NomosKommentar. Nomos. Meier Rössner Trüg Wulf [Hrsg.] Jugendgerichtsgesetz. Handkommentar

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1 NomosKommentar Meier Rössner Trüg Wulf [Hrsg.] Jugendgerichtsgesetz Handkommentar Nomos

2 NomosKommentar Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier Prof. Dr. Dieter Rössner Dr. Gerson Trüg Prof. Dr. Rüdiger Wulf [Hrsg.] Jugendgerichts- gesetz Handkommentar Gernot Blessing, Oberstaatsanwalt, Leiter einer Jugendabteilung bei der Staats anwaltschaft Stuttgart Reinhold Buhr, Direktor des Amtsgerichts Bruchsal a.d. Dr. jur. Frank Czerner, Vertretungsprofessur für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen an der Universität Kassel Hadmut Birgit Jung-Silberreis, Leitende Regierungsdirektorin; Leiterin der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden Mark Kern, Direktor des Amtsgerichts Tauberbischofsheim PD Dr. jur. Christian Laue, Privatdozent am Institut für Kriminologie der Ruprecht- Karls-Universität Heidelberg Dr. jur. Alexander Linke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter Meier, Univ.-Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover Prof. em. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Univ.-Professor (em.), früher der Kinder-, Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps Universität Marburg Prof. Dr. jur. Dieter Rössner, Univ.- Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps Universität Marburg Dr. jur. Gerson Trüg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg, Lehrbeauftragter an der Eberhard Karls Universität Tübingen Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Univ.-Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugswissenschaft, Geschäftsführender Direktor des Kriminologischen Seminars der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn Prof. Dr. jur. Rüdiger Wulf, Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen, Ministerialrat Referatsleiter Vollzugsgestaltung in der Abteilung Justizvollzug im Justizministerium Baden-Württemberg Nomos

3 Zitiervorschlag: HK-JGG/Bearbeiter Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Auflage 2011 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

