REACH kommt! Was tun?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "REACH kommt! Was tun?"

Transkript

1 REACH kommt! Was tun? Die Vorregistrierung - Warum ist sie so wichtig und was ist zu tun? Vortrag IHK Ostbrandenburg Dr. Steffen Wehrens GfBU-Consult Gesellschaft für Umwelt- und Managementberatung mbh Folie 1

2 Begriffe REACH betrifft: Stoff = chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können; Zubereitung = Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen; Erzeugnis = Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt; Kapitel 2 Artikel 3 der VO (EG)1907/2006 Folie 2

3 Ausnahmen REACH betrifft nicht: Stoffe, von denen weniger als 1 t pro Jahr hergestellt oder importiert wird radioaktive Stoffe im Anwendungsbereich der Richtlinie 96/92/Euratom Stoffe im Transit, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, nicht behandelt oder verarbeitet werden und in Freizonen und Freilagern zur Wiederausfuhr lagern nicht-isolierte Zwischenprodukte Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG Transport gefährlicher Stoffe Folie 3

4 Von REACH Betroffene REACH betrifft das gesamte produzierende Gewerbe! Hersteller Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt. Importeur Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Einfuhr verantwortlich ist. Nachgeschalteter Anwender Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender! Folie 4

5 Ausnahmen von der (Vor-)Registrierungspflicht Ausgenommen sind Stoffe in Human- oder Tierarzneimitteln in Lebensmitteln oder Futtermitteln, einschließlich der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff, als Aromastoff in Lebensmitteln, als Zusatzstoff für die Tierernährung. Pflanzenschutz- oder Biozidwirkstoffe in Anhang IV der VO aufgeführte Stoffe, da ausreichende Informationen über diese Stoffe vorliegen (z.b. CO 2, Zellstoff, Rapsöl, Ascorbinsäure) in Anhang V aufgeführte Stoffe, hierzu zählen z. B. einige Naturstoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden wie Erdgas und Kohle, oder auch chemische Elemente, deren gefährliche Eigenschaften und Risiken wohlbekannt sind wie z. B. Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff bereits registrierte reimportierte oder wiedergewonnene Stoffe Polymere Folie 5

6 Welche Stoffe sind bereits registriert? Als registriert gelten: Aktive Substanzen in Pflanzenschutzmitteln und Bioziden Stoffe, die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden (Neustoffanmeldungen) Folie 6

7 Zeitplan zur Registrierung bis : Vorregistrierung von Phase-in-Stoffen (Altstoffen) : Veröffentlichung der Daten der Vorregistrierung durch die Agentur bis : Registrierung von Stoffen > 1000 t/a, von umweltgefährdenden Stoffen (R50/53) > 100 t/a und KMR*-Stoffen > 1 t/a bis Registrierung von Stoffen > 100 t/a bis Registrierung von Stoffen > 1 t/a *KMR = krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch a = Kalenderjahr Folie 7

8 Wie funktioniert die Registrierung? Registrant Registierungsdosier Vorregistrierung Europäische Chemikalien Agentur Stoff Informations Austausch Forum (SIEF) SDB Stoffsicherheitsbericht Expositionsszenarien Registrierungsgebühr Registrierungsnummer Europäische Chemikalien Agentur Vollständigkeitsprüfung (max 3 Monate) Prüfung Testvorschläge Zentrale Datenbank außerdem Dossierevaluation als Stichprobe Evaluation ausgewählter Stoffe durch Mitgliedsstaaten Anwender Folie 8

9 Wozu dient die Vorregistrierung? a) Errichtung von Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF): b) Zueinanderfinden von Herstellern und Importeuren identischer Stoffe c) Vermeidung von Doppelarbeiten und Doppelversuchen d) Förderung des Austausches von Informationen über zu registrierende Stoffe WICHTIG! Nicht vorregistrierte Phase-In Stoffe (im wesentlichen Stoffe, die bereits 1981 auf dem Markt waren) bzw. nicht bereits registrierte Stoffe dürfen nach dem NICHT MEHR IN DEN VERKEHR GEBRACHT WERDEN! NO DATA - NO MARKET! Folie 9

