Amtsblatt für Brandenburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt für Brandenburg"

Transkript

1 1341 Amtsblatt für Brandenburg 20. Jahrgang Potsdam, den 22. Juli 2009 Nummer 28 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Änderung der Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Anpassung von Erstattungspauschalen Ministerium des Innern Errichtung der Albrecht-Daniel-Thaer-Stiftung Landesumweltamt Brandenburg Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas in Großbeeren Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Drebkau, OT Schorbus Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Trinkwasserleitung (TWL) von Alt Schadow im Landkreis Dahme-Spreewald nach Limsdorf im Landkreis Oder-Spree Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Doberlug-Kirchhain, OT Trebbus Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben 380-kV-Leitung Vierraden - Krajnik 507/508 Teilabschnitt Mast 58 bis UW Vierraden BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBETRIEBE Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz Verfügung zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilabschnitten der Bundesstraße B 189 im Landkreis Prignitz

2 1342 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Inhalt Seite Verfügung zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilabschnitten der Landesstraße L 144 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin BEKANNTMACHUNGEN DER KÖRPERSCHAFTEN,ANSTALTEN UND STIFTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Jahresrechnung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Jahresrechnung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Aufgebotssachen Insolvenzsachen Bekanntmachungen der Verwalter SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen STELLENAUSSCHREIBUNGEN NICHTAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gläubigeraufrufe

3 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Änderung der Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung Vom 29. Juni 2009 I. Wirkung vom 1. Januar 2009 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht: 1. Die Jahrespauschale nach 1 Absatz 1 beträgt Euro. 2. Die Jahrespauschale nach 1 Absatz 2 beträgt Euro. 3. Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt Euro. 4. Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nummer 1 beträgt Euro. Die Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln vom 26. Januar 2004 (ABl. S. 87) wird wie folgt geändert: In Nummer II Satz 1 wird die Angabe 31. Januar 2009 durch die Angabe 31. Januar 2014 ersetzt. II. Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 31. Januar 2009 in Kraft. Anpassung von Erstattungspauschalen Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Vom 23. Juni 2009 Auf Grund des 3 Absatz 2 in Verbindung mit 1 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung - ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2005 (GVBl. II S. 508), werden die Erstattungspauschalen mit Errichtung der Albrecht-Daniel-Thaer-Stiftung Bekanntmachung des Ministeriums des Innern Vom 30. Juni 2009 Auf Grund des 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202, 207), wird hiermit die Anerkennung der Albrecht-Daniel-Thaer-Stiftung mit Sitz in Reichenow-Möglin, OT Möglin, öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kultur und Bildung durch die Pflege des Erbes von Albrecht Daniel Thaer. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die gemäß 6 Absatz 5 in Verbindung mit 3 StiftGBbg zuständige Verwaltungsbehörde für die Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennungsurkunde am 30. Juni 2009 erteilt.

4 1344 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas in Großbeeren Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 21. Juli 2009 S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Die Firma Deutsche BP AG, Wittener Straße 45 in Bochum beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggastankstelle einschließlich einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas innerhalb der Aral-Tankstelle, Gemarkung Osdorf, Flur 1, Flurstück 347, Osdorfer Ring in Großbeeren. Das Flüssiggas wird in einem unterirdischen Tank inklusive der Sicherheitseinrichtungen mit einer Lagerkapazität von maximal 15 t gelagert. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 9.1 b) Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c UVPG war somit für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus eingesehen werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Drebkau, OT Schorbus Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 21. Juli 2009 Die Firma PROMETHEUS GmbH, Berliner Straße 97 in Cottbus beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in der Gemarkung Schorbus, Flur 3, Flurstück 171 eine Windkraftanlage (WKA) des Typs Enercon E 48 / 800 kw (Nabenhöhe 75,6 m, Rotordurchmesser 48 m) zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 1.6. Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie im Zusammenhang mit vier bereits vorhandenen WKA um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön-Straße 7, Cottbus, eingesehen werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S 3830), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist,

5 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Trinkwasserleitung (TWL) von Alt Schadow im Landkreis Dahme-Spreewald nach Limsdorf im Landkreis Oder-Spree Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 21. Juli 2009 Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön- Straße 7, Cottbus eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist, Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG) vom 10. Juli 2002 (GVBl. I S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Oktober 2008 (GVBl. I S. 266, 270), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist, Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl. I S. 62). Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, Königs Wusterhausen plant die Errichtung und den Betrieb einer Trinkwasserleitung (TWL) zwischen der Gemeinde Alt Schadow im Landkreis Dahme- Spreewald und dem Ortsteil Limsdorf der Stadt Storkow im Landkreis Oder-Spree. Es wird sich dabei um eine TWL handeln, die das Gebiet einer Gemeinde überschreiten und eine Länge von ca. 6 km haben wird. Anlass ist die geplante Stilllegung des Wasserwerkes Limsdorf im Versorgungsgebiet des MAWV. Die Wasserversorgung des Ortsteils Limsdorf wird zukünftig über das Trinkwasserversorgungsnetz der Gemeinde Alt Schadow erfolgen. Gemäß Anlage 1 Nummer zum Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das geplante Vorhaben zur Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des 3 c Absatz 1 Satz 2 durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Unterlagen vom 12. März 2009 und 6. April 2009 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Doberlug-Kirchhain, OT Trebbus Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 21. Juli 2009 Die Firma Windpark Dübrichen-Prießen GmbH & Co. KG, Russeer Weg 149 a, Kiel, beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen vom Typ VESTAS V 90 in der Gemarkung Trebbus (Landkreis Elbe- Elster), Flur 1, Flurstücke 400 und 402. Die Windkraftanlagen haben eine Nabenhöhe von 105 m, Rotordurchmesser von 90 m und eine Gesamthöhe von 150 m. Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

