Vererben: juristische Tipps
|
|
- Gerrit Kappel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herbstveranstaltung HEV Luzern Vererben: juristische Tipps 15. September 2009
2 Inhaltsübersicht I. Einleitung II. III. IV. Güterrecht Schwerpunkt: Errungenschaftsbeteiligung Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten Erbrecht gesetzliche Erbfolge Pflichtteile und frei verfügbare Quote Beispiele V. Tipps
3 I. EINLEITUNG Vorsorge erspart Sorge Liebesgrüsse aus dem Jenseits
4 Fragen ( Ihre Hausaufgaben) Welche Altersvorsorge für mich/uns Was will ich? (Eigentum oder Wohnrecht) Was will mein Partner? (Grosses Haus, Rasenmähen) Will er Liegenschaft? Heute, später? Soll/kann er über Liegenschaft frei verfügen? Kann er Liegenschaft halten? Renten, andere Vermögenswerte
5 Fragen der Beraterin Familiäre Situation (Erbteile/Pflichtteile) Einkommen, Gesamtvermögen, Renten, Versicherungen? (StE) Zusammensetzung des Vermögens, in welcher Masse sind Liegenschaften PartnerIn begünstigen? Was will sie/er? Nachkommen begünstigen? Form; Ehe- und Erbvertrag oder Testamente, Kosten
6 Grenzen der Planung Biologie: der Tod kommt, wann er will Alle 10 Jahre Situation überprüfen Verfügungsfreiheit zu Lebzeiten (Ausgleichung) Zusammensetzung des Vermögens, in welcher Masse sind Liegenschaften Güterrechtlicher Pflichtteil Erbrechtlicher Pflichtteil
7 II. GÜTERRECHT
8 Güterstände Finanzielle Regeln für Eheleute Errungenschaftsbeteiligung (Gesetz) Gütergemeinschaft (Ehevertrag) Gütertrennung (Ehevertrag)
9 Errungenschaftsbeteiligung Frauengut Mannesgut Eigengut Ehefrau Eigengut Ehemann Errungenschaft Vorschlag (netto) Ehefrau Errungenschaft Vorschlag (netto) Ehemann
10 Eigengut Gesetz Ehevertrag Persönlicher Gebrauch Eingebrachtes Vermögen Geschenke und Erbschaften Ersatzanschaffungen Genugtuungsansprüche Ertrag aus dem Eigengut Geschäftsbetrieb
11 Errungenschaft Arbeitserwerb Personalfürsorgeeinrichtungen Sozialversicherungen (AHV, ALV) Erträge der Errungenschaft Erträge des Eigengutes Anschaffungen und Ersatzanschaffungen Beweisregeln
12 Errungenschaftsbeteiligung Jeder Gatte erhält die die Hälfte des Vorschlages (Nettoerrungenschaft) des andern Die Vorschlagsforderungen werden miteinander verrechnet
13 Güterrechtliche Möglichkeiten Wahl des Güterstandes (Eigengut/Errungenschaft) Ganzer Vorschlag beider Gatten, anstatt ½ Nur bei gemeinsamen Nachkommen Wiederverheiratungsklausel Konkubinatsklausel Andere Vorschlagsquoten (Verzicht auf Vorschlag) Privatvermögen, AG GmbH
14 Grundsatz: Güterrecht vor Erbecht
15 III. ERBRECHT
16 Gesetzliche Erbfolge verheirateter Erblasser mit Kindern die überlebende Witwe die Nachkommen 1/2 des Nachlasses 1/2 des Nachlasses Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Erblasser ohne letztwillige Verfügung stirbt.
17 Gesetzliche Erbfolge verheirateter Erblasser ohne Kinder überlebende Witwe Eltern / Geschwister 3/4 des Nachlasses 1/4 des Nachlasses Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Erblasser ohne letztwillige Verfügung stirbt.
18 Gesetzliche Erbfolge lediger (nicht verheirateter) Erblasser ohne Kinder Eltern / Geschwister 4/4 des Nachlasses Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Erblasser ohne letztwillige Verfügung stirbt.
