Empfehlungen zum Prozess der Beratung mit dem Ziel der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen

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1 Oktober 2016 IF 21 Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zum Prozess der Beratung mit dem Ziel der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen (ehemals Projekt "INA! Integration nachhalten") Etwa 30 Prozent der aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse von ehemaligen Arbeitslosen aus der Arbeitslosenversicherung endet bereits in den ersten sechs Monaten. Produktund prozessseitig können unterschiedliche Ansätze die nachhaltige Integration in Beschäftigung unterstützen. Diese Arbeitshilfe enthält im Projekt "INA! Integration nachhalten" entwickelte und erprobte Empfehlungen zur Ausgestaltung der Nachbetreuung durch die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte, gibt Empfehlungen für eine qualitative Umsetzung in den Agenturen für Arbeit und versteht sich damit als "Nachschlagewerk".

2 Impressum Bundesagentur für Arbeit Zentrale IF 21 Nürnberg

3 Oktober 2016 Arbeitshilfe SGB III Zentrale IF 21 Inhaltsverzeichnis 1 Warum ist eine Nachbetreuung notwendig? Was beinhaltet die Nachbetreuung? Angebot der Nachbetreuung Was gibt es zu beachten? Zielgruppe Der richtige Zeitpunkt für das Angebot Wie dokumentiere ich die Einwilligung bzw. Ablehnung der Kundin bzw. des Kunden? Arbeitsaufnahme Was sind die ersten Schritte? Termin für eine Beratung vereinbaren Handlungsstrategie aktivieren Beratungsgespräche nach Arbeitsaufnahme Wie gehe ich vor? Gesprächsvorbereitung Inhalt der Beratung(en) Tipps für eine telefonische Beratung Folgekontakte vereinbaren Weitervermittlung Wann sollte sie zum Thema werden? AV-Status während der Nachbetreuung Arbeitgeber Wie kann ich ihn in die Lösungsfindung einbeziehen? Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber Produktempfehlungen Wann endet die Nachbetreuung bzw. die Handlungsstrategie?... 16

4 Warum ist eine Nachbetreuung notwendig? 1 Warum ist eine Nachbetreuung notwendig? Sie erleben es sicher auch immer wieder, dass Kundinnen und Kunden, bei deren Integration in den Arbeitsmarkt Sie beteiligt waren, bereits nach kurzer Zeit wieder arbeitslos sind. Beschäftigungen oft von kurzer Dauer Etwa 30 Prozent der aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse unserer Kundinnen und Kunden im SGB III enden innerhalb der ersten sechs Monate. In der Folge beginnt die Arbeit für die Agenturen wieder von vorn. Daten aufnehmen, Leistungen berechnen und bewilligen, Vermittlungsprozesse einleiten und so weiter. Die möglichen Gründe für die frühzeitige Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sind vielfältig. Es zeigt sich, dass mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Beratungsbedarf unserer Kundinnen und Kunden eher zu- als abnimmt. Möglicherweise treten Beschäftigungsrisiken auf, die vorher nicht abzusehen waren. Zielsetzung der BA Neben der Vermeidung und Verkürzung von Arbeitslosigkeit ist die Verbesserung der Beschäftigungsstruktur ein Auftrag des Gesetzgebers an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA hat es sich in diesem Zusammenhang unter anderem zum Ziel gesetzt, ihr operatives Handeln auf die Nachhaltigkeit von Integrationsprozessen zu richten. In dieser Arbeitshilfe stellen wir Ihnen die im Projekt "INA! Integration nachhalten" in Zusammenarbeit mit 18 Jobcentern, 9 Agenturen für Arbeit und 9 Regionaldirektionen entwickelten und erprobten Empfehlungen zur Ausgestaltung der Nachbetreuung durch die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte vor. Sie erfahren, wie Sie damit Ihre Kundinnen und Kunden bei der dauerhaften Integration in Arbeit unterstützen können. 4 Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit

5 Was beinhaltet die Nachbetreuung? 2 Was beinhaltet die Nachbetreuung? Kundinnen und Kunden einer lokal festgelegten Zielgruppe werden nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für 6 Monate weiter aktiv betreut. Die Nachbetreuung ist für die Kundinnen und Kunden freiwillig. Aktive Beratung nach Arbeitsaufnahme Durch die weitere Begleitung können Sie gemeinsam mit Ihren Kundinnen und Kunden mögliche Beschäftigungsrisiken frühzeitig erkennen, Lösungen erarbeiten und somit zum Erhalt der Beschäftigung beitragen. Im Einzelfall können Sie mit Einwilligung der Kundin bzw. des Kunden den Arbeitgeber in die Lösungsfindung einbeziehen. Ist die Stabilisierung der Beschäftigung nicht möglich, können frühzeitig Schritte für eine Weitervermittlung eingeleitet werden. Die Empfehlungen zur Umsetzung können von Ihrer Agentur für Arbeit an lokale Bedürfnisse angepasst werden. Lokale Ausgestaltungsmöglichkeiten Abbildung 1: Referenzprozess der Nachbetreuung Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit 5

