MEHR NETTO VOM BRUTTO
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- Annegret Kalb
- vor 7 Jahren
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1 MEHR NETTO VOM BRUTTO Wie Sie die Arbeitnehmerzufriedenheit steigern und was Sie beachten sollten
2 STEUERFREIE ZUWENDUNGEN = ZUFRIEDENE ARBEITNEHMER Einmal im Jahr erinnert der Steuerzahlerbund am Steuerzahlergedenktag daran, dass für den Rest des Jahres nicht mehr für den Staat gearbeitet wird, sondern die Arbeitnehmer ihren Lohn oder ihr Gehalt nur für sich selbst und Ihre Bedürfnisse nutzen können fiel dieser Tag auf den 8. Juli. ALSO: Schauen Sie nicht nur zu, wie Ihre Arbeitnehmer auf diesen Tag warten! Auch Sie können mit steuerfreien Zuwendungen etwas dafür tun, dass Ihre Belegschaft unterm Strich mehr Netto vom Brutto erhält. Glauben Sie uns: Sie können davon genauso profitieren! In Zeiten des steigenden Fachkräftemangels spielt die Zufriedenheit am Arbeitsplatz eine große Rolle. Diese zu steigern und die Arbeitnehmer langfristig zu halten, entwickelte sich in der letzten Zeit zu einem branchenübergreifenden Wettkampf. Wir möchten Sie bei diesem Kampf nicht allein lassen und zeigen Ihnen hier eine Vielzahl von Angeboten, wie Sie Ihren Arbeitnehmern, zusätzlich zum Arbeitslohn, Gutes tun können. Diese Übersicht enthält die häufigsten Möglichkeiten - ABER diese sind mit vielen Nachweispflichten verbunden und nicht jedes Angebot ist für jedes Unternehmen geeignet. Wir beraten Sie gern, welche Umsetzungsmöglichkeit für Ihr Unternehmen die Beste ist. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern weiter. info@lehleiter.de
3 INHALT Lohnsteuer & Umsatzsteuer Internetpauschale Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte Waren- und Dienstleistungsbezug Erholungsbeihilfe Telefonnutzung Fahrzeugwerbung Essenmarken / Restaurantschecks Reinigung Berufsbekleidung Kinderbetreuungskosten S. 1 S. 3 S. 4 S. 5 S. 6 S. 7 S. 8 S. 9 S. 11 S. 12 Gesundheitsförderung Arbeitskleidung Reisekosten Betriebliche Altersvorsorge Betriebsveranstaltungen Kassenverlustentschädigung/ Fehlgeldentschädigung Werkzeuggeld Rabattfreibetrag S. 13 S. 15 S. 16 S. 17 S. 18 S. 19 S. 20 S. 21
4 LOHNSTEUER & UMSATZSTEUER 1 Die Entscheidung für eine steuerfreie Zuwendung hängt neben dem Mehrwert natürlich auch davon ab, was zusätzlich zu beachten ist. Ist die Umsatzsteuer zu entrichten oder ist der Vorsteuerabzug möglich? Oder sollten Sie sich generell mit Ihrem zuständigen Mitarbeiter aus der Lohnabteilung in Verbindung setzen, um zusätzliche Details zu überprüfen? Um Ihnen auch diese Fragen zu erleichtern, verwenden wir im Folgenden nebenstehende Hinweise, welche die o.g. Sachverhalte wiedergeben. Wenn Sie aber dennoch Fragen zu den einzelnen Möglichkeiten haben, steht Ihnen unser Lohn-Team natürlich gern zur Verfügung. Hier ist zusätzlich die Umsatzsteuer zu entrichten. Für diese Zuwendung können Sie zusätzlich die Vorsteuer ziehen. Bitte melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Lohnsachbearbeiter, wenn Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Für diese Zuwendung kann die Pauschalbesteuerung für Geschenke nach 37b EStG greifen. Bitte melden Sie sich bei Ihrem Lohn-Team. LST= Lohnsteuer SV= Sozialversicherung 2
5 INTERNETPAUSCHALE FAHRTEN WOHNUNG / ARBEITSSTÄTTE 3 Entstehen dem Arbeitnehmer Kosten für die betriebliche Nutzung seines privaten Internetanschlusses, so kann dieser entweder in voller Höhe der nachgewiesenen Kosten oder pauschal mit maximal 50,00 je Mitarbeiter erstattet werden. bei tatsächlichen Kosten: LST-/SV-frei bei Pauschale: 25% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Beitragsfreiheit in der SV bei tatsächlichen Kosten: Kopie der monatlichen Rechnung bei Pauschale: einmalige schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers (gern stellen wir Ihnen ein passendes Muster zur Verfügung) Für diese Fahrten können Sie dem Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Dieser bemisst sich mit 0,30 je gefahrenen km für die einfache Strecke (also nur einfache Entfernung) und kann für die jeweils geleisteten Arbeitstage eines Monats gezahlt werden. Pauschalsteuer: 15% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Beitragsfreiheit in der SV Einzelnachweis für die tatsächlichen Arbeitstage des Monats Vereinfachung: jeder Monat wird pauschal mit 15 Arbeitstagen angesetzt, Nachweis entfällt 4