19 Die gesetzlichen Ansprüche des überlebenden Ehegatten ½ des Vorschlages (50 % der Nettoerrungenschaft) ½ des Nachlasses insgesamt 75 % des ehelichen Vermögens Art. 219 ZGB Wahlrecht
20 Berechnung des Nachlasses Verheiratete Nichtverheiratete 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung unter Eheleuten 2. Erbrechtliche Auseinandersetzung unter Erben Erbrechtliche Auseinandersetzung unter Erben
21 IV. BEISPIELE
22 Beispiel 1 Eheleute ohne Nachkommen (Gesetz) Eheliches Reinvermögen CHF 2 Mio. (netto), alles Errungenschaft Ehemann (stirbt) CHF überlebende Ehegattin CHF Jeder Gatte erhält die die Hälfte des Vorschlages (Nettoerrungenschaft) des andern. Die Vorschlagsforderungen werden miteinander verrechnet CHF CHF CHF Nachlass (= ½ Vorschläge) Erbteil überlebender Ehegatte Erbteil Eltern (Geschwister) CHF CHF CHF ( aus Güterrecht) CHF CHF (3/4) (aus Erbrecht) CHF (1/4) CHF total
23 Nachlass: Ehegatten ohne Nachkommen gesetzliche Lösung Nachlass: CHF % überlebender Gatte CHF 750'000 (zuzüglich 1 Mio aus Güterrecht) Eltern (Geschwister) CHF 250'000 75%
24 Beispiel 2 Eheleute mit Nachkommen ohne Eigengut Ehevertragliche Lösung (Art. 216 Abs. 2 ZGB) Eheliches Reinvermögen zwei Millionen, alles Errungenschaft Ehemann (stirbt) CHF überlebende Ehegattin CHF Der gesamte Vorschlag wird dem Überlebenden zugewiesen CHF CHF 0 Nachlass CHF CHF (aus Güterrecht) Erbrechtliche Auseinandersetzung (kein Nachlass) Güterrechtliche Auseinandersetzung (gesamtes eheliches Vermögen)
25 Nachlass: Ehegatten mit Nachkommen Ehe- und erbvertragliche Lösung 0% Nachlass: CHF 0 überlebender Gatte (alles aus Güterrecht) CHF 2'000'000 Nachkommen (kein Nachlassvermögen vorhanden) 100%
26 Meistbegünstigung durch Ehevertrag Öff. Urkunde (Notar) Nur Eheleute als Vertragsparteien (diskret) Fakt. Enterbung der Nachkommen, Klauseln Kosten (CHF CHF , gesetzlicher Tarif, SRL 258; Liegenschaften ev. höher)
27 Probleme bei Eigengut Beispiel: Der Ehemann erbt eine Liegenschaft im Wert von CHF (netto), Eigengut Eine Vorschlagszuweisung ist nicht möglich Die Liegenschaft fällt vollumfänglich in den Nachlass
28 Beispiel 3 Eheleute mit Nachkommen und Eigengut Art. 216 ZGB, Nachkommen auf Pflichtteil Eheliches Reinvermögen zwei Millionen, Errungenschaft u. Eigengut Ehemann (stirbt) CHF Vorschlag CHF Eigengut überlebende Ehegattin CHF Vorschlag Die Vorschläge werden vollumfänglich dem Überlebenden zugewiesen CHF (Vorschlag) CHF CHF aus Güterrecht Nachlass (= Eigengut) CHF Erbteil überlebender Ehegatte Pflichtteil Nachkommen überlebender Ehegatte CHF (5/8 = 1/2 + 1/8) CHF (3/8) CHF total
29 Nachlass: Ehegatten mit Nachkommen Ehe- und Erbvertragliche Lösung Nachlass: CHF % überlebender Gatte CHF 625'000 (zuzüglich 1 Mio aus Güterrecht) Nachkommen CHF 375'000 (Pflichtteile) 62.5%
30 Beispiel 4 Eheleute mit nichtgemeinsamen Nachkommen Errungenschaftsbeteiligung, Pflichtteil Eheliches Reinvermögen zwei Millionen, Errungenschaft und Eigengut Ehemann (stirbt) CHF Eigengut CHF Vorschlag überlebende Ehegattin CHF Vorschlag Die Pflichtteile der nichtgemeinsamen Kinder dürfen nicht verletzt werden! Es greift die gesetzliche Lösung: Jeder Gatte erhält je den hälftigen Vorschlag. Nachlass CHF (Eigengut + ½ Vorschlag) CHF (Güterrecht, Vorschlag) Pflichtteil Nachkommen (3/8) Erbteil überlebender Gatte ( Rest ) Überlebender Ehegatte CHF CHF CHF total
