Leistungen der Pflegeversicherung

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1 Leistungen der Pflegeversicherung Ökumenische Sozialstation Brücken ggmbh Ambulante Angebote 1

2 Liebe Kunden, liebe Interessenten! Die Pflegeversicherung und ihre Leistungen wurden 1995 eingeführt. Grundlage für die Inanspruchnahme von Leistungen ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Leistungen der Pflegeversicherung, die von Pflegediensten übernommen werden können, bieten Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung, bei der Mobilität sowie bezüglich der Hauswirtschaft im eigenen Zuhause. Die Leistungen der Pflegeversicherung können den notwendigen Bedarf, der Grundlage für die Einstufung in die Pflegestufen ist, nicht decken. Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkaskoversicherung, nicht alle benötigten Hilfen und Leistungen können vom Kostenträger übernommen werden. Ein verbleibender Eigenanteil muss privat finanziert werden. Seit 2008 ist ebenfalls gesetzlich geregelt, dass die Pflegeversicherung neben der ambulanten Pflege auch den Besuch der Tagespflege finanziert. Für die Ersatzpflege nach 39 SGB XI, häufig auch Verhinderungs-/Urlaubspflege genannt, wird Ihnen jährlich ein fester Betrag für zusätzliche Hilfen zur Pflege, für den Haushalt oder die häusliche Betreuung zur Verfügung gestellt. Seit 2015 haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzlich die Hälfte der Kurzzeitpflege zur Entlastung zu nutzen. Dieser Betrag steht dann für Kurzzeitpflegemaßnahmen nicht mehr zur Verfügung. Die Leistungen über die Verhinderungspflege beziehungsweise erweiterte Verhinderungspflege werden ausschließlich über ein Zeitmodul abgerechnet. Seit Beginn des Jahres 2015 hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten nach 45b SGB XI. Dies betrifft auch Leistungen zur Begleitung, Betreuung und Haushaltsführung. Hierfür wird Ihnen bei entsprechender Begutachtung ein Betrag gewährleistet, der zweckgebunden zu verwenden ist und nicht ausgezahlt werden kann. 2

3 Die Hilfearten / Aktivierende Pflege Die Pflegeversicherung kennt verschiedene Arten der Hilfe. Dabei soll die aktivierende Pflege im Vordergrund stehen. Das heißt, die notwendige Hilfe, die der Pflegedienst übernimmt, soll vor allem die vorhandenen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen berücksichtigen und nach Möglichkeit stärken. Die verschiedenen Hilfearten werden gleichrangig bezahlt und sind im Folgenden mit Beispielen erläutert. 1. Vollständige Übernahme Die Pflegekraft übernimmt das morgendliche Waschen vollständig. 2. Teilweise Übernahme Das Waschen des Rückens, der Beine und Füße übernimmt die Pflegekraft. Der Pflegebedürftige wäscht das Gesicht, die Hände und die Brust selbst, nachdem die Pflegekraft gegangen ist. 3. Unterstützung Die Pflegekraft lässt das Waschwasser ein, bereitet die Zahnbürste vor (Zahnpasta) und sucht die gewünschten Kleidungsstücke zusammen. Der Pflegebedürftige kann sich noch selbst waschen. Beim Anziehen der Strümpfe hilft die Pflegekraft. 4. Beaufsichtigung Der Pflegebedürftige kann zwar alleine aufstehen, aber wenn er zu schnell aufsteht, kippt er manchmal um (Drehschwindel). Die Pflegekraft beaufsichtigt das Aufstehen und greift dann ein, wenn Hilfe notwendig ist. 5. Anleitung Der Pflegebedürftige kann eigentlich allein essen. Aber wenn er allein ist, bleibt er vor dem gedeckten Tisch sitzen, ohne etwas zu essen. Die Pflegekraft leistet ihm Gesellschaft und ermuntert ihn zum Weiteressen. Nach dem Essen räumen sie gemeinsam den Tisch ab. 3