10 Wer muss vorregistrieren? Jede Rechtsperson, die die Übergangsfrist in Anspruch nehmen möchte, muss vorregistrieren, d.h. auch alle rechtlich selbständigen Einheiten eines Unternehmens! Mutter und Tochtergesellschaften im Konzern JA Zweigniederlassung einer GmbH NEIN Registranten sind Hersteller und Importeure Vorregistrierung durch Bevollmächtigte oder Alleinvertreter möglich Vorregistrierung auch durch nachgeschaltete Anwender? i.d.r. NEIN, aber Nachfrage, ob der Hersteller/ Importeur vorregistriert. Wenn nicht dann a) Lieferanten wechseln oder b) selbst herstellen oder einführen (dann Vorregistrierung JA) Folie 10

11 Welche Stoffe müssen registriert werden? Stoffe >1 t/a, die unter den Geltungsbereich von REACH fallen und nicht von der Registrierung befreit sind (s. Folien 3 und 5) Registrierung auch für Stoffe (>1 t/a) in Erzeugnissen wenn unter normalen oder vernünftigerweise zu erwartenden Verwendungsbedingungen Freisetzung möglich oder besonders gefährlich (Art. 57 der VO) und zu mehr als 0,1 Masse% enthalten und Freisetzung nicht ausgeschlossen Stoffe, die der prozessorientierten Forschung und Entwicklung dienen keine Registrierung, aber Mitteilung darüber gem. Art 9 der VO (gebührenpflichtig!) Müssen Zubereitungen registriert werden? NEIN, aber die in ihr enthaltenen Stoffe Folie 11

12 Welche Daten sind zu übermitteln? Der Agentur sind folgende Informationen zu übermitteln: a) den Namen des Stoffes, einschließlich der EINECS und CAS- Nummer, oder, falls nicht verfügbar, anderer Identifizierungscodes; b) seinen Namen und seine Anschrift sowie den Namen der Kontaktperson und gegebenenfalls den Namen und die Anschrift der ihn vertretenden Person; c) die vorgesehene Frist für die Registrierung und den Mengenbereich; d) den/die Namen des/der Stoffes/Stoffe gemäß Anhang VI Abschnitt 2, einschließlich der EINECS*- und CAS-Nummer**, oder, falls nicht verfügbar, anderer Identifizierungscodes, bei denen die verfügbaren Informationen von Bedeutung für die Anwendung des Anhangs XI Abschnitte 1.3 [QSAR Studien (Struktur-Wirkungsbeziehungen)] und 1.5 (Stoffgruppen- und Analogiekonzept) sind. * EINECS=European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) = Altstoffverzeichnis (Altstoffe) der EU **CAS = Chemical Abstract Service = internationaler Bezeichnungsstandard für chemische Stoffe Folie 12

13 Was passiert mit den Daten? Veröffentlichung durch ECHA Namen der Stoffe, einschließlich der EINECS-/CAS-Nummern und andere Identifizierungscodes sowie die erste vorgesehene Registrierungsfrist Namen der Stoffe, auf die für eine (Q)SAR-Analyse (QSAR, quantitative structure activity relationships) oder das Stoffgruppen- und Analogiekonzept Bezug genommen werden kann (gemäß Anhang XI). Keine Daten zu Unternehmen und insbes. Produktionsmengen werden nicht veröffentlicht. Aber: zur Bildung der SIEFS werden die Kontaktdaten der Bevollmächtigten (falls nicht angegeben der Firmen) innerhalb eines Pre-SIEFS ausgetauscht. Folie 13

14 Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung? Direkte Dateneingabe durch Firmenzugang bei der ECHA (REACH-IT) (Verfügbar ab Juni 2008) Hochladen von xml-dateien (Schnittstellenspezifikation öffentlich verfügbar) Mittels spezieller Software (IUCLID 5), die über die Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur ( verfügbar ist. (Achtung: spezielles Vorregistrierungsmodul zusätzlich zur Hauptsoftware nötig) Folie 14

15 Im Zweifel? Vorregistrierung begründet keinen Zwang zur Registrierung! Vorregistrierung verschafft eine ggf. bis 2018 reichende Übergangsfrist! Vorregistrierung ist gebührenfrei! Bei unterlassener / fehlender Vorregistrierung wäre sofort eine vollständige Registrierung notwenige Voraussetzung für die Weiterverwendung! Im Zweifel lieber einen Stoff zu viel als zu wenig vorregistrieren! Folie 15

