Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal Allgemeinbildung: Sicherheit / Familie

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1 Seite 1 Lernziele: Die Bedeutung des Güterrechts erklären Den ordentlichen Güterstand erklären Gütertrennung und Gütergemeinschaft nennen Eigengut und Errungenschaft zuordnen und erklären Güteraufteilung bei Auflösung des ordentlichen Güterstandes erklären Das Güterrecht der Ehegatten Allgemeine Vorschriften ZGB ZGB a Ordentlicher Güterstand ZGB 181 Ehevertrag ZGB Ausserordentlicher Güterstand ZGB Schutz der Gläubiger ZGB 193 Zuständigkeit für Klagen über die güterrechtliche Auseinandersetzung ZGB 194 Verwaltung des Vermögens eines Ehegatten durch den andern ZGB 195 Inventar ZGB 195a Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ZGB Eigentumsverhältnisse ZGB Verwaltung, Nutzung und Verfügung ZGB 201 Haftung gegenüber Dritten ZGB 202 Schulden zwischen Ehegatten ZGB 203 Auflösung des Güterstandes und Auseinandersetzung ZGB Die Gütergemeinschaft ZGB Eigentumsverhältnisse ZGB Verwaltung und Verfügung ZGB Haftung gegenüber Dritten ZGB Schulden zwischen Ehegatten ZGB 235 Auflösung des Güterstandes und Auseinandersetzung ZGB Die Gütertrennung ZGB Verwaltung, Nutzung und Verfügung ZGB Haftung gegenüber Dritten ZGB 249 Schulden zwischen Ehegatten ZGB 250 Zuweisung bei Miteigentum ZGB 251 Aufgaben zum Güterrecht Was gilt nach der Heirat üblicherweise? Wenn man heiratet, ohne dass man einen zusätzlich zu erstellenden Ehevertrag abschliesst, wird die Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand abgemacht. Die Begriffe Errungenschaftsbeteiligung ordentlicher Güterstand müssen sie sich merken!

2 Seite 2 Der ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Wenn keine besonderen Abmachungen getroffen werden, gilt der ordentliche Güterstand. ZGB : Die Errungenschaftsbeteiligung gilt für alle, die nicht in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Jeder Ehegatte kann sein Vermögen selber verwalten und nutzen. Selbstverständlich können die Eheleute das Vermögen auch gemeinsam verwalten, oder der eine kann den andern mit der Verwaltung beauftragen. Ein solcher Auftrag ist allerdings widerrufbar. Situation bei der Heirat Eigengut Mann Eigengut Frau ZGB 198 Eigengut sind von Gesetzes wegen: Gegenstände zum persönlichen Gebrauch Eingebrachte Vermögenswerte Genugtuungsansprüche Ersatzanschaffungen aus Eigengut Situation während der Ehe Eigengut - Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen; zum Beispiel Kleider, Schmuck usw. - Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstands gehören oder die er später erbt oder sonstwie unentgeltlich erhält (z.b. Schenkung). - Genugtuungsansprüche (zum Beispiel wegen Körperverletzung). - Wird ein Gegenstand ausgetauscht oder verkauft, wird der Ersatz oder Erlös wiederum Eigengut. Errungenschaft - Arbeitserwerb jedes Ehegatten. - Leistungen von Personalvorsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen, Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit. - Erträge des Eigenguts (zum Beispiel Zinsen). - Ersatzanschaffungen für die Errungenschaft.

3 Seite 3 Aufgabe 1: Werner Rutishauser heiratet Marlies Breitenmoser. Er bringt Bargeld im Wert von Fr. 600'000.- in die Ehe, während sie Sachen im Wert von Fr. 50'000.- einbringt. Güterrechtlich haben die beiden nichts Spezielles geregelt. a) Welchen Güterstand haben die Eheleute? b) Wie bezeichnet man die Vermögenswerte, welche die Eheleute in die Ehe einbringen? c) Wie bezeichnet man die Vermögenswerte, welche die beiden nach ihrer Heirat erwirtschaften werden? d) Wie ist die Vermögensverwaltung und -nutzung geregelt? Aufgabe 2: Marcel und Eliane leben im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Unterscheide in folgenden Fällen zwischen Eigengut und Errungenschaft: - Marcels Kleider - Elianes Tennisausrüstung - Eliane studiert noch und erhält Stipendien. - Eliane, die schon vor der Heirat eine eigene Wohnung hatte, hat ihre gesamte Wohnungseinrichtung in die Ehe gebracht. - Marcel wohnte bis zur Heirat in einem billigen möblierten Zimmer. Er konnte deshalb viel sparen und besitzt zwei Sparhefte und einige Kassaobligationen. - Eliane arbeitet während der Semesterferien. - Während des ersten Ehejahres schloss Marcel sein Studium ab. Als Anerkennung erhielt er von seinen Eltern ein Auto geschenkt. - Durch normale Abnützung versagt das geschenkte Auto nach einigen Ehejahren seinen Dienst und muss ersetzt werden.