4 Vorwort Grenzverletzendes Verhalten ist ein ebenso zentraler wie aus der Sicht der Gesellschaft oft quälender Teil der Entwicklung junger Menschen. Die psychischen und sozialen Reifungsprozesse, die junge Menschen beim Aufbau einer eigenen Identität durchlaufen, und die hiermit verbundenen Spannungen und Konflikte bringen es beinahe zwangsläufig mit sich, dass die von Anderen gezogenen Grenzen nicht immer beachtet werden und auch in solchen Verhaltensweisen ihren Niederschlag finden, die sich aus Sicht der Gesellschaft als Rechtsbruch und damit als Kriminalität darstellen. Für den Umgang mit dem strafnormverletzenden Verhalten der jungen Menschen und die Suche nach der richtigen Reaktion darauf liefert das Jugendgerichtsgesetz (JGG) den rechtlichen Rahmen. Indem der Gesetzgeber für den Umgang mit der Jugenddelinquenz einen eigenständigen Rechtsrahmen zur Verfügung stellt ein Sonderstrafrecht für junge Täter, macht er deutlich, dass die Reaktion anders ausfallen muss als bei Erwachsenen. Während sich das Erwachsenenstrafrecht am Primat des Schuldausgleichs für die begangene Tat orientiert, bemüht sich das Jugendstrafrecht um einen ganzheitlichen Blick auf den jungen Menschen: Es fragt nach dem Stellenwert der Tat in der bisherigen Entwicklung des jungen Delinquenten und richtet die strafrechtliche Reaktion daran aus, wie die weitere Entwicklung so beeinflusst werden kann, dass es künftig zu keinen weiteren rechtswidrigen Taten kommt. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht orientiert sich das Jugendstrafrecht, wie 2 Abs. 1 JGG unmissverständlich sagt, am Primat des Erziehungsgedankens: Die Reaktion auf die Tat ebenso wie das Verfahren haben vor allem die Aufgabe, den straffällig gewordenen jungen Menschen zu einem Leben ohne Straftaten zu motivieren und zu befähigen. Für die Rechtsanwendung ergeben sich aus diesem vom allgemeinen Strafrecht abweichenden Ansatz vielfältige Fragen und Probleme. Der vorliegende Kommentar knüpft hieran an und stellt der Praxis einen aus den jugendkriminologischen Befunden entwickelten, wissenschaftlich fundierten, aber gleichermaßen der praxisnahen Lösung von Zweifelsfragen verpflichteten Begleiter für die Ausgestaltung der jugendstrafrechtlichen Reaktion zur Verfügung. Der Kommentar liefert eine zuverlässige Arbeitshilfe zur Auslegung und Anwendung der einzelnen Regelungen des JGG, wobei besonderes Gewicht auf die Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht gelegt wird. In die Kommentierung werden, wo dies zum besseren Verständnis der betreffenden Normen beiträgt, neben den einschlägigen Verwaltungsvorschriften auch solche Regelungen einbezogen, die außerhalb des JGG stehen, etwa die jugendhilferechtlichen Vorschriften zu den Hilfen zur Erziehung oder die Vorschriften zu den familienrechtlichen Maßnahmen, die zum Schutz des Kindeswohls ergriffen werden können. Die ambulanten Maßnahmen, die der Gesetzgeber für die Reaktion auf Jugenddelinquenz zur Verfügung stellt, werden in ihrer Vielfalt darstellt; dabei ist der Blick stets auf die Suche nach jugendgemäßen Lösungen gerichtet. Der Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung nehmen als Reaktionsformen, die einen opferfreundlichen, sozial-konstruktiven Umgang mit den Folgen der Tat ermöglichen, eine besondere Rolle ein. Aber auch die Fragen des Vollzugsrechts werden angesprochen, obwohl der Jugendstrafvollzug seit der Föderalismusreform von 2006 keinen Bestandteil des JGG mehr bildet. Und auch die neuesten Rechtsentwicklungen wie namentlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung und die Diskussion über den Warnschussarrest werden gebührend berücksichtigt. Die Kommentierung 5

5 Vorwort ist bei alledem stets auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Sie liefert eine Vielzahl von Beispielen und Hinweisen für die konkrete Fallbearbeitung und bemüht sich durchgängig um einen auch für Nichtjuristen verständlichen Stil. Die integrierte Kommentierung, welche die rechtwidrige Tat im Kontext der Entwicklung des jungen Täters in den Blick nimmt, ist das Ergebnis des Zusammenwirkens vieler Personen. An dem Kommentar haben nicht nur die im Autorenverzeichnis genannten Wissenschaftler und Praktiker mitgewirkt, sondern auch viele namenlos bleibende Personen, die das einschlägige Rechtsprechungsmaterial zusammengetragen, Beispielsfälle und Formulierungsvorschläge entwickelt oder im Hintergrund recherchiert haben. Hierfür sagen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank. Für alle Beteiligten verbindet sich mit dem Kommentar die Hoffnung, für den jugendgemäßen Umgang mit der Jugendkriminalität einen Beitrag zu leisten, der sich nicht wie im Erwachsenenstrafrecht häufig zu beobachten im schlichten Prinzip des staatlich autorisierten Gegenschlags erschöpft, sondern der dem straffällig gewordenen jungen Menschen ohne den Ernst der Situation zu bagatellisieren einen altersentsprechenden Weg zu einem Leben ohne Straftaten weist. Wenn es gelingt, diesen Weg auch solchen jungen Delinquenten zu ebnen, die der Gesellschaft mit ihrem strafnormverletzenden Verhalten Probleme bereiten, ist den gesellschaftlichen Interessen auf die bestmögliche Weise gedient. Juli 2011 Herausgeber und Verlag 6

