Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3. Ringstraße, Albert-Pausch-Ring, Wiesenstraße, Heinestraße, Weißenbacher Straße und Brunnenstraße

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3. Ringstraße, Albert-Pausch-Ring, Wiesenstraße, Heinestraße, Weißenbacher Straße und Brunnenstraße"

Transkript

1 Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3 im Bereich zwischen Ringstraße, Albert-Pausch-Ring, Wiesenstraße, Heinestraße, Weißenbacher Straße und Brunnenstraße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes Bearbeitung: Stadt Selb Dipl.-Ing. (FH) Siller Stadtplaner

2 Seite / 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1 Anlass der Planung 1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes Angaben zum Standort Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben zu den jeweiligen Standorten Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden 1.3 Ziele des Umweltschutzes lt. Fachgesetzen und Fachplänen Fachgesetze Fachplanungen Flächennutzungs- und Landschaftsplan Landes- und Regionalplanung Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Biotopkartierung und Arten- und Biotopschutzprogramm 1.4 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Planaufstellung 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB) 2.1 Schutzgut Mensch Bestandsaufnahme Auswirkungen bei Durchführung der Planung während der Rückbauarbeiten sowie der Bau- und Betriebsphase 2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestandsaufnahme Auswirkungen bei Durchführung der Planung während der Rückbauarbeiten sowie der Bau- und Betriebsphase 2.3 Schutzgut Boden Bestandaufnahme Auswirkungen bei Durchführung der Planung während der Rückbauarbeiten sowie der Bau- und Betriebsphase 2.4 Schutzgut Wasser Bestandsaufnahme Auswirkungen bei Durchführung der Planung während der Rückbauarbeiten sowie der Bau- und Betriebsphase

3 Seite / Schutzgut Luft und Klima Bestandsaufnahme Auswirkungen bei Durchführung der Planung während der Rückbauarbeiten sowie der Bau- und Betriebsphase 2.6 Schutzgut Landschaft Bestandsaufnahme Auswirkungen bei Durchführung der Planung während der Rückbauarbeiten sowie der Bau- und Betriebsphase 2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bestandsaufnahme Auswirkungen bei Durchführung der Planung während der Rückbauarbeiten sowie der Bau- und Betriebsphase 2.8 Wechselwirkungen 2.9 Entwicklungsprognosen Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 2.10 Art und Menge an Emissionen und der damit verbundenen Belästigungen Schadstoffe Lärm Erschütterungen Licht Wärme Strahlung 2.11 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung 2.12 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen während der jeweiligen Bau- und Betriebsphase bei Umsetzung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung während der jeweiligen Bauund Betriebsphase bei Durchführung der Planung Kompensationsbedarf und Maßnahmen zum Ausgleich Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsflächen Ausgleichsmaßnahme 2.13 Planungsalternativen 2.14 Auswirkungen, die Aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt auf die Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete auf den Menschen und seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

4 Seite / Wechselwirkungen 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung 3.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 3.3 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

5 Seite / 5 Quellenverzeichnis Deckblatt (Orthophoto) BayernViewer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) in Kraft getreten am , zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3434) m.w.v bzw Bundes-Immissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) In der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2771) m.w.v Biotopkartierung Bayern, Juli 2002 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz Artenschutzkartierung Bayern (Ortsbezogene Nachweise), Kurzliste, Stand: Bayer. Landesamt für Umwelt Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Leitfaden, ergänzte Fassung vom Januar 2003 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-Ost (LEK), September 2003 Regierung von Oberfranken Historische Recherche ehemalige Porzellanfabrik Heinrich vom Dr. Rietzler & Heidrich GmbH, Nürnberg Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom , geändert am Bayerische Staatsregierung Regionalplan für die Region Oberfranken-Ost (5) Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, ergänzte Fassung vom Januar 2007 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

6 Seite / 6 Entwicklungszeiträume von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Erhaltung von Ökoflächen, Ausgabe Februar 2008, Bayerisches Landesamt für Umwelt Geologische Karte v. Bayern, Blatt 5838/5839, 1:25000

