Gemeinde Schönenbuch. Kanton Basel-Landschaft. Teilrevision Zonenreglement Siedlung Mitwirkungsbericht gemäss 2 RBV
|
|
- Ingrid Diefenbach
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Kanton Basel-Landschaft Teilrevision Zonenreglement Siedlung Mitwirkungsbericht gemäss 2 RBV Inhalt: 1. Ausgangslage 2. Gegenstand der Mitwirkung 3. Durchführung des Verfahrens 4. Mitwirkungseingaben 5. Auswertung der Eingaben 6. Bekanntmachung Bearbeitung: Kommission Teilrevision Zonenreglement Siedlung : Marc Wittwer, Präsident, Tel , marc.wittwer@gmail.com André Knubel, Vertreter Gemeinderat Markus Chapuis, Mitglied Erwin Hottinger, Mitglied Peter Kraus, Mitglied
2 1 Ausgangslage 1.1 Ausgangslage Mit dem Inkrafttreten des neuen kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sowie der dazugehörenden Verordnung (RBV) am 01. Januar 1999 ist eine veränderte übergeordnete Rahmengesetzgebung auf kantonaler Ebene vorhanden. Die Gemeinde sieht die Teilrevisionsarbeiten im Wesentlichen in der Förderung der verdichteten Bauweise. 1.2 Planungskoordination Der Gemeinderat (GR) hat die Bevölkerung über die Arbeiten und den Stand der Planung orientiert. Der Gemeinderat hat nach Abschluss der umfassenden Planungsarbeiten, abgestützt auf die neuen Planungsinstrumente, die Bevölkerung am 24. September 2014 zu einer Orientierungsversammlung eingeladen und damit das Mitwirkungsverfahren gemäss 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes eingeleitet. Die Bevölkerung wurde zudem über das Mitteilungsblatt (Publikationsorgan der Gemeinde) und die Internetseite der Gemeinde informiert. Der vorliegende Mitwirkungsbericht bezieht in der Folge Stellung zur Reaktion und Eingaben aus der Bevölkerung. 2 Gegenstand der Mitwirkung Folgende Dokumente waren Bestandteil der Mitwirkungsunterlagen, welche während der Mitwirkungsfrist bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auflagen: - Mitwirkungsunterlagen Teilrevision Zonenreglement Siedlung (Vergleich Bestehendes Reglement & Vorschlag Kommission ) - Präsentation "Teilrevision Zonenreglement" vom 24. September 2014 Der Zonenplan und das Zonenreglement Siedlung bilden grundeigentumsverbindliche Planungsinstrumente. Diese Planungsinstrumente unterstehen der Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung, werden anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufgelegt (Einsprachemöglichkeit) und sind in der Folge vom Regierungsrat zu genehmigen, bevor sie in Rechtskraft erwachsen. Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 2
3 3 Durchführung des Verfahrens Der Gemeinderat hat die Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens im Sinne von Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes in Verbindung mit 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes im Mitteilungsblatt publiziert. - Am 24. September 2014 hat der Gemeinderat die Bevölkerung zu einer Orientierungsversammlung eingeladen, an welcher die neuen Planungsinstrumente durch die Kommission vorgestellt wurden. - Öffentliche Einsichtnahme und Auskunftserteilung im Anschluss an die Orientierungsversammlung: Öffentliche Einsichtnahme in die Planungsdokumente (bei der Gemeindeverwaltung) / Mitwirkungsdauer vom 29. September 31. Oktober Die Bevölkerung bzw. die Planungsbetroffenen sind gebeten worden, ihre schriftlichen Stellungnahmen und Eingaben bis zum 3. November 2014 an den Gemeinderat zu richten. 4 Mitwirkungseingaben Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens sind 6 Eingaben beim Gemeinderat eingegangen René Knecht, Neumattweg Neumattweg Walter Opferkuch, Neumattweg Elsbeth Sütterlin, Rebgartenstrasse Walter Grölly, Leimenweg A.+ H. Oser-Ueberschlag, Längeweg 17 + M.+ M. Oser-Mundwiler, Im Feldelin 7 5 Auswertung der Eingaben Das Mitwirkungsverfahren dient dazu, bereits in einer frühen Planungsphase, d.h. bevor rechtskräftige Beschlüsse gefasst werden, allfällige Problempunkte rechtzeitig zu eruieren. Damit können nicht erkannte Probleme und berechtigte Anliegen, die evtl. später zur Ergreifung von Rechtsbegehren führen können, bereits in der Entwurfsphase der Planung gebührend berücksichtigt werden, wenn sie sich im Rahmen der Zielsetzungen als sachdienlich erweisen. Somit können aufgrund der erfolgten Eingabenauswertung im Wesentlichen die nachfolgend aufgelisteten Themen und Eingabepunkte angeführt werden. Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 3