6 Autorenverzeichnis Blessing, Gernot, Oberstaatsanwalt, Leiter einer Jugendabteilung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Buhr, Reinhold, Direktor des Amtsgerichts Bruchsal a.d. Czerner, Dr. jur. Frank, Vertretungsprofessor für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen an der Universität Kassel. Jung-Silberreis, Hadmut Birgit, Leitende Regierungsdirektorin, Leiterin der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden. Kern, Mark, Direktor des Amtsgerichts Tauberbischofsheim. Laue, Priv.-Doz. Dr. jur. Christian, Privatdozent am Institut für Kriminologie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Linke, Dr. jur. Alexander, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Meier, Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter, Univ.-Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover. Remschmidt,. Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut, Univ.-Professor (em.), früher der Kinder-, Jugendpsychiatrie und psychotherapie der Philipps Universität Marburg Rössner, Prof. Dr. jur. Dieter, Univ.-Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps Universität Marburg. Trüg, Dr. jur. Gerson, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg, Lehrbeauftragter an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Verrel, Prof. Dr. jur. Torsten, Univ.-Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugswissenschaft, Geschäftsführender Direktor des Kriminologischen Seminars der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Wulf, Prof. Dr. jur. Rüdiger, Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen, Ministerialrat Referatsleiter Vollzugsgestaltung in der Abteilung Justizvollzug im Justizministerium Baden-Württemberg. 7

7 Bearbeiterverzeichnis Im Einzelnen haben bearbeitet: Blessing, Gernot 43 bis 47, 52, 52 a, 71 bis 74 JGG Buhr, Reinhold 9, 10 Abs. 1, 11, 12, 31, 32, 52 bis 54, 75 bis 78, Vor 102 ff bis 104, 110, 111, 116 JGG; in Zusammenarbeit mit Remschmidt 10 Abs. 2 JGG Czerner, Prof. Dr. jur. Frank 33 bis 37, 39 bis 42, 107, 108 JGG Jung-Silberreis, Hadmut Birgit Anhang A Jugendstrafvollzugsrecht Kern, Mark Vor 82 bis 89 a JGG Laue, PD Dr. jur. Christian 17, 18, 55, 56 JGG Linke, Dr. jur. Alexander 13 bis 15 JGG; in Zusammenarbeit mit Verrel 109, 114 JGG Meier, Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter 20 bis 30, 57 bis 66 JGG Remschmidt, Prof. em. Dr. med. Dr. phil. Helmut 3, 105 JGG in Zusammenarbeit mit Rössner; 10 Abs. 2 JGG in Zusammenarbeit mit Buhr Rössner, Prof. Dr. jur. Dieter Vor 1 ff, 1, 2, 4, 5 I. bis IV., 6 bis 8, 38, 79 bis 81 a, 106, 112 bis 113 JGG; in Zusammenarbeit mit Remschmidt 3, 105 JGG Trüg, Dr. jur. Gerson 47 a bis 51, 67 bis 70 JGG Verrel, Prof. Dr. jur. Torsten 97 bis 101 JGG; in Zusammenarbeit mit Linke 109, 114 JGG Wulf, Prof. Dr. jur. Rüdiger 16, 19 af, 89 b bis 93 a JGG sowie 5 V. 8

8 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 7 Bearbeiterverzeichnis... 8 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis Jugendgerichtsgesetz (JGG) Vor 1 ff Grundlagen des Jugendstrafrechts Erster Teil Anwendungsbereich 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts Zweiter Teil Jugendliche Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 3 Verantwortlichkeit Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher Die Folgen der Jugendstraftat Nebenfolgen Maßregeln der Besserung und Sicherung Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln 9 Arten Weisungen Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung Hilfe zur Erziehung Dritter Abschnitt Zuchtmittel 13 Arten und Anwendung Verwarnung Auflagen Jugendarrest Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe 17 Form und Voraussetzungen Dauer der Jugendstrafe af Unbestimmte Jugendstrafe (aufgehoben)