7 Seite / 7 1. Einleitung 1.1 Anlass der Planung Ziel der Planung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Umnutzung und Neugestaltung des Areals der ehemaligen Porzellanfabrik Heinrich zu großflächigen Einzelhandel. 1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes Angaben zum Standort Das Plangebiet liegt in städtebaulich integrierter Lage, lediglich ca. 200 m vom Stadtkern entfernt Beschreibung der Darstellungen des Plans mit Angaben zu den jeweiligen Standorten Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel - Fabrikverkaufszentrum (SO FOC) Bei dem Sondergebiet handelt es sich um einen Standort für großflächigen Einzelhandel, der vom Fabrikverkaufszentrum für Markenartikel geprägt wird. Gemischte Baufläche im Sinne des 6 BauNVO An den südlichen Abschnitt der Vielitzer Straße liegt im Norden ein kleines MI an. Die Darstellung entspricht der bestehenden Situation. Fläche für den Gemeinbedarf Zwischen dem Albert-Pausch-Ring und der Rotkreuzstraße befindet sich eine Einrichtung vom Deutschen Roten Kreuz in der der Rettungsdienst untergebracht ist. Die Darstellung entspricht dem Bestand Eingeschränktes Gewerbegebiet GE(e) Bei Umsetzung der Planung ist eine kleinere Autowerkstatt zu verlagern, die bis dato in der Schlosserei der ehemaligen Porzellanfabrik untergebracht ist. Hierfür wird im Westen des Plangebiets ein kleines eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden Geltungsbereich: ca. 9,65 ha. Sondergebiet mit Zweckbestimmung FOC m² MI 640 m² GE(e) m² Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Rettungswache m² Öffentliche Straßenverkehrsfläche: m² Private Grünfläche m² 1.3 Ziele des Umweltschutzes lt. Fachgesetzen und Fachplänen Fachgesetze Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere auch die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen. Weiterhin ist 1a BauGB anzuwenden. Danach soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden, Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.

8 Seite / 8 Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Art. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. 13 BNatSchG sind u.a. gleichfalls zu beachten Fachplanungen Flächennutzungs- und Landschaftsplan Der Flächennutzungsplan stellt für den Teil des Plangebiets, das nördlich der Vielitzer Straße liegt SO, Fläche für den Gemeinbedarf, gewerbliche Baufläche und gemischte Baufläche dar. Für das Areal südlich der Vielitzer Straße stellt der Flächennutzungsplan SO und gewerbliche Baufläche dar. Beiderseits der Vielitzer Straße sind zudem verschiedene Grünflächen dargestellt. Der Landschaftsplan enthält folgende Aussage: entlang der Roglerstraße sind bedeutende landschaftsprägende Baum- und Strauchgruppen gezeigt Landes- und Regionalplanung Die Stadt Selb liegt in der Region Oberfranken-Ost, ist als gemeinsames Oberzentrum Selb (/Asch) eingestuft und liegt in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Laut Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) liegt das Plangebiet überwiegend im Gebietstyp Übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild Biotopkartierung, Arten- und Biotopschutzprogramm sowie Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Laut Kartierung liegen folgende Biotope im Plangebiet: Objektnummer (Relativ lichte, gemischte Strauch-/Baumhecke ) Objektnummer (lichte Birken-Salweidenhecke mit gehölzfreien Zwischenbereichen ) Die kartierte Fläche ist infolge früherer Baumaßnahmen weitgehend nicht mehr in der beschriebenen Form existent. Eingriffe in jüngerer Vergangenheit wurden, wie z.b. beim Hochwasserschutz Vielitzer Graben, ausgeglichen. Objektnummer (von Weißdorn dominierte Strauchhecke ). Bei der anstehenden Bebauungsplanänderung geht das Biotop voraussichtlich größtenteils verloren. Objektnummer (aufgelassene Fläche mit Initialgehölzen, Kulturbestand und magerem Altgrasbestand). Die kartierte Fläche ist infolge früherer Baumaßnahmen nur noch teilweise in der beschriebenen Form existent. Objektnummer (aufgelassenes Grundstück mit einzelnen alten Gehölzen und jüngeren Initialgehölzen) Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden durch die Planung nicht berührt.

