KOMMANDANTEN- WEITERBILDUNG 2013

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1 OÖ. Landes KOMMANDANTEN- WEITERBILDUNG 2013 Vorbeugender Katastrophenschutz Sondereinsatzmittel OBR Ing. HÖRSCHLÄGER Siegfried Landeswarnzentrale OBI Ing. HUEMER Günter 0

2 OÖ. Landes Oö. KATASTROPHEN- SCHUTZGESETZ (Oö. KatSchG) LGBl. Nr. 32 / 2007 (In-Kraft-Treten: 1. Juli 2007)

3 OÖ. Landes Definition der KATASTROPHE: (lt. Oö. KatSchG) Jedes durch elementare, technische und sonstige Vorgänge ausgelöste, bereits eingetretene oder drohende Ereignis, das geeignet ist, in großem Umfang Personen- oder Sachschäden oder Schäden für die Umwelt zu bewirken und zu deren Abwehr und Bekämpfung organisierte Maßnahmen erforderlich sind.

4 OÖ. Landes Erläuterungen zum Begriff KATASTROPHE: Der Begriff in großem Umfang ist in absoluten Zahlen schwer festzulegen, daher alternativ: Personenschäden (eine größere Anzahl von Personen, Verletzte, Vermisste, Tote, psychisch Traumatisierte als Folge des Erlebten etc.) und / oder Sachschäden (beschädigte Gebäude aller Art, Brücken, Straßen, Zerstörung von Trinkwasser- und Energieversorgungssystemen, Telefonnetz etc.) und / oder Schäden für die Umwelt (Fauna, Flora, Boden, Ökosysteme etc.) und Organisierte Maßnahmen (zur Abwehr und Bekämpfung Strukturen des Katastrophenschutzes erforderlich)

5 OÖ. Landes BEISPIEL einer Katastrophe aus jüngster Vergangenheit: ERDRUTSCH Sach- und Umweltschäden in großem Umfang (Einsturzgefahr von Wohnhäusern, Gewässerverunreinigung) koordinierte Maßnahmen unterschiedlicher Behörden über einen längeren Zeitraum (Bau-, Wasserrechts-, Forst-, Verkehrs-, Sicherheitsbehörde, Wildbach- u. Lawinenverbauung, Amtssachverständige, Spezialunternehmen, Einsatzorganisationen

6 OÖ. Landes Das Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich ist laut Oö. KatSchG berechtigt, folgende Bezeichnung zu führen: (kurz Landes-Katastrophenschutz) und hat aufgrund dieser Aufgabenstellung die Agenden des Katastrophenschutzes in Oberösterreich wahrzunehmen.

7 OÖ. Landes Allgemeine Richtlinien für den Katastrophenschutz in Oberösterreich (gemäß 10 Oö. KatSchG) Neuauflage Mai 2008

8 OÖ. Landes 1. VORWORTE 2. EINLEITUNG 3. ALLGEMEINES /GRUNDLAGEN 3.1. rechtliche Grundlagen 3.2. Verantwortung im KatSchutz 3.3. Katastrophenhilfsdienst 3.4. Mitwirkung der Sicherheitsbehörden 3.5. Bundesheerassistenz 3.6. Aus- und Fortbildung, Evaluierung 4. VORBEUGENDER KATASTROPHENSCHUTZ 4.1. Allgemeines 4.2. vorbeugender Selbstschutz 4.3. staatliche Vorbeugungsmaßnahmen 4.4. Bedrohungsbilder 4.5. Rahmen- und Katastrophenschutzpläne 4.6. Warnung und Alarmierung

9 OÖ. Landes 5. ABWEHRENDER KATASTROPHENSCHUTZ 5.1. Allgemeines 5.2. Führungsstrukturen / Führungsorganisation 5.3. Organisation der Einsatzleitung 5.4. Führungsmittel und Führungseinrichtungen 5.5. Einsatzmittel 5.6. Führungsvorgang 5.7. Bedrohungsbilder / Abwehrmaßnahmen / Zuständigkeiten

10 OÖ. Landes 6. ANHANG 6.1. Oö. Katastrophenschutzgesetz 6.2. Auszug aus weiteren wichtigen Rechtsvorschriften 6.3. Stützpunktsystem LFV 6.4. Stützpunktsystem des Österreichischen Roten Kreuzes 6.5. Integrierter Sanitätsdienst (ISD) 6.6. Nachbesprechung - Präsentationsunterlage 6.7. Sirenensignale 6.8. Der Weg zum Katastrophenschutzplan 6.9. Stabsaufgaben Übersicht Einsatzzentrale Ausstattung, Arbeitsbehelfe, Basismaterial, Formulare, Erledigungsmuster

11 OÖ. Landes Katastrophenschutz umfasst inhaltlich den Schutz der Bevölkerung durch vorbeugende und abwehrende Maßnahmen * der Behörden, * der Einsatzorganisationen, aber auch * im privaten Bereich.