16 Welche Schritte sollte ich konkret unternehmen (1)? 1. Erstellen Sie ein Verzeichnis der Produkte, die Sie in der EU herstellen, und der Produkte, die Sie aus Nicht-EU-Ländern einführen. 2. Ermitteln Sie, ob diese Produkte einzelne Stoffe oder Zubereitungen (aus verschiedenen zu registrierenden Stoffen) sind oder Stoffe enthalten, die aus Erzeugnissen freigesetzt werden. 3. Ermitteln Sie, ob es sich bei diesen Stoffen um Monomere, Polymere, Zwischenprodukte, Stoffe für die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung, Stoffe, die in den Ausnahmeanhängen von REACH (Anhang IV oder V) aufgeführt sind, oder Stoffe mit einen sonstigen Sonderstatus im Rahmen von REACH handelt. 4. Erfassen Sie die verfügbaren Informationen über die Bezeichnung der Stoffe, die durch IUPAC-Bezeichnung, EINECS-Nummer, CAS-Nummer oder sonstige Identifizierungscodes gekennzeichnet sind, und die analytischen Labordaten (qualitative und quantitative Zusammensetzung Ihrer Stoffe). Folie 16

17 Welche Schritte sollte ich konkret unternehmen (2)? 5. Benennen Sie den Stoff entsprechend den Leitlinien zur Ermittlung und Benennung von Stoffen im Rahmen von REACH; 6. Prüfen Sie den Phase-in-Status Ihrer Stoffe. Stoffe, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen, sind Phase-in- Stoffe - Stoffe, die im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe aufgeführt sind (EINECS); - Stoffe, die in der EU (einschließlich Beitrittsländer zum 1. Januar 2007) nach dem 1. Juni 1992 hergestellt, aber nicht auf den Markt gebracht wurden; - Stoffe, die als so genannte No-longer-Polymere gelten. 7. Ermitteln Sie die geplante Registrierungsfrist, die der Menge des Stoffes in Tonnen pro Jahr entspricht, sowie seine Einstufung und Kennzeichnung. Folie 17

18 Wie geht es weiter? - SIEF Substance Information Exchange Forum Prinzip OSOR: One substance - one Registration SIEF s werden durch die ECHA auf der Grundlage der Vorregistrierungsdaten gebildet. Veröffentlichung: 1. Januar 2009 Pflichtend der Teilnehmer eines SIEFS: Beantwortung von stoffbezogenen Informationsanfragen Herausgabe von Studien an andere Teilnehmer gemeinsame Ermittlung fehlender Daten / Durchführung fehlender Studien Kostenteilung in gerechter, transparenter und nicht-diskriminierender Weise Freiwillig: Bildung eines Konsortiums (Gebührenermäßigung) Folie 18

19 Folie 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner zu REACH bei der GfBU-Consult sind: Dr. Steffen Wehrens, Umweltgutachter (Tel: , Gerhard Gensicke, Umweltgutachter (Tel: , Antje Lipinsky-Engel (Tel: , Folie 20

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung

Mehr

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

Mehr

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht

Mehr

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007

Mehr

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung

Mehr

Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien

Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien Registrierungspflicht unter REACH: Artikel 6 gemäß Artikel 6 Absatz 1: Soweit in dieser

Mehr

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk Dr. Kristof Seubert Bundesstelle für Chemikalien Aschaffenburg, 08. November 2017 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung

Mehr

Wie funktioniert die Vorregistrierung?

Wie funktioniert die Vorregistrierung? M a n n h e i m L e v e r k u s e n B a s e l Patrick Wellmann Projektmanager REACh Wie funktioniert die Vorregistrierung? Veranstaltungsreihe REACH-jetzt wird es ernst http://www.dr-knoell-consult.com

Mehr

REACH: Wer muss registrieren?