6 Angebot der Nachbetreuung Was gibt es zu beachten? 3 Angebot der Nachbetreuung Was gibt es zu beachten? 3.1 Zielgruppe Zielgruppe wird lokal festgelegt Es wird empfohlen die Nachbetreuung einer lokal festgelegten Zielgruppe anzubieten. Die Festlegung erfolgt durch Ihre Geschäftsführung. Tipp: Empfehlungen zur Zielgruppe aus der Erprobung Für den Rechtskreis SGB III hat sich im Rahmen der Erprobung gezeigt, dass eine Nachbetreuung bei den Inga-Kundinnen und -Kunden sinnvoll sein kann. Weitere mögliche Zielgruppen sind: (ältere) Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte Personen mit wiederholt kurzen Zeiten einer Beschäftigung ("unsteter Lebenslauf") Beschäftigungsaufnahmen in atypischer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Befristung, Teilzeit, Zeitarbeit) Ebenso bietet es sich an, Menschen mit Behinderungen mit einer Nachbetreuung nach Beschäftigungsaufnahme bei einer nachhaltigen Integration zu unterstützen. Leistungen der nachgehenden Betreuung können selbstverständlich auch für Kundinnen und Kunden erbracht werden, die nicht zur lokalen Zielgruppe gehören und von diesen beansprucht werden, sofern diese Leistungen für eine nachhaltige Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Nachbetreuung für Kundinnen und Kunden freiwillig Die Nachbetreuung ist für Kundinnen und Kunden freiwillig und erfordert deren Einwilligung. Diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 3.2 Der richtige Zeitpunkt für das Angebot Angebot im laufenden Integrationsprozess Damit Ihre Kundinnen und Kunden bereits zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme über die Möglichkeit der Nachbetreuung informiert sind, wird empfohlen, ihnen die Nachbetreuung im laufenden Integrationsprozess anzubieten. Zum Zeitpunkt des Angebotes sollte eine Integration auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich möglich sein bzw. sich die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bereits anbahnen (z. B. Aushändigung von Vermittlungsvorschlägen, bevorstehendes Vorstellungsgespräch, Maßnahme bei einem Arbeitgeber). In der Erprobung hat sich bewährt, das Angebot zur Nachbetreuung in einem persönlichen Beratungsgespräch zu unterbreiten. Lässt sich ein persönliches Gespräch nicht vereinbaren, können Sie das Angebot einer Nachbetreuung auch am Telefon unterbreiten. Ein schriftliches Angebot wurde bei der Erprobung in der Regel abgelehnt. Angebot auch nach Arbeitsaufnahme möglich Nimmt Ihre Kundin bzw. Ihr Kunde eine Beschäftigung auf, bevor die Nachbetreuung angeboten wurde, können Sie das Angebot auch nach der Arbeitsaufnahme unterbreiten. 6 Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit

7 Angebot der Nachbetreuung Was gibt es zu beachten? 3.3 Wie dokumentiere ich die Einwilligung bzw. Ablehnung der Kundin bzw. des Kunden? Die Entscheidung der Kundin bzw. des Kunden zur Nachbetreuung wird in VerBIS auf der Seite "Lebenslauf" im Bereich "Nachbetreuung" dokumentiert. Die Einwilligung erfolgt dabei über ein "Klick-Einverständnis". Einwilligung per "Klick-Einverständnis" dokumentieren Abbildung 2: Bereich "Nachbetreuung" in VerBIS auf der Seite "Lebenslauf" Abbildung 3: Unterseite des Bereichs "Nachbetreuung" Durch Aktivierung des Kontrollfeldes "Ja" wird bestätigt, dass die Kundin bzw. der Kunde freiwillig an der Nachbetreuung teilnimmt und das Einverständnis hierfür erteilt hat. Nach Aktivierung und Speicherung des Kontrollfeldes erscheint die Anzeige "Letzte Zustimmung zur Nachbetreuung am:", in dem das entsprechende Einwilligungsdatum angezeigt wird. Bei Auswahl des Kontrollfeldes "Ja" oder "Nein" wird ein automatischer Historieneintrag geschrieben. Hat sich die Kundin bzw. der Kunde gegen eine Inanspruchnahme der Dienstleistung entschieden und möchte diese zu einem späteren Zeitpunkt doch in Anspruch nehmen, ist dies möglich. Nachträgliche Inanspruchnahme der Nachbetreuung ist möglich Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit 7

