Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal Allgemeinbildung: Sicherheit / Familie
|
|
- Philipp Lorenz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 Lernziele: Die Bedeutung des Güterrechts erklären Den ordentlichen Güterstand erklären Gütertrennung und Gütergemeinschaft nennen Eigengut und Errungenschaft zuordnen und erklären Güteraufteilung bei Auflösung des ordentlichen Güterstandes erklären Das Güterrecht der Ehegatten Allgemeine Vorschriften ZGB ZGB a Ordentlicher Güterstand ZGB 181 Ehevertrag ZGB Ausserordentlicher Güterstand ZGB Schutz der Gläubiger ZGB 193 Zuständigkeit für Klagen über die güterrechtliche Auseinandersetzung ZGB 194 Verwaltung des Vermögens eines Ehegatten durch den andern ZGB 195 Inventar ZGB 195a Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ZGB Eigentumsverhältnisse ZGB Verwaltung, Nutzung und Verfügung ZGB 201 Haftung gegenüber Dritten ZGB 202 Schulden zwischen Ehegatten ZGB 203 Auflösung des Güterstandes und Auseinandersetzung ZGB Die Gütergemeinschaft ZGB Eigentumsverhältnisse ZGB Verwaltung und Verfügung ZGB Haftung gegenüber Dritten ZGB Schulden zwischen Ehegatten ZGB 235 Auflösung des Güterstandes und Auseinandersetzung ZGB Die Gütertrennung ZGB Verwaltung, Nutzung und Verfügung ZGB Haftung gegenüber Dritten ZGB 249 Schulden zwischen Ehegatten ZGB 250 Zuweisung bei Miteigentum ZGB 251 Aufgaben zum Güterrecht Was gilt nach der Heirat üblicherweise? Wenn man heiratet, ohne dass man einen zusätzlich zu erstellenden Ehevertrag abschliesst, wird die Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand abgemacht. Die Begriffe Errungenschaftsbeteiligung ordentlicher Güterstand müssen sie sich merken!
2 Seite 2 Der ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Wenn keine besonderen Abmachungen getroffen werden, gilt der ordentliche Güterstand. ZGB : Die Errungenschaftsbeteiligung gilt für alle, die nicht in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Jeder Ehegatte kann sein Vermögen selber verwalten und nutzen. Selbstverständlich können die Eheleute das Vermögen auch gemeinsam verwalten, oder der eine kann den andern mit der Verwaltung beauftragen. Ein solcher Auftrag ist allerdings widerrufbar. Situation bei der Heirat Eigengut Mann Eigengut Frau ZGB 198 Eigengut sind von Gesetzes wegen: Gegenstände zum persönlichen Gebrauch Eingebrachte Vermögenswerte Genugtuungsansprüche Ersatzanschaffungen aus Eigengut Situation während der Ehe Eigengut - Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen; zum Beispiel Kleider, Schmuck usw. - Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstands gehören oder die er später erbt oder sonstwie unentgeltlich erhält (z.b. Schenkung). - Genugtuungsansprüche (zum Beispiel wegen Körperverletzung). - Wird ein Gegenstand ausgetauscht oder verkauft, wird der Ersatz oder Erlös wiederum Eigengut. Errungenschaft - Arbeitserwerb jedes Ehegatten. - Leistungen von Personalvorsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen, Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit. - Erträge des Eigenguts (zum Beispiel Zinsen). - Ersatzanschaffungen für die Errungenschaft.