6 1346 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Nach 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön-Straße 7, Cottbus eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben 380-kV-Leitung Vierraden - Krajnik 507/508 Teilabschnitt Mast 58 bis UW Vierraden Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg Vom 6. Juli 2009 Die VATTENFALL EUROPE TRANSMISSION GmbH (VET), Eichenstraße 3 A, Berlin-Treptow, plant zur kontinuierlichen und stabilen Versorgung mit Elektroenergie im Landkreis Uckermark, auf dem Gebiet der Stadt Schwedt (Oder) den Ersatzneubau eines ca. 2,8 km langen 380-kV-Freileitungsabschnitts vom Umspannwerk (UW) Vierraden in Richtung Krajnik (Polen). Zwischen Vierraden und Krajnik besteht eine 220-kV-Leitung, die bereits überwiegend für den 380-kV-Betrieb ausgerüstet ist. Lediglich auf einer Länge von 2,8 km ist der Leitungsabschnitt unmittelbar nördlich des UW Vierraden anstelle der 220-kV-Leitung auf der vorhandenen Trasse neu zu errichten. Auf Antrag der VET hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c Absatz 1 Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer Spalte 2 der Anlage 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung erfolgte auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen sowie unter Beteiligung des Landesumweltamtes Brandenburg und des Landkreises Uckermark. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrunde liegenden Antragsunterlagen einschließlich Kartenmaterial können nach vorheriger telefonischer Anmeldung während der Dienstzeiten im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Dez. 32, Inselstraße 26, Cottbus, eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074)

7 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBETRIEBE Verfügung zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilabschnitten der Bundesstraße B 189 im Landkreis Prignitz Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz Vom 19. Juni Widmung Nach 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) und der Fernstraßenzuständigkeitsverordnung (FStrZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBl. II S. 161), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. September 2007 (GVBl. II S. 309), erhält die - entsprechend Planfeststellungsbeschluss /189.7 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - neu gebaute Verkehrsfläche zwischen der Ortsumfahrung Retzin und Groß Pankow von der B 189 Abschnitt 140 Station 0,222 bis zur B 189 Abschnitt 150 Station 1,887 mit der Verkehrsfreigabe die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit ohne Radfahrer (analog Verkehrszeichen 254 der StVO) für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Gruppe der Bundesstraßen eingestuft und wird Bestandteil der Bundesstraße B 189. des 31. Dezember 2009 zur sonstigen öffentlichen Straße abgestuft. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Groß Pankow. 5 Einziehung Nach 2 FStrG und der FStrZV wird der zurückgebaute Teilabschnitt der alten Linienführung der Bundesstraße B 189 im Abschnitt 140 von Station 0,222 bis Station 0,407 eingezogen, da dieser für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz, Holzhausener Straße 58, Kyritz eingesehen werden. Der Verwaltungsakt gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Bundesrepublik Deutschland. 2 Umstufung Nach 2 FStrG und der FStrZV wird die bisherige B 189 im Abschnitt 140 von Station 0,407 bis zum Netzknoten mit Ablauf des 31. Dezember 2009 zur Kreisstraße abgestuft. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Prignitz. 3 Umstufung Nach 2 FStrG und der FStrZV wird die bisherige B 189 im Abschnitt 150 von Station 0,370 bis zur Station 1,887 mit Ablauf des 31. Dezember 2009 zur Gemeindestraße abgestuft. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Groß Pankow. 4 Umstufung Nach 2 FStrG und der FStrZV wird die bisherige B 189 im Abschnitt 150 von Station 0,000 bis zur Station 0,315 mit Ablauf Verfügung zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilabschnitten der Landesstraße L 144 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz Vom 24. Juni Widmung Nach 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juni 2009 (GVBl. I S. 166), erhält die auf dem Flurstück 209 der Flur 5 der Gemarkung Herzsprung neu gebaute Teilstrecke von der L 14 bis zur L 144 Abschnitt 10 (VNK NNK ) Station 0,155 (Stationierung der alten Linienführung) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Gruppe der Landesstraßen eingestuft und wird Bestandteil der Landesstraße L 144.

8 1348 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Künftiger Träger der Straßenbaulast wird das Land Brandenburg. 2 Umstufung Nach 7 BbgStrG wird der Teilabschnitt der alten Linienführung der Landesstraße L 144 im Abschnitt 10 Station 0,070 bis Station 0,155 (Stationierung der alten Linienführung) mit Ablauf des 31. Dezember 2009 zur Gemeindestraße umgestuft. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Heiligengrabe. 3 Einziehung Nach 8 BbgStrG wird der zurückgebaute Teilabschnitt der alten Linienführung der Landesstraße L 144 im Abschnitt 10 von Station 0,000 bis Station 0,070 (Stationierung der alten Linienführung) eingezogen, da dieser für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung West, Nebensitz Kyritz, Holzhausener Straße 58, Kyritz eingesehen werden. Der Verwaltungsakt gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. BEKANNTMACHUNGEN DER KÖRPERSCHAFTEN,ANSTALTEN UND STIFTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Jahresrechnung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Vom 18. Juni 2009 Jahresrechnung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Vom 18. Juni 2009 Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2009 einstimmig die Jahresrechnung 2006 sowie die Entlastung des Vorsitzenden und des Regionalvorstandes beschlossen. Gemäß 93 Absatz 4 Gemeindeordnung werden der Beschluss der Jahresrechnung 2006 und die Entlastung des Vorsitzenden und des Regionalvorstandes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Teltow, den 18. Juni 2009 Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2009 einstimmig die Jahresrechnung 2007 sowie die Entlastung des Vorsitzenden und des Regionalvorstandes beschlossen. Gemäß 93 Absatz 4 Gemeindeordnung werden der Beschluss der Jahresrechnung 2007 und die Entlastung des Vorsitzenden und des Regionalvorstandes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Teltow, den 18. Juni 2009 Blasig Vorsitzender der Regionalversammlung Blasig Vorsitzender der Regionalversammlung

