Amtsblatt für Brandenburg
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- Christa Oswalda Koch
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1 1059 Amtsblatt für Brandenburg 21. Jahrgang Potsdam, den 14. Juli 2010 Nummer 27 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Staatskanzlei Telemedienkonzepte des Deutschlandradios Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Genehmigung für die Befreiung von der Anwendung landesrechtlicher Standards Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Öffentliches Auslegungsverfahren zum geplanten Naturschutzgebiet Netzowsee-Metzelthiner Feldmark Öffentliches Auslegungsverfahren zum geplanten Naturschutzgebiet Dolgenseen-Ragollinsee Landesumweltamt Brandenburg Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Renaturierung der Moorwiese bei Drachhausen Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Jacobsdorf, OT Sieversdorf Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Uckerland, OT Jagow Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Biogasanlage in Bad Freienwalde Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Uebigau-Wahrenbrück, OT Bönitz Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage in Schönewalde, OT Hartmannsdorf Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit zugehörigem Blockheizkraftwerk am Standort Putlitz, Karstädter Chaussee
2 1060 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli 2010 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Registersachen SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises NICHTAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gläubigeraufrufe
3 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Telemedienkonzepte des Deutschlandradios Bekanntmachung der Staatskanzlei Vom 18. Juni 2010 Die Staatskanzlei Brandenburg weist daraufhin, dass die beiden Telemedienkonzepte des Deutschlandradios jeweils am 10. Februar 2010 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht wurden: Deutschlandradio-Telemedienkonzept DRadio Wissen und veränderter Bestand nach 11 f RStV im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl.) Nummer 6/2010 auf den Seiten 160 ff. Deutschlandradio-Telemedienkonzept Bestand nach Artikel 7 Absatz 1 des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages, Niedersächsisches Ministerialblatt (Nds. MBl.) Nummer 6/2010 auf den Seiten 168 ff. Genehmigung für die Befreiung von der Anwendung landesrechtlicher Standards Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Vom 1. Juli 2010 Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern der Stadt Prenzlau die Genehmigung zur Abweichung von landesrechtlichen Standards gemäß 2 Absatz 3 in Verbindung mit 6 Absatz 2 des Standarderprobungsgesetzes vom 12. Juli 2007 mit Wirkung vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Juli 2011 verlängert. Die Stadt Prenzlau ist - abweichend von 106 Absatz 4 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) zuständig für Entscheidungen über den Besuch einer anderen als der in der Schulbezirkssatzung der Stadt Prenzlau festgelegten zuständigen Grundschule. Die Entscheidungen des Schulträgers haben die in 106 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 BbgSchulG aufgeführten Gründe zu berücksichtigen und erfolgen im Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt Eberswalde. Im Auftrag Ulrich Benstz Öffentliches Auslegungsverfahren zum geplanten Naturschutzgebiet Netzowsee-Metzelthiner Feldmark Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 21. Juni 2010 Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg beabsichtigt, das Gebiet Netzowsee- Metzelthiner Feldmark in einem förmlichen Verfahren gemäß 28 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) in Verbindung mit den 22, 23 und 32 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) und 19 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes durch den Erlass einer Rechtsverordnung als Naturschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Naturschutzgebiet liegt im Landkreis Uckermark. Von der geplanten Unterschutzstellung werden die folgenden Flächen ganz oder teilweise betroffen: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Templin Densow 2, 3; Templin Gandenitz 1 bis 5; Templin Klosterwalde 4; Templin Metzelthin 2, 3, 5, 7 bis 9; Templin Templin 1, 6 bis 10, 16, 20; Templin Netzow 1 bis 4. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden Karten werden im Zeitraum vom 2. August 2010 bis einschließlich 10. September 2010 bei den folgenden Behörden während der üblichen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt: Landkreis Uckermark Stadt Templin untere Naturschutzbehörde Bauamt Karl-Marx-Str. 1 Prenzlauer Allee Prenzlau Templin Während der Auslegungsfrist können nach 28 Absatz 2 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von jedem Betroffenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift bei den obigen Auslegungsstellen oder dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Raum 162, Albert Einstein-Str , Potsdam, vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen,