4 Seite 4 Situation nach Auflösung des Güterstandes durch Tod oder Scheidung Wie wird das Vermögen bei der Scheidung geteilt? Eigengut - Jeder Ehegatte behält sein Eigengut. Vorschlag - Von der Errungenschaft jedes Ehegatten werden allfällige Schulden abgezogen. - Was übrig bleibt, heisst Vorschlag. - Jeder Ehegatte behält die Hälfte seines Vorschlags und hat Anspruch auf die Hälfte des Vorschlags des anderen. Rückschlag - Wenn ein Ehegatte anstelle eines Vorschlags einen Rückschlag, das heisst Schulden aufweist, hat er trotzdem Anspruch auf den halben Vorschlag des anderen Ehegatten. - Den Rückschlag muss der andere Ehegatte hingegen nicht mittragen. - Jeder Ehegatte haftet selber für seine Schulden.

5 Seite 5 Was ist zur Errungenschaft hinzuzurechnen? Schenkungen Schenkungen, die der betreffende Ehepartner während der letzten fünf Jahre (ohne Zustimmung des anderen) an Dritte gemacht hat, ausgenommen die üblichen Gelegenheitsgeschenke. Schulden Vermögensentäusserungen (ohne zeitliche Begrenzung), die ein Ehegatte mit der Absicht vorgenommen hat, den Beteiligungsanspruch des anderen zu schmälern. Beispiel: Der Ehemann schenkt seiner Tochter CHF aus seinem Ersparten / seiner Errungenschaft. Kurz danach (innerhalb von fünf Jahren) stirbt er. Es sind noch CHF an Errungenschaft des Ehemannes vorhanden. Der Anspruch der überlebenden Ehefrau: CHF CHF = CHF ; davon die Hälfte = CHF Die fehlenden CHF sind aus dem Eigengut des verstorbenen Ehemannes zu zahlen. Wenn Schulden der Errungenschaft aus Mitteln des Eigenguts bezahlt wurden oder umgekehrt Schulden des Eigenguts aus Mitteln der Errungenschaft, besteht eine Ersatzforderung. Beispiel: Die Eheleute kaufen eine Wohnwand. Der Verdienst (Errungenschaft) des Ehemannes reicht nicht ganz, und die Ehefrau steuert noch CHF aus dem väterlichen Erbe (Eigengut) bei. Die Ehefrau besitzt nun eine Ersatzforderung in der Höhe von CHF gegenüber der Errungenschaft des Ehemannes. (Gilt auch für Ersatzforderungen zwischen Eigengut und Errungenschaft eines Ehegatten.) Aufgabe 3: Da sowohl Werner Rutishauser als auch Marlies Rutishauser-Breitenmoser einen anspruchsvollen Beruf haben, der viel Zeit wegfrisst, haben sie sich im Verlauf ihrer gemeinsamen Ehejahre auseinandergelebt und wollen die Ehe nach neun Jahren durch Scheidung auflösen. Er verfügt nach wie vor über Fr. 600' Zu diesem Betrag kamen Fr. 200'000.- aus einer Erbschaft und Fr. 300'000.- aus Kapitalerträgen dazu. Aus geleisteter Arbeit konnte er zudem Fr. 100'000.- zu seinen Ersparnissen hinzufügen. Sie verfügt über ihre ursprünglichen Fr. 50' Daneben sparte sie Fr. 250'000.- aus geleisteter Arbeit. Wie sehen die finanziellen Verhältnisse der beiden nach einer Scheidung aus?

6 Seite 6 Aufgabe 4: Niklaus Frei und Susanne Eggenberger heiraten. Er bringt persönliche Gegenstände im Wert von Fr. 60'000.- in die Ehe, sie solche von Fr. 80' Zudem bringt Niklaus Vermögen im Wert von 120'000.- und Susanne ein solches von Fr. 100' Da beide bereits eine gescheiterte Ehe hinter sich haben, wollen sie diesmal wenigstens finanziell keine Risiken eingehen und vereinbaren vertraglich den Güterstand der Gütertrennung. Nach fünf Jahren ist es dann tatsächlich wieder so weit. Die Ehe wird geschieden. In der Zwischenzeit ist das Vermögen von Niklaus aus Kapitalerträgen noch um Fr. 45'000.- angewachsen, dasjenige von Susanne um 53' Aus Arbeitsleistung erwirtschaftete Niklaus zusätzliche Ersparnisse von Fr. 40' Wie sieht die güterrechtliche Situation aus? Platz für persönliche Notizen Hausaufgaben:

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