Emissionsprospekt fairvesta IV

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1 Emissionsprospekt fairvesta IV Intelligent. Sicher. Erfolgreich.

2 Vorwort

3 Vorwort Intelligent. Sicher. Erfolgreich. Immobilieninvestitionen verkörpern eine Geldanlage in Realkapital und sollten als fester Bestandteil eines jeden Vermögensportfolios vorhanden sein. Private und institutionelle Investoren besinnen sich zwischenzeitlich wieder mehr und mehr auf die Immobilie als sichere und werthaltige Anlageform. Immobilien in Deutschland bieten Anlegern aussichtsreiche Chancen. Dies haben inzwischen auch internationale Großinvestoren erkannt und nutzen zur Renditeoptimierung das Potenzial des deutschen Immobilienmarktes Die fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG hat sich innerhalb des Immobilienmarktes auf einen Insider- und Nischenmarkt mit erhöhtem Ertragspotenzial spezialisiert. Dabei nutzen wir Sondersituationen des Marktes, ob Bankverwertung, Zwangsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen oder anderweitige Umstände, welche den Immobilienerwerb zu besonders lukrativen Konditionen möglich machen. Um diese Chancen, die damit verbundene Rendite und die Sicherheit der Investition zu erhöhen, hat fairvesta konkrete Anlagerichtlinien erlassen und zusätzlich eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle während der gesamten Beteiligungsdauer eingeführt. Die verbindlichen Anlagerichtlinien und die Mittelverwendungskontrolle sind derzeit einzigartig am gesamten Beteiligungsmarkt. So dürfen bei fairvesta z.b. Immobilien nur bis maximal zum 9,5fachen der Jahresnettokaltmiete erworben werden und die fairvesta kann nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur über die Anlagegelder verfügen. Dadurch werden die sonst üblichen mitunternehmerischen Risiken erheblich reduziert und die Rendite optimiert. Investitionen der fairvesta werden nur getätigt, wenn Qualität, Standort und Renditepotenzial stimmen. Dabei nutzen wir zusätzlich das Know-How des Fachbeirates. Die Ausrichtung auf den Insider- und Nischenmarkt mit erhöhtem Ertragspotenzial steigern die Chancen zusätzlich. Bei der renditeorientierten Anlage in eine mitunternehmerische Beteiligung kommt ein weiterer positiver Aspekt hinzu: Die Beteiligungsmöglichkeit an Wohn- und Geschäftshäusern sowie Gewerbeimmobilien mit einem Investitionsvolumen, das sonst nur institutionelle Anleger aufbringen können. Wir investieren nicht nur direkt in Immobilien, sondern auch in weitere Immobilienbeteiligungsgesellschaften der fairvesta Unternehmensgruppe. Somit erhöht sich die Streuung des Anlagekapitals und auch die Sicherheit der Anleger. Die Qualitäts- und Renditeimmobilien zu besonders günstigen Einkaufspreisen, in Verbindung mit niedrigen Konzeptionskosten, haben sich als echte Alternative zur Direktinvestition erwiesen. Die überzeugenden Vorteile für den Anleger kommen in vollem Umfang jedoch nur bei einem seriösen Partner mit einem soliden Konzept zum Tragen. Jede Vermögensanlage unterliegt den Gesetzen des Marktes, seinen Chancen, aber auch seinen Risiken. Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot an der fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG offerieren wir unserem Kundenkreis eine Kapitalanlage mit der Investition in zwei sorgfältig ausgewählte Investitionsbereiche: Direktinvestitionen in Immobilien und darüber hinaus in weitere Immobilienbeteiligungsgesellschaften, welche ebenfalls im gleichen Marktsegment tätig sind. Durch die innovative Umsetzung dieses einzigartigen Konzeptes, flexibler Einzahlungsraten, flexibler Laufzeiten und flexibler Entnahmemöglichkeiten, können Anleger der fairvesta zukünftig entsprechend ihrer persönlichen Situation reagieren. Somit sind sie auch in der Lage, eine individuelle Altersvorsorge oder einen Vermögensaufbau zu realisieren. Dies ist ein weiterer Beitrag der fairvesta zu mehr Kundenorientierung. Tübingen, den 1. Juni 25 fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG Hermann Geiger Geschäftsführung

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Angaben zum Prospektverantwortlichen II. Investitionsstrategie und Geschäftsfeld IHRE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK DIE FAIRVESTA INVESTITIONSSTRATEGIE DER IMMOBILIENMARKT IN DEUTSCHLAND III. Risiken ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE Platzierungsrisiko Prognoserisiko Inflation/Deflation Zinsaufwendungen und Nebenkosten für Kredite zur Immobilienfinanzierung Zinserträge für Guthaben/Darlehenszinsen/Neufinanzierung Risiken aus Änderung der Steuergesetzgebung/Rechtsänderungsrisiko Nischenmarkt der Zwangsverwertung Risiken aus Immobilienanlagen Standort und Lage Beschaffenheit Altlasten/Grundstücksbelastungen Instandhaltung/Reparaturstau Vermietungsrisiko/Anschlussvermietung Vermarktungsrisiko Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Akzeptanz am Markt Systemstörungen Ausfall von wichtigen Vertragspartnern/Schlüsselpersonenrisiko Gewinnrisiko Insolvenz der Gesellschaft Risiko des Teil- oder Totalverlustes Risiko der Nachschusspflicht BESONDERE RISIKOHINWEISE Blindpool Fremdfinanzierung der Beteiligung Handelbarkeit der Beteiligung IV. Angaben über die Vermögensanlagen/das Beteiligungsangebot BETEILIGUNGSFORMEN UND -VOLUMEN Art der angebotenen Beteiligung und -modalitäten Beitritt als Kommanditist Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter Volumen der Beteiligungen Beteiligungsvolumen der Kommanditisten Beteiligungsvolumen der atypisch stillen Gesellschafter Beteiligungsvolumen der typisch stillen Gesellschafter STEUERLICHE KONZEPTION Sondererstattung durch die Gesellschaft Steuerliche Einkunftsart im Rahmen der Einkommensteuer Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter Typisch stille Gesellschafter Verlustbeteiligung/Verlustausgleich Aktuelle Rechtslage Vorgesehene Gesetzesänderungen

5 Inhaltsverzeichnis 2.3 Sonstige Hinweise Abwicklungsgebühr Entnahmen Einkommensteuervorauszahlung Gewerbesteuer Umsatzsteuer Praktische Anwendungen Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter Typisch stille Gesellschafter Veräußerungsgewinn Für Gesellschafter aus Österreich und der Schweiz Österreich Schweiz ÜBERTRAGBARKEIT UND FREIE HANDELBARKEIT DER BETEILIGUNGEN AUSZAHLUNGSSTELLE DES EMITTENTEN EINZELHEITEN ZU DEN ZAHLUNGEN DES ANLEGERS ANNAHMESTELLE FÜR DAS BEITRITTSANGEBOT ANNAHMEFRIST FÜR DEN EMITTENTEN/ABÄNDERUNGSMÖGLICHKEITEN DES ANGEBOTES DURCH DEN EMITTENTEN VERTRIEBSGEBIET DES EMITTENTEN UND VOLUMEN ERWERBSPREISE FÜR DIE BETEILIGUNGSVARIANTEN KG-Beteiligungen Atypisch stille Beteiligungen Typisch stille Beteiligungen NEBENKOSTEN ZUR VERMÖGENSANLAGE Unmittelbare Erwerbsnebenkosten/Abwicklungsgebühr Mittelbare Erwerbsnebenkosten Platzierungskosten Verwaltungskosten Registertreuhandschaft Mittelverwendungkontrolle Sonstige Kosten/Kosten der Übertragung/Veräußerung der Beteiligung Weitere Leistungsverpflichtungen des Gesellschafters Gesamthöhe der Vertriebsprovisionen V. Angaben zum Emittenten SITZ DER GESELLSCHAFT UND GESCHÄFTSANSCHRIFT GRÜNDUNGSDATUM UND LAUFZEIT RECHTSORDNUNG/STRUKTUR DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS REGISTERGERICHT UND HRA-NUMMER KURZBESCHREIBUNG DES KONZERNS VI. Angaben zum Kapital des Emittenten HÖHE DES GEZEICHNETEN KAPITALS UND DER KAPITALANTEILE ÜBERSICHT ÜBER DIE BISHER AUSGEGEBENEN VERMÖGENSANLAGEN VII. Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Kommanditgesellschaft NAME UND GESCHÄFTSANSCHRIFT Komplementärin Gründungskommanditisten ERBRINGUNG DER EINLAGE GEWINNBETEILIGUNG, ENTNAHMERECHT, SONSTIGE BEZÜGE UNMITTELBARE UND MITTELBARE BETEILIGUNGEN DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER

6 Inhaltsverzeichnis VIII. Angaben zur Geschäftstätigkeit des Emittenten DIE WICHTIGSTEN TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE DES EMITTENTEN ABHÄNGIGKEIT DES EMITTENTEN VON VERTRÄGEN MIT DRITTEN GERICHTS- UND SCHIEDSVERFAHREN LAUFENDE INVESTITIONEN IX. Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik KONKRETE PROJEKTE/ANLAGERICHTLINIEN Verbindliche Anlagerichtlinien für den Immobilienerwerb Verbindliche Anlagerichtlinien für den Beteiligungsmarkt Sicherstellung der Einhaltung der Anlagerichtlinien BESCHREIBUNG DES ANLAGEOBJEKTES Der Immobilieneinkaufsmarkt Der Beteiligungsmarkt Realisierungsgrad Nettoeinnahmen RECHTE AM ANLAGEOBJEKT ÜBERNAHME DINGLICHER BELASTUNGEN RECHTLICHE UND TATSÄCHLICHE BESCHRÄNKUNGEN DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES OBJEKTES IM HINBLICK AUF DAS ANLAGEZIEL VORLIEGEN ERFORDERLICHER BEHÖRDLICHER GENEHMIGUNGEN VERTRÄGE DES EMITTENTEN ÜBER DIE ANSCHAFFUNG ODER HERSTELLUNG DES OBJEKTES ODER TEILEN DAVON NAMEN DER PERSONEN, DIE EIN BEWERTUNGSGUTACHTEN ERSTELLT HABEN PERSONEN, DIE NICHT NUR GERINGFÜGIGE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN ERBRINGEN GESAMTKOSTEN ANLAGEOBJEKT Kosten des Anlageobjektes Eigen-/Fremdfinanzierung, Zwischen-/Endfinanzierung, Fälligkeit, Zusage Sonstige Kosten X. Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ERÖFFNUNGSBILANZ ZWISCHENÜBERSICHT VORAUSSICHTLICHE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE FÜR DIE PLATZIERUNGSPHASE VON 25 BIS EINSCHLIESSLICH WEITERE GESCHÄFTSENTWICKLUNG FÜR DIE ZEIT VOM BIS PROGNOSEBERECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM BIS NEBST ERLÄUTERUNGEN XI. Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung, der Registertreuhänderin, des Mittelverwendungskontrolleurs und des Beirates NAME UND ANSCHRIFT DER HANDELNDEN PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN Die Komplementärin/persönlich haftende Gesellschafterin Die Kommanditgesellschaft Die Vermittlungsgesellschaft Die Holding Die Registertreuhänderin Der Mittelverwendungskontrolleur Beirat RECHTE, PFLICHTEN, VERGÜTUNG UND VERFLECHTUNGEN DER HANDELNDEN PERSONEN/GESELLSCHAFTEN Die Komplementärin/persönlich haftende Gesellschafterin Rechte und Pflichten Vergütungen der Komplementärin Vergütung des Geschäftsführers der Komplementärin Verflechtungen/Tätigkeit des Geschäftsführers für andere Unternehmen Die Registertreuhänderin Rechte und Pflichten Vergütung der Registertreuhänderin Verflechtungen/Tätigkeit der Registertreuhänderin für andere Unternehmen

7 Inhaltsverzeichnis 2.3 Der Mittelverwendungskontrolleur Rechte und Pflichten Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs Verflechtungen/ Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs für andere Unternehmen Beeinflussung XII. Gewährleistete Vermögensanlagen XIII. Wesentliche Verträge GESELLSCHAFTSVERTRAG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN GESELLSCHAFTSVERTRAG DER KOMMANDITGESELLSCHAFT DER ATYPISCH STILLE GESELLSCHAFTSVERTRAG DER TYPISCH STILLE GESELLSCHAFTSVERTRAG DER REGISTERTREUHANDVERTRAG DER MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG DER DIENSTLEISTUNGS- UND SERVICEVERTRAG DIE VERTRIEBSVEREINBARUNG XIV. Fernabsatz-Verbraucherinformation XV. Anhang MUSTER BEITRITTSERKLÄRUNGEN KG-Beteiligung Atypisch stille Beteiligung Typisch stille Beteiligung MUSTER ZERTIFIKATE MUSTER VOLLMACHTSERTEILUNG Wichtiger Hinweis! Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu dem unterbreiteten Angebot war nicht Gegenstand der Prüfung dieses Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht!

8 Angaben zum Prospektverantwortlichen

9 Angaben zum Prospektverantwortlichen I. Angaben zum Prospektverantwortlichen I. Der vorliegende Emissionsprospekt wurde erstellt von der fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hermann Geiger Konrad-Adenauer-Str. 11, D Tübingen Die Gesellschaft ist eingetragen beim Registergericht Tübingen unter der HRB-Nr Sie wurde durch Gesellschaftsvertrag vom gegründet. Der Gesellschaftsvertrag enthält, ausgenommen der Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des 181 BGB und einer von 47 Abs. IV GmbHG abweichenden Bestimmung, keine vom GmbH-Gesetz abweichenden Regelungen. Der Prospekt informiert nach bestem Wissen und Gewissen des Herausgebers und Verantwortlichen richtig und vollständig über alle wesentlichen Umstände, die für die Entscheidung für oder gegen eine Beteiligung an der fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG erheblich sind. Die Informationen (Redaktionsschluss Juni 25) wurden sorgfältig zusammengestellt, der Investitionsplan und die Prognoseberechnung sowie die für die Platzierungsleistung erforderlichen finanziellen Mittel basieren nach Auffassung des Prospektverantwortlichen auf realistischen Annahmen. Grundlage dieser Annahmen waren die Emissionen der fairvesta erste Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh, fairvesta zweite Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh und fairvesta dritte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh sowie deren damit verbundene Umsetzungs- und Vertriebsleistungen. Die Gesellschaft übernimmt die Verantwortung gemäß 3 der VermVerkProspV und erklärt, dass ihres Wissens nach alle Angaben richtig und keine wesentlichen Angaben ausgelassen sind. Eine Haftung für Änderungen aufgrund zukünftiger Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der Praxis der Finanzverwaltung sowie eine Garantie für den Eintritt der im Prospekt prognostizierten wirtschaftlichen Ergebnisse wird vom Prospektverantwortlichen nicht übernommen. Grundlage einer Beteiligung als Kommanditist, atypisch stiller Gesellschafter und typisch stiller Gesellschafter ist allein der vorliegende Prospekt. Für abweichende oder darüber hinausgehende Angaben Dritter, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit der Vermittlung der Beteiligung stehen, übernimmt der Prospektherausgeber keinerlei Haftung. Der Prospektherausgeber haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Jedwede Ersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind beschränkt auf die Höhe des eingezahlten Kapitals. Etwaige Schadenersatzansprüche von Anlegern wegen versehentlich unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren spätestens innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis. Tübingen, den 1. Juni 25 Hermann Geiger Geschäftsführung 1

