Trennung im Alter. Vortragsreihe Wohlbefinden im Alter der Stadt Zürich Volkshaus, 3. September 2018
|
|
- Innozenz Burgstaller
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Trennung im Alter Vortragsreihe Wohlbefinden im Alter der Stadt Zürich Volkshaus, 3. September 2018 Rechtsanwalt lic. iur. Silvano Arpino Fachanwalt SAV Familienrecht
2 Programm 1. Verschiedene rechtliche Möglichkeiten für «Trennung» 2. AHV (1. Säule) 3. Berufliche Vorsorge (2. Säule) 4. Güterrecht (eheliches Vermögen, 3. Säule) 5. Unterhalt 6. Erbrecht 7. Sonstiges
3 Verschiedene rechtliche Möglichkeiten für «Trennung» Aussergerichtliche Trennung: Trennungsvereinbarung Vorteil: Kein Gerichtsverfahren, Kosten Nachteil: begrenzte Verbindlichkeit, gewisse Rechtswirkungen bleiben aus Gerichtliche «Trennung» Eheschutz Ehescheidung Ehetrennung (selten)
4 Eheschutz (1/2) Was ist das? Getrenntleben wird durch gerichtlichen Entscheid geregelt Genehmigung einer Trennungsvereinbarung (Erhöhung der Bindungs- und Rechtswirkung) Was wird geregelt? Nutzung der ehelichen Wohnung Kinderbelange (Obhut, Betreuungsanteile bzw. Besuchsrecht, Kindesunterhalt, ev. Kindesschutzmassnahmen; i.d.r. keine Neuregelung der elterlichen Sorge). Ehegatten-Unterhalt allenfalls Gütertrennung (ABER: keine Aufteilung des Vermögens)
5 Eheschutz (2/2) Wichtige Punkte: gilt als gerichtliche Trennung (AHV-Rente) sozialversicherungsrechtliche Absicherung bleibt bestehen Erbberechtigung der Ehegatten bleibt bestehen (Pflichtteil) kein Ausgleich in beruflicher Vorsorge kein Ausgleich des ehelichen Vermögens
6 Scheidung (1/2) Wann ist eine Scheidung möglich? «Jederzeit» mit gemeinsamen Scheidungsbegehren «Jederzeit» bei Unzumutbarkeit (sehr selten) nach zwei Jahren Getrenntleben ohne Zustimmung (Scheidungsklage) Was wird geregelt? Auflösung der Ehe ( Erbrecht, Sozialversicherungsrecht) Kinderbelange Ehegatten-Unterhalt. güterrechtliche Auseinandersetzung = Aufteilung eheliches Vermögen Vorsorgeausgleich (Aufteilung der «ehelichen» Pensionskasse, 2. Säule)
7 Scheidung (2/2) Wichtige Punkte: Ausgleich in beruflicher Vorsorge, dafür entfällt sozialversicherungsrechtliche Absicherung Ausgleich des ehelichen Vermögens Erbberechtigung entfällt
8 Ehetrennung Regelung einer dauerhaften Trennung, ohne Scheidung gleiche Voraussetzung wie Scheidung gleiches Verfahren wie Scheidung Gütertrennung tritt von Gesetzes wegen ein und güterrechtliche Auseinandersetzung wird durchgeführt (Unterschied Eheschutz) sozialversicherungsrechtliche Absicherung bleibt bestehen kein Ausgleich in beruflicher Vorsorge Erbberechtigung der Ehegatten bleibt bestehen (Pflichtteil)
9 «Trennung» und AHV Plafonierung der AHV-Rente AHV-Splitting AHV Witwen- und Witwerrenten
10 Plafonierung der AHV-Rente Was bedeutet Plafonierung der AHV-Renten? Kürzung der Renten: max. 150 Prozent des Höchstbetrags maximale Rente beider Ehegatten CHF 3 525, anstatt CHF (2 x CHF 2 350) Begründung: unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / ein Haushalt mit zwei Personen ist weniger teuer, als zwei Haushalte mit je einer Person. Wann entfällt Plafonierung? gerichtliche Trennung (auch Eheschutz) Scheidung einfache Trennung hat keinen Einfluss
11 AHV-Splitting Was bedeutet AHV-Splitting? Ausgleich in der 1. Säule Die während den Ehejahren erzielten gemeinsamen Einkommen werden für die Rentenberechnung aufgeteilt und je zur Hälfte beiden Ehegatten gutgeschrieben. Wann wird das AHV-Splitting durchgeführt? Nicht aufgrund einer Trennung Bei Verheirateten: wenn beide Ehegatten das Rentenalter erreicht haben im Falle der Scheidung
