5. Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen

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1 5. Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen für das Haushaltsjahr 2018 ( ) Inhaltsverzeichnis: Anmerkungen Vorbemerkung Haushaltsplan Anhang: Gruppierungsplan Stellenplan Vermögensübersicht Rücklagenübersicht 1

2 Anmerkungen der AStA-Vorsitzenden: 1. Der Haushaltsplan (inklusive eines eventuell notwendigen Nachtragshaushaltes) dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen. 2. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu berücksichtigen. 3. Die einzelnen Titel sind gegenseitig deckungsfähig, sofern im Haushaltsplan nichts Abweichendes vermerkt ist. Ausgabemittel sind nur in Übereinstimmung mit der Zweckbindung der Titel zu verausgaben. 4. Der Haushaltsplan gilt für 12 Monate, vom bis zum Ein Nachtragshaushalt ist spätestens zu erstellen, wenn ein Fehlbetrag von 50% der Rücklagen nach 13 Absatz 1 Finanzordnung besteht. Ausgaben, die unter keine Zweckbestimmung des Haushaltsplans fallen, dürfen erst geleistet werden, wenn ein Nachtragshaushalt in Kraft getreten ist. 6. Angelegenheiten von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung, Verfügungen über das Vermögen oder Teile des Vermögens bedürfen, soweit sie nicht schon im Haushaltsplan vorgesehen sind, der vorherigen Zustimmung des Fachschaftsrates. Ausgaben oder Verpflichtungen über Euro bedürfen ebenfalls der Genehmigung des Fachschaftsrates. 7. Der erste Haushaltsentwurf 2018 wurde im Dezember 2017 im AStA erstellt und am vom Fachschaftsrat verabschiedet. 8. Der AStA geht derzeit von 6083 Studierenden im WiSe 2017/18 und 6083 Studierenden im SoSe 2018 aus. Es wird mit dem in der Beitragsordnung angepassten Studierendenschafts-Beitrag von 5,00 Euro pro beitragspflichtigem Studierenden und pro Semester kalkuliert. 9. Die Minderausgaben aller Ausgaben-Titel 2018 werden zum den Rücklagen nach 13 (1) und (3) zugeführt und zuzüglich der haushaltstechnischen Verrechnung unter anteilig ins neue Haushaltsjahr übertragen. Esslingen, den gez. AStA-Vorsitz 2

3 Vorbemerkung: Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule Esslingen. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Beitragszweck: Zur Erfüllung der Aufgaben, wie der Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fächerübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden, der Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den 2 bis 7 LHG, die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden, die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft, die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden, die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen, der Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse erhebt der AStA gemäß 65a, Abs. 5, Sätze 2-5 LHG und der Beitragsordnung der Studierendenschaft 2, Abs. 1-3 derzeit 5,00 Euro pro Semester und beitragspflichtigem Studierenden. Der Haushaltsplan und etwaige Nachträge werden unter Berücksichtigung des zur Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Studierenden Ausschusses notwendigen Bedarfs und nach Vorgabe der Vorsitzenden des AStA für ein Haushaltsjahr aufgestellt und vom Fachschaftsrat festgestellt. Er bildet die Grundlage der Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben, für die Buchführung und Rechnungslegung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltes gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander aufgestellt. Für den gleichen Einzelzweck dürfen Mittel nicht an verschiedenen Stellen des Haushaltsplans veranschlagt werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen (vgl. 3 Finanzordnung der Studierendenschaft). Genehmigung: Esslingen, den Prof. Dr. rer. nat. Christian Maercker Rektor Hochschule Esslingen 3