REACH: Wer muss registrieren? REACH: Wer muss registrieren? Veranstaltungsreihe REACH jetzt wird es ernst IHK Hochrhein - Bodensee, 4. Juni 2008 in Singen, IHK Hochrhein-Bodensee Inhalt 1. Einführung: das REACH-System 2. Registrierungspflicht

Mehr

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Angelina Weiß, Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12 und

Mehr

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen 2. REACH- Symposium Gesellschaft für Dermopharmazie/ Bundesinstitut für Risikobewertung 22. November 2007, Berlin Ass. jur. Krysia Klemme,

Mehr

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts 13. ASER Weihnachtskolloquium Aktuelles zu REACH und Kundenzufriedenheit beim REACH-Net Beratungsservice 1. REACH: kurzer Überblick Aktuelles: Daten zur Vorregistrierung 2. REACH-Net-Beratungsservice:

Mehr

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12und Anhänge VII

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Warum REACH? Aber auch das sind Bilder

Mehr

REACH 2018 Seminar Bielefeld, 02. Juni 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss

REACH 2018 Seminar Bielefeld, 02. Juni 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss REACH 2018 Seminar Bielefeld, 02. Juni 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss Raimund Weiß, Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Warum liegt der Fokus auf der Stoffidentität? Wie

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Dr. Juliane Koch Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement Inhalt REACH und CLP : Was ist das? Was ist grundsätzlich

Mehr

REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten

REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten REACH-2018 IHK Bremen Bremen, 9. November 2016 REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten Suzanne Wiandt, Bundesstelle für Chemikalien, Leiterin des REACH- Helpdesks Einführung:

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen

Mehr

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen

Mehr

WEBINAR FÜR FEDERFÜHRENDE REGISTRANTEN

WEBINAR FÜR FEDERFÜHRENDE REGISTRANTEN WEBINAR FÜR FEDERFÜHRENDE REGISTRANTEN Stoffidentität 25. Januar 2010 http://echa.europa.eu 1 Webinar-Programm 15:00 Einführung Referentin: Gabriele Christ Praktische Informationen zur Webinar-Plattform

Mehr

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete

Mehr

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

REACH AUS LIEFERANTENSICHT REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in

Mehr

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,

Mehr

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan 1.

Mehr

Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun?

Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? 1 REACH Politische Situation Wo stehen wir? 17. November 2005 EP: Beschlussfassung 13. Dezember 2005 Rat:

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

REACH Verordnung VCI - Helpdesk

REACH Verordnung VCI - Helpdesk REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. Was hat REACH mit mir als Händler zu tun? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

REACH und angrenzende Rechtgebiete

REACH und angrenzende Rechtgebiete REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de

Mehr

Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017

Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017 Umwelt Forum Saar 2017 - Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017 REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Helpdesk

Mehr

REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten

REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten REACH-2018 IHK Pfalz Ludwigshafen, REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten Suzanne Wiandt, Bundesstelle für Chemikalien, Leiterin des REACH- Helpdesks Einführung: Die BAuA

Mehr

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.

Mehr

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 Neues im Umweltrecht REACH Rechte und Pflichten der IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006 Europäische Verordnung zur Registrierung (Registration),

Mehr

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette Einführung in REACH 11.April 2007 Die REACH-Verordnung tritt zum 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne

Mehr

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste -Verordnung (Registrieren, Evaluieren und Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender dürfen nur der Stoffe ist weitestgehend zwingend. Seit der ersten Veröffentlichung der Kandidatenliste

Mehr

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis Informationsveranstaltung: CLP/GHS in der Praxis Wien 12. November 2010 ECHA Abteilung Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Abteilung

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. WAS HAT REACH MIT MIR ALS HÄNDLER ZU TUN? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr. Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue

Mehr

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Wesentliche Inhalte der REACH-Verordnung Walter Adebahr Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg

Mehr

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung

Mehr

II Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

II Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Vorbemerkung Die REACH-Verordnung verlangt, dass Sicherheitsdatenblätter von sachkundigen Personen erstellt werden. Die Anforderungen an diese

Mehr

REACH-IT Vorregistrierung und Registrierung

REACH-IT Vorregistrierung und Registrierung REACH-IT Vorregistrierung und Registrierung Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Vorregistrierung: verschiedene Möglichkeiten 1. Möglichkeit direkt über das REACH-IT Firmenportal 2. Möglichkeit

Mehr

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Fachworkshop des REACH Hamburg Kompetenznetzwerkes 27. Juni 2008 Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg 1 Fachworkshop Mechanismen Registration Registrierung

