Dechema/GVC-Gemeinschaftsausschuss Risikomanagement / AA 1. Positionspapier März 2006

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1 Dechema/GVC-Gemeinschaftsausschuss Risikomanagement / AA 1 Positionspapier März Organisation und Mitglieder Der Arbeitsausschuss wurde im Jahre 1977 unter dem Vorsitz von Prof. Hans-Georg Schecker von der Dechema und der GVC mit dem Titel "Risiko, Schadensanalyse, Zuverlässigkeit" gegründet und von Prof. Schecker bis Ende 2004 geleitet. Ab 2005 übernahm Herr Dr.-Ing. Eric Leimer den Vorsitz. Der Ausschuss ist dem Dechema/GVC-Gemeinschaftsausschuss "Sicherheitstechnik in der chemischen Industrie" zugeordnet. Die Mitglieder des Arbeitsausschusses repräsentieren folgende Bereiche: - Hochschulinstitute - staatliche Institute - Anlagenbau - Anlagenbetreiber - Versicherungen - Berufsgenossenschaften - europäisch akkreditierte Prüf- und Zertifizierstellen (notified bodies) Der Arbeitsausschuss umfasst derzeit 13 Mitglieder und zwei ständige Gäste. Der Arbeitsausschuss führt in der Regel zwei Sitzungen pro Jahr durch. An den Sitzungen nehmen auf Einladung auch Gäste und Vortragende aus dem In- und Ausland teil. Über die Sitzungen werden Protokolle geführt, die den Mitgliedern und Gästen zur Verfügung gestellt werden. 2. Aufgabenbereich 2.1 Aktuelle Situation Der Ausschuss wurde zur fachlichen Auseinandersetzung mit der Störfallverordnung und deren praktischen Anwendung sowie mit der daraus resultierenden gesetzlichen Entwicklung und gesellschaftspolitischen Diskussion gegründet. Seit seiner Einrichtung im Jahr 1977 hat sich der Kontext der Ausschussarbeit weiterentwickelt. Mit fortschreitender Globalisierung sehen sich deutsche Unternehmen nicht allein den Anforderungen der inzwischen mehrmals novellierten Störfallverordnung konfrontiert, sondern operieren auch im internationalen Umfeld. Dies erfordert zum Teil über das deutsche Recht hinausgehende Betrachtungen, wie beispielsweise umfassende quantitative Risikostudien. Hinzu kommt die europäische Harmonisierung der Regelwerke, denen auch das deutsche Regelwerk zunehmend unterliegt. Hier vollzieht sich derzeit ein Wandel von der vornehmlichen Betrachtung von Gefahrenpotentialen hin zu einer Risikobewertung. Um die Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Ansätze zu erleichtern und die Möglichkeiten der technischen Weiterentwicklung offen zu halten, sind die neuen Standards meist zielorientiert formuliert. Dies bedeutet, sie definieren das Ziel, aber nicht den spezifischen, technischen Weg dorthin. Bei der Zieldefinition spielt wiederum der Risikobegriff eine verstärkte Rolle und nimmt somit auch im rechtlichen Kontext eine zunehmende Bedeutung ein. Um mit gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen Schritt zu halten und das rechtliche Um- Seite 1 von 7

2 feld flexibel zu gestalten, setzt die europäische Gesellschaft zunehmend auch auf die Selbstverpflichtung der Unternehmen. Dieses rechtliche und gesellschaftliche Umfeld fordert von den Unternehmen ein umfassenderes Verständnis der technischen und naturwissenschaftlichen Zusammenhänge. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kann nicht mehr allein mit klarem Verweis auf technische Standards nachgewiesen werden. Diese Entwicklung nimmt Unternehmen stärker in die Verantwortung, gibt ihnen jedoch auch die Möglichkeit ihre Wettbewerbsfähigkeit mit neuen technologischen Ansätzen auszubauen. Schon seit längerer Zeit ist in Unternehmen die Bedeutung der Sicherheitstechnik für die Sicherung der betrieblichen Wertschöpfungskette erkannt. Derzeit vollzieht sich eine zunehmende Integration der Sicherheitsaspekte in die Managementsysteme. Hier sind vor allem prozessorientierte und fachgebietsübergreifende Ansätze gefragt, die eine praktische Umsetzung erleichtern. Im Vergleich zur Gründungszeit des Arbeitsausschusses, stehen heute in Deutschland kaum noch öffentliche Mittel für die sicherheitstechnische Forschung und Lehre zur Verfügung. Mit dem zunehmenden Rückzug Deutschlands aus der Kernforschung gibt es auch mit diesem Bereich keine Synergieeffekte mehr. Zudem konnte der Politik der notwendige Handlungsbedarf zum Erhalt der universitären Forschung und Lehre bisher nicht vermittelt werden. 