4 Nr Eingabethema Eingebende Beschluss Kommission & GR 1 Freigabe der Dachlandschaften Antrag um Aufhebung der Freigabe der Vorschriften betreffend Dachformen. Die zulässigen Dachformen sollen definiert und explizit im Reglement aufgeführt werden. René Knecht, Neumattweg 12, Die Eingabe wird berücksichtigt. Wir schlagen folgende Umsetzung vor: Folgende Dachformen sollen zugelassen werden: Satteldach, Krüppelwalmdach, Flachdach, Pultdach, Satteldach mit Widerkehr, Walmdach, Mansarddach, Tonnendach (Skizzen siehe Anhang 1) 2 Freifläche für Wintergärten & gedeckte Sitzplätze beibehalten Wintergärten und gedeckte Sitzplätze sollen zusätzlich zur Bebauungsziffer von 30% erstellt werden (gemäss altem Reglement) Die deutliche Erhöhung der Bebauungsziffer kann nur in Kombination mit dem Wegfall von nutzungsfreien Bauten erfolgen. Durch eine noch dichtere Bebauung könnten zudem nachbarliche Probleme auftauchen. Die Kommission & der GR erachten die Bebauungsmöglichkeiten bzw. die Höhe der Bebauungsziffer in Kombination mit dem Wegfall der nutzungsfreien Bauten als ausgewogene Variante. Die Kommission und der GR halten, gestützt auf die dargelegten Gründe an den Bestimmungen im revidierten Zonenreglement fest. 3 Dachaufbauten & Dacheinschnitte Die Liberalisierung bei der Dimensionierung der Dachaufbauten führt zu einer Drei- Geschossigkeit, was abgelehnt wird Die Eingabe wird teilweise berücksichtigt. Nebst dem Hinweis gemäss Eingabethema 4 wird auch folgende Definition in Art. 26, Abs. 1 beibehalten: Der Übergang der Dachhaut des Aufbaues in das Dach des Gebäudes muss mindestens 0.5m tiefer als der First des Hauptdaches liegen. 4 Durchführung der Dachhaut Plädierung für Beibehaltung der Regelung für die Durchführung der Dachhaut unter den Aufbauten Die Eingabe wird berücksichtigt und der bestehende Paragraph wird beibehalten. Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 4
5 5 Dachformen bei Garagen Beibehaltung der Regelung Für freistehende Garagen sind Flachdächer zulässig Die Eingabe wird gemäss Eingabethema Nr. 1 berücksichtigt. 6 Gebäudehöhe Kleinbauten Antrag um Messung der Gebäudehöhe von Kleinbauten ab OK höchstem Terrain Die Eingabe wird berücksichtigt. Die Kommission und der GR schlagen folgende Umsetzung vor: Die Fassaden- resp. die Gebäudehöhe wird jeweils an der äussersten Fassadenflucht vom höchsten Punkt des gewachsenen Terrains aus gemessen. 7 Grünflächenziffer Grünflächenziffer soll nicht ins Zonenreglement aufgenommen werden. Walter Grölly, Leimenweg 6, Die Eingabe wird berücksichtigt. Auf die Einführung einer Grünflächenziffer wird verzichtet. 8 Reglement allgemein Einverstanden mit sämtlichen Änderungen Walter Opferkuch, Neumattweg 8, Die Kommission und der GR bedanken sich für das positive Feedback. 9 Gebäudehöhe / Fassadenhöhe / Geschossigkeit Wünscht eine bessere Lösung für Gebäude in Hanglage. Elsbeth Sütterlin, Rebgartenstrasse 5, Die Eingabe wird berücksichtigt. Die Kommission und der GR schlagen folgende Umsetzung vor: Bei versetzter Geschossbauweise muss für jeden versetzten Teil die Fassaden und die Gebäudehöhe separat eingehalten werden. Die Fassadenhöhe wird beim Gebäudeversatz ab dem gewachsenen Terrain gemessen. Bereits im aktuellen Reglement enthalten ist ein Paragraph, dass eine Fassade auf 55% der Länge abgegraben werden darf und dass die Abgrabungen nicht zur Fassadenhöhe zählen. Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 5
