Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) ÜBERGÄNGE AKTIV GESTALTEN DAS EIGENSTÄNDIGE LEBEN VON ANFANG AN IM BLICK

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1 Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) ÜBERGÄNGE AKTIV GESTALTEN DAS EIGENSTÄNDIGE LEBEN VON ANFANG AN IM BLICK Sabrina Brinks, M.A. Gültstein,

2 2 Übergangsgestaltung bei umf

3 Anforderungen an eine gelingende Übergangsgestaltung Warum? 3 Stellenwert der Übergangsgestaltung Übergänge machen die Biografie eines Menschen zeitweise störanfälliger, instabiler und sind entsprechend krisenanfällig Übergangsphasen müssen entsprechend gestaltet und bewältigt werden viele Jugendliche benötigen beim Übergang von der Schule in den Beruf besondere Unterstützung, weil sie soziale Benachteiligungen ausgleichen oder persönliche Beeinträchtigungen überwinden müssen.

4 4 Anforderungen an eine gelingende Übergangsgestaltung Stellenwert der Übergangsgestaltung Warum? Entwicklungsaufgabe für alle jungen Menschen, die ihr Leben nach dem Bezug von Jugendhilfeleistungen selbstständig ausgestalten sollen Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im Durchschnitt älter als andere Kinder und Jugendliche, wenn sie erstmalig Hilfen zur Erziehung erhalten Eine gelingende Übergangsgestaltung stellt die Weichen für eine erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten Fachliche Zielperspektive: Bedarfsgerechte und individuell abgestimmte Hilfegewährung auch über die Volljährigkeit hinaus

5 Inobhutnahme von UMF in Deutschland im Jahr 2016 nach Altersgruppen (Angabe in absoluten Zahlen/Prozent; n=44.935) ,1% 80% Im Jahr 2016 sind 93,0% der UMF 14 Jahre und älter. (2015 waren es 91,9%) % 60% 50% ,1% der in Obhut genommenen UMF in Deutschland sind zwischen 16 und 18 Jahren alt ,9% 40% 30% 20% ,1% ,2% 0,2% 0,7% 1,8% unter 3 Jahre 3-6 Jahre 6-9 Jahre 9-12 Jahre Jahre Jahre Jahre 10% 0%

6 6 Anforderungen an eine gelingende Übergangsgestaltung Rolle der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugendhilfe trägt die Gesamtverantwortung für umf Wer? Kooperationen mit anderen Akteuren und Leistungsträgern als Voraussetzung für gelingende Übergangsgestaltung und erfolgreiche Integration junger Geflüchteter Kinder- und Jugendhilfe hat initiierende und koordinierende Funktion bei Übergangsgestaltung und Integration Fachliche Zielperspektive: Aufbau tragfähiger Netzwerkstrukturen, um junge Geflüchtete auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit gut begleiten zu können

7 7 Anforderungen an eine gelingende Übergangsgestaltung Sprachliche Integration Berufliche Integration Soziale Integration Schnittstelle Schule Schnittstelle Arbeitsagentur/ Jobcenter/ Kammern Schnittstelle Vereine/Ehrenamt Migrationsspezifische Kooperationsanforderungen: Jugendmigrationsdienste Migrantenjugendselbstorganisationen Ausländerbehörden

8 Anforderungen an eine gelingende Übergangsgestaltung Wann? 8 Wo? Hilfeplanverfahren Feststellung des individuellen Hilfebedarfs unter Beteiligung der jungen Menschen Klärung der Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Treffen von Zielvereinbarungen Treffen von fallbezogenen Absprachen mit wichtigen Kooperationspartnern Fachliche Zielperspektive: Übergänge von Beginn an im Hilfeplanverfahren mitdenken und vorbereiten

9 Anforderungen an eine gelingende Übergangsgestaltung 9 Was? Volljährigkeit Ausbildung Geld Fachliche Zielperspektive: Wohnen Sozialkontakte Zeitliche Entzerrung der verschiedenen Übergänge