4 1062 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli 2010 den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten. Vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an sind nach 28 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit 22 Absatz 3 Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum Inkrafttreten der Verordnung, jedoch längstens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern (Veränderungssperre). Die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung und rechtmäßige Ausübung der Jagd bleibt gemäß 28 Absatz 2 Satz 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von der Veränderungssperre unberührt. Diese Bekanntmachung und im Auslegungszeitraum der Entwurf der Verordnung zum Naturschutzgebiet Netzowsee-Metzelthiner Feldmark können auch wie folgt im Internet eingesehen werden: nsgnetzow.pdf Öffentliches Auslegungsverfahren zum geplanten Naturschutzgebiet Dolgenseen-Ragollinsee Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 21. Juni 2010 Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg beabsichtigt, das Gebiet Dolgenseen- Ragollinsee in einem förmlichen Verfahren gemäß 28 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) in Verbindung mit den 22, 23 und 32 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) und 19 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes durch den Erlass einer Rechtsverordnung als Naturschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Naturschutzgebiet liegt im Landkreis Uckermark. Von der geplanten Unterschutzstellung werden die folgenden Flächen ganz oder teilweise betroffen: Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden Karten werden im Zeitraum vom 2. August 2010 bis einschließlich 10. September 2010 bei den folgenden Behörden während der üblichen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt: Landkreis Uckermark Stadt Templin untere Naturschutzbehörde Bauamt Karl-Marx-Str. 1 Prenzlauer Allee Prenzlau Templin Während der Auslegungsfrist können nach 28 Absatz 2 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von jedem Betroffenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift bei den obigen Auslegungsstellen oder dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Raum 162, Albert Einstein-Str , Potsdam, vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten. Vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an sind nach 28 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit 22 Absatz 3 Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum Inkrafttreten der Verordnung, jedoch längstens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern (Veränderungssperre). Die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung und rechtmäßige Ausübung der Jagd bleibt gemäß 28 Absatz 2 Satz 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von der Veränderungssperre unberührt. Diese Bekanntmachung und im Auslegungszeitraum der Entwurf der Verordnung zum Naturschutzgebiet Dolgenseen-Ragollinsee können auch wie folgt im Internet eingesehen werden: nsgdolg-rag.pdf Gemeinde: Gemarkung: Flur: Templin Herzfelde 2; Templin Klosterwalde 4, 5; Templin Petznick 1, 3, 4; Templin Templin 21.
5 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Renaturierung der Moorwiese bei Drachhausen Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 13. Juli 2010 Der Wasser- und Bodenverband Neiße-Malxe-Tranitz, Am Großen Spreewehr 8 in Cottbus plant die Renaturierung der Moorwiese bei Drachhausen (Landkreis Spree-Neiße). Gemäß Anlage 1 Nummer Spalte 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das geplante Vorhaben zur Feststellung der Pflicht zur UVP eine standortspezifische Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des 3c Absatz 1 durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Unterlagen vom 26. Mai 2010 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-Schön- Straße 7, Cottbus eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I 2005 S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 262, 270) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Jacobsdorf, OT Sieversdorf Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 13. Juli 2010 Der Landwirtschaftsbetrieb Jörg Geselle, Lichtenberger Weg 10 in Jacobsdorf, OT Sieversdorf beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Jacobsdorf, OT Sieversdorf in der Gemarkung Sieversdorf, Flur 7, Flurstück 11 (Landkreis Oder- Spree) eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 9.1 b) Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 103, Müllroser Chaussee 50, Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Ost Genehmigungsverfahrensstelle
