Gemeinde Schönenbuch. Kanton Basel-Landschaft. Teilrevision Zonenreglement Siedlung Mitwirkungsbericht gemäss 2 RBV

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1 Gemeinde Kanton Basel-Landschaft Teilrevision Zonenreglement Siedlung Mitwirkungsbericht gemäss 2 RBV Inhalt: 1. Ausgangslage 2. Gegenstand der Mitwirkung 3. Durchführung des Verfahrens 4. Mitwirkungseingaben 5. Auswertung der Eingaben 6. Bekanntmachung Bearbeitung: Kommission Teilrevision Zonenreglement Siedlung : Marc Wittwer, Präsident, Tel , marc.wittwer@gmail.com André Knubel, Vertreter Gemeinderat Markus Chapuis, Mitglied Erwin Hottinger, Mitglied Peter Kraus, Mitglied

2 1 Ausgangslage 1.1 Ausgangslage Mit dem Inkrafttreten des neuen kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sowie der dazugehörenden Verordnung (RBV) am 01. Januar 1999 ist eine veränderte übergeordnete Rahmengesetzgebung auf kantonaler Ebene vorhanden. Die Gemeinde sieht die Teilrevisionsarbeiten im Wesentlichen in der Förderung der verdichteten Bauweise. 1.2 Planungskoordination Der Gemeinderat (GR) hat die Bevölkerung über die Arbeiten und den Stand der Planung orientiert. Der Gemeinderat hat nach Abschluss der umfassenden Planungsarbeiten, abgestützt auf die neuen Planungsinstrumente, die Bevölkerung am 24. September 2014 zu einer Orientierungsversammlung eingeladen und damit das Mitwirkungsverfahren gemäss 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes eingeleitet. Die Bevölkerung wurde zudem über das Mitteilungsblatt (Publikationsorgan der Gemeinde) und die Internetseite der Gemeinde informiert. Der vorliegende Mitwirkungsbericht bezieht in der Folge Stellung zur Reaktion und Eingaben aus der Bevölkerung. 2 Gegenstand der Mitwirkung Folgende Dokumente waren Bestandteil der Mitwirkungsunterlagen, welche während der Mitwirkungsfrist bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auflagen: - Mitwirkungsunterlagen Teilrevision Zonenreglement Siedlung (Vergleich Bestehendes Reglement & Vorschlag Kommission ) - Präsentation "Teilrevision Zonenreglement" vom 24. September 2014 Der Zonenplan und das Zonenreglement Siedlung bilden grundeigentumsverbindliche Planungsinstrumente. Diese Planungsinstrumente unterstehen der Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung, werden anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufgelegt (Einsprachemöglichkeit) und sind in der Folge vom Regierungsrat zu genehmigen, bevor sie in Rechtskraft erwachsen. Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 2

3 3 Durchführung des Verfahrens Der Gemeinderat hat die Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens im Sinne von Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes in Verbindung mit 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes im Mitteilungsblatt publiziert. - Am 24. September 2014 hat der Gemeinderat die Bevölkerung zu einer Orientierungsversammlung eingeladen, an welcher die neuen Planungsinstrumente durch die Kommission vorgestellt wurden. - Öffentliche Einsichtnahme und Auskunftserteilung im Anschluss an die Orientierungsversammlung: Öffentliche Einsichtnahme in die Planungsdokumente (bei der Gemeindeverwaltung) / Mitwirkungsdauer vom 29. September 31. Oktober Die Bevölkerung bzw. die Planungsbetroffenen sind gebeten worden, ihre schriftlichen Stellungnahmen und Eingaben bis zum 3. November 2014 an den Gemeinderat zu richten. 4 Mitwirkungseingaben Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens sind 6 Eingaben beim Gemeinderat eingegangen René Knecht, Neumattweg Neumattweg Walter Opferkuch, Neumattweg Elsbeth Sütterlin, Rebgartenstrasse Walter Grölly, Leimenweg A.+ H. Oser-Ueberschlag, Längeweg 17 + M.+ M. Oser-Mundwiler, Im Feldelin 7 5 Auswertung der Eingaben Das Mitwirkungsverfahren dient dazu, bereits in einer frühen Planungsphase, d.h. bevor rechtskräftige Beschlüsse gefasst werden, allfällige Problempunkte rechtzeitig zu eruieren. Damit können nicht erkannte Probleme und berechtigte Anliegen, die evtl. später zur Ergreifung von Rechtsbegehren führen können, bereits in der Entwurfsphase der Planung gebührend berücksichtigt werden, wenn sie sich im Rahmen der Zielsetzungen als sachdienlich erweisen. Somit können aufgrund der erfolgten Eingabenauswertung im Wesentlichen die nachfolgend aufgelisteten Themen und Eingabepunkte angeführt werden. Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 3

