Amtsblatt für Brandenburg

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1 2065 Amtsblatt für Brandenburg 22. Jahrgang Potsdam, den 30. November 2011 Nummer 47 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium des Innern Errichtung der Süchting-Stiftung Errichtung der Kulturstiftung Havelland Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Luftreinhalteplan Potsdam - Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Potsdam gemäß 47 Absatz 5 und 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung für die Zuwendung von Mitteln für die Durchführung von Busersatzverkehren im Zuge von abbestellten SPNV-Leistungen (VVBEV) Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Wollin Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Rosenau, OT Rogäsen Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Niederer Fläming OT Hohenseefeld Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen in Märkische Heide OT Biebersdorf Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Gaslager in Perleberg OT Sükow Erörterungstermin zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen in Neuhausen OT Kathlow und in Wiesengrund OT Gosda (Windpark Klinger See)

2 2066 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November 2011 Inhalt Seite Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Kapazitätserweiterung UW Perleberg - Neu- und Ersatzbau von 380-kV-Leitungsabschnitten im Stadtgebiet Perleberg BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBETRIEBE Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Ost, Hauptsitz Frankfurt (Oder) Verfügung der Abstufung eines Teilabschnittes der L 39 im Landkreis Oder-Spree, Amtsbereich Spreenhagen, Gemeinde Gosen-Neu Zittau BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Insolvenzsachen Güterrechtsregistersachen SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen NICHTAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gläubigeraufrufe

3 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Errichtung der Süchting-Stiftung Bekanntmachung des Ministeriums des Innern Vom 9. November 2011 Auf Grund des 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die Anerkennung der Süchting-Stiftung mit Sitz in Kleinmachnow öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Familie Süchting. Die gemäß 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungsbehörde für die Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Rechtsfähigkeit mit Urkunde vom 9. November 2011 erteilt. Errichtung der Kulturstiftung Havelland Bekanntmachung des Ministeriums des Innern Vom 10. November 2011 Auf Grund des 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die Anerkennung der Kulturstiftung Havelland mit Sitz in Rathenow öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die gemäß 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungsbehörde für die Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Rechtsfähigkeit mit Urkunde vom 10. November 2011 erteilt. Luftreinhalteplan Potsdam Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Potsdam gemäß 47 Absatz 5 und 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 28. November 2011 Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) hat als zuständige Behörde ( 3 Absatz 2 Nummer 2 der Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung) im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung Potsdam einen Entwurf für die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Potsdam vom 9. November 2007 erstellt. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes ist 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065). Danach müssen die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen vorsieht, wenn die durch Rechtsverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Es handelt sich um ein Vorhaben nach Anlage 3 Nummer 2.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist. Eine Pflicht zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) besteht nicht. Nach der 39. BImSchV gilt für Feinstaub (PM 10) im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m 3, der zulässige Tagesmittel

