EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE

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1 EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE

2 IHK SCHWABEN FACHKRÄFTE BINDEN DURCH STEUERLICHE MÖGLICHKEITEN Susanne Pfeifenroth, Dipl. Betriebswirtin (BA), Business Coach IHK

3 INHALT Einführung Steuerliche Möglichkeiten durch Pauschalierung von Arbeitslohn Steuerliche Möglichkeiten durch steuerfreie Zuwendungen

4 Einführung Lohnzusatzleistungen ergänzende Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei oder Pauschal versteuert sozialabgabenfrei Ziel Mitarbeitermotivation Einsparpotenzial Verwaltungsaufwand Abwälzung auf externe Dienstleister

5 Einführung Voraussetzung zusätzliches Entgelt keine Entgeltumwandlung Steuerbrutto darf nicht niedriger sein als vorher u.u. Beteiligung des Betriebsrats bei der Entscheidung über die Art der gewährten Zusatzleistung

6 Zuwendungen mit Pauschalsteuer Zuwendungen steuerfrei und sozialabgabenfrei (Ausnahme: Geschenke, die nach 37 b pauschal versteuert werden) Grenzbeträge Freigrenzen Freibeträge

7 Aufmerksamkeiten Sachzuwendungen bis zu 60 einschließlich USt pro Zuwendung (Freigrenze) anlassbezogen bei persönlichen Ereignissen, z.b. Geburtstag, Hochzeit, Geburt (nicht Weihnachten) Arbeitsessen, Getränke, Obstkorb etc. Mahlzeiten im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des AG Allgemeine Sachbezüge bis 44 brutto monatlich (auch neben den Aufmerksamkeiten) sog. Benzingutscheine

8 Geschenke, die keinen persönlichen Anlass haben Steuerfrei bis zum Sachbezugswert von 44, sofern dieser nicht verbraucht, Pauschale Versteuerung nach 37b EStG mit 30% des Bruttobetrages bis max ,- p.a. jedoch hier Sozialversicherungspflicht Zweimal jährlich im Rahmen einer Betriebsveranstaltung bis zu 110 (wird auf die Betriebsveranstaltung angerechnet) darüber hinaus kann pauschaliert mit 25% des Bruttowertes besteuert werden Rabattfreibetrag von für Haustrunk, Mahlzeiten o.ä.

9 Erholungsbeihilfen bis zu 600 p.a. steuerfrei (Freibetrag) Zur Wiederherstellung der Arbeitskraft zb durch eine Kur oder einen Klinikaufenthalt in besonderen Notsituationen ggf. auch höherer Betrag Steuerfrei Erholungsbeihilfen pauschal versteuert (Freigrenze) Zuschüsse zu den Erholungskosten eines Arbeitnehmers Barzuschüsse oder Sachbezüge möglich 156 für AN, 104 für Ehepartner, 52 pro Kind pauschal versteuert mit 25% sozialabgabenfrei

10 Betriebliche Gesundheitsförderung 500 (Freibetrag) steuer- und sv-frei pro Jahr für Individuelle Kurse zur Gesundheitsförderung oder Belegschaftsangebote zur Gesundheitsförderung Steuerfrei ( unabhängig vom Betrag) Maßnahmen im eigenbetrieblichen Interesse des AG Augenärztlich verordnete Bildschirmarbeitsbrille uu Massagen am Arbeitsplatz Vorsorgeuntersuchung von leitenden Angestellten (kann Sinn machen bei privat versicherten AN mit Selbstbeteiligung)

11 Kindergartenzuschüsse für noch nicht schulpflichtige Kinder Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung keine Deckelung des erstattungsfähigen Betrages

12 Mobilitätsbeihilfen Doppelte Haushaltsführung Steuerfrei: bis zu im Monat für tatsächlich entstandene Aufwendungen einer Zweitwohnung anstelle von WK Familienheimfahrten einmal wöchentlich bei doppelter Haushaltsführung Steuerfrei: Aufladen von E-Autos oder Hybridautos an ortsfester Einrichtung des AG Pauschalversteuerung möglich: Zuschüsse zum Erwerb von Ladevorrichtungen oder Übereignung einer solchen Steuerfrei: Zuschüsse zum Aufladen eines betrieblichen PKW im Privathaushalt bis zu 50 monatlich

13 Mobilitätsbeihilfen Fahrtkostenersatz für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Jobticket Bahncard

14 Telekommunikation Steuerfreie private Nutzung des Handys oder Tablets, sofern es im Eigentum des AG steht Barzuschüsse zur Telefon- und Internetnutzung z.b. bei Homeoffice, bis zu 20% des Rechnungsbetrags max. 20

15 Mahlzeiten Arbeitsessen (Arbeitslohn, Pauschalierung möglich) Belohnungsessen (steuer- und sv-frei) Essensgutscheine

16 Betriebliche Altersvorsorge verschiedene Durchführungswege (z.b. Direktversicherung) Förderung durch Betriebsrentenstärkungsgesetz Finanzierung durch Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer keine sofortige monetäre Auswirkung, aber wichtige Vorsorge

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17

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