Aargau. e interessieren sich für eine Adoption. Antrag stellen, Eignungsabklärung. Nach einreichen eines Antrags. Formulare und Dokumente

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1 Aargau e interessieren Nach einreichen eines Formulare und Dokumente Departement Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Register und Personenstand Zentrale Behörde Adoption Bahnhofplatz 3c 5001 Aarau Tel: +41 (0) katja.nusser@ag.ch Voraussetzung: Sie sind im Kanton Aargau wohnhaft. Das Erst-Informationsgespräch erfolgt telefonisch oder persönlich. Sie erhalten Informationen zu den Voraussetzungen und den Abläufen für die Einreichung eines Gesuchs. Die Formulare zur Gesuchs Einreichung erhalten Sie per Post, per Mail oder laden Sie selbständig von unserer Internetseite herunter. Nach Eingang Ihres Gesuchs erhalten Sie weitere Formulare, die Sie ausfüllen bzw. ausfüllen lassen wollen. Liegt Ihr Gesuchs Dossier vollständig vor, wird die durch uns in Auftrag gegeben. Diese umfasst mehrere persönliche Gespräche, davon ein Hausbesuch. inkl. Sozialbericht* Eignungsbescheinigung* CHF 400 Bewilligung / Matching-Entscheid (zuzüglich Gesprächsaufwand) CHF 400 Änderung und Erneuerung von Dokumenten (zuzüglich Gesprächsaufwand) CHF 200 Adoptionsbescheinigung (CoC) CHF 100 Nachadoptionsberichte zuhanden des Herkunftslandes (rapport suivi) Ausstellen weiterer Dokumente Gutachten und Erkundigungen durch Dritte Übersetzungen Dolmetscherdienste Übermitteln von Dokumenten Gesetzliche Aufsicht bis zum Adoptionsvollzug unentgeltlich *Es wird ein Kostenvorschuss erhoben. Das Kostendach beträgt 4'000 Franken exkl. Allfälligen Auslagen. *Bei ausserordentlichem Aufwand können Zuschläge bis zu 50% der ordentlichen Gebühr erhoben werden. Die Gesuchstellenden müssen sich selbständig in geeigneter Weise auf die mögliche Aufnahme eines Adoptivkindes vorbereiten. Idealerweise haben sie vor Beginn der sämtliche von der kantonalen Behörde empfohlene Vorbereitungs- oder Informationsveranstaltungen für angehende Adoptiveltern besucht.

2 Basel-Landschaft Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft Zivilrechtsverwaltung Adoptionen und Namensänderungen Domplatz 11, Postfach Arlesheim Tel. +41 (0) / Fax: +41 (0) sylvie.neuhaus@bl.ch; sabine.menge@bl.ch Nach einreichen eines Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf mit der Zivilrechtsverwaltung, Adoptionen und Namensänderungen. Diese erteilt Ihnen die notwendigen Auskünfte unter anderem auch zum Erst-Informationsgespräch. Vor der Gesuchstellung ist es notwendig, dass Sie sich in geeigneter Weise (z.b. durch Absolvierung eines Vorbereitungskurses) auf die mögliche Aufnahme eines Adoptivkindes vorbereiten. Nach dem Informationsgespräch können die Gesuchsunterlagen telefonisch bei der Zivilrechtsverwaltung angefordert werden. Sind alle erforderlichen Gesuchsunterlagen vollständig ausgefüllt und inklusive aller Beilagen eingereicht worden, erteilt die Zivilrechtsverwaltung der Sachverständigen den Auftrag die vorzunehmen. Für die sind persönliche Gespräche und mindestens ein Hausbesuch notwendig. Nach den erfolgten Abklärungen wird Ihnen der Entscheid betreffend die Eignungsbescheinigung mittels anfechtbarer Verfügung zugestellt. Formulare / Dokumente Die Verfahrensgebühren bemessen sich und betragen zwischen CHF 500 bis CHF Die Kosten für die en bemessen sich ebenfalls und werden separat in Rechnung gestellt.