4 2068 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November 2011 wert von 50 µg/m 3 darf darüber hinaus nur an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Der für Stickstoffdioxid festgelegte Grenzwert von 40 µg/m 3 darf ab 2010 nicht mehr überschritten werden. Durch qualifizierte Messung und Berechnung wurde durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) festgestellt, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) und PM 10 (Tagesgrenzwert) an stark verkehrsbelasteten Straßenabschnitten wie der Großbeeren- und Zeppelinstraße 2010 überschritten waren. Aufgrund dieser Ergebnisse ist davon auszugehen, dass ohne schadstoffreduzierende Maßnahmen die Grenzwerte nicht dauerhaft eingehalten werden können. Diese Maßnahmen müssen verursachergerecht, verhältnismäßig und geeignet sein, die Luftschadstoffgrenzwerte dauerhaft einzuhalten. Der Luftreinhalteplan 2011 schreibt die Luftreinhalteplanung von 2007 fort. Der Planentwurf wurde in Mitwirkung eines Lenkungskreises, zu dem auch Vertreter von Vereinen und Verbänden eingeladen waren, erstellt. Er wird der Öffentlichkeit am 8. Dezember 2011 um 17:30 Uhr Friedenssaal, Großes Militärwaisenhaus Lindenstraße 34 a, Potsdam vorgestellt. Zu der Veranstaltung sind alle Potsdamerinnen und Potsdamer eingeladen. Eine Anmeldung der Teilnahme ist nicht erforderlich. Mit dieser Bekanntmachung entsprechend 47 Absatz 5a BImSchG und 14i in Verbindung mit 9 UVPG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Luftreinhalteplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert. Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 1. Dezember 2011 und endet am 31. Dezember Der Luftreinhalteplanentwurf ist im Internet auf den Seiten des MUGV unter bb2.c de und der Stadt Potsdam unter einsehbar. Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer eines Monats in den Dienstgebäuden des MUGV, LUGV und der Stadtverwaltung unter folgenden Adressen aus: MUGV Albert-Einstein-Str , Pforte Potsdam zu den Dienstzeiten: Mo. - Fr.: 7 bis 19 Uhr LUGV Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Raum Potsdam, OT Groß Glienicke zu den Dienstzeiten: Mo. - Fr.: 8 bis 16 Uhr Stadtverwaltung Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81, Haus 20, Zimmer Potsdam zu den Dienstzeiten: Mo., Mi., Do.: 8 bis 16 Uhr Di.: 8 bis 18 Uhr Fr.: 8 bis 13 Uhr Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Potsdam können an die folgende Adresse bis 14 Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis zum 15. Januar 2012, eingesendet werden: MUGV Referat 55 Albert-Einstein-Str Potsdam Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Potsdam ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertiggestellt und in der Endfassung im Internet veröffentlicht. Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung für die Zuwendung von Mitteln für die Durchführung von Busersatzverkehren im Zuge von abbestellten SPNV-Leistungen (VVBEV) Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Vom 8. November 2011 I. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung für die Zuwendung von Mitteln für die Durchführung von Busersatzverkehren im Zuge von abbestellten SPNV-Leistungen (VVBEV) vom 14. Februar 2007 (ABl. S. 584) wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift wird das Wort Raumordnung durch das Wort Landwirtschaft ersetzt. 2. In Nummer 1.1 letzter Satz wird das Wort fünf durch das Wort sechs ersetzt. 3. In Nummer 3 wird die Angabe 2011 durch die Angabe 2012 ersetzt. II. Dieser Erlass tritt am 9. November 2011 in Kraft.

5 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Wollin Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 29. November 2011 Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Rosenau, OT Rogäsen Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 29. November 2011 Die Firma Grünes Gas GmbH Wollin, Hauptstraße 38 a in Wollin, beantragte die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), eine Verbrennungsmotorenanlage zum Erzeugen von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas für den Einsatz von Biogas (Biogasanlage) auf dem Grundstück in Wollin, Waldstraße 2, Gemarkung Wollin, Flur 8, Flurstück 142/1, zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.4 b) aa) Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das beantragte Vorhaben war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeit im Sinne des 3a in Verbindung mit 3c des UVPG durchzuführen. Die Feststellung erfolgte vor Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der von der Vorhabensträgerin vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 328, Potsdam OT Groß Glienicke, eingesehen werden. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West Genehmigungsverfahrensstelle Die Firma Agrarbetrieb Christian Fatke, Schulstraße 53 in Ziesar OT Bücknitz, beantragte die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), eine Verbrennungsmotorenanlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas für den Einsatz von Biogas (Biogasanlage) auf dem Grundstück in Rosenau, OT Rogäsen, Rogäsener Dorfstraße 38 F, Gemarkung Rogäsen, Flur 2, Flurstück 213, zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.4 b) aa) Spalte 2 und eine Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen in Behältern (Nummer 9.1 b) Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das beantragte Vorhaben war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeit im Sinne des 3a in Verbindung mit 3c des UVPG durchzuführen. Die Feststellung erfolgte vor Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der von der Vorhabensträgerin vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 328, Potsdam OT Groß Glienicke, eingesehen werden. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West Genehmigungsverfahrensstelle