31 Nachlass: Ehegatten mit nichtgemeinsamen Nachkommen Errungenschaftsbeteiligung Nachlass: CHF % überlebender Gatte CHF 937'500 (zuzüglich 1/2 Mio aus Güterrecht) Nachkommen CHF 562'500 (Pflichtteile) 62.5%
32 Beispiel 5 Eheleute mit nichtgemeinsamen Nachkommen Gütergemeinschaft, Pflichtteil Eheliches Reinvermögen zwei Millionen, alles Gesamtgut (inkl. Eigengut) Ehemann (stirbt) überlebende Ehegattin Das Gesamtgut wird hälftig geteilt, wobei die eine Hälfte an den überlegenden Gatten geht (aus Güterrecht) CHF (Nachlass) Pflichtteil Nachkommen (3/8 am hälftigen Gesamtgut = Nachlass) Erbteil Ehegatte ( Rest ) CHF (Güterrecht) CHF CHF (5/8 = 1/2 + 1/8) Überlebender Ehegatte CHF total
33 Nachlass: Ehegatten mit nichtgemeinsamen Nachkommen Gütergemeinschaft Nachlass: CHF % überlebender Gatte CHF 625'000 (zuzüglich 1 Mio aus Güterrecht) Nachkommen CHF 375'000 (Pflichtteile) 62.5%
34 Die Begünstigung des überlebenden Gatten/Partners Andere Beteiligung am Vorschlag (Güterrecht; Liegenschaft in Errungenschaft) Anderer Güterstand (Liegenschaft im Eigengut) freie Quote an den überlebenden Ehegatten Wahlrecht 219/ 612a ZGB Nutzniessung oder Wohnrecht auf Anrechnung an den Erbteil Nutzniessung am gesamten Nachlassvermögen Kombination von Eigentum und Nutzniessung Schlechterstellung des überlebenden Ehegatten Vorerbschaft / Nacherbeneinsetzung (Patchworkfamilie, Steuern) Bankvollmachten als Mittel der erbrechtlichen Begünstigung (Klappt nicht) Die Begünstigung des Konkubinatspartners (Keine gesetzliche Lösung, Steuern)
35 Konkubinat Keine gesetzliche Lösung Unbedingt vertragliche Lösung vorsehen Keine Verzinsung der investierten Mittel Miteigentum, gesetzliches Vorkaufsrecht Tipp:Belege Mobiliar Inventar dringend empfohlen
36 V. TIPPS
37 Liegenschaften Pro Liegenschaft 1 Ordner Rechnungen; Belege aufbewahren (auch für Grundstückgewinnsteuern) Festhalten in welcher Gütermasse Gegenseitige Forderungen, wer hat was bezahlt, Belege Darlehen/Mehrwertbeteiligung, Art. 206 ZGB Wahlrecht 219/ 612a ZGB Nutzniessung oder Wohnrecht auf Anrechnung an den Erbteil Kosten und Erfolg
38 KIS - KEEP IT SIMPLE Einfache Lösungen Lösungen verstehen Erbverträge sind verbindlich, Änderung Steuern Lösungen alle 10 Jahre überarbeiten Kosten und Erfolg
39 Vorsorge erspart Sorge Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit Kommen Sie gut nach Hause Nehmen Sie sich frühzeitig Zeit für Ihren Nachlass.
40 Fragen? Dr. Heidi Pfister-Ineichen Pfister & Sigg Rechtsanwälte
Die Meistbegünstigung des Ehegatten
Die Meistbegünstigung des Ehegatten Nicole von Graffenried, Fürsprecherin und Notarin (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Zusammenspiel Ehe- und Erbrecht II. Eherecht
MehrVortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag
MehrEHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT
Die Güterstände - Errungenschaftsbeteiligung "Ordentlicher Güterstand"; besteht ohne Ehevertrag von Gesetzes wegen; kann aber mittels Ehevertrag angepasst werden. - Gütergemeinschaft Mit Ehevertrag vereinbarter
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse Zürich.