2.2 Künftige Aufgabenstellung Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Gesichtspunkte sieht der Arbeitsausschuss zukünftig seine Aufgabenstellung nicht mehr allein in der Auseinandersetzung mit der nationalen Umsetzung der Störfallverordnung, sondern vielmehr in einem Beitrag zum umfassenden, technischen Risikomanagement bzgl. der Anlagensicherheit. Hierbei sollen Risiken für - Personen, - Umwelt und - Produktionseinrichtungen betrachtet werden, die in stoff- und prozessbedingten Gefahrenpotentialen begründet sind. Hierbei konzentriert sich der Ausschuss weiterhin auf die Betrachtungen technischer und organisatorischer Sicherheitsaspekte von Anlagen, die in den Gültigkeitsbereich der Störfallverordnung fallen. Um den neuen, dargestellten Anforderungen gerecht zu werden, hat sich der Arbeitsauschuss die folgenden Ziele definiert: - Sammeln von Informationen zu dem oben dargestellten Aufgabenbereich - Bewertung der unterschiedlichen Ansätze und Methoden des Risikomanagements - Bildung von Netzwerken und Austausch mit nationalen und europäischen Ausschüssen, die gleiche oder angrenzende Themen behandeln - Identifizierung weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarfs Um den zukünftigen Schwerpunkten des Arbeitskreises gerecht zu werden, wird der Titel des Ausschusses vom ehemaligen Titel "Risiko, Schadensanalyse, Zuverlässigkeit" in den neuen Titel "Risikomanagement" geändert. Der folgende Abschnitt 3 fasst die bisherigen Aktivitäten des Arbeitsausschusses zusammen. Abschnitt 4 stellt die geplante zukünftig Vorgehensweise dar. 3. Bisherige Tätigkeiten des Arbeitsausschusses In den 80er Jahren beschäftigte sich der Ausschuss mit Entscheidungstabellen wurde eine Zusammenstellung der damals gebräuchlichen Methoden zur Risikoabschätzung erstellt. 1989/1990 wurde die Fehlerfolgenanalyse für Prozessanlagen bearbeitet. Seite 2 von 7

3 Seit 1993 beschäftigten sich der Ausschuss und die ad-hoc Arbeitsgruppe Gefährdungspotentiale in Verbindung mit einer ganzheitlichen Anlagenbewertung, die sich in mehrere Unterarbeitsgruppen aufgeteilt hat, mit der Entwicklung einer Matrixmethode zur Risikoklassifizierung verfahrenstechnischer Anlagen. Auf eine vollständige Quantifizierung der Methode wurde verzichtet, da es keine gesicherten Daten über die Zuverlässigkeit chemischer Anlagen und Anlagenteile gab. Die von einer Anlage ausgehenden Gefahren wurden in vier Gefahrenfelder unterteilt. Als Eingangsgrößen werden das Gefährdungspotential und die Schadenshäufigkeit den Klassen 1 bis 4 zugeordnet. Als Ergebnis erhält man das relative Risiko einer Anlage wurde diese Methode von einem Redaktionsteam bearbeitet und unter dem Namen METRIK veröffentlicht. METRIK wurde der Fachöffentlichkeit auf der ACHEMA 1997 vorgestellt und 1999 in der CIT-plus veröffentlicht. Eine bei der Degussa-Hüls AG durchgeführte Studienarbeit und zwei bei der Wacker AG in den Jahren 2000 und 2001 durchgeführte Tests ergaben allerdings, dass das Klassifikationsraster von METRIK zu grob ist. Eine Weiterentwicklung der Methode unterblieb, weil in der chemischen Industrie zu diesem Zeitpunkt inzwischen kein Bedarf mehr für ein Screening-Verfahren wie METRIK gesehen wurde. Seit 2001 verlagerte sich der Schwerpunkt der Ausschussarbeit zu: - der Instandhaltung und der technischen Überwachung von Anlagen: Das Spektrum