Vererben: juristische Tipps

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1 Herbstveranstaltung HEV Luzern Vererben: juristische Tipps 15. September 2009

2 Inhaltsübersicht I. Einleitung II. III. IV. Güterrecht Schwerpunkt: Errungenschaftsbeteiligung Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten Erbrecht gesetzliche Erbfolge Pflichtteile und frei verfügbare Quote Beispiele V. Tipps

3 I. EINLEITUNG Vorsorge erspart Sorge Liebesgrüsse aus dem Jenseits

4 Fragen ( Ihre Hausaufgaben) Welche Altersvorsorge für mich/uns Was will ich? (Eigentum oder Wohnrecht) Was will mein Partner? (Grosses Haus, Rasenmähen) Will er Liegenschaft? Heute, später? Soll/kann er über Liegenschaft frei verfügen? Kann er Liegenschaft halten? Renten, andere Vermögenswerte

5 Fragen der Beraterin Familiäre Situation (Erbteile/Pflichtteile) Einkommen, Gesamtvermögen, Renten, Versicherungen? (StE) Zusammensetzung des Vermögens, in welcher Masse sind Liegenschaften PartnerIn begünstigen? Was will sie/er? Nachkommen begünstigen? Form; Ehe- und Erbvertrag oder Testamente, Kosten

6 Grenzen der Planung Biologie: der Tod kommt, wann er will Alle 10 Jahre Situation überprüfen Verfügungsfreiheit zu Lebzeiten (Ausgleichung) Zusammensetzung des Vermögens, in welcher Masse sind Liegenschaften Güterrechtlicher Pflichtteil Erbrechtlicher Pflichtteil

7 II. GÜTERRECHT

8 Güterstände Finanzielle Regeln für Eheleute Errungenschaftsbeteiligung (Gesetz) Gütergemeinschaft (Ehevertrag) Gütertrennung (Ehevertrag)

9 Errungenschaftsbeteiligung Frauengut Mannesgut Eigengut Ehefrau Eigengut Ehemann Errungenschaft Vorschlag (netto) Ehefrau Errungenschaft Vorschlag (netto) Ehemann

10 Eigengut Gesetz Ehevertrag Persönlicher Gebrauch Eingebrachtes Vermögen Geschenke und Erbschaften Ersatzanschaffungen Genugtuungsansprüche Ertrag aus dem Eigengut Geschäftsbetrieb

11 Errungenschaft Arbeitserwerb Personalfürsorgeeinrichtungen Sozialversicherungen (AHV, ALV) Erträge der Errungenschaft Erträge des Eigengutes Anschaffungen und Ersatzanschaffungen Beweisregeln

12 Errungenschaftsbeteiligung Jeder Gatte erhält die die Hälfte des Vorschlages (Nettoerrungenschaft) des andern Die Vorschlagsforderungen werden miteinander verrechnet

13 Güterrechtliche Möglichkeiten Wahl des Güterstandes (Eigengut/Errungenschaft) Ganzer Vorschlag beider Gatten, anstatt ½ Nur bei gemeinsamen Nachkommen Wiederverheiratungsklausel Konkubinatsklausel Andere Vorschlagsquoten (Verzicht auf Vorschlag) Privatvermögen, AG GmbH

14 Grundsatz: Güterrecht vor Erbecht

15 III. ERBRECHT

16 Gesetzliche Erbfolge verheirateter Erblasser mit Kindern die überlebende Witwe die Nachkommen 1/2 des Nachlasses 1/2 des Nachlasses Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Erblasser ohne letztwillige Verfügung stirbt.

17 Gesetzliche Erbfolge verheirateter Erblasser ohne Kinder überlebende Witwe Eltern / Geschwister 3/4 des Nachlasses 1/4 des Nachlasses Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Erblasser ohne letztwillige Verfügung stirbt.

18 Gesetzliche Erbfolge lediger (nicht verheirateter) Erblasser ohne Kinder Eltern / Geschwister 4/4 des Nachlasses Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Erblasser ohne letztwillige Verfügung stirbt.

