Flüchtlinge / Asyl im Amt Hohe Elbgeest 01. Dezember 2014
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- Matilde Solberg
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1 Flüchtlinge / Asyl im Amt Hohe Elbgeest 01. Dezember 2014 Rechtsgrundlagen Asyl Leistungen an Asylbewerber Leistungen des Amtes an Asylbewerber/-berechtigte Ehrenamtliche Unterstützung Arbeitsmaterialien, Hilfsmittel
2 Rechtsgrundlagen Asyl Art. 16a GG: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht Status: AufenthG, AsylverfG, BeschV Leistungen: AsylbLG, analog SGB XII, LAufnG S-H, AuslAufnVO S-H, ErstattungsVO S-H 3 AufenthsG: Für Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein Aufenthaltstitel ( 4) (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltstitel bei Asylantrag) + Pass erforderlich.
3 Rechtsgrundlagen Asyl 15 Abs. 4 AufenthG: ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, darf nicht zurückgewiesen werden, solange ihm der Aufenthalt nach den Vorschriften des AsylVerfG gestattet ist. Aufenthaltsgewährung in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, aus humanitären Gründen gem. 22 ff. 5 AsylVfG: Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ( 5 Abs. 1) Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen in notwendiger Zahl zu schaffen und zu unterhalten ( 44 AsylVfG).
4 Rechtsgrundlagen Asyl Solange der Antrag geprüft wird, wird der Aufenthalt gestattet. Es besteht die Pflicht, bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zu 3 Mon. in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung der Länder zu wohnen ( 47 AsylVfG). Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt ( 61). Die Aufenthaltsgestattung ist örtlich begrenzt. Bei Fristüberschreitung soll in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Die Länder können auf die Kommunen übertragen ( 53). Das LandesaufnahmeG überträgt als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung auf (h.a.) Gem., Kreise und Ämter. In der LVO hierzu ist der Verteilschlüssel auf die Kreise festgelegt und: Personen, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, werden den Städten/Ämtern zugewiesen.
5 Leistungen an Asylbewerber Asylbewerberleistungsgesetz: nachrangige Hilfe! ( 7) vorrangig Sachleistungen, Wertgutscheine für Kleidung, Gebrauchsgüter des Haushalts leihweise, Geld für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens ( 3) bei dezentraler Unterbringung können anstelle von Sachleistungen Wertgutscheine und andere unbare Leistungen gewährt werden ( 3), eingeschränkte SGB XII.: Unterkunft + verminderter Sozialhilfe-Satz (minus Anteil des Regelsatzes, der nicht anfällt, z.b. Möbel). Eingeschränkte Leistungen bei Krankheit ( 4) Geldleistungen sind persönlich auszuhändigen ( 3)
6 Leistungen an Asylbewerber Nach 48 Monaten Wechsel in SGB XII ( 2 AsylbLG) Nach neun Monaten gestattetem Aufenthalt ist mit Zustimmung (der BA, ) Beschäftigung nachrangig erlaubt ( 61 AsylVfG) 25 AufenthG: Einem Ausländer ist eine Aufenth.-Erlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Für Asylsuchende bisher k e i n besonderer Betreuungsanspruch, lediglich Aufnahme, Unterbringung und Leistungsgewährung. 43 AufenthG: Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern wird gefördert und gefordert.