3 Seite 3 Aufgabe 1: Werner Rutishauser heiratet Marlies Breitenmoser. Er bringt Bargeld im Wert von Fr. 600'000.- in die Ehe, während sie Sachen im Wert von Fr. 50'000.- einbringt. Güterrechtlich haben die beiden nichts Spezielles geregelt. a) Welchen Güterstand haben die Eheleute? b) Wie bezeichnet man die Vermögenswerte, welche die Eheleute in die Ehe einbringen? c) Wie bezeichnet man die Vermögenswerte, welche die beiden nach ihrer Heirat erwirtschaften werden? d) Wie ist die Vermögensverwaltung und -nutzung geregelt? Aufgabe 2: Marcel und Eliane leben im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Unterscheide in folgenden Fällen zwischen Eigengut und Errungenschaft: - Marcels Kleider - Elianes Tennisausrüstung - Eliane studiert noch und erhält Stipendien. - Eliane, die schon vor der Heirat eine eigene Wohnung hatte, hat ihre gesamte Wohnungseinrichtung in die Ehe gebracht. - Marcel wohnte bis zur Heirat in einem billigen möblierten Zimmer. Er konnte deshalb viel sparen und besitzt zwei Sparhefte und einige Kassaobligationen. - Eliane arbeitet während der Semesterferien. - Während des ersten Ehejahres schloss Marcel sein Studium ab. Als Anerkennung erhielt er von seinen Eltern ein Auto geschenkt. - Durch normale Abnützung versagt das geschenkte Auto nach einigen Ehejahren seinen Dienst und muss ersetzt werden.
4 Seite 4 Situation nach Auflösung des Güterstandes durch Tod oder Scheidung Wie wird das Vermögen bei der Scheidung geteilt? Eigengut - Jeder Ehegatte behält sein Eigengut. Vorschlag - Von der Errungenschaft jedes Ehegatten werden allfällige Schulden abgezogen. - Was übrig bleibt, heisst Vorschlag. - Jeder Ehegatte behält die Hälfte seines Vorschlags und hat Anspruch auf die Hälfte des Vorschlags des anderen. Rückschlag - Wenn ein Ehegatte anstelle eines Vorschlags einen Rückschlag, das heisst Schulden aufweist, hat er trotzdem Anspruch auf den halben Vorschlag des anderen Ehegatten. - Den Rückschlag muss der andere Ehegatte hingegen nicht mittragen. - Jeder Ehegatte haftet selber für seine Schulden.
5 Seite 5 Was ist zur Errungenschaft hinzuzurechnen? Schenkungen Schenkungen, die der betreffende Ehepartner während der letzten fünf Jahre (ohne Zustimmung des anderen) an Dritte gemacht hat, ausgenommen die üblichen Gelegenheitsgeschenke. Schulden Vermögensentäusserungen (ohne zeitliche Begrenzung), die ein Ehegatte mit der Absicht vorgenommen hat, den Beteiligungsanspruch des anderen zu schmälern. Beispiel: Der Ehemann schenkt seiner Tochter CHF aus seinem Ersparten / seiner Errungenschaft. Kurz danach (innerhalb von fünf Jahren) stirbt er. Es sind noch CHF an Errungenschaft des Ehemannes vorhanden. Der Anspruch der überlebenden Ehefrau: CHF CHF = CHF ; davon die Hälfte = CHF Die fehlenden CHF sind aus dem Eigengut des verstorbenen Ehemannes zu zahlen. Wenn Schulden der Errungenschaft aus Mitteln des Eigenguts bezahlt wurden oder umgekehrt Schulden des Eigenguts aus Mitteln der Errungenschaft, besteht eine Ersatzforderung. Beispiel: Die Eheleute kaufen eine Wohnwand. Der Verdienst (Errungenschaft) des Ehemannes reicht nicht ganz, und die Ehefrau steuert noch CHF aus dem väterlichen Erbe (Eigengut) bei. Die Ehefrau besitzt nun eine Ersatzforderung in der Höhe von CHF gegenüber der Errungenschaft des Ehemannes. (Gilt auch für Ersatzforderungen zwischen Eigengut und Errungenschaft eines Ehegatten.) Aufgabe 3: Da sowohl Werner Rutishauser als auch Marlies Rutishauser-Breitenmoser einen anspruchsvollen Beruf haben, der viel Zeit wegfrisst, haben sie sich im Verlauf ihrer gemeinsamen Ehejahre auseinandergelebt und wollen die Ehe nach neun Jahren durch Scheidung auflösen. Er verfügt nach wie vor über Fr. 600' Zu diesem Betrag kamen Fr. 200'000.- aus einer Erbschaft und Fr. 300'000.- aus Kapitalerträgen dazu. Aus geleisteter Arbeit konnte er zudem Fr. 100'000.- zu seinen Ersparnissen hinzufügen. Sie verfügt über ihre ursprünglichen Fr. 50' Daneben sparte sie Fr. 250'000.- aus geleisteter Arbeit. Wie sehen die finanziellen Verhältnisse der beiden nach einer Scheidung aus?