12 AHV Witwen- und Witwerrenten (1/2) Einfluss der «Trennung» auf Witwen- und Witwerrente? (gerichtliche) Trennung hat keinen Einfluss: Absicherung bleibt bestehen Bei Scheidung entfällt grundsätzlich Absicherung Anspruch auf Witwenrente trotz Scheidung? Ja, wenn Ehe mind. 10 Jahre dauerte und Kinder vorhanden Ja, wenn Ehe mind. 10 Jahre dauerte und Scheidung nach 45. Altersjahr Ja, wenn Kinder erst nach 45. Altersjahr mündig werden befristeter Anspruch, wenn und solange Kinder unter 18 Jahren
13 AHV Witwen- und Witwerrenten (2/2) Anspruch auf Witwerrente trotz Ehescheidung? Solange Kinder unter 18 Jahren gleiche Voraussetzungen für Hinterlassenenrente bei eingetragener Partnerschaft Schlussfolgerung/Tipp: Vorsicht bei Scheidung kurz vor Ablauf der 10 jährigen Ehedauer oder des 45. Altersjahres
14 Berufliche Vorsorge (1/5) Hat Trennung einen Einfluss auf die berufliche Vorsorge? Nein, erst bei Scheidung erfolgt sog. Vorsorgeausgleich Was bedeutet Vorsorgeausgleich? Ausgleich in der 2. Säule (d.h. berufliche Vorsorge, Pensionskasse, nicht 3. Säule!) Während der Ehe bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbene Leistungen beider Ehegatten werden hälftig geteilt = Differenz zwischen Guthaben bei Einleiten Scheidung (neu) und Guthaben bei Eheschliessung (aufgezinst)
15 Berufliche Vorsorge (2/5) Gibt es verschiedene Arten Vorsorgeausgleich? Ausgleich vor Eintritt Vorsorgefall (Alter oder Invalidität): = Teilung der Austrittsleistung Ausgleich nach Eintritt Vorsorgefall Invalidität: = hypothetische Austrittsleistung wird geteilt Ausgleich nach Eintritt Vorsorgefall Rentenalter: = Renten werden geteilt
16 Berufliche Vorsorge (3/5) Ausnahmen vom Grundsatz der hälftigen Teilung? Abweichen durch Vereinbarung: Verzicht über- oder unterhälftige Teilung wenn angemessene Alters- und Invalidenvorsorge des verzichtenden Ehegatten gewährleistet ist oder wichtige Gründe vorliegen Abweichen durch Gerichtsurteil Verweigern / unterhälftige Teilung aus wichtigen Gründen, wenn hälftige Teilung unbillig oder rechtsmissbräuchlich Überhälftige Teilung bei fortdauernder Kinderbetreuung und einseitige Erwerbseinbusse nach der Scheidung
17 Berufliche Vorsorge (4/5) Warum durch Vereinbarung von gesetzlicher Regelung abweichen? Rentenkürzung verhindern Erhöhung der Mittel im Vorsorgekreis Steueroptimierung durch Schaffung von Wiedereinkaufsmöglichkeit Lassen Sie sich durch eine Fachperson beraten!
18 Berufliche Vorsorge (5/5) Anspruch auf Hinterlassenenrente (Witwen- oder Witwerrente) aus beruflicher Vorsorge nach Scheidung? Ja, aber Voraussetzungen dafür strenger als bei AHV unterscheiden zwischen obligatorischen und ausserobligatorischen Ansprüchen (hier Reglement konsultieren) obligatorischer Bereich: Anspruch, wenn Ehedauer mindestens zehn Jahre und im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente festgesetzt wurde Leistungen können um Betrag gekürzt werden, um den sie zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen (insb. AHV, IV) den Anspruch aus dem Scheidungsurteil übersteigen
19 Güterrecht (1/2) Welche verschiedenen Regelungen gibt es (Güterstände)? Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Gütertrennung (Ehevertrag, richterliche Anordnung, Gesetz) Gütergemeinschaft (Ehevertrag) Wann wird das eheliche Vermögen aufgeteilt? Scheidung gerichtliche Trennung (nicht Eheschutz) Tod (Güterrecht kommt vor dem Erbrecht!)