6 2070 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November 2011 Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Niederer Fläming OT Hohenseefeld Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 29. November 2011 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist. Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Herr Diplom-Ingenieur Helmuth Spengler, Götemitz Nummer 5 in Rambin beantragt die Erteilung eines Vorbescheides nach 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für eine Windkraftanlage vom Typ Enercon E-70 E4 (Nabenhöhe 98 m, Rotordurchmesser 71 m, Leistung 2,3 MW el ) in der Gemeinde Niederer Fläming OT Hohenseefeld, Gemarkung Hohenseefeld, Flur 3, Flurstück 131 (Landkreis Teltow-Fläming). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines UVPpflichtigen Vorhabens der Nummer Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3e in Verbindung mit 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der von der Vorhabensträgerin vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus eingesehen werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475) geändert worden ist. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) geändert worden ist. Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen in Märkische Heide OT Biebersdorf Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 29. November 2011 Der Firma Windpark Biebersdorf GmbH, Gartengasse 8 in Märkische Heide OT Groß Leine wurde die Neugenehmigung gemäß 4 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, drei Windkraftanlagen des Typs Vestas V 90 mit einem Rotordurchmesser von 90 m und einer Nabenhöhe von 125 m im Windpark Biebersdorf auf den Grundstücken in Märkische Heide OT Biebersdorf, Gemarkung Biebersdorf, Flur 4, Flurstücke 46, 56/3 und 66/2 drei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Auslegung Der Genehmigungsbescheid liegt in der Zeit vom bis zum im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus, Zimmer 4.27, bei der Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen, Bauamt, Schlossstraße 13 a in Märkische Heide sowie in der Stadt Lübben, Bauamt, Poststraße 5 in Lübben zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die oben genannte Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

7 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475) geändert worden ist. Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Gaslager in Perleberg OT Sükow Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 29. November 2011 Die Hähnchen-Mast GmbH, Quitzower Straße 6 in Perleberg OT Sükow, beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in der Gemarkung Sükow (Landkreis Prignitz), Flur 5, Flurstück 123/1 eine Biogasanlage mit Gaslager zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummern 1.4 b) aa) und 9.1 b) Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummern und Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung West, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.02, Fehrbelliner Straße 4 a, Neuruppin eingesehen werden. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West Genehmigungsverfahrensstelle Erörterungstermin zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen in Neuhausen OT Kathlow und in Wiesengrund OT Gosda (Windpark Klinger See) Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 29. November 2011 Der in der Bekanntmachung vom abgesagte Erörterungstermin für das oben genannte am öffentlich bekannt gemachte Vorhaben der Firma Ostwind project GmbH findet nunmehr am , um 10:00 Uhr im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Zimmer 1.04, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus statt. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Kapazitätserweiterung UW Perleberg - Neu- und Ersatzbau von 380-kV-Leitungsabschnitten im Stadtgebiet Perleberg Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Vom 15. November 2011 Die 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3 A in Berlin, plant eine Kapazitätserweiterung des Umspannwerkes Perleberg sowie den Neu- und Ersatzbau von 380-kV- Leitungsabschnitten im Nahbereich des Umspannwerkes. Auf Antrag der 50Hertz Transmission GmbH hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c Absatz 1 Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer Spalte 2 der Anlage 1 UVPG durchgeführt.

8 2072 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November 2011 Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung erfolgte auf der Grundlage der von der Vorhabensträgerin vorgelegten Unterlagen. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrunde liegenden Antragsunterlagen einschließlich Kartenmaterial können nach vorheriger telefonischer Anmeldung ( ) während der Dienstzeiten im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Dez. 32, Inselstraße 26, Cottbus, eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) - Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBETRIEBE Verfügung der Abstufung eines Teilabschnittes der L 39 im Landkreis Oder-Spree,Amtsbereich Spreenhagen, Gemeinde Gosen-Neu Zittau Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Ost, Hauptsitz Frankfurt (Oder) Vom 16. November 2011 Gemäß 7 Absatz 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) ist eine Straße in die entsprechende Straßengruppe umzustufen, wenn sich ihre Verkehrsbedeutung auf Dauer ändert. Gemäß 7 in Verbindung mit 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), das zuletzt durch das Gesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBl. I Nr. 24) geändert worden ist, nimmt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Ost, Hauptsitz Frankfurt (Oder) folgende Umstufung vor: Der Teilbereich der L 39, Abschnitt 065, circa km (zwischen Ortsausgang Neu Zittau und Knotenpunkt L 39/L 30 der Ortslage Neu Zittau) wird zur Gemeindestraße abgestuft. Die Gesamtlänge des zur Gemeindestraße abzustufenden Bereiches der L 39 beträgt circa 0,861 km. Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Gosen-Neu Zittau. Als Zeitpunkt der Abstufung ist der 1. Januar 2012, 0 Uhr vorgesehen. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Ost, Hauptsitz Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 51, in Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Die Abstufung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Verfügung der Abstufung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Hinweis Zur Beschleunigung des Verfahrens besteht die Möglichkeit, den Widerspruch direkt beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Ost, Hauptsitz Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 51, Frankfurt (Oder), einzulegen. Im Auftrag Andreas Schade Niederlassungsleiter