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 Symbole Formen des Zusammenlebens
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrMerkblatt zum Ehe- und Erbvertrag
Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche
MehrRA Dr. Walter Sticher
RA Dr. Walter Sticher Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich Dr. Walter Sticher Fachanwalt SAV Erbrecht Waffenplatzstrasse 18 Postfach 2088 CH-8027 Zürich tel +41 43 266
MehrI. Teil Grundzüge des schweizerischen Güterrechts und güterrechtliche Auseinandersetzung
INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 17 I. Teil Grundzüge des schweizerischen Güterrechts und güterrechtliche Auseinandersetzung Randnoten 4-122 1. Überblick und Wichtiges in Kürze 19 Randnoten 4-15 2. Gilt neues
MehrHEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum. Herisau,
HEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum Herisau, 06.09.2018 Ruedi Aerni Geschäftsführer HEV A. Rh. Ernst Bischofberger Präsident HEV A. Rh. Markus Joos Vizepräsident
MehrGüterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin
Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin Todesfall 1. Stufe Güterrecht 2. Stufe Erbrecht Güterrechtliche
MehrGüter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann
Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht
MehrNachlass: Das müssen Sie wissen
Hypothekarberatung Pensionierungsplanung Steuerberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung Workshop Nachlass: Das müssen Sie wissen VZ VermögensZentrum Beethovenstrasse 24 82 Zürich Telefon 44 27 27 27
MehrEhe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
Referat bei der ERFA-Gruppe Weinfelden vom 11. Januar 2005 Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Dr. iur. Hans Rudolf Forrer Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte, Weinfelden Man soll die
MehrInhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13
Inhalt Vo r wort 13 1. Wer erbt? 15 Die Regeln des Erbrechts 16 Die Stammesordnung 16 Verwandte als Erben: vier Grundregeln 18 Ehegatte und eingetragene Partnerin 21 Adoptivkinder, Stiefkinderund aussereheliche
MehrStB 205 Nr. 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar. 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung
Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während der Ehe und die
MehrDas eheliche Vermögen setzt sich aus vier Vermögensmassen zusammen, nämlich dem Eigengut und der Errungenschaft jedes Ehegatten.
Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während der Ehe und die
MehrZusammenwirken von Güterrecht und Erbrecht
Zusammenwirken von Güterrecht und Erbrecht Vortrag Luzerner Juristenverein 10. Mai 2016 Alexandra Jungo Prof. Alexandra Jungo 10.05.2016 1 Übersicht I. Fälle des Zusammenwirkens II. III. Erbrechtliche
MehrTestament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition
BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort
MehrDIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT
DIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT Lars Hauser, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M. ALTENBURGER LTD legal + tax Seestrasse 39 8700 Küsnacht Unternehmer Forum Schweiz Davos Kongress Treuhand
MehrCredit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge II
Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge II Philip Schneider lic. iur. LL.M., Rechtsanwalt SCHWAGER M Ä T Z L E R S C H N E I D E R R E C H T S A N W Ä L T E 3. September 2014 (Restaurant Golf Gonten)
Mehr17. Güter- und erbrechtliche
Hans und Gerda heiraten. Es gilt für sie der ordentliche Güterstand. Nach 20- jähriger Ehe stirbt Hans plötzlich an einem Unfall. Sein Eigengut beträgt Fr. 20 000-, seine Errungenschaft Fr. 84 000.-, Gerdas
MehrEhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.
EhEvErtrag Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene
MehrUnternehmensnachfolge: Ehe-, erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Unternehmensnachfolge: Ehe-, erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten RA Dr. iur. Christa-Maria Harder Schuler Fürer Partner Advocaten, Rheinstrasse 16, 8500 Frauenfeld harder@fuererpartner.com
MehrRechtzeitig klare Verhältnisse schaffen
Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen Rathaus Frauenfeld Donnerstag, 1. Oktober 2015 Referentin: Frau E. Schäppi Themen Ehegüterrecht Erbrecht Bankvollmachten Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Ehegüterrecht
MehrTeil 4: Schnittstellen und Gestaltungsfragen
Teil 4: Schnittstellen und Gestaltungsfragen Seite 210 Übersicht Teil 4: Schnittstellen und Gestaltungsfragen A. Besondere Begünstigung des überlebenden Ehegatten B. Unternehmensnachfolge eines ausgewählten
Mehr14. Das eheliche Güterrecht, Übungen
14. Das eheliche Güterrecht, Übungen Ziel: Sie kennen die wirtschaftlichen Auswirkungen des ordentlichen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung der Ehe. Sie können Eigengut und Errungenschaft unterscheiden.
MehrGewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal Allgemeinbildung: Sicherheit / Familie
Seite 1 Lernziele: Die Bedeutung des Güterrechts erklären Den ordentlichen Güterstand erklären Gütertrennung und Gütergemeinschaft nennen Eigengut und Errungenschaft zuordnen und erklären Güteraufteilung
MehrRecht konkret «Von der Enterbung bis zur Meistbegünstigung»
Recht konkret «Von der Enterbung bis zur Meistbegünstigung» Claudia Weible Imhof, Rechtsanwältin, Basel und Laufen Bernhard Fischer, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Sissach Liestal, 31. Oktober
MehrEKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Nachlassplanung, Erbrecht, Testament
EKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Zürich, 26./27. März 2012 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. iur. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des
MehrMerkblatt betreffend Vertretung von Minderjährigen bei der Erbteilung nach Ableben eines Elternteils
Merkblatt betreffend Vertretung von Minderjährigen bei der Erbteilung nach Ableben eines Elternteils 1. Beistandschaft Stirbt ein Elternteil, sind der überlebende Ehegatte und seine Kinder als gesetzliche
MehrErbrecht und Vorsorge
Erbrecht und Vorsorge Themenabend vom 15. November 2018 Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich alexandra.zeiter@szlaw.ch www.szlaw.ch Programm I. Was will ich
MehrDie Revision des Schweizer Erbrechts Neuerungen, die uns bereits heute interessieren sollten
Neuerungen, die uns bereits heute interessieren sollten Veranstaltung vom Dienstag, 13. November 2018 Thouvenin Rechtsanwälte KLG, Klausstrasse 33, 8008 Zürich Übersicht I. Übergangsbestimmungen / Übergangsrecht
MehrAuf welche Weisen kann ein Kindsverhältnis zum Vater entstehen? (4 Punkte)
Musterlösung 1. Teil: Wissensfragen (15 Punkte) Hier sind keine langen Antworten gefragt. Stichworte immer unter Verweis auf die Gesetzesartikel genügen. Frage 1 (4 Punkte) Was bedeutet der Grundsatz der
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrEhe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
MehrDataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG
DataCard Rund ums Erben Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Vorbemerkungen Mit dem Tod eines Menschen gehen seine sämtlichen Vermögenswerte in den Nachlass (Erbmasse) über. War der Erblasser zum Zeitpunkt
MehrTreuhand und Immobilien. Umfassende Kompetenzen, vernetztes Denken, persönliches Engagement
Treuhand und Immobilien Umfassende Kompetenzen, vernetztes Denken, persönliches Engagement Truvag Impuls Seerose Resort & Spa, Meisterschwanden, 7. Juni 2018 Begrüssung René Kaufmann, CEO / Gesamtleitung
MehrTestament und Erbschaft
Testament und Erbschaft Lebensphase3, Seniorennetzwerk Illnau-Effretikon & Lindau Donnerstag, 15. Februar 2018 Agenda I. Grundzüge des Erbrechts 1. Wer erbt? 2. Wer erbt wie viel? 3. Wer erbt wie viel
MehrBuchhaltertagung 2018 Ehegüter- und Erbrecht / Konkubinat. Josef Rütter Rechtsanwalt Notar dipl. Steuerexperte dipl. Ing. Agr. FH
Buchhaltertagung 2018 Ehegüter- und Erbrecht / Konkubinat 22. Januar 2018 Josef Rütter Rechtsanwalt Notar dipl. Steuerexperte dipl. Ing. Agr. FH Seite 1 Agenda 1. Ordentlicher Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung)
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
Mehr1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben möglichst weise zu gestalten.
Kurze Einführung ins Erbrecht Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung Der Artikel beruht auf einem Vortrag für Laien. 1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben
MehrTestament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament
Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament Letztwillige Verfügungen können mit Auflagen, Bedingungen oder Einschränkungen versehen
MehrDer Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe
Fest- und Hochzeitsmesse 2009, St. Gallen 17. und 18. Januar 2009, 15.00 15.45 Uhr Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson
MehrGüter- und erbrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Standortförderung KMU-Politik Güter- und erbrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
MehrDer Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe
Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson Ziele Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Eheund Erbrecht.