Mehr

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht

Mehr

Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen

Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen Matti Sander Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesstelle für Chemikalien Der Stoff Stoff im Sinne von REACH

Mehr

Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d

Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Recycling REACH Recycling Zurückgewinnung Verwertung Wiederverwertung Aufarbeitung Herstellung

Mehr

REACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik

REACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Oldenburg, 2. September 2010 1 Wer sind wir? Unser Sitz ist Hannover Wir vertreten

Mehr

(R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen

(R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen Glossar* (R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen Abnehmer eines Erzeugnisses (R) Industrieller oder

Mehr

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten MSC der ECHA Ausschuss der Mitgliedsstaaten REACH Artikel 76 (1) e Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist zuständig für die Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten zu: Entscheidungsentwürfen, die

Mehr

Anhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)

Anhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren) Anhang VIII CLP (Meldung an die Giftinformationszentren) 26.04.2017 21.04.2016 04.11.2015 10.10.2017 1 CLP-Verordnung (EG 1272/2008), Art. 45 1. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen,

Mehr

REACH aus Sicht der Behörde

REACH aus Sicht der Behörde REACH aus Sicht der Behörde WKS 17.4.2008 Dr. Rudolf f Kaufmann REACH-Verordnung Produkte Stoffe (synthetisch oder natürlichen Ursprungs) Zubereitungen (Gemische aus Stoffen) Erzeugnisse (Freisetzung von

Mehr

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Das erweiterte (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Veränderungen der Inhalte gegenüber den Vorgaben der -Richtlinie 91/155/EWG Dr. Peter Hugk PES Ingenieurgesellschaft mbh Das erweiterte (1) Besteht aus dem

Mehr

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. Was hat REACH mit mir zu tun? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe

Mehr

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -

Mehr

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen) Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

Welcher Stoff soll registriert werden? Anna-Maria Zellermann Bundesstelle für Chemikalien Nürnberg, 20. Juli 2016

Welcher Stoff soll registriert werden? Anna-Maria Zellermann Bundesstelle für Chemikalien Nürnberg, 20. Juli 2016 Welcher Stoff soll registriert werden? Anna-Maria Zellermann Bundesstelle für Chemikalien Nürnberg, Inhalt Warum liegt der Fokus auf der Stoffidentität? Wie ist ein Stoff definiert? Welche Arten von Stoffen

Mehr

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative

Mehr

Statistik Vorregistrierung ( )

Statistik Vorregistrierung ( ) REACH & Abfallrecycling Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Zeitfenster - Vorregistrierung 1. Juni: In Kraft treten von REACH 2007 2008 1. Juni: Beginn der Vorregistrierung bei 6 Monate der ECHA

Mehr

Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten?

Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten? REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten? Stand: Juli 2015

Mehr

REACh und kein Ende. Dr. Joachim Heermann, Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG, Geislingen/Steige

REACh und kein Ende. Dr. Joachim Heermann, Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG, Geislingen/Steige 936 Galvanotechnik REACh und kein Ende Deutsche Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik e.v. Vorregistrierung ade, scheiden tut weh! Die Vorregistrierung unter REACh ist ein Auslaufmodell und

Mehr

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont 5. Februar 2016 Kunden-Schreiben Nr. 18 Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont Diese Mitteilung ist eine vereinfachte Betrachtung und betrifft die Stoffregistrierung nur aus volumenbezogenen Aspekten.

Mehr

Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden

Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden Im Unterschied zur chemischen Industrie (d.h. den Herstellern von Stoffen) ergeben sich bei den Mitgliedern

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling 0001 Müssen Abfälle eingestuft und für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden? Nein, Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG (Abfall-Rahmenrichtlinie)

Mehr

Dossiererstellung und Einreichung

Dossiererstellung und Einreichung Dossiererstellung und Einreichung Mike RASENBERG Registrierung& IT-Tools Webinar für federführende Registranten Geschäftsregeln 22. April 2010 Arbeitsablauf Registrierungsanforderungen I 1 Der federführende

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles

Mehr

REACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling

REACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling REACh Workshop in der Handelskammer Hamburg 15.04.2016 Dr. Oliver Rohling REACh-Verordnung (EC) No 1907/2006 Als Verordnung direkt gültig in allen EU- Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen

Mehr

Erstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds

Erstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds Erstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds Dossiererstellung durch einen beteiligten Registranten HelpNet Webinar zur gemeinsamen Einreichung beteiligte Registranten 28. und 29. April 2010 Laura Walin

Mehr

Zwischenprodukte: Was muss ich unter REACH beachten? Frei verwendbar / Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Zwischenprodukte: Was muss ich unter REACH beachten? Frei verwendbar / Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Zwischen: Was muss ich unter REACH beachten? siemens.com/answers Einführung 2 Aktueller 9 Zwischen 12 Zusammen 25 Seite 2 Einführung Was ist REACH? REACH ist eine europäische Chemikalienverordnung zur:

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas

Mehr

Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Berlin, 14. Juni 2016

Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Berlin, 14. Juni 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Berlin, 14. Juni 2016 Inhalt Warum liegt der Fokus auf der Stoffidentität? Wie ist ein Stoff definiert?

Mehr

Das Recycling Privileg praktische Umsetzung

Das Recycling Privileg praktische Umsetzung REACH und Kunststoffrecycling Das Recycling Privileg praktische Umsetzung 01. Dezember 2009 Berlin 1 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch Gliederung Ende der Abfalleigenschaft Identität mit einem

Mehr

REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe

REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe Leitfaden zur Chemikalienverordnung REACH REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe Viele chemische Stoffe auf dem europäischen Markt sind bislang nicht auf ihre Gefährlichkeit

Mehr

REACH: Definitionen, Begriffe

REACH: Definitionen, Begriffe REACH: Definitionen, Begriffe REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien Produzent, Importeur, Alleinvertreter Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der EU, für Registrierung und

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Tel.: +49 69 7165-0 Fax: +49 69 7165-2843 reach-chemetall@basf.com

Mehr

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Tabea Henzler, Regierungspräsidium

Mehr

REACH Mineralische Stoffe Baustoffrecycling

REACH Mineralische Stoffe Baustoffrecycling REACH Mineralische Stoffe Baustoffrecycling Dipl.-Ing. Lys Birgit Zorn Buhck Umweltberatung GmbH Folie 1 Was sind RC-Baustoffe? Gebrauchte Baustoffe, die beim Rückbau, Umbau oder Sanierung von Bauwerken

Mehr

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhalt Ausnahmen von der Zulassung Reichweite von Ausnahmen Lagerware Recycling Vollständiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt DEHP HBCDD Lagerung Verdünnen Herstellung

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991

Mehr

II Qualifikation des Erstellers

II Qualifikation des Erstellers II Qualifikation des Erstellers Vorbemerkung Die REACH-Verordnung verlangt, dass Sicherheitsdatenblätter von - sachkundigen Personen erstellt werden. Die Anforderungen an diese Sachkunde hat die Europäische

Mehr

REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON

REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen INHALT EINLEITUNG Was ist REACH?... 5 TEIL A: ERLÄUTERUNGEN...

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Workshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln

Workshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Workshop 1 Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling Referat von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Rechtsanwälte Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Köhler

Mehr

Praktische Schritte für die REACH Vorregistrierung

Praktische Schritte für die REACH Vorregistrierung REACH Sie können eine Chemikalie nur dann weiter herstellen, importieren oder verwenden, wenn sie rechtzeitig vorregistriert und registriert ist! Referenz: ECHA-08-B-01-DE Datum: 24/04/2008 Sprache: DE

Mehr

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Recy & DepoTech 2016 Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagment Rechtlich-technische Aspekte Christian

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten

Mehr

1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften

1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften Einkaufsbedingungen zur Einhaltung gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften und gesetzlicher Mitteilungspflichten bezüglich der Verwendung kritischer Inhaltsstoffe Um unseren gesetzlichen Pflichten in Bezug

Mehr

Vertiefung Registrierung Workshop REACH-Registrierung Teil 1

Vertiefung Registrierung Workshop REACH-Registrierung Teil 1 CREATING TOMORROW`S SOLUTIONS Vertiefung Registrierung Workshop REACH-Registrierung Teil 1 Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG 0 von 46 Überblick Technisches Dossier Aufbau und Inhalt Datenanforderungen

Mehr