6 Seite 6 Aufgabe 4: Niklaus Frei und Susanne Eggenberger heiraten. Er bringt persönliche Gegenstände im Wert von Fr. 60'000.- in die Ehe, sie solche von Fr. 80' Zudem bringt Niklaus Vermögen im Wert von 120'000.- und Susanne ein solches von Fr. 100' Da beide bereits eine gescheiterte Ehe hinter sich haben, wollen sie diesmal wenigstens finanziell keine Risiken eingehen und vereinbaren vertraglich den Güterstand der Gütertrennung. Nach fünf Jahren ist es dann tatsächlich wieder so weit. Die Ehe wird geschieden. In der Zwischenzeit ist das Vermögen von Niklaus aus Kapitalerträgen noch um Fr. 45'000.- angewachsen, dasjenige von Susanne um 53' Aus Arbeitsleistung erwirtschaftete Niklaus zusätzliche Ersparnisse von Fr. 40' Wie sieht die güterrechtliche Situation aus? Platz für persönliche Notizen Hausaufgaben:
14. Das eheliche Güterrecht, Übungen
14. Das eheliche Güterrecht, Übungen Ziel: Sie kennen die wirtschaftlichen Auswirkungen des ordentlichen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung der Ehe. Sie können Eigengut und Errungenschaft unterscheiden.
MehrDas eheliche Vermögen setzt sich aus vier Vermögensmassen zusammen, nämlich dem Eigengut und der Errungenschaft jedes Ehegatten.
Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während der Ehe und die
Mehr17. Güter- und erbrechtliche
Hans und Gerda heiraten. Es gilt für sie der ordentliche Güterstand. Nach 20- jähriger Ehe stirbt Hans plötzlich an einem Unfall. Sein Eigengut beträgt Fr. 20 000-, seine Errungenschaft Fr. 84 000.-, Gerdas
MehrStB 205 Nr. 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar. 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung
Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während der Ehe und die
MehrDie Meistbegünstigung des Ehegatten
Die Meistbegünstigung des Ehegatten Nicole von Graffenried, Fürsprecherin und Notarin (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Zusammenspiel Ehe- und Erbrecht II. Eherecht
MehrEhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.
EhEvErtrag Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene
MehrZusammenleben in der Partnerschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die Mutter
MehrM E R K B L A T T G ü t e r r e c h t
Z i v i l s t a n d s a m t M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Die Auseinandersetzung mit Einkommen und Vermögen ist allzu oft ein Tabuthema. Viele werdende Eheleute empfinden das Thema Geld unromantisch.
MehrZusammenleben in der Partnerschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft Lösung 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die
MehrVortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag
MehrMerkblatt zum Ehe- und Erbvertrag
Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche
MehrAuf welche Weisen kann ein Kindsverhältnis zum Vater entstehen? (4 Punkte)
Musterlösung 1. Teil: Wissensfragen (15 Punkte) Hier sind keine langen Antworten gefragt. Stichworte immer unter Verweis auf die Gesetzesartikel genügen. Frage 1 (4 Punkte) Was bedeutet der Grundsatz der
MehrFamilienrecht. Güterrecht 11. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat. Juristische Fakultät Universität Basel
Familienrecht Güterrecht 11, LL.M., Advokat Juristische Fakultät Universität Basel I. Allgemeines 1. Gegenstand des Güterrechts Güterrecht als Regelung, wie sich die Ehe auf das Vermögen der Ehegatten
Mehr1. Welche Aussagen sind falsch, welche richtig? (Teilweise falsche Aussagen gelten als falsch!)