4 Die Leistungskomplexe Die Dienstleistungen, die die Pflegeversicherung finanziert, sind in Leistungskomplexen oder Modulen zusammengefasst. Hier sind einzelne Tätigkeiten, wie zum Beispiel Waschen, Zähneputzen und Ankleiden, in einer Leistung hinterlegt. Der Inhalt der Leistung, also die vom Pflegekunden gewünschte Unterstützung, wird erbracht. Dabei ist es unabhängig davon, wie viel Zeit im Einzelfall in Anspruch genommen wird. Ein Leistungskomplex ist dann abzurechnen, wenn der wesentliche Teil der Leistung erbracht ist. Das bedeutet, es müssen nicht immer alle Tätigkeiten erbracht werden. Der Pflegekunde hat beispielsweise eine kleine Morgentoilette mit Zahnpflege gewählt, will sich aber die Zähne später selbst putzen. Die Sozialstation muss diese Leistung trotzdem abrechnen. Auch wenn die Pflegekraft das Anziehen der Kleidung nur beaufsichtigt oder anleitet, aber nicht selbst übernimmt, ist diese Leistung abzurechnen (siehe oben Die Hilfearten ). Die im Bundesland Rheinland-Pfalz (RLP) geltenden Leistungskomplexe wurden mit den Landesverbänden der Pflegekassen festgelegt und sind so für alle Pflegedienste und Sozialstationen in RLP verbindlich. Die Pflegekräfte können bei der Leistungserbringung nicht von diesem Katalog abweichen, indem sie Leistungen anders erbringen oder beispielsweise statt der Hilfe beim Zähneputzen den Frühstückskaffee kochen. Investitionskosten Die Investitionskosten, die das Pflegeversicherungsgesetz definiert, sind die Kosten für die Geschäftsausstattung, Fahrzeuge und Räumlichkeiten. Diese sollen laut Gesetz von den Bundesländern finanziert werden, denn in der normalen Pflegevergütung sind diese Kosten nicht enthalten. In Bundesländern, wie RLP, in denen diese Kosten nicht vom Land übernommen werden, müssen sie den Pflegekunden privat in Rechnung gestellt werden. 4

5 Die Mitarbeiter der Sozialstation Brücken erläutern Ihnen gerne die verschiedenen Angebote und vereinbarten Leistungen, die konkret erbracht werden. Diese werden in einem Pflegevertrag schriftlich festgehalten. Leistungsänderungen müssen in Absprache mit den Mitarbeitern erfolgen, danach wird der Pflegevertrag entsprechend ergänzt. Sollten einmal mehr oder andere Leistungen erbracht werden, wird dies von den Pflegekräften dokumentiert und abgerechnet. Die Pflegeversicherung kann nicht alle Lebensbereiche umfassen und abdecken, daher bietet Ihnen die Sozialstation weitere Dienstleistungen an, die privat finanziert werden. Leistungen der Pflegeversicherung Wir haben die Leistungen der Pflegeversicherung allgemein verständlich und mit Beispielen dargestellt. Die Originalversion können Sie bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Im Wesentlichen erfolgt nachstehend die Beschreibung der Inhalte der Leistungskomplexe, nach denen mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden kann. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sozialstation Brücken gerne zur Verfügung. Leistungskomplexe im Bereich der Grundpflege Zu den Grundpflegeleistungen gehören jeweils auch die unmittelbare Vor- und Nachbereitung der Leistung, nicht jedoch weitergehende hauswirtschaftliche Leistungen. Zum Beispiel gehören zum Duschen das Ausspülen der Duschwanne und das eventuell notwendige Trocknen des Fußbodens, nicht jedoch das gewünschte Trocknen der gläsernen Duschabtrennung. Weitergehende Reinigungs- und Aufräumleistungen gehören in den Bereich der Hauswirtschaft (LK 12 LK 20). 5

