Shadow Banking Regulierung Stand der Diskussion und mögliche Auswirkungen auf Finanzinstitute

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1 Shadow Banking Regulierung Stand der Diskussion und mögliche Auswirkungen auf Finanzinstitute White Paper Shadow Banking Regulierung

2 In this White Paper Abstract...3 Regulatorischer und politischer Hintergrund...4 Definition des Shadow Banking...5 Regulierungsansätze Shadow Banking...6 Workstream 1 Interaktionen von Banken mit Shadow Banking Entitäten...8 Workstream 2 Geldmarktfonds...8 Workstream 3 Verbriefung...9 Workstream 4 Wertpapierleihe und Repo...9 Workstream 5 Andere Shadow Banking Entitäten Mögliche Auswirkungen der Shadow Banking Regulierung a. Mögliche Auswirkungen auf Banken b. Mögliche Auswirkungen auf Abwicklungsbanken c. Mögliche Auswirkungen auf Fondsgesellschaften d. Mögliche Auswirkungen auf Private Equity Gesellschaften BearingPoint Ihr Ansprechpartner Quellenverzeichnis Überblick der Regulierungsdokumente... 17

3 Abstract Die Regulierungsinitiative Shadow Banking ist ein EU-Ansatz zur Schließung von Regulierungslücken mit dem Ziel systemisches Risiko zu minimieren und die Transparenz zu steigern. Das Regulierungsvorhaben kann daher als eine Antwort der Politik auf die Finanzkrise der letzten Jahre interpretiert werden. Von der Regulierung sind zunächst sämtliche Banken, Fondsgesellschaften, Abwicklungsbanken und Private Equity Gesellschaften betroffen. Die regulatorischen Anforderungen der Shadow Banking Regulierung haben Auswirkungen auf die Transparenz, die internen Prozesse und das Kundengeschäft im Finanzsektor. Sie werden im Laufe des Jahres 2014 finalisiert und veröffentlicht, wobei mit einer Umsetzung für 2016 zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund besteht für Finanzinstitute aktuell die Herausforderung hauptsächlich in der Aufbereitung der bereits veröffentlichten Informationen sowie in der Dokumentation ihrer Weiterentwicklung und Konkretisierung im Laufe des Jahres Zur Wiedervorlage eignet sich Ende 2014, da hier von weitgehend finalen Empfehlungen auszugehen ist. Die Regulierungsinitiative unterteilt sich in fünf fachliche Schwerpunkte, sogenannte Workstreams. Diese Workstreams haben zum Ziel, regulatorische Anforderungen insbesondere für bislang nicht regulierte Aktivitäten auszuarbeiten. Da es auf europäischer Ebene bereits vielfältige Vorschriften gibt, welche Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Wertpapierhandel regulieren, besteht die Herausforderung auch darin, eine ineffiziente Doppel- oder Überregulierung zu vermeiden. Aktuell sind auf europäischer Ebene beispielsweise die Richtlinien MiFID II, EMIR, OGAW, AIFMD, Basel III und SolvV II in Umsetzung. Für Finanzmarktinstitute sind eine Anpassung existierender Gesetze (z. B. Basel add-on, OGAW add-on) sowie die Einführung neuer regulatorischer Anforderungen zu erwarten. Shadow Banking Regulierung White Paper 3

4 Regulatorischer und politischer Hintergrund Die Finanzkrise hat gezeigt, wie schnell die Risiken eines einzelnen Sektors auf das gesamte Finanzsystem übergreifen können. Dies resultierte im Falle der Finanzkrise im Wesentlichen aus einem Zusammenbruch des Systems für Verbriefungen. Risiken wurden verbrieft, hinsichtlich ihrer Ausfallwahrscheinlichkeit gesplittet und anschließend in äquivalente Tranchen gepoolt. Mehrere solcher Schritte führten zur Verkettung vieler Risiken und somit zu einem systemischen Risiko: Bei einem Ausfall waren viele andere betroffen. Darüber hinaus war das Risiko zwar hinsichtlich der Ausfallwahrscheinlichkeit bewertet, jedoch nicht in Bezug auf die Höhe des Ausfalls. Seit dieser Zeit stehen Risikoidentifikation und -behandlung, Anlegerschutz sowie Markttransparenz und Integrität verstärkt im Fokus politischen Handelns. Es folgten eine Vielzahl von regulatorischen Änderungen, mit dem Ziel Anlegerschutz und Markstabilität zu fördern und Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie systemische Risiken zu identifizieren, zu kontrollieren und zu minimieren. Eine neue europäische Regulierungsinitiative zur Minderung systemischer Risiken und Governance-Problemen ist das Regulierungsvorhaben Shadow Banking. Die Shadow Banking Arbeitsgruppe verfolgt insbesondere das Ziel, Regulierungsanforderungen auf internationaler Ebene zu standardisieren und bestehende Rechtslücken zu schließen. Zu erwarten sind Ergänzungen existierender Gesetzesrahmenwerke wie z. B. Basel, sowie neue Regulierungen deren Umsetzung bis 2016 erfolgen soll. Politische Ziele der Shadow Banking Regulierung Finanzkrise als Auslöser für die politische Notwendigkeit weiterer Regulierung im Finanzsektor G20 Finanzgipfel: Stärkung der Marktstabilität durch Identifikation und Minderung von systemischem Risiko Regulierung des Shadow Banking Sektors als eine Initiative, deren Implementierung 2016 erwartet wird. Shadow Banking Definition: Unternehmen mit einer (Re-)Finanzierungsfunktion oder Investitions-/Geldanlagefunktion und den Tätigkeiten: Einsatz direkter oder indirekter finanzieller Hebeleffekte Entgegennahme von Geldern mit einlage-ähnlichen Merkmalen Kreditvergabe und Kreditrisikotransfer Durchführung von Fristen- und/ oder Liquiditätstransformation Quelle: BearingPoint 4 Shadow Banking Regulierung White Paper

