Trennung im Alter. Vortragsreihe Wohlbefinden im Alter der Stadt Zürich Volkshaus, 3. September 2018

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1 Trennung im Alter Vortragsreihe Wohlbefinden im Alter der Stadt Zürich Volkshaus, 3. September 2018 Rechtsanwalt lic. iur. Silvano Arpino Fachanwalt SAV Familienrecht

2 Programm 1. Verschiedene rechtliche Möglichkeiten für «Trennung» 2. AHV (1. Säule) 3. Berufliche Vorsorge (2. Säule) 4. Güterrecht (eheliches Vermögen, 3. Säule) 5. Unterhalt 6. Erbrecht 7. Sonstiges

3 Verschiedene rechtliche Möglichkeiten für «Trennung» Aussergerichtliche Trennung: Trennungsvereinbarung Vorteil: Kein Gerichtsverfahren, Kosten Nachteil: begrenzte Verbindlichkeit, gewisse Rechtswirkungen bleiben aus Gerichtliche «Trennung» Eheschutz Ehescheidung Ehetrennung (selten)

4 Eheschutz (1/2) Was ist das? Getrenntleben wird durch gerichtlichen Entscheid geregelt Genehmigung einer Trennungsvereinbarung (Erhöhung der Bindungs- und Rechtswirkung) Was wird geregelt? Nutzung der ehelichen Wohnung Kinderbelange (Obhut, Betreuungsanteile bzw. Besuchsrecht, Kindesunterhalt, ev. Kindesschutzmassnahmen; i.d.r. keine Neuregelung der elterlichen Sorge). Ehegatten-Unterhalt allenfalls Gütertrennung (ABER: keine Aufteilung des Vermögens)

5 Eheschutz (2/2) Wichtige Punkte: gilt als gerichtliche Trennung (AHV-Rente) sozialversicherungsrechtliche Absicherung bleibt bestehen Erbberechtigung der Ehegatten bleibt bestehen (Pflichtteil) kein Ausgleich in beruflicher Vorsorge kein Ausgleich des ehelichen Vermögens

6 Scheidung (1/2) Wann ist eine Scheidung möglich? «Jederzeit» mit gemeinsamen Scheidungsbegehren «Jederzeit» bei Unzumutbarkeit (sehr selten) nach zwei Jahren Getrenntleben ohne Zustimmung (Scheidungsklage) Was wird geregelt? Auflösung der Ehe ( Erbrecht, Sozialversicherungsrecht) Kinderbelange Ehegatten-Unterhalt. güterrechtliche Auseinandersetzung = Aufteilung eheliches Vermögen Vorsorgeausgleich (Aufteilung der «ehelichen» Pensionskasse, 2. Säule)

7 Scheidung (2/2) Wichtige Punkte: Ausgleich in beruflicher Vorsorge, dafür entfällt sozialversicherungsrechtliche Absicherung Ausgleich des ehelichen Vermögens Erbberechtigung entfällt

8 Ehetrennung Regelung einer dauerhaften Trennung, ohne Scheidung gleiche Voraussetzung wie Scheidung gleiches Verfahren wie Scheidung Gütertrennung tritt von Gesetzes wegen ein und güterrechtliche Auseinandersetzung wird durchgeführt (Unterschied Eheschutz) sozialversicherungsrechtliche Absicherung bleibt bestehen kein Ausgleich in beruflicher Vorsorge Erbberechtigung der Ehegatten bleibt bestehen (Pflichtteil)

9 «Trennung» und AHV Plafonierung der AHV-Rente AHV-Splitting AHV Witwen- und Witwerrenten

10 Plafonierung der AHV-Rente Was bedeutet Plafonierung der AHV-Renten? Kürzung der Renten: max. 150 Prozent des Höchstbetrags maximale Rente beider Ehegatten CHF 3 525, anstatt CHF (2 x CHF 2 350) Begründung: unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / ein Haushalt mit zwei Personen ist weniger teuer, als zwei Haushalte mit je einer Person. Wann entfällt Plafonierung? gerichtliche Trennung (auch Eheschutz) Scheidung einfache Trennung hat keinen Einfluss

11 AHV-Splitting Was bedeutet AHV-Splitting? Ausgleich in der 1. Säule Die während den Ehejahren erzielten gemeinsamen Einkommen werden für die Rentenberechnung aufgeteilt und je zur Hälfte beiden Ehegatten gutgeschrieben. Wann wird das AHV-Splitting durchgeführt? Nicht aufgrund einer Trennung Bei Verheirateten: wenn beide Ehegatten das Rentenalter erreicht haben im Falle der Scheidung

12 AHV Witwen- und Witwerrenten (1/2) Einfluss der «Trennung» auf Witwen- und Witwerrente? (gerichtliche) Trennung hat keinen Einfluss: Absicherung bleibt bestehen Bei Scheidung entfällt grundsätzlich Absicherung Anspruch auf Witwenrente trotz Scheidung? Ja, wenn Ehe mind. 10 Jahre dauerte und Kinder vorhanden Ja, wenn Ehe mind. 10 Jahre dauerte und Scheidung nach 45. Altersjahr Ja, wenn Kinder erst nach 45. Altersjahr mündig werden befristeter Anspruch, wenn und solange Kinder unter 18 Jahren

13 AHV Witwen- und Witwerrenten (2/2) Anspruch auf Witwerrente trotz Ehescheidung? Solange Kinder unter 18 Jahren gleiche Voraussetzungen für Hinterlassenenrente bei eingetragener Partnerschaft Schlussfolgerung/Tipp: Vorsicht bei Scheidung kurz vor Ablauf der 10 jährigen Ehedauer oder des 45. Altersjahres