6 LK 1 Die kleine Pflege = LK 1 (kleine Morgen-/Abendtoilette) Hilfe beim Aufstehen aus dem Bett oder Hilfe beim Zubettgehen Hilfe beim An- und Auskleiden Teilwaschen (im Bett oder am Waschbecken) inklusive der Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe Mund- und Zahnpflege auch Zahnprothesenpflege (Parotitis und Soorprophylaxe) Kämmen Beispiel: Am Abend beinhaltet die kleine Toilette eine Teilwaschung von Gesicht, Händen und Intimbereich. Am Morgen beinhaltet die kleine Toilette eine Teilwaschung vom Kopf bis zum Bauchnabel oder vom Bauchnabel bis zu den Füßen. Weitere Möglichkeiten: Haare waschen als alleinige Leistung Fußbad als alleinige Leistung LK 2 Die große Pflege = LK 2 (große Morgen-/Abendtoilette) Hilfe beim Aufstehen aus dem Bett oder Hilfe beim Zubettgehen Hilfe beim An- und Auskleiden Ganzkörperpflege (im Bett oder am Waschbecken) oder duschen inklusive der Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe Mund- und Zahnpflege auch Zahnprothesenpflege (Parotitis und Soorprophylaxe) Kämmen und rasieren 6 Beispiel: Am Morgen hilft die Pflegekraft beim Ausziehen des Schlafanzugs und unterstützt den Kunden bei der vollständigen Körperpflege. Der Kunde pflegt sich Gesicht, Hände und Oberkörper unter Beaufsichtigung und Anleitung. Den Rest übernimmt die Pflegekraft. Danach hilft sie beim Zähneputzen, beim Eincremen und beim Anziehen.

7 LK 3 Die große Pflege mit Vollbad = LK 3 (große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad) Hilfe beim Aufstehen aus dem Bett oder Hilfe beim Zubettgehen Hilfe beim An- und Auskleiden Baden inklusive der Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe Mund- und Zahnpflege auch Zahnprothesenpflege (Parotitis und Soorprophylaxe) Kämmen und rasieren Beispiel: Die Pflegekraft richtet das Badewasser und hilft beim Ausziehen. Sie ist beim Einstieg in die Badewanne behilflich und unterstützt beim Waschen und bei der Haarwäsche. Nach dem Baden hilft sie wieder aus der Badewanne, cremt ein, hilft beim Anziehen und föhnt auf Wunsch die Haare. LK 4 Das Vollbad = LK 4 Hilfe beim An- und Auskleiden Baden inklusive der Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Betts Beispiel: Die Pflegekraft hilft Kunden beim Ein- und Aussteigen in die Badewanne und beaufsichtigt beim Baden. 7

8 LK 5 Die Hilfe bei Ausscheidungen = LK 5 Hilfe beim An- und Auskleiden des Intimbereichs Hilfe beim Gang zur Toilette Hilfe bei der Blasen- und/oder Darmentleerung Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem, Sputum, Urin und Stuhl Hilfe beim Anlegen oder Wechseln eines Inkontinenzartikels Intimpflege mit Feuchttüchern Beispiel: Die Pflegekraft begleitet Kunden zur Toilette und ist beim Öffnen der Hose behilflich. Später hilft sie auch wieder beim Hochziehen der Hose. Die Hilfe bei Ausscheidungen beinhaltet auch das Anziehen oder Wechseln eines Inkontinenzartikels (geschlossene Systeme, auch Pants und Vorlagen mit Netzhosen). Die Hilfe bei Ausscheidungen wird zusätzlich zur großen und kleinen Morgen-/Abendtoilette bei Versorgung mit Inkontinenzmaterial abgerechnet (LK 1 4). Die Leistung ist auch abrechenbar, wenn das Inkontinenzmaterial kontrolliert, aber nicht gewechselt werden muss. LK 6 Das Lagern und Betten = LK 6 Bett machen Bett richten Lagern des Kunden Dekubitusprophylaxe (bei Bedarf mit Hautpflege) Beispiel: Die Pflegekraft lagert den Kunden beispielweise im Bett in die richtige Position. Sie achtet darauf, dass Kunden nicht auf Falten des Betttuches liegen und die notwendigen Hilfsmittel an den richtigen Stellen platziert sind. Gleiches gilt auch für eine mögliche Lagerung im Rollstuhl oder einem Sessel. Ziel ist es, dass das Liegen und/oder Sitzen für den Kunden angenehm ist und nicht zu Druckgeschwüren führt. 8