12 OÖ. Landes Vorbeugender Katastrophenschutz Vorbeugender Selbstschutz Selbst- und Nachbarschaftshilfe Sicherheits-Informationszentrum Staatliche Vorbeugungsmaßnahmen Bund Land Gemeinden ohne gesetzliche Verpflichtung 11

13 OÖ. Landes Vorbeugender Katastrophenschutz Katastrophenschutzbehörde bedient sich ihres KHD Öffentliche Feuerwehren und der Oö. LFV sind verpflichtet,, die Maßnahmen im Rahmen des OöKatSchG auf Gemeinde- bzw. Bezirks- und Landesebene vorzubereiten 12

14 OÖ. Landes Maßnahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes Techn. u. planerische Vorbeugungsmaßnahmen Vorratshaltung zentral gelagert, ausgelagert oder vertraglich gesichert schadensmindernde Vorbeugungsmaßnahmen Information und Sensibilisierung aller von möglichen Katastrophen Betroffenen und der mit dem Katastrophenschutz befassten Stellen 13

15 OÖ. Landes Maßnahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes Festlegung der Verantwortung für alle Bereiche des Katastrophenschutzes Organisation der Führungseinrichtungen Organisation der sachlichen Ressourcen im privaten wie im öffentlichen Bereich Organisation der personellen Ressourcen 14

16 OÖ. Landes Maßnahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes Vorsorge für Alarmierung, Warnung und Information Erstellen von Katastrophenschutzplänen DIGIKAT Aus- und Fortbildung, Übungen im privaten wie im öffentlichen Bereich 15

17 OÖ. Landes Vorbeugender Katastrophenschutz - AUFGABEN : Katastrophenschutzbehörden Vorbereitung des politisch-administrativen Teiles des Katastrophenschutzes einschließlich der Führung und Koordination der eingesetzten Kräfte Einsatzkräfte Vorbereitung des technisch-taktischen Teiles des Katastrophenschutzes, also die Herstellung und Erhaltung der Schlagkraft und den Einsatz der Kräfte vor Ort 16

18 OÖ. Landes Stützpunkte des LKS Stützpunkte mit Fahrzeugen oder Anhänger: 19 Stützpunkte mit Öleinsatzfahrzeugen 18 Stützpunkte mit Atemschutzfahrzeugen (inkl. Wärmebildkamera) 8 Stützpunkte mit Bergungskranfahrzeugen 500 kn + 350kN 5 Stützpunkte mit Schweren Rüstfahrzeugen 8 Stützpunkte mit Gefährliche-Stoffe-Fahrzeugen (inkl. Wärmebildkamera) 9 Heuwehrstützpunkte 23 Stützpunkte mit Tunneleinsatzgeräten 17

19 OÖ. Landes Stützpunkte des LKS Stützpunkte mit Fahrzeugen oder Anhänger: 81 Stützpunkte mit Wasserfahrzeugen (A-Boot, Feuerwehr- Rettungsboote, Schlauchboote) 20 Stützpunkte für Ölwehrdienst auf Gewässer 20 Stützpunkte mit Stromerzeugern 30 kva inkl. Tauchpumpen 5 Stützpunkte für Waldbrandbekämpfung mit Hubschraubern 18

20 OÖ. Landes Stützpunkte des LKS Stützpunkte mit Gerätschaften: 6 Stützpunkte für den Tauchdienst mit insges. 25 Tauchergruppen 17 Stützpunkte mit Sprengausrüstung 18 Strahlenstützpunkte mit entsprechenden Messgeräten und Körperschutz 41 Stützpunkte mit Vollschutzanzügen 9 Flughelferstützpunkte 43 Stützpunkte mit Wärmebildkameras (ASF, GSF, Tunnel) 13 Höhenretterstützpunkte 19

