Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 1254/2007 Schwyz, 25. September 2007 / bz Berufsbildungszentrum Goldau; Verpflichtungskredit Sanierungsmassnahmen Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Die Fassade, Dächer und Teilbereiche der Innenräume des Berufsbildungszentrums Goldau (BBZG) bedürfen umfassender baulicher Massnahmen zur Substanz- und Werterhaltung. Die Funktionstüchtigkeit der Fassadenverkleidungen und der Dachdeckungen ist nicht mehr gewährleistet. Die Gebäudeisolation der älteren Generation führt zu einem zu grossen Heizenergieverbrauch. Die Ölheizung im Wärmeverbund mit der Pädagogischen Hochschule soll vorzeitig im Zuge der Fassaden- und Dachsanierung ersetzt werden. Zu diesem Zweck wird ein Verpflichtungskredit von Fr beantragt. Damit kann sichergestellt werden, dass die Räume und die Gebäudehülle zeitgemäss saniert und unterhaltsfreundlich und kostengünstig betrieben werden können. Parallel zu dieser Vorlage werden ein Baukredit für Raumänderungen im 3.OG am Standort Römerrain des Berufsbildungszentrums Pfäffikon (BBZP) mit separatem Bericht und Vorlage (RRB Nr. 1256/2007) sowie ein Projektierungskredit für Sanierungsmassnahmen am BBZP mit separatem Bericht und Vorlage (RRB Nr. 1255/2007) beantragt. 2. Ausgangslage Die ursprüngliche Schulanlage des Berufsbildungszentrums Goldau (Berufsschule Goldau) besteht aus drei Baukörpern, dem Hauptgebäude, dem Nebengebäude und dem Abwarthaus. Sie wurden 1965/66 erstellt und 1974 um einen Pavillon für die Einführungskurse ergänzt. Im Rahmen der periodischen Erneuerung wurden die Bauten letztmals nach einer Gebrauchsdauer von 25 Jahren im Zeitraum in Etappen saniert. In den Jahren wurde die Berufsschulanlage um einen Klassentrakt (1988), eine eingeschossige Mensa (1989), den Einführungskurstrakt (1989) und die Dreifachturnhalle (1990) erweitert. Eine Sanierung der Mensa/Küche wurde im Jahre 2006 notwendig.

2 Mit Beschluss vom 5. Juni 2007 (RRB Nr. 762/2007) genehmigte der Regierungsrat den Nachkredit mit vorzeitiger Inanspruchnahme für die Projektvorbereitung und Projektentwicklung der Sanierungsmassnahmen und der neuen Raumbedürfnisse des BBZG. 2.1 Gebäudezustandsanalyse Eine umfassende und vertiefte Gebäudezustandsanalyse mit Massnahmenplanung vom Mai 2005 zeigt, dass nach einer Gebrauchsdauer von 20 Jahren insbesondere die Fassadenverkleidungen und die Dachdeckungen abgenutzt sind und vorzeitig am Ende ihrer Gebrauchstauglichkeit stehen. Die bevorstehende Sanierung der Gebäudehülle bietet günstige Voraussetzungen, um zugleich die Wärmedämmung nach heutigem Standard nachzurüsten und ein Heizenergiesparpotenzial von 30 % zu realisieren. Die ölbetriebene Heizzentrale im Hauptbau der Schulanlage ist beinahe am Ende ihrer Lebenserwartung und zudem reparaturanfällig. Zusammen mit der Umstellung der Ölheizung auf eine Holzschnitzelheizung wird bei der Schulanlage des Berufsbildungszentrums der Minergie-Standard für Umbauten erreicht. Die Innenräume weisen Abnutzungen auf, die vorwiegend eine Erneuerung der Oberflächen und Reparaturen erfordern. Einzelne haustechnische Anlagen müssen angepasst oder ersetzt werden. Die Sanierungsmassnahmen müssen während dem laufenden Schulbetrieb in mehreren Etappen aufgeführt werden. 2.2 Zusammenhänge Die neue Verordnung über Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung von 17. Mai 2006 (Berufsbildungsverordnung SRSZ ) und die Neuregelung der Schulortszuteilung der Berufsbildung zwischen den Berufsbildungszentren Pfäffikon und Goldau führen zu geänderten Raumbedürfnissen. Mit einer klaren Zuordnung der verschiedenen Berufe an eines der beiden Berufbildungszentren Goldau oder Pfäffikon wird eine bessere Nutzung von Synergien und auch eine Effizienzsteigerung erwartet. Die Umsetzung des Konzeptes wird ab 2006 bis ins Jahr 2013 dauern. Es ist geplant, die Realisierung der Raumerweiterungen am BBZG gleichzeitig, aber getrennt von den Raumbedürfnissen und Raumerweiterungen am Berufsbildungszentrum Pfäffikon (BBZP) beschliessen zu lassen. 