9 Seite / Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Planaufstellung Entsprechende Festsetzungen bleiben der zugehörigen Bebauungsplanänderung vorbehalten. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bei der folgenden Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen wird in der Regel das Plangebiet zugrunde gelegt. Soweit eine objektive Bewertung der Auswirkungen eine Ausdehnung des Untersuchungsgebiets erfordert, erfolgt im notwendigen Umfang eine Ausweitung des Untersuchungsgebiets. Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen basiert im Wesentlichen auf Begehungen, die im Januar und Februar 2017 durchgeführt wurden, der Geologische Karte v. Bayern, dem LEK, der Biotopkartierung und der Artenschutzkartierung. Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung erfolgt verbal argumentativ. Die Beurteilung erfolgt in drei Stufen (geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit). 2.1 Schutzgut Mensch Bestandsaufnahme Der Wert eines Raumes wird bestimmt von dessen Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität. Bei der Ausarbeitung des Umweltberichts gem. 2 Abs. 4 BauGB wurden daher in erster Linie Aspekte, die die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beeinflussen, bzw. die Qualität der Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktion des Gebietes untersucht. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine gewachsene Gemengelage. Das gesamte, heute zum Teil brachliegende Areal war in früheren Jahren baulich genutzt. Geprägt wird das Gebiet im Wesentlichen von den bis zu vier Vollgeschossen zählenden Gebäuden der ehemaligen Porzellanfabrik. Die Grünbereiche im Plangebiet sind vor allem wegen ihrer Gehölzstrukturen von Bedeutung, da diese das Wohnumfeld bzw. das Ortsbild aufwerten Auswirkungen der Planung Insgesamt ist im Plangebiet und seiner Umgebung mit einer Zunahme des Verkehrs und damit mit einer Erhöhung der Abgase und Verstärkung des Lärms zu rechnen. Während der Bauzeit kann vorübergehend zusätzlicher Baulärm und vermehrte Staubentwicklung entstehen. Grünflächen gehen Großteils verloren. Die Auswirkungen der Planung während der Bauphase sind von mittlerer bis hoher (kurzzeitig), während der Betriebsphase von mittlerer Erheblichkeit. 2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestandsaufnahme Für die Bewertung und Beurteilung wurde die rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns (Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Ausgabe 2016), die rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns mit regionalisierter Florenliste (Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Ausgabe 2003), die Broschüre Biotopkartierung Bayern (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Ausgabe 2000) und das Arten und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Wunsiedel verwendet. Im Plangebiet selbst finden sich mehrere kartierte Biotopflächen. Zum Teil sind diese jedoch nicht mehr (Bereich Rotkreuzwache) bzw. nicht mehr in der kartierten Form (z.b. Bereich Vielitzer Graben) existent.

10 Seite / 10 Im Plangebiet und dessen Umgebung sind laut Artenschutzkartierung keinerlei artenschutzrechtlich relevante Arten beheimatet. Artenschutzrechtlich relevanten Tierarten wurden bei den Begehungen nicht beobachtet Auswirkungen der Planung Die Planung führt letztlich zum vollständigen Verlust der Flächen. Damit geht auch Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleinsäuger verloren. Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sind daher von hoher Erheblichkeit. Eine Unterscheidung zwischen Bau- und Betriebsphase ist hier nicht sinnvoll, da der Eingriff ja vor Beginn der Bauphase erfolgt. 2.3 Schutzgut Boden Bestandsaufnahme Den geologische Untergrund des Plangebietes bildet im Wesentlichen Selber Granit (ältere postsudetische Granitgruppe) (geologische Karte v. Bayern, Blatt 5838/5839, 1:25000 und geologische Karte v. Bayern 1: ). Teilflächen stehen unter dem Verdacht, mit Schadstoffen belastet zu sein bzw. sind diese belastet. Im gesamten Plangebiet wurde bereits massiv in die Böden eingegriffen Auswirkungen der Planung Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass bei Durchführung der Planung etwa 90% der Fläche versiegelt werden. Hinsichtlich vorhandener bzw. möglicherweise vorhandener Bodenbelastungen durch Altlasten bewirkt die Durchführung der Planung aber durchaus auch Vorteile. So wird belasteter Boden soweit er während der Bauphase anfällt ordnungsgemäß entsorgt bzw. werden belastete Flächen so abgedeckt, dass für den Wasserhaushalt keine nachteiligen Auswirkungen entstehen können. Eine Unterscheidung zwischen Bau- und Betriebsphase ist hier nicht erforderlich, da der Eingriff ja letztlich in der Bauphase erfolgt und die Auswirkungen sich dann im Grunde fortsetzen. Die Auswirkungen der Planung auf den Boden sind daher wegen der Vorbelastung von geringer bis mittlerer Erheblichkeit. 2.4 Schutzgut Wasser Bestandsaufnahme Im Plangebiet sind keine offenen Gewässer vorhanden, nachdem der Vielitzer Graben Großteils bereits seit Jahrzehnten verrohrt und über beträchtliche Strecken durch Gebäude der ehemaligen Porzellanfabrik überbaut ist Für das Plangebiet liegen keine Aussagen zu Grundwasserflurabständen vor. Aufgrund der bestehenden Flächenversiegelung ist die Grundwasserneubildung oftmals gestört Auswirkungen der Planung Voraussichtlich werden künftig bis zu 90 % der Fläche versiegelt. Eine Unterscheidung zwischen Bau- und Betriebsphase ist hier nicht erforderlich, da der Eingriff ja letztlich in der Bauphase erfolgt und die Auswirkungen sich dann im Grunde fortsetzen.

