldung wie z.b. Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit oder Scheidung. Laut den Statistiken der Schuldenberatung Schweiz hatten im Jahr 2011 von den Haushalten, die sich in eine Schuldenberatung begeben hatten, ,9 Prozent Schulden, die durch einen Barkreditvertrag entstanden sind 9,3 Prozent Schulden, die durch einen Leasing- Vertrag entstanden sind 21,3 Prozent Schulden, die durch eine oder mehrere Kredit- bzw. Kundenkarten entstanden sind
4 Seite 3 Stellungnahme der Schuldenberatung Schweiz Die parlamentarische Initiative Hiltpold Die Schuldenberatung Schweiz unterstützt die parlamentarische Initiative Hiltpold. Diese fordert eine Abgabe aus dem Umsatz von Kreditinstituten zur Finanzierung von Präventionsprogrammen für junge Menschen. Die Schuldenberatung Schweiz fordert aber, dass die aus den Abzügen gewonnenen Mittel für spezifische Präventionsprogramme verwendet werden, die alle Altersgruppen berücksichtigen und auch auf die für eine Überschuldung in besonderer Weise gefährdeten Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind. Laut einer Studie des Bundesamtes für Statistik über die Verschuldung im Jahr 2008 zählen in der Schweiz Einelternfamilien, Familien mit mindestens drei Kindern, Arbeitslose und Ausländer zu den Bevölkerungsgruppen, die am meisten überschuldungsgefährdet sind. Diese finanziellen Mittel würde dazu beitragen, effiziente Präventionsmassnahmen zu entwickeln. Die Massnahme dürfte ebenso ermöglichen, das Angebot an Schuldenberatung zu erweitern. Einige Experten, darunter die im Schuldenbereich Tätigen, beklagen nämlich den Personalmangel in den Fachstellen für Schuldenberatung. Im Jahr 2011 verfügten die 37 Mitglieder der Schuldenberatung Schweiz über Kapazitäten von 74 Vollzeitstellen. Bei Personen, die mit einem Minus auf dem Kontound kritischem Zahlungsrückstand leben, können die Schuldenberatungsfachstellen verschuldeten Personen oder gefährdeten Personen für Überschuldungen mit einer Vollzeitequivalentstelle eine Betreuung gewähren. Die Schuldenberatung stellt für Verschuldete eine bedeutende Hilfe dar. In den Beratungsstellen werden sie über mögliche Lösungswege informiert und bei der Umsetzung unterstützt. Die Erfahrung der Schuldenberaterinnen und Schuldenberater zeigt, dass sich durch diese Unterstützung der Gesundheitszustand und die Lebensqualität der überschuldeten Personen verbessert und deren Beziehungen zu Partner und Familie sowie das soziale Netzwerk gestärkt werden. Der Kapazitätenmangel in der Schuldenberatung führt dazu, dass von der sachgerechten Hilfe zu wenige profitieren und dass die Zeit, die der Schuldenberatung zur Verfügung steht, zu knapp bemessen ist. Folglich wird das Potenzial der Schuldenberatung für die Entschuldung nur unzureichend ausgeschöpft. Die 28 Fachstellen, die an der statistischen Umfrage der Schuldenberatung Schweiz teilgenommen haben, haben im Jahr 2011 folgende Dienstleistungen erbracht: : eine Begleitung zur Schuldenberatung und - sanierung von 4482 Haushalten bzw Personen kurze Beratungsgespräche mit 9538 überschuldeten Haushalten Beratungsgespräche mit 1581 Drittpersonen (andere Fachstellen, Eltern, Freunde, Personalberater in Unternehmen, Behörden etc.)
