Jahresdurchführungsbericht für das Kooperationsprogramm INTERREG V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen
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- Adolf Tiedeman
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1 Jahresdurchführungsbericht für das Kooperationsprogramm INTERREG V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen TEIL A JEDES JAHR ERFORDERLICHE DATEN ( KURZBERICHTE ) (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) 1. ANGABEN ZUM JÄHRLICHEN/ABSCHLIESSENDEN DURCHFÜHRUNGSBERICHT CCI-Nr. Titel Version TC16RFCB019 Berichtsjahr Datum der Genehmigung des Berichts durch den Begleitausschuss Kooperationsprogramm INTERREG V A Mecklenburg- Vorpommern / Brandenburg / Polen ÜBERBLICK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (ARTIKEL 50 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/2013 UND ARTIKEL 14 ABSATZ 3 BUCHSTABE A DER VERORDNUNG (EU) NR. 1299/2013) Wichtigste Informationen zur Durchführung des Kooperationsprogramms für das betreffende Jahr, einschließlich Finanzinstrumenten, mit Bezug auf die Finanz- und Indikatordaten. Zur Vorbereitung des Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen wurde eine deutsch-polnische Arbeitsgruppe Programmierung ins Leben gerufen. Der Teilnehmerkreis umfasste Vertreter der zuständigen Ministerien der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen, Vertreter der Staatskanzlei, Vertreter der Selbstverwaltung der Wojewodschaft Westpommern, Vertreter des deutschen und des polnischen Teils der Euroregion Pomerania, den Ex-ante- Evaluator sowie die mit der Erstellung der Programmdokumente beauftragten Beratungsunternehmen. In die Arbeiten der Arbeitsgruppe wurden nach Bedarf weitere Experten involviert, wie beispielsweise Mitarbeiter des Gemeinsamen Technischen Sekretariats, Einrichtungen der First-Level-Kontrolle, Fachressorts sowie der mit der finanziellen Abwicklung des Programms beauftragten Stellen. Bei den gesamten Programmierungsarbeiten wurden ebenfalls Vertreter der Kommission mit einbezogen. In den Jahren haben zahlreiche Treffen der Arbeitsgruppe zum Fortschritt der Programmierung maßgeblich beigetragen. Im Ergebnis des Programmierungsprozesses wurde der Entwurf des Kooperationsprogramms erstellt und öffentlichen Konsultationen unterzogen. In der Endfassung des Programmdokumentes wurden auf dieser Grundlage notwendige Ergänzungen und Änderungen vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Konsultationen wurden im August 2014 im Rahmen einer Stakeholder-Konferenz mit den Partnern, interessierten Projektträgern und weiteren Akteuren diskutiert. Am wurde das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen bei der Europäischen Kommission eingereicht und nach anschließenden Konsultationen am offiziell genehmigt. Seinen offiziellen Start feierte das Programm am in Stettin. Dabei konnte von ausgewählten Gästen und Journalisten ein grenzüberschreitendes Interreg-Projekt Neugeborenen-Screening besichtigt werden. Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung wurde ein Workshop für künftige Antragsteller organisiert. Des Weiteren fanden zwischen den wichtigen Akteuren der deutsch-polnischen Grenzregion DE 1 DE