10 Investitionsstrategie und Geschäftsfeld II. II. Investitionsstrategie und Geschäftsfeld 1. IHRE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK Emissionsvolumen Euro 3.., Kommanditbeteiligung Euro 15.., Atypisch stille Beteiligung Euro 15.., Typisch stille Beteiligung Euro 6.., Beteiligungskapital (gesamt) Vertragsdauer Ab zwei Jahren bei typisch stiller Beteiligung Ab fünf Jahren bei Kommanditbeteiligung und atypisch stiller Beteiligung Ausgabekurs 1 % der Nominaleinlage zuzüglich Abwicklungsgebühr Nominaleinlage KG-Beteiligung ab Euro 1., Atypisch stille Beteiligung ab Euro 1., Typisch stille Beteiligung ab Euro 1., Abwicklungsgebühr % bei typisch stiller Beteiligung 5 7 % bei Kommanditbeteiligung und atypisch stiller Beteiligung Mindestgewinnentnahme Ab 5 % p.a. zuzüglich 1 % pro Jahr Sonder-Gewinnauszahlung (typisch stille Beteiligung) Ertragsziel Nach der Anlaufphase im Jahresdurchschnitt der Beteiligungsdauer Ca % der Nominaleinlage p.a. Kapitalrückzahlung Zum Ende der Beteiligung erfolgt die Auszahlung des Abfindungsguthabens als Einmalzahlung. Die Abfindung erfolgt entsprechend dem Saldo des Kapitalkontos und dem anteiligen Auseinandersetzungswert (inklusive stiller Reserven). Informations- /Kontrollrechte Vorlage von Halbjahresberichten und jährlichem Geschäftsbericht nach testierter Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Bucheinsichtsrechte Jährliche Anlegerversammlung mit Stimmrecht. Mittelverwendungskontrolle Mittelverwendungskontrolle durch eine neutrale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft während der gesamten Beteiligungsdauer (5 Mio. Euro Haftungsbeschränkung). Emissionskosten/Weichkosten Die mit der Anlage verbundenen Emissionskosten/Weichkosten für Konzeption, Marketing, Vertrieb, Verwaltung usw. betragen 19,16 % des Emissionsvolumens. Unter Berücksichtigung der Abwicklungsgebühr reduzieren sich diese auf 14,78 % des Beteiligungskapitals. Verlustzuweisung Es handelt sich hier nicht um ein Angebot zur Beteiligung an einer Verlustzuweisungsgesellschaft. Die in der Anlaufphase entstehenden Betriebsverluste werden den Beteiligten zugewiesen. Gewinnunabhängige Entnahme Ab 6,5 % p.a. bei Kommanditbeteiligung und atypisch stiller Beteiligung 2

11 Investitionsstrategie und Geschäftsfeld 2. DIE FAIRVESTA INVESTITIONSSTRATEGIE Um überdurchschnittliche Renditen mit Immobilienbeteiligungen erzielen zu können, muss man zunächst folgende grundsätzliche Frage beantworten: Wie entstehen Gewinne mit Immobilien? II. Wenn man einmal von einer nicht sicher kalkulierbaren Wertsteigerung bei Immobilien absieht, gibt es im Wesentlichen zwei verschiedene Renditemodelle mit unterschiedlicher Handlungsmaxime: Es wird eine Immobilie gebaut oder erworben, um Rendite durch langfristige Mieterträge zu erwirtschaften. Das Handlungsprinzip lautet dabei: Halten und verwalten. Es wird eine Immobilie unter dem aktuellen Marktwert erworben, um sie möglichst schnell wieder mit Gewinn zu veräußern. Zusammen mit dem zwischenzeitlichen Mietertrag entsteht die Rendite. Je häufiger dieser Vorgang wiederholt wird, umso höher ist der Gesamtgewinn. Also das Prinzip: Kaufen und verkaufen. Die fairvesta Investitionsstrategie beruht auf genau diesem Prinzip und kann auf eine ganz einfache Formel gebracht werden: Gewinn = (Verkaufserlös Einkaufspreis + Mietertrag) x Häufigkeit. Die Ertragschancen steigen dabei deutlich durch die Anwendung der alten Kaufmannsregel: Im Einkauf liegt der Gewinn! Um Verkaufserlöse zügig realisieren zu können, muss man bereits beim Einkauf die Frage stellen: Wo kann man Immobilien erwerben, die nachweisbar folgende Kriterien erfüllen? Einkaufspreis deutlich unter dem amtlich festgestellten Verkehrswert (3 5 % unter dem Verkehrswert) Nachgewiesener Mietertrag (mindestens 1 %) Qualitätsimmobilien in guter Lage ohne Reparaturstau Immobilien aus Bankenverwertung und Zwangsversteigerung erfüllen häufig all diese Kriterien. Wirtschaftliche Ursachen der Eigentümer oder z.b. immer häufigere Erbauseinandersetzungen etc. ändern nichts an der Qualität der Immobilie! Der nachgewiesene Mietertrag von wenigstens 1 % und die stillen Reserven (Differenz von Verkehrswert zu Einkaufspreis) bilden sowohl die Basis für eine solide Rendite als auch genügend Sicherheit und Attraktivität für einen potenziellen Käufer. 3