5 Seite 4 Die Mitglieder der Schuldenberatung Schweiz haben verschiedene Telefondienste, Onlinedienste und Internetseiten zur Beratung bereitgestellt. Des Weiteren wurden zahlreiche Beratungs- und Präventionsangebote für folgende Personengruppen ins Leben gerufen: Schüler, Auszubildende und Studenten (Sekundarstufe I und II) junge Eltern Belegschaft verschiedener Unternehmen Arbeitslose Empfänger von Sozialleistungen Migranten Daneben existieren verschiedene Treuhanddienste und kommerzielle Schuldensanierungsstellen. Einige bieten Qualitätsarbeit, während andere ihre Kunden schädigen, indem sie sie dazu bewegen, Verpflichtungen einzugehen, denen sie nicht nachkommen können. Sie bringen ihre Kunden dazu, mit unausgeglichenem Budget zu leben, manchmal weit unter dem unpfändbaren Existenzminimum, sich zu einer viel zu langfristigen Entschuldung zu verpflichtenoder fordern exorbitante Honorare ein.
6 Seite 5 Die parlamentarische Initiative Aubert Die Schuldenberatung Schweiz unterstützt die parlamentarische Initiative Aubert. Diese bezweckt, mit einem Werbeverbot für Kleinkredite die Prävention gegen Verschuldung zu verbessern. Die Schuldenberatung Schweiz plädiert für eine neue Struktur der Werbebestimmungen, die für alle Konsumkredite gleichermassen gilt. Hier liegt unseres Erachtens tatsächlich die grösste Herausforderung für das Parlament. Wie wir bereits festgestellt haben, wissen Kreditunternehmen jede Gesetzeslücke auszunutzen und daher ist es wichtig, ihnen keinen Spielraum zu lassen. Die Definition der Rechtsgeschäfte, für die ein Werbeverbot gelten soll, darf sich folglich nicht auf die gesetzlichen Bestimmungen des KKG beschränken. Es sollte hingegen gesetzlich verankert werden, dass die Einschränkungen in der Werbung jegliche Angebote betrifft, welche privaten Konsum auf Kredit ermöglichen wollen (die parlamentarische Initiative spricht hier von Kleinkrediten und nicht von Konsumkrediten ) und alle Kreditgeber betreffen. Andernfalls wird die Kreditindustrie für Kredite werben, die aus dem Geltungsbereich des KKG fallen, dadurch Kunden anlocken und mit diesen wenn möglich einen Konsumkredit abschliessen, wenn der Kontakt erst einmal geschaffen ist. Ein Beispiel hierfür ist die Werbung für alkoholfreies Bier, die die Bierbrauereien nutzten, um ihre Marke bekanntzumachen, als Werbung für Alkohol untersagt war. Gemäss den derzeit geltenden Bestimmungen des KKG machen es zahlreiche Ausnahmeregelungen möglich, potenzielle Kreditnehmer anzulocken (z.b. Kredite über eine Summe von weniger als 500. oder mehr als ; Auto- Leasing- Verträge, die im Kündigungsfall keine rückwirkende Erhöhung der Gebühren vorsehen; Kredit- und Kundenkarten ohne Kreditoption; Ratenkauf ohne Zinsen etc.). Zur Verdeutlichung, dass das Werbeverbot auch Darlehen, Ratenkäufe, Kreditkarten, den Verleih von beweglichen Sachen und Konten mit limitierter Kreditoption betrifft, kann auch eine Aufzählung von Beispielen vorgesehen werden. Doch das Werbeverbot läuft Gefahr, durch das Einführen neuer Kreditformen ausgehebelt zu werden. Bestimmungen zum Inhalt der Werbung Werbung für Kredite darf keine Suggestivbotschaften beinhalten. Sie darf weder dazu verleiten, ökonomisch widersinnig zu handeln (z.b. einen Kreditvertrag abzuschliessen, um Steuerrückstände zu begleichen), noch darf sie bezwecken, Bedürfnisse zu schaffen. könnte Man kann sich zum Beispiel an den geltenden Beschränkungen