2 und dem Generaldirektor der Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission Gespräche am Runden Tisch statt. Am 18. Und 19. März 2015 wurde für die Programmpartner und die Mitarbeiter des Gemeinsamen Sekretariats eine durch Interact organisierte Schulung zur Programminterventionslogik, den Projektauswahlkriterien und Indikatoren durchgeführt. Das Programm nahm mit einer besonderen Veranstaltung am EC-Day 2015 teil: Am 03. Oktober 2015 beteiligte sich das Programm am 42. Deutsch-Polnischen Nationalparklauf Unteres Odertal Gryfino- Gartz. Die Vertreter der Programmpartner, des Gemeinsames Sekretariats, des Marschallamtes der Wojewodschaft Westpommern und der Euroregion Pomerania liefen als "Interreg-Gruppe" gemeinsam mit weiteren 400 Läufern die 10,9 km-strecke zwischen den Partnergemeinden Gryfino und Gartz. Mit dem Lauf und der symbolischen Überquerung des Grenzflusses Oder konnte an diesem Tag ganz besonders auf die gemeinsamen Anstrengungen in der grenzübergreifenden Kooperation hingewiesen werden. Im Jahr 2015 wurde nach eingehender Prüfung beschlossen, als elektronisches Datenaustauschsystem das durch Interact entwickelte IT-System ems zu verwenden. Die Installation und Anpassung des ems auf die speziellen Anforderungen des Kooperationsprogramms hat die Verwaltungsbehörde an den IT-Dienstleister der Landesverwaltung M-V DVZ GmbH übertragen. Das ems erfüllt nach Prüfung durch ein externes Audit (Ernst & Young) die Anforderungen gemäß Art. 122 Abs. 3 der VO (EU) 1303/2013 (sog. E-Cohesion) und weiterer EU-Vorgaben. Die geplante Online-Schaltung des ems konnte bis Ende 2015 auf Grund von technischen und administrativen Anpassungen nicht vollzogen werden. Das IT-System steht ab 2016 zur Verfügung. Parallel zur Vorbereitung des elektronischen Datenaustauschsystems wurden durch die Verwaltungsbehörde in enger Abstimmung mit den Programmpartnern und mit Unterstützung des Gemeinsamen Sekretariats Unterlagen für die Programmumsetzung entwickelt. Hierzu gehörten insbesondere die Förderfähigkeitskriterien, das Projektauswahlverfahren und Inhalte des Programmhandbuches. Im Jahre 2015 wurden ebenfalls die Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung des Gemeinsamen Sekretariats für die neue Programmperiode fortgesetzt. In Abstimmung mit den beteiligten Institutionen konnte durch die Verwaltungsbehörde ein organisatorischer Rahmen für die Arbeit des Gemeinsamen Sekretariats erarbeitet werden. Im Einklang mit dem Art. 47 der VO (EU) Nr. 1303/2013 fand am 08. und in Szczecin die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses statt. In der Sitzung wurden die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses und Rahmenregelungen für den Fonds für Kleine Projekte (FKP) angenommen. Die Mitglieder des Begleitausschusses haben ebenfalls die Möglichkeit eines Projektbeginns auf eigenes Risiko sowie den indikativen Plan für die ersten Aufrufe zur Antragseinreichung beschlossen. In Vorbereitung auf die zweite BA-Sitzung wurden wesentliche Grundlagen der Programmumsetzung intensiv diskutiert. Am wurde entsprechend der zuvor vom Begleitausschuss festgelegten Anforderungen der Antrag für das Schirmprojekt des Fonds für Kleine Projekte durch den LeadPartner im gemeinsamen Sekretariat eingereicht. Im September 2015 stand die neue Internetpräsenz des Programms mit einer neuen Funktionalität und einem neuen Design für die Öffentlichkeit zur Verfügung: Die Programmhomepage wurde seitdem immer weiter mit Informationen für potentielle Antragsteller und Programminteressierte bestückt. So fanden sich dort alle wesentlichen Informationen und Dokumente für die Vorbereitung der Projektanträge, als auch aktuelle Informationen zu Veranstaltungen und Ereignissen im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit. 3. DURCHFÜHRUNG DER PRIORITÄTSACHSE (ARTIKEL 50 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/2013) 3.1. Überblick über die Durchführung DE 2 DE