12 Investitionsstrategie und Geschäftsfeld II. Das folgende Beispiel soll die Investitionsstrategie und die damit verbundenen Ertragschancen verdeutlichen: PHASE I EINKAUF (s.grafik ) Nehmen wir einmal an, eine gemischt genutzte Immobilie in guter Lage kommt zur Verwertung. Der amtliche Verkehrswert beträgt laut Gutachten 1 Mio. Euro, die nachgewiesene Miete liegt bei 7 %. Im Zuge der Zwangsversteigerung sind Immobilien üblicherweise für 5 bis 7 % des Verkehrswertes zu erwerben. Also beträgt im ungünstigen Fall der Einkaufspreis 7., Euro. Dem gegenüber steht ein Wert von 1 Mio. Euro. Die stillen Reserven und somit das Ertragspotenzial beim Wiederverkauf betragen also 3., Euro. Nun setzen wir mindestens 4 % Eigenkapital ein, in unserem Beispiel also aufgerundet 3., Euro. Der Rest in Höhe von 4., Euro, das entspricht gerade einmal 4 % des Verkehrswertes, wird mit Fremdmitteln finanziert. Diese Vorgehensweise wirkt sich positiv auf die Eigenkapitalrendite aus. Sie bietet gleichzeitig die Möglichkeit, mit dem verbleibenden Eigenkapital eine weitere Immobilie zu erwerben. Nach dem Ankauf der Immobilie erfolgt jetzt die Vorbereitung für den baldigen Verkauf. Um die stillen Reserven zu realisieren, ist es Ziel, das Objekt so schnell wie möglich zu veräußern, spätestens jedoch in 3 Jahren. In der Zwischenzeit erzielen wir Gewinne aus dem Mietertrag. PHASE II VERMIETUNG (s.grafik ) Vom Eigentümerwechsel der Immobilie sind die Mietverträge nicht betroffen. Deshalb bleibt die vereinbarte marktübliche Miete und infolgedessen auch der Mietertrag gleich. 7 % aus 1 Mio. Euro ergibt somit 7., Euro Mieteinnahmen. Davon müssen die Kosten für Instandhaltung, Rückstellungen, Verwaltung, Abgaben und Steuern abgezogen werden. Veranschlagen wir dafür pauschal 2 % der Mieteinnahmen, sind dies also 14., Euro. Ebenfalls kommen die Zinsen für das Hypothekendarlehen von angenommen 6 % auf 4., Euro, also 24., Euro, in Abzug. Somit verbleibt nach Abzug aller Kosten ein Überschuss von 32., Euro p.a. Bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital von 3., Euro entspricht das einer laufenden Mietrendite von ca. 1,67 % pro Jahr. Diese bildet zusammen mit dem Ertrag aus dem Verkauf der Immobilie die Gesamtrendite. PHASE III VERKAUF (s.grafik ) Angenommen, die Immobilie wird nach spätestens 3 Jahren, ohne Berücksichtigung einer eventuellen Wertsteigerung, zum amtlichen Verkehrswert veräußert. Demnach ergäbe sich folgende Ertragsrechnung: Der Verkaufserlös beträgt 1 Mio. Euro. Zieht man davon den Einkaufspreis von 7., Euro ab und zahlt das Darlehen in Höhe von 4., Euro zurück, bleibt ein Verkaufsgewinn von 3., Euro sowie das eingesetzte Eigenkapital von 3., Euro übrig. Dies entspräche einer Verdoppelung des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung. PHASE IV GEWINNERMITTLUNG (s.grafik ) Der Gesamtgewinn ergibt sich aus den Mietüberschüssen während der Haltedauer plus den Verkaufsgewinnen. Das bedeutet im vorliegenden Beispiel: Der Mietüberschuss von jährlich 32., Euro beträgt in 3 Jahren insgesamt 96., Euro. Zusammen mit dem Verkaufsgewinn ergibt sich somit ein Gesamtgewinn von 396., Euro. Bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital ist das ein Vorsteuergewinn von ca. 132 % oder aber eine Vorsteuerrendite von ca. 32,38 % pro Jahr. PHASE V REINVESTITION Nach Abzug der Verwaltungskosten und anfallenden Steuern können die verbleibenden Beträge als neues Eigenkapital wieder investiert werden. Je öfter man diesen Vorgang wiederholt, umso höher wird der Gesamtgewinn bezogen auf die ursprünglich eingesetzten Eigenmittel. Die fairvesta-investitionsstrategie Wert 1 Mio. 7 % Einkauf 7. Verkauf 1. Mio. Mietertrag 7% Eigenmittel Fremdmittel Gewinn % 32,38 % p.a. Mieteinnahmen: 7 % von 1 Mio. 7. Kosten: 2 % von Zinsaufwand: 6 % von Überschuss: 32. Rendite: 3. Einsatz zu 32. Ertrag 1,67 % p.a. Mietüberschuss: 32. Überschuss x 3 Jahre 96.

13 Investitionsstrategie und Geschäftsfeld 3. DER IMMOBILIENMARKT IN DEUTSCHLAND Durch die massive Reduzierung der Neubaugenehmigungen und erhebliche Einbrüche in der Bautätigkeit ist der Immobilienbestand in Deutschland nicht mehr nachhaltig gesichert. Nachdem die Bautätigkeit in Deutschland nunmehr schon seit mehreren Jahren unter 1 % des Immobilienbestandes gefallen ist, ist davon auszugehen, dass sich in Zukunft Engpässe im Immobilienmarkt ergeben, da der Immobilienmarkt derzeit den Bestandswegfall nicht deckt. Der Immobilienmarkt hat sich zusätzlich in den letzten Jahren gewandelt. Während in den 7er Jahren die Menschen aus der Stadt auszogen und sich bevorzugt auf dem Land niederließen, ist seit einigen Jahren ein Umkehrtrend zu verzeichnen. Den Arbeitnehmern wird u.a. durch Hartz IV mehr Mobilität abverlangt. Somit ist der Wohn- und Lebensraum zukünftig in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies führt heute schon in Großstädten und in den Mittelzentren zu Engpässen und somit zu Preissteigerungen im Wohnungsmarktbereich. Dieser Trend wird sich in Zukunft noch erheblich verstärken. In 24 wurden für ca. 15 Mrd. Euro Immobilien ge- und verkauft. Dabei haben ca. 9 % aller gekauften und verkauften Immobilien in Deutschland durch den geregelten Immobilienmarkt, z.b. durch Immobilienmakler, Zeitungsanzeigen und Internetangebote den Eigentümer konventionell gewechselt. So kaufen auch z.b. Lebensversicherungsgesellschaften, Pensionsfonds, Rentenkassen und vermögende Privatleute ihre Immobilien. Die fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG verkauft in diesem geregelten Markt ebenfalls ihre Immobilien, während der Ankauf von Immobilien durch die fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG im Bankverwertungs- und Zwangsversteigerungsmarkt erfolgt. Der Immobilienmarkt in Deutschland im Jahr 24 Gesamtvolumen 15 Mrd. Euro Zwangsversteigerungen (Gesamtjahr) Anzahl der Termine Summe der Verkehrswerte (in Mrd. Euro) , Der Nischenmarkt Die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland befindet sich auf Rekordhoch. Im Jahr 24 ist die Zahl der Zwangsversteigerungstermine auf angestiegen. Die Zahl der Zwangsversteigerungen untergliedert sich in Einund Zweifamilienhäuser ca. 25 %, Grundstücke ca. 5,8 %, Garagen und sonstige 3,3 % sowie 27,6 % Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe und Industrie und 38,3 % Eigentumswohnungen. Ein- und Zweifamilienhäuser 25, % Eigentumswohnungen 38,3 % , Grundstücke 5,8 % ,8 24 Garagen, Sonstige 3,3 % Mehrfamilien- Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe und Industrie 27,6 % II. Konventioneller Markt 9, % Verwertungsmarkt 1, % Der Verkehrswert aller Zwangsversteigerungsobjekte betrug 18,8 Mrd. Euro. Davon sind 27,6 % Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäuser 5,19 Mrd. Euro 38,3 % Eigentumswohnungen 7,2 Mrd. Euro Interessanter Markt im Kapitalanlagebereich 12,39 Mrd. Euro *Bei durchschnittlich ca. 52 % Kaufpreis 6,44 Mrd. Euro Im Jahr 24 wurden Immobilien zum Verkehrswert von ca. 18,8 Mrd. Euro zwangsversteigert (Quelle Argetra). Bei Zwangsversteigerungen wurden im Durchschnitt bei Objekten ab einer Million Verkehrswert und mehr lediglich 5 6 % des Verkehrswertes als Kaufpreis erzielt. Dies bedeutet, dass der Verwertungsmarkt ca. 1 % des Gesamtmarktes ausmacht. Das bedeutet einen Einkaufsmarkt von mehr als 6 Mrd. Euro aus dem die fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG für sich die interessantesten Immobilien heraussuchen kann. *statistischer Wert Feststellung durch die fairvesta im Zeitraum von bei einem Verkehrswert > 1 Mio. Euro. 5

