Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes im Gemeindewald Kieselbronn, wie vorgestellt, zu.
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- Claus Raske
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1 Drucksache Nr. 54/2013 Erstellt von Sven Holzhauer Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 16. Oktober 2013 Tagesordnungspunkt 1 Alt- und Totholzkonzept im Gemeindewald Kieselbronn Sachverhalt: Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über die Forsteinrichtungserneuerung für die Jahre 2011 bis 2020 wurde das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW (AuTBa-Wü) dem Gemeinderat bereits angesprochen und von Herrn Frieder Kurtz, dem Leiter des Forstamts des Landratsamts Enzkreis in einer Gemeinderatssitzung ausführlich erläutert. Ziel des Alt- und Totholzkonzeptes ist es, die biologische Vielfalt im Gemeindewald zu sichern und die naturschutzrechtlichen Bestimmungen, wie das Tötungs- und Störungsverbot und den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erfüllen. Der Gemeinderat sprach sich damals einstimmig für die Umsetzung dieses Alt- und Totholzkonzeptes im Gemeindewald Kieselbronn aus. Zwischenzeitlich wurden die entsprechenden Waldrefugien ausgearbeitet und ein entsprechendes Konzept für den Gemeindewald erstellt. Das Konzept setzt sich aus zwei Säulen zusammen, zum einen Habitatbäume bzw. Habitatbaumgruppen und zum anderen die Waldrefugien. Im Rahmen der Waldbegehung am Samstag, den 28. September 2013 wurde dem Gemeinderat eine solche Habitatbaumgruppe im Distrikt Lattenwald gezeigt und durch Revierförster Bernd Obermeier genauer erläutert. Der Leiter des Forstamts des Landratsamts Enzkreis, Herr Frieder Kurtz wird ebenso wie Revierförster Bernd Obermeier in der Sitzung anwesend sein, um dem Gemeinderat die Grundsätze, die Zielsetzungen, die Gefährdungen, die rechtlichen und finanziellen Aspekte und sonstigen wichtigen Punkte des Alt- und Totholzkonzeptes nochmals zu erläutern. Sachverständige/Gäste: Bernd Obermeier, Revierförster Kosten/Finanzierung: --- Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes im Gemeindewald Kieselbronn, wie vorgestellt, zu. Anlagen: Alt- und Totholzkonzept Der Verwaltung sind keine (weiteren) Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach 18 GemO vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen
2 Alt- und Totholzkonzept Kieselbronn 1 Grundlage Grundsätze Zielsetzungen Gefährdungen Rechtliche Aspekte Ertragseinbußen Ökokonto Quellen Datenblätter Anlagen: Karten Grundlage: Bereits bei der Forsteinrichtungserneuerung für den Gemeindewald 2011 und der Örtlichen Prüfung wurde im Gemeinderat das Alt- und Totholz Konzept (AuT) von ForstBW (AuTBa-Wü) angesprochen. Aus allen Fraktionen kam das Interesse ein Alt- und Totholz Konzept für den Gemeindewald Kieselbronn (AuTKi) umzusetzen. Herr Kurtz erläuterte bereits ausführlich in einer Gemeinderatssitzung die Notwendigkeit und Vorteile des Konzepts. Grundsätze: Das AuT Ba-Wü setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Habitatbäume oder gruppen einerseits und Waldrefugien andererseits. Dieses Konzept soll die biologische Vielfalt im Wald sichern und naturschutzrechtliche Bestimmungen wie das Tötungs- und Störungsverbot und den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten erfüllen. Im Staatswald des Landes Baden-Württemberg wird seit Februar 2010 das AuT Ba- Wü) sukzessive umgesetzt.