3 ID Prioritätsachse Wichtigste Informationen zur Durchführung der Prioritätsachse mit Verweis auf wichtigste Entwicklungen, erhebliche Probleme und zu deren Bewältigung unternommene Schritte 1 Natur und Kultur In der Prioritätsachse wurden im Berichtszeitraum keine Projekte durch den Begleitausschuss ausgewählt. Ferner wurden keine erheblichen Probleme im Bezug auf die Durchführung der Prioritätsachse festgestellt. 2 Verkehr und Mobilität In der Prioritätsachse wurden im Berichtszeitraum keine Projekte durch den Begleitausschuss ausgewählt. Ferner wurden keine erheblichen Probleme im Bezug auf die Durchführung der Prioritätsachse festgestellt. 3 Bildung 4 Grenzübergreifende Kooperation 5 Technische Hilfe In der Prioritätsachse wurden im Berichtszeitraum keine Projekte durch den Begleitausschuss ausgewählt. Ferner wurden keine erheblichen Probleme im Bezug auf die Durchführung der Prioritätsachse festgestellt. In der Prioritätsachse wurden im Berichtszeitraum keine Projekte durch den Begleitausschuss ausgewählt. Ferner wurden keine erheblichen Probleme im Bezug auf die Durchführung der Prioritätsachse festgestellt. Am wurde entsprechend der zuvor vom Begleitausschuss festgelegten Anforderungen der Antrag für das Schirmprojekt des Fonds für Kleine Projekte im Gemeinsamen Sekretariat eingereicht. Im Berichtszeitraum wurden mehrere Arbeitstreffen mit den Programmpartnern organisiert, um die Bereitstellung von Mitteln der Technischen Hilfe für Programminstitutionen abzustimmen. Da die zur Verfügung stehenden Programmmittel der Technischen Hilfe in Höhe von 9,5 Mio. EUR (EFRE- und Kofinanzierungsmittel) die angemeldeten Bedarfe der Programminstitutionen von mehr als 18 Mio. nicht decken konnten, mussten tragfähige Kompromisslösungen gefunden werden. Die Programmmittel werden im Ergebnis dieser Verhandlungen und unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Begleitausschusses für folgende Programminstitutionen verwendet: -Verwaltungsbehörde und zwischengeschaltete Stelle -Gemeinsames Sekretariat -Regionale Kontaktstellen in Eberswalde und Stettin -Koordinierungsbehörden der Programmpartner Brandenburg und Polen -Artikel 5 Partner in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Daten für gemeinsame und programmspezifische Indikatoren, aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität und übermittelt in den nachstehenden Tabellen 1 und 2. DE 3 DE
4 TABELLE 1: Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse und spezifischem Ziel); gilt auch für die Prioritätsachse Technische Hilfe Automatisch aus SFC JÄHRLICHER WERT ID Indikator Einheit für die Messung Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Anmerkungen (ggf.) 1.a 2.a Zahl der Besucher in ausgewählten Kultur- und Naturerbestätten Fläche der Habitate, die dem Erhalt und der Verbesserung der Biodiversität dienen Anzahl/ Jahr , , , ,00 ha , , , ,09 3.a Anteil der grenzübergreifend wirkenden Straßenverbindungen mit einer Qualität, die den aktuellen und zukünftigen Anforderungen entspricht Prozent 55, ,00 55,00 55,00 4.a Anteil der Nutzer gemeinsamer deutsch-polnischer Bildungsangebote an der Gesamtzahl von Teilnehmern von Bildungsangeboten Prozent 21, ,00 21,70 21,70 5.a Stimmungsindex der an der deutsch-polnischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beteiligten Institutionen Befragungen 3, ,60 3,30 3,30 DE 4 DE
5 TABELLE 2: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität); gilt auch für die Prioritätsachse Technische Hilfe. ID Indikator (Bezeichnung des Indikators) Einheit für die Messung Zielwert 1 (2023) KUMULIERTER WERT Anmerkungen (ggf.) Ausgewählte CO09 Nachhaltiger Tourismus: Zunahme der erwarteten Zahl der Besucher unterstützter Stätten des Naturerbes und des kulturellen Erbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten Besucher/ Jahr 5000,00 Ausgewählte 1.a Zahl der geförderten Aktionen Anzahl 20,00 Ausgewählte 1.b Länge der unterstützten touristischen Wegeinfrastruktur (Rad, -Wander, - Reitwege) Kilometer 25,00 1 Bei den Prioritätsachsen Technische Hilfe sind die Ziele optional. DE 5 DE