14 Investitionsstrategie und Geschäftsfeld II. Erfahrungen aus der Vergangenheit Die nachfolgend aufgeführten Immobilienobjekte wurden durch fairvesta erste Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh erworben und befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe in deren Eigentum. Diese stellen beispielhaft die Umsetzung des Geschäftskonzeptes der fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG dar, welche nach denselbigen Grundsätzen im Immobilienmanagement vorgeht. Im Eigentum der fairvesta Unternehmensgruppe befinden sich weitere Objekte, so dass die nachfolgend aufgeführten Immobilien nur als Beispiel dienen und einen allgemeinen Eindruck über die Qualität des Immobilienmanagements vermitteln. Beispiel 1 Wohn- und Geschäftshaus in Duisburg Das Objekt wurde komplett saniert. Das Objekt ist zu 1 % vermietet und befindet sich in einer 1a-Lage (Mittelpunkt der Fußgängerzone). Größe Verkehrswert Kaufpreis Kaufnebenkosten Gesamtgestehungskosten 1.8 m 2 /Wfl./Nfl. 794., Euro 585., Euro , Euro , Euro Beispiel 2 Einkaufszentrum Naila Größe Verkehrswert Kaufpreis Kaufnebenkosten Gesamtgestehungskosten m 2 /Nfl , Euro 1.5., Euro 86., Euro , Euro Mietertrag p.a , Euro Kaufpreisfaktor 6,36fach Mietrendite 15,73 % Mietertrag p.a , Euro Kaufpreisfaktor 8,6fach Mietrendite 11,63 % Beispielrechnung Verkauf des Objektes in drei Jahren Verkaufspreis 794., Euro./. Gestehungskosten , Euro = , Euro Mietertrag p.a , Euro./. ca. 2 % Bewirtschaftung , Euro Nettomietertrag 59.51, Euro in drei Jahren somit , Euro Gesamterlös in drei Jahren , Euro Beispielrechnung Verkauf des Objektes in drei Jahren Verkaufspreis , Euro./. Gestehungskosten , Euro = , Euro Mietertrag p.a , Euro./. ca. 2 % Bewirtschaftung , Euro Nettomietertrag , Euro in drei Jahren somit , Euro Gesamterlös in drei Jahren , Euro 6

15 Investitionsstrategie und Geschäftsfeld Beispiel 3 Wohn- und Geschäftshaus in Düsseldorf Größe m 2 /Nfl. Verkehrswert 2.83., Euro Kaufpreis 1.5., Euro Kaufnebenkosten 9., Euro Gesamtgestehungskosten 1.14., Euro II. Mietertrag p.a , Euro Kaufpreisfaktor 3,84fach Mietrendite 26 % Beispielrechnung Verkauf des Objektes in drei Jahren Verkaufspreis 2.83., Euro./. Gestehungskosten 1.14., Euro = 1.69., Euro Mietertrag p.a , Euro./. ca. 2 % Bewirtschaftung , Euro Nettomietertrag , Euro in drei Jahren somit , Euro Gesamterlös in drei Jahren , Euro Zusammenfassung Objektstandort Verkehrswert Fläche in Kaufpreis Mietertrag Mietrendite Stille Reserve in Euro m 2 in Euro p.a. in Euro in % in Euro Duisburg , Naila , Düsseldorf , , Wenn der Verkauf der vorgenannten Immobilienobjekte nach drei Jahren zum Verkehrswert erfolgt, wird die stille Reserve in Höhe von , Euro realisiert. Renditeberechnung: Mieterträge abzgl. 2 % Bewirtschaftungskosten = , Euro p.a , Euro p.a , Euro p.a. x 3 Jahre , Euro Verkaufspreise abzgl. Einkaufpreise inkl. NK Erlös , Euro , Euro , Euro Gesamterlöse in drei Jahren , Euro Dies entspricht einer Vorsteuerrendite von ca. 32,5 % p.a. 7

16 Risiken III. III. Risiken Jede Form der Beteiligung an einem Unternehmen, ob wie hier angeboten als Kommanditist oder atypisch stiller oder typisch stiller Gesellschafter, ist mit nicht unerheblichen Risiken behaftet. Wir können Ihnen den wirtschaftlichen Erfolg einer Beteiligung an der fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG nicht garantieren. Wir können Sie aber auf die mit einer solchen Beteiligung verbundenen Risiken hinweisen und diese so vollständig und transparent wie möglich darstellen. Sollten Sie die Risiken für sich als zu hoch einschätzen, raten wir von einer Beteiligung an unserem Unternehmen ab. 1. ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE Die hier angebotene Beteiligung ist eine Investition an einem so genannten Blindpool, denn die künftigen Investitionen stehen derzeit nicht fest. Das von Ihnen eingesetzte Kapital stellt das Vermögen des Unternehmens dar. Es wird vom Unternehmen verwandt für Investitionen, aber auch zur Begleichung der Emissions- und anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von , Euro und der platzierungsabhängigen Kosten für die Kapitalbeschaffung in Höhe von , Euro. Die von Ihnen getätigten Einlagen können daher nicht in ihrer Gesamtheit in Immobilien und Beteiligungen investiert werden. Sie dienen auch der Finanzierung der laufenden Kosten des Unternehmens. Sollten wir nicht im geplanten Umfang Beteiligungsverträge schließen können, ist das Risiko des einzelnen Kunden besonders hoch. Denn im Falle einer Rückabwicklung würden die Einlagen dieser Kunden unverhältnismäßig hoch oder ganz mit den angefallenen Emissions- und Verwaltungskosten sowie Eigenkapitalbeschaffungskosten belastet. Die hier angebotene unternehmerische Beteiligung birgt bei negativem Geschäftsverlauf des Unternehmens das Risiko in sich, dass nur eine geringere Rendite als prognostiziert erwirtschaftet wird oder aber das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren ist. Bei Insolvenz des Unternehmens können Sie sogar verpflichtet sein, ausstehende und /oder zurückgewährte Einlagen zur Insolvenzmasse zu zahlen. Die Beteiligung an einem Unternehmen ist zudem in der Regel mit einer längerfristigen Kapitalbindung verbunden. Eine Kündigung des Beteiligungsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist grundsätzlich nicht möglich. Auch ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung stellt sich als schwierig dar, da es hierfür keinen institutionalisierten Markt oder Zweitmarkt gibt. 1.1 Platzierungsrisiko Platzierungsrisiko beschreibt das Risiko, dass die von uns geplante Emission mit einem Gesamtvolumen von 6 Mio. Euro am Markt nicht oder nicht in vollem Umfang platziert werden kann. Im Falle nicht ausreichender Platzierung kann es zu einer Rückabwicklung kommen, weil sich die verfolgten Anlageziele des Unternehmens aufgrund des diesem zur Verfügung stehenden geringeren Kapitals/ Vermögens überhaupt nicht oder jedenfalls nicht in dem geplanten Umfang realisieren lassen. Lassen sich die Anlageziele überhaupt nicht mehr realisieren, so erfolgt eine Rückabwicklung. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Ihr eingesetztes Kapital zumindest teilweise nicht zurückerstattet werden kann. Hintergrund dafür sind die nicht unerheblichen Anlaufkosten der Gesellschaft für Prospekterstellung, Druck, Verwaltung, Marketing, Eigenkapitalbeschaffungskosten und allgemeine Emissionskosten. Vor einer Investition der Gesellschaft müssen diese Kosten von den Einlagebeträgen beglichen werden. Denkbar ist aber auch, dass trotz Nichterreichen des geplanten Gesamtemissionsvolumens von 6 Mio. Euro die Emission mit einem geringeren Betrag geschlossen wird. Im Hinblick auf die geplante Anlagestrategie, Risikostreuung durch Investitionen in eine Mehrzahl von Immobilien und Beteiligungen, könnte dies zur Folge haben, dass beispielsweise ertragsstarke Immobilien wegen fehlender Liquidität der Gesellschaft nicht und/oder nur eine deutlich geringere Anzahl von Immobilien erworben werden können. Durch solche Abweichungen können die prognostizierten Gewinnerwartungen ganz oder teilweise enttäuscht werden. 1.2 Prognoserisiko Jede unternehmerische Tätigkeit geht von Daten, Fakten, Tendenzen, tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten aus, die in der Vergangenheit und Gegenwart liegen, z.b. Inflation/Deflation Zinsaufwendungen und Nebenkosten für Kredite zur Immobilienfinanzierung Zinserträge für Guthaben Änderung der Steuer- und anderer Gesetze Nischenmarkt der Zwangsverwertung von Immobilien Immobilieneinkaufs- und -verkaufspreise Auf Basis dieser Daten, Fakten und Erkenntnisse wird eine künftige mögliche Entwicklung des Unternehmens erarbeitet. Stellen sich die zugrunde gelegten Zahlen und Fakten als falsch heraus oder treten unvorhergesehene Umstände ein, so ist die ursprünglich erstellte Prognose falsch und zu korrigieren. Das Risiko für alle Beteiligten besteht darin, dass sich die prognostizierten Zahlen realisieren müssen, um den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen. Wie bei allen unternehmerischen Beteiligungen können wir keine Garantie dafür geben, dass die prognostizierten wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens auch tatsächlich erreicht werden. Bei negativem Geschäfts- 8

