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1 AUZUG AUS DEM STENOGRAPHISCHEN PROTOKOLL der 60. Sitzung der XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages Donnerstag, 30. Juni Uhr Uhr

2 8253 Burgenländischer Landtag, XVIII. Gp Sitzung - Donnerstag, 30. Juni 2005 Tagesordnung Burgenländische Krankenanstaltengesetz-Novelle

3 Burgenländischer Landtag, XVIII. Gp Sitzung - Donnerstag, 30. Juni Z Verhandlungen Bericht des Rechtsausschusses und des Sozialausschusses über den Gesetzentwurf (Beilage 1096), mit dem das Burgenländische Krankenanstaltengesetz Bgld. KAG 2000 geändert wird (Burgenländische Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005) (Zahl ) (Beilage 1121) Berichterstatter: Dr. R i t t e r (S. 8366) Redner: Maga. Margarethe K r o j e r (S. 8367), K ö l l y (S. 8367), DDr. S c h r a n z (S. 8368), Dr. R i t t e r (S. 8369) und Landesrat Dr. R e z a r (S. 8370) Annahme des Gesetzentwurfes (S. 8370)

4 Burgenländischer Landtag, XVIII. Gp Sitzung - Donnerstag, 30. Juni n 2. Punkt: Bericht des Rechtsausschusses und des Sozialausschusses über den Gesetzentwurf (Beilage 1096), mit dem das Burgenländische Krankenanstaltengesetz Bgld. KAG 2000 geändert wird (Burgenländische Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005) (Zahl ) (Beilage 1121) Präsident Walter Prior: Der 2. Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Rechtsausschusses und des Sozialausschusses über den Gesetzentwurf, Beilage 1096, mit dem das Burgenländische Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird (Burgenländische Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005), Zahl , Beilage Berichterstatter ist Herr Landtagsabgeordneter Dr. Ritter. General- und Spezialdebatte werden unter einem durchgeführt. Ich bitte um Ihren Bericht Herr Abgeordneter. Berichterstatter Dr. Ewald Ritter: Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Der Rechtsausschuss und der Sozialausschuss haben den Gesetzentwurf, mit dem das Burgenländische Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird, in ihrer 26. gemeinsamen Sitzung am Mittwoch, dem 8. Juni 2005, beraten. Ich wurde zum Berichterstatter gewählt. Nach meinem Bericht stellte ich den Antrag, dem Landtag zu empfehlen, dem gegenständlichen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Bei der anschließenden Abstimmung wurde mein Antrag ohne Wortmeldung einstimmig angenommen. Als Ergebnis ihrer Beratungen stellen somit der Rechtsausschuss und der Sozialausschuss den Antrag, der Landtag wolle dem Gesetzentwurf, mit dem das