3 Basel-Stadt Nach einreichen eines Formulare und Dokumente Erziehungsdepartement Basel-Stadt Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien De Wette-Strasse 3 / Postfach Basel Tel. +41 (0) adoption@bs.ch Vereinbaren Sie mit der Zentralen Behörde Adoption und Pflegefamilien telefonisch einen Termin für ein persönliches Erst-Informationsgespräch. Das Erst-Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es wird vorausgesetzt, wenn Sie einen um Erteilung einer Eignungsbescheinigung stellen möchten. Die formulare und weiteres Informationsmaterial werden interessierten Adoptionselternkanditat_innen anlässlich des Erst-Informationsgesprächs persönlich abgegeben. Nach Eingang des erhalten Sie die Abklärungs-Unterlagen, die Sie auszufüllen und mit den relevanten Dokumenten zu ergänzen haben. Sind sämtliche Unterlagen vollständig, erhält die Sozialarbeiterin den Auftrag die persönliche mit Ihnen durchzuführen. Diese umfasst mehrere persönliche Gespräche und mindestens einen Hausbesuch. Während der müssen Sie sich zusätzlich in geeigneter Weise auf die mögliche Aufnahme eines Adoptivkindes vorbereiten. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, bedeutet dies, sämtliche Basismodule sowie mindestens ein Aufbaumodul der Vorbereitungskurse für angehende Adoptiveltern besuchen. Am Ende dieses Prozesses wird Ihnen der Entscheid mittels anfechtbarer Verfügung zugestellt. CHF 1'500 Sozialbericht CHF 500 Eignungsbescheinigung CHF 200 Bewilligung / Matching-Entscheid CHF 300 Änderungen und Erneuerungen von Dokumenten CHF 50.- bis 300 Adoptionsbescheinigung (CoC) CHF 100 Nachadoptionsberichte zuhanden des Herkunftslandes (rapport suivi) CHF 50 bis 200 Ausstellen weiterer Dokumente CHF 50 bis 200 Gutachten und Erkundigungen durch Dritte Übersetzungen Übermitteln von Dokumenten Gesetzliche Aufsicht bis zum Adoptionsvollzug unentgeltlich Die werden in zwei Raten als Vorkasse erhoben. In verwickelten Fällen können die Gebühren bis zu 100% erhöht werden.

4 Bern Nach einreichen eines Formulare und Dokumente Kantonales Jugendamt (KJA) Abteilung Alimentenwesen & Adoption Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern Tel. +41 (0) Das KJA kann für eine erste Information telefonisch kontaktiert werden. Um den Ablauf des Verfahrens kennenzulernen wird 3-4 Mal pro Jahr eine Informationsveranstaltung angeboten. Diese muss zwingend besucht werden, wenn ein Gesuch eingereicht wird. Die Gesuchunterlagen sowie weitere Informationen sind auf der Website des KJA publiziert. Die Beilagen sind gemäss der Checkliste zum Gesuch vollständig einzureichen, bevor eine Erstprüfung Ihres Gesuchs vorgenommen werden kann. Wird bei der Erstprüfung der Gesuchunterlagen durch das KJA festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes zur späteren Adoption voraussichtlich erfüllt sein werden, wird a) bei internationalen Verfahren der Sozialdienst am Wohnsitz der Gesuchsteller oder b) bei nationalen Verfahren der Verein Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH), mit einer Sozialabklärung beauftragt. Die Abklärung umfasst in der Regel ein gemeinsames Gespräch mit dem Paar, einen Hausbesuch sowie je ein Einzelgespräch mit beiden Gesuchstellenden. Nach einer Abklärungszeit von 4-8 Monaten erstatten die beauftragten Stellen dem KJA Bericht und geben eine Empfehlung ab, ob den Gesuchstellenden eine Eignungsbescheinigung erteilt werden kann. Die Eignungsbescheinigung (Eignungsverfügung) ist anfechtbar und Sozialbericht* zwischen CHF und CHF 3'000 (zuzüglich allfälliger Spesen) Eignungsbescheinigung CHF 500 Bewilligung / Matching-Entscheid CHF 300 * Die und der Sozialbericht wird bei Inlandadoptionen vom PACH vorgenommen, bei Auslandadoptionen vom Sozialdienst an Ihrem Wohnort. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils direkt durch den PACH oder den Sozialdienst. Die Gesuchstellenden sind verpflichtet, sich in geeigneter Weise auf die Aufnahme eines Adoptivkindes vorzubereiten (Art. 5 Abs. 2 lit. d Ziff. 4 der Adoptionsverordnung). Anerkannte Vorbereitungskurse sind auf der Website des VZBA publiziert. Das KJA behält sich vor, im Rahmen von Auflagen, auf das Paar abgestimmte Vorgaben hinsichtlich der zu besuchenden Module festzulegen.