6 Ausgewählte 2.a Zahl der gemeinsamen Aktionen zugunsten des Erhalts und der Entwicklung der Biodiversität Anzahl 10,00 Ausgewählte 2.b Zahl der gemeinsamen Aktionen zur Bewältigung klimabezogener Risiken Anzahl 5,00 Ausgewählte CO14 Straßen: Gesamtlänge der wiederaufgebauten oder ausgebauten Straßenverbindungen Kilometer 30,00 Ausgewählte 3.a Investitionen in Häfen und Anlegestellen Anzahl 3,00 DE 6 DE
7 Ausgewählte CO46 Arbeitsmarkt und Ausbildung: Zahl der Teilnehmer an gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung Personen 1.000,00 Ausgewählte 4.a Zahl der Aktionen zur gemeinsamen Bildung und Ausbildung Aktionen 30,00 Ausgewählte 4.b Zahl der gemeinsamen investiven Maßnahmen Maßnahmen 5,00 Ausgewählte 5.a Zahl der Teilnehmer an gemeinsamen Aktionen (Frauen/ Männer) Anzahl ,00 DE 7 DE
8 Ausgewählte 5.b Zahl der gemeinsamen Aktionen Anzahl 1.000,00 Ausgewählte 6.1 Verwendung des Programmbudgets für die Prioritätenachse I-IV EUR ,00 Ausgewählte 6.10 Einrichtung einer Programmwebseite Anzahl Ausgewählte 6.11 Anzahl der durch das Programm finanzierten vollbeschäftigten Arbeitnehmer Anzahl 19 Ausgewählte 6.12 Weiterbildungsmaßnahmen der an der Programmumsetzung beteiligten Mitarbeiter EUR ,00 DE 8 DE
9 Ausgewählte 6..2 Sitzungen des Begleitausschusses nach Art. 49 VO (EU) 1303/ 2013 Anzahl 8, Ausgewählte 6.3 Sitzungen der an der Programmumsetzung beteiligten Stellen Anzahl 30, Ausgewählte 6.4 Erstellung von Durchführungs- und Abschlussberichten nach Art.14 VO (EU) 1303/ 2013 Anzahl 9,00 Ausgewählte 6.5 Anzahl der für das Programm n Evaluierungen und Studien Anzahl 3, DE 9 DE
10 1 1 Ausgewählte 6.6 Anzahl der verschiedenen Begünstigten im Programm (federführende und sonstige Projektpartner) Anzahl 98,00 Ausgewählte Anzahl der Projektberatungsgespräche Anzahl Ausgewählte Anzahl der Informations- und Schulungsveranstaltungen für Interessierte und Begünstigte Anzahl 32, Ausgewählte 6.9 Anzahl der herausgegebenen Newsletter Anzahl 12,00 DE 10 DE
11 3.3 Im Leistungsrahmen festgelegte Etappenziele und Ziele (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 eingereicht in den jährlichen Durchführungsberichten ab 2017 Berichterstattung zu Finanzindikatoren, wichtigen Durchführungsschritten, Output- und Ergebnisindikatoren, die als Etappenziele und Ziele für den Leistungsrahmen dienen (übermittelt ab dem 2017 eingereichten Bericht) Entfällt DE 11 DE
12 TABELLE 3: Informationen zu den im Leistungsrahmen festgelegten Etappenzielen und Zielen Prioritätsachse Art des Indikators (wichtiger Durchführungsschritt, Finanz-, Output oder ggf. Ergebnisindikator) ID Einheit für die Messung, ggf. Etappenziel für 2018 Endziel (2023) Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Anmerkungen (ggf.) I Finanzindikator 1.F Finanzielle Umsetzung der PA EUR , ,00 I Outputindikator 1.1 Zahl der geförderten Aktionen Anzahl 4 20 I Outputindikator 1.2 Nachhaltiger Tourismus: Zunahme der erwarteten Zahl der Besucher unterstützter Stätten des Naturerbes und des kulturellen Erbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten Anzahl 2 10 I Outputindikator 1.3 Länge der unterstützten touristischen Wegeinfrastruktur (Rad-,Wander-, Reitwege) Kilometer 5 25 I Outputindikator 2.1 Zahl der gemeinsamen Aktionen zugunsten des Erhalts und der Entwicklung der Biodiversität Anzahl 2 10 II Finanzindikator 3.F Finanzielle Umsetzung der PA EUR , ,00 II Outputindikator 3.1 Straßen: Gesamtlänge der wiederaufgebauten oder ausgebauten Straßenverbindungen Kilometer 5 30 III Finanzindikator 4.F Finanzielle Umsetzung der PA EUR , ,00 DE 12 DE