6 10 Freigabe der Dachlandschaften Keine gänzliche Freigabe der Dachlandschaften. Beibehaltung der Auflistung der erlaubten Dachlandschaften. Neu sollen zu den Steildächern auch Flachdächer erlaubt sein. Die Eingabe wird gemäss Eingabethema Nr. 1 berücksichtigt. 11 Freigabe der Dachlandschaften Attikageschosse mit einer max. Höhe von 3 m bei umlaufenden Fassadenabstand von 1,50 m sollten erlaubt sein. Die Kommission und der GR möchten, dass das Gebäudeprofil in jedem Fall eingehalten werden muss. Die Kommission und der GR halten, gestützt auf die dargelegten Gründe an den Bestimmungen im revidierten Zonenreglement fest. 12 Vordächer & Balkone Vordächer und Balkone sollen bis 2,5 m (und nicht nur 1,5 m) nicht zur Bebauung gerechnet werden. Vordächer & Balkone mit 2.5m würden eher als Unterstand dienen, statt als Vordach bzw. Balkon. Die Kommission und der GR halten, gestützt auf die dargelegten Gründe an den Bestimmungen im revidierten Zonenreglement fest. 6 Bekanntmachung Zum Abschluss des Mitwirkungsverfahrens wird der vorliegende Mitwirkungsbericht, gestützt auf 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV), ab dem 12. Februar 2015 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. In Ergänzung dazu wird der Mitwirkungsbericht auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auflage und die Internetaufschaltung des Mitwirkungsberichtes werden zudem im amtlichen Mitteilungsblatt publiziert. Den Mitwirkenden wird dieser Mitwirkungsbericht direkt zugestellt., GEMEINDERAT SCHÖNENBUCH Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeverwalter: Markus Oser Marcel Friederich Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 6
7 Anhang 1 / Dachformen Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 7
REVISION ZONENREGLEMENT
REVISION ZONENREGLEMENT Themen Allgemeine Informa.onen Vorschläge der Kommission Stellungnahme Gemeinderat Weiteres Vorgehen Fragen und Diskussion ALLGMEINE INFORMATIONEN Kommission Markus Chapuis Erwin
MehrEinwohnergemeinde Schönenbuch
Einwohnergemeinde Schönenbuch Mitwirkungsunterlagen Revision Zonenreglement Siedlung Datum: 29.09.14 Mitwirkungsverfahren - Öffentliche Einsichtnahme in die Mitwirkungsunterlagen (bei der Gemeindeverwaltung)
MehrZonenreglement Siedlung. Abgrabungen und Aufschüttungen
Einwohnergemeinde Liedertswil Zonenreglement Siedlung Abgrabungen und Aufschüttungen Mutation Stand: Planauflage Projekt: 018.05.0722 20. Oktober 2017 Erstellt: PPF, Geprüft: VME, Freigabe: PPF Sutter
MehrPlanungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV
Einwohnergemeinde Arboldswil Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone Mutation Hinderdorf Stand: Beschluss EGV Projekt: 11.05.0739 16. November 2017 Erstellt: vme, Geprüft: ppf, Freigabe:
MehrBau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung
Gemeinde Eptingen Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Mutation Dorfweg Beschluss EGV Projekt: 029.05.0756 16. Mai 2018 Erstellt: vme, Geprüft: dst, Freigabe:
MehrÄnderung baurechtliche Grundordnung
Änderung baurechtliche Grundordnung - Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Weitere Unterlagen: - Mitwirkung 23. September 2016 Verfasser Überbauungsordnung:
MehrGesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018
15. Oktober 2018 Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Bannwil Über den Stand der Arbeiten
MehrVII B/1/2. Anhang: Erläuterungen und Skizzen zu den Begriffsbestimmungen (Art ) Stand: 1. Juli 2011
Anhang: Erläuterungen und Skizzen zu den Begriffsbestimmungen (Art. 31 63) Stand: 1. Juli 2011 Zu Art. 32 Gebäude Die Gebäude weisen eine festgelegte Mindestgrösse auf, die mit Höhenmassen, Längenmassen
MehrMutation "Im Link" Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Gemeinde Münchenstein. Planungsbericht gemäss Art.