6 1064 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli 2010 Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Uckerland, OT Jagow Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 13. Juli 2010 Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Biogasanlage in Bad Freienwalde Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 13. Juli 2010 Die Firma H. & J. Menke GbR, Kutzerow 62 a in Uckerland, OT Jagow beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Uckerland, OT Jagow in der Gemarkung Kutzerow, Flur 2, Flurstücke 112 und 187 (Landkreis Uckermark) eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.4 b) aa) Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 103, Müllroser Chaussee 50, Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) Die Firma Agrarenergie Bad Freienwalde GmbH & Co. KG, Regenbogenallee 8 in Bad Freienwalde beantragt die Genehmigung nach 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Bad Freienwalde in der Gemarkung Bad Freienwalde, Flur 6, Flurstücke 224 und 433 (Landkreis Märkisch-Oderland) eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.4 b) aa) Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 103, Müllroser Chaussee 50, Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Ost Genehmigungsverfahrensstelle Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Ost Genehmigungsverfahrensstelle
7 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Uebigau-Wahrenbrück, OT Bönitz Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 13. Juli 2010 Die Firma e.n.o. energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7 in Ostseebad Rerik wurde die Neugenehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in Uebigau-Wahrenbrück, OT Bönitz, Gemarkung Bönitz, Flur 4, Flurstücke 383 und 392 zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs e.n.o. 82-2,0 MW mit einem Rotordurchmesser von 82,4 m, einer Nabenhöhe von 103,7 m und einer Leistung je Anlage von 2,0 MW el. Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Auslegung Die Genehmigung liegt mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen in der Zeit vom bis im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus, Zimmer 4.27, in der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück, Verwaltungsgebäude 1. Raum rechts, Markt 11 in Uebigau und in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda, Amt III Stadtplanung Zimmer 25, Markt 1 in Bad Liebenwerda zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Postfach , Cottbus schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die oben genannte Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage in Schönewalde, OT Hartmannsdorf Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 13. Juli 2010 Der Firma MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG, Dorfstraße 8 in Moltenow wurde die Änderungsgenehmigung gemäß 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in Hartmannsdorf, Gemarkung Hartmannsdorf, Flur 8, Flurstück 8 eine Windkraftanlage vom Typ ENERCON E-82, Gesamthöhe 149 m, Nabenhöhe 108 m und einem Rotordurchmesser von 82 m zu errichten und zu betreiben. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Auslegung Der Genehmigungsbescheid liegt in der Zeit vom bis zum im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön- Straße 7 in Cottbus, Zimmer 4.27 zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer wird nach Möglichkeit gebeten. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekannt gegeben.
8 1066 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli 2010 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die oben genannte Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist. Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit zugehörigem Blockheizkraftwerk am Standort Putlitz, Karstädter Chaussee 2 Die Firma Biogas Produktion PAL GmbH beantragte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage mit zugehörigem Blockheizkraftwerk auf dem Grundstück der Gemarkung Putlitz, Flur 8, Flurstücke 59/3 und 59/7. Es handelt sich hierbei um eine Anlage der Nummer 1.4 b) aa) Spalte 2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach 3c Absatz 1 Satz 2 UVPG war somit für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer während der Dienstzeiten im Landesumweltamt Brandenburg, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 328, Potsdam/OT Groß Glienicke, eingesehen werden. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung West Genehmigungsverfahrensstelle Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 13. Juli 2010