9 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Für alle nachstehend veröffentlichten ssachen gilt Folgendes: Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Amtsgericht Bad Liebenwerda Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 26. Januar 2012, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, die im Grundbuch von Ponnsdorf Blatt 178 eingetragenen Grundstücke, Bezeichnung lfd. Nr. 4, Flur 1, Flurstück 16/5, Landwirtschaftsfläche, groß m 2, lfd. Nr. 7, Flur 1, Flurstück 16/6, Gebäude- und Freifläche Dorfstr. 16, groß m 2, lfd. Nr. 8, Flur 1, Flurstück 16/7, Gebäude- und Freifläche, groß 959 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Flurstück 16/7 ist bebaut mit einem Wohnhaus, hieran besteht selbstständiges Gebäudeeigentum (dieses wird 10:00 Uhr versteigert), Flurstück 16/6 ist mit Wohnhaus und Werkstattgebäude, welches teilweise grenzüberbaut ist, bebaut, Flurstück 16/5 ist ebenfalls mit einem Garagengebäude grenzüberbaut von Flurstück 16/7. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74a Absatz 5, 85a ZVG festgesetzt auf: Flurstück 16/ ,00 EUR Flurstück 16/ ,00 EUR Flurstück 16/ ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 55/10 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 26. Januar 2012, 10:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Ponnsdorf Blatt 231 eingetragene Grundstück und das im Gebäudegrundbuch von Ponnsdorf Blatt 244 eingetragene Gebäudeeigentum, Bezeichnung Ponnsdorf Blatt 231: Flur 1, Flurstück 300, Landwirtschaftsfläche Dorfstraße, groß 778 m 2, Ponnsdorf Blatt 244: Gebäude auf dem Grundstück Flur 1, Flurstück 16/7, Gebäude- und Freifläche Dorfstr. 16, groß 959 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bei Flurstück 16/7 handelt es sich um selbstständiges Gebäudeeigentum mit dinglichen Nutzungsrecht (eingetragen Ponnsdorf Blatt 178, das entsprechende Grundstück wird 9:00 Uhr versteigert) an nachfolgenden Gebäuden; Wohnhaus mit über 200 m 2 Wohnfläche und Nebengebäude (steht auf dem Nachbargrundstück). Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten Grundbücher eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74a Absatz 5, 85a ZVG festgesetzt auf: Flurstück ,00 EUR Flurstück 16/ ,00 EUR nebst 6.100,00 EUR Wert d. Nutzungsrechts Gesamtausgebot 63 Absatz 2 ZVG ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 16/08 Donnerstag, 26. Januar 2012, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Nexdorf Blatt 107 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:

10 2074 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November 2011 Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe 2 Nexdorf 2 94 Gebäude- und Freifläche 464 m 2 Dorfstr. 1 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus (Bj. ca. 1897; 1971 Vollsanierung und Komplettumbau) mit Verandaanbau und Nebengebäude. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74a Absatz 5, 85a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 123/10 Das Grundstück ist laut Gutachten vom bebaut mit einem Geschäftsgebäude (Hotel-Restaurant-Büro-Saal) am Autobahnzubringer A 15 (Bj.: 1993/94, bis zu 2 OG e, nicht unterkellert). Hotelkapazität: 79 Zimmer bzw m 2 Nutzfläche. Büroteil ca m 2 Nutzfläche. Auf dem Objekt gibt es ca. 50 Pkw-Stellplätze sowie 3 Garagen. Bei dem mitzuversteigernden Zubehör handelt es sich um Gaststätten-, Hotel- und Küchenausstattungsgegenstände/Einrichtungen sowie Zimmerausstattungen/Einrichtungen, Büroausstattung etc eingetragen worden. auf ,00 EUR für das Grundstück ,00 EUR für das Zubehör. In einem früheren Termin ist der Zuschlag gemäß 85a Absatz 1 ZVG versagt worden. Geschäfts-Nr.: 59 K 111/09 Donnerstag, 9. Februar 2012, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Mühlberg Blatt 132 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 2, Flur 2, Flurstück 747, Gebäude- und Freifläche Einzelhaus, Hafenstraße 3, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem Wohnhaus mit Wohnhausanbau als Zweifamilienhaus (Bj. ca. um 1870, um 1914 Wohnhausanbau), einem Waschküchengebäude, einem Mehrzweckgebäude sowie einer Hofscheune. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74a Absatz 5, 85a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 10/09 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Dienstag, 7. Februar 2012, 11:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, die im Grundbuch von Forst (Lausitz) Blatt 9165 eingetragenen 1/2 Anteile am Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 2, Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 331, Gebäudeund Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen, Cottbuser Straße 117, Größe: 535 m 2 Das Grundstück ist laut Gutachten vom bebaut mit einem 2-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus (Bj.: 1995, nicht unterkellert, Dachboden nicht ausgebaut), EG - Spielothek, 1. OG - 2 Büroeinheiten, 2. OG - 2 Wohnungen + 1 Büro (ehem. Wohnung), Pkw-Stellplätze teilweise auf Nachbargrundstück eingetragen worden. auf ,00 EUR. In einem früheren Termin ist der Zuschlag gemäß 74a Absatz 1 ZVG versagt worden. Geschäfts-Nr.: 59 K 103/10 Amtsgericht Cottbus Mittwoch, 18. Januar 2012, 11:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Forst (Lausitz) Blatt eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Forst, Flur 41, Flurstück 314/37, Domsdorfer Kirchweg 14, Gebäude- und Freifläche, Größe: m 2 Dienstag, 7. Februar 2012, 14:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Sergen Blatt 83 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 2, Gemarkung Sergen, Flur 3, Flurstück 171, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Grüntal 3, Größe: m 2 Das Grundstück ist laut Gutachten vom bebaut mit einem Fertigteil-Einfamilienwohnhaus (Bj. 1997/98, nicht unterkellert, ca. 180 m 2 Wohnfläche) sowie einem unsanierten Wohnhaus (nicht unterkellert, meist DDR-Standard, ca. 90 m 2