5 Definition des Shadow Banking Der Begriff Shadow Banking wird als Überbegriff über viele Finanzmarktthemen verwendet. Allgemein werden sowohl Institute als auch Aktivitäten und Produkte, welche bankentypische Geschäfte abwickeln, unter dem Begriff zusammengefasst. Tätigkeiten des Shadow Banking umfassen: Einsatz direkter oder indirekter finanzieller Hebeleffekte, Entgegennahme von Geldern mit einlageähnlichen Merkmalen, Kreditvergabe und Kreditrisikotransfer, Durchführung von Fristen- und/oder Liquiditätstransformation von Nicht-Banken. Die wichtigsten Akteure des Shadow Banking Sektors sind u. a. Geldmarktfonds, Zweckgesellschaften, Hedgefonds und Finanzinvestoren. Es handelt sich folglich um Unternehmen aus dem Finanzsektor, welche bankentypische Dienstleistungen und Produkte anbieten und nicht den Bankenregulierungen unterliegen. Die Unternehmen kann man in die zwei Dimensionen (Re-) Finanzierung und Investition aufteilen. Akteure, die der (Re-) Finanzierungsdimension zugeordnet sind, übernehmen Bankaufgaben im Sinne einer Finanzierungsfunktion. Hierbei handelt es sich u. a. um Fonds, welche zur Erreichung einer hohen Rendite risikoreiche Hebelungen und Leerverkäufe einsetzen, Finanzierungsgesellschaften, die Kredite bereitstellen, sowie andere Gesellschaften, die wie Banken Liquiditäts- und Fristentransformation durchführen, d. h. vor allem langfristig investieren und kurzfristig refinanzieren. Die Investitionsdimension beinhaltet Institute, die Bankaufgaben im Sinne der Geldanlagefunktion übernehmen und direkte oder indirekte Hebeleffekte einsetzen. Hierunter fallen u. a. ETFs oder Money Market Funds sowie Fonds, welche verstärkt direkte oder indirekte Hebelfinanzierung einsetzen. Shadow Banking Regulierung White Paper 5

6 Regulierungsansätze Shadow Banking Im Rahmen der Regulierungsinitiative Shadow Banking gründete das Financial Stability Board (FSB) auf Anweisung der G20 eine sogenannte Task Force. Diese Arbeitsgruppe arbeitete fünf Workstreams aus, welche die aktuellen Ansätze und Vorhaben der Regulierungsinitiative darlegen. Die folgende Grafik zeigt ein Mapping der fünf fachlichen Schwerpunkte (Workstreams) der Regulierungsinitiative Shadow Banking auf Institute, welche sich auf Auswirkungen durch die Regulierung einstellen sollten: Überblick über den Einfluss der Shadow Banking Regulierung Shadow Banking Workstream I Banks interactions with Shadow Banking Entities II Money Market Funds III Securitization IV Sec Lend/ Repo V Other Shadow Banking Entities Banken Kunden-Impact Fondsgesellschaften Abwicklungsbanken Private Equity Quelle: BearingPoint Die Regulierungsansätze aller Workstreams weisen Risikominderungstechniken auf, welche sich auch in verstärkter Transparenz und Offenlegung sowie Risikoerkennungs- und Risikoanalysemaßnahmen wiederfinden. Eine erhöhte Standardisierung soll durch einheitliche Vorlagen zur Veröffentlichung von Produktinformationen sowie der Nutzung von Labels zur vereinfachten Risikoanalyse erreicht werden. Des Weiteren sind Bewertungsprinzipien und Prozesse in Stresssituationen zu veröffentlichen und zu überarbeiten, wobei insbesondere Stresstests im Fokus stehen. Eine stärkere Regulierung der internen Bonitätsbeurteilungen ist ebenso angedacht wie eine Minimierung der Verwendung externer Bonitätsbeurteilungen. 6 Shadow Banking Regulierung White Paper