17 Risiken verlauf, beim Ausfall von Investitionen, bei zukünftigen Änderungen der allgemeinen Wirtschaftslage und /oder Gesetzeslage können sich erhebliche Veränderungen für die Prognoseberechnung und damit die erwartete Rendite ergeben, die wir heute noch nicht berücksichtigen können Inflation/Deflation Während bei der Inflation das Preisniveau steigt, sinkt es während einer Deflationsphase. Im Falle einer Deflation (negative Inflationsrate) hätte dies wegen der sinkenden Preise für Immobilien und sinkenden Mieten negative Auswirkungen auf die von uns kalkulierten Wertentwicklungen und Renditen der Immobilien Zinsaufwendungen und Nebenkosten für Kredite zur Immobilienfinanzierung Kredite zur Immobilienfinanzierung nimmt die Gesellschaft erst auf, wenn die Gesellschaft über ausreichende liquide Mittel zum Erwerb eines Immobilienobjektes verfügt. Welche Kreditzinsen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich anfallen, steht heute nicht fest. Für die Darlehen wurde ein Zinssatz von 6 % p.a. unterstellt. Diese kalkulierte Zinsbelastung kann aber auch höher ausfallen, da sie den Kapitalmarktschwankungen unterliegt. Dies hätte einen niedrigeren Liquiditätsüberschuss für die Gesellschaft zur Folge. Die Gesellschaft verzichtet wegen der geplanten kurzen Haltedauer der einzelnen Immobilien von maximal drei Jahren grundsätzlich auf eine Zinsfestschreibung. Dadurch können sich durch den laufenden An- und Verkauf erhöhte Bankbearbeitungsgebühren für den dabei entstehenden Mehraufwand bei den finanzierenden Banken ergeben. Eine Neufinanzierung ist grundsätzlich nicht gesichert und muss mit den Banken jeweils objektspezifisch verhandelt werden. Ein weiteres Risiko ergibt sich daraus, dass eine Fremdfinanzierung ganz oder teilweise ausbleibt Zinserträge für Guthaben / Darlehenszinsen / Neufinanzierung Welche Zinsen für etwaige liquide Mittel der Gesellschaft tatsächlich am Markt erzielt werden können, kann heute nicht gesagt werden. Diese Zinserträge unterliegen Marktschwankungen. Die Guthabenzinsen aus der Zwischenanlage von liquiden Mitteln auf Geldmarktkonten wurden von uns mit 2 % p.a. in der Prognoseberechnung angenommen. Die tatsächlich erwirtschafteten Zinseinnahmen können niedriger ausfallen und unterliegen den Kapitalmarktschwankungen Risiken aus Änderung der Steuergesetzgebung / Rechtsänderungsrisiko Im Zuge der Globalisierung und vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Gesetze können wir nicht ausschließen, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre erheblich ändern wird. Durch die Änderung zivilrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher oder sonstiger Vorschriften können sich für die Beteiligten und die Gesellschaft ebenso Risiken ergeben wie durch künftige Entscheidungen von Gerichten, Steuer- und/oder Verwaltungsbehörden, die von der bisherigen Rechtslage abweichen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber plant, Teile des Einkommensteuergesetzes zu ändern. Solche zukünftigen Änderungen können die Wirtschaftlichkeit und Rendite der Beteiligung an der Gesellschaft negativ beeinflussen Nischenmarkt der Zwangsverwertung Der Einkaufsmarkt der Gesellschaft bewegt sich in einem ausgesprochenen Nischenmarkt (Immobilien aus Bankverwertung und Zwangsversteigerung). Dieser Nischenmarkt stellt eine Größe von ca. 1 % des Gesamtimmobilienmarktes in Deutschland dar. Da aus diesem Nischenmarkt nur ein Teil der Objekte den Anforderungen der Gesellschaft entspricht, reduziert sich der Ein- und Ankaufsmarkt auf ca. 5 6 % des Gesamtimmobilienmarktes. Der Fortbestand dieses Nischenmarktes ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Dies könnte im Falle eines starken wirtschaftlichen Aufschwungs und wesentlich erhöhter Immobiliennachfrage im schlechtesten Falle dazu führen, dass geeignete Objekte nicht in ausreichender Anzahl und/oder Größe für den Ankauf durch die Gesellschaft zur Verfügung stehen. 1.3 Risiken aus Immobilienanlagen Die Gesellschaft plant Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien. Solche Investitionen auf dem Immobiliensektor sind mit branchentypischen Risiken verbunden, die zu einer Reduzierung der erwarteten Rendite oder zu deren vollständigem Ausbleiben führen können. Zu diesen Risiken zählen: Standort und Lage der Immobilie Beschaffenheit der Immobilie Altlasten/Grundstücksbelastungen Instandhaltung/Reparaturstau Vermietungsrisiko/Anschlussvermietung Vermarktungsrisiko Standort und Lage Der Wert einer zum Erwerb durch die Gesellschaft vorgesehenen Immobilie wird u.a. bestimmt durch deren Standort und Lage sowie deren Beschaffenheit. Wertbeeinflussende Veränderungen nach Erwerb der Immobilie können sich hier z.b. daraus ergeben, dass sich die Erwartungen an eine geplante Infrastruktur erfüllen oder aber nicht erfüllen (z.b. geplante Anbindung an den ÖPNV oder direkte Autobahnanbindungen werden früher, später oder gar nicht realisiert) oder Konkurrenzstandorte bzw. Konkurrenzlagen sich innerhalb der Haltedauer der III. 9