4 Nr Eingabethema Eingebende Beschluss Kommission & GR 1 Freigabe der Dachlandschaften Antrag um Aufhebung der Freigabe der Vorschriften betreffend Dachformen. Die zulässigen Dachformen sollen definiert und explizit im Reglement aufgeführt werden. René Knecht, Neumattweg 12, Die Eingabe wird berücksichtigt. Wir schlagen folgende Umsetzung vor: Folgende Dachformen sollen zugelassen werden: Satteldach, Krüppelwalmdach, Flachdach, Pultdach, Satteldach mit Widerkehr, Walmdach, Mansarddach, Tonnendach (Skizzen siehe Anhang 1) 2 Freifläche für Wintergärten & gedeckte Sitzplätze beibehalten Wintergärten und gedeckte Sitzplätze sollen zusätzlich zur Bebauungsziffer von 30% erstellt werden (gemäss altem Reglement) Die deutliche Erhöhung der Bebauungsziffer kann nur in Kombination mit dem Wegfall von nutzungsfreien Bauten erfolgen. Durch eine noch dichtere Bebauung könnten zudem nachbarliche Probleme auftauchen. Die Kommission & der GR erachten die Bebauungsmöglichkeiten bzw. die Höhe der Bebauungsziffer in Kombination mit dem Wegfall der nutzungsfreien Bauten als ausgewogene Variante. Die Kommission und der GR halten, gestützt auf die dargelegten Gründe an den Bestimmungen im revidierten Zonenreglement fest. 3 Dachaufbauten & Dacheinschnitte Die Liberalisierung bei der Dimensionierung der Dachaufbauten führt zu einer Drei- Geschossigkeit, was abgelehnt wird Die Eingabe wird teilweise berücksichtigt. Nebst dem Hinweis gemäss Eingabethema 4 wird auch folgende Definition in Art. 26, Abs. 1 beibehalten: Der Übergang der Dachhaut des Aufbaues in das Dach des Gebäudes muss mindestens 0.5m tiefer als der First des Hauptdaches liegen. 4 Durchführung der Dachhaut Plädierung für Beibehaltung der Regelung für die Durchführung der Dachhaut unter den Aufbauten Die Eingabe wird berücksichtigt und der bestehende Paragraph wird beibehalten. Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 4

5 5 Dachformen bei Garagen Beibehaltung der Regelung Für freistehende Garagen sind Flachdächer zulässig Die Eingabe wird gemäss Eingabethema Nr. 1 berücksichtigt. 6 Gebäudehöhe Kleinbauten Antrag um Messung der Gebäudehöhe von Kleinbauten ab OK höchstem Terrain Die Eingabe wird berücksichtigt. Die Kommission und der GR schlagen folgende Umsetzung vor: Die Fassaden- resp. die Gebäudehöhe wird jeweils an der äussersten Fassadenflucht vom höchsten Punkt des gewachsenen Terrains aus gemessen. 7 Grünflächenziffer Grünflächenziffer soll nicht ins Zonenreglement aufgenommen werden. Walter Grölly, Leimenweg 6, Die Eingabe wird berücksichtigt. Auf die Einführung einer Grünflächenziffer wird verzichtet. 8 Reglement allgemein Einverstanden mit sämtlichen Änderungen Walter Opferkuch, Neumattweg 8, Die Kommission und der GR bedanken sich für das positive Feedback. 9 Gebäudehöhe / Fassadenhöhe / Geschossigkeit Wünscht eine bessere Lösung für Gebäude in Hanglage. Elsbeth Sütterlin, Rebgartenstrasse 5, Die Eingabe wird berücksichtigt. Die Kommission und der GR schlagen folgende Umsetzung vor: Bei versetzter Geschossbauweise muss für jeden versetzten Teil die Fassaden und die Gebäudehöhe separat eingehalten werden. Die Fassadenhöhe wird beim Gebäudeversatz ab dem gewachsenen Terrain gemessen. Bereits im aktuellen Reglement enthalten ist ein Paragraph, dass eine Fassade auf 55% der Länge abgegraben werden darf und dass die Abgrabungen nicht zur Fassadenhöhe zählen. Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 5

6 10 Freigabe der Dachlandschaften Keine gänzliche Freigabe der Dachlandschaften. Beibehaltung der Auflistung der erlaubten Dachlandschaften. Neu sollen zu den Steildächern auch Flachdächer erlaubt sein. Die Eingabe wird gemäss Eingabethema Nr. 1 berücksichtigt. 11 Freigabe der Dachlandschaften Attikageschosse mit einer max. Höhe von 3 m bei umlaufenden Fassadenabstand von 1,50 m sollten erlaubt sein. Die Kommission und der GR möchten, dass das Gebäudeprofil in jedem Fall eingehalten werden muss. Die Kommission und der GR halten, gestützt auf die dargelegten Gründe an den Bestimmungen im revidierten Zonenreglement fest. 12 Vordächer & Balkone Vordächer und Balkone sollen bis 2,5 m (und nicht nur 1,5 m) nicht zur Bebauung gerechnet werden. Vordächer & Balkone mit 2.5m würden eher als Unterstand dienen, statt als Vordach bzw. Balkon. Die Kommission und der GR halten, gestützt auf die dargelegten Gründe an den Bestimmungen im revidierten Zonenreglement fest. 6 Bekanntmachung Zum Abschluss des Mitwirkungsverfahrens wird der vorliegende Mitwirkungsbericht, gestützt auf 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV), ab dem 12. Februar 2015 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. In Ergänzung dazu wird der Mitwirkungsbericht auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auflage und die Internetaufschaltung des Mitwirkungsberichtes werden zudem im amtlichen Mitteilungsblatt publiziert. Den Mitwirkenden wird dieser Mitwirkungsbericht direkt zugestellt., GEMEINDERAT SCHÖNENBUCH Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeverwalter: Markus Oser Marcel Friederich Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 6

7 Anhang 1 / Dachformen Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenreglement Siedlung, Seite 7

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