9 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Für alle nachstehend veröffentlichten ssachen gilt Folgendes: Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 126/07 Dienstag, 29. September 2009, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7959 eingetragene Wohnungseigentum; 99,23/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 3 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 3 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 3 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 74,04 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 127/07 Amtsgericht Bad Liebenwerda Dienstag, 29. September 2009, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7957 eingetragene Wohnungseigentum; 100,46/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 1 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 1 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 1 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 72,31 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Dienstag, 29. September 2009, 15:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7960 eingetragene Wohnungseigentum; 78,00/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 4 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 4 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 4 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 58,48 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 128/07

10 1350 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 1. Oktober 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Teileigentumsgrundbuch von Herzberg Blatt 2957 eingetragene Teileigentum und die in den Wohnungsgrundbüchern von Herzberg Blatt 2958, 2959, 2960 und 2961 eingetragenen Wohnungseigentümer; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnung; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohnung; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Wohnung; Blatt / Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1/87, Gebäude- und Freifläche, Schliebener Str. 1, groß 320 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Wohnung Beschreibung laut Gutachten: Es handelt sich um 4 Eigentumswohnungen und 1 Ladenlokal in zentraler Lage des historisch gewachsenen Stadtkerns. Die Lage ist eine der besten Wohnund Geschäftslagen der Stadt. Die Wohnungen sind ca. 52 m 2 und das Ladengeschäft ca. 78 m 2 groß. Die Versteigerungsvermerke sind in die genannten Grundbücher eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf: Blatt 2957 Blatt 2958 Blatt 2959 Blatt 2960 Blatt ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 8/07 Donnerstag, 8. Oktober 2009, 10:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Finsterwalde Blatt 2254 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Flur 11, Flurstück 144, Gebäude- und Freifläche Am Wasserturm 24, groß 314 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Wohn- und Geschäftshaus mit kleinem Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 86/08 Donnerstag, 8. Oktober 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Trebbus Blatt 273 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2, Flur 1, Flurstück 332, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Dorfstr., groß m 2 lfd. Nr. 2, Flur 1, Flurstück 333, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Dorfstr., groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Wohnhaus (1989 teilweise umfangreich saniert und modernisiert) und Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 146/08 Dienstag, 13. Oktober 2009, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Hohenleipisch Blatt eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Gemarkung Dreska, Flur 2, Flurstück 113/1, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Ziegelweg, groß 692 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Grundstück (Ziegelweg 6), mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude. Es besteht eine gemeinsame Zufahrt und gemeinsamer Hofraum mit dem Nachbargrundstück. Die Versteigerungsvermerke sind in das genannte Grundbuch eingetragen worden am und Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 118/07

11 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli Dienstag, 13. Oktober 2009, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Sonnewalde Blatt 557 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 3, Flur 1, Flurstück 353/2, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Goßmarer Str. 2, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: teilunterkellertes zweigeschossiges Wohnhaus mit Nebengebäuden Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 87/08 Dienstag, 13. Oktober 2009, 15:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Ahlsdorf Blatt 366 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Flur 2, Flurstück 500, Gebäude- und Freifläche Erholungsfläche Landwirtschaftsfläche Thomas Müntzer-Straße 19, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Zweifamilienwohnhaus mit Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 89/08 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 12. November 2009, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, die im Grundbuch von Doberlug-Kirchhain Blatt 2340 eingetragenen Grundstücke, lfd. Nr. 5, Flur 14, Flurstück 303, Gebäude- und Freifläche Schönborner Straße, groß m 2 lfd. Nr. 7, Flur 14, Flurstück 302, Gebäude- und Freifläche Schönborner Straße, groß 500 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Gewerbegrundstück bestehend aus zwei Teilflächen, bebaut mit Werks- und Lagerhalle mit Büro- und Sozialtrakt, Pkw-Stellplätze vorhanden Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf: Flurstück ,00 EUR Flurstück ,00 EUR Geschäfts-Nr.: 15 K 16/09 Donnerstag, 12. November 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Oppelhain Blatt 451 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Flur 1, Flurstück 87, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Hauptstr. 31, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Eingeschossiges Wohnhaus mit Anbauten (Windfang) und Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 119/08 Dienstag, 17. November 2009, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Gräfendorf Blatt 325 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Flur 1, Flurstück 197/4, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Wasserfläche, Hauptstraße 49, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebauung mit Wohnhaus und Neben- und Garagengebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes des nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechts die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 136/07 Amtsgericht Cottbus Dienstag, 15. September 2009, 14:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Willmersdorf Blatt 590 eingetragene