11 Seite / 11 Die Planung ist für die bisher unbebaubaren Flächen von hoher Erheblichkeit für das Schutzgut Wasser, in den übrigen Bereichen eher von geringer Erheblichkeit. 2.5 Schutzgut Luft/Klima Bestandsaufnahme Laut LEK sind keine Kaltlufttransport- und -sammelwege von der Planung betroffen. Es handelt sich laut LEK um ein Siedlungsgebiet, in dem der Verbesserung der bioklimatischen Situation eine allgemeine Bedeutung zukommt Auswirkungen der Planung Die großflächige Versiegelung der Fläche führt zu einer Verringerung der Kaltluftproduktion auf den unbebauten Flächen und damit zu einer, wenn auch kaum wahrnehmbaren Verschlechterung des Kleinklimas im Plangebiet und seiner Umgebung. Letztendlich können der Planung im Wesentlichen nur die Auswirkungen für die bisher nicht baulich nutzbaren Flächen angelastet werden. Die Planung ist hier von geringer Erheblichkeit. 2.6 Schutzgut Landschaft Bestandsaufnahme Das Plangebiet ist bereits fast vollständig bebaut und wird dabei von für das Ortsbild bedeutenden Grünflächen durchzogen. Bezüglich des Landschaftsbildes (freie Landschaft) ist das Plangebiet nicht von Belang Auswirkungen der Planung Die Planung führt zu einem nahezu vollständigen Verlust der ortsbildprägenden Gehölzstrukturen. Die Planung ist von hoher Erheblichkeit. 2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bestandsaufnahme Im Hof der ehemaligen Porzellanfabrik befindet sich ein Kriegerdenkmal für die gefallenen Werksangehörigen des 1. Weltkrieges der Fa. Heinrich & Co., das in die Denkmalliste eingetragen ist. Zudem ist das Eingangsportal der Ofenhalle (Werk Kreishalle) in die Liste der Baudenkmäler eingetragen. An Sachgütern existiert zudem im Plangebiet und dessen näherer Umgebung unterschiedlich genutzte Bebauung (Wohnen, Verwaltung, Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe etc.) und Dauerkleingärten Auswirkungen der Planung Das Kriegerdenkmal wird abgetragen und in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde an einem anderen Standort wieder errichtet. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Umgebung zum Eingangsportal der Ofenhalle aufgefüllt. Daraus resultiert dann eine deutliche Veränderung des Erscheinungsbildes. Dauerhaft ist hier mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Gegenwärtig laufen diesbezüglich noch Abstimmungsgespräche mit den maßgeblichen Behörden, sodass eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich ist. Eine Gefährdung des Bestands wird jedoch bereits jetzt ausgeschlossen.

12 Seite / 12 Wegen schutzbedürftiger Nutzungen im oder in der Nähe zum Plangebiet wird aktuell eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt und im Bebauungsplan zu gegebener Zeit berücksichtigt. Die Planung ist von geringer bis hoher Erheblichkeit. 2.8 Wechselwirkungen Eingriffe in Natur und Landschaft wirken sich so gut wie nie nur auf ein Schutzgut aus. In der Regel ergeben sich Wechselwirkungen. So führt die Versiegelung bzw. Überbauung der Flächen und der damit verbundene Verlust der Freiflächen und Gehölzbestände zu einer Störung der Grundwasserneubildung, einem Verlust an Lebensraum und einer nachteiligen Einflussnahme auf das Kleinklima. Dies wirkt jedoch auch nachteilig auf die Qualität des Wohnumfelds der Wohnnutzungen in der Umgebung zum Plangebiet. Andererseits haben die Versiegelung belasteter Böden bzw. deren Beseitigung aber durchaus auch schützende Wirkung für das Grundwasser und den Boden und können sich damit durchaus auch positiv auf die menschliche Gesundheit auswirken. 2.9 Entwicklungsprognosen Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Bei Durchführung der Planung sind die vorgenannten Auswirkungen zu erwarten Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung wäre, nachdem weitgehend Baurecht für das Plangebiet gegeben ist, mittelfristig mit nahezu vergleichbaren Auswirkungen wie bei Durchführung der Planung für die behandelten Schutzgüter zu rechnen Art und Menge an Emissionen und der damit verbundenen Belästigungen Schadstoffe Die Nutzung (Einzelhandel) erfordert nicht die Verwendung besonderer Schadstoffe. Während der Bauphase kommen die im Baugewerbe üblichen Betriebsstoffe und Chemikalien zur Verwendung Lärm In Summe kann davon ausgegangen werden, dass die Orientierungswerte der DIN in Zusammenschau von Bestand und künftiger Entwicklung (FOC) eingehalten werden Erschütterungen Nutzungsbedingt ist nicht mit erhöhten Erschütterungen während der Betriebsphase zu rechnen. Allerdings kann es zu Zeiten der Bauphase zu erhöhten Erschütterungen kommen Licht Während der Bauphase ist in der Regel nicht mit länger währenden Belästigungen durch Licht zu rechnen. Während der Betriebsphase kommt es zu einer Erhöhung von Lichtemissionen durch z.b. Werbeanlagen. Bei ordnungsgemäßem Betrieb sind in der Umgebung zum Vorhaben keine unzuträglichen Belästigungen zu erwarten.

