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1 Der aktuelle Arbeitgeberservice der IKK Brandenburg und Berlin Dezember 2018 Editorial IKK BB 2019: positiver Trend für Gesundheit und Soziales Enrico Kreutz Vorstand IKK Brandenburg und Berlin Die Richtungspfeile der Gesundheits- und Sozialpolitik weisen 2019 auf schwerwiegende gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die zukunftssichere Versorgung von immer mehr Pflegebedürftigen oder die Weiterentwicklung unserer Arbeitswelt. Auch die gezielte Unterstützung und Entlastung von Einkommensschwächeren, von Geringverdienern, von Teilzeitkräften und Solo- Selbstständigen stehen im Fokus. Der Gesetzgeber stärkt mit dem aktuellen Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) insbesondere diese Gruppen. Er entlastet sie bei den Beiträgen und sorgt dafür, dass mehr in den Portemonnaies der privaten Haushalte bleibt. Auch hat die Politik auf die anhaltend starke Konjunktur und eine weiter sehr gute Beschäftigungslage reagiert und Überschüsse der Bundesagentur durch Senkung der Arbeitslosenversicherung an die Beitragszahler weitergereicht. Durch die künftig wieder paritätisch zu finanzierenden Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings die Unternehmen einen Teil der entlastenden Vorhaben ab 2019 mit zu tragen. Doch unterm Strich dürften sich gesetzgeberischen Maßnahmen wohl für alle positiv rechnen, auch für die Betriebe und Arbeitgeber. Mehr Geld in den Taschen der Menschen erhöht deren Kaufkraft und steigert den Spielraum für private Investitionen. Ein so verstärkter ökonomischer Kreislauf könnte gerade auch das Handwerk und Gewerbe erneut beflügeln, durch weiter gut gefüllte Auftragsbücher und auch künftig gesicherte Ausbildungsund Arbeitsplätze in den kleinen und mittleren Unternehmen. Auch wir als IKK BB setzen darauf, dass der allgemein positive Trend weiter dafür sorgt, dass wir als regionale Krankenkasse immer mehr Beitragszahler betreuen und versorgen können. Mit diesen positiven Gedanken beschließen wir das laufende Jahr, wünschen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen gesunden Start ins neue Jahr. Ihr Enrico Kreutz Vorstand IKK Brandenburg und Berlin Beiträge Zusatzbeitrag 2019 Mit Inkrafttreten des neuen Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) ab teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung wieder paritätisch. Der Gesetzgeber beteiligt damit die Arbeitgeber auch zur Hälfte am Aufbringen des kassenindividuellen Zusatzbeitrags: Der Zusatzbeitrag bei der IKK BB beträgt ab unverändert 1,3 %. Ihr hälftiger Anteil als Arbeitgeber daran beträgt 0,65 %. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt Dank anhaltend guter Beschäftigungslage und gesunkener Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit gibt der Gesetzgeber jetzt einen Teil davon an die Beitragszahler weiter: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer sinkt 2019 um 0,5 % und beträgt dann 2,5 %. Herausforderung Pflege: Beitrag zur Pflegeversicherung muss steigen Die bestmögliche Versorgung von immer mehr Pflegebedürftigen, ob ambulant oder stationär, ist eine der Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft. Die Finanzierung der Pflegeversicherung fordert daher grundsätzlich einen höheren Einsatz: Die Beiträge in der Pflegeversicherung steigen deshalb ab 2019 um 0,5 % und betragen dann 3,05 % des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen wie bisher 0,25 % zusätzlich, also insgesamt 3,3 % monatlich. IKK BRANDENBURG UND BERLIN DEZEMBER 2018 SEITE 1

