Leitbild für inklusive Bildung in Tirol

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1 Leitbild für inklusive Bildung in Tirol

2 VORWORT Die Tiroler Landesregierung bekennt sich in ihrem Arbeitsübereinkommen Verlässlich handeln. Neu denken zu einer an den Menschenrechten orientierten Bildungspolitik und daraus resultierend zu einem gleichen Bildungszugang für alle. Alle in Tirol lebenden Kinder und Jugendlichen sollen dieselben Bildungschancen vorfinden. So verstanden fördert Bildung den gesellschaftlichen Zusammenhalt, führt zu mehr Gerechtigkeit, eröffnet Räume für gegenseitige Anerkennung, fördert Zivilcourage und stärkt somit insgesamt unser demokratisches Zusammenleben. Für den Bereich der Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen orientiert sich das Arbeitsübereinkommen an der UN-Behindertenrechtskonvention. Veränderungen in Richtung eines inklusiven Schulsystems stellen eine große Herausforderung dar und betreffen viele gesellschaftliche Bereiche innerhalb und außerhalb des Systems Schule. Das vorliegende Leitbild soll sowohl der inhaltlichen Orientierung dienen als auch dazu, die Planung weiterer Maßnahmen gemeinschaftlich auszurichten. Es wurde unter Einbeziehung einer Vielzahl von Personen erarbeitet, für deren wertvolle Mitwirkung ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken möchte. Dr. Beate Palfrader Landesrätin für Bildung, Familie & Kultur

3 WÜRDE VIELFALT STÄRKEN Wir erkennen in jedem Menschen die ihm innewohnende Würde. Diese gehört zur menschlichen Existenz und beruht nicht auf den Meinungen und Urteilen anderer. Wir wissen um die Vielfalt von Lebensweisen und Eigenschaften und respektieren Menschen in ihrer Einzigartigkeit und Mehrdimensionalität. Wir orientieren uns an den Stärken der Mitmenschen. Jeder Mensch verfügt über Fähigkeiten, die zur Entfaltung gebracht werden wollen. ZUSAMMEN LEBEN GESTALTEN Alle Beteiligten haben die Möglichkeit zum Mitmachen, Mitbestimmen und Mitgestalten. Wir schaffen Lebens- und Lernwelten, in denen jeder Mensch seine Fähigkeiten entfalten und an seiner persönlichen Entwicklung mitwirken kann. Wir erkennen Klischees und Verallgemeinerungen, durch die Menschen in vermeintlich klar abgrenzbare Gruppen eingeteilt werden, und distanzieren uns von diesen.

4 ANERKENNUNG WERTSCHÄTZUNG RESPEKT Unsere Welt ist vielfältig. Diese Vielfalt drücken zum einen Dimensionen wie Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung aus. Zum anderen zeigt sie sich auch in vielen weiteren Unterschieden, in Lebensgewohnheiten, Arbeitsstil, Sprachgebrauch, Erfahrungen, Auftreten u.v.a.m. Für alle Bereiche gilt: Ein gelingendes Leben in Vielfalt bedarf der Entwicklung einer Kultur der Wertschätzung, der Anerkennung und des Respekts. Bei der Aneignung dieser Haltungen und Einstellungen spielt Bildung eine zentrale Rolle. Inklusion beschreibt eine Sichtweise, bei der anders Lebende und Lernende keine Festlegung auf ihre Andersartigkeit erfahren. Lebens- und Lernweisen sind keineswegs statische, für immer gleichbleibende Zustände oder gar unveränderliche Eigenschaften. Sie sind vielmehr im gesellschaftlichen Zusammenleben andauernd Veränderungsprozessen unterworfen, die stark von der Qualität des Begegnungsangebotes abhängig sind. Die Schaffung von Voraussetzungen für eine inklusive Bildung muss allen Lernenden und Lehrenden, den Familien und allen weiteren Beteiligten zugutekommen, da inklusive Bildung eine Frage der allgemeinen Schulqualität und der Gerechtigkeit ist. Inklusive Bildung vermag es, auf die Herausforderungen und Chancen, die sich aus Unterschiedlichkeiten ergeben, eine umfassende pädagogische Antwort zu geben. Sie erkennt diese Vielfalt prinzipiell als Potenzial.