2.3 Raumbedürfnisse Die heute noch von den Bezirken geführte Berufsvorbereitungsschule BVS (10. Schuljahr) wird auf Beginn des Schuljahres 2008/2009 ins BBZP und BBZG integriert. Am Standort Goldau ist die BVS noch in den Räumen des Bezirksschulhauses Bifang in Oberarth eingemietet. Die räumliche und betriebliche Integration der Berufsvorbereitungsschule (Brückenangebot) in die Schulanlage BBZG bietet sowohl mit Blick auf die Ausbildungsziele und die Lehrinhalte wie auch mit Bezug auf die Nutzung der vorhandenen Infrastrukturräume wesentliche Vorteile und Effizienzgewinne. Die dafür notwendigen vier Schulräume fehlen und müssen neu erstellt werden. Mit der Übernahme der Schreinerklasse auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 vom BBZP reichen die Raumkapazitäten bei der Werkstätte für die überbetrieblichen Kurse (ÜK) nicht aus. Eine Raumerweiterung wird unumgänglich. Die Raumerweiterung für die Integration der BVS in das BBZG wie auch die räumliche Erweiterung der Werkstätten (ÜK) für die Schreiner sind nicht Bestandteil des vorliegenden Baukredites für Sanierungsmassnahmen

3 Die Raumerweiterungen können losgelöst von den geplanten Sanierungsmassnahmen ohne Folgekosten realisiert werden. 3. Substanz- und Werterhaltung Der Erneuerungs- und Sanierungsbedarf (Instandhaltung und Instandsetzung) betrifft die nachfolgenden Bauteile: 3.1 Fassaden Die Fassadenverkleidungen der Erweiterungsbauten aus den Jahren 1988/1990 sind wegen den Witterungseinflüssen und den Umweltbedingungen am Standort Goldau stark abgenutzt. Die Welleternitplatten der hinterlüfteten Fassaden sind zu ersetzen. Die Platten sind stark verschmutzt durch Moose, Flechten und Algen, sie weisen Risse und Frostschäden auf. Die Flach- Eternit-Fassadenverkleidung beim Haupt- und Nebenbau (1991/92) ist in einem ordentlichen und gebrauchstüchtigen Zustand. Ein Ersatz dieser Fassadenverkleidung drängt sich aber im Zusammenhang mit der wärmetechnischen Gebäudesanierung durch Nachrüstung der Wärmedämmung auf. Das Fassadensystem der Hinterlüftung wird beibehalten. Auf einen Ersatz der Fassadenverkleidung mit Welleternitplatten der neuen Generation wird verzichtet. Nach der Überprüfung geeigneter Fassadenverkleidungen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit wie auch der Erstellungskosten ist der Variante Glas der Vorzug zu geben. Der architektonische Ausdruck und das Erscheinungsbild der Gebäude werden sich ändern. Beim Haupt- und Nebenbau wurden bei der Sanierung 1991/92 rezyklierbare Kunststofffenster mit Isolierverglasung montiert. Die Kunstofffenster haben eine normale Abnützung und noch eine Restlebensdauer von 15 Jahren. Anders sieht es beim Pavillon aus. Die dortigen Holzfenster sind stark verwittert und ein Teil der Fenster ist sanierungsbedürftig. Die Erweiterungsbauten sind mit Holz-Metallfenstern ausgestattet, die Werkstätten für überbetriebliche Kurse mit Metallfenstern und Metalltoren. Aufgrund der Abnutzung und der Gebrauchstauglichkeit drängen sich keine Ersatzmassnahmen auf. 3.2 Dächer Die Zustandsüberprüfung der Dächer und Dachdichtungen zeigt, dass sich die Kunststoffdichtungsbahnen zusammengezogen haben und dadurch starke Spannungen auf die Dachrandabschlüsse wirken. Es ist daher absehbar, dass die Dichtungsfolien einreissen und Wasserschäden entstehen können. Die Dachabschlüsse müssen alle erneuert