13 Seite / Wärme Nutzungsbedingt ist nicht mit einer außergewöhnlichen Wärmeemission zu rechnen Strahlung Nutzungsbedingt ist insgesamt nicht mit einer erhöhten Strahlung zu rechnen Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung Im Zuge des sorten- und wenn erforderlich belastungsgetrennten Gebäuderückbaus fallen beträchtliche Mengen an Bauschutt an. Dieser wird Aufbereitet und möglichst vor Ort wiederverwendet. Nicht verwertbare Stoffe (z.b. Holz) werden der thermischen Nutzung zugeführt oder in geeignete Deponien eingelagert. Gleiches gilt für evtl. vorhandene Stoffe, Bauteile oder belasteten Bodenaushub. In der Betriebsphase fallen die üblicherweise im Einzelhandel anfallenden Abfälle und Verpackungen an. Die nicht wieder verwertbaren Abfälle werden ordnungsgemäß als Hausmüll entsorgt, verwertbare Stoffe werden wieder dem Materialkreislauf zugeführt Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Im zugehörigen Bebauungsplan werden entsprechende Maßnahmen festgesetzt Kompensationsbedarf und Maßnahmen zum Ausgleich Gem. 21 BNatschG sind u. A. die in Folge einer Bauleitplanung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Zudem ist gemäß 1a Abs. 3 BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. In der Folge sind für die Bauleitplanung lediglich Kompensationsmaßnahmen für Flächen erforderlich, für die bisher kein Baurecht bestand. Dies betrifft im Wesentlichen die kartierten Biotopflächen Ermittlung der erforderlichen Flächenbewertung (Kategorie) Eingriffsfläche [m²] Eingriffsschwere (A = hoch, B = niedrig bis mittel) Kompensationsfaktor Ausgleichsfläche [m²] Bemerkungen II A 0, Restfläche Biotop Nr II A 0, Allee entlang der Roglerstraße bzw. Hecke Brunnenstraße II B 0,6 600 Restfläche Biotop Nr II B 0, Ehemals festgesetzte Grünfläche im Norden des Plangebiets Ausgleichsflächenbedarf Ca

14 Seite / Ausgleichsmaßnahme Im Anschluss an den Bebauungszusammenhang liegt westlich der Ernst-Reuther- Straße das Flurstück Nr. 361/2 der Gemarkung Vielitz (siehe nachfolgend das Orthophoto). Als Ausgleichsmaßnahme soll auf dem ausreichend großen Grundstück eine Streuobstwiese angelegt werden Planungsalternativen Kern der Planung ist die Wiedernutzung des innerstätischen Areals der ehemaligen Porzellanfabrik Heinrich. Eine räumliche Alternative ist daher nicht gegeben Auswirkungen, die Aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser und die biologische Vielfalt Keine auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete Keine auf den Menschen und seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt Keine auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Keine Wechselwirkungen Keine 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung Für den Umweltbericht wurde auf mehrere Begehungen des Gebiets zurückgegriffen, die im Zeitraum von Oktober 2008 bis Oktober 2011 und ergänzend im Frühjahr und Sommer 2018 durchgeführt wurden. Zudem wurden der Landschaftsplan, die aktuelle Biotopkartierung und die Artenschutzkartierung herangezogen. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere, und hohe Erheblichkeit. Für die Beurteilung der Erheblichkeit war u. A. die Ausgleichbarkeit des Eingriffs bestimmend. 3.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Da viele der Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw. insgesamt zulässig waren, können planungsspezifische Auswirkungen oftmals kaum nachgewiesen werden. Bei der Ausarbeitung des Umweltberichts hat es sich gezeigt, dass in Teilbereiche bereits erheblich eingegriffen wurde bzw. durch Überbauung auch über die baulich genutzten Flächen hinaus die Flächen nicht mehr in der beschriebenen Form existieren. Die Eingriffsflächen wurden daher durch Überlagerung der kartierten Flächen mit dem Orthophoto ermittelt. 3.3 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen Mittels Ortseinsichtnahmen durch die Verwaltung und Überprüfung evtl. Eingehender