5 8367 Burgenländischer Landtag, XVIII. Gp Sitzung - Donnerstag, 30. Juni 2005 Burgenländische Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird, die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen. Präsident Walter Prior: Danke Herr Abgeordneter. Als erster Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich der Frau Abgeordneten Maga. Margarethe Krojer das Wort. Bitte Frau Abgeordnete. Abgeordnete Maga. Margarethe Krojer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Novelle des Krankenanstaltengesetzes ist im Wesentlichen eine Anpassung, die infolge der neuen 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens notwendig wurde. Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. In diesem Gesetz wird die Tätigkeit der Ethikkommission, die Einrichtung neuer Institutionen wie Arzneimittelkommission, Kinderschutzgruppe und Blutdepots geregelt. Es geht dabei auch um die Verbesserung des Schutzes der Patientinnen und Patienten und um die Befreiungsmöglichkeit von Unterbringungskosten für Begleitpersonen. Im Arzneimittelbereich geht es um Vorgaben hinsichtlich der Arzneimittelverschreibungen im Krankenanstaltenbereich. Das gibt es bereits bei den Sozialversicherungsträgern. Gerade Arzneimittel, die im Krankenhaus verschrieben werden, werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch nach dem Krankenhausaufenthalt übernommen und weiter verschrieben. Die Verbesserung des PatientInnenschutzes ist uns besonders wichtig. Die Patientinnen und Patienten erhalten bei ihrer Entlassung auch noch nachträglich umfassende Informationen über ihren Gesundheitszustand. Bisher waren Patientinnen und Patienten der Sonderklasse vom Spitalskostenbeitrag für die verschuldensunabhängige PatientInnenentschädigung befreit. Das wird nun abgeschafft. Zu den geschlechtergerechten Formulierungen möchte ich sagen, dass nach wie vor noch große Lücken in der Richtigkeit der Formulierungen bestehen. Wir werden dem vorliegenden Krankenanstaltengesetz unsere Zustimmung erteilen. Präsident Walter Prior: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kölly das Wort. Bitte Herr Abgeordneter. Abgeordneter Manfred Kölly (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich heute bei meinen Debattenbeiträgen sehr kurz fassen. Ich denke, wir sollten uns das alle zu Herzen nehmen und uns kurz fassen. Die Kollegin Krojer hat das auch so gemacht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, welchen wir heute zu beschließen haben, wird es einige sachliche Änderungen geben, welche auch die Vorgaben der Novelle auf Bundesebene berücksichtigen. Wir werden heute mit unserem Beschluss die Tätigkeit der Ethikkommission definieren. Wir werden mit der Arzneimittelkommission, den Kinderschutzgruppen und den Blutdepots neue Institutionen einrichten. Wir werden Maßnahmen beschließen, welche

6 Burgenländischer Landtag, XVIII. Gp Sitzung - Donnerstag, 30. Juni den Schutz der Patienten stärken. Wir werden - und das ist mir ganz besonders wichtig - eine Befreiungsmöglichkeit von der Unterbringungsgebühr für Begleitpersonen vorsehen. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Entwurf daher ihre Zustimmung erteilen. Präsident Walter Prior: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten DDr. Schranz das Wort. Bitte Herr Abgeordneter. Abgeordneter DDr. Erwin Schranz (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben das Krankenanstaltengesetz vor uns, eine Novelle. Wir wissen, die Gesundheitsreform schreitet, vom Bund vorgegeben, zügig voran. Dem Patienten Gesundheitswesen ist es manchmal fast schon zu viel, manchmal scheint er schon etwas zu fiebern. Aber wichtig ist, dass dieser Patient Gesundheitswesen österreichweit rechtzeitig die Vorsorge lernt, dass die Prävention eine große Rolle spielt, dass er immunisiert gegen all das ist, was natürlich in diesem sehr sensiblen Bereich alles vorkommen kann. Der Bund treibt alles voran, damit dieser Heilungsprozess erfolgen kann. Es sind einige neue Einrichtungen da, die sehr große Bedeutung haben. Denken wir etwa an die Ethikkommission. Sie ist tatsächlich von großer Bedeutung. Dazu gehört die Erprobung neuer Medikamente, von Heilmethoden am Menschen selber, aber auch Eingriffe von Genmanipulationen, die möglich sind, also sehr spezifische Dinge, wo die Spezies Mensch selber am Prüfstand steht. Daher ist Vorsicht geboten. Daher müssen auch im Burgenland die gesetzlichen Voraussetzungen für diese sehr wichtige Sache geschaffen werden. Es geht auch um die Frage des wertvollen Lebenssaftes Blut. Auch bei den Blutdepots stellt sich die Frage, wie wir auf Dauer eine Qualitätssicherung tatsächlich garantieren können. Wie schaut es mit der entsprechenden Dokumentation aus? Wie schaut die Transfusionskette von Blut aus? Wir wissen, was damit in der Vergangenheit alles angerichtet wurde, dass diese jederzeit lückenlos nachvollziehbar ist. Oder Arzneimittel: Auch hier wissen wir, dass die Kostenexplosion bei den Arzneimitteln teilweise besonders stark ist. Die Frage Einsatz von Generika, die Frage der Medikamenteneinstellung. Gerade im Krankenhaus wird die Ersteinstellung mit Medikamenten gemacht. Der Patient will diese Medikamente in der Folge haben. Das sind manchmal die teuersten Medikamente. Auch hier brauchen wir genaue Vorschriften. Ein anderer wichtiger Bereich betrifft die Kinderschutzgruppe. Gerade im Spital merkt man oft, dass es Gewalt an Kindern gegeben hat. Kinder, die sich beispielsweise nicht rühren können. Manche Kinder werden in einem horrenden Ausmaß vernachlässigt. Ebenso notwendig ist es, hier sensibel vorzugehen, um den Kindern die Möglichkeit zu geben - die sich als Opfer fast nicht rühren können - zu ihrem Recht zu kommen. Sie sind das schwächste Glied der Gesellschaft. Wir sollten darauf achten, dass Kinder nicht unterliegen. Auch die Möglichkeit ist gegeben, dass die Mutter mit im Spital sein kann, besonders für Mütter, die es sich nicht leisten könnten. Wir wissen, ein Spitalsbett kostet etwa 700 Euro. Welche burgenländische Mutter mit Kleinkindern kann sich das leisten? Daher ist es sinnvoll hier Möglichkeiten zu schaffen, damit tatsächlich die Mutter untergebracht werden kann ohne große Kosten.