5 Glarus Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus, KESB GL Hauptstrasse 8 Tel. +41 (0) kesb@gl.ch Kontaktieren Sie die KESB um das weitere Vorgehen zu erfahren. Die Formulare werden den Interessenten am Erst-Informationsgespräch bei der KESB abgegeben. Das ausgefüllte und komplette Dossier haben Sie bei der KESB einzureichen. Die KESB leitet das Dossier an den Verein Pflege- und Adoptionskinder Schweiz (PACH) weiter, der die durchführt. (PACH) Kosten gemäss Kostenreglement des PACH.

6 Graubünden Nach einreichen eines Formulare und Dokumente Sozialamt Graubünden für Adoption und Pflegekinder Gürtelstrasse Chur Tel. +41 (0) Vereinbaren Sie mit der Fachstelle Pflegekinder Adoption einen Termin für ein persönliches Erst-Informationsgespräch. (Tel oder Das Erst-Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es wird vorausgesetzt, wenn Sie einen Antrag um Erteilung einer Eignungsbescheinigung stellen möchten. Die formulare und weiteres Informationsmaterial werden Ihnen zugestellt, wenn Sie nach dem Erst-Informationsgespräch Ihr Interesses an einer Adoption gegenüber der Fachstelle Pflegekinder Adoption bekundet haben. Nach Eingang der formulare erhalten Sie die Abklärungsunterlagen, die Sie auszufüllen und mit den relevanten Dokumenten zu ergänzen haben. Sind sämtliche Unterlagen vollständig, erhält die Sozialarbeiterin den Auftrag die persönliche mit Ihnen durchzuführen. Diese umfasst mehrere persönliche Gespräche und mindestens einen Hausbesuch. Während der müssen Sie sich zusätzlich in geeigneter Weise auf die mögliche Aufnahme eines Adoptivkindes vorbereiten, das heisst, sie müssen einen Vorbereitungskurs für angehende Adoptiveltern besuchen. Der Sozialbericht wird persönlich mit Ihnen besprochen. Am Ende dieses Prozesses wird Ihnen der Entscheid mittels anfechtbarer Verfügung zugestellt. Staatskosten CHF 50 bis Ausfertigungskosten original CHF 16 pro Seite Ausfertigungskosten weitere Exemplare CHF 1 pro Seite Mitteilungsgebühr CHF 10.00

7 Luzern Amt für Gemeinden Bundesplatz Luzern +41 (0) Für die Bewilligungs-Erteilung im Hinblick auf eine Adoption ist das Justiz- und Sicherheitsdepartment des Kantons LU zuständig. Dieses hat die Aufgabe an das Amt für Gemeinden delegiert, beim welchem Sie weitere Auskünfte sowie Gesuchs Formulare und relevante Unterlagen erhalten. Das Gesuch mit den entsprechenden Dokumenten ist beim Amt für Gemeinden einzureichen. In der Regel ist bereits vorgängig ein Vorbereitungskurs für künftige Adoptiveltern zu besuchen. Nach Eingang Ihres Gesuches und den notwendigen Unterlagen werden diese an den Verein Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH) weitergeleitet, der durchführt verfasst. Es werden dabei mehrere Gespräche (im Büro des PACH sowei bei Ihnen zu Hause) stattfinden, weshalb die Abklärung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird (PACH) Die Kosten für das Abklärungsverfahren werden sich auf ca. CHF 4000 belaufen. Darin eingeschlossen sind die Kosten für die Abklärung, nicht jedoch die Übersetzungskosten sowie allfällige Kosten der Vermittlungsstelle.

8 Nidwalden Sozialamt Abteilung Sozialberatung und Existenzsicherung Engelbergstrasse Stans Tel. +41 (0)

9 Schwyz Departement des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Innerschwyz Postfach Schwyz Tel. +41 (0) Ihre offenen Fragen beantworten telefonisch oder per . Bei weitergehendem Interesse vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Erst- Informationsgespräch. Dieses Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Am Erstgespräch werden die Formulare für den Antrag zur ausgehändigt. Mit dem Einreichen des schriftlichen Antrages wird das Verfahren eingeleitet. Bei Unvollständigkeit des Antrages werden relevante Dokumente nachgefordert. Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und einem Vorbereitungskurs werden vorausgesetzt (Bestätigung muss dem Antrag beiliegen). Sind sämtliche Unterlagen komplett erhält der Verein Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH) den Auftrag für die Soziabklärung, in der die persönliche Eignung erörtert wird. Diese umfasst mehrere persönliche Gespräche und mindestens einen Hausbesuch. Nachdem der Bericht über die Soziabklärung eingegangen ist, werden die Unterlagen nochmals geprüft. Am Ende dieses Prozesses stellen wir eine anfechtbare Verfügung aus (Eignungsbescheinigung oder Ablehnung). (PACH) Abklärungsbericht PACH CHF 2' Eignungsbescheinigung (abhängig von Aufwand und Vermögen) bis CHF Bewilligung / Matching-Entscheid bis CHF Änderungen und Erneuerungen von Dokumenten Adoptionsbescheinigung / Aussprechen der Adoption bis CHF Nachadoptionsberichte zuhanden des Herkunftslandes (rapport suivi) Ausstellen weiterer Dokumente Gutachten und Erkundigungen durch Dritte Übersetzungen Übermitteln von Dokumenten Gesetzliche Aufsicht bis zum Adoptionsvollzug unentgeltlich (abgesehen von KESB-Gebühren)