15 Seite / 15 Hinweise aus der Nachbarschaft wird die Entwicklung des Umweltzustandes überprüft. 4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mensch Ausgangszustand Gemengelage mit Gewerbebetrieben, Einzelhandel, Wohnnutzung, Rotkreuzwache und Parkplätzen, teilweise ehemals baulich genutztes Brachland mit kartierten Biotopflächen. Mischnutzung und Dauerkleingartenanlage in der Umgebung zum Plangebiet Aufgrund der geringen Auslastung des Areals gehen vom Plangebiet nur geringe Emissionen Auswirkungen der Planung Zunahme des Verkehrs und damit eine Erhöhung der Abgasbelastung und Verstärkung des Lärms Die geänderte Straßenführung in der Vielitzer Straße führt sogar insgesamt zu einer Entlastung vom Verkehr im ostwärtigen Abschnitt. Die Anlieferung von Waren kann aber hier kurzzeitig zu einer Erhöhung der Immissionen führen. Erhöhte Lärm und Staubemissionen sind während der Bauphase möglich. Erheblichkeit Schutzgut Bauphase mittel bis hoch (jeweils kurzzeitig) Betriebsphase mittel Die Gehölzbestände gehen verloren. Tiere und Pflanzen Im Plangebiet selbst finden sich mehrere kartierte Biotopflächen. Im Plangebiet und dessen Umgebung sind laut Artenschutzkartierung keinerlei artenschutzrechtlich relevante Arten beheimatet. Durch den Verlust der Biotopflächen und durch Überbauung und Flächenversiegelung geht dauerhaft Lebensraum verloren. hoch hoch Boden Die Bodenfunktionen sind im Plangebiet durch bauliche Nutzung fast über die ganze Fläche bis in mehrere Meter Tiefe gestört; teilweise Altlasten oder Altlastenverdacht. Bodenfunktionen in den baulich noch nicht genutzten Bereichen wohl weitgehend erhalten. Bei Durchführung der Planung werden etwa 90% der Fläche überbaut. Weitere Bodenfunktionen gehen damit verloren. Belasteter Boden soweit er während der Bauphase anfällt wird ordnungsgemäß entsorgt bzw. werden belastete Flächen so abgedeckt, dass für den Wasserhaushalt keine nachteiligen Auswirkungen entstehen können. gering bis mittel gering bis mittel Wasser Im plangebiet sind keine offenen Gewässer vorhanden. Die Grundwasserneubildung im Plangebiet ist bereits derzeit großflächig gestört. Allerdings trifft dies nicht auf baulich bisher ungenutzte Die Plandurchführung hat eine Überbauung der Flächen von bis zu 90 % zur Folge. Für bisher ungenutzte bzw. nicht nutzbare Flächen hat die Planung daher Auswirkungen von gering bis hoch gering bis hoch

16 Seite / 16 oder nicht nutzbare Bereiche zu. Zu Grundwasserflurabständen liegen keine Angaben vor. hoher Bedeutung, in den übrigen Bereichen hingegen nur von geringer Bedeutung. Luft / Klima Es sind keine Kaltlufttransport- und Sammelwege betroffen, die Bedeutung für die Kaltluftproduktion ist gering Veränderung des Mikroklimas möglich gering gering Landschaft Das Plangebiet ist bereits großflächig bebaut, wird jedoch von für das Ortsbild bedeutenden Grünflächen durchzogen. Bezüglich des Landschaftsbildes (freie Landschaft) ist das Plangebiet nicht von Belang. Die Planung führt zu einem nahezu vollständigen Verlust der ortsbildprägenden Gehölzstrukturen und bewirkt damit wesentlich negativen Auswirkungen auf das Ortsbild. hoch hoch Kultur und sonstige Sachgüter Im Hof der ehemaligen Porzellanfabrik befindet sich ein Kriegerdenkmal für die gefallenen Werksangehörigen des 1. Weltkrieges der Fa. Heinrich & Co., das in die Denkmalliste eingetragen ist. Zudem ist das Eingangsportal der Ofenhalle (Werk Kreishalle) in die Liste der Baudenkmäler eingetragen. An Sachgütern existieren zudem im Plangebiet und dessen näherer Umgebung unterschiedlich genutzte Bebauung (Wohnen, Verwaltung, Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe etc.) und Dauerkleingärten. Das Kriegerdenkmal wird abgetragen und in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde an einem anderen Standort wieder errichtet. Auswirkungen der Planung beschränken sich daher lediglich auf die Bauphase. Infolge von Geländeauffüllungen wird es zu dauerhaften Veränderungen des Erscheinungsbildes des Eingangsportals der Ofenhalle kommen. Eine abschließende Beurteilung ist wegen der noch offenen Abstimmungsgespräche mit den maßgeblichen Behörden noch nicht möglich. In seinem Bestand bleibt das Portal jedoch dauerhaft gesichert. gering bis hoch gering bis hoch Die Wohnnutzung und die Dauerkleingartenanlage werden durch eine im Rahmen der Zumutbarkeit liegenden Schallimmission ausgesetzt. Aufgestellt: Selb, SG Stadtplanung S i l l e r Stadtplaner

Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3. im Bereich

Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3. im Bereich TEIL 1: BEGRÜNDUNG STADT SELB / SG 601 Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3 im Bereich zwischen Ringstraße, Albert-Pausch-Ring, Wiesenstraße, Heinestraße, Weißenbacher Straße und Brunnenstraße

Mehr

Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3. im Bereich

Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3. im Bereich TEIL 1: BEGRÜNDUNG STADT SELB / SG 601 Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3 im Bereich zwischen Ringstraße, Albert-Pausch-Ring, Wiesenstraße, Heinestraße, Weißenbacher Straße und Brunnenstraße

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für den Bebauungs- und Grünordnungsplan

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr des Reitvereins Selb südostwärts von Stopfersfurth

Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr des Reitvereins Selb südostwärts von Stopfersfurth Seite / 1 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 216 für das Gebiet des Reitvereins Selb südostwärts von Stopfersfurth Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für den Bebauungs- und Grünordnungsplan

Mehr

Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 205 FOC

Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 205 FOC Seite / 1 Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 205 FOC im Bereich zwischen Ringstraße, Albert-Pausch-Ring, Wiesenstraße, Heinestraße, Weißenbacher Straße und Brunnenstraße

Mehr

Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/1. für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes beim Eisstadion

Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/1. für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes beim Eisstadion TEIL 1: BEGRÜNDUNG STADT SELB / SG 601 Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017/1 für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes beim Eisstadion (Gebiet zwischen Hanns-Braun-Straße, Robert-Koch-Straße,

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222

Mehr

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf: GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB GEMEINDE WIELENBACH 6. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HAUNSHOFEN WEST BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Gefertigt am: 10.12.2015 Geändert: 31.08.2017 Geändert: 18.01.2018 : Städtebaulicher Teil ARCHITEKTURBÜRO

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Bebauungsplan. 1. Änderung Insel Ried Ost" Umweltberiehfl

Bebauungsplan. 1. Änderung Insel Ried Ost Umweltberiehfl Stadt Donauwörth - Stadtbauamt - Rathausgasse 1 86609 Donauwörth Bebauungsplan 1. Änderung Insel Ried Ost" Umweltberiehfl Stand: Satzung, August 2007 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass, Beschreibung des Vorhabens

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill)

Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill) Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG 2017 Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill) Novelle BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick UVP im BauGB: Beibehaltung der Integrationslösung

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 16.08.2017 INHALT SEITE 1. Planungserfordernis... 1 2. Situation... 1 2.1 Planungsgebiet...

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB 1 GEMEINDE OBERAU 2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Schongau, den 23.11.2009 geändert: 14.04.2010 Planung ARCHITEKTURBÜRO HÖRNER BAUERNGASSE 27 86956 SCHONGAU Landschaftsplanung

Mehr

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 31.07.2007 Entwurf: 05.12.2011 17.04.2013 16.09.2014 12.04.2017 Planung: Huber Planungs-GmbH

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch-Straße

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch-Straße Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch-Straße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept 17.04.2014 für die Flächennutzungsplanänderung

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II

ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II INHALT: Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung DATUM: 14.11.2018 VORHABENSTRÄGER: Stadt Osterhofen Stadtplatz 13 94486 Osterhofen VERFASSER: ARCHITEKTUR LANDSCHAFT

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt 13 82418 Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan

Mehr

UMWELTBERICHT. 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Nord II. Stadt Schleusingen SATZUNGSPLAN

UMWELTBERICHT. 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Nord II. Stadt Schleusingen SATZUNGSPLAN UMWELTBERICHT 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Nord II Stadt Schleusingen SATZUNGSPLAN UMWELTBERICHT 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Nord II Stadt Schleusingen

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg

Mehr

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass

Mehr

Begründung. - Vorentwurf -

Begründung. - Vorentwurf - Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES "SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE GRÖNHART"

21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE GRÖNHART Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES "SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE GRÖNHART" BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Fassung vom 21.04.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr) im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wetter (Ruhr) Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße"

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Stadt Weilheim i. OB Fassung vom: Geändert am: Begründung

Stadt Weilheim i. OB Fassung vom: Geändert am: Begründung Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i. OB 1 Stadt Weilheim i. OB Fassung vom: 26.01.2015 Geändert am: 21.05.2015 Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies

Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies Grünfläche und Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung statt Wohnbaufläche und statt gewerbliche Baufläche"

Mehr

1: Ò!. Ò! Ò!. 680/3 680/11 823/2 679/7 680/12 679/6 679/3 677/2 679/8 677/9 677/10 677/6 677/8 677/7 676/1 576/1 !.!. !."/ "/ "/ !. "/ !.!. !.