12 1352 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 lfd. Nr. 2, Gemarkung Willmersdorf, Flur 1, Flurstück 251, Gebäude- und Freifläche, Mauster Straße 11, Größe: m 2 Laut Gutachten vom handelt es sich um ein vermietetes Geschäftsgrundstück (Hotel, 22 Zimmer, 90 Restaurantplätze). Es ist bebaut mit einem 2-geschossigen Geschäftshaus aus ausgebautem Dachgeschoss und Geschäftswohnung (Bj. 1996, Bauschäden erkennbar, erheblicher Reparaturstau, 771 m 2 Nutzfläche) eingetragen worden. auf ,00 EUR für das Grundstück ,00 EUR für Zubehör. AZ: 59 K 73/08 Mittwoch, 16. September 2009, 10:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 317, das im Grundbuch von Fehrow Blatt 465 eingetragene lfd. Nr. 2, Gemarkung Fehrow, Flur 2, Flurstück 220, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Alte Frankfurter Straße 8, Größe: m 2 Das Grundstück ist laut Gutachten vom bebaut mit einem 1-geschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienwohnhaus (Bj. ca. 2004, ca. 137 m 2 Wohnfläche, Außenterrasse) eingetragen worden. auf ,00 EUR. In einem früheren Termin ist der Zuschlag gemäß 85 a Absatz 1 ZVG versagt worden. Geschäfts-Nr.: 59 K 243/07 Dienstag, 22. September 2009, 14:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Wohnungs-Grundbuch von Altstadt Blatt 2251 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, 36,08/1.000 (sechsunddreißig 08/100 Tausendstel) Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Altstadt, Flur 18, Flurstück 118, Gebäude- und Freifläche, Schillerstr. 5, 6, 7, Größe: m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. Obergeschoss nebst Kellerabteil sowie Sondernutzungsrecht am PKW-Stellplatz, alles Nr. 20 des Aufteilungsplanes, für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Grundbuch von Altstadt Blätter 2232 bis 2259), der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt, Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch Verwalter erforderlich, Ausnahmen: Erstveräußerung, Veräußerung an Ehegatten, Verwandte gerader Linie, Veräußerung im Wege der oder des Konkurses/Gesamtvollstreckung, im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Bewilligung vom , , und (UR 749/1996, 1761/1996, 57/1997 und 161/ Notarin Pfeifer in Cottbus) Bezug genommen; eingetragen am Das vermietete Wohnungseigentum im 2. Obergeschoss in der Schillerstraße 7 (3-Raum-Maisonette-Wohnung mit Küche, Bad, 3 Balkons, ca. 71 m 2 ) befindet sich laut Gutachten vom in einem dreigeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Mittelhaus, Bj. 1996, insgesamt 26 Wohneinheiten) eingetragen worden. auf ,00 EUR. AZ: 59 K 231/08 Dienstag, 22. September 2009, 15:30 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Wohnungs-Grundbuch von Altstadt Blatt 1781 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, 78,59/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Altstadt, Flur 20, Flurstück 154, Gebäude- und Freifläche, Wernerstraße 49, Größe: 493 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der Einheit Nr. 2 des Aufteilungsplanes (Erdgeschoss) und Kellerraum Nr. 2 des Aufteilungsplans. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 1780 bis Blatt 1789). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Sondernutzungsregelungen sind vereinbart. Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom (UR-Nr.: 2039/94, Notarin Pfeifer in Cottbus) Bezug genommen. Eingetragen am Laut Gutachten vom befindet sich die vermietete 2-Raum-Wohnung mit Küche, Bad, Abstellraum (53 m 2 ) im Erd

13 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli geschoss eines ein- bis viergeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss mit Praxisnutzung im Kellergeschoss (Bj. 1995, insgesamt 10 Wohneinheiten. Der Wohnungseinheit ist kein Kfz-Stellplatz zugeordnet eingetragen worden. auf ,00 EUR. AZ: 59 K 223/08 Amtsgericht Frankfurt (Oder) Montag, 21. September 2009, 9:00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Grundbuch von Frankfurt (Oder) Blatt 1273 eingetragene Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 5, Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur 21, Flurstück 56, Gebäude- und Freifläche, Grüner Weg 28, 29, Sophienstr. 14, Größe: 673 m 2 4/zu 5, Grunddienstbarkeit (Sicherung von Stellplätzen) an dem Grundstück Flur 21, Flurstück 52, Wohnung- und Teileigentumsgrundbuchblätter bis 14542, Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1, dort eingetragen in Abt. II Nr eingetragen worden. Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen: a) Martin Jellinghaus b) Bauunternehmen Ostwald GmbH & Co.KG - als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Namen GbR Grüner Weg/Sophienstraße -. auf: ,00 EUR. Postanschrift: Frankfurt (Oder), Sophienstraße 14, Grüner Weg 28, 29. Bebauung: Wohn- und Geschäftshaus (sozialer Wohnungsbau) mit zwei Gewerbeeinheiten, vierundzwanzig Wohnungen und neunzehn Tiefgaragenstellplätzen, - Ohne Endabnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde -. Geschäfts-Nr.: 3 K 68/2008 Montag, 21. September 2009, 13:00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, a) das im Grundbuch von Grünheide Blatt 2534 eingetragene lfd. Nr. 1, Gemarkung Grünheide, Flur 3, Flurstück 397, Gebäude- und Freifläche, Waldpromenade 52, Größe 899 qm b) das im Wohnungsgrundbuch von Grünheide Blatt 2214 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis (auszugsweise): lfd. Nr. 1, 127,55/1000stel Miteigentumsanteil Gemarkung Grünheide, Flur 1, Flurstück 387, Größe: 124 qm und Flur 1, Flurstück 391, Größe 894 qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Haus P, Obergeschoss links Nr. 4 des Aufteilungsplanes; mit Kellerraum Nr. 4 des Aufteilungsplanes. Es besteht ein Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Stellplatz Nr. 49 des Aufteilungsplanes. Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten Grundbücher am eingetragen worden. Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen: Ralf Silldorf. auf: a) Grünheide Blatt 2534, ,00 EUR, b) Wohnungsgrundbuch Grünheide Blatt ,00 EUR. Postanschrift: a) Grünheide, Waldpromenade 52 b) Grünheide, Hangelsberger Weg 25. Bebauung: a) Einfamilienhaus b) Eigentumswohnung (ca. 79,70 qm) bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, Kammer, Flur, Balkon, Kellerraum. Geschäfts-Nr.: 3 K 393/07 führend Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Mittwoch, 23. September 2009, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, die im Grundbuch von Müllrose Blatt 722 auf den Namen des Heinz Lehmann eingetragenen Grundstücke lfd. Nr. 1-6 Der jeweilige Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5 ZVG wie folgt festgesetzt: Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis Verkehrswert in EUR - lfd. Nr. 1, Flur 7, Flurstück 34, Größe: qm 1.600,00 EUR - lfd. Nr. 2, Flur 7, Flurstück 35, Größe: qm 1.600,00 EUR - lfd. Nr. 3, Flur 7, Flurstück 127, Größe: qm 1.450,00 EUR - lfd. Nr. 4, Flur 11, Flurstück 2, Größe: qm 1.800,00 EUR - lfd. Nr. 5, Flur 11, Flurstück 167, Größe: qm 2.600,00 EUR - lfd. Nr. 6, Flur 17, Flurstück 30, Größe: qm ,00 EUR