10 10 Wohnen und Unterbringung in der Jugendhilfe

11 Anteil der Hilfen für junge Volljährige (ehem. um-alterverfahren nach 89d; uma junge Volljährige) für uma an allen Hilfen für uma am Hamburg (HH) 75,9% 24,1% Bremen (HB) 69,5% 3,9% 26,6% Saarland (SL) 35,8% 28,5% 35,8% Hessen (HE) 47,6% 16,1% 36,3% Baden-Württemberg (BW) 18,8% 41,9% 39,4% Bayern (BY) 47,9% 12,1% 40,0% Rheinland-Pfalz (RP) 11,2% 42,7% 46,1% Niedersachsen (NI) 16,5% 35,6% 47,9% Schleswig-Holstein (SH) 28,6% 21,4% 50,0% Brandenburg (BB) 8,5% 40,3% 51,2% Mecklenburg-Vorpommern (MV) 9,9% 33,6% 56,5% Berlin (BE) 25,2% 17,7% 57,1% Nordrhein-Westfalen (NW) 14,7% 27,6% 57,7% Sachsen-Anhalt (ST) 2,3% 31,0% 66,6% Thüringen (TH) 5,8% 26,7% 67,5% Sachsen (SN) 4,0% 28,3% 67,8% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% für junge Volljährige (ehem. um - Altverfahren nach 89d) uma - junge Volljährige Sonstige (Altverfahren, Anschlussmaßnahmen, (vorläufige) Inobhutnahme)

12 12 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. (3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.

13 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 13 Adressaten der Hilfen für junge Volljährige sind Care Leaver, die ganz/teilweise bis zur Volljährigkeit in der stationären Jugendhilfe aufgewachsen sind und weitere Unterstützung bei der Verselbstständigung benötigen junge Menschen, deren Eingliederung in die Arbeitswelt aufgrund schulischer, beruflicher oder sonstiger Abbrüche nicht erreicht werden konnte oder gefährdet scheint Jugendliche, die mit problembelasteten Lebenslagen wie z. B. gesundheitlichen Einschränkungen, seelischen Belastungen oder psychischen Störungen konfrontiert sind

14 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 14 Kriterien für die Gewährung einer Hilfe gemäß 41 SGB VIII Individuelle Situation Physiologische, psychische, soziale, ökonomische oder kulturelle Einschränkungen (vgl. BayVGH vom , 12 B ) Problembelastete Lebenslagen, brüchige oder gestörte Lebenswege, mangelnde Unabhängigkeit und Autonomie, verzögerte altersgemäße Entwicklung, seelische Belastungen in der Übergangsphase zur Selbstständigkeit, nicht aufgearbeitete Konflikte in Kindheit und Jugend, Schwierigkeiten in zwischenmenschlichen Beziehungen, gefährdete Eingliederung in die Arbeitswelt oder Mängel in der äußeren Lebensgestaltung wie fehlende Wohnung, kein Zugang zu Sozialleistungssystemen (vgl. Münder et al. 2016: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 41 Rn. 4, beck-online)

15 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 15 Kriterien für die Gewährung einer Hilfe gemäß 41 SGB VIII Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung Maßstab der geglückten Sozialisation i. S. v. Autonomie, Kreativität, Produktivität, Sexualität und Soziabilität (vgl. Paul ZfF 1995: 145) Lebensbiografie wie alterstypische Entwicklung, Schuloder Berufsausbildung, Lebensraum (vgl. Kunkel, SGB VIII 41 Rn. 2, beck-online) Subjektive Sichtweise: Der junge Volljährige wirkt entscheidend bei der Definition des Tatbestandsmerkmals Persönlichkeitsentwicklung mit (vgl. Kunkel, SGB VIII 41 Rn. 2, beck-online)

16 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 16 Kriterien für die Gewährung einer Hilfe gemäß 41 SGB VIII Hilfe zur Verselbstständigung Wohnfähigkeit Umgang mit Geld Schule, Ausbildung, Beruf und Beschäftigung Soziale Kompetenz (vgl. Landeshauptstadt München 2009: Kriterienkatalog zur Beurteilung der selbstständigen Lebensführung)

17 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit 17 Adressaten der Jugendsozialarbeit sind junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind Unterstützung durch sozialpädagogische Hilfen, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern

18 SGB VIII Jugendsozialarbeit/Betreutes Jugendwohnen (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des 40 geleistet werden.