9 Inhaltsverzeichnis Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung 20 (weggefallen) Strafaussetzung Bewährungszeit Weisungen und Auflagen Bewährungshilfe Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers Widerruf der Strafaussetzung a Erlaß der Jugendstrafe Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe 27 Voraussetzungen Bewährungszeit Bewährungshilfe Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des Schuldspruchs Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren Erster Abschnitt Jugendgerichtsverfassung 33 Jugendgerichte a [Besetzung des Jugendschöffengerichts] b [Besetzung der Jugendkammer] Aufgaben des Jugendrichters Jugendschöffen Jugendstaatsanwalt Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte Jugendgerichtshilfe Zweiter Abschnitt Zuständigkeit 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer Örtliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren 43 Umfang der Ermittlungen Vernehmung des Beschuldigten Absehen von der Verfolgung Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen

10 Inhaltsverzeichnis Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter a Vorrang der Jugendgerichte Nichtöffentlichkeit (aufgehoben) Anwesenheit in der Hauptverhandlung Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe Überweisung an das Familiengericht Urteilsgründe Dritter Unterabschnitt Rechtsmittelverfahren 55 Anfechtung von Entscheidungen Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe Vierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung 57 Entscheidung über die Aussetzung Weitere Entscheidungen Anfechtung Bewährungsplan (weggefallen) Fünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe 62 Entscheidungen Anfechtung Bewährungsplan Sechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen... Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften 67 Stellung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters Notwendige Verteidigung Beistand Mitteilungen Vorläufige Anordnungen über die Erziehung Untersuchungshaft a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen

11 Inhaltsverzeichnis 72 b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand Unterbringung zur Beobachtung Kosten und Auslagen Achter Unterabschnitt Vereinfachtes Jugendverfahren 75 (weggefallen) Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens Ablehnung des Antrags Verfahren und Entscheidung Neunter Unterabschnitt Ausschluss von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren Privatklage und Nebenklage Entschädigung des Verletzten Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung 81 a Verfahren und Entscheidung Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug Erster Abschnitt Vollstreckung Erster Unterabschnitt Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit Vor 82 ff Vollstreckungsleiter Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren Örtliche Zuständigkeit Abgabe und Übergang der Vollstreckung Zweiter Unterabschnitt Jugendarrest 86 Umwandlung des Freizeitarrestes Vollstreckung des Jugendarrestes Dritter Unterabschnitt Jugendstrafe 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe (aufgehoben) a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft 89 c Vollstreckung der Untersuchungshaft

12 Inhaltsverzeichnis Zweiter Abschnitt Vollzug 90 Jugendarrest (aufgehoben) Rechtsbehelfe im Vollzug des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (aufgehoben) a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels 94 bis 96 (weggefallen) Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch Verfahren Entscheidung Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes Widerruf Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind Vor 102 ff Zuständigkeit Verbindung mehrerer Strafsachen Verfahren gegen Jugendliche Dritter Teil Heranwachsende Erster Abschnitt Anwendung des sachlichen Strafrechts 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung Zweiter Abschnitt Gerichtsverfassung und Verfahren 107 Gerichtsverfassung Zuständigkeit Verfahren Dritter Abschnitt Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels 110 Vollstreckung und Vollzug Beseitigung des Strafmakels

13 Inhaltsverzeichnis Vierter Abschnitt Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind 112 Entsprechende Anwendung Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr 112 a Anwendung des Jugendstrafrechts b (aufgehoben) c Vollstreckung d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften 113 Bewährungshelfer Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe (aufgehoben) Zeitlicher Geltungsbereich bis 120 (aufgehoben) Übergangsvorschrift bis 124 (aufgehoben) Inkrafttreten Anhang A Jugendstrafvollzugsrecht Anhang B Europäische Grundsätze für die von Sanktionen und Maßnahmen betroffenen jugendlichen Straftäter und Straftäterinnen Stichwortverzeichnis

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