21 OÖ. Landes Resümee für Feuerwehreinsatzkräfte Nutzung der Ressourcen aus dem flächendeckenden Stützpunktsystem des Oö. LFV Die Verantwortlichen im Bereich der Behörden über diese Sonderdienste informieren Zusammenarbeit in gemeinsamen Schulungen weiter verbessern und so die Einsatzmöglichkeiten kennen lernen 20

22 Digitalisierung der Katastrophenschutzpläne für das Bundesland Oberösterreich Arbeitstitel: DIGIKAT

23 Rechtliche und inhaltliche Grundlagen 11 KatSchG: Die Katastrophenschutzbehörden haben unter Bedachtnahme auf die Richtlinien für den Katastrophenschutz in Oö. Katastrophenschutzpläne zu erstellen... Die KatSchutzBehörden haben ihre Katastrophenschutzpläne den über- und untergeordneten Behörden zu übermitteln Allgemeine Richtlinie für den KatSch in Oö: Abschn. 4.5: Rahmen- u. Katastrophenschutzpläne Gestaltung, Gliederung und Erstellung der KatSchutzPläne Abschn. 6.8: Der Weg zum Katastrophenschutzplan Zusammenwirken bei Erstellung der KatSchutzPläne und Inhalt der einzelnen Notfallpläne

24 Ziele: DIGIKAT Gestaltung der Katastrophenschutzpläne elektronisch und nach einheitlichen Grundsätzen ständige Verfügbarkeit der Katastrophenschutzpläne über eine gemeinsame, zentrale Bezugsquelle (Server) Protokollierungs- bzw. Dokumentationsmöglichkeit für die Katastrophenschutzbehörden und die Einsatzorganisationen Schaffung einer elektronisch unterstützten Informationsschiene zwischen EL auf gleicher Ebene und auch auf verschiedenen Ebenen z.b. von FF zu Gemeinde, zu Nachbar-FF und zu BFK oder BH und umgekehrt 23

25 DIGIKAT - Struktur 4 Module Modul 1 Einsatzgebiet und Ressourcen o o Dateneingabe und pflege, Verortung und Visualisierung fertig in Arbeit Modul 2 Notfallpläne o Darstellung der Alarm- und Einsatzpläne 24

26 DIGIKAT - Struktur Modul 3 Dokumentation o o Arbeit in der EL Kommunikation/Information zu externen Stellen fertig Modul 4 Lagekartenführung Graphischer Teil der Dokumentation o Einfache Lagedarstellung vorhandene Tools o Elektronische Lagekartenführung optional 25

27 OÖ. Landes Darstellung von Objekten, Verantwortungsbereichen, Lagedarstellung in DORIS Feuerwehren Polizeirayon zuständige ABM / API 26

28 OÖ. Landes Wasserkarte

29 OÖ. Landes Funktionen objektgebunden z. B. Schulwart, Bürgermeister, Straßenmeister objektfrei z. B. Sachverständiger Nutzung der Infrastrukturdaten der Gemeinden in Digikat Objekte Gebäude räumliche Bereiche z.b. Hochwasserbereich, Schutzgebiet Infrastruktureinrichtungen z.b. Bahnlinie, Hochspannungsleitung, Wasserversorgungsanlage sonstige Einrichtungen z.b. Einsatzleitung/Kommando, Dienststelle Personen, angelegt von Behörde, Fw etc. Amt d. LReg z.b. Bürgermeister sybos z.b. FwKdt, PflBerKdt, AFK, BFK 28

30 OÖ. Landes Suchkriterien für Objektsuche: räumlicher Bereich (Gemeinden, Bezirke, Oö) Dateninhaber Umkreissuche (500 m 30 km)

31 OÖ. Landes Ressourcensuche wie Objektsuche

32 OÖ. Landes Suchergebnis in DORIS angezeigt

33 OÖ. Landes Nutzung von DIGIKAT für Alarm- und Einsatzpläne Verwendung der DIGIKAT-Daten bei Erstellung der Pläne (z.b. Verständigungslisten) Verfügbarkeit der Pläne für andere Organisationen Verwendung der DIGIKAT-Daten und DIGIKAT Werkzeuge beim Abarbeiten der Pläne im Einsatzfall EFFEKT der Nutzung von DIGIKAT Datenpflege in DIGIKAT schlägt in jeden Plan durch (z. B. Änderung der TelNr.) Versendung der Pläne an andere Organisationen nicht erforderlich aktuelle Daten und DIGIKAT-Unterstützung beim Abarbeiten der Pläne im Einsatzfall 32