19 Die gesetzlichen Ansprüche des überlebenden Ehegatten ½ des Vorschlages (50 % der Nettoerrungenschaft) ½ des Nachlasses insgesamt 75 % des ehelichen Vermögens Art. 219 ZGB Wahlrecht

20 Berechnung des Nachlasses Verheiratete Nichtverheiratete 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung unter Eheleuten 2. Erbrechtliche Auseinandersetzung unter Erben Erbrechtliche Auseinandersetzung unter Erben

21 IV. BEISPIELE

22 Beispiel 1 Eheleute ohne Nachkommen (Gesetz) Eheliches Reinvermögen CHF 2 Mio. (netto), alles Errungenschaft Ehemann (stirbt) CHF überlebende Ehegattin CHF Jeder Gatte erhält die die Hälfte des Vorschlages (Nettoerrungenschaft) des andern. Die Vorschlagsforderungen werden miteinander verrechnet CHF CHF CHF Nachlass (= ½ Vorschläge) Erbteil überlebender Ehegatte Erbteil Eltern (Geschwister) CHF CHF CHF ( aus Güterrecht) CHF CHF (3/4) (aus Erbrecht) CHF (1/4) CHF total

23 Nachlass: Ehegatten ohne Nachkommen gesetzliche Lösung Nachlass: CHF % überlebender Gatte CHF 750'000 (zuzüglich 1 Mio aus Güterrecht) Eltern (Geschwister) CHF 250'000 75%

24 Beispiel 2 Eheleute mit Nachkommen ohne Eigengut Ehevertragliche Lösung (Art. 216 Abs. 2 ZGB) Eheliches Reinvermögen zwei Millionen, alles Errungenschaft Ehemann (stirbt) CHF überlebende Ehegattin CHF Der gesamte Vorschlag wird dem Überlebenden zugewiesen CHF CHF 0 Nachlass CHF CHF (aus Güterrecht) Erbrechtliche Auseinandersetzung (kein Nachlass) Güterrechtliche Auseinandersetzung (gesamtes eheliches Vermögen)

25 Nachlass: Ehegatten mit Nachkommen Ehe- und erbvertragliche Lösung 0% Nachlass: CHF 0 überlebender Gatte (alles aus Güterrecht) CHF 2'000'000 Nachkommen (kein Nachlassvermögen vorhanden) 100%

26 Meistbegünstigung durch Ehevertrag Öff. Urkunde (Notar) Nur Eheleute als Vertragsparteien (diskret) Fakt. Enterbung der Nachkommen, Klauseln Kosten (CHF CHF , gesetzlicher Tarif, SRL 258; Liegenschaften ev. höher)

27 Probleme bei Eigengut Beispiel: Der Ehemann erbt eine Liegenschaft im Wert von CHF (netto), Eigengut Eine Vorschlagszuweisung ist nicht möglich Die Liegenschaft fällt vollumfänglich in den Nachlass

28 Beispiel 3 Eheleute mit Nachkommen und Eigengut Art. 216 ZGB, Nachkommen auf Pflichtteil Eheliches Reinvermögen zwei Millionen, Errungenschaft u. Eigengut Ehemann (stirbt) CHF Vorschlag CHF Eigengut überlebende Ehegattin CHF Vorschlag Die Vorschläge werden vollumfänglich dem Überlebenden zugewiesen CHF (Vorschlag) CHF CHF aus Güterrecht Nachlass (= Eigengut) CHF Erbteil überlebender Ehegatte Pflichtteil Nachkommen überlebender Ehegatte CHF (5/8 = 1/2 + 1/8) CHF (3/8) CHF total

29 Nachlass: Ehegatten mit Nachkommen Ehe- und Erbvertragliche Lösung Nachlass: CHF % überlebender Gatte CHF 625'000 (zuzüglich 1 Mio aus Güterrecht) Nachkommen CHF 375'000 (Pflichtteile) 62.5%