7 Eine Einführung einheitlicher Vorgaben zur Bewertung und zum Management von Collateral (z. B. Re-investment, Re-use, Re-hypothecation) ist zudem geplant. Auch eine Vereinheitlichung der Methoden zur Risikoauslagerung in fremde Rechtsräume steht zur Diskussion. Ein zusätzlicher Ansatz ist die aktuelle Überprüfung einer möglichen Ausweitung des EU-Bankenrechts auf das Shadow Banking, z. B. mit einer Ausdehnung der Vorschriften der Eigenkapitalrichtlinie und den Anforderungen an die Bilanzierung. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die aktuelle Planung des FSB. Planung Regulierungsentwurf je Workstream Q Q Q Q Q WS 1: Interaktionen Banken mit Shadow Banking Entitäten Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BSBC) plant einen Regulierungsentwurf bis ca. Q WS 2: Geldmarktfonds Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) plant mit einem Regulierungsentwurf in WS 3: Verbriefung IOSCO und BCBS verantworten diesen WS und planen mit einem Regulierungsentwurf für WS 4: Wertpapierleihe und Repo Ein Regulierungsentwurf des FSB zu Wertpapierleihe und Repos steht für 2014 auf der Agenda. WS 5 Andere Shadow Banking Entitäten Das Financial Stability Board plant einen Regulierungsentwurf für Legende Phase der Erarbeitung Quelle: BearingPoint Shadow Banking Regulierung White Paper 7

8 Workstream 1 Interaktionen von Banken mit Shadow Banking Entitäten Der Workstream zielt auf die Vermeidung von Spill-Over Effekten zwischen dem Shadow Banking Sektor und dem regulären Bankensystem ab. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BSBC) plant zwei Regulierungsentwürfe in Kürze: Ein Rahmenwerk zur Überwachung großer Außenstände von Banken sowie einen Vorschlag zur Handhabung von Investments in fondsgebundenes Eigenkapital. In 2014 wird die Kapitalhandhabung von Sicherheitslinien für Funds 1 überprüft sowie der Rahmen für Konsolidierungen 2 finalisiert. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Erfassung des Risikotransfers an Shadow Banking Entitäten sowie auf die Begrenzung der Verschmelzung mit Shadow Banking Entitäten. Geplant ist eine Ausweitung des Konsolidierungskreises auf Unternehmen des Shadow Banking Sektors und die Einführung von internationalen Regulierungsstandards, z. B. die Interaktion mit dem Shadow Banking Sektor, dem Risikomanagement sowie den Offenlegungspflichten. Im Kontext der Kreditvergabe ist mit schärferen Restriktionen und erhöhten Anforderungen bei der Vergabe von Großkrediten und einer Begrenzung der Kreditvergabe an den Shadow Banking Sektor zu rechnen. Zudem wird über eine erhöhte Transparenz von Finanzkennzahlen sowie die Wiedereingliederung von Zweckgesellschaften diskutiert. Ein weiterer Aspekt sind höhere Anforderungen an das Liquiditäts-, Eigenkapital- und Risikomanagement bei Investitionen in fondsgebundenes Eigenkapital und in Fonds welche mit dem Shadow Banking Sektor in einer Geschäftsbeziehung stehen. Workstream 2 Geldmarktfonds Das übergeordnete Ziel dieses Workstreams ist eine Senkung der Anfälligkeit von Geldmarktfonds vor einem unerwarteten Abfluss von Investorengeldern, sog. Runs. Darüber hinaus werden auch operative Ziele wie die Gewährleistung eines angemessenen Liquiditätsniveaus und die Immunität gegenüber schwierigen Marktbedingungen verfolgt. Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) verantwortet dieses Themenpaket und plant die Vorlage eines Entwurfs in Zudem soll der Peer-Review-Prozess der nationalen Umsetzung in 2014 erfolgen. Neben der Einführung von marktpreisbasierten/variablen Rückkaufswerten für Anteile an Geldmarktfonds 3 steht auch die Einführung von Liquiditätsgebühren, Kapitalrücklagen und Rückkaufbeschränkungen 4 bei der IOSCO zur Diskussion. Des Weiteren sind Stresstests erforderlich sowie mehr Transparenz für Investoren. Außerdem soll die interne Bonitätsbeurteilung 5 stärker reguliert werden. Vor diesem Hintergrund haben EU-Parlament und EU-Rat Ende 2013 einen ersten Vorschlag für eine künftige Verordnung für Geldmarktfonds veröffentlicht. Dieser Vorschlag beschreibt aktuelle Geldmarktfondsrisiken, die angestrebten Zielsetzungen inklusive strategischer Optionen sowie eine Bewertung der Auswirkungen. Um zukünftig bei Geldmarktfonds ein ausreichendes Liquiditätsniveau zu gewährleisten werden in dem EU Vorschlag folgende Möglichkeiten diskutiert: Mechanismen für Rücknahmegebühren und Einschränkungen von Rücknahmen, Möglichkeiten zur Einführung von Liquiditätspuffern, eine Option bezüglich der Qualität und Streuung der Vermögenswerte, die Einführung eines Kunden-Profiling 6 für Geldmarkfonds. 1 Back-up Lines to Funds 2 Prudential Consolidations 3 Variable Net Asset Value VNAV 4 Redemption Gates 5 Credit Ratings 6 Einteilung von Kunden in Kundengruppen mit dem Ziel einer adressatengerechte Kommunikation und der Verbesserung der Kundenkenntnis 8 Shadow Banking Regulierung White Paper

