Bau- und Strassenlinienplan

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1 Gemeinde Füllinsdorf Bau- und Strassenlinienplan Mühlemattstrasse Stand: Planauflage Projekt Nr März 2018 Erstellt: HSC / PPF Geprüft: VME Freigabe: VME Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, CH-4424 Arboldswil, CH-4410 Liestal, CH-4153 Reinach Telefon +41 (0) , Telefon +41 (0) , info@sutter-ag.ch,

2 Seite: 2/8 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 3 2. Organisation und Ablauf der Planung Organisation Planungsablauf 4 3. Zielsetzung 4 4. Inhalt der Planungsvorlage Strassenlinien Baulinien Wechselwirkung mit anderen Nutzungsplänen 6 5. Übergeordnete Randbedingungen Bund Vorprüfung 6 6. Planungsinstrumente 7 7. Information und Mitwirkung Ablauf Ergebnis (Bericht im Sinne 2 RBV) Publikation 7 8. Beschluss- und Auflageverfahren Beschlussfassung Planauflage Genehmigung durch Regierungsrat 8

3 Seite: 3/8 1. Ausgangslage Die Gemeinde Füllinsdorf plant die Sanierung der Mühlemattstrasse. Die Realisierung soll im Jahre 2017 stattfinden. Die Gemeinde möchte für die genannte Strasse Bau- und Strassenlinien ausscheiden, damit die genaue Lage der Strasse und die Strassenbaulinien grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Grundlagen für die Planungsvorlage: Rechtsgültiger Strassennetzplan (RRB Nr vom ) Rechtsgültiger Zonenplan Siedlung (RRB Nr vom ) Kantonaler Baulinienplan Ergolz, Abschnitt: Schönthal-Neumatt (RRB Nr vom ) Kantonaler Baulinienplan Ortsverbindungsstrasse, Teilstück Füllinsdorf vom Im vorliegenden verwendete Abkürzungen: ARP Amt für Raumplanung BSP Bau- und Strassenlinienplan EGV Einwohnergemeindeversammlung GR Gemeinderat I+M Information- und Mitwirkung RBG Kantonales Raumplanungs- und Baugesetz RBV Kantonale Verordnung zum RBG RPG Bundesgesetz über die Raumplanung USG Bundesgesetz über den Umweltschutz

4 Seite: 4/8 2. Organisation und Ablauf der Planung 2.1 Organisation An der Bearbeitung der Planungsvorlage haben sich folgende Stellen beteiligt. Gemeinde: Planer: ARP: Gemeinderat / Bauverwalter Sutter, Ingenieur- und Planungsbüro AG, Reinach, Projektleiter: Hansruedi Kocher Kreisplaner Oliver Stucki 2.2 Planungsablauf Auftragserteilung, Planungsbeginn Aug.'15-Dez'16 Planungsarbeit, Erarbeitung Planungsentwurf Einleitung Kantonale Vorprüfung Vorprüfungsbericht ARP Informations- und Mitwirkungsverfahren Beschlussfassung Gemeinderat Planauflage Antrag zur Genehmigung durch den Regierungsrat 3. Zielsetzung Die Erstellung des Bau- und Strassenlinienplans (BSP) verfolgt nachfolgende Ziele: Festlegung von Strassenlinien gemäss dem aktuellen Bauprojekt, um klare Verhältnisse bezüglich Linienführung und Strassenquerschnitt zu schaffen Festlegung von einheitlichen (Rechtsgleichheit) Baulinienabständen für die Verkehrsanlagen