7 Leistungen des Amtes an Asylsuchende Leistungen vom Amt vor Eintreffen: Klärung mit Kreis, wer wann kommt, Personaldatenerfassung, Abfrage über bereits durch den Kreis erbrachte Leistungen (Erstausstattung, Bekleidung) Beschaffung von Wohnraum, Abschluss Mietvertrag/Versorgungsverträge, Mietkaution, Mietzahlung, Möbel, Matratzen, Ausstattung der Wohnung, ggf. Instandsetzung durch Handwerker (Fußböden ), Umzug über Bauhof organisieren Beschaffung von Haushaltsgeräten und Ausstattung über Sozialkaufhäuser/Gebrauchtmärkte Erlass eines Verwaltungsaktes zur Wohnungseinweisung
8 Leistungen des Amtes an Asylsuchende Leistungen vom Amt bei Eintreffen: Antragsaufnahme f. Leistungen nach dem AsylbLG Aushändigung der Ordnungsverfügung zur Wohnungseinweisung Wohnungsschlüsselaushändigung und Quittierung Anmeldung Einwohnermeldeamt Aufklärung über Krankenhilfe / Hinweise, dass Ärzte nur im Kreis Herzogtum Lauenburg aufgesucht werden dürfen Ggf. Aufklärung für Schulbesuch der Kinder Ggf. Aufklärung über Kindergartenbesuch Tel.-Nr. der Asylbewerber und Verwandte/Bekannte zwecks Übersetzungsunterstützung
9 Leistungen des Amtes an Asylsuchende (Fortsetzung Leistungen vom Amt bei Eintreffen:) Auszahlung der Hilfe gem. bereinigtem Grundsicherungssatz (z.b. f. 1. Person, weitere gestaffelt): Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 135,82 Bekleidung und Schuhe 32,85 Wohnen, Energie, Whg-Instandh. 32,68 Gesundheitspflege 16,80 Verkehr 24,62 Nachrichtenübermittlung 34,54 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 43,18
10 Leistungen Des Amtes an Asylsuchende (Fortsetzung Leistungen vom Amt bei Eintreffen:) Bildung 1,50 Beherbergung, Gaststättendienstleistungen 7,74 Andere Waren und Dienstleistungen 28,64 Summe: 361,00 Für Bekleidung wird einmalig ein Gutschein für Grundausstattung in Höhe von 69,00 gewährt, sofern nicht schon vom Kreis erledigt Schul(erst-)Ausstattung nach Bildungs-u.Teilh. 70,00 am und 30,00 am Sonderaufwand, z.b. Fahrkosten für Sprachkurse (bei Anspruch auf Sprachkurs!)
11 Ehrenamtliche Unterstützung Leistungsgewährung zur Sicherung der Lebensgrundlage erfolgt durch das Amt Weitergehende Ansprüche auf Integrationsmaßnahmen nur sehr eingeschränkt (Schulpflicht, Bildung- und Teilhabe, ) Asylbewerber haben k e i n e n Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen Ehrenamtliche Unterstützung ist hilfreich, um sich in Deutschland zurecht finden zu können.
12 Ehrenamtliche Unterstützung Unterstützung, den Alltag kennen zu lernen, Patenschaften? Unterstützung bei Arztbesuchen und Behördengängen Unterstützung bei Einkäufen Unterstützung beim Erlernen der Sprache Ehrenamtlich: k e i n e Vergütung, aber: Versicherung durch das Land (Sozialministerium S-H), bzw. auf Vereinsebene durch den Verein. Für die Arbeit in Projekten gibt es begrenzt Fördermittel Was ist zu beachten?
13 Ehrenamtliche Unterstützung Unterstützung ist Hilfe zur Selbsthilfe! Klarheit darüber, was die Unterstützungsleistung beinhaltet und was nicht! Wie bei Erster Hilfe: Absicherung der Situation, wie weit bringe ich mich persönlich ein, was kann ich leisten? Wer ist zuständig? An wen muss ich vermitteln? Vertraulicher Umgang mit den sensiblen persönlichen Daten der begleiteten Personen!!! Vorsicht beim Zusammentreffen versch. Nationalitäten. K e i n -Austausch mit persönlichen Daten! K e i n e Weitergabe von Kontakt-Adressen. Vorsicht bei Mail-Verteilern.
14 Ehrenamtliche Unterstützung Zusammenarbeit mit dem Amt: Aufgabe des Amtes ist Unterbringung und Leistungsgewährung, wobei Vertraulichkeit zu wahren ist, auch gegenüber den Helferinnen und Helfern Fragen aus den Helferkreisen sollten gesammelt werden und nur von je einer Person gestellt werden. (fester Termin? Ansprechpartner im Amt nur 1 Person: Herr Chors) Die ehrenamtliche Begleitung sollte nicht dazu führen, dass die Sachbearbeitung verzögert wird. Spenden (Geld-, Sach-) an Helfergruppen, nicht Amt Lagerung von Gegenständen über die Helfergruppen, nicht Amt
15 Hilfsmaterial zur Betreuung: Arbeitsmaterialien Internetseite des BMI, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Internetseite des Landes Schleswig-Holstein, Stichwort: Zuwanderung Leitfaden des Landes S-H für eine gute Aufnahme Empfehlung der AWO S-H zur Betreuung für dezentral untergebrachte Asylsuchende (Okt. 2014) Konzept des Kreises (ist in Arbeit) zur aufsuchenden dezentralen Betreuung Erfahrungen aus der Integration von Migranten
16 Arbeitsmaterialien
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