10 Solothurn Amt für soziale Sicherheit Ambassadorenhof 4509 Solothurn Tel. +41 (0) Bitte besuchen Sie einen Vorbereitungskurs für adoptionswillige Paare bei der Schweizerischen Fachstelle für Adoption oder einem anderen auf der folgenden Website aufgeführten Anbieter: Vereinbaren Sie mit der Fachstelle Familie und Generationen telefonisch einen Termin für ein persönliches Erst-Informationsgespräch. Das Erst-Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst danach können Sie einen Antrag um Erteilung einer Eignungsbescheinigung stellen, das Erst-Informationsgespräch wird vorausgesetzt. Die formulare und weiteres Informationsmaterial werden interessierten Adoptionselternkanditat(inn)en anlässlich des Erst-Informationsgesprächs persönlich abgegeben. Sind sämtliche Unterlagen vollständig, erhält eine externe Fachstelle den Auftrag, die persönliche mit Ihnen durchzuführen. Diese umfasst mehrere persönliche Gespräche und mindestens einen Hausbesuch. Am Ende dieses Prozesses wird Ihnen der Entscheid mittels anfechtbarer Verfügung zugestellt. und Sozialbericht* gemäss Aufwand, circa CHF Eignungsbescheinigung CHF 500 Bewilligung / Matching-Entscheid CHF 400 bis 450 Ändern, Erneuern und Ausstellen weiterer Dokumente CHF 100 bis Gutachten und Erkundigungen durch Dritte Übersetzungen * Die Kosten für den Sozialbericht wird durch die abklärende Fachstelle direkt in Rechnung gestellt. In besonders umfangreichen und zeitraubenden Fällen und in Geschäften mit sehr hohem Streitwert kann die Gebühr bis zum Anderthalbfachen des Maximalansatzes erhöht werden.

11 St. Gallen Amt für Soziales des Kantons St. Gallen Spisergasse St. Gallen Tel. +41 (0)

12 Thurgau Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) Generalsekretariat Regierungsgebäude, Zürcherstrasse Frauenfeld Tel. +41(0) Vereinbaren Sie mit dem DJS telefonisch einen Termin für ein persönliches Erst-Informationsgespräch. Dieses Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst danach können Sie uns einen Antrag um Erteilung einer Eignungsbescheinigung zur Aufnahme eines Adoptivkindes stellen. Sie können das formular sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen von unserer Internetseite herunterladen. Für damit verbundene Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per zur Verfügung. Wir überprüfen die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und ersuchen Sie, uns allenfalls fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen. Sodann übermitteln wir die Unterlagen dem Verein Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH). Diese wird beauftragt, die durchzuführen sowie den Sozialbericht zu erstellen. Die Abklärung umfasst mehrere persönliche Gespräche und mindestens einen Hausbesuch durch eine dafür qualifizierte Fachperson. Während der müssen Sie sich zudem in geeigneter Weise auf die mögliche Aufnahme eines Adoptivkindes vorbereiten, das heisst, einen anerkannten Vorbereitungskurs für angehende Adoptiveltern besuchen. Die Kurs-Anmeldung muss uns mit dem gesuch eingereicht und die Bestätigung des Kursbesuches später nachgereicht werden. Nach Vorliegen des Berichtes des PACH entscheidet das DJS über die Erteilung der Eignungsbewilligung. Dieser Entscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden (PACH) und Sozialbericht* gemäss Aufwand, circa CHF Übersetzungen und Gutachten durch Dritte Das DJS erhebt für die einzelnen Entscheide im Adoptionsverfahren jeweils eine Verfahrensgebühr von CHF 200. In komplizierten bzw. umstrittenen Fällen entsprechend mehr (Maximum: CHF 2 500). Bei unsicheren finanziellen Verhältnissen kann ein Kostenvorschuss verlangt werden.