8 Arbeitsaufnahme Was sind die ersten Schritte? 4 Arbeitsaufnahme Was sind die ersten Schritte? 4.1 Termin für eine Beratung vereinbaren Beratungstermine im Vorfeld abstimmen Nach Kenntnis über die sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme Ihrer Kundin bzw. Ihres Kunden sollten Sie prüfen, ob die Einwilligung zur Nachbetreuung vorliegt. Ist dies der Fall, vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch. Aufgrund der möglichen Arbeitszeiten Ihrer Kundin bzw. Ihres Kunden ist es sinnvoll, den Termin telefonisch, per oder über die Nachrichtenfunktion in Ver- BIS/Jobbörse im Vorfeld abzustimmen. Frühzeitige Beratung als Schlüssel zum Erfolg Tipp: Das Risiko des Beschäftigungsverlustes ist im ersten Monat der Beschäftigung am größten. Daher wird empfohlen, die erste Beratung ca. 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme durchzuführen, um bei auftretenden Problemen zeitnah unterstützen zu können. Wurde das Angebot zur Nachbetreuung noch nicht unterbreitet, die Kundin bzw. der Kunde gehört aber zur lokalen Zielgruppe, dann können Sie das Angebot nachträglich unterbreiten (vgl. Kapitel 3). 4.2 Handlungsstrategie aktivieren Handlungsstrategie erleichtert Nachbetreuung Damit Sie Ihre nachbetreuten Kundinnen und Kunden in VerBIS über den "Bewerber/Profile-Suchlauf" finden können, steht Ihnen die übergreifende Handlungsstrategie "Beschäftigungsaufnahme aktiv stabilisieren" zur Verfügung. Es wird empfohlen, als Beginndatum der Handlungsstrategie das Datum der Beschäftigungsaufnahme einzutragen. Der Eintrag des Enddatums der 6-monatigen Nachbetreuung ermöglicht Ihnen die Suche nach abgelaufenen Handlungsstrategien. Dies ist insbesondere hilfreich, wenn die Kundin bzw. der Kunde im Anschluss an die Nachbetreuung ggf. aus Ver- BIS abzumelden ist. Endet das Beschäftigungsverhältnis während der Nachbetreuung, wird die Handlungsstrategie beendet. Für darauf folgende nachbetreute Arbeitsaufnahmen wird die Handlungsstrategie erneut vergeben. 8 Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit

9 Beratungsgespräche nach Arbeitsaufnahme Wie gehe ich vor? 5 Beratungsgespräche nach Arbeitsaufnahme Wie gehe ich vor? Kernelement der Nachbetreuung ist das Beratungsgespräch. Der Erfolg der Nachbetreuung ist daher von der Qualität Ihrer Beratung abhängig. Oftmals werden Schwierigkeiten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden, erst durch Interaktion im Beratungsgespräch erkannt. Im Sinne einer professionellen Beratung sollten Sie Beratungsgespräche daher persönlich oder am Telefon durchführen. Ein schriftlicher Austausch, z. B. per eignet sich dafür nicht, kann aber zur Terminvereinbarung genutzt werden. Professionelle Beratung als Grundlage für eine erfolgreiche Nachbetreuung Beratung persönlich oder telefonisch durchführen In jedem Fall ist der Inhalt des Beratungsgesprächs in VerBIS zu dokumentieren. 5.1 Gesprächsvorbereitung Eine gute Gesprächsvorbereitung bildet die Grundlage für eine qualitativ gute Nachbetreuung. Berücksichtigen Sie dabei neben Informationen zur Kundin bzw. zum Kunden auch Angaben zum Beschäftigungsverhältnis selbst. Relevante Informationen zur Kundin bzw. zum Kunden können sein: aktuelle und bisherige Tätigkeit(en) vorhandene Qualifikationen aus dem Profiling bekannte individuelle Handlungsbedarfe, welche die neue Beschäftigung gefährden können Relevante Informationen zum Beschäftigungsverhältnis können sein: Angaben zu Arbeitgeber und Branche Anforderungen an die Tätigkeit (z. B. aus BERUFENET) (bisherige) Dauer geförderte Beschäftigung? befristete Beschäftigung? Wenn ja, wie lange noch? 5.2 Inhalt der Beratung(en) Die Nachbetreuung ist für Ihre Kundinnen und Kunden freiwillig. Grundsätzlich sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Kundin bzw. Ihrem Kunden die Beschäftigungssituation umfassend beurteilen, um mögliche Beschäftigungsrisiken identifizieren zu können. Beschäftigungssituation beurteilen Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit 9