34 OÖ. Landes Weiterer Ablauf im Bereich der Feuerwehr Einschulung der User beim Amt der Oö. LR und BH s bereits erfolgt Nach Abschluss der Prüfung durch die Datenschutzkommission Freigabe des Systems Schulung von Vortragenden aus den Bezirken Nennung durch BFK durch den Oö.LFV Schulung der FW-User durch o.a. Vortragende Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde 33

35 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale OBI Ing. HUEMER Günter 34

36 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale DISPOSITION Das Anlegen von Einsätzen am Einsatzleitsystem in der Landeswarnzentrale setzt einen Einsatz mit Einsatzstichwort im Alarmplan der Feuerwehr voraus, wobei die Feuerwehr während der Abarbeitung dieses disponierten Einsatzes für keinen weiteren Einsatz verfügbar ist. Einsätze mit Einsatzgründen, welche nicht durch ein Einsatzstichwort im Alarmplan der Feuerwehr definiert sind werden nicht disponiert. LANDESWARNZENTRALE 35

37 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale Beispiel: Lotsendienst Ein Anlegen ist nicht erforderlich. Feuerwehr bleibt einsatzbereit, da nur ein kleiner Teil der Mannschaft mit dem Lotsendienst beschäftigt ist. LANDESWARNZENTRALE 36

38 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale Beispiel: Wassertransport Ein Anlegen ist nicht erforderlich. Das Tanklöschfahrzeug ist, falls die Wassertransporte länger andauern am WAS außer Dienst AD zu stellen. Im Falle einer Alarmierung wird ein TLF der Nachbargemeinde mitalarmiert. LANDESWARNZENTRALE 37

39 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale Beispiel: Verkehrsunfall Selbstständige Auslösung der Alarmierungsmittel durch die Feuerwehr und Meldung an die LWZ. Einsatz wird angelegt. LANDESWARNZENTRALE 38

40 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale LAGEMELDUNGEN Zum Zeitpunkt der Alarmierung von einer oder mehrerer Feuerwehren zu einem Einsatz, beschränkt sich der Wissensstand in der LWZ über Größe, Art und Ausmaß des Ereignissen auf die Erstmeldung des Notrufenden. Für die Unterstützung der eingesetzten Feuerwehr(en) ist eine Lagemeldung durch den Einsatzleiter oder der Einsatzleitung an die alarmierende Stelle von großer Wichtigkeit. LANDESWARNZENTRALE 39

41 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale Die Verteilung von Berichten und Fotomaterial zur Berichterstattung an die Medien kann ebenso mittels Medienverteiler und APA über die LWZ durchgeführt werden, wie die Herstellung von Kontakten zwischen Einsatzleitung und Vertretern der Presse. Großschadensereignisse setzen die Verständigung weiterer Einsatz-/ Hilfsorganisationen und Behördenvertretern voraus, welche ebenso über die LWZ verständigt werden. LANDESWARNZENTRALE 40

42 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale Hinweis: Intraneteinträge von im Einsatz befindlichen Feuerwehren werden nicht zu Statistiken herangezogen und ersetzen keinesfalls das Anlegen eines Einsatzberichtes im sybos. LANDESWARNZENTRALE 41

43 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale SONDERMITTEL Jede eingesetzte Feuerwehr bzw. Einsatzleiter kann Spezialkräfte anfordern. Die Einsatzleitung liegt hierbei bei der örtlichen Feuerwehr. Mittels Sondermittelalarmierung können über die LWZ die dem Einsatzort geographisch am nächsten liegenden oder zuständigen Stützpunkt- Feuerwehren mit eigens dafür hinterlegten Alarmplänen verständigt werden. LANDESWARNZENTRALE 42

44 OÖ. Landes Informationen der Landeswarnzentrale Beispiel: Wärmebildkamera (WBK) Meist wird bei der Alarmierung der WBK zu einem bereits laufenden Einsatz nur ein Teil der Mannschaft mittels Pager und Telefonsondergruppe verständigt. Sondermittel sind: Atemschutzfahrzeug - Öleinsatzfahrzeug Boote - Schweres Rüstfahrzeug Drehleiter - Tunnelfahrzeug Gefährliche Stoffe Fahrzeug - Wärmebildkamera Höhenretter Kranfahrzeug Kranfahrzeug (Ladekran) LANDESWARNZENTRALE 43

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