9 Hinsichtlich der Einführung eines Schutzmechanismus zur Robustheit gegenüber plötzlichen Kapitalabflüssen wurden folgende Maßnahmen diskutiert: Striktere Transparenzvorschriften betreffend der Werbung für Fondsanlager sowie den Meldepflichten an die zuständigen Behörden, Methoden zur Berechnung der Anlage- sowie der Nettoinventarwerte je Fondsanteil, Besondere Vorschriften für Fonds mit konstantem Nettoinventarwert, die eingeschränkte Nutzung von Ratings. Workstream 3 Verbriefung Der Workstream ist auf Erkennung und Abgleich der Anreizsysteme bei Verbriefungen 7 fokussiert, um einen erneuten Aufbau eines hohen Verschuldungsgrades zu vermeiden. IOSCO und BCBS werten die bestehenden Richtlinien in diesem Themengebiet aus und übernehmen die Ausarbeitung von regulatorischen Erweiterungen. In 2014 soll der Peer-Review-Prozess zur nationalen Umsetzung für die seit 11/2012 existenten Regulierungsempfehlungen erfolgen. Die Regulierung des Verbriefungsmarktes ist weiterhin in Arbeit. Eine Erhöhung der Transparenz soll durch Einführung von internationalen Standards für den Verbriefungsmarkt sowie einheitliche Vorlagen zur Veröffentlichung von Informationen zu unterschiedlichen Produkten erzielt werden. Ebenso sind verstärkte Offenlegungspflichten insbesondere im Rahmen von Stresstests und Szenario-Analysen für Underlying Assets im Gespräch. Risiken aus Verbriefungen sollen reguliert werden durch stärkere Beteiligung von Anbietern 8 von verbrieften Assets am Ausfallrisiko. Zudem sollen Möglichkeiten der Risikoauslagerung in fremde Rechtsräume einheitlich angewandt werden. Außerdem ist eine Initiative zur Einführung von Labels zur vereinfachten Risikoanalyse für Investoren geplant. An die Kreditaufnahme sowie an das Liquiditätsmanagement werden zudem höhere Anforderungen gestellt. Workstream 4 Wertpapierleihe und Repo Dieser Workstream arbeitet auf eine Reduktion von Risiken und pro-zyklischen Anreizen bei Repo und Wertpapierleihgeschäften hin, welche bei Investorenanstürmen 9 zu Spannungen führen können. Während das politische Rahmenwerk als Antwort auf Risiken bei Wertpapierleihe und Repo Transaktionen bereits im August 2013 veröffentlicht wurde, werden die Empfehlungen zu den Minimum Haircuts bis Mitte 2014 finalisiert. Standards und Prozesse zur Datensammlung und -aggregation werden bis Ende 2014 entwickelt. Im Bereich Data Monitoring ist u. a. das Reporting von Eckdaten wie Asset-Positionen, die Meldung der Beteiligung an Hebelfinanzierungen an Aufsichtsbehörden oder Haircut Ranges zu nennen. Im Kontext von Collateral-Bewertung und Management werden minimale Standards für Kalkulationsmethoden bei Abschlägen und Standards zur Besicherung von Wertpapieren definiert sowie die Bewertungsmethoden präzisiert. Zudem werden minimale regulatorische Standards für die Reinvestition von Cash Collateral gefordert. Auch Stresstests sollen zukünftig verstärkt zum Einsatz kommen, insbesondere Liquiditätsstresstests (LSTs). 7 Securitisation 8 Suppliers/Originators 9 Runs Shadow Banking Regulierung White Paper 9