11 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November Wohnfläche, Ofenheizung), einem massiven Nebengebäude und Schuppen (teilweise Holz, teilweise massiv) eingetragen worden. auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 59 K 53/10 Amtsgericht Frankfurt (Oder) Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 19. Januar 2012, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, die im Grundbuch von Groß Lindow Blatt 856 eingetragenen Grundstücksanteile, Bezeichnung lfd. Nr. 3 (ehemals lfd. Nr. 1), Gemarkung Groß Lindow, Flur 8, Flurstück 160/22, Größe: 256 m eingetragen worden. auf: 1.540,00 EUR (je Anteil: 770,00 EUR). Nutzung: unbebautes Grundstück in einer Wochenendsiedlung Postanschrift: Wochenendsiedlung Weißenspring Nr. I, Groß Lindow Geschäfts-Nr.: 3 K 264/07 Donnerstag, 19. Januar 2012, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das Wohnungseigentum, Bezeichnung lfd. Nr. 1, 200/ Miteigentumsanteil an dem Grundstück Grünheide, Flur 10, Flurstück 757, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Werlseestraße 53, 54, 55, 56 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Gebäude Werlseestraße, Haus A, Untergeschoss rechts nebst Keller im Untergeschoss, alles mit Nr. 2 im Aufteilungsplan bezeichnet. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 2381 bis Blatt 2420). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Sondernutzungsregelungen sind vereinbart. Sondernutzungsrecht an dem oberirdischen Kfz-Stellplatz Nr. 7 des Aufteilungsplanes eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Grünheide Blatt eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Postanschrift: Werlseestraße 56, Grünheide Beschreibung: 3-Raum-Wohnung (ca. 64 m 2 ) mit Terrasse Geschäfts-Nr.: 3 K 294/09 Terminsbestimmung Dienstag, 24. Januar 2012, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, das im Grundbuch von Woltersdorf Blatt 3235 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 5, Gemarkung Woltersdorf, Flur 3, Flurstück 1586, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Kalkseestr. 61 B, Größe 429 m eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Nutzung: Doppelhaushälfte Postanschrift: Kalkseestr. 61 B, Woltersdorf Geschäfts-Nr.: 3 K 326/09 Terminsbestimmung Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 24. Januar 2012, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, das im Grundbuch von Spreeau Blatt 501 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Spreeau, Flur 4, Flurstück 46, Gebäudeund Freifläche, Drosselsteg 4, Größe: m eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Nutzung: unterkellertes Einfamilienhaus mit Nebengebäuden Postanschrift: Drosselsteg 3, Grünheide OT Spreewerder Geschäfts-Nr.: 3 K 207/10 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Dienstag, 24. Januar 2012, 13:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, die im Grundbuch von Trebus Blatt 158 eingetragenen Grundstücksanteile, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2, Gemarkung Trebus, Flur 2, Flurstück 37/3, Gebäude- und Freifläche, Parkstr. 12, Größe: m eingetragen worden.

12 2076 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November 2011 auf: ,00 EUR (insgesamt). Nutzung: Einfamilienhaus Postanschrift: Parkstr. 12, Fürstenwalde OT Trebus Geschäfts-Nr.: 3 K 27/11 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Mittwoch, 15. Februar 2012, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, die im Grundbuch von Bad Saarow-Pieskow Blatt 1902 eingetragenen Grundstücke, Bezeichnung lfd. Nr. 3, Flur 5, Flurstück 463, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Am Weinberg 14 A, Größe: 981 qm lfd. Nr. 5, Flur 5, Flurstück 465, Waldfläche, Am Weinberg, Größe: 658 qm eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74a Absatz 5 ZVG wie folgt festgesetzt: lfd. Nr. 3: ,00 EUR lfd. Nr. 5: 180,00 EUR. Postanschrift: Am Weinberg 14 A, Bad Saarow Bebauung: Einfamilienhaus (freistehend) und massive Doppelgarage Geschäfts-Nr.: 3 K 21/11 Mittwoch, 15. Februar 2012, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Grundbuch von Ossendorf Blatt 254 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 3, Flur 1, Flurstück 270, Landwirtschaftsfläche, Am Weg nach Schlaubemühle, Größe: 473 qm lfd. Nr. 3, Flur 1, Flurstück 271, Landwirtschaftsfläche, Am Weg nach Treppeln, Größe: qm eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74a Absatz 5 ZVG wie folgt festgesetzt: 510,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 3 K 182/10 Amtsgericht Lübben Montag, 27. Februar 2012, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Lübben, Gerichtsstr. 2-3, Erdgeschoss, Saal II, das in Luckau OT Gießmannsdorf liegende, im Grundbuch von Gießmannsdorf Blatt 218 eingetragene, nachstehend beschriebene Grundstück Gemarkung Gießmannsdorf, Flur 3, Flurstück 141, groß 632 m 2 Bebauung: Das Grundstück ist mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Hinweis: Gemäß 69 Absatz 1 ZVG n. F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Im Versteigerungstermin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen gebliebenen Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. AZ: 52 K 40/10 Amtsgericht Luckenwalde Im Wege der soll am Donnerstag, 19. Januar 2012, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde das im Grundbuch von Siethen Blatt 520 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Siethen, Flur 8, Flurstück 613, Seestückeweg, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Größe 369 m 2 Der Verkehrswert ist auf ,00 EUR festgesetzt worden. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Das Grundstück befindet sich in Ludwigsfelde OT Siethen, Seestückeweg 12. Es ist bebaut mit einem nicht unterkellerten Einfamilienhaus mit Terrasse und mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj. ca. 2003). Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1501, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. AZ: 17 K 395/08 Im Wege der soll am Donnerstag, 19. Januar 2012, 14:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde das im Grundbuch von Zernsdorf Blatt 1020 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Zernsdorf, Flur 4, Flurstück 135, Größe 21 m 2, lfd. Nr. 1, Gemarkung Zernsdorf, Flur 4, Flurstück 550, Ge