14 1354 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 22. Juli 2009 Postanschrift und Bebauung betreffend Grundstück lfd. Nr. 6, Flur 17, Flurstück 30: Neubrücker Str. 45, Müllrose OT Biegenbrück, Wohnhaus und Garage, - weitere wirtschaftlich nicht mehr nutzbare Gebäude (früher gewerblich genutzt). Die Grundstücke lfd. Nr. 1-5 sind unbebaut. Sie werden landwirtschaftlich genutzt und sind verpachtet. Geschäfts-Nr.: 3 K 42/2008 Mittwoch, 23. September 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Grundbuch von Groß Lindow Blatt 1041 auf den Namen des Jörn Fritz, eingetragene lfd. Nr. 1, Flur 6, Flurstück 20, Größe: qm eingetragen worden. auf: 6.800,00 EUR. Lage: Gemeinde Groß Lindow, nordöstlich des Ortsteils Schlaubehammer in einem großen zusammenhängenden Waldgebiet. Bebauung: - keine -; Forstwirtschaftsfläche mit vorrangigem Kiefernbestand. Geschäfts-Nr.: 3 K 131/2008 Donnerstag, 24. September 2009, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, das im Grundbuch von Spreenhagen Blatt 1052 eingetragene lfd. Nr. 3, Flur 2, Flurstück 406 und 408, Größe: qm und 348 qm eingetragen worden. auf: ,00 EUR (je Anteil: ,00 EUR). Postanschrift: Alt Hartmannsdorfer Straße 12 a, Spreenhagen. Bebauung: Einfamilien-Wohnhaus. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 3 K 184/2007 Mittwoch, 7. Oktober 2009, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, a) das im Wohnungsgrundbuch von Schöneiche Blatt 5470 auf die Namen der a) Dr. Wolfgang Bab b) Margarete Bab geb. Lorenz - zu je 1/2 Anteil - eingetragene Wohnungseigentum, lfd. Nr. 1, 48,5/1000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück Schöneiche, Flur 9, Flurstück 1036, Größe in qm: 1.986, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Haus 3 im 1. Obergeschoss gelegenen Wohnung mit Abstellraum im Aufteilungsplan jeweils bezeichnet mit Nr. 25 b) das im Teileigentumsgrundbuch von Schöneiche Blatt 5478 auf die Namen der a) Dr. Wolfgang Bab b) Margarete Bab geb. Lorenz - zu je 1/8 Anteil - eingetragene Eigentum, lfd. Nr. 1, 3,6/1000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück Schöneiche, Flur 9, Flurstück 1036, Größe in qm: 1.986, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Haus 3 im Vierfachparker gelegenen Garage im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 59 o/u und 60 o/u Der Versteigerungsvermerk ist jeweils in das genannte Grundbuch am eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5 ZVG wie folgt festgesetzt: a) das im Wohnungsgrundbuch von Schöneiche Blatt 5470 b) das im Teileigentumsgrundbuch von Schöneiche Blatt ,00 EUR ,00 EUR. Im Termin am wurde der Zuschlag wegen Nichterreichung der 5/10-Grenze gemäß 85 a ZVG versagt. Postanschrift: Diestelweg 3, Schöneiche. Geschäfts-Nr.: 3 K 81/2007 Mittwoch, 7. Oktober 2009, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Teileigentumsgrundbuch von Schöneiche (B) Blatt 4997 auf den Namen des Werner Berges eingetragene Eigentum, lfd. Nr. 1, 32,494/1000stel Mieteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Schöneiche, Flur 4, Flurstück 467, Größe: m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Erdgeschoss gelegenen Ladenlokal im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. I eingetragen worden. auf: ,00 EUR.

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS / 095 K011/14 a er AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, den 03. November 2015 um 9:30 Uhr, im Amtsgericht Königstein im Taunus, Gebäude

Mehr

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1165 Amtsblatt für Brandenburg 23. Jahrgang Potsdam, den 22.August 2012 Nummer 33 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Staatskanzlei Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland............................................

