Amtsblatt für Brandenburg
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1 1341 Amtsblatt für Brandenburg 20. Jahrgang Potsdam, den 22. Juli 2009 Nummer 28 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Änderung der Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Anpassung von Erstattungspauschalen Ministerium des Innern Errichtung der Albrecht-Daniel-Thaer-Stiftung Landesumweltamt Brandenburg Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas in Großbeeren Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Drebkau, OT Schorbus Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Trinkwasserleitung (TWL) von Alt Schadow im Landkreis Dahme-Spreewald nach Limsdorf im Landkreis Oder-Spree Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Doberlug-Kirchhain, OT Trebbus Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben 380-kV-Leitung Vierraden - Krajnik 507/508 Teilabschnitt Mast 58 bis UW Vierraden BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBETRIEBE Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz Verfügung zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilabschnitten der Bundesstraße B 189 im Landkreis Prignitz
2 1342 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Inhalt Seite Verfügung zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilabschnitten der Landesstraße L 144 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin BEKANNTMACHUNGEN DER KÖRPERSCHAFTEN,ANSTALTEN UND STIFTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Jahresrechnung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Jahresrechnung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Aufgebotssachen Insolvenzsachen Bekanntmachungen der Verwalter SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen STELLENAUSSCHREIBUNGEN NICHTAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gläubigeraufrufe
3 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Änderung der Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung Vom 29. Juni 2009 I. Wirkung vom 1. Januar 2009 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht: 1. Die Jahrespauschale nach 1 Absatz 1 beträgt Euro. 2. Die Jahrespauschale nach 1 Absatz 2 beträgt Euro. 3. Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt Euro. 4. Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nummer 1 beträgt Euro. Die Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln vom 26. Januar 2004 (ABl. S. 87) wird wie folgt geändert: In Nummer II Satz 1 wird die Angabe 31. Januar 2009 durch die Angabe 31. Januar 2014 ersetzt. II. Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 31. Januar 2009 in Kraft. Anpassung von Erstattungspauschalen Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Vom 23. Juni 2009 Auf Grund des 3 Absatz 2 in Verbindung mit 1 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung - ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2005 (GVBl. II S. 508), werden die Erstattungspauschalen mit Errichtung der Albrecht-Daniel-Thaer-Stiftung Bekanntmachung des Ministeriums des Innern Vom 30. Juni 2009 Auf Grund des 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202, 207), wird hiermit die Anerkennung der Albrecht-Daniel-Thaer-Stiftung mit Sitz in Reichenow-Möglin, OT Möglin, öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kultur und Bildung durch die Pflege des Erbes von Albrecht Daniel Thaer. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die gemäß 6 Absatz 5 in Verbindung mit 3 StiftGBbg zuständige Verwaltungsbehörde für die Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennungsurkunde am 30. Juni 2009 erteilt.