4 Haushaltsplan für 2018 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Titel Zweckbestimmung Einnahmen Verwaltungseinnahmen Studierenden-Beiträge , ,00 Beiträge SoSe ,00 Beiträge WiSe 2017/ , ,00 Beiträge SoSe ,00 Erläuterung: Die Beiträge werden von der Hochschule unentgeltlich eingezogen und an die Studierendenschaft weitergeleitet ( 65 a (5) 5 LHG). Es wird derzeit von 6083 den Beitrag zahlenden, immatrikulierten Studierenden pro Semester ausgegangen (ohne Studierende mit Befreiung vom SS-Beitrag und Incomings). Die Beitragshöhe beträgt gemäß 3 (1) Beitragsordnung 5,- Euro pro Semester. Die Beiträge werden in drei Abschlagszahlungen überwiesen. 60%, 30% im lfd. Semester und 10% Restzahlung im Folgesemester Sonstige Einnahmen (nicht wirtschaftlich) 0,00 0,00 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen , ,00 Übrige Einnahmen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (BGA) und Sponsoring (mit Gegenleistung) , ,00 Erläuterung: Hierin werden sämtliche Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit erfasst, auch eigenerwirtschaftete Mittel einer Fachschaft, eines Referates, von Projekten und Veranstaltungen der Studierendenschaft. Diese Einnahmen werden am Jahresende den Rücklagen zugewiesen Einnahmen aus Zinsen 1,20 100, Zuschüsse der Hochschule 0,00 0, Einnahmen aus Spenden u. ähnlichen freiwilligen Geldleistungen (ohne Gegenleistung) 0,00 0, Entnahmen aus Rücklagen , , Entnahme aus Rücklagen gem. 13 (1) Finanzordnung (Sicherheit für wiederkehrende Ausgaben, diese soll mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen) 03 - Entnahme aus Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung (nicht verbrauchte Kassenreste) , , , , Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 1.000, ,00 Zwischensumme übrige Einnahmen , ,00 1 von 6

5 Haushaltsplan für 2018 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Titel Zweckbestimmung Gesamtsumme Einnahmen (incl. Rücklagenentnahme) , ,00 Erläuterung: Etwaige Mehreinnahmen aus Studierendenbeiträgen, sonstige Einnahmen, nicht verbrauchte Mittel aus Zuweisungen, generelle Minderausgaben sowie Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit werden am Ende des Haushaltsjahres den Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung zugeführt. Ausgaben Personalausgaben Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige , ,00 Erläuterung: Aufwandsentschädigung für Vorsitzende des Fachschaftsrates, des AStA und des Finanzreferates, gemäß Finanzordnung, sowie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Beauftragte Vergütung der Angestellten , ,00 Erläuterung: AStA Festangestellte: 0,5 Stelle (E9, TV-L) (Vergütung, Zulagen, Sozialversicherung, Zusatzversorgungskasse, vermögenswirksame Leistungen, Beitrag zur Unfallkasse etc.) + geringfügig Beschäftigte Die Angestellte wird über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) abgerechnet. (Gemäß Vertrag zur Übernahme der Festsetzung, Anweisung und Auszahlung der Entgelte der Arbeitnehmer mit dem LBV) Nicht aufteilbare Personalausgaben 0, ,00 Erläuterung: Honorare und Entgelte für Referierende Erläuterung: Alle Personalausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Zwischensumme Personalausgaben , ,00 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, 5.567, ,00 veranschlagt sind: 01 - Büromaterial, kleinere Arbeitsmittel, Verbrauchsgegenstände 103, , Entgelte für Post- u. Kommunikationsdienstleistungen, GEZ 46,74 200, Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form (Bücher, Zeitschriften) 469,20 500, Fahrgelder (soweit nicht in Gruppe 525, 527) 12,70 100, Druck- und Kopierkosten 4.589, , EDV-Verbrauchsmittel, Toner, Speichermedien und dergl. 0, , EDV-Technik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen) 259, , sonst. Geräte, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände 86, ,00 2 von 6