der Vorträge umfasste Schutzeinrichtungen in der Prozessleittechnik, risikobasierte Instandhaltung und die Verfügbarkeit von Kraftwerken. - der quantitativen Risikoanalyse: In mehreren Vorträgen informierte sich der Ausschuss über die Anwendung der QRA im europäischen Ausland (Niederlande, Belgien, Schweiz), bei der Planung von Pipelines und für das Land-Use-Planning. Inzwischen hat der VCI das Thema der Risikoquantifizierung im Rahmen der europäischen Harmonisierung der SEVESO II Richtlinie wieder aufgegriffen und ein Bewertungsverfahren entwickelt, was nicht zuletzt auf den Erfahrungen mit METRIK beruht. Das Thema wird derzeit in der Störfallkommission behandelt. 4. Planung Nachfolgend wird die weitere Vorgehensweise für die bisherigen Arbeitsgebiete: - Risiko (vgl. Abschnitt 4.1), - Schadensanalyse (vgl. Abschnitt 4.2) und - Zuverlässigkeit (vgl. Abschnitt 4.3) des Ausschusses erläutert. Der Arbeitsausschuss plant die Erstellung einer öffentlich zugänglichen Internetdatenbank, die Vorträge, Publikationen und relevante Veröffentlichungen zu den behandelten Themen enthält. Diese soll als Teil der Dechema-Homepage umgesetzt werden und einen Überblick über den aktuellen Stand der Technik geben. Nicht freigegebene Dokumente und Beiträge sollen in einem nur für AA-Mitglieder zugänglichen Bereich abgelegt werden. 4.1 Risiko Das Risikomanagement im Rahmen der Anlagensicherheit untergliedert sich in folgende Phasen (siehe auch SFK-GS-41): - Gefahrenidentifizierung - Risikoabschätzung: - Risikoanalyse - Risikobewertung Seite 3 von 7

4 - Risikominderung - Risikoakzeptanz und -kommunikation Das Risikomanagement beginnt mit der Gefahrenidentifizierung. Diese ist weitgehend unabhängig von der Vorgehensweise der nachfolgenden Risikoabschätzung. Bei der Risikoabschätzung gibt es eine Vielzahl von Vorgehensweisen. Obwohl viele Vorgehensweisen sowohl qualitative als auch quantitative Ansätze enthalten, wird im Folgenden vereinfachend lediglich von qualitativen oder quantitativen Verfahren gesprochen. In der deutschen verfahrenstechnischen Industrie werden qualitative Risikobetrachtungen in den verschiedensten Formen eingesetzt. Die Risikobewertung erfolgt hierbei durch die Einschätzung von Experten. Ein Beispiel hierfür ist das HAZOP/PAAG-Verfahren. Die qualitativen Betrachtungen finden ihren Einfluss beispielsweise bei: - Identifizierung von Gefahren- und Schwachstellen - Erstellung von Sicherheitskonzepten Diese Verfahren sind vornehmlich in der Großindustrie verbreitet. Anders stellt sich die Situation bei den quantitativen Verfahren zur Risikobewertung dar. Hier bestehen einerseits noch Vorbehalte bei der Anwendung, andererseits besteht teilweise noch Entwicklungsbedarf für einen Einsatz in der Praxis. Viele Länder legen verstärkt Wert auf quantitative Risikoanalysen. International arbeitende Firmen müssen sich damit auseinandersetzen. Zudem fordern die Seveso-II Richtlinie und weitere internationale Normen (z. B. IEC 61511) in zunehmendem Maße quantitative Risikobetrachtungen. Auch in Deutschland wird das Regelwerk im Rahmen der europäischen Harmonisierung entsprechend angepasst. Mit dem Ziel, Neuentwicklungen zu verfolgen und bezüglich ihrer Anwendung in der verfahrenstechnischen Industrie zu bewerten, sieht der Arbeitsausschuss zukünftig einen Schwerpunkt im Bereich der quantitativen Verfahren. Hierbei ist geplant, nach folgenden Schritten vorzugehen. Schritt 1: Bewertungs- und Akzeptanzkriterien Die Ergebnisse quantitativer Risikoanalysen werden grundsätzlich anhand so genannter Akzeptanz- bzw. Bewertungskriterien bewertet. Lediglich beim relativen Vergleich von Alternativen kommen entsprechende Kriterien nicht zur Anwendung. Akzeptanzkriterien beschreiben das durch gesellschaftlichen Konsens gefundene akzeptable Restrisiko. Die