4 1344 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas in Großbeeren Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 21. Juli 2009 S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Die Firma Deutsche BP AG, Wittener Straße 45 in Bochum beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggastankstelle einschließlich einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas innerhalb der Aral-Tankstelle, Gemarkung Osdorf, Flur 1, Flurstück 347, Osdorfer Ring in Großbeeren. Das Flüssiggas wird in einem unterirdischen Tank inklusive der Sicherheitseinrichtungen mit einer Lagerkapazität von maximal 15 t gelagert. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 9.1 b) Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c UVPG war somit für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus eingesehen werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Drebkau, OT Schorbus Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 21. Juli 2009 Die Firma PROMETHEUS GmbH, Berliner Straße 97 in Cottbus beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in der Gemarkung Schorbus, Flur 3, Flurstück 171 eine Windkraftanlage (WKA) des Typs Enercon E 48 / 800 kw (Nabenhöhe 75,6 m, Rotordurchmesser 48 m) zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 1.6. Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie im Zusammenhang mit vier bereits vorhandenen WKA um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön-Straße 7, Cottbus, eingesehen werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S 3830), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist,
5 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Trinkwasserleitung (TWL) von Alt Schadow im Landkreis Dahme-Spreewald nach Limsdorf im Landkreis Oder-Spree Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 21. Juli 2009 Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön- Straße 7, Cottbus eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist, Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG) vom 10. Juli 2002 (GVBl. I S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Oktober 2008 (GVBl. I S. 266, 270), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist, Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl. I S. 62). Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, Königs Wusterhausen plant die Errichtung und den Betrieb einer Trinkwasserleitung (TWL) zwischen der Gemeinde Alt Schadow im Landkreis Dahme- Spreewald und dem Ortsteil Limsdorf der Stadt Storkow im Landkreis Oder-Spree. Es wird sich dabei um eine TWL handeln, die das Gebiet einer Gemeinde überschreiten und eine Länge von ca. 6 km haben wird. Anlass ist die geplante Stilllegung des Wasserwerkes Limsdorf im Versorgungsgebiet des MAWV. Die Wasserversorgung des Ortsteils Limsdorf wird zukünftig über das Trinkwasserversorgungsnetz der Gemeinde Alt Schadow erfolgen. Gemäß Anlage 1 Nummer zum Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das geplante Vorhaben zur Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des 3 c Absatz 1 Satz 2 durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Unterlagen vom 12. März 2009 und 6. April 2009 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Doberlug-Kirchhain, OT Trebbus Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 21. Juli 2009 Die Firma Windpark Dübrichen-Prießen GmbH & Co. KG, Russeer Weg 149 a, Kiel, beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen vom Typ VESTAS V 90 in der Gemarkung Trebbus (Landkreis Elbe- Elster), Flur 1, Flurstücke 400 und 402. Die Windkraftanlagen haben eine Nabenhöhe von 105 m, Rotordurchmesser von 90 m und eine Gesamthöhe von 150 m. Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
6 1346 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Nach 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön-Straße 7, Cottbus eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben 380-kV-Leitung Vierraden - Krajnik 507/508 Teilabschnitt Mast 58 bis UW Vierraden Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg Vom 6. Juli 2009 Die VATTENFALL EUROPE TRANSMISSION GmbH (VET), Eichenstraße 3 A, Berlin-Treptow, plant zur kontinuierlichen und stabilen Versorgung mit Elektroenergie im Landkreis Uckermark, auf dem Gebiet der Stadt Schwedt (Oder) den Ersatzneubau eines ca. 2,8 km langen 380-kV-Freileitungsabschnitts vom Umspannwerk (UW) Vierraden in Richtung Krajnik (Polen). Zwischen Vierraden und Krajnik besteht eine 220-kV-Leitung, die bereits überwiegend für den 380-kV-Betrieb ausgerüstet ist. Lediglich auf einer Länge von 2,8 km ist der Leitungsabschnitt unmittelbar nördlich des UW Vierraden anstelle der 220-kV-Leitung auf der vorhandenen Trasse neu zu errichten. Auf Antrag der VET hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c Absatz 1 Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer Spalte 2 der Anlage 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung erfolgte auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen sowie unter Beteiligung des Landesumweltamtes Brandenburg und des Landkreises Uckermark. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrunde liegenden Antragsunterlagen einschließlich Kartenmaterial können nach vorheriger telefonischer Anmeldung während der Dienstzeiten im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Dez. 32, Inselstraße 26, Cottbus, eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074)
7 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBETRIEBE Verfügung zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilabschnitten der Bundesstraße B 189 im Landkreis Prignitz Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz Vom 19. Juni Widmung Nach 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) und der Fernstraßenzuständigkeitsverordnung (FStrZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBl. II S. 161), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. September 2007 (GVBl. II S. 309), erhält die - entsprechend Planfeststellungsbeschluss /189.7 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - neu gebaute Verkehrsfläche zwischen der Ortsumfahrung Retzin und Groß Pankow von der B 189 Abschnitt 140 Station 0,222 bis zur B 189 Abschnitt 150 Station 1,887 mit der Verkehrsfreigabe die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit ohne Radfahrer (analog Verkehrszeichen 254 der StVO) für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Gruppe der Bundesstraßen eingestuft und wird Bestandteil der Bundesstraße B 189. des 31. Dezember 2009 zur sonstigen öffentlichen Straße abgestuft. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Groß Pankow. 5 Einziehung Nach 2 FStrG und der FStrZV wird der zurückgebaute Teilabschnitt der alten Linienführung der Bundesstraße B 189 im Abschnitt 140 von Station 0,222 bis Station 0,407 eingezogen, da dieser für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz, Holzhausener Straße 58, Kyritz eingesehen werden. Der Verwaltungsakt gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Bundesrepublik Deutschland. 2 Umstufung Nach 2 FStrG und der FStrZV wird die bisherige B 189 im Abschnitt 140 von Station 0,407 bis zum Netzknoten mit Ablauf des 31. Dezember 2009 zur Kreisstraße abgestuft. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Prignitz. 3 Umstufung Nach 2 FStrG und der FStrZV wird die bisherige B 189 im Abschnitt 150 von Station 0,370 bis zur Station 1,887 mit Ablauf des 31. Dezember 2009 zur Gemeindestraße abgestuft. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Groß Pankow. 4 Umstufung Nach 2 FStrG und der FStrZV wird die bisherige B 189 im Abschnitt 150 von Station 0,000 bis zur Station 0,315 mit Ablauf Verfügung zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilabschnitten der Landesstraße L 144 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz Vom 24. Juni Widmung Nach 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juni 2009 (GVBl. I S. 166), erhält die auf dem Flurstück 209 der Flur 5 der Gemarkung Herzsprung neu gebaute Teilstrecke von der L 14 bis zur L 144 Abschnitt 10 (VNK NNK ) Station 0,155 (Stationierung der alten Linienführung) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Gruppe der Landesstraßen eingestuft und wird Bestandteil der Landesstraße L 144.
8 1348 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Künftiger Träger der Straßenbaulast wird das Land Brandenburg. 2 Umstufung Nach 7 BbgStrG wird der Teilabschnitt der alten Linienführung der Landesstraße L 144 im Abschnitt 10 Station 0,070 bis Station 0,155 (Stationierung der alten Linienführung) mit Ablauf des 31. Dezember 2009 zur Gemeindestraße umgestuft. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Heiligengrabe. 