20 Güterrecht (2/2) Was wird geteilt (Errungenschaftsbeteiligung)? Errungenschaft beider Ehegatten Ersparnisse aus Arbeitserwerb (z.b. 3. Säule, gemeinsames Haus) Erträge des Eigenguts (Zinsen, Dividenden, Mieterträge etc.) Nicht geteilt wird Eigengut (voreheliches Vermögen, Schenkungen, Erbschaften, Ersatzanschaffungen)
21 Unterhalt Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt bei sog. lebensprägender Ehe: Anspruch auf Weiterführung der gelebten Lebenshaltung Unterhaltsanspruch, sofern man Lebenshaltung nicht selber finanzieren kann und der andere Ehegatte leistungsfähig ist Zu Einkommen zählen Arbeitserwerb, Erwerbsersatz, Renten, Vermögensertrag und unter gewissen Voraussetzungen Vermögensverzehr i.d.r. entfällt nach Pensionierung Leistungsfähigkeit für Unterhalt und Renteneinkommen tritt an Stelle von nachehelichem Unterhalt
22 Erbrecht Was ist bei der Trennung zu beachten? Trennung hat keine Folgen auf Erbrecht (Pflichtteil bleibt) Testamente und Erbverträge sind deshalb zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen Was ist bei der Scheidung zu beachten? Erbberechtigung des anderen Ehegatten entfällt Testamente vor Einleitung der Scheidung fallen dahin ist eine Absicherung des Ex-Ehegatten angestrebt, muss dies bedacht und verfügt werden
23 Weitere bei Trennung im Alter zu beachtende Punkte Prüfen Sie die Notwendigkeit eines Vorsorgeauftrages und/oder Patientenverfügung, überprüfen Sie bestehende Anordnungen Prüfen Sie Begünstigtenregelung von Lebensversicherungen Konsultieren Sie Fachpersonen (insb. Güterrecht und Altersvorsorge sind komplex und Konsequenzen weitreichend) Ziehen Sie einvernehmliche Konfliktlösung in Betracht (gemeinsame Beauftragung eines Anwaltes, Mediation, Paarberatung etc.)
24 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Fragen und Anregungen? Silvano Arpino Rechtsanwalt, lic. iur. Fachanwalt SAV Familienrecht AH4 AG FAMILY LAW EXPERTS Seefeldstrasse 301 Postfach 8034 Zürich T F arpino@ah4.law
Inhalt. Vorwort Trennung als Vorstufe zur Scheidung 13
Vorwort 10 1. Trennung als Vorstufe zur Scheidung 13 Warum eine Trennung? 14 Gemeinsame Vereinbarung oder gerichtliche Regelung? 15 Das Verfahren vor Eheschützgericht 17 Was muss geregelt werden? 18 Bei
MehrScheidung. I Ratgeber I. Daniel Trachsel. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis UNIVERSTAT ST, W E N
Daniel Trachsel Scheidung Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis UNIVERSTAT ST, W E N HOCHSCHULE FUR WIRTSCHAFTS-. RECHTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEC. Bl5LIBTHEK I Ratgeber I Vorwort... 10 1. Trennung als
MehrWarum eine Trennung? 14 Gemeinsame Vereinbarung oder gerichtliche Regelung? 15 Das Verfahren vor Eheschutzgericht 17
Vorwort 10 1. Trennung als Vorstufe zur Scheidung 13 Warum eine Trennung? 14 Gemeinsame Vereinbarung oder gerichtliche Regelung? 15 Das Verfahren vor Eheschutzgericht 17 Was muss geregelt werden? 18 Bei
MehrEheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen
17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen Rechtsgrundlagen Unterhalt der Familie: Art. 163 ff. ZGB Eheschutzmassnahmen: Art. 173 ff. ZGB Trennungsunterhalt: Art. 118 Abs. 2 in Verbindung
MehrDIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT
DIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT Lars Hauser, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M. ALTENBURGER LTD legal + tax Seestrasse 39 8700 Küsnacht Unternehmer Forum Schweiz Davos Kongress Treuhand
MehrAusnahmen vom Vorsorgeausgleich
Ausnahmen vom Vorsorgeausgleich Symposium Familienrecht 14./15. September 2017 Prof. Dr. Alexandra Jungo Symposium Familienrecht 14./15. September 2017 1 ÜBERSICHT I. Vom Verbot zur Zulässigkeit als Grundsatz
MehrEheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen
17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen Rechtsgrundlagen Unterhalt der Familie: Art. 163 ff. ZGB Eheschutzmassnahmen: Art. 173 ff. ZGB Trennungsunterhalt: Art. 118 Abs. 2 in Verbindung
MehrVorsorgeausgleich bei Ehescheidung oder gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft: die Folgen für die berufliche Vorsorge
Version 01.01.2017 Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung oder gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft: die Folgen für die berufliche Vorsorge Die Scheidung einer Ehe oder die gerichtliche