Seite 1 Bundesgerichtsurteil: Gewalt gegen Kinder ist strafbar 1. Welche Aussagen sind, welche? (Teilweise e Aussagen gelten als!) a) Eltern machen sich strafbar, wenn sie ihre Kinder ausnahmsweise schlagen.
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse Zürich.
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 Symbole Formen des Zusammenlebens
Mehr1. Ehegüterrecht. Einleitung
1. Ehegüterrecht A Einleitung Historischer Überblick Schon zu Zeiten des Römerrechs existierte ein Eherecht. Die Regelung der Ehe gibt es, seit die Ehe existiert. Ab 1913 wurde die Ehe einheitlich für
MehrZusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes,
MehrÜbungen im Erbrecht Frühjahrssemester 2018
Übungen im Erbrecht Frühjahrssemester 2018 Rübolof gegen Rübolof Fall 4a RA Dr. iur. Eva Maissen Vorgehen bei der Bearbeitung des Falles I. Vorüberlegungen: Güterstand, massgebende Zeitpunkte für Massenzuordnung
MehrDIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT
DIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT Lars Hauser, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M. ALTENBURGER LTD legal + tax Seestrasse 39 8700 Küsnacht Unternehmer Forum Schweiz Davos Kongress Treuhand
MehrMerkblatt betreffend Vertretung von Minderjährigen bei der Erbteilung nach Ableben eines Elternteils
Merkblatt betreffend Vertretung von Minderjährigen bei der Erbteilung nach Ableben eines Elternteils 1. Beistandschaft Stirbt ein Elternteil, sind der überlebende Ehegatte und seine Kinder als gesetzliche
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrMuzaffer eker. Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich
Muzaffer eker Dr. iur., Rechtsanwalt Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich VERLAG HJ. MAURER Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 15 Abkürzungen 24 Einleitung 27 I.
MehrGüterrecht 2: Spezialfragen Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Familienrechtstagung des SBV in Windisch Güterrecht 2: Spezialfragen Landwirtschaft Folie 1 Agenda 0. Vorstellung Referent 1. Wann gilt das Ertragswertprivileg (Art. 212 ZGB)? 2. Eigengut
MehrVerwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser
Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das
MehrRechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob. Errungenschaftsbeteiligung: ZGB 196 ff. Subsidiärer Güterstand
Überblick über das Güterrecht I. Ordentlicher Güterstand Errungenschaftsbeteiligung: ZGB 196 ff. Subsidiärer Güterstand II. Ausserordentlicher Güterstand Gütertrennung: ZGB 247 ff. Auf gerichtliche Anordnung:
MehrGüterrecht. 1. Überblick über die gesetzlichen Grundlagen 2. 1.1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Art. 181-251 ZGB) 2
Güterrecht Inhaltsverzeichnis 1. Überblick über die gesetzlichen Grundlagen 2 1.1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Art. 181-251 ZGB) 2 1.2 Schlusstitel des ZGB (Übergangsrecht vom alten zum neuen Recht)
MehrGüterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin
Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin Todesfall 1. Stufe Güterrecht 2. Stufe Erbrecht Güterrechtliche
MehrNachlass: Das müssen Sie wissen
Hypothekarberatung Pensionierungsplanung Steuerberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung Workshop Nachlass: Das müssen Sie wissen VZ VermögensZentrum Beethovenstrasse 24 82 Zürich Telefon 44 27 27 27
MehrDer Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe
Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson Ziele Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Eheund Erbrecht.