9 LK 7 Die Mobilisation = LK 7 Gezielte Bewegungsübungen, zum Beispiel gehen, stehen, Treppensteigen Gleichgewichtsübungen Vorbeugung von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Beinregionen Vorbeugung von Kontrakturen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Arm-/Handregionen Beispiel: Nach der durchgeführten Morgentoilette übt der Kunde mit der Pflegekraft gemeinsam das Treppensteigen. Durch diese gezielten Übungen sollen die Mobilität und Beweglichkeit erhalten und gefördert werden. LK 8 Die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme = LK 8 Nahrung mundgerecht zubereiten Anreichen eines Warm- oder Kaltgetränks Hilfe beim Essen und Trinken Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme Beispiel: Nach der Morgentoilette geht die Pflegekraft mit dem Kunden zum Frühstückstisch. Die Pflegekraft holt das fertige Frühstück aus der Küche. Sie reicht dem Kunden die einzelnen Schnitten an. Zwischendurch ermuntert die Pflegekraft zum Trinken. Nach dem Essen bringt die Pflegekraft ein feuchtes Tuch für die Reinigung der Hände und des Mundes. Das Frühstückstablett stellt sie wieder in die Küche. 9

10 LK 9 Das Verabreichen von Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) = LK 9 Aufbereitung der Sondennahrung Verabreichung der Sondenkost Beispiel: Die Pflegekraft bereitet die Sondennahrung auf und verabreicht sie über die liegende Sonde. Anschließend wird die Sonde durchgespült. LK 10 Die Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung = LK 10 Ankleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung Auskleiden im Zusammenhang mit dem Wiederaufsuchen der Wohnung Hilfe beim Treppensteigen Beispiel: Die Pflegekraft hilft beim Anziehen der Schuhe und der Jacke und unterstützt den Kunden beim Verlassen der Wohnung, indem sie ihn die Treppe hinunter zur Tür begleitet. LK 11 Die Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung und die Begleitung bei Aktivitäten = LK 11 An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Hilfe beim Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich ist, zum Beispiel Arztbesuch, Besuch bei Ämtern (keine Spaziergänge oder Besuche kultureller Veranstaltungen) 10 Beispiel: Die Pflegekraft hilft beim Anziehen der Schuhe und der Jacke und begleitet den Kunden zum Hausarzt oder zu Behörden. Anfallende Taxikosten werden vom Kunden bezahlt.

11 Leistungskomplexe im Bereich der Hauswirtschaft Grundsätzlich sind hauswirtschaftliche Leistungen nur dann zu erbringen, wenn die Pflege des Pflegebedürftigen gesichert ist. Die Leistungen der Hauswirtschaft sollen dem Pflegebedürftigen helfen, weiterhin in seiner Wohnung zu leben. Zur Wohnung zählt nur der unmittelbare Lebensbereich des Pflegebedürftigen, wie Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad. Alle Leistungen, auch das Einkaufen, Wäschewaschen oder Kochen, sind nur für den Pflegebedürftigen zu erbringen und abrechenbar. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar lebt im gemeinsamen Haushalt. Nur die Ehefrau hat eine Pflegestufe. Die gewünschte Leistung, wie zum Beispiel Bett beziehen, wird dann zum einen bei der Pflegeversicherung und zum anderen privat abgerechnet. Generell gilt der Inhalt der Leistungskomplexe. Nur bei LK 14, 15 und 17 ist zusätzlich der Zeitplan zu beachten. Leistungen der Pflegeversicherung LK 12 Das Beheizen der Wohnung Voraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl = LK 12 Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials Heizmaterial holen, aufschichten und einfüllen Heizmaterial anzünden Asche leeren, Ofen säubern Beispiel: Die Pflegekraft reinigt den Ofen, leert die Asche aus und holt das Holz aus der Scheune oder dem Keller, damit der Kunde den Ofen anzünden kann. 11