in der Tabak- und Alkoholwerbung orientieren. Verbot von Werbeträgern Bestimmte Werbekanäle für Kreditwerbung unzugänglich zu machen, hat den Vorteil, dass dies einfach in die Praxis umzusetzen und leicht kontrollierbar ist. Um die negativen Auswirkungen der andauernden Werbung zu bekämpfen, können wir uns beispielsweise vorstellen, Werbung im Fernsehen, im öffentlichen Raum und/oder auf öffentlichen Verkehrsmitteln, per telefonischer Kundenwerbung, per Versand an alle Haushalte, per Post oder auf Webseiten von Dritten zu verbieten. In Bezug auf Letzteres müssten unseres Erachtens die
7 Seite 6 Suchmaschinen unter die Lupe genommen werden; ein reines Verbot von Links wäre in der Tat unverhältnismässig. Werbeverbot für Krediterhöhungen und Zweitkredite Besonders wichtig erscheint uns auch ein Verbot der direkten Kontaktaufnahme (mit aktuellen, ehemaligen und potenziellen Kundinnen und Kunden). Damit kann vor allem vermieden werden, dass sich Darlehensnehmer und - nehmerinnen langfristig verschulden. Ein Verbot von Krediterhöhungen und Zweitkrediten, wie es einige Kantongesetze bis 2002 vorgesehen haben, wäre noch wirksamer. Doch eine solche Regelung ginge zugegebenermassen viel weiter als ein einfaches Werbeverbot. Bestimmungen zu den Kosten eines Kredites Um die Wirkung der derzeit praktizierten Werbung einzudämmen, sollte unserer Meinung nach vorzugsweise auf den Gesamtpreis des Produktes und nicht nur auf die vertraglich festgelegte Monatsrate hingewiesen werden. Bei Kreditangeboten ist der Gesamtpreis bzw. im Fall von flexiblen Vertragskonditionen zumindest ein realistischer Gesamtpreis anzugeben. Wie die Gesetzeslücken heutzutage ausgenützt werden, zeigt ein Beispiel unter vielen: Der Express- Kredit der Bank- now Bargeld in 4 Stunden bietet die Bank- now mit ihrem Expresskredit an. 1 Die Kreditnehmenden erhalten eine Easy- Cash - Karte der Swiss Bankers, welche mit höchstens CHF aufgeladen ist. So kommt man zum Geld: Kreditantrag in der Filiale stellen (mit einer aktuellen Lohnabrechnung und einer ID oder einem Pass); spätestens eine Stunde später hat man die Easy- Cash- Karte, nach drei weiteren Stunden ist sie einsetzbar weltweit. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, den Kredit spätestens nach einem Jahr zurückzuzahlen zuzüglich Kosten und Zinsen von beträchtlichen 13,9 Prozent. Andere Kreditinstitute zahlen den Kredit frühestens eine Woche später aus, dies unter Berücksichtung des Bundesgesetzes über den Konsumkredit, das eine siebentägige Widerrufsfrist vorsieht. Bank- now kümmert das wenig. Gemäss Artikel 7 ist das Gesetz nicht auf Kredite anwendbar, die die Konsumenten in maximal vier Raten in einer Frist von einem Jahr zurückzahlen müssen. Diese Gesetzeslücke hat sich Bank- now zunutze gemacht. Man fragt sich, wer dazu bereit ist, für einen Kredit von CHF bis zu CHF Zinsen und Spesen zu bezahlen. Dieses Angebot wird vermutlich bei den Schuldnern grosses Interesse wecken, die eine lästige Betreibung zu vermeiden versuchen,. Geld, welches man in einem halben Tag beschaffen kann, könnte einen Schuldner wahrlich dazu motivieren, einen Kreditvertrag abzuschliessen. Quelle: reader/items/expresskredit.htm. 1 Um das Produkt bekannt zu machen, wurde auf allen Werbekanälen eine Grosskampagne gestartet. In den grössten Bahnhöfen der Schweiz wurden an Passanten Flyer verteilt, die wie ein Hundert- Franken- Schein aussahen.