3 Einziehung Nach 8 BbgStrG wird der zurückgebaute Teilabschnitt der alten Linienführung der Landesstraße L 144 im Abschnitt 10 von Station 0,000 bis Station 0,070 (Stationierung der alten Linienführung) eingezogen, da dieser für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz, Holzhausener Straße 58, Kyritz eingesehen werden. Der Verwaltungsakt gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. BEKANNTMACHUNGEN DER KÖRPERSCHAFTEN,ANSTALTEN UND STIFTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Jahresrechnung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Vom 18. Juni 2009 Jahresrechnung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Vom 18. Juni 2009 Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2009 einstimmig die Jahresrechnung 2006 sowie die Entlastung des Vorsitzenden und des Regionalvorstandes beschlossen. Gemäß 93 Absatz 4 Gemeindeordnung werden der Beschluss der Jahresrechnung 2006 und die Entlastung des Vorsitzenden und des Regionalvorstandes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Teltow, den 18. Juni 2009 Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2009 einstimmig die Jahresrechnung 2007 sowie die Entlastung des Vorsitzenden und des Regionalvorstandes beschlossen. Gemäß 93 Absatz 4 Gemeindeordnung werden der Beschluss der Jahresrechnung 2007 und die Entlastung des Vorsitzenden und des Regionalvorstandes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Teltow, den 18. Juni 2009 Blasig Vorsitzender der Regionalversammlung Blasig Vorsitzender der Regionalversammlung
9 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Für alle nachstehend veröffentlichten ssachen gilt Folgendes: Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 126/07 Dienstag, 29. September 2009, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7959 eingetragene Wohnungseigentum; 99,23/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 3 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 3 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 3 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 74,04 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 127/07 Amtsgericht Bad Liebenwerda Dienstag, 29. September 2009, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7957 eingetragene Wohnungseigentum; 100,46/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 1 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 1 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 1 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 72,31 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Dienstag, 29. September 2009, 15:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7960 eingetragene Wohnungseigentum; 78,00/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 4 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 4 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 4 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 58,48 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 128/07
10 1350 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 1. Oktober 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Teileigentumsgrundbuch von Herzberg Blatt 2957 eingetragene Teileigentum und die in den Wohnungsgrundbüchern von Herzberg Blatt 2958, 2959, 2960 und 2961 eingetragenen Wohnungseigentümer; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnung; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohnung; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Wohnung; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Wohnung Beschreibung laut Gutachten: Es handelt sich um 4 Eigentumswohnungen und 1 Ladenlokal in zentraler Lage des historisch gewachsenen Stadtkerns. Die Lage ist eine der besten Wohnund Geschäftslagen der Stadt. Die Wohnungen sind ca. 52 m 2 und das Ladengeschäft ca. 78 m 2 groß. Die Versteigerungsvermerke sind in die genannten Grundbücher eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf: Blatt 2957 Blatt 2958 Blatt 2959 Blatt 2960 Blatt ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 8/07 Donnerstag, 8. Oktober 2009, 10:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Finsterwalde Blatt 2254 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Flur 11, Flurstück 144, Gebäude- und Freifläche Am Wasserturm 24, groß 314 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Wohn- und Geschäftshaus mit kleinem Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 86/08 Donnerstag, 8. Oktober 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Trebbus Blatt 273 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2, Flur 1, Flurstück 332, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Dorfstr., groß m 2 lfd. Nr. 2, Flur 1, Flurstück 333, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Dorfstr., groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Wohnhaus (1989 teilweise umfangreich saniert und modernisiert) und Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 146/08 Dienstag, 13. Oktober 2009, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Hohenleipisch Blatt eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Gemarkung Dreska, Flur 2, Flurstück 113/1, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Ziegelweg, groß 692 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Grundstück (Ziegelweg 6), mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude. Es besteht eine gemeinsame Zufahrt und gemeinsamer Hofraum mit dem Nachbargrundstück. Die Versteigerungsvermerke sind in das genannte Grundbuch eingetragen worden am und Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 118/07