5 Den in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Anspruch auf ein inklusives Bildungssystem verstehen wir als umfassend und unteilbar. Er gilt für alle Dimensionen von Vielfalt und für alle Menschen und muss langfristig von Bund, Ländern und Gemeinden vollständig umgesetzt werden. UMFASSEND UNTEILBAR RECHT Das Land Tirol stimmt mit diesem Ziel überein und wird - wie in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert - Menschen mit Behinderungen in alle Teile des allgemeinen Bildungssystems einbeziehen. Sie sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Angebot haben, in dessen Rahmen angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden. Menschen mit Behinderungen werden innerhalb des allgemeinen Bildungssystems Wahlmöglichkeiten für die notwendige Unterstützung erhalten. Das Migrationsgeschehen stellt ebenfalls eine Dimension dar, die beim Aufbau einer inklusiven Bildungslandschaft mitberücksichtigt wird. Die Diskurse, die in beiden Feldern geführt werden, berühren einander, vermischen sich und sollen sich schließlich wechselseitig anregen und bereichern. Kinder mit Migrationsgeschichte müssen im Sinne der inklusiven Bildung mit all ihren Eigenheiten und Bedürfnissen innerhalb des Regelschulsystems ernstgenommen und angenommen werden. Migrationspädagogik in einer inklusiven Schule reflektiert die Bedingungen von Zugehörigkeiten, die Art und Weise, wie diese hergestellt werden, und die Folgen, die sich daraus ergeben.

6 ELTERN UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTE Erziehungsberechtigten, die heute mit ihren Kindern eine verlässliche und zufriedenstellende Situation in Sonderschulen vorfinden, soll diese Option bis zum Ende der Schulpflicht gewährleistet werden. Die Bemühungen, inklusive schulische Angebote aufzubauen und umzusetzen, konzentrieren sich auf Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Wünschen die Erziehungsberechtigten die Aufnahme in eine Volksschule, Neue Mittelschule, Polytechnische Schule oder in die Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule, so sieht das Gesetz vor, dass der Landesschulrat darüber zu informieren hat, an welcher nächstgelegenen allgemeinen Schule dem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprochen werden kann. Der Landesschulrat wird gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, die den Besuch der gewünschten Schulart ermöglichen.

7 PÄDAGOGIK UND DIALOG Die Pädagogik für Menschen mit Behinderungen verfügt über einen umfassenden Bestand an bedeutendem Wissen und Können in Bezug auf menschliche Wahrnehmung sowie auf Denk- und Lernprozesse. Sie weiß um die Bedeutung und Herstellung von Kommunikation und Interaktion selbst unter schwierigen Bedingungen. Sonderpädagogik ist für ein inklusives Bildungssystem unverzichtbar. Sie stellt an sich selbst hohe Anforderungen im Bereich der Dialogfähigkeit und Selbstreflexion. Sie organisiert aufmerksam wahrnehmende Begleitung und entwicklungsfördernde Unterstützung unter Achtung der Selbstbestimmung und der persönlichen Integrität. Es geht ihr darum, Entwicklungsräume zu eröffnen, aus denen individuelle Lebenspläne entstehen können. Zeitgemäße Sonderpädagogik lässt sich nicht auf bestimmte Orte beschränken, sondern wird überall dort tätig und wirksam, wo Kinder und Jugendliche mit Behinderungen spielen, lernen und leben. Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem in Tirol führt nicht über die Auflösung von Institutionen, sondern über die konsequente Entwicklung von stabilen und qualitativ hochwertigen Alternativen.

8 Was im Vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher auch nicht eingegliedert werden! (Richard von Weizsäcker) Kontakt: Landesschulrat für Tirol Landesschulinspektorin Dr. Ingrid Handle Roland Astl, Koordination für Pädagogische Beratungszentren Innrain Innsbruck office@lsr-t.gv.at Impressum: Land Tirol, Abteilung Bildung Design by

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