9 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Für alle nachstehend veröffentlichten ssachen gilt Folgendes: Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Amtsgericht Bad Liebenwerda Donnerstag, 2. September 2010, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Wiederau Blatt 365 eingetragene Grundstück; Bezeichnung lfd. Nr. 3, Flur 4, Flurstück 351, Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Badstr. 2, groß m 2 Flur 4, Flurstück 34/7, Gebäude- und Freifläche Badstr. 2, groß 518 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem Wohnhaus (Bj. ca. 1966) mit Windfang, Wohnhausanbau und Schuppen. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 24/09 Dienstag, 7. September 2010, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Großthiemig Blatt 1026 eingetragene Grundstück; Bezeichnung lfd. Nr. 1, Flur 12, Flurstück 133/42, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem denkmalgeschützten großen Einfamilienhaus, Mittelteil, Stall und Scheune (historisches ehemaliges Wohnstallhaus; Bj. ca. 1847, unsaniert), im Mühlenweg 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 82/08 Dienstag, 7. September 2010, 10:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Doberlug-Kirchhain Blatt 3635 eingetragene Grundstück; Bezeichnung lfd. Nr. 2, Flur 6, Flurstück 176/2, Landwirtschaftsfläche, groß m 2 Flur 6, Flurstück 176/3, Gebäude- und Freifläche, Gartenland, groß 179 m 2 Flur 6, Flurstück 479, Landwirtschaftsfläche Gartenland, Karl-Liebknecht-Str., groß m 2 Flur 6, Flurstück 480, Landwirtschaftsfläche Gartenland, Karl-Liebknecht-Str., groß m 2 Flur 6, Flurstück 560, Verkehrsfläche Straße, Karl Liebknecht-Str., groß 44 m 2 Flur 6, Flurstück 618, Gebäude- und Freifläche Wohnen, Karl-Liebknecht-Str. groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus (Bj. ca. 1920) und Nebengelasse. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf 1,00 EUR sowie evtl. Zubehör: ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 154/08
10 1068 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli 2010 Dienstag, 7. September 2010, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Finsterwalde Blatt 5859 eingetragene Grundstück; Bezeichnung lfd. Nr. 2, Flur 7, Flurstück 583, Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie, Sonnewalder Str. 13, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem gastgewerblich genutzten Gebäudekomplex (zweigeschossiges, unterkellertes, zu Gewerbe- und Wohnzwecken genutztes Gebäude, Bj. ca. 1889, Modernisierung ca. 1996/97; Nutzfläche ca. 709 m 2, Wohnfläche ca. 99 m 2 ). Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 71/07 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 9. September 2010, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, die im Grundbuch von Gröden Blatt 566 eingetragenen Grundstücke; Bezeichnung lfd. Nr. 4, Flur 29, Flurstück 18/2, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, groß 19 m 2 lfd. Nr. 8, Flur 29, Flurstück 19, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, groß m 2 Flur 29, Flurstück 103, Landwirtschaftsfläche Gartenland, Lange Wiesen, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bei den Flurstücken 19 und 18/2 handelt es sich um Gewerbe-/ Wohngrundstücke (Gaststätte und Pension sowie Bäckerei - ehemalige Mühle) in der Dorfstraße 84; Flurstück 103 ist ein mit einem Lauben- und Schuppengebäude bebautes Gartengrundstück. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt Flurstück 18/2 200,00 EUR Flurstücke 19 und ,00 EUR Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 142/08 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 9. September 2010, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, die im Grundbuch von Sonnewalde Blatt 882 eingetragenen Grundstücke; Bezeichnung lfd. Nr. 1, Flur 1, Flurstück 66, groß 80 m 2 lfd. Nr. 2, Flur 5, Flurstück 447, Gebäude- und Freifläche Wohnen mit Handel und Dienstleistungen, Schloßstraße 12, groß 764 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Flurstück 447 ist mit einem leer stehenden Wohnhaus mit Nebengebäude (Bj. ca. um 1900) und einer Doppelgarage bebaut. Flurstück 66 ist unbebaut. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt Flurstück ,00 EUR Flurstück 66-3,20 EUR Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 131/08 Dienstag, 14. September 2010, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Herzberg Blatt 2665 eingetragene Grundstück; Bezeichnung lfd. Nr. 12, Flur 18, Flurstück 658, Gebäude- und Freifläche ungenutzt, Leipziger Straße, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: unbebautes Grundstück Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 114/09 Dienstag, 14. September 2010, 10:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Bernsdorf Blatt 21 eingetragene Grundstück; Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 3, Flur 2, Flurstück 70/6, Ackerland, Forsten und Holzungen, Dorfstr. 21, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem ehemaligen Vierseitenhof (Bj. ca. 1920), belegen Kremnitzstraße 21. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am