Gemeinde Münchenstein Kanton Basel-Landschaft Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Mutation "Im Link" Beschlussfassung EGV 20. Januar 2016 Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zu
MehrRevision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung
Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision
MehrB. Das Baugesuch wurde vom 21. Juni 2016 bis und mit 4. Juli 2016 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
Politische Gemeinde Berneck Telefon 071 747 44 77 Rathausplatz 1 Telefax 071 747 44 88 Postfach 158 kanzlei@berneck.ch 9442 Berneck www.berneck.ch Gemeinderat Protokollauszug Beschluss Nr. 388/2016 Registratur
MehrLegende Zonenplan Siedlung und Landschaft
Legende Zonenplan Siedlung und Landschaft Legende Perimeter Baugebiet gemäss Gebietsausscheidungsplan vom 7.12.71 Perimeter Zonenplan "Landschaft" Teilzonenplan "Bruderholz" Perimeter Baugebiet 2. Etappe
MehrDachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain. Die Gemeinde legt die Gesamthöhen fest.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement 139 Berechnung 1 Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen den höchsten Punkten der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten
MehrEINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Zonenreglement Siedlung
21 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Zonenreglement Siedlung GEMEINDE OBERDORF / Zonenreglement Siedlung Seite 2 Vorbemerkungen Wo Teile der Zonenvorschriften bereits mit dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz
MehrReklamereglement. Vernehmlassung
Reklamereglement Vernehmlassung Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 2 2. Vernehmlassung 2 3. Eingaben und Stellungnahmen 2 4. Bekanntmachung 8 Bericht ergänzt / revidiert: Version Datum Wer Geänderter
MehrVerordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV)
GS 04.06 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) Änderung vom. Dezember 04 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: I. Der Erlass SGS 400. (Verordnung zum Raumplanungs- und
MehrErgänzungen für die Vernehmlassung der Norm SIA 423
Ergänzungen für die Vernehmlassung der Norm SIA 423 Die Inhalte zum Entwurf der Norm SIA 423 setzen sich zusammen aus dem Inhalt des Konkordatsentwurfs Begriffe und Messweisen Kapitel 1 bis 6 (Kapitel
MehrIG Dachlandschaft Schweiz. Das Steildach Teil der Schweizer Baukultur
IG Dachlandschaft Schweiz Das Steildach Teil der Schweizer Baukultur 11.7.2017 1 Ortsbild und Nutzungsplanung: Seit Jahrhunderten ist das Steildach ein zentraler Bestandteil der Schweizer Baukultur. Auch
MehrMitwirkungsbericht. Revision Siedlungsplanung. Gemeinde Läufelfingen Kanton Basel-Landschaft
Kanton Basel-Landschaft Mitwirkungsbericht Berichterstattung nach 2 RBV (BL) zum Mitwirkungsverfahren Impressum Ersteller Bearbeitung www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch Claudius Neukomm, Markus
MehrBaubegriffe und Messweisen Anhang 1
Baubegriffe und Messweisen Anhang 1 1. Terrain 1.1 Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen
MehrDie Harmonisierung der Baubegriffe im Kanton Zürich
Kanton Zürich Baudirektion Generalsekretariat Die im Kanton Zürich Delegiertenversammlung ZPW 20. September 2017 Walter von Büren 1 IVHB Interkantonale Vereinbarung über die. Ziel: Vereinheitlichung der
MehrBESONDERE VORSCHRIFTEN
GEMEINDE ALTENDORF QUARTIERGESTALTUNGSPLAN T ROT T ACH ER BESONDERE VORSCHRIFTEN.../CJ /. 22..4~. "Zl 7":2 Oeffentlleh aufgel egt vom // ft?.z7: bl s r.,-. //.. 26. Aua.1977 Vom Gemelnderat genehmlgt am.
MehrOrtsplanrevision. Herzlich willkommen.