10 Beratungsgespräche nach Arbeitsaufnahme Wie gehe ich vor? Mögliche Beratungsinhalte können sein: Wie verläuft die Einarbeitung? Welche Aufgaben wurden im Rahmen der Tätigkeit im Betrieb übernommen? Kann die Arbeit gut bewältigt werden? Stimmen die Erwartungen an die neue Arbeitsstelle mit den tatsächlichen Arbeitsinhalten überein? Wie ist die Einbindung ins Team bzw. in den Kollegenkreis? Sind im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme Schwierigkeiten außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses entstanden (z. B. Probleme mit der Kinderbetreuung)? Stärken gemeinsam erarbeiten Risiken identifizieren und Lösungen finden Damit Ihre Kundin bzw. Ihr Kunde den Arbeitgeber langfristig von sich überzeugen kann, können Sie gemeinsam die individuell vorhandenen Stärken für die aktuelle Beschäftigung erarbeiten und diese gegenüber Ihrer Kundin bzw. Ihrem Kunden positiv verstärken. Wenn Sie Risiken identifizieren, welche die Beschäftigung gefährden, arbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Kundin bzw. Ihrem Kunden an Lösungen, um den Erhalt der Beschäftigung zu unterstützen. Bei Bedarf Arbeitgeber in die Lösungsfindung einbinden Tipp: Nutzen Sie zur Bearbeitung von Beschäftigungsrisiken neben Ihrer Beratungskompetenz, die gesetzlichen Fördermöglichkeiten für beschäftigte Arbeitnehmerkundinnen und -kunden (vgl. Kapitel 9) und binden Sie bei Bedarf anlassbezogen und mit Einwilligung der Kundin bzw. des Kunden den Arbeitgeber in die Lösungsfindung ein (vgl. Kapitel 8). Netzwerke nutzen Weitervermittlung im Bedarfsfall Mögliche Schwierigkeiten beziehen sich nicht immer auf die Beschäftigung selbst. Häufig treten Probleme auf, die im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme entstanden sind, z. B. Probleme bei der Kinderbetreuung. Unterstützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden in diesen Fällen, indem Sie z. B. als Lotse im Netzwerk agieren und sie bzw. ihn an entsprechende Stellen verweisen oder ggf. einen direkten Kontakt herstellen. Nicht in jedem Fall ist eine Stabilisierung der bestehenden Beschäftigung möglich. Deshalb kann Weitervermittlung im Bedarfsfall erforderlich sein. Informationen hierzu finden Sie in Kapitel Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit

11 Beratungsgespräche nach Arbeitsaufnahme Wie gehe ich vor? 5.3 Tipps für eine telefonische Beratung Nicht immer gelingt es oder ist es erforderlich, die in Beschäftigung stehenden Kundinnen und Kunden zu einem persönlichen Beratungsgespräch einzuladen. In diesen Fällen können Sie die Beratung auch telefonisch durchführen. Für die Durchführung werden folgende Tipps gegeben: Tipps für eine erfolgreiche telefonische Beratung Phase Worauf achte ich? Leitfragen Einstieg Identifikation abklären ("Spreche ich mit?") um unzulässige Übermittlung von Sozialdaten zu vermeiden. Der Kundin/dem Kunden Zeit lassen, sich auf das Telefonat einzustellen ("Haben Sie Zeit?"). Ist es mir gelungen, die Kundin/ den Kunden "ins Gespräch" zu holen? Ist es mir gelungen, Transparenz über den Gesprächsrahmen herzustellen? Situationsanalyse Zielfindung Beratungsanlass und -verlauf sind transparent. Der Kundin/dem Kunden Gelegenheit geben, ihre/seine Situation zu schildern (persönlich, fachlich, Rahmenbedingungen) und ihre/seine Anliegen vorzubringen. Der Kundin/dem Kunden eine fundierte Einschätzung zur Nachhaltigkeit des Beschäftigungsverhältnisses geben. Gemeinsam mit der Kundin/dem Kunden das Ziel entwickeln (z. B. Stabilisierung des konkreten Beschäftigungsverhältnisses, Qualifizierung initiieren, Weitervermittlung). Konnte die Kundin/der Kunde ihre/seine aktuelle Situation ausführlich schildern? Wurde die aktuelle Situation ganzheitlich erfasst (z. B. mit Vertiefungsfragen)? Ist sowohl der Kundin/dem Kunden als auch mir klar geworden, ob und wie stark das aktuelle Beschäftigungsverhältnis gefestigt ist? Sind sich die Kundin/der Kunde und ich über die Ziele einig? Sind die Ziele konkret, nachvollziehbar und für die Kundin/den Kunden erreichbar (SMART- Check) Lösungsstrategien Abschluss Individuell passende Strategie für ggf. erforderliche Interventionen zur aktiven Stabilisierung oder Weitervermittlung (Job-to-Job) entwickeln. Der Kundin/dem Kunden Zeit geben, die "Beratungssituation" zu verlassen und diesem bis zum Ende des Telefonates Aufmerksamkeit schenken. Sind die vereinbarten Schritte nachvollziehbar und transparent? Sind die weiteren Aufgaben klar verteilt? Ist das Gespräch für alle Beteiligten abgeschlossen bzw. abgerundet? Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit 11