11 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli Dienstag, 13. Oktober 2009, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Sonnewalde Blatt 557 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 3, Flur 1, Flurstück 353/2, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Goßmarer Str. 2, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: teilunterkellertes zweigeschossiges Wohnhaus mit Nebengebäuden Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 87/08 Dienstag, 13. Oktober 2009, 15:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Ahlsdorf Blatt 366 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Flur 2, Flurstück 500, Gebäude- und Freifläche Erholungsfläche Landwirtschaftsfläche Thomas Müntzer-Straße 19, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Zweifamilienwohnhaus mit Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 89/08 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 12. November 2009, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, die im Grundbuch von Doberlug-Kirchhain Blatt 2340 eingetragenen Grundstücke, lfd. Nr. 5, Flur 14, Flurstück 303, Gebäude- und Freifläche Schönborner Straße, groß m 2 lfd. Nr. 7, Flur 14, Flurstück 302, Gebäude- und Freifläche Schönborner Straße, groß 500 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Gewerbegrundstück bestehend aus zwei Teilflächen, bebaut mit Werks- und Lagerhalle mit Büro- und Sozialtrakt, Pkw-Stellplätze vorhanden Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf: Flurstück ,00 EUR Flurstück ,00 EUR Geschäfts-Nr.: 15 K 16/09 Donnerstag, 12. November 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Oppelhain Blatt 451 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Flur 1, Flurstück 87, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Hauptstr. 31, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Eingeschossiges Wohnhaus mit Anbauten (Windfang) und Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 119/08 Dienstag, 17. November 2009, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Gräfendorf Blatt 325 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Flur 1, Flurstück 197/4, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Wasserfläche, Hauptstraße 49, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebauung mit Wohnhaus und Neben- und Garagengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes des nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechts die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 136/07 Amtsgericht Cottbus Dienstag, 15. September 2009, 14:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Willmersdorf Blatt 590 eingetragene
12 1352 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 lfd. Nr. 2, Gemarkung Willmersdorf, Flur 1, Flurstück 251, Gebäude- und Freifläche, Mauster Straße 11, Größe: m 2 Laut Gutachten vom handelt es sich um ein vermietetes Geschäftsgrundstück (Hotel, 22 Zimmer, 90 Restaurantplätze). Es ist bebaut mit einem 2-geschossigen Geschäftshaus aus ausgebautem Dachgeschoss und Geschäftswohnung (Bj. 1996, Bauschäden erkennbar, erheblicher Reparaturstau, 771 m 2 Nutzfläche) eingetragen worden. auf ,00 EUR für das Grundstück ,00 EUR für Zubehör. AZ: 59 K 73/08 Mittwoch, 16. September 2009, 10:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 317, das im Grundbuch von Fehrow Blatt 465 eingetragene lfd. Nr. 2, Gemarkung Fehrow, Flur 2, Flurstück 220, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Alte Frankfurter Straße 8, Größe: m 2 Das Grundstück ist laut Gutachten vom bebaut mit einem 1-geschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienwohnhaus (Bj. ca. 2004, ca. 137 m 2 Wohnfläche, Außenterrasse) eingetragen worden. auf ,00 EUR. In einem früheren Termin ist der Zuschlag gemäß 85 a Absatz 1 ZVG versagt worden. Geschäfts-Nr.: 59 K 243/07 Dienstag, 22. September 2009, 14:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Wohnungs-Grundbuch von Altstadt Blatt 2251 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, 36,08/1.000 (sechsunddreißig 08/100 Tausendstel) Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Altstadt, Flur 18, Flurstück 118, Gebäude- und Freifläche, Schillerstr. 