MehrNachlass: Das müssen Sie wissen
Hypothekarberatung Pensionierungsplanung Steuerberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung Workshop Nachlass: Das müssen Sie wissen VZ VermögensZentrum Beethovenstrasse 24 82 Zürich Telefon 44 27 27 27
MehrDAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB
Seite 1 Lernziele: Die wesentlichen Eigenschaften des Erbrechts erklären Pflichtteil und frei verfügbarer Teil unterscheiden Rechte und Pflichten der letztwilligen Verfügung anwenden DAS ERBRECHT ZGB 457-640
MehrImmobilien im Alter. Workshop. Pensionierungsplanung Steuerberatung Hypothekarberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung
Pensionierungsplanung Steuerberatung Hypothekarberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung VZ VermögensZentrum Aeschenvorstadt 48 4051 Basel Telefon 061 279 89 89 Workshop Immobilien im Alter Kramgasse
MehrImmer da, wo Zahlen sind. Nachlassplanung Regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen.
Immer da, wo Zahlen sind. Nachlassplanung Regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen. 45 Mia. Franken werden jährlich in der Schweiz vererbt. Mit einer sorgfältigen Nachlassplanung können Sie Ihr Vermögen
Mehr2. Das Erbrecht des Ehegatten
Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:
Mehrbis , jeweils dienstags Uhr (ohne Pause), Räume KOH-B-10 und KOL-H-312 (Videoübertragung)
Übersicht: Vorlesung Erbrecht 16.9.2014 bis 16.12.2014, jeweils dienstags 12.15 13.45 Uhr (ohne Pause), Räume KOH-B-10 und KOL-H-312 (Videoübertragung) Die Vorlesung setzt ein begleitendes Selbststudium
MehrÖffentliche Urkunde. Ehe- und Erbvertrag. (Art. 182 ff. und 512 ZGB)
Fellmann Tschümperlin Lötscher Anwaltsbüro und Notariat Prot.-Nr.: 08/33 Öffentliche Urkunde Ehe- und Erbvertrag (Art. 182 ff. und 512 ZGB) Der unterzeichnete Notar des Kantons Luzern, Herr Thomas Tschümperlin,
Mehrbis , jeweils dienstags Uhr (ohne Pause), Raum KOH-B-10
Übersicht: Vorlesung Erbrecht 19.09.2017 bis 19.12.2017, jeweils dienstags 12.15 13.45 Uhr (ohne Pause), Raum KOH-B-10 Die Vorlesung setzt ein begleitendes Selbststudium der Studierenden voraus. Die angegebenen
MehrGüter- und Erbrecht Vorlesungsbegleitende Fälle
Güter- und Erbrecht Vorlesungsbegleitende Fälle HS 12 Fall 1: Güterstände und ihre Ordnung, M.I.L. (Lund) Fall 1: Güterstände und ihre Ordnung A. Überblick über die Güterstände I. Gesetzliche / nicht vertragliche
MehrFür Ihre Nachlassplanung. Leitfaden für Regelungen im Bereich Ehe- und Erbrecht. Gemeinsam wachsen.
