Mitarbeitermotivation. Sechs Möglichkeiten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu sparen!
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- Hannah Morgenstern
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1 Mitarbeitermotivation Sechs Möglichkeiten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu sparen!
2 Es begrüßt Sie: Steuerberater Thomas Mochnik Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM ggmbh) ADVIMED Steuerberatungsgesellschaft mbh Hamburg
3 Wie gliedern sich die Personalkosten auf? Sparmaßnahmen muss man ergreifen, wenn man viel Geld verdient. Sobald man in den roten Zahlen ist, ist es zu spät. Lohnsteuer Nettolohn AN AN-Anteil SV AG-Anteil SV 3
4 Eine erste Übersicht Sparen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben lohnsteuer- u. sozialversicherungsfrei einmalig lohnsteuer- u. sozialversicherungsfrei Lohnsteuerpauschalierung 15 % u. sozialversicherungsfrei Lohnsteuerpauschalierung 20 % u. sozialversicherungsfrei Lohnsteuerpauschalierung 25 % u. sozialversicherungsfrei 4
5 Erste Möglichkeit zum Sparen von Lohnsteuer und SV-Abgaben Lohnsteuer-und sozialversicherungsfrei ist die Nutzungsüberlassung von Personalcomputer Handy 5
6 Stellen Sie sich diesen fiktiven Sachverhalt vor: Der Mitarbeiter erhält 2 Handys von seinem Arbeitgeber zur Nutzung: Er nutzt sein Handy zu 80 % beruflich. Seine Ehefrau nutzt das weitere Handy ausschließlich privat. Die dem Pflegedienst entstehenden Aufwendungen in Höhe von ca. 150 EUR mtl. sind Betriebsausgaben beim Pflegedienst? Die Vorteile aus der sind steuer-und sozialversicherungsfrei? 6
7 Kaum zu glauben, aber wahr!!! Wenn einem Arbeitnehmer betriebliche Personalcomputer oder Telekommunikationsgeräte (unentgeltlich) zur Nutzung überlassen werden, sind entsprechende Vorteile (auch die vom Arbeitgeber getragenen laufenden Kosten) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt unabhängig vom Umfang der privaten Nutzung und auch dann, wenn PCs oder Handys in der Wohnung des Arbeitnehmers genutzt werden. Werden die Vorteile nicht zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht, sondern durch eine sogenannte Gehaltsumwandlung, sind die Vorteile zwar lohnsteuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Eine Schenkung oder verbilligte Übereignung eines PCs an Arbeitnehmer kann durch den Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht zu leisten. 7
8 Zweite Möglichkeit zum Sparen von Lohnsteuer und SV-Abgaben Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist die Übernahme der Telefonkosten beruflicher Anteil an den Kosten oder 20 % des Rechnungsbetrages, maximal 20 EUR monatlich 8
9 Dritte Möglichkeit zum Sparen von Lohnsteuer und SV-Abgaben Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Kindergartenzuschuss tatsächliche Kosten für noch nicht schulpflichtige Kinder zusätzlich zum Arbeitslohn nicht, wenn die Zuschüsse an Stelle von Arbeitslohn gezahlt werden 9
10 Vierte Möglichkeit zum Sparen von Lohnsteuer und SV-Abgaben Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Gesundheitserhaltende Maßnahmen Vorsorgeuntersuchungen im überwiegend betrieblichen Interesse 10
11 Vierte Möglichkeit zum Sparen von Lohnsteuer und SV-Abgaben Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Gesundheitserhaltende Maßnahmen z. B.: Massagen für die Praxisangestellten wenn dadurch einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit vorgebeugt oder entgegengewirkt wird 500 EUR pro Jahr pro Arbeitnehmer Leistung muss im Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sein 11
12 Fünfte Möglichkeit zum Sparen von Lohnsteuer und SV-Abgaben Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Zuschläge für Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeit Zahlung neben dem Grundlohn befreit bis zur Höhe von 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit 40 % des Grundlohns für Nachtarbeit, wenn vor 0.00 Uhr aufgenommen und von 0.00 bis 4.00 geleistet 50 % des Grundlohns für Sonntagsarbeit 125 % des Grundlohns für Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen und für Arbeit am ab 14 Uhr 150 %des Grundlohns für Arbeit am ab 14 Uhr, für Arbeit am 25. und sowie für Arbeit am Grundlohn ist mit maximal 50 EUR / Stunde anzusetzen (beitragsfrei nur bis Grundlohn von 25 EUR / Stunde) 12
13 Sechste Möglichkeit zum Sparen von Lohnsteuer und SV- Abgaben Lohnsteuerpauschalierung 25 % und sozialversicherungsfrei Erholungsbeihilfen 156 EUR je Arbeitnehmer zuzüglich 104 EUR für dessen Ehegatten und 52 EUR je Kind Zweckgebundene Zahlung z. B. als Zuschuss zu einer Urlaubsreise Zahlung im zeitlichen Zusammenhang reicht für den Nachweis des Zweckes aus 13
14 Die Gehaltsfrage : Welche Auswirkungen kann eine Lohnerhöhung für Sie haben? 14
15 Beispiel : Die Lohnabrechnung Steuerklasse V Was bleibt übrig? Bruttolohn LSt. etc. SV Nettolohn Arbeitgeber 1.200,00 177,14 250,50 772, , ,00 195,70 260,95 793, , , , ,87 Fall 1: Lohnerhöhung um 50 EUR Brutto 15
16 Beispiel : Die Lohnabrechnung Steuerklasse V Was bleibt übrig? Bruttolohn LSt. etc. SV Nettolohn Arbeitgeber 1.200,00 177,14 250,50 772, , ,87 221,19 275,32 822, , , , ,32 Fall 2: Lohnerhöhung um 50 EUR netto 16
17 Beispiel : Die Lohnabrechnung Steuerklasse V Was bleibt übrig? Bruttolohn LSt. etc. SV Nettolohn Arbeitgeber 1.200,00 177,14 250,50 772, , ,14 250,50 772, ,70 + Handy + 50,00 Handy Fall 3: Lohnerhöhung durch Handy für 50 EUR 17
18 Beispiel : Die Lohnabrechnung Steuerklasse V Was bleibt übrig? Bruttolohn LSt. etc. SV Nettolohn Arbeitgeber 1.200,00 270,69 250,50 772, , ,00 158,59 240,07 751, ,84-50,00-21,02 + Handy + 50,00 Fall 4: Tausch Lohn 50 EUR -Handy für 50 EUR 18
19 Beispiel : Die Lohnabrechnung Steuerklasse V Bruttolohn Geld Handy Arbeitnehmer Arbeitgeber 1.250, , , , , , , , , , (1.486,70) 1.436,70 (1.426,84) 1.376,84 Das Ergebnis: Vorsicht bei Schnellschüssen 19
20 Guter Rat ist teuer, schlechter Rat kann teuer zu stehen kommen. (Gerhard Uhlenbruck) 20
21 Wir helfen Ihnen gerne! ADVIMED Steuerberatungsgesellschaft mbh Borsteler Chaussee Hamburg Tel.: Fax: Internet:
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