11 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 113/09 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Dienstag, 14. September 2010, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, die in den Grundbüchern von Doberlug-Kirchhain Blatt 3991 und 4101 eingetragenen Grundstücke; Bezeichnung Blatt 3991: Flur 17, Flurstück 106/2, Gebäude- und Freifläche Bahnhofsallee 1, groß m 2 Blatt 4101: Flur 17, Flurstück 105, Gebäude- und Freifläche Bahnhofsallee, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Effizient gestaltetes Autohaus (Baujahr ca. 1996) mit typischen Nutzungsbereichen, wie Flächen für Verkauf und Ausstellung, Werkstatt, Lager, Büroeinheit und Personal- und Sanitärräume an einer verkehrsreichen, überregionalen Straße. Flurstück 105 wird als Park- und Abstellfläche genutzt. Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten Grundbücher eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt Flurstück 106/ ,00 EUR Flurstück ,00 EUR Geschäfts-Nr.: 15 K 116/09 Dienstag, 14. September 2010, 15:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Wainsdorf Blatt 137 eingetragene Grundstück; Bezeichnung lfd. Nr. 2, Flur 2, Flurstück 115, Verkehrsfläche Gröditzer Straße, groß 19 m 2 lfd. Nr. 2, Flur 2, Flurstück 120, Gebäude- und Freifläche Gröditzer Straße 3, groß 893 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Zweifamilienwohnhaus und Nebengebäude mit Garagenanbau Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,60 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 18/09 Donnerstag, 16. September 2010, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Münchhausen Blatt eingetragene Grundstück; Bezeichnung lfd. Nr. 4, Gemarkung Ossak, Flur 2, Flurstück 412, Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche Ringstr. 17, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem Einfamilienhaus (Bj. ca. 2007; WF ca. 164,5 m 2 ) und Nebengebäude. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 110/09 Dienstag, 21. September 2010, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Elsterwerda Blatt 3130 eingetragene Grundstück; Bezeichnung Flur 4, Flurstück 503, Gebäude- und Freifläche, groß 312 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Wohn- und Geschäftshaus in der Elsterstr. 18 Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 117/08 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen am Dienstag, 21. September 2010, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, die in den Grundbüchern von Finsterwalde Blatt 1021 und 3371 eingetragenen Grundstücke; Bezeichnung Blatt 1021: Flur 20, Flurstück 49, Landwirtschaftsfläche, groß 412 m 2 Blatt 3371: Flur 20, Flurstück 1, Gebäude- und Freifläche, groß 389 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Blatt 3371: Wohnhaus mit Seitenflügel, Veranda und Nebengebäuden, Blatt 1021: Gartengrundstück mit Laube und Schuppen Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten Grundbücher eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt Blatt ,00 EUR Blatt ,00 EUR Geschäfts-Nr.: 15 K 58/09
12 1070 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli 2010 Dienstag, 21. September 2010, 15:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Oelsig Blatt 219 eingetragene Grundstück; Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 3, Flur 1, Flurstück 215, Gebäude- und Freifläche Straße nach Jagsal, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bestandteil einer stillgelegten Gewerbefläche und Altreifenlager Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Absatz 5, 85 a ZVG festgesetzt auf 550,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 15/10 Amtsgericht Cottbus Freitag, 3. September 2010, 10:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, I. Obergeschoss, Saal 211, das im Wohnungsgrundbuch von Glinzig Blatt 448 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung lfd. Nr. 1, 2/5 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Glinzig, Flur 1, Flurstück 319, Gebäude- und Freifläche, Putgolla 6, Größe: qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss Nr. 1 laut Aufteilungsplan. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blätter 448 bis 449). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Hier: Sondernutzungsrecht am Kfz-Stellplatz, bezeichnet mit 1A und 1 B. Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch Verwalter Ausnahme: Veräußerung an Ehegatte; an Verwandte gerader Linie; an Verwandte zweiten Grades der Seitenlinie; Insolvenzverwalter, durch Zwangsvollstreckung; Erstveräußerung. Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird Bezug genommen auf die Bewilligung vom (Ur.-Nr.: 449/04, Notar Rother, Forst); hierher übertragen aus Blatt 30; eingetragen am (Laut vorliegendem Gutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 4 Zimmern im Erdgeschoss eines sanierten Zweifamilienhauses, ca. 142,6 qm Wohnfläche; Bj. des Gebäudes ca. 1938, Sanierungen und Umbauten ca. 1992, 1996) eingetragen worden. Dienstag, 5. Oktober 2010, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, I. Obergeschoss, Saal 211, das im Wohnungs- Grundbuch von Forst (Lausitz) Blatt 8886 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden, Bezeichnung lfd. Nr. 1, 97/1.000 (siebenundneunzig Tausendstel) Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Forst, Flur 16, Flurstück 51, Fruchtstraße 13, Größe: 549 qm verbunden mit dem Sondereigentum an den im 3. Obergeschoss gelegenen, im Aufteilungsplan mit Wohnung Nr. 6 (407 bis 410; Abstellraum 411) gekennzeichneten Wohnräumen nebst dem mit Nr. 005 gekennzeichneten Kellerraum und dem mit Nr. 506 gekennzeichneten Bodenraum. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Grundbuch von Forst Blätter 8881 bis 8887); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhaltes des Sondereigentums auf die Bewilligung vom Bezug genommen; eingetragen am (Laut vorliegendem Gutachten handelt es sich um eine 1-Raum- Wohnung [Wohn-/Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur, Abstellraum], ca. 38,34 qm Wohnfläche im 3. OG eines Mehrfamilienhauses, Bj. ca. 1900, Sanierung ca. 1990/92) eingetragen worden ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag aus den Gründen des 85 a Absatz 1 ZVG versagt worden. Geschäfts-Nr.: 59 K 202/07 Dienstag, 5. Oktober 2010, 14:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Spremberg Blatt 5331 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Spremberg, Flur 24, Flurstück 15/26, Gebäude- und Freifläche, Philipp-Reis-Straße 2, Größe: m 2 Das Grundstück ist laut Gutachten vom bebaut mit einer Produktionshalle mit Büro- und Sozialanbau (Bj. ca. 1996) und Lagerhalle (Bj. ca. 1999, ca Umbau überdachte Lagerfläche zur Lagerhalle). Gesamtnutzfläche: ca. 688 m eingetragen worden ,00 EUR. auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 59 K 220/09 Geschäfts-Nr.: 59 K 231/09
13 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli Mittwoch, 6. Oktober 2010, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Forst (Lausitz) Blatt 8776 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 2, Gemarkung Forst, Flur 13, Flurstück 312, Inselstraße 26, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Größe: qm Flurstück 313, Inselstraße, Verkehrsfläche, Straße, Größe: 37 qm (Laut vorliegendem Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem freistehenden Mehrfamilienhaus, 6 WE, Bj. ca. 1822, 1994 vollständig modernisiert sowie mit einem Zweifamilienhaus, zweiseitig angebaut, Bj. ca. 1930, 1994 vollständig modernisiert, Lage im Sanierungsgebiet Nordost ) eingetragen worden ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag aus den Gründen des 85 a Absatz 1 ZVG versagt worden. Geschäfts-Nr.: 59 K 104/08 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 7. Oktober 2010, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, I. Obergeschoss, Saal 210, die im Grundbuch von Forst (Lausitz) Blatt 8971 eingetragenen 1/2 Anteile an dem Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Forst, Flur 34, Flurstück 256/50, Ahornweg 44, 45, 826 m 2 Laut Gutachten liegt das eigen genutzte Grundstück in einer Kleingartenanlage und ist bebaut mit einem 1-geschossigen teilunterkellerten Einfamilienhaus nebst Anbau (Bj.: ca. 1959; Erw./Mod./San.: ca. 1980/1997/1999 sowie zwei Nebengebäuden, Gewächshaus u. Außenanlagen eingetragen worden ,00 EUR (je 1/2 Anteil mithin: ,00 EUR). Geschäfts-Nr.: 59 K 17/08 Amtsgericht Frankfurt (Oder) Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 26.August 2010, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, betreffend die im Grundbuch von Hasenfelde Blatt 399 eingetragenen 1/2 Miteigentumsanteile an den Grundstücken, Bezeichnung lfd. Nr. 2, Gemarkung Hasenfelde, Flur 2, Flurstück 249, Größe: 282 qm lfd. Nr. 3, Gemarkung Hasenfelde, Flur 2, Flurstück 250, Größe: qm eingetragen worden. lfd. Nr ,00 EUR lfd. Nr ,00 EUR. Postanschrift beider Grundstücke: Hasenwinkel 1, Steinhöfel/OT Hasenfelde. Beschreibung: lfd. Nr. 2 - bebaut mit abrissreifem Nebengebäude lfd. Nr. 