MehrVererben: juristische Tipps
Herbstveranstaltung HEV Luzern Vererben: juristische Tipps 15. September 2009 Inhaltsübersicht I. Einleitung II. III. IV. Güterrecht Schwerpunkt: Errungenschaftsbeteiligung Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
MehrÜbungen im Familienrecht Nachehelicher Unterhalt und Vorsorgeausgleich
Übungen im Familienrecht Nachehelicher Unterhalt und Vorsorgeausgleich lic.iur. Christine Arndt, Rechtsanwältin, CAS Familienrecht Langner Arndt Rechtsanwälte AG, Zürich Voraussetzungen für einen Anspruch
MehrScheidungsrecht Beratung und Information C/D
J Scheidungsrecht Beratung und Information C/D Trennung und Scheidung 10 Überlegungen vor einer Scheidung oder Trennung 11 Möglichkeiten der Scheidung und Trennung 11 Scheidung auf gemeinsames Begehren
MehrNachtrag Nr. 1 zum Vorsorgereglement Vorsorge. Rente. Versicherung
Nachtrag Nr. 1 zum Vorsorgereglement 2014 Vorsorge Rente Versicherung Reglementsänderung beschlossen an der Stiftungsratssitzung vom 1. Dezember 2016 gültig ab 1. Januar 2017 Die neuen Bestimmungen sind
MehrVortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag
MehrGrundriss des Eherechts
Cyril Hegnauer em. Professor an der Universität Zürich Peter Breitschmid Dr. iur. Grundriss des Eherechts Vierte, überarbeitete Auflage Stämpfli Verlag AG Bern 2000 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Tafeln
MehrAndrea Gisler, geschäftsführende Präsidentin lic. iur. Rechtsanwältin und Mediatorin SAV
Andrea Gisler, geschäftsführende Präsidentin lic. iur. Rechtsanwältin und Mediatorin SAV 1 Seit 1914 unterstützt vernetzt und vertritt die Zürcher Frauenzentrale die Anliegen von Frauen in Politik, Beruf,
MehrAktuelles aus der Beruflichen Vorsorge und Altersreform Othmar Simeon, 31. Oktober 2016
Aktuelles aus der Beruflichen Vorsorge und Altersreform 2020 Othmar Simeon, 31. Oktober 2016 Drei-Säulen-Prinzip in der Schweiz 1. Säule Existenzsicherung Staatliche Vorsorge 2. Säule Sicherung der gewohnten
MehrÜbungen im Familienrecht (FS 2017)
Übungen im Familienrecht (FS 2017) Nachehelicher Unterhalt und Vorsorgeausgleich lic.iur. Christine Arndt, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Familienrecht Langner Arndt Rechtsanwälte AG, Zürich Voraussetzungen
MehrScheidungsrecht Beratung und Information
J Scheidungsrecht Beratung und Information (T) Trennung und Scheidung 10 Überlegungen vor einer Scheidung oder Trennung 11 Möglichkeiten der Scheidung und Trennung 11 Scheidung auf gemeinsames Begehren
MehrDie Meistbegünstigung des Ehegatten
Die Meistbegünstigung des Ehegatten Nicole von Graffenried, Fürsprecherin und Notarin (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Zusammenspiel Ehe- und Erbrecht II. Eherecht
MehrVorwort 11. Innehalten und Klarheit gewinnen 14
Inhalt Vorwort 11 Q Überlegungen vor der Scheidung 13 Innehalten und Klarheit gewinnen 14 Scheidung - eine gemeinsame Aufgabe 14 Finanzielle Überlegungen 15 Wo stehen die Kinder im Konflikt der Eltern?
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung
Nichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung Prof. Dr. iur Thomas Gächter Seite 1 Übersicht: Nichteheliche Lebensgemeinschaft I. Einleitung: Familienrecht / Sozialversicherungsrecht II. III. IV. Definition
Mehr17. Güter- und erbrechtliche
Hans und Gerda heiraten. Es gilt für sie der ordentliche Güterstand. Nach 20- jähriger Ehe stirbt Hans plötzlich an einem Unfall. Sein Eigengut beträgt Fr. 20 000-, seine Errungenschaft Fr. 84 000.-, Gerdas
MehrZusammenleben in der Partnerschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft Lösung 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die
MehrZusammenleben in der Partnerschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die Mutter
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
Entwurf Expertenkommission, Mai 2009 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die
MehrEhescheidung oder gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft: die Folgen für die berufliche Vorsorge
Ehescheidung oder gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft: die Folgen für die berufliche Vorsorge Die Scheidung einer Ehe bzw. die gerichtliche Auflösung einer nach dem Bundesgesetz über
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse Zürich.