werden. Die Alterung und die Sprödigkeit der Dichtungsfolien sind so weit fortgeschritten, dass alle Dächer zu erneuern sind. Gleichzeitig mit der Dacherneuerung ist die Wärmeisolation zu verbessern. Die Dächer werden nicht mehr mit Kunststoffdichtungsbahnen, sondern neu mit Bitumendichtungsbahnen (Schwarzdach) versehen und extensiv begrünt. Im Sommer werden die Dächer dadurch nicht so stark aufgeheizt, was sich positiv auf das Raumklima und auch auf die Lebensdauer der neuen Dichtungsbahnen auswirken wird. 3.3 Energetische Massnahmen Wärmedämmung Die Fassaden und Dächer der Schulanlage sind entsprechend dem Standard der Jahre 1987/88 wärmegedämmt. Gemäss den heutigen Zielsetzungen zur Nachhaltigkeit und dem anzustrebenden Minergiestandard ist es jedoch nicht mehr zu vertreten, dass die Fassaden und die Dächer saniert werden, ohne auch die Wärmedämmstärken auf den Minergiestandard auszurichten. Aus - 3 -

4 diesem Grunde sollen die Dächer mit einer zusätzlichen Wärmedämmung von 20 cm und die Fassaden mit zusätzlichen 12 cm versehen werden. Diese vorgesehenen Massnahmen sind bei der Stiftung Klimarappen angemeldet und ein entsprechender Förderbeitrag (zirka Fr ) ist in Aussicht gestellt. Mit der geplanten zusätzlichen Wärmedämmung wird eine wesentliche Reduktion des Wärmebedarfs erreicht. Der heutige Zustand der Gebäudehülle hat einen Energiebedarf von 258 MJ/m 2 a. Nach der Realisierung der geplanten Sanierungsmassnahmen beträgt der Energiebedarf 167 MJ/m 2 a. Somit werden nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an die Gebäudehülle für Umbauten erfüllt (211 MJ/ m 2 a), sondern Energiebedarfswerte erreicht, welche die Primäranforderungen des Minergie-Standard für Umbauten von 180 MJ/ m 2 a erfüllen. Ein zusätzliches Energiesparpotenzial wird ausgeschöpft werden können durch den Fensterersatz, nach Ablauf der Lebensdauer, in etwa 15 Jahren Einrichtung Holzschnitzelheizung Ausgangslage Die heutige Ölheizung im Hauptgebäude des Berufsbildungszentrums versorgt die Schultrakte des BBZG wie auch die Pädagogische Hochschule (PHZ) über eine Fernleitung mit Heizenergie. Sie wurde 1991 saniert. Die gesamte Heizungsanlage hat einen Wasserverlust von 300 Liter/Woche. Die Abstellarmaturen bei den Verteilern sind nicht mehr funktionstüchtig. Ein Heizkesselersatz in fünf Jahren ist absehbar. Bei der Erstellung der Pädagogischen Hochschule Goldau wurde im Aussengeräteraum des Sportplatzes eine Holzschnitzelheizung geplant. Das Konzept sah vor, die bestehende Wärmeerzeugung (Ölheizung mit Tankanlagen) im Berufsbildungszentrum stillzulegen und künftig die Wärmeversorgung sowohl für die PHZ als auch für das BBZG ab der neuen Wärmeerzeugung im Aussengeräteraum über eine Fernwärmeleitung sicherzustellen. Es ist eine bivalente Anlage vorgesehen, das heisst, der Holzschnitzelkessel wird ergänzt mit einem Öl-Spitzenlastkessel Holzschnitzelheizung Die Installation der Holzschnitzelheizung wurde damals zurückgestellt, bis zum Zeitpunkt da die bestehende Anlage altersbedingt ersetzt werden muss. Planerisch und baulich sind alle Voraussetzungen geschaffen worden, damit diese ohne grosse Zusatzaufwendungen realisiert werden kann. Im Zuge der wärmetechnischen Minergieaufrüstung der Fassaden und der Dächer ist der Zeitpunkt nun gekommen, um die Wärmeerzeugung auf den neuen Standard zu bringen. Die bisher geleisteten Vorinvestitionen für den Holzschnitzelraum, den Heizraum, die Kanalisationsanschlüsse und die Fernwärmeleitungen werden genutzt. Die beiden Öltankanlagen im Haupttrakt des BBZG werden nicht mehr benötigt und entsorgt. Die frei werdenden Räume sollen als Lagerräume dienen. Eine Beurteilung der Aktion Klimarappen hat ergeben, dass die