13 III Outputindikator 4.1 Arbeitsmarkt und Ausbildung: Zahl der Teilnehmer an Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangebote und Berufs- und Hochschulbildung Personen III Outputindikator 4.2 Zahl der Aktionen zur gemeinsamen Bildung und Ausbildung Aktionen 6 30 III Outputindikator 4.3 Zahl der gemeinsamen investiven Maßnahmen Maßnahmen 1 5 IV Finanzindikator 5.F Finanzielle Umsetzung der PA EUR , ,00 IV Outputindikator 5.1 Zahl der Teilnehmer an gemeinsamen Aktionen Anzahl (Frauen/ Männer) IV Outputindikator 5.2 Zahl der gemeinsamen Aktionen Anzahl * Die Mitgliedstaaten legen für die Outputindikatoren kumulierte Werte vor. Die Werte für die finanziellen Indikatoren sind kumuliert. Die Werte für die wichtigen Durchführungsschritte sind kumuliert, wenn die wichtigen Durchführungsschritte als Zahl oder Prozentsatz angegeben werden. Wird eine Errungenschaft qualitativ definiert, so sollte in der Tabelle angegeben werden, ob sie erreicht wurde oder nicht. DE 13 DE
14 3.4. Finanzdaten (Artikel 50 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) TABELLE 4: Finanzinformationen auf Ebene der Prioritätsachse und des Programms wie in Tabelle 1 in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 der Kommission 2 [Muster für die Übermittlung von Finanzdaten] 3 und Tabelle 16 des Musters für Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit festgelegt Prioritäts achse Fonds Berechnu nsgrundla ge für die Unterstütz ung Finanzierung insgesamt (EUR) Kofina nzieru ngsrate (in %) Förderfähig e Gesamtkost en der für eine Unterstützu ng ausgewählte n (EUR) Anteil der Gesamtzuweisun g für die ausgewählten Förderfähige öffentliche Kosten der für eine Unterstützun g ausgewählten (EUR) Von den Begünstigten bei der Verwaltungsbehörde geltend gemachte förderfähige Gesamtausgab en Anteil der Gesamtzuweisung für die von Begünstigten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben Anzahl der ausgewählte n 1 EFRE Insgesamt 2 EFRE Insgesamt 3 EFRE Insgesamt 4 EFRE Insgesamt 5 EFRE Insgesamt , , , , , ,0,0,0,0,0 85 0,0,0,0,0,0 85 0,0,0,0,0,0 85 0,0,0,0,0,0 85 0,0,0,0,0,0 2 ABl. L 286 vom , S Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist. DE 14 DE
15 Insgesamt EFRE , ,0,0,0,0,0 Gegebenenfalls sollte die Nutzung etwaiger Beiträge aus Drittländern, die am Kooperationsprogramm teilnehmen, angegeben werden (z. B. IPA und ENI, Norwegen, Schweiz) entfällt TABELLE 5: Aufschlüsselung der kumulativen Finanzdaten nach Interventionskategorie (Artikel 112 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013), wie in Tabelle 2 von Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 der Kommission [Muster für die Übermittlung von Finanzdaten] und den Tabellen 6-9 des Musters für die Kooperationsprogramme festgelegt entfällt DE 15 DE
16 TABELLE 6: Kumulierte Kosten eines außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs n s oder teils Höhe der EFRE-Unterstützung*, die für außerhalb des Unionsteils des Programmgebiets und teile vorgesehen ist, basierend auf ausgewählten (EUR) Anteil der Gesamtmittelzuweisung, der einem außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs n oder teil zugewiesen wurde (%) (Spalte 2 / auf Programmebene der Unterstützung aus dem EFRE zugewiesener Gesamtbetrag x 100) Förderfähige Ausgaben der EFRE-Unterstützung, die für außerhalb des Unionsteils des Programmgebiets und teile angefallen ist und bei der Verwaltungsbehörde durch den Begünstigten geltend gemacht wurde (EUR) Anteil der Gesamtmittelzuweisung, der einem außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs n oder teil zugewiesen wurde (%) (Spalte 4 / auf Programmebene der Unterstützung aus dem EFRE zugewiesener Gesamtbetrag x 100) Außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs s oder teil 4-0 * Die EFRE-Unterstützung wird im Kommissionsbeschluss zum jeweiligen Kooperationsprogramm festgelegt. 4 Im Einklang mit den und vorbehaltlich der Obergrenzen aus Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013. DE 16 DE