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 Symbole Formen des Zusammenlebens
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrGüterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin
Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin Todesfall 1. Stufe Güterrecht 2. Stufe Erbrecht Güterrechtliche
MehrEHEGATTE ZIEHT AUS. Kapitel 1 Allgemeines zum Getrenntleben 20. Kapitel 2 Hat die Trennung Folgen das Unternehmen? 23
5 Zum Autor 13 Einleitung 15 Für wen ist dieser Ratgeber bestimmt? 15 Wer gilt als Unternehmer oder Selbständiger? 16 Wer zählt zu den Gutverdienenden? 17 Unternehmerinnen 17 EHEGATTE ZIEHT AUS Kapitel
Mehr18 Jahre und urteilsfähig. Verwandschaft. Bestehende Ehe. Art. 62 ff. ZStV
Konkubinat, Ehe und eingetragene Gegenüberstellung von RA Bernhard Maag, Zürich (caselaw.ch) 26.4.2017 Konkubinat Ehe Eingetragene Gesetzliche Grundlagen Keine, allenfalls Rückgriff auf die Regeln der
Mehr14. Das eheliche Güterrecht, Übungen
14. Das eheliche Güterrecht, Übungen Ziel: Sie kennen die wirtschaftlichen Auswirkungen des ordentlichen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung der Ehe. Sie können Eigengut und Errungenschaft unterscheiden.
MehrScheidung? Was Sie wissen müssen.
PODIUM MÄRZ 2016 Scheidung? Was Sie wissen müssen. lic.iur. Stefanie Althaus, Rechtsanwältin lic.iur. Manuel Duss, Rechtsanwalt lic.iur. Silvano Arpino, Rechtsanwalt Moderation: Silvano Arpino Zürcher
MehrVorsorgeausgleich bei Scheidung
Übersicht Vorsorgeausgleich bei Scheidung Revisionsbedarf nach 10 Jahren Praxis Alexandra Rumo-Jungo IV. Angemessene Entschädigung und ihre Problemfelder insbesondere VI. Teilung statt angemessene Entschädigung
MehrArt. 14 Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Art. 14 wird um den neuen Abs. 7 ergänzt:
Pensionskasse der Stadt Frauenfeld c/o Finanzamt Rathausplatz 4 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 52 51 Fax 052 724 52 59 www.frauenfeld.ch Frauenfeld, 8. Dezember 2016 Unser Zeichen Reto Angehrn Tel. Direktwahl
MehrEIN EHEGATTE ZIEHT AUS
Inhaltsverzeichnis Zum Autor 14 Einleitung 16 Für wen ist dieser Ratgeber bestimmt? 16 Wer gilt als Unternehmer oder Selbständiger? 17 Wer zählt zu den Gutverdienenden? 18 Unternehmerinnen 18 TEIL A EIN
MehrAuswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die berufliche Vorsorge
Auswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die berufliche Vorsorge Urs Muntwyler Leiter Abteilung Aktiv Versicherte Voraussetzungen für eine eingetragene Partnerschaft Nach dem Partnerschaftsgesetz (PartG,
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrEHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT
Die Güterstände - Errungenschaftsbeteiligung "Ordentlicher Güterstand"; besteht ohne Ehevertrag von Gesetzes wegen; kann aber mittels Ehevertrag angepasst werden. - Gütergemeinschaft Mit Ehevertrag vereinbarter
MehrTeilung der Austrittsleistungen
Teilung der Austrittsleistungen Kommentar zum Vorsorgeausgleich gemäss Art. 122-124 lit. e ZGB und Art. 22-22 lit. f FZG Dieser Kommentar dient dazu, die Anwendung der Berechnungsblätter zu erklären und
MehrEhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.