5 Seite: 5/8 4. Inhalt der Planungsvorlage 4.1 Strassenlinien Entlang der Mühlemattstrasse wurden bisher noch keine Bau- und Strassenlinien festgelegt. Entsprechend der im Rahmen des Bauprojekts vorgesehenen Strassenlinienführung werden im BSP Strassenlinien grundeigentümerverbindlich festgelegt. In der Mühlemattstrasse und in den angrenzenden Quartieren ist eine Tempo 30 Zone realisiert. Der Regional-Bus durchfährt die Mühlemattstrasse von Norden nach Süden. Im Bereich der Strassen-Parzellen Nrn und 2555 orientieren sich die Strassenlinien am heutigen Strassenausbau und sind mit den Parzellengrenzen identisch. Auf der Parzelle Nr. 155 weicht die Strassenlinie von der heutigen Parzellengrenze ab. Hierbei wird mit einer Länge von 17 Metern, gemessen ab der Grenze zur Parzelle Nr. 1227, in 2 Metern Abstand zur Strassenparzelle Nr ein Haltestellenperron für die verkehrende Buslinie geschaffen. Der Perron wird im Rahmen der Gewährleistung der Behindertengerechtigkeit als zwingend erforderlich betrachtet. Die bestehende Haltestelle auf Höhe der Parzelle Nr ist nicht behindertengerecht. Damit sie diesen Anforderungen entsprechen kann, muss die geplante Ausdehnung des Strassenareals auf Parzelle Nr. 155 realisiert werden können. Für die Erstellung des Perrons wurden vorgängig Alternativen innerhalb des Siedlungsgebiets geprüft aber als nicht umsetzbar erachtet. 4.2 Baulinien Entlang der Mühlemattstrasse wurden bisher noch keine kommunalen Baulinien festgelegt. Mit dem seit dem Jahre 1980 geltenden Kantonalen Baulinienplan Ergolz, Abschnitt: Schönthal-Neumatt ist im Bereich der Mühlemattstrasse eine Gewässerbaulinie rechtskräftig. Diese galt es im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Wo nicht die Gewässerbaulinie gilt, sollen im Sinne der Gleichbehandlung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Baulinien mit 3 Metern Abstand zur Strassenlinie gelten. Dies entspricht einer Bauliniendistanz, die sich auch bei anderen Erschliessungsstrassen innerhalb der Gemeinde bewährt hat. Wo die Gebäude die 3 Meter Abstand zur Strassenlinie unterschreiten, werden provisorische Baulinien durch die Gebäude festgelegt. Von dieser Regelung wird bei den Gebäuden Nr. 49 (Parzelle Nr. 153) und Nr. 41 (Parzelle 1227) abgewichen. Aufgrund der geltenden Gewässerbaulinie und der baugesetzlichen Abstände, wäre die Errichtung von Neubauten nach Abriss oder vollständiger Zerstörung der bestehenden Gebäude heute nicht gewährleistet. Auch die Festlegung provisorischer Baulinien würde diesem Umstand nicht Abhilfe schaffen. Damit die betroffene Nutzungszone langfristig gesichert bleibt, werden die genannten Gebäude mit der Strassenbaulinie umfahren. In den Mündungsbereichen der Seitenstrassen in die Mühlemattstrasse wurden die Strassenbaulinien mit einem Abstand von 3 Metern zur einmündenden Strasse begrenzt, mit der Begründung, dass für die in die Mühlemattstrasse einmündenden Strassen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls eine Bauliniendistanz von 3 Metern vorgesehen ist.

6 Seite: 6/8 4.3 Wechselwirkung mit anderen Nutzungsplänen Die Nutzungszonen gemäss dem rechtsgültigen Zonenplan Siedlung grenzen bereits an die Strassenparzellengrenze. Mit der Festlegung der Strassenlinien stimmt die Strassengeometrie weitgehend mit der Begrenzung der Nutzungszone überein. Die vorliegenden, minimen Abweichungen zwischen den bestehenden Zonengrenzen und der neu definierten Strassenlinie werden im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision korrigiert. Im Zuge dieser Revision wird sodann auch die bestehende Landwirtschaftszone im Bereich der Bushaltestelle auf Parzelle Nr. 155 aufgehoben. 5. Übergeordnete Randbedingungen 5.1 Bund Die Zielsetzungen und Grundsätze RPG sowie die Anforderungen USG werden erfüllt. Mit dem vorliegenden BSP wird vor allem den Zielsetzungen Schaffung wohnlicher Siedlungen, Sicherstellung der Erschliessung und haushälterische Nutzung des Bodens Rechnung getragen. 5.2 Vorprüfung Die zwingenden Vorgaben des Vorprüfungsberichts vom wurden im weiteren Verfahren berücksichtigt und die Planung entsprechend angepasst. Der kritisierte Textbaustein in der Legende zur Anpassung der Zonengrenzen wurde ersatzlos gestrichen. Die Gemeindestrassenbaulinie wurde bei einem Abstand von 5.0 m zur Kantonsstrasse gekappt. Das Amt für Raumplanung bestätigt, dass sie der Bushaltestelle Mühlematt in der vorliegenden Form zustimmen kann, wenn vier Auflagen erfüllt sind: Es darf nicht mehr Fläche als im Plan vorgesehen beansprucht werden; es ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine Haltestellenbucht, sondern um ein erhöhtes Perron, handelt; im BSP ist das Perron als Trottoir zu definieren und Erweiterungen der Fläche, z. B. mit einer Mutation des Zonenplans, sind auszuschliessen. Die Gemeinde resp. der BSP erfüllt alle erwähnten Auflagen. Der Vorprüfungsbericht enthielt ferner drei redaktionelle Korrekturen zum BSP sowie zum. Sie wurden alle umgesetzt. Lediglich der Empfehlung, den BSP auf die gesamte Mühlemattstrasse zu erweitern, kam die Gemeinde nicht nach.