Ortsplanrevision Herzlich willkommen. Begrüssung Gemeindepräsident Karl-Heinz Zeller Zanolari Arlesheim, wo Menschen einander begegnen > Der Siedlungs- und Landschaftsraum wird in seiner Qualität und
Mehr/^' Quartierplan Areal 1 "Ob dem Schlossgarten (( ' o "' Nr... 2:2... vom...3..^... MA...2%.}... Quartierplanreglement
Kanton Basel-Landschaft Gemeinde BieI-Benken Quartierplan Areal 1 "Ob dem Schlossgarten (( Quartierplanreglement OT.»V. l Fr-MPLARDSR GEMEINDE!? Beschluss des Gemeinderates 15. Mai 2000 Beschluss der Gemeindeversammlung
MehrErschliessungsanlagen, Gewässern, Wäldern und Schutzzonen. 2 Es können rückwärtige Baulinien, die das von Bauten und Anlagen freizuhaltende
Anhang 3 1) (Stand 1. Januar 2015) (zu 64 Abs. 1) In Gemeinden, die ihre allgemeinen Nutzungspläne noch nicht an die neuen Baubegriffe und Messweisen der IVHB angepasst haben, gelten anstelle der Bestimmungen
MehrKommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober Namens der Gemeindeversammlung. Von der Baudirektion genehmigt am. Für die Baudirektion
Kanton Zürich Gemeinde Seegräben Kommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober 1982 Aufhebung der Teilrichtpläne Siedlung und Landschaft (Text und Karten) Von der Gemeindeversammlung aufgehoben am tt.mmm.yyyy
MehrEINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT Reglement Quartierplan Spiss 2007 / 2009 / 2010 Die Einwohnergemeinde von Zermatt - eingesehen den Art. 12 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
MehrWeiter geltende ältere Bestimmungen des PBG
7 Nr. 7 Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler Anhang Weiter geltende ältere Bestimmungen des PBG Der Kanton Luzern trat auf den. Januar 0 der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe
MehrEINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle
6 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle GEMEINDE OBERDORF / Reglement über Öl- und Gasfeuerungskontrolle Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung, gestützt auf 47
Mehr1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente, Änderungen - Zonenplan, Baureglement
Politische Gemeinde Dozwil Revision Ortsplanung Orientierung vom 28. Februar 2014 Ablauf / Traktanden 1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente,
MehrREVIDIERTE FASSUNG GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS
Der Grosse Gemeinderat erlässt gestützt auf Artikel 44 Absatz Ziffer 4 der Gemeindeordnung vom 4. April 995 sowie das kantonale Gesetz über die politischen Rechte folgendes Der Grosse Gemeinderat erlässt
MehrBEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften
MehrSeinerzeitiger Gestaltungsplanzweck
Zonenplan GP Stümel Traktanden 1. Begrüssung 2. Ziel der heutigen Veranstaltung 3. Seinerzeitiger Zweck des Gestaltungsplans 4. Ist-Zustand 5. Handlungsoptionen 6. Revision des Gestaltungsplans Stümel?
MehrBau- und Strassenlinienplan
Gemeinde Füllinsdorf Bau- und Strassenlinienplan Mühlemattstrasse Stand: Planauflage Projekt Nr. 032.06.0273 9. März 2018 Erstellt: HSC / PPF Geprüft: VME Freigabe: VME Sutter Ingenieur- und Planungsbüro
MehrOrientierung Baulandumlegung I der Spitzi
Orientierung Baulandumlegung I der Spitzi Praxisbeispiel 1. Teil Landmanagement Überblick o Einleitung der Baulandumlegung o Bedeutung Ausführungsbeschluss o Perimeter- / Zonen- / Strassennetzplan o Kompetenzen
MehrUmsetzung PBG Kanton Luzern
Umsetzung PBG Kanton Luzern 1 1. Einleitung: Umsetzungsprozess Kt. Luzern 1.1.2014 PBG + PBV rechtskräftig Mai 2015 Sept. 2015 Workshop BUWD + Ortsplaner, Bauverwalter, Architekten Erkenntnisse: - Gesetzesgrundlage
MehrAreal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2.