12 LK 13 Das Beziehen des Bettes = LK 13 Vollständiges Ab- und Beziehen des Betts Beispiel: Die Pflegekraft wechselt die Bettwäsche, indem sie das Bett komplett abzieht und wieder neu bezieht. LK 14 Die Reinigung der Wohnung (Grundreinigung) = LK 14 Trennung und Entsorgung des Abfalls Reinigung von Badezimmer, Toilette, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer Staubsaugen, Nassreinigung Spülen Staubwischen Alternativ: Vorhänge abnehmen, waschen, aufhängen Fenster putzen Abtauen und reinigen des Kühl- und/oder Gefrierschranks Beispiel: Die Pflegekraft hilft und unterstützt bei der Grundreinigung der Wohnung. Dieser Leistungskomplex umfasst maximal 180 Minuten. 12 LK 15 Die Reinigung der Wohnung (Unterhaltsreinigung) = LK 15 Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereichs Trennung und Entsorgung des Abfalls Beispiel: Die Pflegekraft hilft und unterstützt bei der laufenden Unterhaltsreinigung der Räume, in denen sich der Kunde aufhält. In der Regel sind das Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad. Dieser Leistungskomplex umfasst maximal 20 Minuten.

13 LK 16 Das Waschen der Wäsche und Kleidung = LK 16 Waschen der Wäsche und Kleidung, auch Ausbessern der Kleidung Einräumen der Wäsche Beispiel: Die Pflegekraft sortiert die Wäsche des Kunden und stellt die Waschmaschine an. LK 17 Das Bügeln = LK 17 Bügeln der Wäsche und Kleidung Beispiel: Die Pflegekraft bügelt die Wäsche des Kunden, legt sie zusammen und räumt sie in die Schränke ein. Dieser Leistungskomplex umfasst maximal 30 Minuten. LK 18 Das Einkaufen = LK 18 Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung Verstauen der eingekauften Gegenstände in der Wohnung Besorgungen (Apotheke, Post, Reinigung) Beispiel: Die Pflegekraft erstellt mit den Kunden den Einkaufszettel, besorgt die Lebensmittel und sonstige Bedarfsgegenstände der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung im nächstgelegenen Supermarkt oder Geschäft und verstaut den Einkauf in der Wohnung des Kunden in den entsprechenden Schränken und im Kühlschrank. 13

14 LK 19 Das Zubereiten einer warmen Mahlzeit = LK 19 Zubereitung einer warmen Mahlzeit (nicht Essen auf Rädern) Kochen von einfachen Mahlzeiten Spülen des Geschirrs Reinigung des Arbeitsbereichs Beispiel: Die Pflegekraft kocht frisches Essen für den Kunden, serviert es und übernimmt den Abwasch und das Reinigen und Aufräumen des Arbeitsbereichs. LK 20 Das Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit = LK 20 Zubereiten oder erwärmen von Mahlzeiten (auch Essen auf Rädern) Spülen des Geschirrs Reinigung des Arbeitsbereichs Beispiel: Die Pflegekraft bereitet dem Kunden das Frühstück und/ oder Abendessen zu oder wärmt dem Kunden eine Mahlzeit auf. 14

15 Leistungen der häuslichen Betreuung Die Vereinbarung der Leistung der häuslichen Betreuung als Sachleistung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind. Die Leistungen der häuslichen Betreuung als Sachleistung dürfen nicht zu Lasten der Pflegekassen in Anspruch genommen werden, wenn diese Leistungen im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe oder nach dem Bundesversorgungsgesetz finanziert werden. Die Leistungen der häuslichen Betreuung beinhalten keine Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung und sind von diesen abzugrenzen. Unabhängig von den Leistungen der häuslichen Betreuung nach 124 Abs. 2 SBG XI besteht für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach 45a und 45b SGB XI der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Anspruchsberechtigt sind die nach 124 Abs. 1 SGB XI genannten Menschen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Dies betrifft Menschen mit Pflegestufe I bis III, aber auch Menschen ohne Pflegestufe beziehungsweise mit Pflegestufe 0. 15