3 Das Alt- und Totholzkonzept für den Gemeindewald Kieselbronn (AuTKi) entspricht den Inhalten des AuT Ba-Wü und übernimmt die gleichen Schutzelemente: Habitatbäume: Bei Habitatbäumen handelt es sich um Einzelbäume, die wertvolle Habitatstrukturen enthalten. Dies können beispielsweise Bäume sein, die Spechthöhlen aufweisen, die auch Fledermäusen als Unterschlupf dienen können. Des weiteren gehören dazu auch Bäume mit Horsten und Bäume, die seltenen Insekten Nahrungsquelle und Unterschlupf bieten oder auch besonders alte Bäume. Diese Bäume werden sichtbar gekennzeichnet und kartographisch erfasst. Sie werden aus der Bewirtschaftung genommen, der natürlichen Alterung und dem anschließenden Zerfall als liegendes Totholz überlassen. 2 Die Auswahl und Markierung auf der Gesamtfläche erfolgt sukzessive in den nächsten Jahren. Dies ist aber ein dynamischer Prozess, da Habitatbäume in der Zukunft in die Zerfallsphase übergehen werden und neue Habitatbäume dazu kommen werden. Habitatbaumgruppen: Bei Habitatbaumgruppen handelt es sich um Baumgruppen (ca Bäume), die bereits wertvolle Habitatstrukturen enthalten und in der auch bis zur Zerfallsphase keine forstliche Nutzung mehr stattfindet.je nach der forstbetrieblichen naturalen Ausstattung an Habitatstrukturen, soll pro 3 Hektar Wald eine Habitatbaumgruppe ausgewiesen werden. Die Ausweisung erfolgt schwerpunktmäßig in Wäldern, die älter als 100 Jahre sind. Die Auswahl und Markierung wird sukzessive in den nächsten Jahren erfolgen und mit GPS-Koordinaten erfasst werden. Nach der Zerfallsphase und des Belassen des Totholzes, kann hier wieder forstliche Nutzung stattfinden und es kommen an anderer Stelle neue Habitatbaumgruppen dazu. Waldrefugien: Waldrefugien sind zusammenhängende Waldflächen (mind. 1 Hektar) die sich u.a. durch ihr Alter, ihre Lage und dem Vorhandensein von Habitatstrukturen auszeichnen. Die Waldflächen werden dauerhaft aus der Bewirtschaftung herausgenommen (kleine Bannwälder). Empfohlen werden Flächengrößen bis 3 Hektar. Die Auswahl der Flächen für die Waldrefugien richtete sich nach Vorschlägen der aktuellen Forsteinrichtung und der örtlichen Naturschutzverbände. Diese Flächen
4 haben meist bereits einen hohen Schutzstatus und weisen eine hohe Ausstattung an Habitaten auf größeren Flächen auf. Die Flächen werden im Rahmen dieser Konzeption benannt, beschrieben und in Karten erfasst. Zielsetzungen: 3 Das AuTKi hat zum Ziel die Entwicklung der unverzichtbaren Habitatstrukturen von alt- und totholzbewohnenden geschützten Arten dauerhaft auf der Fläche des Gemeindewaldes Kieselbronn zu sichern. Schaffung von Naturzellen in denen die, durch die ordnungsgemäße Forstwirtschaft üblicherweise gekappte, Alters- und Zerfallsphase von Bäumen erhalten wird Durch die vorbeugende Umsetzung des AuTKi werden Verstöße gegen das Tötungs- und Störungsverbot sowie der Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 BNatSchG) vermieden und schafft somit Rechtssicherheit für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes. Die versehentliche Entnahme eines Habitatbaumes oder die Entnahme eines Habitatbaumes im Rahmen der Verkehrssicherung führt somit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der jeweiligen lokalen Population. Neben der Nutzfunktion wird versucht, auch die Schutzfunktion (hier ökologische Leistungen), durch die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zu gewährleisten und in Wert zu setzen. Gefährdungen: Durch die Förderung von totholzreichen Waldstrukturen können besondere Gefährdungen entstehen / vermehrt werden: Vermehrt stehendes Totholz im Stadtwald, erhöht die Gefährdung der Forstwirte, der Holzrücker und Brennholzselbstwerber. Insbesondere bei der Holzernte, im direkten Umfeld von abgestorbenen Bäumen oder Bäumen mit hohem Totholzanteil in der Krone, können Totäste herabfallen oder abgestorbene Bäume unkontrolliert umfallen. Habitatbäume, die nicht als standsicher eingestuft werden können, sind entlang von Bereichen mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht (Bebauung, öffentl. Straßen, usw.) nicht tolerierbar. Empfehlenswert ist es hier keine Habitatbaumgruppen oder Refugien auszuweisen. Ebenso sollte zu stark
5 begangenen Waldwegen auch Abstände von mind. 30 Meter eingehalten werden. Absterbende Bäume können einen Infektionsherd für waldschädigende Organismen (z.b. Fichten-Borkenkäfer) darstellen. Im Gemeindewald Kieselbronn, als laubholzdominierter Betrieb, ist diese Gefahr aber als gering einzustufen. Rechtliche Aspekte: 4 Verkehrssicherungspflicht und Habitatstrukturen, insbesondere Totholz sind nicht miteinander vereinbar. 38 BNatSchG fordert vorbeugende Schutzmaßnahmen. Das AuTKi erfüllt diese Forderung und gewährleistet die Einhaltung der naturund artenschutzrechtlichen Anforderungen für die unter das AuT fallenden Arten. 44 BNatSchG (Tötungsverbot, Störungsverbot, Schutz der Fortpflanzungsund Ruhestätten) Durch die dauerhafte und flächendeckende Sicherung der maßgeblichen Habitate wird vermieden, dass sich durch versehentliche Störung der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population verschlechtert. Natura 2000 (FFH-Gebiet): Verschlechterungsverbot ( 33 BNatSchG) Da die dauerhafte Erhaltung der maßgeblichen Artenhabitate gewährleistet wird, verstößt die Bewirtschaftung des Stadtwaldes auch nicht gegen das Verschlechterungsverbot. Ertragseinbußen: Mit dem Nutzungsverzicht von Habitatbäumen, Habitatbaumgruppen und Waldrefugien verzichtet der Waldbesitzer auf Erlöse aus der nachhaltigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zu Gunsten von ökologischen Leistungen. Ziel der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Kieselbronn ist es, den erneuerbaren Rohstoff Holz am qualitativ wertvollsten Punkt nachhaltig zu ernten. Im weltweiten Vergleich wird der Rohstoff Holz, nirgends so naturverträglich und auf so hohem Niveau produziert und geerntet wie im mitteleuropäischen Bereich. Auch in der Zeit vor einem AuTBaWü oder AuTKi, wurden wichtige ökologische Leistungen der Wälder zugelassen und gefördert. Das AuTKi bietet die große Chance, Leistungen außerhalb der reinen Rohstoffproduktion in Wert zu setzen.
