CLOUD-COMPUTING IN DEN ANWALTSKANZLEIEN STANDPUNKT EINES PROFESSORS FÜR INNOVATIONSRECHT
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- Ingeborg Maurer
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1 CLOUD-COMPUTING IN DEN ANWALTSKANZLEIEN STANDPUNKT EINES PROFESSORS FÜR INNOVATIONSRECHT Freitag 15. Juni
2 INHALT 1. Der Anwalt im Dienst seiner Mandanten (in einer innvativen Schweiz) 2. Standpunkte 3. Die Frage der Einwilligung 4. Schlussflgerungen 2
3 1. DER ANWALT IM DIENST SEINER MANDANTEN DIE SCHWEIZ NR. 1 IM HINBLICK AUF DIE INNOVATION WIPO: Glbaler Innvatinsindex
4 DIE SCHWEIZ NR.1 IM HINBLICK AUF DIE INNOVATION WEF: The Glbal Cmpetitiveness Reprt
5 DIE SCHWEIZ NR. 1, DANN NR. 5 IM HINBLICK AUF DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IMD: IMD Wrld Cmpetitiveness Rankings
6 DIE SCHWEIZ NR. 1, DANN NR. 5 IM HINBLICK AUF DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Eines der Kriterien: Business Efficiency IMD Wrld Digital Cmpetitiveness Yearbk [S] Use f digital tls and technlgies: Cmpanies are very gd at using digital tls and technlgies t imprve perfrmance 6
7 DIE SCHWEIZ NR. 13 IM HINBLICK AUF DIE DIGITALE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IMD: IMD Wrld Digital Cmpetitiveness Yearbk
8 2. DIE VERSCHIEDENEN STANDPUNKTE 1. Benît Chappuis und Adrien Alberini Anwaltsrevue 8/2017, S. 337 Sehr ffene Psitin Risik: Sicherheit Chance: Sicherheit Clud-Dienste als Hilfsmittel des Anwalts «Rechtmässigkeit der Clud: eine überhlte Diskussin». 2. Wlfgang Whlers: In einem allgemeineren Kntext, sehr vrsichtige Haltung 8
9 DIE VERSCHIEDENEN STANDPUNKTE 3. CCBE Empfehlungen zur Nutzung vn Clud-Diensten durch Rechtsanwälte CCBE Leitlinien Vrteile: Telearbeit, Einsparungen, Vereinfachung, Flexibilität, Risiken: Datenschutz, Berufsgeheimnis, Einbeziehung eines Dritten, Verantwrtung des Anwalts, Extraterritrialität, Geltung der ausländischen Gesetzgebung. Empfehlungen: Die Datenschutzgesetzgebungen und die Grundsätze des Berufsgeheimnisses berücksichtigen Überprüfung der Clud-Dienste Vrab-Evaluierung der Sensibilität der Daten Evaluierung der Sicherheitsmassnahmen Vergleich zwischen interner Infrmatik-Infrastruktur und externen Clud-Diensten Evaluierung der Wiederherstellbarkeit der Daten im Falle des Versagens des Clud-Dienstes, der Rechtsanwaltskammer der im Falle einer Streitigkeit über vertragliche Ansprüche zwischen Erbringer der Clud-Dienste und der Anwaltskammer Vertragliche Vrsichtsmassnahmen Unvrhergesehene Situatinen Transparenz 9
10 3. DIE FRAGE DER EINWILLIGUNG Verstss gegen Art. 321 StGB? Art. 321 Abs. 2 StGB «Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis auf Grund einer Einwilligung des Berechtigten der einer auf Gesuch des Täters erteilten schriftlichen Bewilligung der vrgesetzten Behörde der Aufsichtsbehörde ffenbart hat.» OK im Falle der Einwilligung des Mandanten OK für neue Mandanten Was passiert im Falle ehemaliger Mandanten? Was passiert im Falle verstrbener Mandanten? Im Falle einer Infrmatikpanne? Begriff der hypthetischen Einwilligung BGE 4P.265/2002, Erwägung 5.5 : «Wenn der Arzt nachweisen kann, dass sich der Patient bei angemessener und umfassender Aufklärung trtzdem zugunsten des vrgeschlagenen Eingriffes entschieden hätte, entfällt ips fact die Widerrechtlichkeit der Operatin und damit die Schadenersatzpflicht. Die Beweislast der hypthetischen Einwilligung liegt beim Arzt» 10
11 4. SCHLUSSFOLGERUNG 1. Der Rechtsanwalt im Dienste des Mandanten, und nicht umgekehrt 2. Den srgfältig ausgewählten Clud-Diensten Vertrauen schenken und mit ihnen kmmunizieren 3. Justitia 4.0 (Der Rechtsanwalt als Rechtspfleger): wir sllten nicht päpstlicher als der Papst sein 4. Wir sllten keine Angst vr der Zukunft haben, sndern sie aktiv gestalten! 11
12 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Daniel Kraus Chaire de drit de l innvatin Breguet 1 CH-2000 Neuchâtel daniel.kraus@unine.ch / 12
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