17 4. SYNTHESE DER BEWERTUNGEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Synthese der Feststellungen aller Bewertungen des Programms, die während des vorangegangen Haushaltsjahres bereitgestellt wurden, einschließlich Titel und Bezugszeitraum der herangezogenen Bewertungsberichte Im Berichtszeitraum wurde das Programm nicht evaluiert. 5. PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 a) Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, und vorgenommene Maßnahmen Bei der Einrichtung des elektronischen Datenaustauschsystems kam es zu einigen unvorhersehbaren Verzögerungen, so dass im Jahr 2015 mit der elektronischen Antragsstellung noch nicht begonnen werden konnte. Die Anpassung des von Interact zur Verfügung gestellten Systems ems an die spezifischen Bedürfnisse des Programms gestaltete sich deutlich komplexer als zunächst angenommen. Mit der Entscheidung das ems zu nutzen, musste kurzfristig Personal der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariats aus vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, welches sich umfänglich in das System einarbeiten musste. Eine besondere Herausforderung bildete die Sprache. Das ems wurde in englischer Sprache geliefert. Das IT-Programm musste in die Programmsprachen, d.h. zunächst in die deutsche Sprache und dann in die polnische Sprache, übersetzt werden. Darüber hinaus musste das ursprünglich in ems zur Verfügung gestellte Antragsmodul auf die programmspezifischen Bedürfnisse des Programms angepasst werden. Hier mussten insbesondere Informationen abgedeckt werden, die zur Beurteilung der Projekte im vom Begleitausschuss beschlossenen Verfahren zur Projektbewertung notwendig sind. Weiterhin gab es Verzögerungen im Rahmen der Installation des ems auf dem Server des Datenverarbeitungszentrums des Landes MV, die zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führten. Bei all diesen Problemen haben die zuständigen Programmbehörden (Verwaltungsbehörde und Gemeinsames Sekretariat) sich bemüht, möglichst schnell die passenden Lösungen zu finden und abzustimmen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Zwar konnte im Berichtsjahr 2015 das Antragsverfahren auf elektronischem Weg nicht mehr gestartet werden, es wurde jedoch den Antragsstellern ein Dokument mit den Fragen aus dem Antrag und entsprechenden Hinweisen auf der Homepage des Programms zur Verfügung gestellt, damit die Antragssteller ihre Anträge vorbereiten konnten. Die Öffnung des ems für Antragsteller im Frühjahr 2016 steht somit nichts mehr im Wege. Die weiteren Module des ems werden nach und nach angepasst und eingeführt. DE 17
18 b) OPTIONAL BEI KURZBERICHTEN, ansonsten in Punkt 9.1 (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Bewertung, ob die Fortschritte im Hinblick auf die Ziele des Programms ausreichen, um ihr Erreichen zu gewährleisten, unter Angabe etwaiger ergriffener oder geplanter Abhilfemaßnahmen, falls zutreffend. entfällt 6. BÜRGERINFO (Artikel 50 Artikel 9 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Eine Bürgerinfo zu den Inhalten der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte soll veröffentlicht und als separate Datei als Anhang des jährlichen bzw. des abschließenden Durchführungsberichts hochgeladen werden. 7. BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Falls die Verwaltungsbehörde die Nutzung von Finanzinstrumenten beschlossen hat, muss sie der Kommission einen spezifischen Bericht zu den mit Finanzinstrumenten als Anhang des jährlichen Durchführungsberichts zukommen lassen. entfällt DE 18
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