7 Seite: 7/8 6. Planungsinstrumente Mit den vorliegenden Planungsbeschlüssen entsteht nachfolgendes neues grundeigentumsverbindliches Dokument: Bau und Strassenlinienplan Mühlemattstrasse; Massstab 1 : Information und Mitwirkung 7.1 Ablauf Das Informations- und Mitwirkungsverfahren zum Bau- und Strassenlinienplan Mühlemattstrasse fand in der Zeit vom 16. März 2017 bis 13. April 2017 statt. In dieser Zeit waren der BSP und der während der ordentlichen Schalterstunden auf der Bauverwaltung der Gemeinde und im Internet einsehbar. Die Bevölkerung war aufgerufen, allfällige Eingaben und Anträge bis zum 13. April 2017 in schriftlicher Form einzureichen. 7.2 Ergebnis (Bericht im Sinne 2 RBV) Während der Vernehmlassungsfrist ging eine Eingabe eines Anwohners aus der Mühlemattstrasse ein, die sich gegen die Einrichtung des Perrons wendete. Der Eingeber wies darauf hin, dass er grundsätzlich mit dem Busverkehr in der Mühlemattstrasse nicht einverstanden sei, weil dieser Lärm, Feinstaub und tägliche Leerfahrten mit sich bringe. Für Ihn sei es daher nicht hinnehmbar, wenn nun die Uferschutzzone zu Lasten zusätzlicher Flächen für den öffentlichen Verkehr geopfert würden. Der Gemeinderat teilt die Ansicht des Amtes für Raumplanung, dass der behindertengerechte Ausbau einer bestehenden Bushaltestelle genau wie der Schutz des Gewässerraums ein übergeordnetes Recht darstellt. Da keine Alternativen für den Ausbau der Haltestelle ersichtlich sind und ein Grossteil des Perrons in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen realisiert werden kann, gewichtet er in diesem Fall die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs höher. Eine Aufhebung oder Verlegung der Buslinie wird vom Gemeinderat nicht unterstützt. Er hat ganz im Gegenteil ein grosses Interesse an einem attraktiven ÖV-Angebot. Die Planungshoheit für den ÖV liegt zudem beim Kanton. In der Folge wies der Gemeinderat die Eingabe ab. 7.3 Publikation Der lag während der Planauflage öffentlich auf. In der Ankündigung der Planauflage wurde darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens im festgehalten sind und dass dieser gleichzeitig mit dem BSP öffentlich aufliegt.

8 Seite: 8/8 8. Beschluss- und Auflageverfahren 8.1 Beschlussfassung Der Bau- und Strassenlinienplan Mühlemattstrasse wurde wie folgt beschlossen: Beschlussfassung Gemeinderat: Da der Bau- und Strassenlinienplan sich auf den kommunalen Strassennetzplan abstützt, verzichtete der Gemeinderat darauf, den Plan der EGV zur Beschlussfassung vorzulegen. 8.2 Planauflage Durchführung öffentliche Planauflage gemäss 31 RBG vom bis Publikation der Planauflage: Kantonales Amtsblatt Basel-Landschaft Nr. vom Amtsblatt der Gemeinde Füllinsdorf Nr. vom Eingeschriebene Briefe an auswärtig wohnende Grundeigentümer vom Während der Auflagefrist gingen Einsprachen ein. 8.3 Genehmigung durch Regierungsrat Der Gemeinderat beantragt dem Regierungsrat, den Bau- und Strassenlinienplan Mühlemattstrasse zu genehmigen. Namens des Gemeinderates: Präsident: Gemeindeverwalter:

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