10 Workstream 5 Andere Shadow Banking Entitäten Kern ist die Identifikation und Behandlung von Risiken bei sonstigen Organisationen, welche nicht unter Geldmarktfonds oder Verbriefung 10 fallen. Das FSB übernimmt die Regulierung der anderen Shadow Banking Entitäten und hat das Rahmenwerk zur Stärkung von Übersicht und Regulierung im August 2013 veröffentlicht. Parallel zum Workstream 4 werden Empfehlungen zu Minimum Haircuts bis Mitte 2014 finalisiert sowie Standards und Prozesse zur Datensammlung und -aggregation bis Ende 2014 entwickelt. Für Other Shadow Banking Entities wurden aus dem Rahmenwerk zur Stärkung von Übersicht und Regulierung drei Regulierungsvorschläge konkretisiert: 1. Framework of Five Economic Functions (or Activities) 11, 2. Framework of Policy Toolkits 12, 3. Framework of Information-Sharing 13. Alle drei Ansätze sind eng miteinander verbunden. Die übergeordneten Ziele dieses Workstreams sind die Ermittlung aller Shadow Banking Funktionen und die Minderung der damit einhergehenden Risiken und ökonomischen Nachteile mithilfe der Policy Toolkits. Der Ansatz eines verstärkten Informationsaustausches soll auf internationaler Ebene Standardisierung und eine stetige Kontrolle gewährleisten. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über möglicherweise zu erwartende Regulierungen: Erwartete Regulierung je Workstream Shadow Banking Workstream I Banks interactions with Shadow Banking Entities II Money Market Funds III Securitization IV Sec Lend/Repo V Other Shadow Banking Entities Basel I III OGAW I II Erwartete Regulierungen Basel add-on New MMFD DE: OGAW add-on New Securitization D/R New SecFinD/R New Shadow Banking Direct./Regul. Implementation planned for 2016 Quelle: BearingPoint 10 Securitisation 11 Rahmenwerk der fünf ökonomischen Funktionen oder Aktivitäten 12 Rahmenwerk für standardisierte Verfahren/Methoden 13 Rahmenwerk des Informationsaustausches 10 Shadow Banking Regulierung White Paper

11 Mögliche Auswirkungen der Shadow Banking Regulierung Obwohl sich erst mit Veröffentlichung der konkreten Regulierungsvorhaben der tatsächliche Einfluss auf die Finanzwirtschaft feststellen lässt, ermöglichen die bislang veröffentlichten Ansätze und Diskussionen die Ableitung von möglichen direkten und indirekten Auswirkungen. Die folgende Grafik fasst diese zusammen: Überblick: Ziele und MaSSnahmen je Workstream WS 1 Banken Ziele Risikotransfers an Shadow Banking Sektor erfassen Engagement mit Shadow Banking Sektor begrenzen Maßnahmen Neue Anforderungen an die bilanzielle Konsolidierung Höhere Anforderungen an die Vergabe von Large Exposures Stärkere Regulierung von Investitionen in fondsgebundenes Eigenkapital (Investment in Equity Funds) WS 2 Geldmarktfonds Sicherstellung eines ausreichenden Liquiditätsniveaus Mechanismen um ungünstigen Marktbedingungen standzuhalten Mechanismen für Rücknahmegebühren/- einschränkungen, Liquiditätspuffer und Streuung der Vermögenswerte (Qualität) Kundenprofiling für Geldmarkfonds Transparenzanforderungen und neue Bewertungsmethoden WS 3 Verbriefungen Vermeidung von erneutem Aufbau eines hohen Verschuldungsgrades Neue Anforderungen an die Verwahrung von Verbriefungen Ausweitung von Transparenz und Standardisierung innerhalb der Verbriefungsmärkte WS 4 Repo/Leihe Reduktion von Risiken und pro-zyklischen Anreizen Einführung von int. Reporting Standards Vorgaben zur Bewertung und Management von Collateral Regulierung von Cash Collateral Reinvestments Einführung von Minimum-Haircuts und numerischen Haircut-Floors Ausweitung des Central Clearings WS 5 Andere Identifikation und Behandlung von Risiken bei sonstigen Organisationen Management von CIV s mit hoher Anfälligkeit für Runs Regulierung von Kreditbereitstellung durch Short Term Funding Regulierung von Securitisation basierend auf Kreditintermediation und Funding of Financial Entities Quelle: BearingPoint Shadow Banking Regulierung White Paper 11