1: Ò!. Ò! Ò!. 680/3 680/11 823/2 679/7 680/12 679/6 679/3 677/2 679/8 677/9 677/10 677/6 677/8 677/7 676/1 576/1 !.!. !./ / / !. / !.!. !. 823/2. Ò!. Ò! Ò!.Ò. Ò! Ò! 679/3. Ò! 679/6!>!> n.òò.òò.ò n n..ò! Ò! n.ò. Ò!. Ò!!>. Ò!!> n 23 25 n n 2053 II 1099 I I I 57 27 II 29 677/8 31 33b 33a 33 32 34 35 37 679/7 677/6 678 677/9 822/8 39 41b 37b

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West 1. Lage des Plangebietes Im Ortsteil Mauerkirchen des Marktes Bad Endorf wurde 1997 für den westlichen Teil die Ortsabrundungssatzung

Mehr

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Teil B Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B - I Begründung zum Bebauungsplan Satzungsfassung gem. GR Beschluss vom 20.11.2012 Seite 1 Teil B - Begründung B Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 27.08.2018 Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022

Mehr

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Photovoltaikanlage Mozartstraße", Landkreis Demmin Begründung Inhaltsverzeichnis 1. Angabe über die Rechtsgrundlage

Mehr

Gemeinde Schönau a. Königssee

Gemeinde Schönau a. Königssee Gemeinde Schönau a. Königssee Bebauungsplan Nr. 26 Am Dürreck mit integriertem Grünordnungsplan Anlage zur Begründung zum Umweltbericht nach 2a BauGB Ermittlung des Ausgleichserfordernisses nach dem Leitfaden

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II

Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II "Sonderbaufläche Photovoltaik" und "Wald" statt "Grünfläche" und Fläche für die Landwirtschaft"

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

JAKOBY + SCHREINER J +

JAKOBY + SCHREINER J + Stadt Kirchberg VERBANDSGEMEINDE KIRCHBERG B e g r ü n d u n g zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterhalb der Stadthalle Geringfügige Anpassungen an den bebaubaren Flächen und den textlichen Festsetzungen

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 27 "OSTERFING" UMWELTBERICHT. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 27 OSTERFING UMWELTBERICHT. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 27 "OSTERFING" UMWELTBERICHT Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 25.10.2012 Entwurf: 07.03.2013 geändert: 18.09.2014 geändert: 06.02.2015 redaktionell

Mehr

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN

BEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de ZUR 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN STAND: JUNI 2017 Inhalt 1 Anlass, Ziel und

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung:

Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Büro Blattwerk Ingenieurleistungen für Freiraumplanung Dipl. Ing. (FH) Jürgen Sundermann Gemeinde Brunnthal Umweltbericht zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes GE nördlich der Tannenstraße, Hofolding

Mehr

Bebauungsplan Schwarzenbach a.d.saale Landkreis Hof. 3. Änderung des Bebauungsplanes. Holzgartenstraße

Bebauungsplan Schwarzenbach a.d.saale Landkreis Hof. 3. Änderung des Bebauungsplanes. Holzgartenstraße Bebauungsplan Schwarzenbach a.d.saale Landkreis Hof 3. Änderung des Bebauungsplanes Holzgartenstraße Vorentwurf: 22. Februar 2011 Entwurf: 03. Mai 2011 Gefertigt: Stadt Schwarzenbach a.d.saale Stadtbauamt...

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Fassung zum Planbeschluss nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB

Fassung zum Planbeschluss nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Änderung des Flächennutzungsplans in Quierschied - Ortsteil Fischbach- Camphausen ADAC-Verkehrsübungsplatz Sonderbaufläche-Verkehrsübungsplatz statt Wald Begründung Stand: Fassung zum Planbeschluss nach

Mehr

Nachverdichtung in bestehendem Wohngebiet

Nachverdichtung in bestehendem Wohngebiet Nachverdichtung in bestehendem Wohngebiet Nachverdichtung in bestehendem Wohngebiet Folie 1 von 13 Lockere Wohnbebauung am Stadtrand soll nachverdichtet werden. Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse Nachverdichtung

Mehr

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger DECKBLATT NR. 1 ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGSPLANUNG MI Ganacker-Süd Unterlage: 1 Markt Pilsting Marktplatz 23 * 94431 Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger ENTWURFSBEARBEITUNG

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Buttenhalden GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter

Mehr