geforderte CO2-Reduktion nicht erreicht werden kann, sodass für die Installation der Holzschnitzelheizung keine Beiträge erwartet werden können. Der Bundesrat hat am 4. Juli dieses Jahres die Änderung der Luftreinhalteverordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV, SR ) verabschiedet. Ab 1. Januar 2008 müssen Holzfeuerungen zwischen 70 und 500 kw Staubgrenzwerte von 150 mg/nm3 einhalten. Diesen Wert würde der vorgeschlagene Kessel einhalten. Der Grenzwert wird aber ab 1. Januar 2012 auf 50mg/Nm3 reduziert, dabei ist eine 10-jährige Übergangsfrist vorgesehen. Um diesen Wert jetzt schon zu erreichen, müssen zusätzliche Massnahmen vorgesehen werden. Im vorliegenden Projekt ist deshalb ein Abgaskondensator mit Abgaswäscher enthalten, mit welchem die Staubemis

5 sion auf unter 50 mg/nm3 gehalten werden kann und zusätzlich ein verbesserter Anlagewirkungsgrad von 5 8 % erzielt wird Kosten Die voraussichtlichen Jahreskosten der geplanten Holzschnitzelheizung wurden mit denjenigen einer neuen Ölheizungsanlage verglichen. Die Jahreskosten setzen sich zusammen aus den Kapitalkosten, den Energiekosten, den Wartungs- und Unterhaltskosten und den externen Kosten für die verschiedenen Energieträger, welche die Umweltwirksamkeit berücksichtigen. Kostenvergleich Variante Oel Variante Holz Investitionskosten Fr Energiekosten Fr./a Unterhalts-Wartungskosten Fr./a Kapitalkosten Fr./a Jahreskosten ohne externe Kosten Fr./a Externe Kosten Fr./a Jahreskosten inklusive externe Kosten Fr./a CO2-Abgabe Zusätzliche Kosten je nach Höhe der CO2 Abgabe 15 Fr./Tonne Fr./a Fr./Tonne Fr./a Fr./Tonne Fr./a Unter Berücksichtigung der externen Kosten kann mit der Holzschnitzelheizung ein wirtschaftlicher Betrieb erreicht werden, selbst wenn die zu erwartenden CO2-Abgaben nicht berücksichtigt werden. Mit dem Einbau einer Holzschnitzelfeuerung kann ein namhafter Beitrag an den Umweltschutz geleistet werden. Im Vergleich zur heutigen Situation kann mit der Holschnitzelheizung der CO2- Ausstoss um zirka 190 Tonnen pro Jahr reduziert werden. Durch die geplante Mehrisolation reduziert sich dieser Wert jedoch in Folge des geringeren Energieverbrauchs. Mit den Holzschnitzeln kann ein einheimischer Energieträger mit regionaler Wertschöpfung genutzt werden. 3.4 Innenräume und haustechnische Anlagen Innenräume Der Zustand der Baustruktur ist bis auf einzelne Räume weitgehend gut. Erneuert werden müssen vorab Oberflächen wie Wände und Böden, die entweder abgenutzt oder am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind. Das genaue Ausmass ist in der Zustandsanalyse vom Mai 2005 erfasset und umfasst folgende Arbeiten:? Streichen von abgenützten Oberflächen? Reparieren von Abriebwänden? Erneuern von Teppichen und PVC-Bodenbelägen? Sanieren von Rissen in Hartbetonböden? Abschleifen und neu Versiegeln von Massivholzbelägen? Ersetzen des Turnhallenbodens? Einstellen von Schrankbeschlägen - 5 -

6 Die Beleuchtungen sind zwar nicht auf dem neusten Standard, sondern entsprechen der Leuchtengeneration aus den 90-iger Jahren. Die Lichtqualität ist akzeptabel, die Gebrauchstauglichkeit erwiesen und die Energieeinsparungen bei einem kompletten Ersatz vor Ablauf der Nutzungsdauer unverhältnismässig gegenüber den Investitionskosten (inklusive Folgekosten). Die Toilettenanlagen im Haupt- und Nebenbau wurden 1989/92 nicht umfassend in die Erneuerung einbezogen. Sie sind abgenutzt und entsprechen nicht mehr dem heutigen Hygienestandard und sind somit sanierungsbedürftig Haustechnische Anlagen Elektroanlagen Es sind Anpassungen, Ergänzungen und Sanierungen notwendig im Bereich der Blindstromanlage, des Überspannungsschutzes, der Erschliessung, der Storensteuerung, der