14 Berufliche Vorsorge (1/5) Hat Trennung einen Einfluss auf die berufliche Vorsorge? Nein, erst bei Scheidung erfolgt sog. Vorsorgeausgleich Was bedeutet Vorsorgeausgleich? Ausgleich in der 2. Säule (d.h. berufliche Vorsorge, Pensionskasse, nicht 3. Säule!) Während der Ehe bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbene Leistungen beider Ehegatten werden hälftig geteilt = Differenz zwischen Guthaben bei Einleiten Scheidung (neu) und Guthaben bei Eheschliessung (aufgezinst)

15 Berufliche Vorsorge (2/5) Gibt es verschiedene Arten Vorsorgeausgleich? Ausgleich vor Eintritt Vorsorgefall (Alter oder Invalidität): = Teilung der Austrittsleistung Ausgleich nach Eintritt Vorsorgefall Invalidität: = hypothetische Austrittsleistung wird geteilt Ausgleich nach Eintritt Vorsorgefall Rentenalter: = Renten werden geteilt

16 Berufliche Vorsorge (3/5) Ausnahmen vom Grundsatz der hälftigen Teilung? Abweichen durch Vereinbarung: Verzicht über- oder unterhälftige Teilung wenn angemessene Alters- und Invalidenvorsorge des verzichtenden Ehegatten gewährleistet ist oder wichtige Gründe vorliegen Abweichen durch Gerichtsurteil Verweigern / unterhälftige Teilung aus wichtigen Gründen, wenn hälftige Teilung unbillig oder rechtsmissbräuchlich Überhälftige Teilung bei fortdauernder Kinderbetreuung und einseitige Erwerbseinbusse nach der Scheidung

17 Berufliche Vorsorge (4/5) Warum durch Vereinbarung von gesetzlicher Regelung abweichen? Rentenkürzung verhindern Erhöhung der Mittel im Vorsorgekreis Steueroptimierung durch Schaffung von Wiedereinkaufsmöglichkeit Lassen Sie sich durch eine Fachperson beraten!

18 Berufliche Vorsorge (5/5) Anspruch auf Hinterlassenenrente (Witwen- oder Witwerrente) aus beruflicher Vorsorge nach Scheidung? Ja, aber Voraussetzungen dafür strenger als bei AHV unterscheiden zwischen obligatorischen und ausserobligatorischen Ansprüchen (hier Reglement konsultieren) obligatorischer Bereich: Anspruch, wenn Ehedauer mindestens zehn Jahre und im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente festgesetzt wurde Leistungen können um Betrag gekürzt werden, um den sie zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen (insb. AHV, IV) den Anspruch aus dem Scheidungsurteil übersteigen

19 Güterrecht (1/2) Welche verschiedenen Regelungen gibt es (Güterstände)? Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Gütertrennung (Ehevertrag, richterliche Anordnung, Gesetz) Gütergemeinschaft (Ehevertrag) Wann wird das eheliche Vermögen aufgeteilt? Scheidung gerichtliche Trennung (nicht Eheschutz) Tod (Güterrecht kommt vor dem Erbrecht!)

20 Güterrecht (2/2) Was wird geteilt (Errungenschaftsbeteiligung)? Errungenschaft beider Ehegatten Ersparnisse aus Arbeitserwerb (z.b. 3. Säule, gemeinsames Haus) Erträge des Eigenguts (Zinsen, Dividenden, Mieterträge etc.) Nicht geteilt wird Eigengut (voreheliches Vermögen, Schenkungen, Erbschaften, Ersatzanschaffungen)

21 Unterhalt Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt bei sog. lebensprägender Ehe: Anspruch auf Weiterführung der gelebten Lebenshaltung Unterhaltsanspruch, sofern man Lebenshaltung nicht selber finanzieren kann und der andere Ehegatte leistungsfähig ist Zu Einkommen zählen Arbeitserwerb, Erwerbsersatz, Renten, Vermögensertrag und unter gewissen Voraussetzungen Vermögensverzehr i.d.r. entfällt nach Pensionierung Leistungsfähigkeit für Unterhalt und Renteneinkommen tritt an Stelle von nachehelichem Unterhalt

22 Erbrecht Was ist bei der Trennung zu beachten? Trennung hat keine Folgen auf Erbrecht (Pflichtteil bleibt) Testamente und Erbverträge sind deshalb zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen Was ist bei der Scheidung zu beachten? Erbberechtigung des anderen Ehegatten entfällt Testamente vor Einleitung der Scheidung fallen dahin ist eine Absicherung des Ex-Ehegatten angestrebt, muss dies bedacht und verfügt werden

23 Weitere bei Trennung im Alter zu beachtende Punkte Prüfen Sie die Notwendigkeit eines Vorsorgeauftrages und/oder Patientenverfügung, überprüfen Sie bestehende Anordnungen Prüfen Sie Begünstigtenregelung von Lebensversicherungen Konsultieren Sie Fachpersonen (insb. Güterrecht und Altersvorsorge sind komplex und Konsequenzen weitreichend) Ziehen Sie einvernehmliche Konfliktlösung in Betracht (gemeinsame Beauftragung eines Anwaltes, Mediation, Paarberatung etc.)

24 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Fragen und Anregungen? Silvano Arpino Rechtsanwalt, lic. iur. Fachanwalt SAV Familienrecht AH4 AG FAMILY LAW EXPERTS Seefeldstrasse 301 Postfach 8034 Zürich T F arpino@ah4.law

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