12 a. Mögliche Auswirkungen auf Banken Für Banken sind drei Shadow Banking Workstreams von Relevanz: Workstream 1: Banken Workstream 3: Verbriefung Workstream 4: Wertpapierleihe und Repos Nach dem aktuellen Diskussionsstand ist mit weitreichenden regulatorischen Anpassungen und Neuregelungen für den Bankensektor zu rechnen. Aus Workstream 1 ist eine Erweiterung von Basel III ebenso denkbar, wie die Einführung eines neuen Gesetzes, welches sich an den vom BCBS erarbeiteten Handlungsempfehlungen orientiert. Es lassen sich Auswirkungen auf die interne Prozesslandschaft, das Kundengeschäft und die Offenlegungs- bzw. Transparenzanforderung ableiten. Eine Anpassung der Prozesslandschaft und des Datenqualitätsmanagements wird durch eine Ausweitung des Konsolidierungskreises auf Unternehmen des Shadow Banking Sektors und der Einführung von internationalen Regulierungsstandards, z. B. bezüglich der Interaktion mit dem Shadow Banking Sektor oder den Offenlegungspflichten, erforderlich. Auch sind Prozesse, die die Vergabe von Großkrediten 14 sowie Krediten an Shadow Banking Entitäten betreffen, zu überarbeiten. Darüber hinaus ist mit neuen Standards für die Bewertung und das Controlling von Großkrediten, insbesondere bei Investitionen in Investmentfonds und Verbriefungen, zu rechnen. Auch verschärfte Anforderungen an das Liquiditäts-, Eigenkapital- und Risikomanagement bei Investitionen in fondsgebundenes Eigenkapital 15 und in Fonds, welche mit den Shadow Banking Sektor interagieren, sind aktuell in der Diskussion. Mit Workstream 3 wird die Einführung eines neuen Verbriefungsgesetzes diskutiert. Der Verbriefungsmarkt soll im Rahmen der Shadow Banking Regulierung auf internationaler Ebene standardisiert werden. Thematisiert werden insbesondere Selbstbehalt, Transparenz-, Rechnungslegungs- und Standardisierungsanforderungen. Maßnahmen zur Ausweitung der Offenlegungspflichten sowie neue Standards für das Risikomanagement und die Verwahrung von Verbriefungen werden aufgegriffen. An die Kreditaufnahme und an das Liquiditätsmanagement werden zudem höhere Anforderungen gestellt. Mit dem Workstream 4 sollen neue Transparenzanforderungen und damit einhergehenden Anpassungen des Datenmanagements, Reportings und Datenqualitätsmanagements umgesetzt werden. Auch Cash Collateral Reinvestment 16, Collateral Valuation und Management sollen strikter reguliert werden. Die Einführung von Minimum Haircuts und numerischen Haircut Floors sowie Central Clearing wird darüber hinaus diskutiert. 14 Hierbei geht es insbesondere um die Einführung von aufsichtlichen Limiten für Bankforderungen an den Schattenbankensektor (Großkredite), diese warden auch Large Exposures genannt 15 Investment in Equity of Funds 16 Stresstests, Reportings 12 Shadow Banking Regulierung White Paper

13 b. Mögliche Auswirkungen auf Abwicklungsbanken Für Abwicklungsbanken sind folgende Workstreams relevant: Workstream 3: Verbriefung Workstream 4: Wertpapierleihe und Repos Workstream 5: Other Shadow Banking Entities Für Abwicklungsbanken ergeben sich nach aktuellem Stand auch umfassende Neuregelungen. Im Rahmen von Workstream 3 wird die Einführung eines neuen Verbriefungsgesetzes eingeleitet. Angestrebt wird eine einheitliche Regulierung des Verbriefungsmarktes auf internationaler Ebene. Die Arbeitsgruppe rund um Workstream 3 überarbeitet auch die gegenwärtigen Selbstbehalt-, Transparenz-, Rechnungslegungs- und Standardisierungsanforderungen. Die Einführung von einheitlichen Vorlagen für die Veröffentlichung von Produktinformationen wird angestrebt. Auch Risiken aus Verbriefungen sollen besser reguliert werden, z. B. durch eine stärkere Beteiligung von Ausstellern 17 von verbrieften Assets am Ausfallrisiko. Die Möglichkeit einer Risikoauslagerung in fremde Rechtsräume soll reduziert werden. Darüber hinaus ist eine Initiative zur Einführung von Labels zur vereinfachten Risikoanalyse für Investoren in Planung. An die Kreditaufnahme sowie an das Liquiditätsmanagement werden zudem höhere Anforderungen gestellt. Workstream 4 befasst sich mit der Neuregulierung von Wertpapierleihe und Repo Geschäften. Hier ist mit neuen Transparenzanforderungen und damit einhergehenden Anpassungen des Datenmanagements, Reportings und Datenqualitätsmanagements zu rechnen. Für Cash Collateral Reinvestments 18, Collateral Valuation und Management soll es zukünftig strengere Vorschriften geben. Insbesondere die Einführung von Mindeststandards für Cash Collateral Reinvestment und Re-use von geliehenem Collateral, neue Vorgaben zur Bewertung und Management von Collateral und die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Collateral-Ketten zur Darstellung von systemischen Risiken 19 werden geprüft. Außerdem soll die Einführung von Minimum Haircuts, numerischen Haircut Floors und Central Clearing geprüft werden. Hebeleffekte, welche aus Wertpapierleihe, Sicherheitenverwaltung und Pensionsgeschäften resultierten, sollen zukünftig von Aufsichtsbehörden bewertet und damit verbundene Risiken gesteuert werden. Im Rahmen von Workstream 5 ist ein neues Gesetz für andere Shadow Banking Entitäten in Planung. Es sollen neue Management Standards für CIVs 20 mit hoher Anfälligkeit für Runs eingeführt werden. Auch die Kreditbereitstellung durch Short Term Funding und Verbriefung basierend auf Kreditintermediation sowie das Funding of Financial Entities sollen reguliert werden. 17 Suppliers/Originators 18 Stresstests, Reportings 19 Re-hypothecation 20 Credit Intermediation Vehicles Shadow Banking Regulierung White Paper 13