6 Haushaltsplan für 2018 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Titel Zweckbestimmung Erläuterung: Sonstige Gegenstände sind Anschaffungen kleiner 150 brutto (keine Investitionen). zusammen: 5.567, , Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel 580, ,00 Erläuterung: Kosten für Weiterbildungen, Seminare, Klausurtagungen, Exkursionen, Fortbildungsveranstaltungen Rechts- und Beratungs-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtskosten 8.032, , Dienstreisen, Reisekostenvergütungen 1.785, ,00 Erläuterung: Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen, sowie Wegstreckenentschädigungen für private Kraftfahrzeuge Verfügungsmittel 115, ,00 Erläuterung: Zur Verfügung des Vorstands für Aufwendungen aus dienstlicher Veranlassung, Repräsentations- und Bewirtungskosten Sonstige Ausgaben 8.249, ,00 veranschlagt sind: 01 - Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichungen, Dokumentationen 7.319, , Kosten für Betreuung von Besuchergruppen u. Delegationen 0,00 200, Steuern, Abgaben, Versicherungen 883, , Bankgebühren und dergl. 11,12 100, Vergabe von Aufträgen für EDV-Betreuung, Wartungsvertrag 0, , Mitgliedsbeiträge 36, ,00 zusammen: 8.249, , Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 0, ,00 Erläuterung: Die Mittel der sächlichen Verwaltungsausgaben sind übertragbar und gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die Personalausgaben und die sächlichen Verwaltungsausgaben sind ebenso gegenseitig deckungsfähig. Nicht verbrauchte Teile der Personalausgaben und sächlichen Verwaltungsausgaben werden den Rücklagen zugeführt. Zwischensumme sächliche Verwaltungsausgaben , ,00 3 von 6

7 Haushaltsplan für 2018 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Titel Zweckbestimmung Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche Zuschüsse für laufende Zwecke , ,00 Erläuterung: Zuschüsse für die ideellen Aufgaben der Fachschaften, Referate, Arbeitskreise, allgemeine Studierendenprojekte und hoheitliche Aufgaben und Veranstaltungen der Studierendenschaft sowie Zuschüsse für wirtschaftlich ausgerichtete Veranstaltungen der Studierendenschaft Veranschlagt sind: 01 - Fachschaft AN Zuweisung Mittel Planjahr 804, , Fachschaft BW Zuweisung Mittel Planjahr 2.546, , Fachschaft FZ Zuweisung Mittel Planjahr 0, , Fachschaft GL Zuweisung Mittel Planjahr 0,00 978, Fachschaft GS Zuweisung Mittel Planjahr 0, , Fachschaft GU Zuweisung Mittel Planjahr 664, , Fachschaft IT Zuweisung Mittel Planjahr 947, , Fachschaft MB Zuweisung Mittel Planjahr 915, , Fachschaft ME Zuweisung Mittel Planjahr 2.992, , Fachschaft SAGP Zuweisung Mittel Planjahr 2.591, , Fachschaft WI Zuweisung Mittel Planjahr 0, ,00 Erläuterung: Zuschüsse an die Fachschaften sind nicht gegenseitig deckungsfähig. Verbliebene Reste aus dem Vorjahr werden gemäß der FO den allgemeinen Rücklagen zugeführt. Die Anzahl der Studierenden zur Berechnung der Zuweisungen im Planjahr, siehe Tabelle im Anhang. Die Zuweisung erfolgt jedes Jahr erneut nach der entspr. Berechnungsgrundlage Referat Kultur 0, , Projekte und Veranstaltungen - hoheitlicher Betrieb - AStA 2.996, ,00 Erläuterung: Hieraus werden auch Ausgaben wie z.b. Fachschafts-Wochenenden, Ersti- Begrüßungen, Teambildung und sonst. nichtwirtschaftliche Veranstaltungen / Projekte des AStA, der Fachschaften und der Arbeitskreise getätigt Projekte und Veranstaltungen - wirtschaftlicher Betrieb - AStA , ,00 Erläuterung: Die Zuschüsse für die Titel bis -18 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Nicht verbrauchte Zuschüsse werden entspr. FO den allgemeinen Rücklagen zugeführt. 4 von 6