2 Beiträge Gesetzliche Neuregelung zur Beitragsbemessung für Selbstständige Die Höhe des Beitrags für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach ihrem Einkommen. Dabei gelten Mindeststufen, die sich an der Bezugsgröße (Durchschnittsverdienste) orientieren. Die bisherige allgemeine Mindeststufe wird jetzt mehr als halbiert: Sie beträgt ab nur noch monatlich 1.038,33. Weitere Mindeststufen sind nicht mehr vorgesehen. Hinweis: Für die bei der IKK BB als Selbstständige freiwillig versicherten Mitglieder berücksichtigen wir die neuen Werte ab Davon Betroffene erhalten weitere Nachricht von uns. Veränderte Gleitzone heißt ab Juli 2019»Übergangsbereich«Sogenannte Midi Jobber werden ab statt bis zu einem monatlichen Entgelt bis 850 EUR bis zu einem Entgelt von EUR bei den Beiträgen entlastet. Mit der neuen Regelung wird vermieden, dass der vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitragsanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen abrupt ansteigt, wenn der Verdienst oberhalb der 450--Grenze liegt. Anstelle der für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer üblichen Beitragsbelastung (circa 21 Prozent des Arbeitsentgelts) steigt die Abgabenlast für Midi Jobber dann progressiv an. Zusätzlicher Vorteil in der Rentenversicherung: Midi Jobber erwerben heute geringere Rentenleistungen, weil Rentenversicherungsbeiträge nicht vom tatsächlichen Arbeitsentgelt, sondern von einer fiktiven, reduzierten beitragspflichtigen Einnahme gezahlt werden. Um Nachteile zu vermeiden, konnte man daher bisher erklären, dass die Beiträge vom tatsächlichen Entgelt gezahlt werden sollen. Damit verbunden sind bisher aber höhere Beiträge. Ab ist dies nicht mehr vorgesehen und auch nicht erforderlich. Geringere Beitragsbelastungen führen dann nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen: Stattdessen werden Entgeltpunkte für Beitragszeiten aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich stets aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt. Als Entgelt gilt weiterhin die reduzierte beitragspflichtige Einnahme, zusätzlich ist das tatsächliche Entgelt zu übermitteln (Änderung des Datensatzes wird erfolgen). Auch in Zukunft bestehen keine gesonderten Meldepflichten: Das Feld Kennzeichen Midijob ist auch für Meldezeiträume nach dem mit 0, 1 oder 2 zu befüllen. Voraussichtlich ist zum eine Abmeldung ( 33 ) und zum eine Anmeldung ( 13 ) zu übermitteln. Wir werden Sie dazu aktuell informieren. Abgabe- und Fälligkeitstermine Fälligkeitsdatum ist der drittletzte Bank- Arbeitstag des Monats Beitragsnachweis muss bei der Kasse vorliegen bis 2019 Fälligkeitsdatum ist der drittletzte Bank- Arbeitstag des Monats Beitragsnachweis muss bei der Kasse vorliegen bis Januar 29. Januar Januar 2019 Februar 26. Februar Februar 2019 März 27. März März 2019 April 26. April April 2019 Mai 28. Mai Mai 2019 Juni 26. Juni Juni 2019 Juli 29. Juli Juli 2019 August 28. August August 2019 September 26. September September 2019 Oktober 28. Oktober Oktober 2019 November 27. November November 2019 Dezember 23. Dezember Dezember 2019 Hinweis: Der Reformationstag ist Feiertag in Brandenburg, auch für Berlin gilt im Oktober 2019 der als Zahltag. Maßgeblich ist der Hauptsitz der Kasse (IKK BB mit Sitz in Brandenburg) IKK BRANDENBURG UND BERLIN DEZEMBER 2018 SEITE 2

3 Beiträge Geringfügige Beschäftigung aufgrund Befristung Für die kurzfristige Beschäftigung gelten nunmehr dauerhaft drei Monate bzw. 70 Arbeitstage. Die bisherige Befristung dieser Regelung wird aufgehoben. Bei Minijobs mit Beschäftigungszeiten von weniger als einem Monat gilt künftig: Bei der Prüfung der 450-EUR-Grenze ist das in dem jeweiligen Monat erzielte Arbeitsentgelt stets dem monatlichen Gesamtbetrag von 450 EUR gegenüberzustellen, ohne dass ein anteiliger Monatswert entsprechend der Anzahl der gearbeiteten Tage zu berechnen wäre. Die Geringfügigkeitsrichtlinien werden entsprechend geändert. Elektronischer Datenaustausch/Meldeverfahren A1-Bescheinigungen Arbeitgeber können bereits seit dem bei der zuständigen Stelle das Ausstellen der A1-Bescheinigung durch Datenübertragung aus einem systemgeprüften Programm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe (z. B. sv.net) beantragen. Ab gilt dies nun grundsätzlich verpflichtend. Hinweis: Um den Beteiligten mehr Zeit für den