16 Leistungskomplexe 22, 23 und 24 Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie und schließen insbesondere Folgendes ein: LK 22 LK 23 LK 24 Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, wie zum Beispiel Spaziergänge in der näheren Umgebung Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten Begleitung zum Friedhof Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen Hilfen zur Einhaltung einer bedürfnisgerechten Tages- und Nachtstruktur Unterstützung bei Hobby und Spiel, zum Beispiel die Begleitung zum Fußballplatz Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, wie zum Beispiel Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbstund Fremdgefährdung Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben Alle oben genannten Leistungen der häuslichen Betreuung beinhalten auch die Dokumentation. 16

17 Je nach benötigtem Zeitaufwand kommen die verschiedenen Leistungskomplexe zur Anwendung. Der Leistungskomplex 22 steht für einen Zeitaufwand von 60 Minuten. Beim Leistungskomplex 23 wird ein Zeitaufwand von 30 Minuten benötigt. Für den Leistungskomplex 24 gilt ein zeitlicher Orientierungswert von 45 Minuten. Leistungen der Pflegeversicherung Die weiteren Leistungen dienen in erster Linie der Beratung der Kunden und deren Angehörigen. Der Erstbesuch Anamnese Pflegeplanung Eine Leitungskraft des Pflegedienstes besucht Sie vor Beginn der Versorgung. Sie bespricht mit Ihnen die Bereiche, in denen Sie die gewünschte Hilfe benötigen und erstellt mit Ihnen den individuellen Pflegeplan. Die vereinbarten Leistungen und Kosten werden in einem Pflegevertrag erfasst. Ausgewiesen werden sowohl die Anteile, die von der Pflegekasse übernommen werden, als auch die Eigenanteile, die selbst erbracht werden müssen. 17

18 Der Pflegeeinsatz nach 37,3 SGB XI (Beratungsbesuch) Beratung Hilfestellung, Anleitung Kurzmitteilung an die Pflegekasse Beim Bezug von hundert Prozent Pflegegeld sieht das Pflegeversicherungsgesetz verpflichtende Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl vor. Der Beratungseinsatz erfolgt beim Kunden zuhause. Für die Pflegestufen I und II sind diese halbjährlich und für die Pflegestufe III vierteljährlich nachzuweisen. Wurde bei Ihnen ein erheblicher Bedarf an Betreuung nach 45a SGB XI festgestellt, können Sie die Beratungsbesuche verdoppeln lassen. Auch Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf nach 45a SGB XI festgestellt wurde, die aber noch nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllen, können halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Bei Kunden, die die Tagespflege besuchen, ist zu prüfen, ob dieser Beratungsbesuch von der Pflegekasse übernommen wird. Die Hausbesuchspauschalen Wenn Pflegesachleistungen und Behandlungspflege gleichzeitig erbracht werden, erfolgt die Berechnung einer halben Hausbesuchspauschale. Dies trifft auch dann zu, wenn zum Beispiel Ehepartner ebenfalls versorgt werden. 18