14 c. Mögliche Auswirkungen auf Fondsgesellschaften Nach neustem Diskussionsstand hat die Shadow Banking Regulierungsinitiative auch tiefgreifende Auswirkungen auf Fondsgesellschaften. Folgende Workstreams sind relevant: Workstream 2: Money Market Fonds Workstream 3: Verbriefung Workstream 4: Wertpapierleihe und Repos Workstream 5: Other Shadow Banking Entities. Workstream 2 befasst sich mit der Regulierung von Vermögensverwaltung. Hiervon sind insbesondere das Liquiditätsmanagement, das Kundengeschäft sowie die Transparenzanforderungen und Ratings von Fondsgesellschaften betroffen. Im Rahmen von Workstream 2 ist die Einführung einer Assetbewertung nach dem Fair Value (Marktpreis) Ansatz in Planung. Fonds mit konstantem Net Asset Value sollen zu variablem Net Asset Value wechseln oder das zusätzliche Risiko kompensieren (z. B. durch Net Asset Value Buffer). Außerdem ist das Liquiditätsmanagement von Fonds, durch neue Standards für Stresstest sowie die Einführung von Redemption Gates und Liquidity Fees, betroffen. Ansätze für eine stärkere Regulierung der internen Bonitätsbeurteilung (Credit Ratings) sind auch angedacht. Darüber hinaus wird an der Ausarbeitung von Richtlinien zur Regulierung des ETF-Markts gearbeitet. Mit Workstream 3 soll der Verbriefungsmarkt zukünftig strikter reguliert werden. Es ergeben sich für Fondsgesellschaften Änderungen in den Bereichen Risikomanagement, Rechnungslegung, und Selbstbehalt. Dazu wird die Einführung von einheitlichen Vorlagen zur Veröffentlichung von Produktinformationen angestrebt. Suppliers/Originators von verbrieften Assets sollen künftig stärker am möglichen Ausfallrisikos beteiligt werden. Die Regelungen zum Risikotransfer in andere Rechtsräume sollen vereinheitlicht werden. Mehr Transparenz für Investoren soll durch einheitliche Vorlagen zur Veröffentlichung von Produktinformationen, verstärkte Offenlegungspflichten und neue Anforderungen an Stresstests und Szenario-Analysen für Underlying Assets gewährleistet werden. Workstream 4 befasst sich mit einer neuen Richtlinie für Wertpapierleihe und Repo Geschäfte. Für Fondsgesellschaften ergeben sich Anpassungen in den Bereichen Transparenz, Collateral Management und Investment. Erhöhte Transparenzanforderungen, die Einführung von Minimum Haircuts und Haircut Floors, Mindeststandards für Cash Collateral Reinvestment und Re-hypothecation, Vorgaben zur Bewertung und Management von Collateral und Veröffentlichung von Transaktions- und Positionsdaten an Regulatoren und Überwachungsbehörden sind angedacht. Mit Workstream 5 soll ein neues Gesetz für andere Shadow Banking Entitäten eingeführt werden. Neue Management Standards für CIVs mit hoher Anfälligkeit für Runs werden in dieser Arbeitsgruppe diskutiert. Auch die Kreditbereitstellung durch Short Term Funding und Verbriefung basierend auf Kreditintermediation und das Funding of Financial Entities sollen durch neue Anforderungen strikter reguliert werden. 14 Shadow Banking Regulierung White Paper

15 d. mögliche Auswirkungen auf Private Equity gesellschaften Gemäß den aktuellen Publikationen zu Shadow Banking werden tiefgreifende Anpassungen für Private Equity Gesellschaften erwartet. Es sind folgende Workstreams von Relevanz: Workstream 3: Verbriefung Workstream 4: Wertpapierleihe und Repos Workstream 5: Other Shadow Banking Entities. Mit Workstream 3 ist die Einführung eines neuen internationalen Verbriefung Gesetzes in der Umsetzung. Für Private Equity Gesellschaften ergeben sich daraus Änderungen in den Bereichen Risikomanagement und Transparenz. Suppliers/Originators von verbrieften Assets sollen künftig stärker am Tragen des Ausfallrisikos beteiligt werden. Die Regelungen zum Risikotransfer in andere Rechtsräume sollen vereinheitlicht werden. Durch standardisierte Vorlagen für Produktinformationsbroschüren soll die Transparenz für Investoren verbessert werden. Auch verstärkte Offenlegungspflichten und neue Anforderungen an Stresstests und Szenarioanalysen für Underlying Assets sollen Investoren zukünftig besser schützen. Workstream 4 zielt auf die Regulierung von Wertpapierleihe und Repo Geschäften ab. Daraus ergeben sich für Private Equity Gesellschaften insbesondere in den Bereichen Transparenz, Collateral Management und Investment Neuregelungen. Erhöhte Transparenzanforderungen, sowie die Einführung von Minimum Haircuts und Haircut Floors werden angestrebt. Auch Mindeststandards für Cash Collateral Reinvestment und Re-hypothecation werden von der Arbeitsgruppe rund um Workstream 4 ausgearbeitet. Zudem soll es striktere Vorgaben zur Bewertung und zum Management von Collateral geben und die Veröffentlichung von Transaktions- und Positionsdaten an Regulatoren und Überwachungsbehörden ist geplant. Die Arbeitsgruppe mit Fokus auf Workstream 5 arbeitet Management Standards für CIVs mit hoher Anfälligkeit für Runs aus. Die Kreditbereitstellung durch Short Term Funding und Verbriefung basierend auf Kreditintermediation und das Funding of Financial Entities sollen auch reguliert werden. Shadow Banking Regulierung White Paper 15