Übergang einzuräumen, haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung dafür ausgesprochen, die Ausnahmeregelung um ein halbes Jahr zu verlängern. In begründeten Einzelfällen können demnach noch bis zum Anträge auf Papier gestellt werden. Aktuelles aus der Sozialversicherung Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn wird in den kommenden beiden Jahren stufenweise auf 9,19 (2019) und dann auf 9,35 (2020) brutto je Arbeitsstunde angehoben. Von diesem jeweils geltenden Mindestlohn sind auch die Beiträge zur Sozialversicherung mindestens zu berechnen.! HINWEIS: Nutzen Sie bisher eine Dauerbeitragsnachweisung? Dann denken Sie bitte daran, uns eine neue ab Januar 2019 zu übermitteln. Informationen und Tipps für Arbeitgeber Jetzt anmelden für IKK betriebsnah als -Newsletter! Ob Online-Banking oder Bestellung im Internet, digitale Services und Dienstleistungen erobern unaufhaltsam die Geschäftswelt. Auch als IKK BB bauen wir neben klassischen Kontaktwegen schrittweise auch digitale Angebote aus wollen wir Ihnen IKK betriebsnah wahlweise als elektronischen -Newsletter anbieten: Ihre Arbeitgeberbetreuung zentral in Potsdam Ihre IKK BB-Fachberater erreichen Sie in der Ziolkowskistr. 6, Potsdam oder telefonisch: Daniela Hufenbach (0331) Jens Knöbel (0331) Unseren rund IKK-Betrieben senden wir mindestens zweimal pro Jahr unseren Infobrief für Arbeitgeber mit aktuellen Neuerungen im Sozialversicherungsrecht und mit betrieblichen Infos. Bislang erhalten Sie IKK betriebsnah in gedruckter Form. Online-versierten Arbeitgebern wollen wir künftig die Möglichkeit geben, sich für einen elektronischen -Newsletter von IKK betriebsnah zu entscheiden. Die Informationen kommen dann noch bequemer und schneller auf Ihren Bildschirm. Für uns als Krankenkasse spielt der Datenschutz grundsätzlich eine sehr wichtige Rolle. Für die Planung benötigen wir daher Ihre Mithilfe: Melden Sie sich jetzt an, für IKK betriebsnah online: > Hier fetter LINK zum Anmeldeformular Impressum: IKK Brandenburg und Berlin Ziolkowskistraße Potsdam Pressestelle: Gisela Köhler (V.i.S.d.P.) gisela.koehler@ikkbb.de IKK BRANDENBURG UND BERLIN DEZEMBER 2018 SEITE 3

4 Gesunde Mitarbeiter Gesunder Betrieb Profitieren Sie als Arbeitgeber und Unternehmer Diese Gleichung geht in vielfacher Hinsicht auf! Gesunde Beschäftigte sind zufriedener und motivierter! Die IKK BB ist nicht nur die Krankenkasse für das Handwerk, sondern hat auch eine lange Tradition in der Gesundheitsförderung für Ihre Betriebe. Genau das zeichnet die handwerksspezifischen Programme und Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) der IKK BB aus. Viele Studien haben den Nutzen des BGM für Betriebe in ökonomischer Hinsicht belegt. Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Programmen und stellen Ihnen insbesondere in der Anfangsphase für die praktische Umsetzung BGM-Fachkräfte und finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Mit der IKK BB haben Sie aber auch langfristig einen guten Partner für die Gesundheit an Ihrer Seite. Ihr gutes Image hilft bei der Fachkräftegewinnung Egal ob jung, ob älter, Ihre Teams sind fitter Spaß bei der Arbeit erhöht die Einsatzfreude und Qualität Kosten für Fehlzeiten durch Arbeitsunfälle und -ausfälle werden gesenkt Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung gehen Hand in Hand Ihre Wettbewerbsfähigkeit wird erhöht Und zu guter Letzt haben auch Sie eine Entlastung! Profitieren Sie auch von unserem IKK BB-Bonus für Betriebe Nach Abschluss des Projektes belohnen wir Ihr Engagement für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zusätzlich mit dem IKK BB-Bonus für Betriebe. Je mehr IKK BB-versicherte Beschäftigte, desto höher der erreichbare Bonus. Für Sie als Arbeitgeber: In Abhängigkeit von der durchgeführten Maßnahme 30 bis 100 je IKK BB-versicherte Mitarbeiter max jährlich je teilnehmenden Betrieb. Für Ihre Mitarbeiter: 50 für jeden teilnehmenden IKK BB-versicherten Mitarbeiter selbst Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann besuchen Sie uns unter Stichwort»BGM«und schauen Sie sich an, welche Projekte wir bereits mit Unternehmen in der Region umgesetzt haben. Oder kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin direkt: IKK BB Unternehmensbereich Verträge Laura Schwan Keithstraße 9/ Berlin Telefon (030) Telefax (030) Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin ikkbb.de