MehrGüter- und Erbrecht Vorlesungsbegleitende Fälle
Güter- und Erbrecht Vorlesungsbegleitende Fälle HS 12 Fall 1: Güterstände und ihre Ordnung, M.I.L. (Lund) Fall 1: Güterstände und ihre Ordnung A. Überblick über die Güterstände I. Gesetzliche / nicht vertragliche
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrDie Auflösung der Ehe durch den Tod. Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz
Die Auflösung der Ehe durch den Tod Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz von Dr. Nicole Plate 2000 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD
MehrDer Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe
Fest- und Hochzeitsmesse 2009, St. Gallen 17. und 18. Januar 2009, 15.00 15.45 Uhr Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson
MehrVerliebt, verlobt, verheiratet 7. Warum einen Ehevertrag schließen? 9. Was in Ihrem Ehevertrag stehen könnte 13 Mit Muster-Formulierungen
Schnellübersicht Seite Verliebt, verlobt, verheiratet 7 Warum einen Ehevertrag schließen? 9 Was in Ihrem Ehevertrag stehen könnte 1 Mit Muster-Formulierungen Wahl des Ehenamens 21 So regeln Sie Ihren Unterhalt
MehrKapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft
Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge
MehrZusammenwirken von Güterrecht und Erbrecht
Zusammenwirken von Güterrecht und Erbrecht Vortrag Luzerner Juristenverein 10. Mai 2016 Alexandra Jungo Prof. Alexandra Jungo 10.05.2016 1 Übersicht I. Fälle des Zusammenwirkens II. III. Erbrechtliche
MehrGüterrecht. Rechtliche Grundlagen... 2. Zweck... 2. Die Güterstände... 2
Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen... 2 Zweck... 2 Die Güterstände... 2 Die Errungenschaftsbeteiligung... 3 Die Macht über die Vermögensmassen... 4 Die Auflösung des Güterstandes... 5 Rechnungsbeispiel
MehrEHEGÜTERRECHT UND GÜTERRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG
SBV Treuhand und Schätzungen 1/6 EHEGÜTERRECHT UND GÜTERRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG Die güterrechtliche Auseinandersetzung findet bei jeder Auflösung oder Änderung des Güterstandes statt, insbesondere:
MehrUnternehmensnachfolge: Ehe-, erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Unternehmensnachfolge: Ehe-, erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten RA Dr. iur. Christa-Maria Harder Schuler Fürer Partner Advocaten, Rheinstrasse 16, 8500 Frauenfeld harder@fuererpartner.com
MehrEhe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
MehrTestamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern
MehrEIN EHEGATTE ZIEHT AUS
Inhaltsverzeichnis Zum Autor 14 Einleitung 16 Für wen ist dieser Ratgeber bestimmt? 16 Wer gilt als Unternehmer oder Selbständiger? 17 Wer zählt zu den Gutverdienenden? 18 Unternehmerinnen 18 TEIL A EIN
Mehr14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt
14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen
MehrEhe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
Referat bei der ERFA-Gruppe Weinfelden vom 11. Januar 2005 Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Dr. iur. Hans Rudolf Forrer Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte, Weinfelden Man soll die
MehrEheliches Güterrecht Güterstände Zusammenfassung Urs Duttweiler Dipl. Treuhandexperte Dipl. Steuerexperte Duttweiler Treuhand AG 4410 Liestal
Eheliches Güterrecht Güterstände Zusammenfassung Urs Duttweiler Dipl. Treuhandexperte Dipl. Steuerexperte Duttweiler Treuhand AG 4410 Liestal 1 / 30 I. Errungenschaftsbeteiligung Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung
MehrGesetzliches / nicht vertragliches Güterrecht
Gesetzliches / nicht vertragliches Güterrecht II. Ausserordentlicher Güterstand: Gütertrennung 1. Zweck und Wirkungen der Gütertrennung Zweck der Gütertrennung: Zusammenwirken der Ehegatten im wirtschaftlichen
MehrEheliches Güterrecht
Stand: 05/2013 Eheliches Güterrecht 1. Gesetzlicher Güterstand Der gesetzliche Güterstand gilt, wenn die Ehegatten nicht durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Seit dem 01.07.1958