Telefonanlage, der EDV-Anlagen, der Sicherungsanlage, der Rauch- und Wärmeabzugsanlage und den Installationen für die Holzschnitzelheizung. Keine Massnahmen sind erforderlich bei der Haupt- und Nebenverteilung und der Lichtinstallation. Die Mess-, Steuer- und Regeltechnikanlagen (MSRE) wurden im BBZG im Jahre 2006 auf einen aktuellen Stand gebracht, so dass es jetzt keine weitern Anpassungen braucht Lüftungsanlagen Gemäss den feuerpolizeilichen Anforderungen muss der Kompressorenraum mit einer Abluftanlage versehen werden. Im Weitern müssen bei den Duschen in der Tunhalle zusätzliche Feuchtefühler installiert und die bestehende Regulierung der Lüftungsanlage angepasst werden. Die Deckenlüftungsgeräte in der Turnhalle bedürfen einer Revision, damit der Betrieb sichergestellt ist Sanitäranlagen Alle bestehenden Installationen in den Schulzimmern sind in einem gut erhaltenen Zustand. Die Nasszellen sind bis auf den Hygienebereich in einem guten Zustand. Die Bodenklosettanlagen sollen durch Wandklosettanlagen und die bestehenden Lavabobecken durch Waschtische ersetzt werden. Das Brauchwarmwasser wird im Sommer wie bisher elektrisch und während des Heizbetriebes im Winter durch die Holzschnitzelheizung bereitgestellt. Der Brauchwarmwasserspeicher ist zirka 40 Jahre alt. Er ist am Ende seiner Lebenserwartung und muss daher ersetzt werden Gebäudestatik Das Tragsystem des Klassentrakts muss verbessert werden. Zu diesem Zweck sind eine Sanierung der Wandpfeiler in der Einstellhalle sowie Deckenaussteifungen in den drei Obergeschossen vorgesehen. Gleichzeitig mit der Sanierung der Wandpfeiler soll die Decke der Einstellhalle vom Pfeiler getrennt und auf Deckenlager abgestellt werden. Danach können Deckenbewegungen zwängungsfrei auf den Pfeiler stattfinden. 4. Etappierung Die Sanierungsarbeiten sind während des laufenden Schulbetriebes und die Massnahmen bei den Innenräumen vorwiegend während den Schulferien durchzuführen. Es ist geplant, die Realisierung in drei Bauphasen in einem Zeitraum von zirka drei Jahren abzuwickeln

7 Grundsätzlich wird während den Sanierungsarbeiten keine Auslagerung in Raumprovisorien notwendig sein Bereits geleistete Planungsarbeiten 2007 Submission Architekten- und Fachplanerleistungen 2008 Submission Architekten- und Fachplanerleistungen 2008 Detailplanung, Ausführungsplanung, Baubewilligung, Ausschreibungsplanung (Architekt und Fachplaner 40 % TL) 2008 Innere Sanierung der Turnhalle 2008 Sanierung Fassade und Dach Haupttrakt, Klassentrakt, Mensa, Nebenbau und Abwarthaus 2009 Innere Sanierung Haupttrakt, Klassentrakt, Nebengebäude und Abwarthaus 2009 Sanierung Fassade und Dach Werkstätten und Turnhalle 2010 Innere Sanierung der Lehrwerkstätten ( abzgl Honorare) 2010 Realisierung Holzschnitzelheizung 5. Finanzielle Auswirkungen 5.1 Kostenvoranschlag (Preisbasis 1. April 2007; Zürcher Baukostenindex mit Punkten, Basis Oktober 1988 = 100 %) Kostenzusammenstellung nach Gebäudetrakten, Sanierungsbereichen und Etappen 2007 Etappe 2008/09 Etappe 2009/10 Etappe 2010 Total Kosten für ausgeführte Planungsarbeiten 70' (Beträge gerundet auf 10'000.-) 70' Sanierungsarbeiten Innen Haupt- + Klassentrakt, Nebenbau, Hauswart Turnhalle Werkstätten 190' '560' ' '030' Sanierungsarbeiten Fassaden Haupt- + Klassentrakt, Nebenbau, Hauswart Turnhalle Werkstätten 2'640' ' ' '330' Sanierungsarbeiten Dächer Haupt- + Klassentrakt, Nebenbau, Hauswart Turnhalle Werkstätten 1'050' ' ' '310' Holzschnitzel-Fernheizung 1'050' '050' Rundung 10' ' Total pro Sanierungsetappe 3'880' '510' '330' Total Sanierungskosten, Verpflichtungskredit 8'800'