8 Haushaltsplan für 2018 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Titel Zweckbestimmung 15 - Sportförderung 0, , Ausstattung von Räumlichkeiten der Studierendenschaft 0, , Förderung studentischer Projekte (im HHP 2017 Fahrradwerkstatt SM) 507, , Förderung studentischer Gruppen (im HHP 2017 Fahrradwerkstatt GP) 900, ,00 zusammen: , ,00 Zwischensumme Zuschüsse für laufende Zwecke , ,00 Sonstige Ausgaben für Investitionen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 1.124, ,00 Erläuterung: Anschaffungen. Über alle Gegenstände mit einer Lebensdauer von mehr als 1 Jahr ist eine Inventarliste zu führen, wenn der Anschaffungswert 150 Euro brutto übersteigt und es keine Verbrauchsartikel sind. Die Gegenstände sind in der Reihenfolge der Anschaffung und des Standortes alphanumerisch zu erfassen Erwerb von Hard- und Software 0, ,00 Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 1.124, ,00 Zuführungen Rücklagen Zuführungen an Rücklagen , , Zuführungen zu Rücklagen gem. 13 (1) Finanzordnung (Sicherheit für wiederkehrende Ausg., soll mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen) 03 - Zuführungen zu Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung (nicht verbrauchte Kassenreste) , , , ,00 Erläuterung: Gemäß 13 (1) Finanzordnung sollen die Rücklagen mind. 10% des jährlichen Einnahmevolumens betragen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 1.000, ,00 Erläuterung: Dauerhafter Bargeldbestand im Tresor in Höhe von 1.000,00 Zwischensumme Zuführungen Rücklagen , ,00 Gesamtsumme Ausgaben , ,00 Haushaltsergebnis 0,00 0,00 5 von 6

9 Haushaltsplan für 2018 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Titel Zweckbestimmung Haushalts- Abschluss Verwaltungseinnahmen , ,00 Übrige Einnahmen , ,00 Gesamteinnahmen , ,00 Personalausgaben , ,00 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,00 Ausgaben für Investitionen 1.124, ,00 Zuschüsse für laufende Zwecke , ,00 Zuführungen , ,00 Gesamtausgaben , ,00 Gesamthaushaltsergebnis 0,00 0,00 6 von 6

10 Gruppierungsplan zum Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen 2018 Bemerkungen zur Darstellung des Gruppierungsplans: Die Hauptgruppen (einstellig) stehen an vorderster Stelle. Darunter folgen die Obergruppen (zweistellig). Eingerückt sind die Gruppen (dreistellig) aufgeführt. sind mit der fünfstelligen Titelnummer fettgedruckt. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 11 Verwaltungseinnahmen 111 Gebühren, sonstige Entgelte Studierendenbeiträge 119 Sonstige Verwaltungseinnahmen sonstige Einnahmen (nicht wirtschaftlich) 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (BGA) und Sponsoring (mit Gegenleistg.) Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen 162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland Einnahmen aus Zinsen 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund Zuschüsse der Hochschule 28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen 282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland (Spenden, Förderung Dritter) Einnahmen aus Spenden, sonst. freiwilligen Geldleistungen (ohne Gegenleistg.) 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken 351 Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage Entnahmen aus Rücklagen 1

11 36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre 361 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre Einnahmen aus Überschüssen 38 Haushaltstechnische Verrechnungen 389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 4 Personalausgaben 41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige 412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige 42 Bezüge und Nebenleistungen 425 Vergütungen der Angestellten Vergütung der Angestellten 429 Nicht aufteilbare Personalausgaben Nicht aufteilbare Personalausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Sächliche Verwaltungsausgaben 511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, sonstige Gebrauchsgegenstände Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel 526 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben Rechts- und Beratungs-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtskosten 527 Dienstreisen Dienstreisen, Reisekostenvergütungen 2

12 529 Verfügungsmittel Verfügungsmittel zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 531 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsaufgaben 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche 684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Zuschüsse für laufende Zwecke 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 81 Erwerb von beweglichen Sachen 812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Erwerb von Hard- und Software 9 Besondere Finanzierungsausgaben 91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke 911 Zuführungen an Ausgleichsrücklage Zuführungen an Rücklagen 98 Haushaltstechnische Verrechnungen 989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 3