7 8369 Burgenländischer Landtag, XVIII. Gp Sitzung - Donnerstag, 30. Juni 2005 Oder auch die Frage nach der Stärkung des mündigen Patienten. Wenn jemand aus dem Krankenhaus entlassen wird, wie schaut es dann aus? Manchmal hat ein Patient den Eindruck, er wird ins Nebulose entlassen. Man lässt ihn sozusagen dumm sterben, wenn dieser Ausdruck nicht makaber wäre. Wichtig ist, dass der Patient volle Information bekommt, dass er Anleitungen für das Verhalten nach dem Spital, für die Hauskrankenpflege, für die häusliche Pflege, bekommt. Aber auch die Frage der Patientenentschädigung wird hier abschließend geregelt. Wichtig ist uns, dass diese 15a-Vereinbarung tatsächlich der Realität im Burgenland angepasst wird und dass die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung weitergeht. Wir haben in Österreich eines der modernsten Gesundheitswesen der Welt. Wir haben im Burgenland sehr viele Mittel in das Gesundheitswesen gesteckt. Ich glaube auch, dass wir ein herzeigbares Gesundheitswesen haben, dass der Patient Gesundheitswesen tatsächlich ein starkes Immunsystem hat, dass er nicht kollabieren kann, dass er sozusagen kein Spitalsbett braucht, Krankheiten leicht überwindet, seine Gesundheit auch beibehalten kann und dass wir im Burgenland dieses Gesundheitswesen auf hohem Standbein menschlicher Behandlung und Betreuung aufrechterhalten können. Dazu diese Anpassungen, zu denen wir stehen. (Beifall bei der ÖVP) Präsident Walter Prior: Als nächster Redner ist der Herr Abgeordnete Dr. Ritter zu Wort gemeldet. Bitte Herr Abgeordneter. Abgeordneter Dr. Ewald Ritter (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stimmt Herr Präsident Schranz, wir haben tatsächlich ein herzeigbares Gesundheitswesen. Mit dieser Novelle wollen wir die Grundlagen für seine Weiterentwicklung schaffen. Wir wollen weiterhin moderne burgenländische Krankenanstalten. Ziel muss es sein, auch in Zukunft einen fairen, gleichen Zugang zur Basisversorgung, zur Spitzenmedizin, für alle Menschen - unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten oder deren Kassenzugehörigkeit - sicherzustellen. Wir tragen die Gesundheitsreform mit. Wir muten den Menschen aber nicht alle Belastungen zu, die Ihre Bundesregierung den Patientinnen und Patienten auferlegt. So wurde der Krankenversicherungsbeitrag um 0,1 Prozent erhöht. Von den stationären Patienten wird in anderen Bundesländern nur um 1,45 Euro pro Tag mehr abkassiert. Wir haben diesen Beitrag nicht erhöht. Ich glaube, die Finanzierungsmaßnahmen stellen einen problematischen Lösungsansatz dar. Wir stehen zum solidarischen Prinzip der Finanzierung und lehnen Krankensteuern ab. Kranke sollen nicht dafür bestraft werden, dass sie medizinische Hilfe benötigen. Weil wir wissen, dass das auch eine soziale Frage ist. Arme Menschen, Menschen mit geringerem Einkommen, werden eben häufiger krank. Wir zeigen, dass es auch anders geht. Während anderswo Abteilungen geschlossen werden, wird bei uns das Leistungsangebot ausgebaut. Das ist der burgenländische Weg. Mit dieser Novelle zum Krankenanstaltengesetz wollen wir ihn weiter beschreiten. (Beifall bei der SPÖ) Präsident Walter Prior: Ich erteile Herrn Landesrat Dr. Rezar das Wort. Bitte Herr Landesrat.