13 Uri Justizdirektion Uri Abt. Bürgerrecht und Zivilstand für Adoptionen Rathausplatz Altdorf Tel.+41 (0) josef.a.zurfluh@ur.ch (PACH)

14 Zug Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, KESB Adoptionen Bahnhofstrasse 12, 6300 Zug Tel. +41 (0) (Hauptnummer) oder (Direktwahl) Vereinbaren Sie mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde telefonisch einen Termin für ein persönliches Erst-Informationsgespräch. Das Erst-Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst danach können Sie einen Antrag um Erteilung einer Eignungsbescheinigung stellen. Das Erst-Informationsgespräch wird vorausgesetzt. Die formulare und weiteres Informationsmaterial werden interessierten Adoptivelternkandidaten anlässlich des Erst-Informationsgesprächs persönlich abgegeben. Am Schluss des Erst-Informationsgesprächs erhalten Sie die Abklärungs-Unterlagen, die Sie auszufüllen und mit den relevanten Dokumenten zu ergänzen haben. Sind sämtliche Unterlagen vollständig bei der KESB eingegangen, erhält das Fachzentrum Eff-Zett (bei Auslandadoptionen) oder der Verein Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH) (bei Inlandadoptionen) den Auftrag, die persönliche mit Ihnen durchzuführen. Diese umfasst mehrere persönliche Gespräche und mindestens einen Hausbesuch. Im Rahmen des müssen zukünftige Adoptiveltern nachweisen, dass sie geeignete Vorbereitungskurse zur Aufnahme eines Adoptivkindes absolviert haben. Am Ende dieses Prozesses wird Ihnen der Entscheid mittels Eignungsbescheinigung zugestellt. (Anmeldeformular; die weiteren Dokumente werden anlässlich des Erst-Informationsgesprächs persönlich abgegeben) CHF 1'500 Sozialbericht CHF 500 Eignungsbescheinigung CHF 150 Bewilligung / Matching-Entscheid CHF 150 bis 300 Änderungen und Erneuerungen von Dokumenten CHF 50.- bis 300 Adoptionsbescheinigung (CoC) CHF 100 Nachadoptionsberichte für das Herkunftsland (rapport suivi) Ausstellen weiterer Dokumente CHF 50 bis 200 Gutachten und Erkundigungen durch Dritte Übersetzungen Übermitteln von Dokumenten Gesetzliche Aufsicht bis zum Adoptionsvollzug unentgeltlich

15 Zürich Bildungsdirektion des Kantons Zürichs Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) Kantonale Adoption Dörflistrasse Zürich Tel. +41 (0) Formulare / Dokumente Kosten und Gebühren für die und den Sozialbericht Bitte informieren sie sich eingehend über Adoptionen und besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung: Antrag Eignungsbescheinigung: ausfüllen und bei der Adoption des Kantons Zürich einreichen. Die Adoption kontrolliert die Vollständigkeit des und stellt gegebenenfalls Nachforderungen. Liegt das Gesuch vollständig vor, erteilt sie einer ausgewiesenen Fachperson den Auftrag, die persönliche durchzuführen und über diesen Prozess einen Bericht zu verfassen. Der Bericht enthält eine Empfehlung zum Erteilen oder Nichterteilen der Eignungsbescheinigung, auf die sich die Kantonale Adoption u.a. für ihren Entscheid stützt. Die weiteren Schritte sind in unseren Ablaufschemata: ersichtlich und unterscheiden sich je nach Verfahrenstyp. und Erstellen des Sozialberichts pauschal CHF für maximal 20 Arbeitsstunden. Jede zusätzliche Aufwandstunde CHF 130. Eignungsbescheinigung CHF 500 Bewilligung / Matching-Entscheid CHF 500

Kantonales Jugendamt Bern Gerechtigkeitsgasse 81 3001 Bern Telefon 031 633 76 33 Telefax 031 633 76 18 E-Mail kja@jgk.be.ch Website www.be.

Kantonales Jugendamt Bern Gerechtigkeitsgasse 81 3001 Bern Telefon 031 633 76 33 Telefax 031 633 76 18 E-Mail kja@jgk.be.ch Website www.be. AG AR AI BS BL BE Departement Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Register und Personenstand Bahnhofplatz 3c 5001 Aarau Telefon 062 835 14 49 Telefax 062 835 14 59 E-Mail katja.nusser@ag.ch Website www.ag.ch

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