19 13.3 SGB VIII Jugendsozialarbeit/Betreutes Jugendwohnen 19 eine Unterbringungsform für junge Menschen in schulischer oder beruflicher Ausbildung Ausgangspunkt: Schule/Beruf das pädagogisch Besondere ist das Setting, viele Freizeitangebote und Peergroup-Kontakt Fokus: Jugend sozialpädagogische Begleitung bei individuellen Fragen und zur Steuerung sozialer Prozesse

20 Was leistet das Jugendwohnen? 20 Altersspanne bis 27 Jahren Bundesweit sehr unterschiedliche Betreuungsschlüssel Wohnen Jugend Bildung Netzwerk

21 21 Jugendwohnen mit jungen Geflüchteten

22 Wohnen außerhalb der Jugendhilfe 22

23 23 Volljährigkeit

24 Schnittstelle Ausländerbehörde 24 Volljährigkeit ist auch aus aufenthaltsrechtlicher Perspektive ein entscheidender Übergangsmarker für umf ohne gesicherten Aufenthaltsstatus Aussicht auf dauerhaften Verbleib in Deutschland ist maßgeblich von sozialen und v.a. beruflichen Integrationserfolgen abhängig Ausländerbehörde als wichtige Anlaufstelle, aber Kooperationsherausforderungen bezüglich: wenige Kenntnisse über die jeweils andere Behörde fehlendes gegenseitiges Verständnis für das Handeln der jeweils anderen Behörde Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten fehlende Vereinbarungen über konkrete Arbeitsabläufe kein regelmäßiger Austausch

25 Schnittstelle Ausländerbehörde 25 Funktionierende Kooperation vor Ort kann dazu beitragen, dass die Ausländerbehörde über die individuelle Situation von jungen Geflüchteten informiert ist und Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung frühzeitig besprochen werden Fachliche Zielperspektive: Frühzeitige Klärung aufenthaltsrechtlicher Perspektiven im Einzelfall sowie fallübergreifender Austausch mit der Ausländerbehörde

26 26 Ausbildung

27 Schnittstelle Arbeitsamt/Jobcenter/Kammern 27 Ausbildung als Übergangsmarker

28 Aufnahme einer Ausbildung 28 Erlaubnis zur Berufsausbildung kann von der Ausländerbehörde erteilt werden ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit Eine Ausbildung kann ab dem ersten Tag der Duldung aufgenommen werden Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung Vorsicht bei sicheren Herkunftsländern, die ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben und abgelehnt wurden

29 Schnittstelle Arbeitsamt/Jobcenter/Kammern 29 Einblicke in verschiedene Berufsfelder Fachtheoretische und fachpraktische Schlüsselqualifikationen (berufsbezogener) Spracherwerb Vorbereitung von Schulabschlüssen Sozialpädagogische Betreuung Hilfen bei der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Fachliche Zielperspektive: Frühzeitiges Informieren über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sowie fallübergreifender Austausch mit dem Jobcenter/der Arbeitsagentur/Kammern

30 Angebote der Bundesagentur für Arbeit 30 Abhängig vom Aufenthaltsstatus Einstiegsqualifizierung - EQ Perspektiven für junge Flüchtling PerjuF, PerjuF-H Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - BvB, Ausbildungsbegleitenden Hilfen - abh, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - BaE, Assistierte Ausbildung - AsA, Berufsausbildungsbeihilfe - BAB Unabhängig vom Aufenthaltsstatus für alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen Berufseinstiegsbegleitung BerEb Berufsorientierungsmaßnahmen - BOM

31 31 VerA- Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen Stärkung der Jugendlichen durch Ausbildungsbegleiter Personen im Ruhestand

32 Zeitpunkt der Anspruchs- Aufenthaltsstatus berechtigung Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen 32 oder humanitären Gründen ( 22, 23 (1), (2), (4) AufenthG) Ab Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis BvB, EQ, PerjuF, PerF, BaE, AsA, abh, BAB Nach 3 Monaten Aufenthalt Nach 15 Monaten Nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit oder wenn ein Elternteil in den letzten 6 Jahren mindestens 3 Jahre im Inland erwerbstätig war Härtefälle, ehemals Geduldete ( 23a AufenthG) BvB, EQ, PerjuF, PerF, BaE, AsA, abh, BAB Asylberechtigte ( 25 (1) AufenthG) BvB, EQ, PerjuF, PerF, BaE, AsA, abh, BAB Subsidiärer Schutz ( 25 (2) AufenthG) BvB, EQ, PerjuF, PerF, BaE, AsA, abh, BAB Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ( 25a AufenthG) Wenn ausreisepflichtig, aber Ausreise nicht vollziehbar oder in absehbarer Zeit unmöglich ist ( 25 (4), (5) AufenthG), Abschiebungsverbot ( 25 (3) AufenthG) Duldung ( 60 ff. AufenthG) Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens ( 55 BvB, EQ, PerjuF, PerF, BaE, AsA, abh, BAB EQ (zeitgleiche Förderung durch abh nach 15 Monaten Aufenthalt möglich), PerjuF, PerF EQ (zeitgleiche Förderung durch abh nach 15 Monaten Aufenthalt möglich), PerjuF, PerF EQ (zeitgleiche Förderung durch abh nicht möglich), PerjuF, BvB, BaE, AsA, abh, BAB AsA, abh, BAB BvB, BaE BvB, BaE, AsA, abh, BAB