8 Seite 7 Die parlamentarische Initiative Maire Die Schuldenberatung Schweiz unterstützt die parlamentarische Initiative Maire insoweit, als durch deren Umsetzung den Konsumenten in Echtzeit ein Überblick über ihre Käufe verschafft wird, die mit Kredit- und Kundenkarten getätigt werden. Ebenso scheint die auf dem Verordnungsweg geforderte strengere Prüfung bei der Gewährung und der Kontrolle von Krediten sinnvoll Die Zunahme von Zahlungsmitteln auf Kredit oder auf Aufschub (kaufen Sie heute, zahlen Sie nächstes Jahr) trägt dazu bei, dass der Überblick über die finanzielle Situation verloren geht. Die Erfahrung der Expertinnen und Experten der Schuldenberatung zeigt: - dass der Verlust des Überblicks über seine Finanzen häufigezur Überschuldung führt und/oder die Verschuldungslage zuspitzt; - dass Personen mit finanziellen Schwierigkeiten dazu neigen, diese Art von Zahlungsmitteln zu verwenden, um das Unvermeidliche hinauszuzögern. Aus diesem Grund wird die Überschuldung zunehmend unbewältigbar. Immer öfters erscheint der Privatkonkurs als einziger Ausweg aus den Schulden. Dies löst entsprechende finanzielle Verluste auf Seiten der Gläubiger aus. (Im besten Fall kommt es zum Rückkauf von Konkurs- Verlustscheinen.) Die geforderte Kontrolle, die heutzutage technisch umsetzbar ist, wird eine bessere Überwachung der eigenen Ausgaben ermöglichen. Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, können sich dadurch ihrer Verschuldungssituation besser bewusst werden. Wir erinnern daran, dass laut den Statistiken der Schuldenberatung Schweiz 72,5 Prozent der Personen, die sich an eine Fachstelle wenden, seit mindestens drei Jahren verschuldet sind. Diese Problematik wird durch die Tatsache verschärft, dass heute viele Menschen mehrere Kredit- und Kundenkarten gleichzeitig nutzen und daneben Barkredite aufnehmen und Leasing- Verträge abschliessen. Aus diesem Grund vertritt die Schuldenberatung Schweiz die Meinung, dass die Bedingungen für die Gewährung von Kreditkarten besser geprüft und mit anderen Arten von Konsum auf Kredit besser koordiniert werden müssen. Es liegt auf der Hand, dass die Verschärfung gleichermassen für die anderen Arten von Konsum auf Kredit gelten muss. Die Praxis zeigt, dass eine grosse Zahl von Kreditgebern (Kreditinstitute und Kreditvermittler) die Kreditfähigkeitsprüfung vernachlässigt und sie sogar gelegentlich vorsätzlich verfälscht. Normalerweise muss man kein Dokument vorzeigen, um eine Kredit- oder Kundenkarte zu erhalten. Für die Vergabe von Barkrediten gibt es strenge gesetzliche Auflagen, die aber oft nicht eingehalten werden. Das Gesetz verpflichtet Kreditgeber und Kreditvermittler, mit den Antragsstellern ein Budget für das Existenzminimum nach betreibungsrechlichen Grundsätzen zu erstellen. Stattdessen werden oft nur Informationen zu Einkommen, Mietzins und Familienstand eingeholt. Für eine effektivere und bessere Anwendung des Gesetzes über den Konsumkredit bedarf es eines Mindeststandards per Verordnung. Strenge und präzise Vorschriften sind nötig. Heute sind die Gerichte zuständig, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu deuten, was angesichts des ungleichen Kräfteverhältnisses zwischenden Kreditgebern einerseits und den Kreditnehmenden andererseits keineswegs
9 Seite 8 zufriedenstellend ist. Nach bald zehn Jahren seit Inkrafttreten des neuen Konsumkreditgesetzes kann man die Gerichtsentscheide in diesem Bereich an einer Hand abzuzählen. Die Banken gehen nur selten das Risiko ein, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, die als Präzedenzfälle für andere Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer dienen könnten. Und die Verschuldeten ihrerseits haben in der Regel weder die Mittel, eine Klage einzureichen, noch die Lust, die finanziellen Risiken eines Gerichtsprozesses einzugehen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Paar befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und verfügt bereits über einen laufenden Kredit von noch ca. CHF Um die finanzielle Lage zu entschärfen beantragt der Ehemann eine Krediterhöhung. Die Kreditfähigkeitsprüfung zur Gewährung des Kredites ergab als maximale Kreditsumme CHF Doch, wie in den meisten Verträgen, die wir prüfen, war die Berechnung unseriös gemacht und die Kreditlimite überhöht. Die Lösung der Bank war die Gewährung eines Kredites von CHF 81'000. mit der Auflage, eine Prämienausfallversicherung in der Höhe von über CHF abzuschliessen. Die Zinsen und Kosten sollten auf dem Gesamtbetrag von CHF berechnet werden, rückzahlbar innert fünf Jahren. Somit hätte der Kreditnehmer ca. CHF zurückzahlen müssen, wäre der Vertrag nicht angefochten worden. Zur Erinnerung: Ein Kreditvertrag von mehr als CHF fällt nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über den Konsumkredit. Aus Sicht unserer Volksvertreter muss jemand, der sich einen solch hohen Kredit leisten kann, nicht geschützt werden sie haben bestimmt nicht mit solchen Missbräuchen gerechnet!, Aufgrund unserer Erfahrungen erscheint es uns heute nötig, die Kriterien wie auch Kontrolle der Kreditfähigkeitsprüfung zu verschärfen.