13 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November bäude- und Freifläche, Schillingstraße 46, Größe 701 m 2 Der Verkehrswert ist auf insgesamt ,00 EUR festgesetzt worden. Es entfallen auf das Flurstück 550: ,00 EUR und auf das Flurstück 135: 2.500,00 EUR. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Das Grundstück befindet sich in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf, Schillingstraße 46. Es ist bebaut mit einem eingeschossigen, voll unterkellerten Einfamilienhaus mit einem flachen Garagenanbau und Holzterrasse (Wohnfl. ca. 104 m 2, Bj. ca. 1948, Teilmodernisierung nach 2000). Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1404, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. AZ: 17 K 258/10 Im Wege der soll am Freitag, 27. Januar 2012, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde das im Grundbuch von Malterhausen Blatt 452 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 2, Gemarkung Malterhausen, Flur 2, Flurstück 484, Dorfstraße, Verkehrsfläche, Straße, Größe 11 m 2, lfd. Nr. 3, Gemarkung Malterhausen, Flur 2, Flurstück 485, Dorfstraße 29, Gebäude- und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft, Größe m 2 Der Verkehrswert ist auf ,00 EUR festgesetzt worden. Es entfallen auf Flurstück: 484: 11,00 EUR und 485: ,00 EUR. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Das Grundstück befindet sich in Malterhausen, Dorfstr. 29 (Eckgrundstück). Es ist bebaut mit einem Einfamilienhaus, Bj. 1914, Modernisierungen 1996 und 2000, mit Nebengebäuden. Bei dem Flurstück 484 handelt es sich um Straßenfläche. Das Objekt ist Bestandteil des Bodendenkmals Nr Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1501, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. AZ: 17 K 87/10 2. Termin Im Wege der soll am Mittwoch, 8. Februar 2012, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde das im Grundbuch von Königs Wusterhausen Blatt 1118 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 17, Flurstück 100, Größe m 2 Der Verkehrswert ist auf ,00 EUR festgesetzt worden. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Das Grundstück befindet sich in Königs Wusterhausen OT Neue Mühle, Zernsdorfer Str. 41. Es handelt sich hierbei um ein teilweise bebautes baureifes Grundstück. Die Bebauungen sind abrissreif. Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1501, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. AZ: 17 K 277/09 Im Wege der soll am Mittwoch, 15. Februar 2012, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde das im Grundbuch von Radeland Blatt 581 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Radeland, Flur 4, Flurstück 401, Landwirtschaftsfläche; Radeländer Str., Größe m 2 Der Verkehrswert ist auf ,00 EUR festgesetzt worden. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Das Grundstück befindet sich in Baruth OT Radeland, Radeländer Str. 8. Es ist bebaut mit einem Einfamilienhaus und mehreren Nebengebäuden. Das 1 1/2-geschossige Einfamiliehaus wurde ca errichtet und zuletzt ca umgebaut und modernisiert. Die Wohnfläche beträgt ca. 110 m 2. Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1501, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. AZ: 17 K 7/11 Im Wege der soll am Mittwoch, 15. Februar 2012, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde das im Grundbuch von Bestensee Blatt 2887 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 7, Gemarkung Bestensee, Flur 7, Flurstück 1069, Verkehrsfläche, Franz-Mehring-Straße, Größe 204 m 2,