EhEvErtrag Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene
Mehr5. Das Splittingverfahren in der AHV bei Ehescheidung
5. Das Splittingverfahren in der AHV bei Ehescheidung Ausgangslage: Nicht nur in der beruflichen Vorsorge, sondern ebenso im Bereich der ersten Säule (AHV/IV) wirkt sich eine Ehescheidung auf die zukünftigen
MehrGewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal Allgemeinbildung: Sicherheit / Familie
Seite 1 Lernziele: Die Bedeutung des Güterrechts erklären Den ordentlichen Güterstand erklären Gütertrennung und Gütergemeinschaft nennen Eigengut und Errungenschaft zuordnen und erklären Güteraufteilung
MehrVorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 16 1. Teil Das Eherecht 19 A. Das Eherecht im Allgemeinen 19 1. Übersicht 19 2. Staatsrechtliche
MehrFragen zu Ihrer Scheidung. Personalien Ehemann
Fragen zu Ihrer Scheidung Wenn Sie und Ihr Ehemann oder ihre Ehefrau über die Modalitäten ihrer Scheidung weitgehend einig sind, können Sie hier Ihre Scheidung einfach in die Wege leiten. Bitte füllen
MehrScheidung ^ ult.v. Beobachter. Faire Regelung für Kinder, Wohnung und Finanzen. Daniel Trachsel. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis. h int»a>9q.
Daniel Trachsel rfn&o Scheidung ^ ^ ult.v h int»a>9q. Faire Regelung für Kinder, Wohnung und Finanzen Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis 0.* -.''".JiswruJ tj(uif> ^llß-l ß.ii.** - f -,., -,. Beobachter
MehrEKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Nachlassplanung, Erbrecht, Testament
EKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Zürich, 26./27. März 2012 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. iur. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht
Mehrnewsletter Ehescheidung und Trennung Vorgehensweisen beim Scheitern einer Ehe
grossenbacher rechtsanwälte newsletter Juni 2016 Ehescheidung und Trennung Vorgehensweisen beim Scheitern einer Ehe Familie und Erbe Die Begünstigung des überlebenden Partners Ehescheidung und Trennung
MehrTrennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer
Haufe Ratgeber plus Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Bearbeitet von Jochem Schausten 8., aktualisierte Auflage 2011. Buch mit CD/DVD. 182 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01267 3 Recht > Zivilrecht
MehrÄnderung vom 14. Dezember 2016 (fett gedruckt)
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Verwaltungskommission (PKLK) Die Anpassungen sind durch die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) nicht geprüft. Reglement
MehrNachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova
Nachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova Folgende Bestimmungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft: Von der Unternehmung und der versicherten Person finanzierte AHV Überbrückungsrente
MehrEhe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
Referat bei der ERFA-Gruppe Weinfelden vom 11. Januar 2005 Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Dr. iur. Hans Rudolf Forrer Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte, Weinfelden Man soll die
MehrNachtrag 1 Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung
Nachtrag, gültig ab.0.07 Nachtrag Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung Art. 7 Rente an den geschiedenen Ehegatten Anspruch Dauer Der geschiedene Ehegatte hat unter Vorbehalt von Abs. Anspruch auf eine Ehegattenrente
MehrRA Dr. Walter Sticher
RA Dr. Walter Sticher Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich Dr. Walter Sticher Fachanwalt SAV Erbrecht Waffenplatzstrasse 18 Postfach 2088 CH-8027 Zürich tel +41 43 266
MehrTragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen.
Konkubinatsberatung Rechtliche Unterschiede zwischen Ehepaare und Konkubinatspaare: Nachname der gemeinsamen Kinder Bürgerrecht Ehepaare Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das
MehrEhevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg).
Ehevertrag Protokoll So entstand dieses Dokument Ihre Vorlage wurde von den janolaw Anwälten erstellt und geprüft. Das vorliegende Protokoll zeigt Ihnen Punkt für Punkt, wie das Dokument entstanden ist
MehrMerkblatt zum Ehe- und Erbvertrag
Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche
MehrScheidungsv erfahren nach revidiertem Recht
Scheidungsv erfahren nach revidiertem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Zürcher Zivilprozessrechts ein Studienbuch von Dr. iur. Isaak Meier Professor an der Universität Zürich lic. iur. Madeleine
MehrNachtrag 1 zum Vorsorgereglement
Nachtrag zum Vorsorgereglement Teil B: Allgemeine Reglementsbestimmungen Gültig ab. Januar 07 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Änderungen der Allgemeinen Reglementsbestimmungen (Teil B) des Vorsorgereglements
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung)
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung) Vorentwurf Dezember 2009 (Vernehmlassungsvorlage) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht
MehrWas Sie schon immer über Scheidungen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten.