S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 2213.2 Areal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2. Lesung
MehrMutation Teilzonenvorschriften Dorfkern. Mitwirkung und Anhörung vom 1. April bis und mit 31. April Gemeinde Muttenz
Mitwirkung und Anhörung vom 1. April bis und mit 31. April 2014 Mutation Teilzonenvorschriften Dorfkern Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV Gemeinde Muttenz Entwurf (Stand 20. Februar 2014) Inhaltsverzeichnis
MehrTeilrevision Ortsplanung
Teilrevision Ortsplanung Anpassungen Öreb- Korrekturen Anpassungen Gewässerräume Umsetzung BMBV Botschaft zur Mitwirkung Eingabefrist vom 6. November 2017 bis 8. Dezember 2017 1. Ausgangslage Die Baurechtliche
MehrMessweisen im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit. werden, welche den vereinheitlichten Regelungsgegenständen widersprechen.
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) (vom 22. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2012) Artikel 1 Grundsatz 1 Die beteiligten Kantone vereinheitlichen die Baubegriffe
MehrKanton Graubünden. Gemeinde Savognin. Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen
Kanton Graubünden Gemeinde Savognin Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen Gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes Savognin erlässt der Gemeindevorstand folgenden Anhang zum Baugesetz
MehrSlmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N
Slmmen GESTALTUNGSPLAN KTN 785, 029, 042 GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING ", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N SCHINDELLEGI DEN DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 785, 029, 042...~.?...4;(...
MehrVerordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter
Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit vom 26. Juni 2013 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 387 Absatz 1 bis des Strafgesetzbuchs 1, verordnet:
MehrErschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
MehrLiegenschaftssteuerreglement
Einwohnergemeinde Frutigen Liegenschaftssteuerreglement der Einwohnergemeinde Frutigen Die Einwohnergemeinde Frutigen gestützt auf Art. 151, 247, 248, 257-262, 266-270 des Steuergesetzes (StG) vom 21.
MehrVERWALTUNGS- UND ORGANISATIONSREGLEMENT Nr
VERWALTUNGS- UND ORGANISATIONSREGLEMENT Nr. 0.00 Synoptische Darstellung vom 6. April 006 Seite /7 der Einwohnergemeinde Muttenz vom. November 999 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Muttenz,
MehrGestaltungssatzung Lamersdorf
Gestaltungssatzung Lamersdorf Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrÜberbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG
Einwohnergemeinde Unterseen Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Erläuterungsbericht 02. Juli 2013 AUFLAGE Die Änderung der UeO
MehrVerordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand )
46. Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom 7.0.00 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 44 des Baugesetzes vom 9. Juni 985
MehrE i n w o h n e r g e m e i n d e. P f e f f i n g e n
E i n w o h n e r g e m e i n d e P f e f f i n g e n REGLEMENT BETREFFEND DIE AUSRUESTUNG DER PRIVATEN SCHUTZRAEUME vom 29. November 1990 - 2 - Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Pfeffingen
MehrTeilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.
Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. März 2012 Nr. 263/2011 Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) G:\01_Baudepartement\Einwohnerrat\B+A\2012\Teilrevision
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen
MehrQuartierplanung "Brunnmatt" Mutation Nr. 01 (Spielplatz / Parkierung) Begleitbericht gemäss 39 RBG. Stadt Liestal. Kanton Basel-Landschaft
Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung "Brunnmatt" Mutation Nr. 01 (Spielplatz / Parkierung) Begleitbericht gemäss 39 RBG Orientierendes Dokument INHALTSVERZEICHNIS 1. Ausgangslage und Absichten... 1
MehrDas Projekt "Chance Nord Kreuzlingen" wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen.
Stadtrat Sperrfrist für alle Medien eröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Zonenplanänderung Bahnhofstrasse Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
MehrB e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain
EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.
MehrFriedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich
Satzung der Stadt Marl vom 20.09. 2012 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße
MehrBEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise
MehrBebauungsplan Marbach Dorf
Kanton Luzern Bebauungsplan Marbach Dorf Vorschriften vom bis Vom Gemeinderat beschlossen am Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:...... Vom Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid Nr....
MehrÜbersichtsplan mit Geltungsbereich
Satzung der Stadt Marl vom 22.07.2011 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße
MehrRichtlinien über das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
Richtlinien über das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vom 0. Januar 04 Inhaltsverzeichnis Art. Voraussetzungen... Art. Abgabe der Einbürgerungsunterlagen... Art.