14 2078 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 47 vom 30. November 2011 lfd. Nr. 7, Gemarkung Bestensee, Flur 7, Flurstück 1070, Verkehrsfläche, Eulenweg, Größe 462 m 2, lfd. Nr. 7, Gemarkung Bestensee, Flur 7, Flurstück 1071, Landwirtschaftsfläche, Franz-Mehring-Straße, Eulenweg, Größe m 2, lfd. Nr. 7, Gemarkung Bestensee, Flur 7, Flurstück 1090, Landwirtschaftsfläche, Eulenweg, Größe 10 m 2 Der Verkehrswert ist auf ,00 EUR festgesetzt worden. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Das Grundstück befindet sich in Bestensee, Franz-Mehring-Straße - Ecke Thälmannstraße. Es ist unbebaut und liegt im Bebauungsplangebiet Im Wustrocken. Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1501, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. AZ: 17 K 47/10 Im Wege der soll am Freitag, 17. Februar 2012, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde das im Erbbaugrundbuch von Mahlow Blatt 7194 eingetragene Erbbaurecht, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Erbbaurecht, eingetragen in Mahlow Blatt 7008 unter laufender Nr. 1, Flur 11, Flurstück 281, Sophie-Mereau-Weg 6; Gebäude- und Freifläche; ungenutzt, Größe 236 m 2, Gemarkung, Flur 11, Flurstück 288, Sophie-Mereau-Weg 6; Gebäude- und Freifläche; Größe 15 m 2 eingetragen in Abteilung II Nr. 1 bis zum Grundstückseigentümer: Evangelische Kirchgemeinde (Pfarre) in Glasow Der Verkehrswert ist auf ,00 EUR festgesetzt worden. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Das Erbbaurecht befindet sich in Mahlow, Sophie-Mereau-Weg 6. Es ist bebaut mit einer Doppelhaushälfte, Bj. ca. 1999, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Wohnfläche ca. 110,61 m 2. Ferner befinden sich ein Holzschuppen und ein Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück. Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1501, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. AZ: 17 K 17/11 3. Termin, keine Grenzen 5/10 und 7/10 Im Wege der soll am Montag, 20. Februar 2012, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde das im Grundbuch von Blossin Blatt 22 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 18, Gemarkung Blossin, Flur 2, Flurstück 259, Gebäude- und Freifläche, Blossiner Hauptstraße 4, 4 A, Größe m 2, lfd. Nr. 19, Gemarkung Blossin, Flur 5, Flurstück 56, Landwirtschaftsfläche, Größe 620 m 2, lfd. Nr. 20, Gemarkung Blossin, Flur 5, Flurstück 60, Landwirtschaftsfläche, Größe 680 m 2 Der Verkehrswert ist insgesamt auf ,00 EUR festgesetzt worden. Es entfallen auf Flurstück 259: ,00 EUR auf Flurstück 56: 620,00 EUR auf Flurstück 60: 680,00 EUR. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Die Grundstücke befinden sich in Heidesee OT Blossin, Hauptstr. 4, 4 a. Das Flurstück 259 ist bebaut mit einem 1 1/2 geschossigen Einfamilienhaus (Bj. 1930, Wohnfl. ca. 72 m 2 ) sowie mit Garagen- und Nebengebäude. Es ist mit einem weiteren 1 1/2-geschossigen Einfamilienhaus (Bj. 1994, Wohnfl. ca. 110 m 2 ) bebaut. Die Flurstücke 56 und 60 sind unbebaut. Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1404, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. Ein Zuschlag kann auch auf ein Gebot unter 50 % des Verkehrswertes erfolgen. AZ: 17 K 403/08 4. Termin, keine Grenzen 5/10 und 7/10 Im Wege der sollen am Montag, 20. Februar 2012, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Saal 1405, Lindenallee 16, Luckenwalde die im Grundbuch von Klausdorf Blatt 1186 eingetragenen Grundstücke, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Klausdorf, Flur 1, Flurstück 937, Gebäude- und Freifläche, Pappelallee 1, Größe 103 m 2, lfd. Nr. 2, Gemarkung Klausdorf, Flur 1, Flurstück 938, Gebäude- und Freifläche, Pappelallee 1, Größe m 2 Der Verkehrswert ist auf ,00 EUR festgesetzt worden. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Laut Gutachten befinden sich die Grundstücke in Mellensee OT Klausdorf, Pappelallee 1. Sie sind bebaut mit einer Lagerhalle mit Büroeinbauten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt nur über anderweitige Flurstücke möglich ist. Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde,

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