Was Sie schon immer über Scheidungen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten. lic. iur. Martina Hunziker, Rechtsanwältin und Notarin Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Basics zum Kindesunterhalt
Mehrledig verheiratet geschieden verwitwet ohne Ehevertrag Gütertrennung Nein Ja (bitte in Kopie beifügen) hat stattgefunden am... ist geplant für den
EHEVERTRAG Der nachfolgende Fragenkatalog soll Ihnen und uns helfen, die bevorstehende Beurkundung sorgfältig und effizient vorzubereiten. Daher bitten wir Sie, das Formular so weit als möglich auszufüllen
MehrEherecht. I Ratgeber I. Was Paare heute wissen müssen. Sonja Hauser. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis
Sonja Hauser Eherecht Was Paare heute wissen müssen Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis UNIVERSfT4T ST. GALLEN HOCHSCHULE F(IR WIRTSCHAFTS-, RECHTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 81 UtlOTHEK I Ratgeber I
Mehrzu nennen, das am in Kraft trat und durch spätere Novellierung, in Kraft getreten am , geändert wurde.
18 Chinas, hielt sich der chinesische Gesetzgeber bei der Festlegung des Güterrechts grundsätzlich an die gleichen Prinzipien. Es soll der sozialistischen chinesischen Entwicklung, den über Jahrhunderte
MehrMeine Rechte bei Trennung und Scheidung
Beck-Rechtsberater im dtv 5647 Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Unterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgang, Zugewinn- und Versorgungsausgleich von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Dr. Monika
MehrInhalt. Einleitung. Wie lasse ich mich scheiden? Was muss ich bei der Trennung beachten? 27_. Wie wird der Unterhalt für die Kinder berechnet?
Einleitung Wie lasse ich mich scheiden? Unsere Ehe ist am Ende - was nun? 13 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich geschieden werde? 15 Einvernehmliche Scheidung, wie soll das gehen? 16 Scheidung
MehrEhe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
MehrFamilienrecht. Eingetragene Partnerschaft 14 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 15. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat
Familienrecht Eingetragene Partnerschaft 14 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 15, LL.M., Advokat Juristische Fakultät Universität Basel 14 Eingetragene Partnerschaft I. Allgemeines PartG seit 1. Januar
MehrMerkblatt. Scheidung / Auflösung eingetragene Partnerschaft. Für Ihre soziale Sicherheit
Merkblatt Scheidung / Auflösung eingetragene Partnerschaft Für Ihre soziale Sicherheit Vorsorgeausgleich bei Scheidung / Auflösung der eingetragenen Partnerschaft Bei einer Scheidung/Auflösung einer eingetragenen
Mehr17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen
17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen Rechtsgrundlagen Unterhalt der Familie: Art. 163 ff. ZGB Eheschutzmassnahmen: Art. 173 ff. ZGB Trennungsunterhalt: Art. 118 Abs. 2 in Verbindung
MehrSCHEIDUNGSHANDBUCH. Herausgegeben mit Unterstûtzung des Kantonsgerichts St.Gallen
I Rolf Vetterli SCHEIDUNGSHANDBUCH Herausgegeben mit Unterstûtzung des Kantonsgerichts St.Gallen Samt einem Beitrag zum Gutachten in Kinderbelangen von Catherine und Rudolf Buchmann, Psychotherapeuten
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Sachverzeichnis 237 VII
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V IX XVII I.Kapitel Einleitung 1 2. Kapitel Vorsorgender Ehevertrag" 27 3. Kapitel. Trennungsvereinbarungen und Ehescheidungsfolgenverträge
MehrWEITERBILDUNGSTAGE DES SAV 16. SEPTEMBER Thomas Grütter Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Familienrecht
WEITERBILDUNGSTAGE DES SAV 16. SEPTEMBER 2016 Thomas Grütter Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Familienrecht A) Entwicklung der beruflichen Vorsorge im Scheidungsrecht B) Geltendes Recht C) Neues Recht, insbesondere
MehrVorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
MehrPersonenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.