6 WAREN- UND DIENSTLEISTUNGSBEZUG Sie können Ihren Mitarbeitern Gutscheine mit einem maximalen Wert von 44,00 monatlich zur Verfügung stellen. Das häufigste Beispiel hierfür ist der Tankgutschein. LST / SV: frei Ausgabe des Gutscheins muss quittiert werden Bei Überschreitung der Freigrenze von 44,00 ERHOLUNGSBEIHILFE Die Erholungsbeihilfe ist wie eine Art Urlaubsgeld zu sehen. Je nach Familienstand des Arbeitnehmers variieren die Maximalzuschüsse. Diese betragen je Arbeitnehmer jährlich 156,00, für dessen Ehegatten 104,00 und je Kind 52,00. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern (für die Unterhaltspflicht gilt) könnte somit eine Erholungsbeihilfe von 364,00 erhalten. Pauschalsteuer: 25% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Beitragsfreiheit in der SV Zahlung der Beihilfe muss immer im Zusammenhang mit dem Urlaub des Arbeitnehmers stehen (3 Monate vor oder nach der Auszahlung) Sandor Jackal - Fotolia.com 5 6
7 TELEFONNUTZUNG FAHRZEUGWERBUNG Nutzt der Arbeitnehmer seinen Privatanschluss für betriebliche Telefonate, können vereinfacht 20% der Rechnungssumme, aber maximal 20,00 monatlich erstattet werden. LST / SV: frei Kopie der monatlichen Rechnung Stefan Rajewski - Fotolia.com Sollten die Arbeitnehmer an ihrem Privat- Pkw Fahrzeugwerbung anbringen, spricht man von der Anmietung von Werbeflächen. 7 Sven Bähren - Fotolia.com Bei der Anmietung von Werbeflächen handelt es sich nicht um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn, sondern um Einkünfte aus 22 Nr. 3 EStG. Gemäß 22 Nr. 3 Satz 2 EStG bleiben Einkünfte aus entsprechenden Vermietungen bis zu 256,00 jährlich steuerfrei (Freigrenze!), das entspricht ca. 21 im Monat. 8
8 ESSENMARKEN / RESTAURANTSCHECKS Der Arbeitgeber kann Essenmarken oder Restaurantschecks an den Arbeitnehmer verteilen, die von einer Gaststätte oder vergleichbaren Annahmestellen bei der Abgabe einer Mahlzeit in Zahlung genommen werden. Abrechnungen der Annahmestellen, aus denen sich ergeben muss, wie viele Essenmarken mit welchem Verrechnungswert eingelöst worden sind. 9 Voraussetzungen: für jede Mahlzeit nur eine Essenmarke täglich Verrechnungswert derzeit maximal 6,10 Essenmarken erhalten nur Arbeitnehmer, die keine Auswärtstätigkeit ausüben pro Arbeitnehmer maximal 15 Essenmarken monatlich, wenn der Arbeitnehmer keine Auswärtstätigkeit ausübt Um Steuer- und Beitragsfreiheit zu erreichen, muss der Arbeitnehmer mindestens den aktuellen Sachbezugswert für Essen (derzeit 3,00 ) zuzahlen. Andrew Bayda - Fotolia.com 10
9 REINIGUNG BERUFSBEKLEIDUNG Wäscht der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung privat, so kann ein Auslagenersatz erstattet werden. Eine Erstattung von Reinigungskosten der privaten Berufsbekleidung ist steuer- und beitragspflichtig. Hierfür muss der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Monaten die entstandenen Aufwendung nachweisen. Dieser Betrag kann dann pauschal gezahlt werden und bleibt steuer- und beitragsfrei bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern. KINDERBETREUUNGSKOSTEN Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt und ein Nachweis der Kosten vorliegt. Entstandene Aufwendungen sind über einen Zeitraum von drei Monaten nachzuweisen, Nachweis gilt für die Zukunft, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern. S.Kobold - Fotolia.com 11 12