MehrDatum: Februar 2017 Ehe, ordentlicher Güterstand «Errungenschaftsbeteiligung» Junge und ältere Ehepaare im ordentlichen Güterstand
Memorandum Datum: Thema: Ehe, ordentlicher Güterstand «Errungenschaftsbeteiligung» An: Junge und ältere Ehepaare im ordentlichen Güterstand Synergie Treuhand AG Buchführung Steuern Treuhand Accounting
MehrFamilienrecht Vorlesung 5. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 4 Allgemeine Ehewirkungen Namensrecht und Zwangsvollstreckung Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 25. November 2010 Notar Dr. Christian Kesseler
MehrBeispiel bei einem Nachlass von Fr
Beispiel bei einem Nachlass von Fr. 100000. Gesetzliche Erbteile Pflichtteile und frei verfügbare Quote Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten
MehrInformationsblatt. Der Ehevertrag
Informationsblatt Der Ehevertrag 1 2 1. Was ist ein Ehevertrag? Wenn Ehepartner heiraten, hat das bürgerliche Gesetzbuch eine Reihe von gesetzlichen Ehevorschriften vorgesehen, die besonders den Fall der
MehrDie Scheidungsfolgen nach turkischem materiellen Recht
Figen Salta -Ozcan Die Scheidungsfolgen nach turkischem materiellen Recht PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abktirzungsverzeichnis 15 1. Teil: Einfllhrung 17 A. Uberblick
MehrVO Familienrecht SS 2016
VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen
MehrÖffentliche Urkunde. Ehe- und Erbvertrag. (Art. 182 ff. und 512 ZGB)
Fellmann Tschümperlin Lötscher Anwaltsbüro und Notariat Prot.-Nr.: 08/33 Öffentliche Urkunde Ehe- und Erbvertrag (Art. 182 ff. und 512 ZGB) Der unterzeichnete Notar des Kantons Luzern, Herr Thomas Tschümperlin,
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrTestament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament
Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament Letztwillige Verfügungen können mit Auflagen, Bedingungen oder Einschränkungen versehen
MehrPartnerschaft und Familie
Partnerschaft und Familie Lösungen zu den Verstanden-Aufgaben 7.1 Wann hat die Schweiz den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zugestanden? Erst 1971 erhielten die Schweizerinnen das Stimm-und Wahlrecht auf
MehrGesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten 13 Frau Jansen aus Oschatz: Ich bin Witwe und habe drei Kinder, die mich eigentlich zu jeweils einem Drittel beerben sollten. Im letzten Jahr ist tragischerweise mein
MehrRechtzeitig klare Verhältnisse schaffen
Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen Rathaus Frauenfeld Donnerstag, 1. Oktober 2015 Referentin: Frau E. Schäppi Themen Ehegüterrecht Erbrecht Bankvollmachten Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Ehegüterrecht
Mehr2. Das Erbrecht des Ehegatten
Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrBodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle)
Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle) 07541-60060 Fax 07541-600666 www.kuschel.de e-mail: kanzlei@kuschel.de Mitglied der Güterstand und Zugewinn Inhalt: Einführung
MehrE H E V E R T R A G auf Abänderung der Vorschlagsbeteiligung gemäss Art. 216 Abs. 1 ZGB
errichtet von Martin Schwaller, lic. iur., Fürsprecher, aargauischem Notar, in Aarau. E H E V E R T R A G auf Abänderung der Vorschlagsbeteiligung gemäss Art. 216 Abs. 1 ZGB Vor dem unterzeichnenden Martin
MehrFamilienrecht Vorlesung 7. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 11. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1365 BGB Fall: Keusch kann, nachdem Untreu die Winzertochter in die
MehrExamen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011
Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrDie richtige Eigentumsform beim Erwerb des Eigenheims
Die richtige Eigentumsform beim Erwerb des Eigenheims Christoph Zürcher, Fürsprecher und Notar (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Einleitung Ausgangslage Fragestellungen
MehrGüter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann
Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht
Mehr1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben möglichst weise zu gestalten.