MehrWas tun bei Trennung und Scheidung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine
MehrDer neue Vorsorgeausgleich bei Scheidung. Myriam Grütter, Oberrichterin, Bern
Der neue Vorsorgeausgleich bei Scheidung Myriam Grütter, Oberrichterin, Bern 17. Juni 2016 Inhalt 1. Revision des Vorsorgeausgleichs 2. Übergangsbestimmungen I 3. Ausgleich vor Eintritt des Vorsorgefalles
MehrZusatzreglement der Implenia Vorsorge
Zusatzreglement der Implenia Vorsorge Für die vom GAV über die minimalen Ansprüche für Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
MehrBVV2 (Stand am 1. April 2016) BVV2 (Stand am 1. Januar 2017)
BVV2 (Stand am 1. April 2016) BVV2 (Stand am 1. Januar 2017) Art. 15a Festhalten und Mitteilung des Altersguthabens (Art. 15 BVG) 1 Die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung muss festhalten, wie hoch
MehrInhaltsiibersicht. Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkurzungsverzeichnis 19
Inhaltsiibersicht Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkurzungsverzeichnis 19 Einleitung: Generelle Hinweise zu Rechtsfragen 21 I 1. Gesetze 22 I 2. Weitere Rechtsquellen 25
MehrPartnerschaft und Familie
Partnerschaft und Familie Lösungen zu den Verstanden-Aufgaben 7.1 Wann hat die Schweiz den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zugestanden? Erst 1971 erhielten die Schweizerinnen das Stimm-und Wahlrecht auf
MehrGüterrecht 1: Allgemeiner Teil, Landwirtschaft
MLaw Irene Koch Rechtsanwältin Güterrecht 1: Allgemeiner Teil, Landwirtschaft Landwirtschaftliche Familienrechtstagung, 13. November 2013 Windisch wichtige Zeitpunkte im Scheidungsverfahren Abgrenzung
MehrFamilienrecht. Glossar zum Familienrecht. Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser. Adoption. Entstehungsgrund für Kindesverhältnis. Möglich ist Ehegattenadoption
Familienrecht Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser Glossar zum Familienrecht Einzelne ausgewählte Begriffe des Familienrechts mit Kurzerklärungen Adoption Allianzname Anerkennung Auflösung des Güterstandes Beiratschaft
MehrVerordnung über das Ruhegehalt der Professorinnen und Professoren der Universität Zürich
415.22 Verordnung über das Ruhegehalt der Professorinnen und Professoren der Universität Zürich (vom 5. November 1999) Der Universitätsrat beschliesst: 1. Dieser Verordnung unterstehen die Professorinnen
MehrAllgemeine Einleitung (Schwenzer/Fankhauser) Vierter Titel: Die Ehescheidung und die Ehetrennung... 25
Erster Band: ZGB Vorwort... Verzeichnis der Autorinnen und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Abgekürzt zitierte Literatur... Seite V VII XI XXI XXXVII Allgemeine Einleitung (Schwenzer/Fankhauser)...
MehrVereinbarung über Folgen der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nach Art. 29 PartG
Vereinbarung über Folgen der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nach Art. 29 PartG Die unterzeichnenden nen reichen gleichzeitig mit nachfolgender Vereinbarung ein gemeinsames Begehren um Auflösung
MehrDie Auflösung der Ehe durch den Tod. Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz
Die Auflösung der Ehe durch den Tod Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz von Dr. Nicole Plate 2000 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD
MehrI.Kapitel Rechte und Pflichten in der Ehe und Lebenspartnerschaft
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis V IX I.Kapitel Rechte und Pflichten in der Ehe und Lebenspartnerschaft 1 1. Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht 1 II. Verlöbnis und Probepartnerschaft" 2 IM.
MehrFamilienrecht. Glossar zum Familienrecht. Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser. Adoption. Entstehungsgrund für Kindesverhältnis. Möglich ist Ehegattenadoption
Familienrecht Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser Glossar zum Familienrecht Einzelne ausgewählte Begriffe des Familienrechts mit Kurzerklärungen Adoption Allianzname Anerkennung Auflösung des Güterstandes Beiratschaft
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erbrecht) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. August 2018 1, beschliesst:
MehrSCHEMMANN LUDEWIG NOTARE
SCHEMMANN LUDEWIG NOTARE Elisenstraße 3, 80335 München Telefon 089 594904 Fax 089 596295 notare@schemmannludewig.de FRAGEBOGEN EHE-/ERBVERTRAG - Das Ausfüllen dieses Fragebogens ersetzt nicht die persönliche
Mehrbeck-shop.de Inhaltsverzeichnis
Vorwort...V Literaturverzeichnis...XIII Teil 1. Familienrecht... 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts... 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung... 5 A. Begriff
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. Teil 1. Familienrecht 1
Vorwort Literaturverzeichnis V XIII Teil 1. Familienrecht 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung 5 A. Begriff der Ehe 5
Mehr