Finanzielle Prüfverfahren der Strukturfonds auf EU-Ebene und ihre Auswirkungen auf die kommunale Projektarbeit

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1 Finanzielle Prüfverfahren der Strukturfonds auf EU-Ebene und ihre Auswirkungen auf die kommunale Projektarbeit Rat der Gemeinden und Regionen Europas Vladislava Hristozova, DG REGIO 3. Mai

2 EU-Fonds = Gelder der europäischen Steuerzahler Prinzipien: Gleichbehandlung Transparenz 2

3 Inhalt Kontrollarchitektur der Strukturfonds EU-Kontrollen Kontrollen der Mitgliedstaaten Anforderungen an die städtischen Behörden als Zwischengeschaltete Stellen 3

4 Kontrollarchitektur der Strukturfonds Europäische Kommission Bescheinigung Erklärung von Ausgaben Systemprüfberichte Bescheinigungsbehörde Stellungnahme Jahreskontrollbericht Verwaltungsbehörde Prüfungen Prüfungen Prüfbehörde Verwaltungskontrollen Erklärung von Ausgaben Prüfungen Begünstigte, die Projekte umsetzen 4

5 EU-Kontrollen (1) Durchsicht des Kontrollsystems am Anfang der Programmperiode Analyse von Prüfberichten der Mitgliedstaaten: Systemprüfberichte; Jahreskontrollberichte; Prüfstellungnahmen und Fehlerraten Durchführung eigener risiko-basirter Prüfungen der VB / BB / PB, inklusive auf der Ebene der einzelnen Vorhaben 5

6 EU-Kontrollen (2) Arten von Kommissionsprüfungen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Arbeit der Prüfbehörden (Wiederholung von System- und Vorhabenprüfungen) Prüfungen von ausgewählten Verwaltungsbehörden und zwischengeschalteten Stellen von Programmen mit hohem Risiko Andere Prüfungen (von Finanzkorrekturen, Finanzinstrumenten, etc.) 6

7 EU-Kontrollen (3) Angemessene Kontrollen Vorhaben, bei denen die gesamten förderfähigen Ausgaben EUR (für EFRE) nicht übersteigen, werden maximal einer Prüfung durch die Prüfbehörde oder die Kommission unterzogen Alle anderen Vorhaben werden pro Geschäftsjahr maximal einer Prüfung durch die Prüfbehörde oder die Kommission unterzogen Keine Wiederholung von Prüfungen vom EuRH in einem Jahr Art. 148 Verordung mit den gemeinsamen Bestimmungen (1303/2013) 7

8 Kontrollen der Mitgliedstaaten (1) Anforderung für eine 100%-ige Verwaltungskontrolle der VB (der Zwischengeschalteten Stellen, wenn die VB Aufgaben delegiert) Anforderung für eine Stichprobe von Vor-Ort- Kontrollen Die VB kann einige ihrer Aufgaben auf Zwischengeschaltete Stellen übertragen Höhere Anzahl zwischengeschalteter Stellen und kleinere verwaltete Fonds = weniger Erfahrung und höheres Fehlerrisiko 8

9 Kontrollen der Mitgliedstaaten (2) Stichprobenkontrollen der Bescheinigungsbehörde 100% Systemprüfungen der Prüfbehörde Stichprobe von Vorhabenprüfungen (bedingt durcht Art. 148, siehe Folie Nr. 7) 9

10 Anforderungen an die städtischen Behörden (1) Art. 7(4) der EFRE-Verordnung (1301/2013): integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, wobei die für die Umsetzung der nachhaltigen städtischen Strategien verantwortlichen Städte, subregionalen oder örtlichen Einrichtungen (im Folgenden "städtische Behörden") zumindest mit der Auswahl der Vorhaben beauftragt werden 10

11 Anforderungen an die städtischen Behörden (2) Auswahlverfahren sollen sicherstellen, dass: Die Vorhaben für das Erreichen der Programmziele beitragen Transparenz und keine Diskriminierung Einklang mit horizontalen Zielen (Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichstellung, etc.) 11

12 Anforderungen an die städtischen Behörden (3) Es muss während der Auswahl gewährleistet werden, dass: Die Vorhaben unter dem Ziel des Fonds, des Programms und der Priorität fallen Förderfähigkeit laut Auswahlkriterien und Einhaltung der Rechtsvorschriften Die Begünstigten über ihre Rechten und Pflichten informiert sind Die Begünstigten die administrative, finanzielle und operationelle Kapazität besitzen Eine Aufteilung der Funktionen gewehrleistet ist, wenn die städtische Behörde auch Begünstigter ist 12

13 Anforderungen an die städtischen Behörden (4) Wenn eine städtische Behörde nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, um diese Überprüfungen durchzuführen, können diese von der Verwaltungsbehörde vorgenommen werden. Die Verantwortung für die Anwendung der Auswahlkriterien und die endgültige Förderfähigkeitsüberprüfung bleibt jedoch mit der städtischen Behörde. 13

14 Weitere Information Leitfaden für die Mitgliedstaaten zur integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung nformat/2014/guidance_sustainable_urban_developmen t_de.pdf 14

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