5 Beitragssätze und Grenzwerte auf einen Blick Beitragsübersicht ab Beitragsgruppe Alphabetisch/numerisch Beitragssatz einheitlich West und Ost KV allgem. Beitrag G ,6 % KV ermäßigter Beitrag F ,0 % KV Zusatzbeitrag (Pflichtzusatzbeitrag = PFLZB) PFLZB 1,3 % Rentenversicherung K ,6 % Arbeitslosenversicherung M ,5 % Pflegeversicherung P 0001 ohne Kinderzuschlag 3,05% mit Kinderzuschlag % Insolvenzgeldumlage IG ,06 % Umlage (LFZG) für Krankheitsaufwendungen U 1 2,75 % Umlage (LFZG) für Mutterschaftsaufwendungen U 2* 0,88 % U 1 Erstattungssatz 70 % U 2 Erstattungssatz (ggf. zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsverboten) 100 % Die Entgeltfortzahlungserstattung bei Krankheit erfolgt von einem Entgelt bis höchstens zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Beitragsbemessungsgrenzen/Entgeltgrenzen 2019 Ost (Beschäftigungsort in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost) West (Beschäftigungsort in den alten Bundesländern und Berlin-West) Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Umlagen Monat: 4.537,50 EUR Monat: 4.537,50 EUR Jahr: ,00 EUR Jahr: ,00 EUR Monat: 6.150,00 EUR Monat: 6.700,00 EUR Jahr: ,00 EUR Jahr: ,00 EUR Geringfügigkeitsgrenze Geringverdienergrenze (nur noch für Auszubildende) Monat: 450,00 EUR 325,00 EUR Monat: 450,00 EUR 325,00 EUR Krankenversicherungspflichtgrenze allgemein Jahr: ,00 EUR Jahr: ,00 EUR Besondere Krankenversicherungspflichtgrenze (für am privat Krankenversicherte und Arbeitnehmer) Jahr: ,00 EUR Jahr: ,00 EUR Monatliche Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer der IKK ab (mit Krankengeldanspruch nach der Entgeltfortzahlung und einschl. Zusatzbeitrag von 1,3 % = 15,9 % ), Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 7,95 % (Hälfte allg. Beitrag zur KV + Hälfte Zusatzbeitrag ) Krankenversicherung 721,47 EUR Arbeitgeberzuschuss 360,73 EUR Pflegeversicherung 138,39 EUR /149,74 EUR * Arbeitgeberzuschuss 69,20 EUR ** Insgesamt 859,86 EUR /871,21 EUR * Arbeitgeberzuschuss 429,93 EUR * mit Kinderzuschlag ** nicht abhängig vom Kinderzuschlag Betriebsnummer der IKK Brandenburg und Berlin: Bankverbindungen: Berliner Volksbank IBAN: DE BIC: BEVODEBB Berliner Sparkasse IBAN: DE BIC: BELADEBEXXX IKK BRANDENBURG UND BERLIN DEZEMBER 2018 SEITE 5

6 Beitragssätze und Grenzwerte auf einen Blick Sachbezugswerte 2019 für freie Verpflegung (bundesweit) Personenkreis Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Auszubildende mtl. 53,00 1,77 251,00 8,37 Volljährige Familienangehörige mtl. 53,00 1,77 251,00 8,37 Familienangehörige vor Vollendung des mtl. 18. Lebensjahres 42,40 1,42 79,20 2,64 79,20 2,64 200,80 6,70 Familienangehörige vor Vollendung des mtl. 14. Lebensjahres 21,20 0,71 39,60 1,32 39,60 1,32 100,40 3,35 Familienangehörige vor Vollendung des mtl. 7. Lebensjahres 15,90 0,53 29,70 0,99 29,70 0,99 75,30 2,51 Sachbezugswerte 2019 für freie Unterkunft (bundesweit) Sachverhalt Volljährige Arbeitnehmer Jugendliche/Auszubildende Unterkunft belegt mit Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft 1 Beschäftigen mtl. 231,00 7,70 196,35 6,55 196,35 6,55 161,70 5,39 2 Beschäftigen mtl. 138,60 4,62 103,95 3,47 103,95 3,47 69,30 2,31 3 Beschäftigten mtl. 115,50 3,85 80,85 2,70 80,85 2,70 46,20 1,54 mehr als 3 Beschäftigten mtl. 92,40 3,08 57,75 1,93 57,75 1,93 23,10 0,77 Erläuterungen Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren. IKK BRANDENBURG UND BERLIN DEZEMBER 2018 SEITE 6

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