MehrRichtlinien über das Bauen ausserhalb der Bauzonen
Richtlinien über das Bauen ausserhalb der Bauzonen vom. Juli 007 (Stand. September 007) 70. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel 6a und 0 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrWinterthur, 23. August 2006 Nr. 2005/096
Winterthur, 23. August 2006 Nr. 2005/096 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Antrag und Bericht zur Motion betreffend bessere Gestaltungsmöglichkeiten für Dachgeschosse, eingereicht von Gemeinderat
MehrZonenreglement Siedlung
Gemeinde Lupsingen Zonenreglement Siedlung Revision 00 INHALTSVERZEICHNIS Seite VORBEMERKUNGEN 3 Antennenreglement 3 Lärm-Empfindlichkeitsstufen 3 ALLGEMEINES 4 Art. Zweck 4 Art. Bestandteile 4 Art. 3
MehrVerordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden
786. Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden Vom 8. September 99 (Stand. September 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf [[ 7 Absatz c der Verfassung des
MehrSTEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL
STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Gegenstand... 3 2 Steuerfuss und Steuersätze... 3 3 Steuerveranlagungen... 3 4 Verbindlichkeit der Veranlagung... 3 5 Gemeindesteuerrechnung...
MehrStadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung)
www.buerosieber.de Örtliche Bauvorschriften (Stand der 2. Änderung) Stadt Marktoberdorf Fassung vom 15.11.2016 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 2 2 Rechtsgrundlagen 3 3 Geltungsbereiche 4 4 Vorschriften
MehrNeue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)
Römisch- Synode vom 25. März 2014 Trakt. 13 Nr. 522 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten
MehrBegriffe und Messweisen
Anhang 1 Begriffe und Messweisen 1. Terrain 1.1 Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht
MehrRevision Landschaftsplanung
Gemeinde Zunzgen Kanton Basel-Landschaft Revision Landschaftsplanung Öffentliches Mitwirkungsverfahren > Mitwirkungsbericht gemäss 2 RBV Kantonale Nachprüfung / Stellungnahmen > Änderungen aufgrund kantonaler
MehrGemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren
STRASSENREGLEMENT Januar 08 / Mitwirkungsverfahren INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen 6 Projekt- und Kreditbewilligung
MehrJustiz-, Sicherheits- und Sportkommission
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 06.1974.03 Basel, 24. Mai 2007 Kommissionsbeschluss vom 09. Mai 2007 Bericht der Justiz, Sicherheits- und Sportkommission zur 2. Lesung zum Ratschlag
MehrGESETZLICHE GRUNDLAGEN
12032015 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) in Kraft seit 1 April 1994 1 TG NHG 1 Natur und Landschaft sowie das kulturgeschichtliche Erbe, insbesondere
MehrSchutzzonenreglement Gemeinde Pratteln/BL
Schutzzonenreglement Gemeinde Pratteln/BL Für die Grundwasserfassungen Löli/Remeli (41.A.4-7) der Wasserversorgung Pratteln mit zugehörigem Schutzzonenplan 1: 2 500 Grundlage: Musterschutzzonenreglement
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30
MehrMachbarkeitsstudie 'Sunnegg' Alpnach Dorf
13.12.2013 Machbarkeitsstudie Schoriederstrasse 29 6055 Alpnach Dorf Ausgangslage > Bauzone > Gesetzesgrundlagen Plangrundlagen > Siedlungsstruktur > Volumen im Kontext > Besonnung > Aussicht > Situation
MehrReglement über die Beiträge an Schulwege
Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf Reglement über die Beiträge an Schulwege 0 (Mit Teilrevision vom 0. Juni 08) Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Hasle b.b. beschliessen folgendes Reglement
MehrMasse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer
Gemeinde Ermatingen Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer Anhang zum Baureglement s Anhang zum Baureglement Seite 2 Inhalt A. Begriffe IVHB und Massvorgaben PBV 1.