10 Schuldenberatung Schweiz Präsentation der Statistik 2011 Definitive Daten
11 Inhalt Validität der Daten und Kurzüberblick... 3 Haushaltsform... 4 Geschlecht... 5 Alter... 6 Nationalität... 7 Ausbildung... 8 Einkommensquellen... 9 Dauer der Verschuldung Gesamthöhe der Schulden und Monatseinkommen pro Haushalt Durchschnittliche Höhe der Schulden Verschuldungsbereiche Kreditverträge nach Bankinstituten Überschuldungsgründe Dienstleistungen
12 Validität der Daten Insgesamt konnten die Daten von 28 Fachstellen berücksichtigt werden; das sind zwei Institutionen weniger als im vorangegangenen Jahr (-6%). Die Statistik kurz zusammengefasst: ein Überblick 2011 wurden 4'482 überschuldete Haushalte begleitet. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine leichte Erhöhung um 77 Haushalte oder 1.7% dar. Hinzu kommen 9'538 Kurzberatungen (+2'708 oder +40% in Bezug auf 2010). Das typische Profil der Klientel ist im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren stabil geblieben: männlich (54%) alleinstehend (40%) Schweizer Nationalität (63.5%) zwischen 31 und 50 Jahren (59%) unselbständige Tätigkeit (61%) mit Fähigkeitszeugnis oder Maturitätsabschluss (57%) seit mindestens 3 Jahren verschuldet (72.5%) Gesamtsumme der Schulden: CHF 288'518'994.- Durchschnittliches Monatseinkommen pro Haushalt: CHF 4'536.- Durchschnittliche Höhe der Verschuldung pro Haushalt: CHF 64'373.- Bei den meisten Zahlen lässt sich im Vergleich zum Vorjahr eine gewisse Stabilität feststellen, nur die Kurzberatungen haben deutlich zugenommen. Es fällt auf, dass sich bei allen Fachstellen die Gesamthöhe der Schulden nicht sehr verändert hat, trotz einer leichten Erhöhung des Monatseinkommens und einer Verringerung der Verschuldungssumme pro Haushalt. 3
13 Haushaltsform Die meisten KlientInnen sind alleinstehend (40%, unverändert im Vergleich zu 2010). Paare mit Kindern machen immer noch ein Viertel aller betroffenen Haushalte aus. Paare ohne Kind fallen mit 13% ins Gewicht, und Alleinerziehende mit 12%. Bei mehr als einem Drittel (38%) der Haushalte wendet sich das Paar gemeinsam an die Beratungsstelle. Haushaltsform Anzahlder Haushalte alleinstehend Alleinstehend in Haushaltgemeinsc haft alleinerziehend Paar ohne Kinder Paar mit Kindern unbekannt Form der Haushalte 4
14 Geschlecht Wie schon in den letzten Jahren handelt es sich mehrheitlich um eine männliche Klientel (54%) (verglichen mit 45% bei den Frauen). Geschlecht weiblich männlich 5
15 Alter Hier heben sich zwei Kategorien weiterhin von den anderen ab: die 31- bis 40- Jährigen (29.5%) und die 41- bis 50-Jährigen (ebenfalls 29.5%). Sie allein machen bereits 59% aller Personen aus, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Weiterhin ist etwas mehr als jede/r fünfte unter 30 Jahre und etwas weniger als jede/r fünfte über 50 Jahre alt. Auch diese Zahlen sind in Bezug auf die Vorjahre stabil geblieben. Alter der verschuldeten Personen Anzahlvon Personen bis 25 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Über 60 Jahre Alter 6