Für Ihre Nachlassplanung. Leitfaden für Regelungen im Bereich Ehe- und Erbrecht. Gemeinsam wachsen. Wer erbt mein Vermögen? Wie begünstige ich meinen Partner oder meine Partnerin optimal? Was kann ich
MehrGüterrecht 1: Allgemeiner Teil, Landwirtschaft
MLaw Irene Koch Rechtsanwältin Güterrecht 1: Allgemeiner Teil, Landwirtschaft Landwirtschaftliche Familienrechtstagung, 13. November 2013 Windisch wichtige Zeitpunkte im Scheidungsverfahren Abgrenzung
MehrJuristisches und Finanzielles im Alter
Juristisches und Finanzielles im Alter Agenda I. Abtretung von Liegenschaften zu Lebzeiten II. Finanzierung von Liegenschaften im Alter III. Regelung des Nachlasses auf den Zeitpunkt des Ablebens I. Übergabe
MehrIBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament
IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Zürich, 26./27. September 2013 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Übersicht I. Gegenstand
MehrTrennung im Alter. Vortragsreihe Wohlbefinden im Alter der Stadt Zürich Volkshaus, 3. September 2018
Trennung im Alter Vortragsreihe Wohlbefinden im Alter der Stadt Zürich Volkshaus, 3. September 2018 Rechtsanwalt lic. iur. Silvano Arpino Fachanwalt SAV Familienrecht Programm 1. Verschiedene rechtliche
MehrE H E V E R T R A G auf Abänderung der Vorschlagsbeteiligung gemäss Art. 216 Abs. 1 ZGB
errichtet von Martin Schwaller, lic. iur., Fürsprecher, aargauischem Notar, in Aarau. E H E V E R T R A G auf Abänderung der Vorschlagsbeteiligung gemäss Art. 216 Abs. 1 ZGB Vor dem unterzeichnenden Martin
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrZusammenleben in der Partnerschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft Lösung 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die
MehrDas neue Erbrecht aus der Perspektive des Erblassers
Das neue Erbrecht aus der Perspektive des Erblassers Dr. Balz Hösly Fachanwalt SAV Erbrecht, Mediator SAV, TEP balz.hoesly@mme.ch 1 for all. Legal Tax Compliance «Was ändert sich?» Ohne Verfügung von Todes
MehrFallbearbeitung FS 2017 im Sachen-, Familienund
Fallbearbeitung FS 2017 im Sachen-, Familienund Erbrecht «Eine holzige Angelegenheit», M.I.L. Ordinarius für Privatrecht Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht Universität Zürich Hinweise zu Anforderungen,
MehrExaminatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge
Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium
MehrZusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes,
MehrUnd wenn ich nicht mehr da bin
Und wenn ich nicht mehr da bin Podiumsdiskussion vom 10. November 2010 Die Stiftung Silea und insieme Thun Oberland führten am 10. November 2010 eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum Thema Erbrecht
Mehr14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt
14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen
MehrWAS GEHÖRT ZUM NACHLASSVERMÖGEN?
KAPITEL 2 WAS GEHÖRT ZUM NACHLASS? Darum geht es in diesem Kapitel: Die drei Güterstände und Die güterrechtliche Auseinandersetzung 18 Bevor man sich damit beschäftigt, wie das Vermögen unter den Erben
MehrInhaltsverzeichnis. Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Inhaltsübersicht 9 Abkürzungsverzeichnis 23
Inhaltsverzeichnis Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Inhaltsübersicht 9 Abkürzungsverzeichnis 23 Einleitung:Generelle Hinweise zu Gesetzen.. 25 1. Gesetze,...26 1.1 Zuerst gilt das Gesetz - und zwar
MehrRechtliche Stellung der Partner und deren Kinder im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz
27. Europäischer Agrarrechtskongress 11.-14. September 2013, Luzern Rechtliche Stellung der Partner und deren Kinder im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz www.studer-law.com Programm I. Wichtige
MehrReferat zum Thema Ehe- und Erbvertrag / Vorsorgeauftrag
Referat zum Thema Ehe- und Erbvertrag / Vorsorgeauftrag Ordentliche Generalversammlung 2019 des HEV Aadorf Dienstag, 19. März 2019 Marcel Strehler, Rechtsanwalt Begrüssung Zu meiner Person: Marcel Strehler,
MehrBei Blindheit und Sehbehinderung. Erben und Vererben. Nachlassratgeber
Bei Blindheit und Sehbehinderung Erben und Vererben Nachlassratgeber Inhalt Grusswort aus dem Stiftungsrat 3 Die Mühlehalde stellt sich vor 4 6 gute Gründe, die Mühlehalde zu unterstützen 5 Wie können
Mehr1. Ehegüterrecht. Einleitung
1. Ehegüterrecht A Einleitung Historischer Überblick Schon zu Zeiten des Römerrechs existierte ein Eherecht. Die Regelung der Ehe gibt es, seit die Ehe existiert. Ab 1913 wurde die Ehe einheitlich für
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrKurzübersicht mit Ratschlägen. Das Ehe- und Erbrecht in der Schweiz
Kurzübersicht mit Ratschlägen Das Ehe- und Erbrecht in der Schweiz Impressum 2 Editorial Zwischen Erben entstehen oft Streitigkeiten um Geld und Güter. Grund sind meist fehlende Verträge oder Testamente.