MehrEinladung zur Gemeindeversammlung
BOTTIGHOFEN Einladung zur Gemeindeversammlung attraktiv mit hoher Lebensqualität Mittwoch, 23. Mai 2018 Dorfzentrum Bottighofen, 20.00 Uhr Botschaft und Anträge 2 Begrüssung Wahl der Stimmenzähler Traktandenliste
MehrVerordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes
8.0 Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes Vom 5. April 005 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
MehrGemeinde Läufelfingen. Quartierplan Mitteldorf. Quartierplanreglement
Gemeinde Läufelfingen Quartierplan Mitteldorf Quartierplanreglement Stand 18. August 2011 2 INHALT 1. Erlass 2. Zweck und Ziele der Planung 3. Geltungsbereich und Inhalt 4. Lage, Grösse und Gestaltung
MehrQUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE
EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN QUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE (IN KRAFT SEIT 7. APRIL 999) Quartierplan-Reglement Obere Mühle der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Einwohnergemeinde Gelterkinden
MehrIVHB für Praktiker. Veranstaltung vom 27. März 2014
IVHB für Praktiker Veranstaltung vom 27. März 2014 Massgebendes Terrain Wichtig für Gebäudehöhe, Firsthöhe, Gesamthöhe, Fassadenhöhe Begriffe wie Untergeschoss, Tiefbaute, unterirdische Baute, Unterniveaubaute
MehrBewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau
Bewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau Martin Müller, Abt. Energie Kanton TG Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen in Kraft ab
MehrReglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz
Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,
MehrNeues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017
Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017 Thomas Furrer, Stadtrat, Ressortvorsteher Bau, Liegenschaften Rapperswil-Jona 13 Ausgangslage Geltendes
Mehrgemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1
. gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Artikel Seite Allgemeine Bestimmungen - Zweck und Geltungsbereich 1 3 - Übergeordnetes Recht und Bewilligungspflicht 2 3 - Begriffe
MehrBEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993
BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993 AUSGABE 12. NOVEMBER 2002 NR. 617 INHALT I. ABGRENZUNG UND ZONE 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Zonenzugehörigkeit 3 II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 3 Bau- und Zonenreglement
Mehr1.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Verwaltungs- und Organisationsreglement
1.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Verwaltungs- und Organisationsreglement GEMEINDE OBERDORF / Verwaltungs- und Organisationsreglement Seite Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Oberdorf gestützt
Mehr04 Örtliche Bauvorschriften
GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Oberspeyerer Feld BA II 06.07.2017 Projekt: 1356 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Walter, M.Sc. T. Müller
Mehr3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13
MehrTeiländerung Zonenplan im Bereich Wegmatt
Kanton Aargau Kanton Luzern Gemeinde Horw Teiländerung Zonenplan im Bereich Massstab 1:2'500 2012 swisstopo (JM100006) Öffentliche Auflage: Beschluss Einwohnerrat: Der Einwohnerratspräsident: Der Gemeindeschreiber:
MehrAusführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen)
Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen) vom. März 06 (Stand. April 06) 70.3 Der Regierungsrat des Kantons
MehrBegriffe und Messweisen
Vernehmlassungsentwurf 05.07.04 Anhang Begriffe und Messweisen 1. Gebäude und Gebäudeteile 1.1 Gebäude Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung
MehrDer Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat
08/75 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Nutzungsplanung; Einzonung Arbeitszone "Hornerfeld": Änderung des Bauzonenplans und der Bauordnung vom 22. Mai 1997 sowie Änderung des Kulturlandplans
MehrReglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden
Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden vom 6. September 980 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. 6 und 7 Abs. 4 der Vollziehungsverordnung
MehrReglement über den Prospektversand und die Benützung der Plakatständer bei Volkswahlen
GEMEINDE BIRSFELDEN 0-4 Reglement über den Prospektversand und die Benützung der Plakatständer bei Volkswahlen vom 3. April 07 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Geltungsbereich... A. Prospektversand...
MehrÜberbauung Schürhof (bisher Schwyzerhüsli)
Überbauung Schürhof (bisher Schwyzerhüsli) Interne Richtlinien der Politischen Gemeinde Urdorf für die Beurteilung von zukünftigen baulichen Veränderungen Gültig ab 1. Januar 2015 Erstmals überarbeitet
Mehr21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Quartierplan "Zinsmattweg"
21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Quartierplan "Zinsmattweg" GEMEINDE OBERDORF / Quartierplan "Zinsmattweg" Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf erlässt, gestützt auf 4 des BauG vom 15.06.1967,
Mehr