19 Beratungen/Schulungen nach 45 SGB XI Jede eingetragene Pflegeperson (pflegende Angehörige) hat ein Anrecht auf individuelle Beratung und Schulung. Bei uns finden Sie Hilfe, wenn Sie mit bestimmten Ereignissen schwer zurecht kommen, beispielsweise, wenn der Pflegebedürftige gestürzt ist und besondere Unterstützung benötigt oder wenn sich sein Allgemeinund/oder Ernährungszustand gravierend verschlechtert. Die Kosten für die individuelle Schulung übernimmt die Pflegekasse. Wir helfen Ihnen und beraten und schulen Sie im Umgang mit schwierigen Situationen. Nachfolgend finden Sie eine kleine Themenauswahl. Sprechen Sie uns an, gerne sind wir Ihnen behilflich. Unsere Beratungs- und Schulungsangebote: Beratungen im Umgang mit Demenz Beratungen zu Hygieneproblemen, wie zum Beispiel Methicillinresistenter Staphylococcus aureus (MRSA). Hier handelt es sich um Bakterien, die resistent sind gegen das Antibiotikum Methicillin und die meisten anderen Antibiotika. Körper- und Hautpflege Prophylaxen Kontinenz Ernährung Lagerung und Bewegung Transfer, zum Beispiel vom Pflegebett in den Rollstuhl Rückenschonendes Arbeiten Begleitung in der letzten Lebensphase Entlastungsmöglichkeiten und deren Finanzierung für pflegende Angehörige Hilfsmittel Einrichtung des Pflegezimmers 19

20 Haben Sie noch Fragen? Gerne sind wir Ihnen behilflich. Sprechen Sie uns jederzeit an. Ökumenische Sozialstation Brücken ggmbh Paulengrunder Straße 7a Brücken Ansprechpartnerin: Manuela Wemmert Tel.: / Fax: / manuela.wemmert@sozialstation-bruecken.de

21 Leistungen der Pflegeversicherung Ökumenische Sozialstation Brücken ggmbh Ambulante Angebote Vergütungen ab 1. April 2015 Nr. Leistungskomplexe Preise inklusive Altenpflegeausbildungszuschlag Investitionskostenzuschlag 1 kleine Morgen-/Abendtoilette 15,79 0,82 2 große Morgen-/Abendtoilette 22,10 1,14 3 große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad 28,42 1,46 4 Vollbad 18,96 0,98 5 Hilfe bei Ausscheidungen 6,33 0,32 6 Lagern/Betten 6,33 0,32 7 Mobilisation 9,79 0,50 8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 15,79 0,82 9 Sondenkost bei implantierter Magensonde 10 Hilfeleistung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 11 Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung 3,17 0,16 3,65 0,19 22,01 1,14 12 Beheizen der Wohnung 3,48 0,18 13 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Betts 14 Reinigung der Wohnung Grundreinigung 15 Reinigung der Wohnung Unterhaltsreinigung 16 Waschen der Wäsche und Kleidung 3,48 0,18 63,04 3,36 7,03 0,37 7,03 0,37 Änderungen bezüglich der Investitionskosten sind vorbehalten.

22 Leistungen der Pflegeversicherung Ökumenische Sozialstation Brücken ggmbh Ambulante Angebote Nr. Leistungskomplexe Preise inklusive Altenpflegeausbildungszuschlag Investitionskostenzuschlag 17 Bügeln 10,51 0,55 18 Einkaufen 8,75 0,46 19 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit 20 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit 21 Erstbesuch inklusive Hausbesuchspauschale 22 Leistungskomplex: Häusliche Betreuung 124 SGB XI (Orientierungswert 60 Minuten) 23 Leistungskomplex: Häusliche Betreuung 124 SGB XI (Orientierungswert 30 Minuten) 24 Leistungskomplex: Häusliche Betreuung 124 SGB XI (Orientierungswert 45 Minuten) Pflegeeinsätze nach 37 Abs. 3 inklusive Hausbesuchspauschale für Pflegebedürftige der Stufen I + II Pflegeeinsätze nach 37 Abs. 3 inklusive Hausbesuchspauschale für Pflegebedürftige der Stufe III 15,78 0,84 3,48 0,18 36,15 1,93 31,44 1,69 15,72 0,85 23,58 1,27 22,00 32,00 Hausbesuchspauschale 5,48 0,31 halbe Hausbesuchspauschale 2,74 0,15 geviertelte Hausbesuchspauschale 1,37 0,08 Änderungen bezüglich der Investitionskosten sind vorbehalten.

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