anzuwendenden Kriterien legen auch die Zielrichtung quantitativer Risikobetrachtungen fest. Die Betrachtungen können sich auf mögliche Beeinträchtigungen außerhalb des Werksgeländes, z. B. im Rahmen des Land-Use-Plannings, beschränken, oder bis hin zu detaillierten Untersuchungen innerhalb des Betriebes gehen. Bewertungs- bzw. Akzeptanzkriterien können unterschiedlicher Natur sein, wie z. B.: - Fatal Accidental Rate (Wahrscheinlichkeit von Todesfällen bezogen auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden) - Individuelles Risiko - Gruppenrisiko - Gesellschaftliches Risiko - Schäden an Umwelt und Sachwerten Die niederländischen Behörden beispielsweise haben quantitative Akzeptanzkriterien als Richtwert für das Land-Use-Planning festgelegt. Entsprechende amtliche Kriterien wurden in Deutschland bisher nicht definiert, obwohl dies grundsätzlich auch nach deutschem und Seite 4 von 7

5 europäischem Recht zulässig wäre. Auch die meisten deutschen Betreiberfirmen arbeiten nicht mit derartigen, intern festgelegten Kriterien. Der Ausschuss wird sich über bestehende internationale und firmeninterne Definitionen von Akzeptanz- und Bewertungskriterien informieren. Der Ausschuss will auch diskutieren, ob und gegebenenfalls welche Bewertungs- und Akzeptanzkriterien zum gesellschaftlichen Konsens und zur Wahrung der Planungssicherheit für die verfahrenstechnische Industrie beitragen können. Ein wichtiger Aspekt bei diesen Betrachtungen wird auch in der Möglichkeit gesehen, einen Beitrag zur gesellschaftlichen Risikoakzeptanz und -kommunikation zu leisten. Schritt 2: Erfassung verfügbarer Vorgehensweisen, Rechenprogramme und Zuverlässigkeitsdaten in Deutschland sowie im internationalen Bereich Im internationalen Anlagenbau und in der verfahrenstechnischen Industrie im Ausland wird im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland inzwischen eine Vielzahl an Vorgehensweisen, Rechenprogrammen aber auch an Zuverlässigkeitsdaten im Rahmen von quantitativen Risikobetrachtungen eingesetzt. Um eine detaillierte Übersicht hierüber zu erhalten, sollten diese zunächst erfaßt und bewertet werden. Die folgende Liste stellt lediglich einen Anfangspunkt dar und soll entsprechend erweitert werden. Vorgehensweisen: - Fehlerbaum-Analyse (deduktiv) - Ereignisablauf-Analyse (induktiv) - Cause & Consequence Analyse - SAFETI Risikoanalyseprogramm von DNV - JIP (Joint Industry Project) - Model für Zündwahrscheinlichkeiten (offshore) - Yellow/Green/Purple/Red Book (Niederlande) Auswirkungsmodelle und -programme: - VDI Effects (TNO) - Damage (TNO) Ermittlung von Auswirkungen - PHAST (DNV) - DEGADIS (Ausbreitung von Schwergaswolken) - CFX (Ausbreitung, Brand) - FLACS (CFD Explosionsdruckberechnung) - AutoReaGas (TNO) (CFD Explosionsdruckberechnung) - Kameleon FireEx (ComputIT, NTNU, Sintef) Zuverlässigkeitsdaten: - OREDA Handbuch - Firmeninterne Datenbanken zu Fehlerraten (Deutschland) - SilVer (SIL Verifizierung mit Fehlerratendatenbank) Schritt 3: Diskussion einer sinnvollen Anwendung quantitativer Ansätze zur Risikobetrachtung in Deutschland Die deutsche Industrie hat bisher Abstand von der quantitativen Risikomodellierung genommen. Mögliche Erklärungen hierfür sind: - positive Erfahrungen mit deterministischen Vorgehensweisen - fehlende Datenbasis (v.a. für Chemieanlagen) Seite 5 von 7