8 Der Kostenvoranschlag für die Fassaden und Dächer basiert hauptsächlich auf Richtofferten und Erfahrungswerten mit dem Kostenstand per 1. April Bereits ausgeführte Planungsarbeiten (Projektvorbereitung, RRB Nr. 762/2007): Von den im Kostenvoranschlag aufgeführten Leistungen wurden nachfolgende Planungsleistungen bereits erbracht: 2007 Planungsarbeiten: Architekt Heizungsplaner Holzschnitzelheizung + Energieberechnung Nebenkosten und Rundung Total bereits geleistete Planungsarbeiten Finanzierung Das vorliegende Projekt ist in den Finanzplan aufgenommen. Im Finanzplan werden auf Grund des Verpflichtungskredites und der geplanten Realisierung in Etappen für die Jahre 2008 bis 2010 die folgenden Voranschlagskredite beansprucht: 2007 Bereits geleistete Planungsleistungen Planungsleistungen 70' ' ' Planungsleistungen Ausführungsplanung Bauarbeiten 90' ' '900' '490' Bau- und Planungsleistungen 4'190' Bau- und Planungsleistungen 2'020' Total zu bewilligender Verpflichtungskredit 8'800' Kostenbeurteilung Bei der Beurteilung der Kosten dieses Sanierungsvorhabens ist von den damaligen Erstellungskosten auszugehen. Gemäss der nachfolgenden Tabelle Kostenvergleich betragen die aufindexierten Erstellungskosten des Haupt- und Nebenbaues Fr Kostenvergleich Haupt- und Nebengebäude Jahr Index Kosten Kosten % Erstellungskosten '889' Erstellungskosten aufindexiert '055' Turnhalle + Erweiterungsbauten Jahr Index Kosten Erstellungskosten '524' Erstellungskosten aufindexiert '685' Total Erstellungskosten aufindexiert '740' % Abzüglich Sanierungskosten 8'720' % Bausubstanzwert '020' % Werden von diesen die Fr (VK abzüglich bereits geleistete Planungskosten und abzüglich Rundung) Sanierungskosten abgerechnet, ergibt sich ein Bausubstanzwert per 1. April - 8 -

9 2007 von Fr , was 83 % der aufindexierten Erstellungskosten ausmacht. Seit der letzten Sanierung (1989) beträgt damit die Altersentwertung zirka 1.2 % pro Jahr, ohne Berücksichtigung (Abzug) der wertvermehrenden Investitionen wie Zusatzisolation und Anteil der Holzschnitzelheizung. Der Wert von 1.2 % liegt unter den üblichen Annahmen. Damit ist auch die Frage beantwortet, ob die vorgeschlagenen Massnahmen nur der Wert- und Substanzerhaltung der zu sanierenden Schulanlage dienen. Die Zweckbestimmung und Funktion der Gebäude wird durch die beabsichtigte Sanierung nicht verändert. Mit der Sanierung sind grundsätzlich nur die Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz, die Gewährleistung der heutigen Bedürfnisse der Schule und die Ermöglichung guter Betriebsverhältnisse beabsichtigt. 6. Zuständigkeit Da sich die Arbeiten über mehrere Jahre erstrecken, ist beim Kantonsrat ein Verpflichtungskredit einzuholen ( 20 Abs. 1 der Verordnung über den Finanzhaushalt vom 22. Oktober 1986, FhV, SRSZ ). Die mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit beantragten Sanierungsarbeiten dienen ausschliesslich der Sanierung der Schulanlage. Die bestehenden Gebäude werden saniert und im Rahmen ihrer Zweckbestimmung den Anforderungen eines zeitgemässen Schulbetriebes angepasst. Es handelt sich somit um gebundene Ausgaben ( 3 Bst.e FhV). Der Kantonsrat ist für die Sanierungsmassnahmen an den Gebäuden und für den Einbau der Holzschnitzelheizung abschliessend zuständig. Der Verpflichtungskredit ist der Investitionsrechnung zu belasten (Konto Nr ). Die jährlichen Fälligkeiten sind in den Voranschlag einzustellen. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und des Regierungsrates; Rektor des Berufsbildungszentrums Goldau; Baudepartement; Erziehungsdepartement; Finanzdepartement; Finanzverwaltung; Finanzkontrolle; Hochbauamt (unter Rückgabe der Akten). Im Namen des Regierungsrates: Alois Christen, Landammann Peter Gander, Staatsschreiber - 9 -

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