MehrHerrn Max Muster-Treu, gestorben 15. Oktober 2000
B Erbteilungsvertrag im Nachlass von Herrn Max Muster-Treu, gestorben 15. Oktober 2000 geboren 31. Januar 1910, verheiratet von Zürich wohnhaft gewesen Seestrasse 2, 8038 Zürich erstellt durch: Frau Josefine
Mehr5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten)
Checkliste Erbrecht Inhalt 1. Kein Testament wer bekommt was 2. Das Pflichtteilsrecht die Freiheiten des Erblassers 3. Enterben so wird s gemacht 4. Testament und Erbvertrag 5. Eheliches Güterrecht (Ehe
MehrErben und Vorsorgen Für Familien von Angehörigen mit einer Behinderung
Erben und Vorsorgen Für Familien von Angehörigen mit einer Behinderung Valentin Pfammatter, Rechtsanwalt und Notar Christophe Müller, Eidg. Sozialversicherungs-Experte Über uns Valentin Pfammatter Christophe
MehrNach Art. 142 StG unterliegen alle freiwilligen Zuwendungen kraft Erbrechts der Erbschaftssteuer.
Querschenkungen 1. Grundsatz Nach Art. 142 StG unterliegen alle freiwilligen Zuwendungen kraft Erbrechts der Erbschaftssteuer. Für die Erbschaftssteuerveranlagung gelten folgende Grundsätze (Art. 69 StV):
Mehrbis , jeweils dienstags Uhr (ohne Pause), Raum KOH-B-10
Übersicht: Vorlesung Erbrecht 18.09.2018 bis 18.12.2018, jeweils dienstags 12.15 13.45 Uhr (ohne Pause), Raum KOH-B-10 Die Vorlesung setzt ein begleitendes Selbststudium der Studierenden voraus. Die angegebenen
MehrEherecht. I Ratgeber I. Was Paare heute wissen müssen. Sonja Hauser. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis
Sonja Hauser Eherecht Was Paare heute wissen müssen Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis UNIVERSfT4T ST. GALLEN HOCHSCHULE F(IR WIRTSCHAFTS-, RECHTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 81 UtlOTHEK I Ratgeber I
MehrEHEGÜTERRECHT UND GÜTERRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG
SBV Treuhand und Schätzungen 1/6 EHEGÜTERRECHT UND GÜTERRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG Die güterrechtliche Auseinandersetzung findet bei jeder Auflösung oder Änderung des Güterstandes statt, insbesondere:
MehrInformationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin
MehrVortrag von lic. iur. Marcel Landolt, RA Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte 8645 Jona 3. September 2018
Die Übertragung von Grundstücken und mögliche Folgen Vortrag von lic. iur. Marcel Landolt, RA Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte 8645 Jona 3. September 2018 Übersicht 1.Einleitung 2.Eigentumsformen 3.Nutzniessung
Mehr«Erben und Vererben» Herzlich willkommen
«Erben und Vererben» Herzlich willkommen Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen im Todesfall verteilt? Sollen wir die Liegenschaft zu Lebzeiten dem Kind übertragen? Was tun bei Problemen
MehrInhalt. 1. Heiraten Die Ehe leben 39. Vorwort 11
Inhalt Vorwort 11 1. Heiraten 13 Warum heiraten? 14 Ehe gestern und heute 14 Zehn Kriterien für Ihren Entscheid 15 Zweitehe: auch eine Frage der Finanzen 18 Die Zivilheirat vorbereiten 19 Wann ist man
MehrTeilen und Erben. SLR meine Bank
Teilen und Erben SLR meine Bank INHALTSVERZEICHNIS 3 EINLEITUNG...5 DAS EHELICHE GÜTERRECHT...6 Die Errungenschaftsbeteiligung als normaler Güterstand...7 Die Stellung der Ehefrau...11 Eheverträge Abweichungen
MehrM E R K B L A T T G ü t e r r e c h t
Z i v i l s t a n d s a m t M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Die Auseinandersetzung mit Einkommen und Vermögen ist allzu oft ein Tabuthema. Viele werdende Eheleute empfinden das Thema Geld unromantisch.
Mehr