18 Risiken III. Immobilie durch die Gesellschaft besser oder schlechter positionieren können. Oftmals ergeben sich an Standorten bzw. in bestimmten Lagen Nutzungsschwerpunkte. Gegebenenfalls ist eine erworbene Immobilie für eine bestimmte Nachfragegruppe konzipiert worden, die zwischenzeitlich an einen anderen Standort abgewandert ist oder aus konjunkturellen oder aus branchenspezifischen Gründen keine Nachfrage nach Mietflächen mehr entfaltet. Aufgrund solcher Veränderungen kann es notwendig sein, eine Immobilie zum Einstandspreis oder darunter zu veräußern Beschaffenheit Beim Erwerb nicht begonnener oder nicht fertig gestellter Immobilienobjekte durch die Gesellschaft können sich Nachteile durch Überschreitung der geplanten Fertigstellungstermine, durch Qualitätsmängel wie z.b. Reparaturanfälligkeit, mangelnde Bauqualität, verminderte Wiederverkäuflichkeit oder Ähnliches ergeben. Beim Erwerb von Neubauten oder bei der Sanierung von Immobilien bestehen Risiken in Form von Kostenüberschreitungen, unvorhersehbaren Zusatzaufwendungen infolge Auflagen der Bau- oder sonstiger Behörden. Die Vermietungs- und Verkaufsrisiken oder die mit Insolvenzen wesentlicher, bauausführender Vertragspartner (Bauunternehmen) verbundenen Risiken sind erheblich Altlasten/Grundstücksbelastungen Bei gebrauchten und fertig gestellten Immobilienobjekten ist eine detaillierte Baugrunduntersuchung nicht möglich und überwiegend ergeben sich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Altlasten auf dem Grundstück oder innerhalb des Gebäudes befinden. In Kaufverträgen schließen Veräußerer standardmäßig ihre Haftung für Altlasten und versteckte Mängel aus. Auch der Erwerb einer Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren führt zu einem Ausschluss der Haftung des Voreigentümers für etwa bestehende Altlasten. Dieser Umstand birgt für den Erwerber/ die Gesellschaft das Risiko, dass sie von Behörden für die Altlastensanierung in Anspruch genommen wird. Im Extremfall sind die Kosten einer Altlastensanierung höher als der Wert der Immobilie an sich Instandhaltung / Reparaturstau Jede von der Gesellschaft erworbene Immobilie bedarf der regelmäßigen Pflege und Wartung. Die Gesellschaft bildet dazu für jede Immobilie eine so genannte Instandhaltungs-rücklage. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Rücklage im Falle einer anstehenden Instandhaltungsmaßnahme nicht ausreicht. Erhöhte Aufwendungen können sich dadurch ergeben, dass zu einem späteren Zeitpunkt versteckte Mängel auftreten, die beseitigt werden müssen, oder aber Behördenauflagen erfüllt werden müssen oder Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Mietertrag der Immobilie sicherzustellen. Sind vor diesem Hintergrund höhere Instandhaltungsrücklagen zu bilden oder höhere Aufwendungen zur Werterhaltung der Immobilie zu tätigen als beim Erwerb geplant, so mindert dies die kalkulierte Rendite Vermietungsrisiko / Anschlussvermietung Zum Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie durch die Gesellschaft weist diese einen günstigen Mietertrag auf. Dieser Mietertrag kann sich während der Haltedauer der Immobilie verringern. Eine Verringerung des Mietertrages kann sich dann ergeben, wenn Verlängerungsoptionen seitens gewerblicher Mieter nicht wahrgenommen werden oder Mieterträge wegen Bonitätsverschlechterung von Mietern bis hin zur Insolvenz ganz oder teilweise ausbleiben. Im Falle der Neuvermietung kann auch der dann geltende Mietspiegel die Gesellschaft zur Anpassung der Mieten an diesen zwingen. Wir können auch nicht ausschließen, dass sich hinsichtlich verschiedener Mietvertragsbedingungen, wie z.b. Laufzeit, Wertsicherungsklausel, Übernahme von Nebenkosten durch den Mieter, Rückbauverpflichtungen bei Auszug des Mieters etc., nicht die ursprünglich geplanten Regelungen durchsetzen lassen. Weitere Risiken ergeben sich nach dem Erwerb vermieteter Immobilien, wenn eine erforderlich werdende Anschlussvermietung nicht oder nur zu schlechteren Bedingungen erfolgen kann, als im ursprünglichen Mietvertrag vereinbart war. Ferner besteht die Möglichkeit, dass ein höherer Vermietungsaufwand als kalkuliert entsteht, z.b. durch mietfreie Zeiten, vermieterseitige Ausbaukostenzuschüsse, Sonderausstattungen, höhere Makler- oder Marketingkosten, häufigen Mieterwechsel etc. Die in der Vermietung vorliegenden und /oder von uns erreichten Mietvertragskonditionen sowie die Mieterbonität und die vereinbarten Mietvertragslaufzeiten haben in der Regel großen Einfluss auf den am Markt zu erzielenden Verkaufserlös für die Immobilie. Realisieren sich daher die oben genannten Risiken während der Haltedauer der Immobilie, so besteht eine deutlich verschlechterte Vermarktungschance für die Immobilie. Dies kann die Rendite negativ beeinflussen Vermarktungsrisiko Die von der Gesellschaft erworbenen Immobilienobjekte sollen in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Erwerb mit Gewinn weiterveräußert werden. Konjunkturelle, wirtschaftliche oder strukturelle Veränderungen können dazu führen, dass erworbene Immobilien vorzeitig aus dem Bestand verkauft oder aber länger im Bestand gehalten werden müssen. Des Weiteren besteht das Risiko, dass beauftragte Immobilienmakler nicht den gewünschten Erfolg in der vorgesehenen Zeit herbeiführen können. Auch trotz detaillierter Prüfung der Bonität des potenziellen Käufers einer Immobilie im Vorfeld der Vertragsverhandlungen können wir nicht ausschließen, dass der Käufer nach 1