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 753 Amtsblatt für Brandenburg 27. Jahrgang Potsdam, den 6. Juli 2016 Nummer 27 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Anpassung

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 697 Amtsblatt für Brandenburg 21. Jahrgang Potsdam, den 28.April 2010 Nummer 16 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Öffentliche Zulassung

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 869 Amtsblatt für Brandenburg 23. Jahrgang Potsdam, den 13. Juni 2012 Nummer 23 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium des Innern Errichtung der Graupapageien-Stiftung.................................................

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1005 Amtsblatt für Brandenburg 23. Jahrgang Potsdam, den 18. Juli 2012 Nummer 28 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Einführung technischer

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1221 Amtsblatt für Brandenburg 23. Jahrgang Potsdam, den 5. September 2012 Nummer 35 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Umwelt, Öffentliches Auslegungsverfahren zum geplanten

Mehr

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben)

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben) Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, 04.05.2016 Geschäfts-Nr. Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/15 16816 Neuruppin Tel. (03391) 39 50 (Bitte bei allen Schreiben angeben) Zwangsversteigerung

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 561 Amtsblatt für Brandenburg 22. Jahrgang Potsdam, den 6.April 2011 Nummer 13 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium des Innern Genehmigung der Zwölften Änderung der Satzung der

Mehr

AUSGABE 1 VOM EMLAK AG - IHR IMMOBILIENBERATER KAISERSTR D KÖLN TELEFON: /

AUSGABE 1 VOM EMLAK AG - IHR IMMOBILIENBERATER KAISERSTR D KÖLN TELEFON: / AUSGABE 1 VOM 23.07.2013 EMLAK AG - IHR IMMOBILIENBERATER KAISERSTR. 51 - D-51145 KÖLN TELEFON: 02203 / 90 98 50 E-MAIL: ANFRAGE@EMLAK-AG.DE 1 INHALTSVERZEICHNIS BOCHUM...2 EIGENTUMSWOHNUNG MIT 46 QM...2

Mehr

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06 A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den 18.08.2008 Nummer 06 Impressum Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil: Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1599 Amtsblatt für Brandenburg 21. Jahrgang Potsdam, den 29. September 2010 Nummer 38 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Feststellung

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1567 Amtsblatt für Brandenburg 21. Jahrgang Potsdam, den 22. September 2010 Nummer 37 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Öffentliches

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1125 Amtsblatt für Brandenburg 25. Jahrgang Potsdam, den 10. September 2014 Nummer 37 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Landesregierung Änderung der E-Government- und IT-Organisationsrichtlinie...............................

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 2397 Amtsblatt für Brandenburg 18. Jahrgang Potsdam, den 28. November 2007 Nummer 47 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Nr. 08 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz

Mehr

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages 40 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13 I n h a l t Sitzung des Kreisausschusses Sitzung des Kreistages Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 409 Amtsblatt für Brandenburg 21. Jahrgang Potsdam, den 10. März 2010 Nummer 9 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium der Justiz Bekanntmachung der Stelle für den Erwerb von Ausdrucken

Mehr

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich Kreisverwaltung Düren Bismarkstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-14-17/13-We Düren, den 07.01.2015 Gemäß

Mehr

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE ANGABEN. 1. Kurzbeschreibung des Bewertungsobjekts (BO) 1

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE ANGABEN. 1. Kurzbeschreibung des Bewertungsobjekts (BO) 1 Stoschstraße 4 in 24143 Kiel Blatt 3 I. ABSCHNITT ALLGEMEINE ANGABEN 1. Kurzbeschreibung des Bewertungsobjekts (BO) 1 Gegenstand des nachfolgenden Verkehrswertgutachtens ist das mit einem Mehrfamilienwohnhaus

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

für den Landkreis Teltow-Fläming 19. Jahrgang Luckenwalde, 20. Januar 2011 Nr. 2

für den Landkreis Teltow-Fläming 19. Jahrgang Luckenwalde, 20. Januar 2011 Nr. 2 für den Landkreis Teltow-Fläming 19. Jahrgang Luckenwalde, 20. Januar 2011 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachungen des Landkreises Beschlüsse der 2. außerordentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises

Mehr

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 17. Jahrgang 11. Jan. 2007 Nr. 1/2007 Inhalt Seite Veröffentlichung zur Auslegung des 2. Entwurfes des 1 Regionalplanes der Planungsregion Halle Ankündigung einer Einziehung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1543 Amtsblatt für Brandenburg 19. Jahrgang Potsdam, den 2. Juli 2008 Nummer 26 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Anpassung von Erstattungspauschalen..................................................

Mehr

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster H 1296 Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 17. Juli 2009 Nummer 29 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B: Verordnungen, Verfügungen und 529 Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1 Amtsblatt für Brandenburg 25. Jahrgang Potsdam, den 8. Januar 2014 Nummer 1 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Zulassung von Verzeichnissen

Mehr

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 9 vom 28.02.2014 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukunft. j** l&a /&SJ&* Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum

Mehr

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 70. Jahrgang 11. September 2013 Nr. 41 / S. 1 Inhaltsübersicht: 103/2013 Öffentliche Bekanntmachung des AV.E Eigenbetriebs über den Jahresabschluss

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 761 Amtsblatt für Brandenburg 26. Jahrgang Potsdam, den 2. September 2015 Nummer 34 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Staatskanzlei Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland.... 763 Ministerium

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 21. Jahrgang Potsdam, den 20. Dezember 2010 Nummer 42 Gesetz zur Polizeistrukturreform Polizei 2020 des Landes Brandenburg (Polizeistrukturreformgesetz