Kurze Einführung ins Erbrecht Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung Der Artikel beruht auf einem Vortrag für Laien. 1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil: Das Eherecht Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Verlobung und Verlöbnis...
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... 12 Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Teil: Das Eherecht.... 19 A. Verlobung und Verlöbnis... 19 B. Die Eheschliessung... 23 C. Die Wirkungen der Ehe... 29 I. Name,
MehrExamen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011
Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel
MehrGutachten. Kroatien; Güterstatut; Güterstand; Erbstatut; Erbengemeinschaft; Gütergemeinschaft. I. Zum Sachverhalt. II.
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1458# letzte Aktualisierung:30. Dezember 1998 Gutachten Kroatien; Güterstatut; Güterstand; Erbstatut; Erbengemeinschaft;
MehrFamilienrecht Vorlesung 5. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 4 Allgemeine Ehewirkungen Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 27. November 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Statusrechtliche Auswirkungen
MehrKurzübersicht mit Ratschlägen. Das Ehe- und Erbrecht in der Schweiz
Kurzübersicht mit Ratschlägen Das Ehe- und Erbrecht in der Schweiz Impressum 2 Editorial Zwischen Erben entstehen oft Streitigkeiten um Geld und Güter. Grund sind meist fehlende Verträge oder Testamente.
MehrInhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13
Inhalt Vo r wort 13 1. Wer erbt? 15 Die Regeln des Erbrechts 16 Die Stammesordnung 16 Verwandte als Erben: vier Grundregeln 18 Ehegatte und eingetragene Partnerin 21 Adoptivkinder, Stiefkinderund aussereheliche
MehrVorwort 11. Innehalten und Klarheit gewinnen 14
Inhalt Vorwort 11 Q Überlegungen vor der Scheidung 13 Innehalten und Klarheit gewinnen 14 Scheidung - eine gemeinsame Aufgabe 14 Finanzielle Überlegungen 15 Wo stehen die Kinder im Konflikt der Eltern?
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des
MehrRecht konkret «Von der Enterbung bis zur Meistbegünstigung»
Recht konkret «Von der Enterbung bis zur Meistbegünstigung» Claudia Weible Imhof, Rechtsanwältin, Basel und Laufen Bernhard Fischer, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Sissach Liestal, 31. Oktober
MehrINFORMATIONEN EHESCHLIESSUNG IN DER SCHWEIZ
INFORMATIONEN EHESCHLIESSUNG IN DER SCHWEIZ Zivilstandsamt Kreis Baar 02 03 Eheschliessung in der Schweiz Die Ehe zieht für die Eheleute besondere Rechte und Pflichten nach sich und verändert sowohl ihre
Mehr1. Aufgabe Wertpapiere / Anlagestrategien 15. 2. Aufgabe Bankgeschäfte 10. 3. Aufgabe Ehegüterrecht 10
Kanton Graubünden W+G 2 Lehrabschlussprüfung 2007 für Kauffrau / Kaufmann Erweiterte Grundbildung Betriebs- und Rechtskunde Kandidatennummer: Lösungen Name: Vorname: Datum der Prüfung: 2. Teil: Betreibs-
MehrGebrauchsanweisung 6 Einleitung 12. Was will dieses Buch? 12 «Kantönligeist» auch bei den Scheidungen 12 Die Revision des Eherechts 13
Inhaltsverzeichnis Gebrauchsanweisung 6 Einleitung 12 Was will dieses Buch? 12 «Kantönligeist» auch bei den Scheidungen 12 Die Revision des Eherechts 13 Übersicht 15 1. Trennung ab Besinnungspause 16 Trennung
MehrDas eheliche Güterrecht
Schweizerischer Bauernverband 21.11.2013 Laurstrasse 10 5201 Brugg 056-462 51 11 Das eheliche Güterrecht Das eheliche Güterrecht regelt je nach Güterstand und Ehevertrag, wem die Vermögenswerte während
MehrTestament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition
BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort
MehrFälle Familienrecht. Kurze Zeit später trennen sich Karin und ihr Peter. Kann Peter die getätigten Geschenke zurückfordern?
