Freimessen- der richtige Einsatz von Gaswarngeräten

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2 Freimessen- der richtige Einsatz von Gaswarngeräten

3 Fragen des Richters nach einem Arbeitsunfall - Was ist passiert? - Wer ist verantwortlich (Garantenstellung)? - Welche Vorschriften wurden verletzt? - Existiert eine Gefährdungsbeurteilung? - Waren alle beteiligten ausreichend und angemessen unterwiesen? Wolfgang Schlesinger Obmann DWA-Fachausschuss BIZ-4 1.Workshop für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

4 Betriebssicherheitsverordnung -Prüfpflicht der Gaswarngeräte BGR 126 (DGUV-R ) - Gefährdungsbeurteilung - Sachkunde zum Freimessen BGV C5 (DGUV-V 22) - jährliche Wartung der Gaswarngeräte - arbeitstäglicher Funktionstest T021, T023 / T 055 (DGUV-I , -057) Tragbare Gaswarngeräte Prüffristen / Antworten Hinweis: Alle Textinhalte sind den angegebenen Vorschriften Sinngemäß oder vollständig entnommen

5 BGR 126* Vor Beginn der Arbeiten Gefährdungsbeurteilung durchführen Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen, -welche Stoffe in welcher Konzentration -Sauerstoffmangel -Freimessen Sachkunde zum Freimessen -verwendeten Messgeräte und Verfahren -zu messenden Gefahrstoffe -die betrieblichen Verhältnisse * BGR 126 Pkt. 3.1 / 4.2

6 BGR 126 Anhang 4

7 Sichtkontrolle und Anzeigetest* mechanische Beschädigung Gaseintrittsöffnungen Testfunktionen und Anzeigeelemente Ladezustand Test mit Prüfgas; Anzeige, Alarmfunktion, Einstellzeit Hinweis: Automatische Testeinrichtungen und EDV-gestützte Aufzeichnungen sind zulässig. Die Kontrolle erfolgt durch eine unterwiesene Person T 021/23 Pkt.13.1 *T 021 / 023 Pkt

8 *T 021 / 023 Pkt Sichtkontrolle und Anzeigetest*

9 T 055* Warum sind Kontrollen vor jeder Arbeitsschicht vorgesehen? Sturz kann die Messfunktion dauerhaft beeinflussen Gasundurchlässigkeit der Filter durch Staub, Schmutz oder Flüssigkeiten Flüssigkeitsschäden im Gehäuseinneren Sensorgifte wie Silikonverbindungen, halogene Kohlenwasserstoffe, Schwefelwasserstoff, Blei, Schwefeldioxid Hohe Konzentrationen von Ziel- oder Störgas Der Einfluss ist durch die selbstüberwachende Elektronik nicht erkennbar *T 055 Pkt. 3.7

10 *T 021 / 023 Pkt Sichtkontrolle und Anzeigetest*

11 Funktionskontrolle * Sichtkontrolle (Punkt 1) Aufgabe von Null- und Prüfgas, Kontrolle und Bewertung der Messwertanzeige und gegebenenfalls Justierung Kontrolle der Pumpenfunktion Hinweis: Die Kontrolle erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal T 021/23 Pkt.13.2 *T 021 / 023 Pkt

12 Systemkontrolle* Funktionskontrolle (Punkt 2) Kontrolle der Parametrierung durch Soll- / Ist-Vergleich Bei Vorhandensein eines Datenloggers: Auslesen der Inhalte und Kontrolle auf Plausibilität Beurteilung des Akku-Zustands Beurteilung des Zustands von Zubehörteilen (z.b. Sensoren, Schläuche, Filter) Wartung und Instandhaltung (Sensortausch) Hinweis: Die Kontrolle erfolgt durch eine befähigte Person T 021/23 Pkt.13.3 *T 021 / 023 Pkt

13 BGV C5* 36 (1) Prüfung auf Funktionsfähigkeit 1x jährlich oder in kürzeren Zeitabständen falls vom Hersteller vorgeschrieben Funktionsprüfung vor jedem Einsatz nicht ortsfester Gaswarneinrichtungen (2) Dokumentation Satz 1 Datalogger 38 Ordnungswidrigkeit (SGBVII) bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit 36 (1) * BGV C

14 Festlegung der Kontrollfristen* Kontrollart Sichtkontrolle und Anzeigetest unterwiesene Person Funktionskontrolle Qualifiziertes Fachpersonal Systemkontrolle Befähigte Person Kalibrier- und Justierstationen Befähigte Person Intervall T 023 EX Intervall T 021 OX/TOX arbeitstäglich arbeitstäglich neu ab Monate 64 Monate 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr *T 021 / 023 Pkt * Gefährdungsbeurteilung Gaswarngeräte

15 T 055* - T 021 und T023 Stand der Technik - Schutzziel ist erreicht durch Einhaltung und Kontrolle der Maßnahmen - Ersatzmaßnahmen benötigen das gleiche Sicherheitsniveau - genaue Bewertung in der Gefährdungsbeurteilung Hinweis: Betriebsanweisungen und Mitarbeiterschulungen sind allgemein anerkannte Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus *T 055 Pkt. 3.8

16 Hinweise zum Freimessen 10% Faulgas verdrängen 2 % Luftsauerstoff Faulgas:60% CH4 35% CO2

17 Hinweise zum Freimessen vor dem Einstieg grundsätzlich von einem ungefährdeten Standpunkt über Tage freimessen CH4 CH4 H2S CO2 CH4 H2S CO2 Ab ca. 4m Schachttiefe in 3 Ebenen freimessen Jeweils 2 x T90-Zeit Bei Nutzen des Kurzzeitspeichers - Freimessen mittels Pumpe nicht erforderlich

18 Hinweise zum Freimessen Meßbereich in % 120,00 T 90-Zeit (vereinfachte Darstellung) 110,00 100,00 90,00 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0, Zeit in s

19 Hinweise zum Freimessen Pumpenbetrieb: Handpumpe 3 Leerhub und pro Meter Prüfschlauch 1 Hub durchführen Für die Hauptsensoren CO 2, H 2 S, CH 4, O 2 *elektrische Pumpe - für den ersten Meter = 10 Sekunden - für die ersten 3 Meter = 20 Sekunden - für 6 Meter = 40 Sekunden - für 10 Meter = 60 Sekunden Bei H 2 S - Verwendung von Viton-Schläuche! *Herstellerangaben

20 Hinweise zum Freimessen Schacht größerer Ausdehnung Freimessen während der Arbeiten CH4 H2S CO2

21 Fazit Besondere Gefahren durch Schwefelwasserstoff, Methan, Kohlendioxid, Sauerstoffmangel Kontrollen tragbarer Gaswarneinrichtungen Sichtkontrolle durch eine unterwiesene Person Funktionskontrolle durch qualifiziertes Fachpersonal Systemkontrolle durch eine befähigte Person Festlegung der Kontrollfristen Erforderliche Maßnahmen bei Abweichen von den Kontrollfristen Gefährdungsbeurteilung, jährliche Betriebliche Unterweisung, Betriebsanweisung/Erlaubnisschein, Grundsätze der Prävention Hinweise zum Freimessen Freimessen über Tage in mehreren Ebenen Beachten der T90-Zeit und Förderstrom der Pumpen Anordnung der Gaswarngeräte

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