Mehr

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 361 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 197. Jahrgang Düsseldorf, den 17. September 2015 Nummer 38 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 261 Antrag der

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 33 Amtsblatt für Brandenburg 26. Jahrgang Potsdam, den 21. Januar 2015 Nummer 2 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Öffentliches

Mehr

Grundstücksmarktbericht 2013

Grundstücksmarktbericht 2013 Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland Grundstücksmarktbericht 2013 Landkreis Havelland Impressum Herausgeber: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland

Mehr

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 12 Mittwoch, 01.07.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage;

Mehr

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom ) Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen

Mehr

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom 20.12.1991 1 1 Anschlußbeitrag (1) Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Satzung zur Kostenerstattung für den

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Tirschenreuth, den 26.10.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Amtliches Bekanntmachungsblatt der kostenloses Exemplar Nr. 01-16. Jahrgang 21. Januar 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der, Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 Inhalt: è Bekanntmachung

Mehr

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 28 vom 28.06.2013 Seite 1245 ff. (berichtigte

Mehr

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten bzw. Sondereigentum an Garagen, Sammelgaragen und Wageneinstellplätzen zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht

Mehr

Nutzwertgutachten. für. Frau. Barbara Graninger. und. Herrn. Thomas Fellinger. Zweifamilienwohnhaus. Pötschingerstraße 686.

Nutzwertgutachten. für. Frau. Barbara Graninger. und. Herrn. Thomas Fellinger. Zweifamilienwohnhaus. Pötschingerstraße 686. Nutzwertgutachten für Frau Barbara Graninger und Herrn Thomas Fellinger Im Sinne des 9 Abs. 1 WEG 2002 id.g.f. der Wohnrechtsnovelle 2006, BGl. 70/2002 vom 1.7.2002 i.d.g.f. BGBl. 124/2006 betreffend der

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 24. Februar 2016 Nr. 7 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 30/2016 Öffentliche Bekanntmachung der Sparkasse Paderborn-Detmold

Mehr

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster. Herausgeber: Bezirksregierung Münster. Münster, den 02. November 2007 H 1296.

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster. Herausgeber: Bezirksregierung Münster. Münster, den 02. November 2007 H 1296. Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster H 1296 Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 02. November 2007 Nummer 44 INHALTSVERZEICHNIS B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Leitfaden Zwangsversteigerung

Leitfaden Zwangsversteigerung Leitfaden Zwangsversteigerung Die nachstehenden Erläuterungen sollen Ihnen einen ersten Überblick über das sehr komplexe Zwangsversteigerungsverfahren geben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenausbaumaßnahme (1995) des Friedhofsweges / Dorfstraße in Frankfurt (Oder) / OT Hohenwalde Aufgr 5 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22.

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 192 - Nr. 26 Dingolfing, 22. Oktober 2014 Erlaubnis zum Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012 A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 12. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.05.2005 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 777 Amtsblatt für Brandenburg 26. Jahrgang Potsdam, den 9. September 2015 Nummer 35 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Richtlinie

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Berliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003

Berliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003 Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003 Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in Berlin haben. (1)

Mehr

Schwanenwall 11, Dortmund Postfach , Dortmund

Schwanenwall 11, Dortmund Postfach , Dortmund Beschreibung des Beleihungsobjektes Vor- und Zuname/n des/der Kreditnehmer/s Objektanschrift (Straße, Hausnr. PLZ, Ort) Grundbuchdaten Name des Amtsgerichtes: Grundbuchort Bandnummer Blattnummer/n Eigentümer/Erbbauberechtigter

Mehr

7.0. Vorbemerkungen Bautätigkeit Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau 2002 bis

7.0. Vorbemerkungen Bautätigkeit Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau 2002 bis Bauen und Wohnen 7. Bauen und Wohnen 7.0. Vorbemerkungen... 152 7. Bauen und Wohnen... 150 7.1. Bautätigkeit... 153 7.1.1. Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau 2002 bis 2011

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Exposé. Mehrfamilienhaus in Rückersdorf Idyllische Einzellage am Naherholungsgebiet. Objekt-Nr. OM Mehrfamilienhaus. Verkauf: 320.

Exposé. Mehrfamilienhaus in Rückersdorf Idyllische Einzellage am Naherholungsgebiet. Objekt-Nr. OM Mehrfamilienhaus. Verkauf: 320. Exposé Mehrfamilienhaus in Rückersdorf Idyllische Einzellage am Naherholungsgebiet Objekt-Nr. OM-97713 Mehrfamilienhaus Verkauf: 320.000 Ansprechpartner: Gabriele Lorenz Lindenaer Straße 7 03238 Rückersdorf

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1273 Amtsblatt für Brandenburg 23. Jahrgang Potsdam, den 19. September 2012 Nummer 37 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Einführung technischer

Mehr

Die EFRE-Förderung zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg

Die EFRE-Förderung zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg Die EFRE-Förderung zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg 1. EFRE 2007 2011 (2013) 2. Förderrichtlinie und Grundsätze/ Wer wird gefördert? 3. Welche Mittel stehen zur Verfügung? 4. Förderverfahren

Mehr

Wasserversorgungseinrichtung 81/ Erg. Lief. 3/96 HdO

Wasserversorgungseinrichtung 81/ Erg. Lief. 3/96 HdO Wasserversorgungseinrichtung 81/01 57. Erg. Lief. 3/96 HdO Satzung der Stadt Neuss über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Neuss und die Benutzung dieser Einrichtung

Mehr

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-)

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-) Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-) Aufgrund der 5, 29 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7.