Fälle Familienrecht Fall 1 Stefan ist mit Karin verheiratet. Beide leben jedoch seit 1 Jahr getrennt und führen neue Beziehungen. Karin macht ihrem neuen Freund Peter das Versprechen, sie werde ihn nach
MehrEheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen
17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen Rechtsgrundlagen Unterhalt der Familie: Art. 163 ff. ZGB Eheschutzmassnahmen: Art. 173 ff. ZGB Trennungsunterhalt: Art. 118 Abs. 2 in Verbindung
MehrExaminatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge
Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium
MehrVerwaltungsrat im eigenen Unternehmen
Verwaltungsrat im eigenen Unternehmen Sicherung von Kontinuität trotz ändernden Verhältnissen Referat vom 19. September 2012 von Dr. Patron Ausgangslage: Unternehmer, Alleinaktionär Ziel: Fokus: Nachfolgeregelung
MehrFamilienrecht Vorlesung 7. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 1. Dezember 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fallbeispiel Keusch und Untreu gehen mit Ausnahme der Wohnung der Keusch im Wert von 400.000,-- beide
MehrErfahrungsaustausch Familienrecht
Erfahrungsaustausch Familienrecht Trennung, Scheidung und Steuern Henk Fenners Finanzdepartement Trennung, Scheidung und Steuern (1) 1. Besteuerung der Ehegatten während ungetrennter Ehe Familienbesteuerung
MehrErbrecht unter Ehegatten
Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?
MehrEKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Nachlassplanung, Erbrecht, Testament
EKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Zürich, 26./27. März 2012 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. iur. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
MehrZugewinnausgleich Erbe. so verteilt sich das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft
Zugewinnausgleich Erbe so verteilt sich das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1.
MehrK R EIS S C H R E I BEN DER VERWAI,TUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH. an die Notaria.te
K R EIS S C H R E I BEN DER VERWAI,TUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notaria.te betreffend die Ermittlung und Formulierung von,jillenserklärungen vom 28. April 1965 Den Inspektionsberichten
MehrEGBGB Art. 14, 15 Türkei: Verfügungsbeschränkungen nach türkischem Ehewirkungs- und Güterrecht. Sachverhalt
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14218 letzte Aktualisierung: 30.01.2006 EGBGB Art. 14, 15 Türkei: Verfügungsbeschränkungen nach türkischem Ehewirkungs- und Güterrecht Sachverhalt
MehrEhevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg).
Ehevertrag Protokoll So entstand dieses Dokument Ihre Vorlage wurde von den janolaw Anwälten erstellt und geprüft. Das vorliegende Protokoll zeigt Ihnen Punkt für Punkt, wie das Dokument entstanden ist
MehrIur III: Zivilrecht III
Zivilrecht III (3. Session 2011) 1 Iur III: Zivilrecht III (9 ECTS) 3. Session 2011 Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo Dr. Tarkan Göksu Allgemeine Hinweise zur Prüfung 1. Dieser Fragebogen umfasst 10 Seiten
Mehrteilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen.
Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Begriffserläuterung................................. 7 3. Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Testaments........ 8 a) Trennungslösung................................
Mehr