6 Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den finanziellen Verlust, der aus dem Nutzungsverzicht für den Waldbesitzer resultiert, herzuleiten. Die Haupteinbußen orientieren sich jedoch an der Größe der Gesamtfläche der Refugien im Gemeindewald. Hier wird ein Flächenanteil von 3,2 % (5,2 Hektar) angestrebt, welches sich aus der derzeitigen naturalen Ausstattung (siehe Grundsätze/Kriterien) des Gemeindewaldes ergibt. Pro Hektar Refugienfläche wird ein Betrag in der Größenordnung zwischen ,- und ,- (2,5-3,5 /m²) als realistisch angesehen. Bei einer möglichen Entschädigung (Ökopunkte) ist zu beachten, dass diese einmalig ist. (Die Kuh, die geschlachtet ist, kann nicht mehr gemolken werden!). Ökokonto: 5 Laut Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) vom ist das beschriebene AuTKi ökokontofähig. Voraussetzung ist die Ausweisung von Waldrefugien. Das Gesamtkonzept muss dem AuT Ba-Wü entsprechen. Jeder m² Waldrefugium wird mit 4 Ökopunkten vergütet, die mit einer jährlichen Verzinsung von 3% in ein naturschutzrechtliches Ökokonto aufgenommen werden können. Geführt wird dieses Ökokonto bei der unteren Naturschutzbehörde (LRA Enzkreis). Besonders interessant ist die mögliche Handelbarkeit dieser Ökopunkte. Sofern die Ökopunkte nicht zum Ausgleich für eigene Eingriffe gebraucht werden, können diese auch gehandelt werden. Übersicht der Waldrefugien im AuT Kieselbronn lfd.nr Distrikt ha Ökopunkte 1 V-0 1, IV-0 e10 1, I-1-3 ev 2, Summa
7 6 Quellen: BNatSchG Ökokontoverordnung Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg (ForstBW) Datenblätter (Beschreibung der Waldrefugien):
8 7
9 Datenblatt Waldrefugium Datum lfd. Nr. 1 UFB Enzkreis Bestand V-0 h6 Revier Lienzingen Flst. 1371/0; 1485/0 Betrieb Gem.Kieselbronn ha 1,5 Bestandesbeschreibung: Pappelbestand mit reichhaltiger vertikaler Struktur aus Sträuchern. weiterer Schutzstatus: Waldbiotopkartierung (5012 Stillgewässer) Vogelschutzgehölz 8 Sonstiges: Datum lfd. Nr. 2 UFB Enzkreis Bestand IV-0 e10 Revier Lienzingen Flst Betrieb Gem. Kieselbronn ha 1,5 Bestandesbeschreibung: Eichenbestand mit Kirsche, Feldahorn und Kiefern weiterer Schutzstatus: Totholz liegend und stehend, Höhlenbäume Sonstiges:
10 Datenblatt Waldrefugium Datum lfd. Nr. 3 UFB Enzkreis Bestand I-1-3 ev Revier Lienzingen Flst Betrieb Gem.Kieselbronn ha 2,1 Bestandesbeschreibung: Eichen-Altbestand Baumarten: Eiche,Hainbuche, Buche weiterer Schutzstatus: Waldbiotopkartierung (5031 schützenswerte Tierarten) Totholz liegend und stehend, Höhlenbäume 9 Sonstiges: Datum lfd. Nr. UFB Bestand Revier Flst. Betrieb ha Bestandesbeschreibung: weiterer Schutzstatus: Sonstiges:
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