3 - bebaut mit abrissreifem Wohngebäude. Geschäftszeichen: 3 K 195/09 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 26.August 2010, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, die im Grundbuch von Fürstenwalde/Spree Blatt eingetragenen Grundstücke, Bezeichnung lfd. Nr. 19, Gemarkung Fürstenwalde, Flur 151, Flurstück 247, Gebäude- und Freifläche, Tränkeweg, Größe: m 2 lfd. Nr. 22/zu 19, Grunddienstbarkeit (Zugangs- und Nutzungsrecht) an den Grundstücken Flur 151, Flurstücke 198/2 und 198/4 sowie Flur 152, Flurstücke 1/1 und 2/1 lfd. Nr. 25, Gemarkung Fürstenwalde, Flur 158, Flurstück 354, Gebäude- und Freifläche, Am Bahndamm, Größe: m eingetragen worden. Grundstück lfd. Nr. 19 (nebst lfd. Nr. 22/zu 19): ,00 EUR Grundstück lfd. Nr. 25: ,00 EUR. Postanschrift: Tränkeweg 2, Fürstenwalde. Beschreibung: Gewerbegrundstück, beide Grundstücke wurden im Zusammenhang bebaut. lfd. Nr. 25: 4-geschossiges Bürogebäude in Plattenbauweise (zugeordnet) lfd. Nr. 19: unbebaut. Geschäftszeichen: 3 K 9/09 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Dienstag, 7. September 2010, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, die eingetragenen Grundstücke
14 1072 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 14. Juli ) Grundbuch von Eisenhüttenstadt Blatt 3148 Bezeichnung lfd. Nr. 23, Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 6, Flurstück 358, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Größe: m 2 2) Grundbuch von Eisenhüttenstadt Blatt 5390 Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 6, Flurstück 445, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Größe: m (Blatt 3148) und am (Blatt 5390) eingetragen worden. a) Flur 6, Flurstück 358: ,00 EUR b) Flur 6, Flurstück 445: ,00 EUR c) Gesamtausgebot Flur 6, Flurstücke 358 und 445: ,00 EUR. Nutzung: unbebaut und brachliegend, teilweise Bauland, teilweise Grünland. Postanschrift: ohne. Im Termin am ist bzgl. des Grundstückes lfd. Nr. 23, Flur 6, Flurstück 358 aus Blatt 3148 und im Termin am bzgl. des Grundstückes lfd. Nr. 1, Flur 6, Flurstück 445 aus Blatt 5390 jeweils der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäftszeichen: 3 K 247/04 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Dienstag, 7. September 2010, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, die im Grundbuch von Schöneiche Blatt 1525 eingetragenen Grundstücke, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Schöneiche, Flur 7, Flurstück 1032, Kölner Str. 8, Größe: m 2 lfd. Nr. 2, Gemarkung Schöneiche, Flur 7, Flurstück 1033, Gebäude- und Freifläche, Kölner Str. 8, Größe: 49 m eingetragen worden. lfd. Nr. 1: ,00 EUR lfd. Nr. 2: 830,00 EUR. Nutzung: lfd. Nr. 1: Einfamilienwohnhaus lfd. Nr. 2: Erschließungsgrundstück für lfd. Nr. 1, unbebaut. Postanschrift: Kölner Str. 8, Schöneiche. Geschäftszeichen: 3 K 296/09 Freitag, 17. September 2010, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Grundbuch von Bad Saarow-Pieskow Blatt 2561 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 5, Flurstück 112, Größe: 177 m 2 zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft eingetragen worden ,00 EUR. Postanschrift: Alte Eichen 1, Bad Saarow. Beschreibung: im Landschaftsschutzgebiet Scharmützelseegebiet, unbebaubar, Seezugang. Geschäfts-Nr.: 3 K 168/09 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Montag, 20. September 2010, 11:00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, die im Grundbuch von Frankfurt (Oder) Blatt 4141 eingetragenen Grundstücke, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur 2, Flurstück 19, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Herbert- Jensch-Straße 41, Größe: qm lfd. Nr. 2, Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur 2, Flurstück 20/1, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Herbert- Jensch-Straße 41, Größe: qm lfd. Nr. 3, Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur 2, Flurstück 21/3, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Herbert- Jensch-Straße 39, Größe: 986 qm lfd. Nr. 4, Frankfurt (Oder), Flur 2, Flurstück 21/4, Gebäudeund Gebäudenebenflächen, Herbert-Jensch-Straße 39, Größe: 604 qm lfd. Nr. 6, Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur 2, Flurstück 22/2, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Herbert- Jensch-Straße 41, Größe: qm lfd. Nr. 7, Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur 2, Flurstück 16/2, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Herbert- Jensch-Straße 41, Größe: qm eingetragen worden. - lfd. Nr. 1: ,00 EUR - lfd. Nr. 2: ,00 EUR - lfd. Nr. 3: ,00 EUR - lfd. Nr. 4: 600,00 EUR - lfd. Nr. 6: ,00 EUR - lfd. Nr. 7: ,00 EUR - Gruppe lfd. Nr. 2, 3 und 4: ,00 EUR.
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