8 Burgenländischer Landtag, XVIII. Gp Sitzung - Donnerstag, 30. Juni Landesrat Dr. Peter Rezar (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich denke, dass mit diesem heutigen Beschluss die Erfolgsgeschichte der burgenländischen Krankenanstalten fortgeschrieben und fortgesetzt werden kann. In unseren modernen und leistungsfähigen Krankenanstalten im Burgenland werden jährlich über Patientinnen und Patienten stationär betreut. Weit über im ambulanten Bereich, womit man die Leistungsstärke erkennen kann. Ich darf mich heute bei den rund Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den burgenländischen Krankenanstalten auf das Herzlichste bedanken. Sie sind es, die diese moderne und leistungsfähige Medizin an die burgenländischen Patientinnen und Patienten weitertragen. Sie sind es, die 365 Tage im Jahr diese wichtige Gesundheitspolitik den burgenländischen Patientinnen und Patienten auch tatsächlich anbieten. Wir haben im Burgenland die höchste Patientenzufriedenheit, die auch signifikant für das Leistungsgefüge in unserem Bundesland ist. Mit der heutigen Novelle können wir diese erfolgreiche Politik fortschreiben. Ich darf mich bei allen Debattenrednern auf das Herzlichste bedanken, weil sie alle signalisiert haben, dieser Novelle gerne die Zustimmung zu erteilen. Mit ihrer Hilfe werden wir auch den modernen Leistungsansprüchen in Zukunft für eine Gesundheitspolitik Rechnung tragen können. Ich darf mich daher recht herzlich bei allen Fraktionen bedanken. Wir werden in diesem Sinne eine sehr gute, eine sehr zukunftsträchtige Gesundheitspolitik im Burgenland fortsetzen können. (Beifall bei der SPÖ) Präsident Walter Prior: Da keine Wortmeldung mehr vorliegt, hat der Herr Berichterstatter das Schlusswort. (Abg. Dr. Ewald Ritter: Ich verzichte!) Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort, wir kommen daher zur Abstimmung. Da dieser Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, ist eine Beschlussfassung hinsichtlich dieser Bestimmungen nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtages und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen möglich. Das Anwesenheitsquorum ist gegeben. Ich ersuche jene Damen und Herren Landtagsabgeordneten, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. - Der Gesetzentwurf, mit dem das Burgenländische Krankenanstaltengesetz Bgld. KAG 2000 geändert wird (Burgenländische Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005), ist somit in zweiter Lesung einstimmig und hinsichtlich der Verfassungsbestimmungen mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen. Da keine andere Vorgangsweise beantragt ist, kommen wir zur dritten Lesung. Ich ersuche jene Damen und Herren Landtagsabgeordneten, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. - Der Gesetzentwurf, mit dem das Burgenländische Krankenanstaltengesetz Bgld. KAG 2000 geändert wird (Burgenländische Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005),

9 8371 Burgenländischer Landtag, XVIII. Gp Sitzung - Donnerstag, 30. Juni 2005 ist somit auch in dritter Lesung einstimmig und hinsichtlich der Verfassungsbestimmungen mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen.

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