19 Risiken Unterzeichnung des Kaufvertrages seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann oder will. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Verkauf einer Immobilie zu einem ungünstigeren Zeitpunkt erfolgt. Auch können potenzielle Nachfragegruppen nach gewerblich genutzten Immobilien aufgrund von steuerlichen Änderungen, geringeren Mittelzuflüssen, gesetzlichen Anlagerestriktionen etc. als Käufer ausfallen. Daher können sich niedrigere Verkaufspreise als kalkuliert ergeben, die zu einer Reduzierung der Rendite führen. 1.4 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Bei der Beteiligung an der fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG ist zu beachten, dass die Gesellschaft noch nicht lange besteht und die Komplementärin lediglich über ein Stammkapital von 25., Euro, die Gesellschaft im Übrigen über ein Stammkapital von weiteren 2., Euro verfügt. Unsere Gesellschaft ist erheblichen äußeren und inneren Einflüssen ausgesetzt, die die Geschäftsentwicklung und damit die Rendite beeinflussen können. Dazu zählen insbesondere: Akzeptanz am Markt Systemstörungen Ausfall von Vertragspartnern Gewinnrisiko Insolvenzrisiko Akzeptanz am Markt Falls die geplanten Ziele wegen fehlender Akzeptanz am Markt nicht erreicht werden können, besteht das Risiko, dass sich die Beteiligung nicht den Planzielen entsprechend entwickelt. Ein weiteres Risiko resultiert daraus, dass sich die prognostizierten Renditeerwartungen nur dann voll erfüllen können, wenn das Zeichnungs- und Beteiligungsvolumen in Höhe von 6.., Euro voll platziert wird. Sollten Kommanditisten, atypisch stille Gesellschafter oder typisch stille Gesellschafter die Einzahlungen ihrer Einlagen nicht vertragskonform vornehmen oder bleibt die Platzierung hinter den Erwartungen zurück (Platzierungsrisiko), können sich für die Ertragslage und damit auch für die Erträge aller Beteiligten nachteilige wirtschaftliche Folgen bis hin zum Totalverlust insbesondere dadurch ergeben, dass die eingeplanten Mittel zur Durchführung von Investitionen der Gesellschaft zeitlich verzögert zufließen, teilweise oder komplett ausbleiben Systemstörungen Jedes Unternehmen ist erheblichen äußeren und inneren Einflüssen ausgesetzt. So können sich z.b. durch negative Pressemitteilungen/ -berichte über die Gesellschaft oder durch Ausbleiben erheblicher Teile von durch Gesellschafter gezeichneten Einlagen gleich aus welchem Rechtsgrund die Durchführung geplanter Investitionen zeitlich verzögern oder sogar ganz unmöglich werden. Die Folge hieraus könnte sein, dass die prognostizierten Erträge ganz oder teilweise nicht erreicht werden. Im Extremfall könnte es auch zur Rückabwicklung der Gesamtemission kommen Ausfall von wichtigen Vertragspartnern/ Schlüsselpersonenrisiko Die Gesellschaft ist zur Realisierung ihrer Ziele auf die Mitwirkung Dritter angewiesen. Beim Ausfall wichtiger Vertragspartner der Gesellschaft, so insbesondere der Unternehmen, die mit der Vermittlung und der Verwaltung der Beteiligungen beauftragt sind, müssten neue Vertragspartner gefunden werden, die eventuell nur gegen eine höhere Vergütung zur Übernahme der Aufgaben bereit sind. Dies könnte sich negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft und Ihrer Beteiligung auswirken. In erheblichem Maße hängt die positive wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und damit auch Ihrer Beteiligung von den unternehmerischen Fähigkeiten des Geschäftsführers, der handelnden Personen und Gesellschaften ab. Der Verlust der vorgenannten Personen und Gesellschaften könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und damit auf Ihre Beteiligung haben Gewinnrisiko Bei einer mitunternehmerischen Beteiligung besteht grundsätzlich das Risiko des Ausbleibens von Gewinnen. Gewinnanteile für die Kommanditisten, atypisch stillen Gesellschafter und typisch stillen Gesellschafter können nur entstehen, wenn die Gesellschaft entsprechende Gewinne erwirtschaftet. Es besteht das Risiko, dass bei einer ungünstigen Ertragslage der Gesellschaft die Verlustphase über den erwarteten Zeitraum hinaus andauert, so dass Gewinne und Gewinnanteile erst später oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht anfallen Insolvenz der Gesellschaft Im Falle einer schleppenden Platzierung der Emission oder bei schlechtem Geschäftsgang infolge z.b. einer Risikohäufung (s.o.) können wir heute nicht ausschließen, dass die Gesellschaft, auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Insolvenz anmelden muss. Bei Insolvenz der Gesellschaft besteht für Sie das Risiko, dass bereits geleistete Zahlungen ganz oder teilweise verloren sind. Soweit Einlagen noch nicht erbracht oder aber zurückgewährt wurden, besteht für Sie grundsätzlich die Verpflichtung zur Zahlung der noch ausstehenden und/oder zurückgewährten Einlagen zur Insolvenzmasse. Bei Ratensparbeteiligungen besteht die Verpflichtung zur Fortzahlung der noch nicht erbrachten Einlage zur Insolvenzmasse. 1.5 Risiko des Teil- oder Totalverlustes Eine unternehmerische Beteiligung beinhaltet immer das Risiko des Teil- oder Totalverlustes der Einlage und/oder der Gewinnansprüche bei negativem Geschäftsverlauf. Bei Insolvenz besteht die Verpflichtung zur Zahlung aus- III. 11

20 Risiken III. stehender und/oder zurückgewährter Einlagen. Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Beteiligung an der Gesellschaft um keine festverzinsliche Anlage handelt und die Einlagen nicht gesichert sind. Dies birgt das Risiko des Totalverlustes der Einlage. 1.6 Risiko der Nachschusspflicht Falls das Auseinandersetzungsguthaben nicht ausreicht, um insbesondere bei Beendigung der Beteiligung ein eventuell entstandenes negatives Kapitalkonto auszugleichen, besteht für die Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschafter die Verpflichtung, den Differenzbetrag nachzuschießen. Dieser Betrag ist bei Einmalanlegern auf die Höhe der Entnahmen / Ausschüttungen beschränkt. Zu berücksichtigen ist auch, dass zu den Entnahmen die Kosten und Auslagen (z.b. Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen) gemäß dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag gehören und dem persönlichen Konto des Kommanditisten oder atypisch stillen Gesellschafter zur Last gelegt werden. Die eventuelle Nachschusspflicht besteht deshalb in Höhe der regelmäßigen Entnahmen und der als Entnahmen zu behandelnden Buchungen auf dem Kapitalkonto der Beteiligten. Die letztgenannten Buchungen können bewirken, dass eine eventuelle Nachschusspflicht höher ist als die ursprünglich vom Beteiligten gezahlte Einlage. Die Nachschusspflicht ergibt sich für Kommanditisten aus 172 HGB. Die Dauer der Nachhaftung ist zeitlich beschränkt auf fünf Jahre, gerechnet ab dem Ausscheiden aus der Gesellschaft ( 16 HGB). 2.3 Handelbarkeit der Beteiligung Die Beteiligungen an unserem Unternehmen werden nicht an der Börse gehandelt. Wie bei Immobilieninvestitionen handelt es sich auch bei Anteilen an einer Gesellschaft um eine langfristige Anlage. Eine eventuell geplante Veräußerung während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist daher nur auf dem Wege des privaten Verkaufs durch den Beteiligten selbst oder durch Vermittlung der eingeschalteten Vermittlungsgesellschaft möglich. Der Preis hierfür wird von Angebot und Nachfrage bestimmt und kann im Extremfall zu einer Unveräußerlichkeit der Beteiligung führen oder eine größere Zeitspanne in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist die Veräußerung der Beteiligung auch vertraglich eingeschränkt. Sie bedarf der Zustimmung der Gesellschaft. Diese kann allerdings nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Bei einem Verzicht des Kommanditisten oder atypisch stillen Gesellschafters auf das Entnahmerecht entfällt bei vertragsgemäßem Verhalten die Nachschusspflicht sofern die Zeichnungssumme bzw. Beteiligungssumme zuzüglich Abwicklungsgebühr in voller Höhe geleistet worden ist. 2. BESONDERE RISIKOHINWEISE 2.1 Blindpool Die Beteiligungen an der Gesellschaft haben wegen der vereinbarten freien Verwendbarkeit des Kapitals Blindpool- Charakter. Hier handelt es sich um eine Anlageform, bei der die einzelnen Investitionsvorhaben zum Zeitpunkt der Einzahlung des Anlegers noch nicht feststehen. Für die Beteiligten ergeben sich daraus insofern Risiken, als trotz Beachtung und strenger Prüfung sämtlicher Auswahlkriterien künftige Investitionsobjekte oder Beteiligungen wegen nichtvorhersehbarer Entwicklungen vorübergehend oder dauerhaft zu Verlusten führen. 2.2 Fremdfinanzierung der Beteiligung Nach dem Willen der Gesellschaft sollen die Beteiligungen nicht finanziert werden. Wählt der Beteiligte eine Finanzierung seiner Beteiligung, so wird er darauf hingewiesen, dass er zur Rückzahlung des Darlehens auch dann noch verpflichtet ist, wenn die Gesellschaft wegen Insolvenz liquidiert wurde. 12

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