5, 6, 7, Größe: m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. Obergeschoss nebst Kellerabteil sowie Sondernutzungsrecht am PKW-Stellplatz, alles Nr. 20 des Aufteilungsplanes, für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Grundbuch von Altstadt Blätter 2232 bis 2259), der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt, Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch Verwalter erforderlich, Ausnahmen: Erstveräußerung, Veräußerung an Ehegatten, Verwandte gerader Linie, Veräußerung im Wege der oder des Konkurses/Gesamtvollstreckung, im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Bewilligung vom , , und (UR 749/1996, 1761/1996, 57/1997 und 161/ Notarin Pfeifer in Cottbus) Bezug genommen; eingetragen am Das vermietete Wohnungseigentum im 2. Obergeschoss in der Schillerstraße 7 (3-Raum-Maisonette-Wohnung mit Küche, Bad, 3 Balkons, ca. 71 m 2 ) befindet sich laut Gutachten vom in einem dreigeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Mittelhaus, Bj. 1996, insgesamt 26 Wohneinheiten) eingetragen worden. auf ,00 EUR. AZ: 59 K 231/08 Dienstag, 22. September 2009, 15:30 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Wohnungs-Grundbuch von Altstadt Blatt 1781 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, 78,59/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Altstadt, Flur 20, Flurstück 154, Gebäude- und Freifläche, Wernerstraße 49, Größe: 493 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der Einheit Nr. 2 des Aufteilungsplanes (Erdgeschoss) und Kellerraum Nr. 2 des Aufteilungsplans. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 1780 bis Blatt 1789). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Sondernutzungsregelungen sind vereinbart. Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom (UR-Nr.: 2039/94, Notarin Pfeifer in Cottbus) Bezug genommen. Eingetragen am Laut Gutachten vom befindet sich die vermietete 2-Raum-Wohnung mit Küche, Bad, Abstellraum (53 m 2 ) im Erd
13 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli geschoss eines ein- bis viergeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss mit Praxisnutzung im Kellergeschoss (Bj. 1995, insgesamt 10 Wohneinheiten. Der Wohnungseinheit ist kein Kfz-Stellplatz zugeordnet eingetragen worden. auf ,00 EUR. AZ: 59 K 223/08 Amtsgericht Frankfurt (Oder) Montag, 21. September 2009, 9:00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Grundbuch von Frankfurt (Oder) Blatt 1273 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 5, Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur 21, Flurstück 56, Gebäude- und Freifläche, Grüner Weg 28, 29, Sophienstr. 14, Größe: 673 m 2 4/zu 5, Grunddienstbarkeit (Sicherung von Stellplätzen) an dem Grundstück Flur 21, Flurstück 52, Wohnung- und Teileigentumsgrundbuchblätter bis 14542, Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1, dort eingetragen in Abt. II Nr eingetragen worden. Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen: a) Martin Jellinghaus b) Bauunternehmen Ostwald GmbH & Co.KG - als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Namen GbR Grüner Weg/Sophienstraße -. auf: ,00 EUR. Postanschrift: Frankfurt (Oder), Sophienstraße 14, Grüner Weg 28, 29. Bebauung: Wohn- und Geschäftshaus (sozialer Wohnungsbau) mit zwei Gewerbeeinheiten, vierundzwanzig Wohnungen und neunzehn Tiefgaragenstellplätzen, - Ohne Endabnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde -. Geschäfts-Nr.: 3 K 68/2008 Montag, 21. September 2009, 13:00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, a) das im Grundbuch von Grünheide Blatt 2534 eingetragene lfd. Nr. 1, Gemarkung Grünheide, Flur 3, Flurstück 397, Gebäude- und Freifläche, Waldpromenade 52, Größe 899 qm b) das im Wohnungsgrundbuch von Grünheide Blatt 2214 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis (auszugsweise): lfd. Nr. 1, 127,55/1000stel Miteigentumsanteil Gemarkung Grünheide, Flur 1, Flurstück 387, Größe: 124 qm und Flur 1, Flurstück 391, Größe 894 qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Haus P, Obergeschoss links Nr. 4 des Aufteilungsplanes; mit Kellerraum Nr. 4 des Aufteilungsplanes. Es besteht ein Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Stellplatz Nr. 49 des Aufteilungsplanes. Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten Grundbücher am eingetragen worden. Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen: Ralf Silldorf. auf: a) Grünheide Blatt 2534, ,00 EUR, b) Wohnungsgrundbuch Grünheide Blatt ,00 EUR. Postanschrift: a) Grünheide, Waldpromenade 52 b) Grünheide, Hangelsberger Weg 25. Bebauung: a) Einfamilienhaus b) Eigentumswohnung (ca. 79,70 qm) bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, Kammer, Flur, Balkon, Kellerraum. Geschäfts-Nr.: 3 K 393/07 führend Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Mittwoch, 23. September 2009, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, die im Grundbuch von Müllrose Blatt 722 auf den Namen des Heinz Lehmann eingetragenen Grundstücke lfd. Nr. 1-6 Der jeweilige Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5 ZVG wie folgt festgesetzt: Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis Verkehrswert in EUR - lfd. Nr. 1, Flur 7, Flurstück 34, Größe: qm 1.600,00 EUR - lfd. Nr. 2, Flur 7, Flurstück 35, Größe: qm 1.600,00 EUR - lfd. Nr. 3, Flur 7, Flurstück 127, Größe: qm 1.450,00 EUR - lfd. Nr. 4, Flur 11, Flurstück 2, Größe: qm 1.800,00 EUR - lfd. Nr. 5, Flur 11, Flurstück 167, Größe: qm 2.600,00 EUR - lfd. Nr. 6, Flur 17, Flurstück 30, Größe: qm ,00 EUR
14 1354 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Postanschrift und Bebauung betreffend Grundstück lfd. Nr. 6, Flur 17, Flurstück 30: Neubrücker Str. 45, Müllrose OT Biegenbrück, Wohnhaus und Garage, - weitere wirtschaftlich nicht mehr nutzbare Gebäude (früher gewerblich genutzt). Die Grundstücke lfd. Nr. 1-5 sind unbebaut. Sie werden landwirtschaftlich genutzt und sind verpachtet. Geschäfts-Nr.: 3 K 42/2008 Mittwoch, 23. September 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Grundbuch von Groß Lindow Blatt 1041 auf den Namen des Jörn Fritz, eingetragene lfd. Nr. 1, Flur 6, Flurstück 20, Größe: qm eingetragen worden. auf: 6.800,00 EUR. Lage: Gemeinde Groß Lindow, nordöstlich des Ortsteils Schlaubehammer in einem großen zusammenhängenden Waldgebiet. Bebauung: - keine -; Forstwirtschaftsfläche mit vorrangigem Kiefernbestand. Geschäfts-Nr.: 3 K 131/2008 Donnerstag, 24. September 2009, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, das im Grundbuch von Spreenhagen Blatt 1052 eingetragene lfd. Nr. 3, Flur 2, Flurstück 406 und 408, Größe: qm und 348 qm eingetragen worden. auf: ,00 EUR (je Anteil: ,00 EUR). Postanschrift: Alt Hartmannsdorfer Straße 12 a, Spreenhagen. Bebauung: Einfamilien-Wohnhaus. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 3 K 184/2007 Mittwoch, 7. Oktober 2009, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, a) das im Wohnungsgrundbuch von Schöneiche Blatt 5470 auf die Namen der a) Dr. Wolfgang Bab b) Margarete Bab geb. Lorenz - zu je 1/2 Anteil - eingetragene Wohnungseigentum, lfd. Nr. 1, 48,5/1000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück Schöneiche, Flur 9, Flurstück 1036, Größe in qm: 1.986, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Haus 3 im 1. Obergeschoss gelegenen Wohnung mit Abstellraum im Aufteilungsplan jeweils bezeichnet mit Nr. 25 b) das im Teileigentumsgrundbuch von Schöneiche Blatt 5478 auf die Namen der a) Dr. Wolfgang Bab b) Margarete Bab geb. Lorenz - zu je 1/8 Anteil - eingetragene Eigentum, lfd. Nr. 1, 3,6/1000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück Schöneiche, Flur 9, Flurstück 1036, Größe in qm: 1.986, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Haus 3 im Vierfachparker gelegenen Garage im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 59 o/u und 60 o/u Der Versteigerungsvermerk ist jeweils in das genannte Grundbuch am eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5 ZVG wie folgt festgesetzt: a) das im Wohnungsgrundbuch von Schöneiche Blatt 5470 b) das im Teileigentumsgrundbuch von Schöneiche Blatt ,00 EUR ,00 EUR. Im Termin am wurde der Zuschlag wegen Nichterreichung der 5/10-Grenze gemäß 85 a ZVG versagt. Postanschrift: Diestelweg 3, Schöneiche. Geschäfts-Nr.: 3 K 81/2007 Mittwoch, 7. Oktober 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Teileigentumsgrundbuch von Schöneiche (B) Blatt 4997 auf den Namen des Werner Berges eingetragene Eigentum, lfd. Nr. 1, 32,494/1000stel Mieteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Schöneiche, Flur 4, Flurstück 467, Größe: m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Erdgeschoss gelegenen Ladenlokal im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. I eingetragen worden. auf: ,00 EUR.
AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS
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