33 33

34 Quelle: Bundesagentur für Arbeit

35 35 vgl. Bundesagentur für Arbeit 2017

36 Zusammenfassung 36 Viele Maßnahmen, aber hohe Voraussetzungen Passung der Maßnahmen Personen aus sicheren Herkunftsländern haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt Aufenthaltssicherung durch Ausbildung: erste Ausbildung, erfolgreiche Abschluss Zeitdruck Passung Wahloptionen Entwicklungstand Bedürfnisse Interessen

37 37 Geld

38 38 Asylbewerberleistungsgesetz Grundsätzlich gilt das Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber_innen mit Aufenthaltsgestattung ( 55 AsylG), für Inhaber_innen einer Duldung ( 60a AufenthG) und für andere Ausländer_innen, die sich etwa aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbotes ( 25 Abs. 3 AufenthG) nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen Sozialamt SGB II Die Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld II muss hingegen bei anerkannten Asylberechtigten, bei nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Flüchtlingen sowie bei subsidiär Schutzberechtigten ( 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG) geprüft werden Jobcenter

39 Kindergeld 39 Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Flüchtlinge mit anerkanntem subsidiären Schutz Erst nach Durchlaufen des Asylverfahrens, nicht während des Verfahrens Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr. Anschließend bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr, wenn: Ausbildung absolviert wird (schulisch, betrieblich, Studium) Ernsthaft eine Ausbildung gesucht wird Bei der AA als arbeitssuchend gemeldet ist (zum vollendeten 21. Lebensjahr)

40 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 40 Finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während der vergüteten Ausbildung oder dem BvB Am besten vor Ausbildungsbeginn beantragen, da keine rückwirkenden Leistungen gezahlt werden (Termin bei BA mit Ausbildungsvertrag und Ausweis) Nur für die Erstausbildung Sollte BAB nicht ausreichen Jobcenter, ob Zuschuss zur Miete bewilligt wird Einschränkung: Nicht für Geduldete oder mit Aufenthaltsgestattung Nicht für schulische Ausbildungen

41 Bafög 41 In schulischer Ausbildung oder Studium wenn mit Aufenthaltserlaubnis eine Bleibeperspektive verbunden ist: anerkannten Asylberechtigten, bei Flüchtlingsanerkennung, subsidiär Schutzberechtigten, Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachweisbarer Integrationserfolge Ist die Aufenthaltserlaubnis dagegen nicht zwingend mit einer Bleibeperspektive verbunden, erst nach 15 Monaten rechtmäßigem, gestattetem oder geduldetem Aufenthalt

42 Wohngeld 42 Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, können kein Wohngeld beantragen. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers dem Grunde nach kein BAföG zusteht. ABER: Schüler, Studenten und Auszubildende haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, wenn sie als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. Keinen Wohngeldanspruch haben Empfänger von Transferleistungen (also auch Asylbewerberleistungsgesetz)

43 43 Sozialkontakte

44 Schnittstelle Vereine/Ehrenamt 44 umf halten sich ohne ihre Eltern in Deutschland auf; verwandte Personen leben nicht unbedingt in ihrer räumlichen Nähe Die enge Begleitung durch professionelle Fachkräfte muss im Übergang aus der Kinder- und Jugendhilfe zumindest ansatzweise durch ein nicht-professionelles soziales Netzwerk ersetzt werden Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen etc. notwendig Fachliche Zielperspektive: Unterstützung der jungen Geflüchteten beim Aufbau von stabilen sozialen Netzwerken außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe

45 Fazit 45 Es gibt zur Zeit unzählige Programme, Initiativen und Projekte für junge Geflüchtete Die Herausforderung besteht darin, sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen, um Jugendliche gezielt vermitteln zu können Fachliche Abstimmung über Systemgrenzen zwingend erforderlich Großes empirisches Defizit über langfristige Integrationserfolge Das Ende von Anfang an im Blick haben

46 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr Mainz Tel: Fax:

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