10 GESUNDHEITSFÖRDERUNG GESUNDHEITSFÖRDERUNG Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu einem Betrag von 500,00 jährlich je Arbeitnehmer steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme auf Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertung der Krankenkassen erfolgt. Hierzu gehören: Rechnungen sind über die Buchhaltung abzurechnen Bei Überschreitung des Freibetrages von 500,00 Hinweis: Eine ausführliche Beschreibung bietet unser L+P Flyer Fit am Arbeitsplatz. Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates Gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung Bewältigung von Psychosozialer Belastung, Stress Vorbeugung und Bewältigung von Suchtmittelkonsum Robert Kneschke - Fotolia.com 13 14
11 ARBEITSKLEIDUNG Dem Arbeitnehmer können Kosten für betriebstypische Arbeitskleidung (z.b. Arbeitsschuhe, Blaumann) in voller Höhe steuerund beitragsfrei erstattet werden. Die unentgeltliche Überlassung typischer Berufskleidung ist steuerfrei. Eine Barabgeltung an Stelle einer unentgeltlichen Überlassung ist grundsätzlich steuerpflichtig. REISEKOSTEN Befindet sich der Arbeitnehmer auf Dienstreise, können Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten und Reisenebenkosten (z.b. Übernachtungskosten, Parkgebühren) erstattet werden. Hinweis: Ausführliche Beschreibungen enthält unser L+P Flyer zur Reisekostenreform Rechnung Gerhard Seybert - Fotolia.com 15 16
12 BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung bleiben bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (2014: 2.856,00 / Kalenderjahr, bzw. 238,00 /Monat), wenn sie zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung verwendet werden und die zugesagten Leistungen in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans ausgezahlt werden (gilt nicht für Einmalkapitalauszahlungen). Pauschalsteuer: nur bei Altverträgen Police, evtl. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung BETRIEBSVERANSTALTUNGEN Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, wie z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge, Sommerfeste. Voraussetzungen: Teilnahme muss allen Arbeitnehmern offen stehen Kosten pro Arbeitnehmer betragen je Veranstaltung max. 110,00 (inkl. USt) max. zwei Veranstaltungen pro Jahr Pauschalsteuer: ist eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt 25% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Beitragsfreiheit in der SV Rechnungen, sind über die Buchhaltung abzurechnen 17 Bei Überschreitung der Freigrenze von 110,00 ist Pauschalierung möglich. 18
13 KASSENVERLUSTENTSCHÄDIGUNG/ FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG Arbeitnehmer, die im Kassen- oder Zähldienst beschäftigt sind, dürfen monatlich bis zu 16,00 steuerfrei erhalten. WERKZEUGGELD Nutzt der Arbeitnehmer eigene Werkzeuge, kann für die Aufwendungen eine Entschädigung gezahlt werden. Die Entschädigung deckt folgende Punkte für die Werkzeuge ab: regelmäßige Abschreibung/Abnutzung übliche Betriebs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten Kosten der Beförderung der Werkzeuge zwischen Wohnung und Einsatzstelle LST / SV: frei contrastwerkstatt - Fotolia.com 19 20
14 21 RABATTFREIBETRAG Soweit dem Arbeitnehmer Wirtschaftsgüter unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden, entsteht grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Wirtschaftsgüter, die der Arbeitgeber selbst produziert, mit denen er handelt oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber anbietet. Für diese Fälle gibt es einen Freibetrag von 1.080,00 jährlich. LST / SV: frei Bei Überschreitung der Freigrenze von 1.080,00 Verkauf oder unentgeltliche Überlassung von Waren oder Dienstleistungen an Arbeitnehmer sind über die Buchhaltung kenntlich zu machen. Für Fragen oder weiterführende Informationen stehen Ihnen unsere Lohn-Experten gern zur Verfügung. GÖRLITZ Blumenstraße (0) BAUTZEN An den Fleischbänken (0) RADEBERG Hauptstraße (0) DRESDEN Bautzner Straße (0)
15 Tel.: +49 (0) info@lehleiter.de September 2014
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