16 BearingPoint Ihr Ansprechpartner BearingPoint verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Banking, Capital Markets und Asset Management. Bereits in den frühen Phasen von Regulierungsinitiativen tritt BearingPoint in den Dialog mit seinen Kunden, um eine frühzeitige Analyse zu ermöglichen so auch betreffend die Regulierungsinitiative Shadow Banking. Dabei bietet BearingPoint Workshops zur Klärung der praktischen Implikationen an, führt Impact- und GAP-Analysen durch und erstellt Vorstudien. Ist der Umfang der Einführung definiert, unterstützt BearingPoint diese. Auch bei Upgrades von IT-Systemen, Prozessoptimierung sowie bei fachlich-inhaltlichen Themen wie Marktdaten, Datenmanagement, Meldewesen steht BearingPoint dem Kunden zur Seite. Zudem sind Projekt-Erfahrung in der CCP-Anbindung sowie der Risikobewertung hervor zu heben. BearingPoint Beratungsleitung im Shadow Banking BearingPoint kann unterstützen: Fachlicher Berater im Themenfeld Shadow Banking, bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Initiative Durchführung von Vorstudien, Impact Analysen und GAP-Analysen Unterstützung in der Implementierung von aus der Shadow Banking Initiative resultierenden Regulierungen 16 Shadow Banking Regulierung White Paper

17 Quellenverzeichnis Überblick der Regulierungsdokumente Strengthening Oversight and Regulation of Shadow Banking An Overview of Policy Recommendations, FSB Strengthening Oversight and Regulation of Shadow Banking Policy Framework for Addressing Shadow Banking Risks in Securities Lending and Repos, FSB Strengthening Oversight and Regulation of Shadow Banking Policy Framework for Strengthening Oversight and Regulation of Shadow Banking Entities, FSB Shadow Banking: Scoping the Issues A Background Note of the Financial Stability Board, FSB Shadow Banking: Strengthening Oversight and Regulation Recommendations of the Financial Stability Board, FSB Strengthening the Oversight and Regulation of Shadow Banking Progress Report to G20 Ministers and Governors, FSB Grünbuch Schattenbankwesen, Europäische Kommission Grünbuch Schattenbankenwesen der Europäischen Kommission Stellungnahme der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Policy Recommendations for Money Market Funds, IOSCO 10/2012 Global Developments in Securitization Regulation Consultation Report, IOSCO 06/2012 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Geldmarktfonds, Shadow Banking Regulierung White Paper 17

18 Kontakt Dr. Robert Bosch Partner Autoren: Mark Firnhaber, Victoria Wischmann 2014 BearingPoint GmbH, Frankfurt/Main. Alle Rechte vorbehalten. Gedruckt in der EU. Der Inhalt dieses Dokuments unterliegt dem Urheberrecht. Veränderungen, Kürzungen, Erweiterungen und Ergänzungen, jede Veröffentlichung, Übersetzung oder gewerbliche Nutzung zu Schulungszwecken durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch BearingPoint GmbH, Frankfurt/Main. Jede Vervielfältigung ist zum persönlichen Gebrauch gestattet und nur unter der Bedingung, dass dieser Urheberrechtsvermerk beim Vervielfältigen auf dem Dokument selbst erhalten bleibt. WP_0918_DE. 18 Shadow Banking Regulierung White Paper

19 Über BearingPoint BearingPoint Berater haben immer im Blick, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen permanent verändern und die daraus entstehenden komplexen Systeme flexible, fokussierte und individuelle Lösungswege erfordern. Unsere Kunden, ob aus Industrie und Handel, der Finanz- und Versicherungswirtschaft oder aus der öffentlichen Verwaltung, profitieren von messbaren Ergebnissen, wenn sie mit uns zusammenarbeiten. Wir kombinieren branchen spezifische Management- und Fachkompetenz mit neuen technischen Möglichkeiten und eigenen Produkt-Entwicklungen, um unsere Lösungen an die individuellen Fragestellungen unserer Kunden anzupassen. Dieser partnerschaftliche, ergebnisorientierte Ansatz bildet das Herz unserer Unternehmenskultur und hat zu nachhaltigen Beziehungen mit vielen der weltweit führenden Unternehmen und Organisationen geführt. Unsere Mitarbeiter unterstützen zusammen mit unserem globalen Beratungs-Netzwerk Kunden in über 70 Ländern und engagieren sich gemeinsam mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg. Für weitere Informationen:

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