30 Beispiel 4 Eheleute mit nichtgemeinsamen Nachkommen Errungenschaftsbeteiligung, Pflichtteil Eheliches Reinvermögen zwei Millionen, Errungenschaft und Eigengut Ehemann (stirbt) CHF Eigengut CHF Vorschlag überlebende Ehegattin CHF Vorschlag Die Pflichtteile der nichtgemeinsamen Kinder dürfen nicht verletzt werden! Es greift die gesetzliche Lösung: Jeder Gatte erhält je den hälftigen Vorschlag. Nachlass CHF (Eigengut + ½ Vorschlag) CHF (Güterrecht, Vorschlag) Pflichtteil Nachkommen (3/8) Erbteil überlebender Gatte ( Rest ) Überlebender Ehegatte CHF CHF CHF total

31 Nachlass: Ehegatten mit nichtgemeinsamen Nachkommen Errungenschaftsbeteiligung Nachlass: CHF % überlebender Gatte CHF 937'500 (zuzüglich 1/2 Mio aus Güterrecht) Nachkommen CHF 562'500 (Pflichtteile) 62.5%

32 Beispiel 5 Eheleute mit nichtgemeinsamen Nachkommen Gütergemeinschaft, Pflichtteil Eheliches Reinvermögen zwei Millionen, alles Gesamtgut (inkl. Eigengut) Ehemann (stirbt) überlebende Ehegattin Das Gesamtgut wird hälftig geteilt, wobei die eine Hälfte an den überlegenden Gatten geht (aus Güterrecht) CHF (Nachlass) Pflichtteil Nachkommen (3/8 am hälftigen Gesamtgut = Nachlass) Erbteil Ehegatte ( Rest ) CHF (Güterrecht) CHF CHF (5/8 = 1/2 + 1/8) Überlebender Ehegatte CHF total

33 Nachlass: Ehegatten mit nichtgemeinsamen Nachkommen Gütergemeinschaft Nachlass: CHF % überlebender Gatte CHF 625'000 (zuzüglich 1 Mio aus Güterrecht) Nachkommen CHF 375'000 (Pflichtteile) 62.5%

34 Die Begünstigung des überlebenden Gatten/Partners Andere Beteiligung am Vorschlag (Güterrecht; Liegenschaft in Errungenschaft) Anderer Güterstand (Liegenschaft im Eigengut) freie Quote an den überlebenden Ehegatten Wahlrecht 219/ 612a ZGB Nutzniessung oder Wohnrecht auf Anrechnung an den Erbteil Nutzniessung am gesamten Nachlassvermögen Kombination von Eigentum und Nutzniessung Schlechterstellung des überlebenden Ehegatten Vorerbschaft / Nacherbeneinsetzung (Patchworkfamilie, Steuern) Bankvollmachten als Mittel der erbrechtlichen Begünstigung (Klappt nicht) Die Begünstigung des Konkubinatspartners (Keine gesetzliche Lösung, Steuern)

35 Konkubinat Keine gesetzliche Lösung Unbedingt vertragliche Lösung vorsehen Keine Verzinsung der investierten Mittel Miteigentum, gesetzliches Vorkaufsrecht Tipp:Belege Mobiliar Inventar dringend empfohlen

36 V. TIPPS

37 Liegenschaften Pro Liegenschaft 1 Ordner Rechnungen; Belege aufbewahren (auch für Grundstückgewinnsteuern) Festhalten in welcher Gütermasse Gegenseitige Forderungen, wer hat was bezahlt, Belege Darlehen/Mehrwertbeteiligung, Art. 206 ZGB Wahlrecht 219/ 612a ZGB Nutzniessung oder Wohnrecht auf Anrechnung an den Erbteil Kosten und Erfolg

38 KIS - KEEP IT SIMPLE Einfache Lösungen Lösungen verstehen Erbverträge sind verbindlich, Änderung Steuern Lösungen alle 10 Jahre überarbeiten Kosten und Erfolg

39 Vorsorge erspart Sorge Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit Kommen Sie gut nach Hause Nehmen Sie sich frühzeitig Zeit für Ihren Nachlass.

40 Fragen? Dr. Heidi Pfister-Ineichen Pfister & Sigg Rechtsanwälte

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