13 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 Titel Bezeichnung Stellenzahl Stellenübersicht für Beschäftigte TV-L Tarifliche Beschäftigte Verwaltungsangestellte E9 Stufe 3 (19,75 h/woche) 1,0 Vermögensübersicht der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen 2018 Art des Vermögens Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 (in Euro) Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2018 (in Euro) I. Grundvermögen 0,00 0,00 II. Bewegliches Vermögen 8.600, ,00 III. Kapitalvermögen , ,00 Vermögen gesamt , ,00 Hinweis: * Das bewegliche Vermögen setzt sich zusammen aus den Anlagegütern (Inventar, Geräte, Investitionen). Die Höhe des beweglichen Vermögens, ergibt sich nach Abzug der AfA (Absetzung für Abnutzung) aus dem Jahresabschluss 2017, der derzeit noch nicht vorliegt. Deshalb wird der Stand Ende 2016 als Grundlage genommen. Das Kapitalvermögen bildet die auf dem Konto befindlichen finanziellen Mittel ab. Der voraussichtliche Stand Vermögen gesamt zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 setzt sich zusammen aus den geplanten Rücklagen 2017 und den Minderausgaben 2017, die zum entsprechend den Vorgaben der Finanzordnung in die Rücklagen überführt werden. Zum Beginn des Haushaltsjahres 2018 werden diese wieder der Titelgruppe Entnahmen aus Rücklagen zugewiesen. Die Haushaltstitel Erwerb von Geräten und Ausrüstungsgegenständen und Erwerb von Hardund Software sowie der aktuelle Bestand an Investitionsgütern wurden für die Berechnung des Punktes II. Bewegliches Vermögen Ende 2018 herangezogen. 4

14 Übersicht über die Entwicklung der Rücklagen 2018 Art der Rücklagen Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 (in Euro) Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2018 (in Euro) I. Rücklage nach 13 (1) FO * , ,00 II. Rücklage nach 13 (3) FO * , ,00 III. Haushaltstechn. Verrechg. * , ,00 Rücklagen gesamt , ,00 Hinweis: *1 - Rücklagen gemäß 13 (1) 1 Finanzordnung dienen dazu, wiederkehrende Ausgaben decken zu können. (Sie sollen mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen.) *2 - Rücklagen gemäß 13 (1) 3 Finanzordnung sind allgemeine Rücklagen aus Überschüssen. *3 - Haushaltstechnische Verrechnung (Dauerhafter Bargeldbestand im Tresor) Übersicht über die Entnahme aus Rücklagen 2018 Entnahme der Rücklagen Haushaltsjahr 2018 (in Euro) I. Rücklage nach 13 (1) FO * ,00 II. Rücklage nach 13 (3) FO * ,00 III. Haushaltstechn. Verrechg. * ,00 Rücklagen gesamt ,00 *1 - Ende 2017 werden mind. 10% des Einnahmevolumens 2016 in die Rücklagen nach 13-1 FO gebucht. *2 - Ende 2017 werden die Minderausgaben von 2017 abzüglich der ausgebuchten Rücklagen nach 13 (1) FO in die Rücklagen nach 13-3 FO gebucht u. Anfang 2018 wieder in die Einnahmetitel übernommen. *3 - Der Bargeldbestand in Höhe von verbleibt in gleicher Höhe dauerhaft im Tresor. Übersicht der geplanten Studierendenzahlen des Haushaltsjahres 2018 Fakultät Gesamt AN - Angewandte Naturwissenschaft 380 BW - Management 604 FZ - Fahrzeugtechnik 735 GL - Grundlagen 63 GS - Graduate School 153 GU - Gebäude-Energie-Umwelt 422 IT - Informationstechnik 783 MB - Maschinenbau 697 ME - Mechatronik und Elektrotechnik 732 SP - SAGP 1073 WI - Wirtschaftsingenieurwesen 441 Gesamt

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