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

AMTSBLATT. für den Kreis Borken. Bekanntmachung der Tagesordung der Sitzung des Kreistages am Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken

AMTSBLATT. für den Kreis Borken. Bekanntmachung der Tagesordung der Sitzung des Kreistages am Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken AMTSBLATT für den Herausgeber: des Kreises Borken Jahrgang: 41 Ausgabe: 03/2015 Datum: 17.02.2015 Datum Inhalt Seite 17.02.2015 Bekanntmachung der Tagesordung der Sitzung des Kreistages am 1-2 26.02.2015

Mehr

Oberer Gutachterausschuss des Landes Brandenburg Übersicht zu Veröffentlichungen erforderliche Daten

Oberer Gutachterausschuss des Landes Brandenburg Übersicht zu Veröffentlichungen erforderliche Daten Mitteilung Oberer Gutachterausschuss des Landes Brandenburg: 30.06.2015 - Übersicht über die Veröffentlichungen der regionalen Gutachterausschüsse über die erforderlichen Daten für die Wertermittlung:

Mehr

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Ansicht über den Stienitzsee Richtung Hennickendorf Bebauungsfläche Berliner Str.9, Gemarkung

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 1313 Amtsblatt für Brandenburg 26. Jahrgang Potsdam, den 16. Dezember 2015 Nummer 50 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Wirtschaft und Energie Aufhebung eines Erlasses....

Mehr

Eigentumswohnung in Zierow, Eulenseekoppel 12

Eigentumswohnung in Zierow, Eulenseekoppel 12 COMPASS Immobilien- und Anlageberatungsgesellschaft mbh Lübsche Straße 85 23966 Wismar Telefon: 03841-26010 Telefax: 03841-26018 Email: kontakt@compass-immobilien.de www.compass-immobilien.de Eigentumswohnung

Mehr

Bauvorhaben Bussardstraße 1, Weilheim i. Obb. Neubau von 11 Wohnungen mit Keller und Tiefgarage

Bauvorhaben Bussardstraße 1, Weilheim i. Obb. Neubau von 11 Wohnungen mit Keller und Tiefgarage Erdgeschoss / Wohnung 01 4-Zimmer - Gartenwohnung WC 1,65 m² Abstellraum 2,22 m² Wohnen / Essen 25,38 m² Küche 6,85 m² Bad 7,11 m² Kind 1 11,87 m² Eltern 11,93 m² Kind 2 10,61 m² Diele 14,10 m² Terrasse

Mehr

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814 4 Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt Grundbuch von Anlage S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 884 Bestandsverzeichnis Laufende Bisherige Bezeichnung Grundstücke und mit dem Eigentum verbundenen Rechte Größe Nummer

Mehr

Allgemeines. (2) Ein Rechtsanspruch auf den Betrieb und die Erweiterung der Wasserversorgung besteht nicht. Grundstücksbegriff, Grundstückseigentümer

Allgemeines. (2) Ein Rechtsanspruch auf den Betrieb und die Erweiterung der Wasserversorgung besteht nicht. Grundstücksbegriff, Grundstückseigentümer Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Horstmar vom 21.12.2011 Aufgrund der 7, 8 und 9

Mehr

Waltroper Bekanntmachungen

Waltroper Bekanntmachungen Waltroper Bekanntmachungen - Das Amtsblatt der Stadt Waltrop - 41. Jahrgang / lfd. Nummer 7 vom 25.03.2010 I N H A L T 1. Bekanntmachung gem. 980 BGB über die Versteigerung von Fundsachen 2. Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - Gemeindeordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober

Mehr

Ihre neue Wohnung bei Hauptbahnhof oder Amtsgericht in Düsseldorf- Oberbilk?

Ihre neue Wohnung bei Hauptbahnhof oder Amtsgericht in Düsseldorf- Oberbilk? Ihre neue Wohnung bei Hauptbahnhof oder Amtsgericht in Düsseldorf- Oberbilk? Inhaltsverzeichnis Eckdaten -------------------------------------------------- 2 Fakten für Investoren 2 Beschreibung Objekt

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung Vorhaben der NWind GmbH, Haltenhoffstraße 50 A, 30167 Hannover hier: Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) in 61200 Wölfersheim,

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege 8. Behinderung 8.1 Schwerbehinderte 8.1.a Schwerbehinderte nach Altersgruppen im Land Brandenburg 8.1.b Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung im Land Brandenburg 8.1.c Schwerbehinderte je 1. Einwohner

Mehr

Landkreis Oberhavel FD Liegenschaftsverwaltung

Landkreis Oberhavel FD Liegenschaftsverwaltung Landkreis Oberhavel FD Liegenschaftsverwaltung Grundstück Nicolaistraße 36 / 38 Calandrellistraße 36 a 12247 Berlin Eigentümergemeinschaft Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree 05.03.07

Mehr

Gepflegtes Dreifamilienhaus im Zentrum von Eitorf!

Gepflegtes Dreifamilienhaus im Zentrum von Eitorf! Gepflegtes Dreifamilienhaus im Zentrum von Eitorf! Ihr Ansprechpartner Immobilien Wypior Mendener Str. 45a 58636 Iserlohn Herr Christian Wypior 02371 830261 02371 8319066 www.immobilien-wypior.de Aussenansicht

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg 2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 6 und 7 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Wohn- und Nutzflächenberechnung gem. WoFIV zum Nachtrag, Stand 04.05.15 nach CAD zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, einer Carportanlage für 6 PKW-Stellplätze Bauherr: Megens Projektbau

Mehr