16 Nationalität Schweizer StaatsbürgerInnen nehmen mit 63.5% häufiger Beratung in Anspruch als AusländerInnen. Diese Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Nationalität SchweizerInnen AusländerInnen 7
17 Ausbildung 57% der KlientInnen verfügen über eine Berufslehre oder eine Matura; 2009 waren es noch 59%. 20.5% (-2.5%) besitzen keine Ausbildung. 6% (+1%) haben eine Fachhochschule oder eine Universität besucht. Nimmt man die Kategorien Anlehre und keine Ausbildung zusammen, so ergibt sich, dass 31.5% der Ratsuchenden entweder keine Ausbildung oder eine Vorlehre absolviert haben (-1.5% im Vergleich zum Vorjahr). 8
18 Einkommensquellen Die unselbständig Beschäftigten sind am häufigsten vertreten (61%, das macht eine Erhöhung um 3%). Wie im vorangegangenen Jahr nimmt ein Fünftel aller Betroffenen Sozialversicherungsleistungen in Anspruch (AHV, IV usw.). Die Einkünfte aus Sozialhilfe liegen unverändert bei 7%. Einkommensquellen Anzahl von Personen Lohn aus Anstellung Selbstständige Erwerbstätigkeit Sozialversicher ungsleistungen Sozialhilfe Unterhaltsbeiträge - Alimente Andere 9
19 Dauer der Verschuldung 37.5% der KlientInnen sind seit über 5 Jahren verschuldet, 35% seit 3 bis 5 Jahren. Nimmt man die beiden Kategorien zusammen, so lässt sich feststellen, dass 72.5% der Ratsuchenden seit mindestens 3 Jahren Schulden haben (2010 waren es 76.5%). Diese Zahl hat zwar im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen, sie zeigt aber, dass die meisten Betroffenen frühestens nach 3 Jahren Hilfe in Anspruch nehmen. Dauer der Verschuldung Anzahl von Personen Seit weniger als 1 Jahr Seit 1-2 Jahren Seit 3-5 Jahren Seit über 5 Jahren 10
20 Gesamthöhe der Schulden Die Gesamthöhe der Schulden beläuft sich auf CHF 288'518'994.-; das bedeutet eine leichte Erhöhung um CHF 6 709'251.- oder um +2% im Vergleich zu Durchschnittliches Monatseinkommen pro Haushalt Das durchschnittliche Monatseinkommen liegt bei CHF 4'536.-, was im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um CHF darstellt (+3.5%). Durchschnittliches Monatseinkommen pro Haushalt Durchschnittliches Monatseinkommen (in Franken) Jahr 11
21 Durchschnittliche Höhe der Schulden Die durchschnittliche Höhe der Verschuldung pro Haushalt beläuft sich auf CHF 64'373.-; das macht eine Verringerung um CHF 2'820.- (-4%). Durchschnittliche Höhe der Schulden Betrag in Franken Jahr 12
35% RAV 0 0% RAV 0% 0% 0% 2013 2014 Gerichte 0 0% Gerichte 0% 0% 0% 30% 25% Sozialamt 13 8% Sozialamt 12% 8% 12% 20%
Datum 31.12.2014 1. Anzahl erfasster Haushalte (gemäss Dachverbands-Defintition): Anzahl Haushalte Anzahl neue Haushalte mit Abklärung 613 (unter Umständen mehrere Kontakte pro Haushalt) 154 (Daten der
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