6 - Unklarheit über Vorteile in Form von zusätzlicher Sicherheit bzw. Kosteneinsparungen bei Betreibern - fehlende Bereitschaft der deutschen Gesellschaft, über Risiko zu diskutieren - Angst vor fehlerhafter Interpretation der Ergebnisse durch die Öffentlichkeit So basieren beispielsweise Ausbreitungsbetrachtungen von Leckageszenarien in der Regel nicht auf einer risikobasierten Ermittlung der Leckgrößen, sondern vielmehr auf deterministischen Konventionen. Je nach Vorgehensweise können hieraus recht unterschiedliche Ergebnisse resultieren. Vereinheitlichte Vorgehensweisen bei der quantitativen Risikobetrachtung könnten hier mehr Planungssicherheit bei allen beteiligten Parteien schaffen. Wie bereits in der Aufgabenstellung des Arbeitsausschusses erläutert, spielt der Risikobegriff in der verfahrenstechnischen Industrie durch zunehmende Internationalisierung, Harmonisierung der Standards und stärkere Selbstverpflichtung der Unternehmen eine immer wichtigere Rolle. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, möchte der Arbeitsauschuss verstärkt den sinnvollen Einsatz von quantitativen Risikobetrachtungen in Deutschland diskutieren. Hierbei sollen die Erfahrungen im internationalen Bereich berücksichtigt werden. Die Ergebnisse quantitativer Risikobetrachtungen dienen im Ausland häufig der Kommunikation bestehender Risiken an die Gesellschaft. Auch für Deutschland kann sich hier eine verbesserte Möglichkeit ergeben, bestehende Risiken konkret zu benennen und zu kommunizieren. 4.2 Schadensanalyse Die DECHEMA-Arbeitsgruppe "Auswertung nichtmeldepflichtiger, sicherheitsrelevanter Ereignisse" (Leitung Hr. Dr. Schmelzer) sammelt Schadensereignisse, anonymisiert diese und bringt sie in eine Ereignisdatenbank ein, die über die DECHEMA-Homepage öffentlich zugänglich ist. Ziel ist hier vor allem, fachlich lehrreiche Ereignisse auszuwerten und diese Informationen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DECHEMA-Forschungsausschuss "Sicherheitstechnik in Chemieanlagen" (Leitung Herr Dr. Muschelknautz) sowie die Arbeitsausschüsse "Reaktionstechnik sicherheitstechnisch schwieriger Prozesse" (Leitung Herr Prof. Dr. Moritz) und "Sicherheitsgerechtes Auslegen von Chemieanlagen" (Leitung Herr Dr. Schmidt) beschäftigen sich nach Bedarf mit aktuellen Schadensereignissen. Obwohl die oben genannten Ausschüsse sich nicht mit systematischen Ansätzen zur Schadensanalyse beschäftigen, werden aktuelle Ereignisse in den Ausschüssen aufgegriffen und behandelt. Wie oben dargestellt, sieht der Arbeitsausschuss "Risiko, Schadensanalyse und Zuverlässigkeit" seinen Schwerpunkt zukünftig im Risikomanagement. Daher sind derzeit keine Aktivitäten im Bereich der Schadensanalyse geplant. 4.3 Zuverlässigkeit Bezüglich des Begriffs Zuverlässigkeit sieht der Ausschuss seine Aufgabenstellung im Zusammenhang mit der Anlagensicherheit, also beispielsweise der Zuverlässigkeit von Absicherungsmaßnahmen, nicht jedoch in der betriebstechnischen Anlagenverfügbarkeit. Ein aktuelles Thema ist die Verfügbarkeit von MSR-Schutzeinrichtungen. Die Aufgabenstellung des Ausschusses ist hier wie folgt: - Festlegung der sicherheitstechnischen Anforderungen: Die risikobasierte Ermittlung der erforderlichen Verfügbarkeit von Sicherheitsschaltungen ist durch die IEC bzw. IEC ein äußerst aktuelles Thema, das viele Firmen beschäftigt. Der Arbeitsausschuss möchte hier die aktuellen Entwicklungen auch auf internationalem Niveau verfolgen, diskutieren und bewerten. Da die Ermittlung der Seite 6 von 7

7 sicherheitstechnischen Anforderungen an MSR-Schutzeinrichtungen ein integraler Bestandteil des Risikomanagements ist, versteht der Arbeitsauschuss dieses Thema nicht als separates Aufgabengebiet sondern vielmehr als Teil des in Abschnitt 4.1 behandelten Aufgabengebiets "Risiko". - Nachweis der Verfügbarkeit: Der Arbeitsausschuss "MSR-Technik im Rahmen der Sicherheitstechnik" (Leitung Herr Weidlich) beschäftigt sich mit der Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen und dem Nachweis der SIL-Anforderungen für sicherheitsrelevante Schaltungen. Daher plant der Arbeitsausschuss "Risikomanagement" hierzu keine weiteren Aktivitäten. Seite 7 von 7

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