Jahrhundertchance Rhesi
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- Teresa Wolf
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1 Jahrhundertchance Rhesi hochwassersicher vielfältig und artenreich erholsam Präsentation beim Rheinforum Lustenau, (Indermaur, L., Burtscher B.) Jahrhundertchance Rhesi hochwassersicher vielfältig und artenreich Lukas Stefan Lukas Andrea Yannick 1
2 Aufweitungen: Grenzbreiten - Habitattypen Schälchli 2014/ Rey 2014 Ursprünglich vorhandene Lebensraumvielfalt Weich- und Hartholzaue Haupt-und Teilgerinne Rückläufe Kies-und Sandbänke 2
3 Lebensraumvielfalt: Kies- und Sandbänke Weich- und Hartholzaue Schotterflächen Rückläufe Haupt- und Stefan Wassmer Lebensraumvielfalt: Kies- und Sandbänke Bianca Burtscher 3
4 Lebensraumvielfalt: Weich- und Hartholzaue Haupt-und Teilgerinne Rückläufe Kies-und Sandbänke Lebensraumvielfalt: G. Hofrichter 4
5 Lebensraumvielfalt: Lukas Indermaur Lebensraumvielfalt: Haupt-, Teilgerinne, Rückläufe Weich- und Hartholzaue Haupt-und Teilgerinne Rückläufe Kies-und Sandbänke 5
6 Lebensraumvielfalt: Haupt-, Teilgerinne, Rückläufe Lukas Indermaur Lebensraumvielfalt: Haupt-, Teilgerinne, Rückläufe 6
7 Lebensraumvielfalt: Aue, Weich- und Hartholzaue Haupt-und Teilgerinne Rückläufe Kies-und Sandbänke Lebensraumvielfalt: Aue, Weich- und Hartholzaue Haupt-und Teilgerinne Rückläufe Kies-und Stefan Rieben 7
8 Jahrhundertchance Rhesi Gesetzliche Anforderung Wasserbaugesetz Art. 4 (auch im Gewässerschutzgesetz Art. 37) Abs. 2 Bei Eingriffen in das Gewässer muss dessen natürlicher Verlauf möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden. Gewässer und Gewässerraum müssen so gestaltet werden, dass: a. sie einer vielfältigen Tier-und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können; b. die Wechselwirkungen zwischen ober-und unterirdischem Gewässer weitgehend erhalten bleiben; c. eine standortgerechte Ufervegetation gedeihen kann. Flussraumentwicklung am Alpenrhein Planergemeinschaft Zukunft Alpenrhein/Flussbau AG 8
9 Susanne Muhar Jahrhundertchance Rhesi Gesetzliche Anforderung Wasserbaugesetz Art. 4 (auch im Gewässerschutzgesetz Art. 37) Abs. 2 Bei Eingriffen in das Gewässer muss dessen natürlicher Verlauf möglichstbeibehalten oder wiederhergestellt werden. Gewässer und Gewässerraum müssen so gestaltet werden, dass: a. sie einer vielfältigen Tier-und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können; b. die Wechselwirkungen zwischen ober-und unterirdischem Gewässer weitgehend erhalten bleiben; c. eine standortgerechte Ufervegetation gedeihen kann. 9
10 Rhäzünserauen inselverzweigt 1994 Schenker & Bischoff 2012 Referenzzustand Bettbreiten um 1825: nach Josef Duile Oberriet Altenrhein Rheineck Kriesseren Mäder St.Margrethen Heerbrugg Widnau Höchst Lustenau 600 m 300m 484 m 600 m 400 m 450 m 280 m Planergemeinschaft Zukunft Alpenrhein/Flussbau AG 10
11 Eckpfeiler Vernetzung Maximale Distanz zwischen biologischen Trittsteinen: 4-5 km, weil sonst keine Wiederbesiedlung 26 km 11 km (Makrophyten: Lorenz & Feld 2013, Sundermann et al. 2011; Makroinvertebraten: Kail & Hering 2009, Sundermann et al. 2011, Kappes & Haase 2012, Lorenz und Feld 2013, Tonkinet al. 2014; Fische: Stoll et al. Bianca Burtscher Grenzbreiten (Vorbelastungen berücksichtigt) K2 2011? B5 K1 K2 Schälchli, , FB Morphologie z.hd. IRR 11
12 Zusammenfassung ökologische Anforderungen Grenzbreiten gemäss Fachgutachten Schälchli: zwischen mindestens 400 m (Frutz) und 350 m (Hard) Mindestens alle 4 km ein möglichst langer Trittstein mit Weich- und Hartholzaue im Flussbett Trinkwasserversorgung Bedeutung Interessenabwägung Chancen 12
13 13
14 14
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