12 Weitervermittlung Wann sollte sie zum Thema werden? 5.4 Folgekontakte vereinbaren Bei der Vereinbarung der Folgetermine für die Nachbetreuung ist die lokale Ausgestaltung (Anzahl und Zeitpunkt der Termine) zu berücksichtigen. Wurden im Beratungsgespräch Handlungsbedarfe identifiziert und Folgeaktivitäten vereinbart, sollte ein anlassbezogenes Gespräch zeitlich situationsangemessen geplant werden. Tipp: Im Rahmen der Erprobung hat es sich bewährt, im Zeitraum der Nachbetreuung mindestens 3 Beratungsgespräche (persönlich oder am Telefon) zu führen. Reguläre Folgekontakte werden 2 und 5 Monate nach der Arbeitsaufnahme empfohlen. 6 Weitervermittlung Wann sollte sie zum Thema werden? Eine Weitervermittlung sollte insbesondere in Betracht gezogen werden, wenn Handlungsbedarf bei Befristung oder Zeitarbeit es sich um ein Beschäftigungsverhältnis in der Zeitarbeit handelt, die Tätigkeit unterhalb des Qualifizierungsniveaus erfolgt oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits feststeht (z. B. ausgesprochene Kündigung oder Befristung des Beschäftigungsverhältnisses ohne eine Möglichkeit der Verlängerung). Die im Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach 38 Abs. 1 SGB III beschriebenen Regelungen und Verfahren sind zu beachten (vgl. Kapitel 5.3 im Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung). Weitervermittlung frühzeitig in Betracht ziehen Ist das Arbeitsverhältnis befristet, sollten Sie frühzeitig mit der Kundin bzw. dem Kunden die Aussichten auf eine Vertragsverlängerung oder Entfristung besprechen. Dabei empfiehlt sich ggf. Kontakt zum Arbeitgeber- Service aufzunehmen, um das Entfristungsverhalten des Arbeitgebers in Erfahrung zu bringen. Ist eine Vertragsverlängerung oder Entfristung (voraussichtlich) nicht möglich, sollte in Zusammenarbeit mit dem AG-S mit einer intensiven Weitervermittlung begonnen werden. Nutzen Sie dabei die neu gewonnenen Fähigkeiten und Kenntnisse Ihrer Kundin bzw. Ihres Kunden und aktualisieren Sie das Bewerberprofil entsprechend. Brückenfunktion nutzen Dient die Stelle lediglich als Einstieg in den Arbeitsmarkt (z. B. Zeitarbeit, Stelle unterhalb des Qualifikationsniveaus), sollte durch eine Weitervermittlung diese Brückenfunktion unterstützt werden. 12 Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit

13 AV-Status während der Nachbetreuung Bei einer Weitervermittlung wird die Nachbetreuung durch die Handlungsstrategie "Vermittlung" ergänzt. Tipp: Seien Sie der Arbeitslosigkeit einen Schritt voraus! Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber bevorzugen bzw. eher einstellen, wenn diese unmittelbar aus einem Beschäftigungsverhältnis kommen. Dabei ist der Faktor "Zeit" entscheidend. Je früher Schritte für eine Weitervermittlung eingeleitet werden, umso größer ist die Chance, den Eintritt in Arbeitslosigkeit zu vermeiden. 7 AV-Status während der Nachbetreuung Kundinnen und Kunden, die sich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis abmelden, keine weitere Arbeitsuchendführung wünschen und sich für die Dienstleistung der Nachbetreuung entschieden haben, werden über den Lebenslaufeintrag zur Beschäftigungsaufnahme mit weiterer Ratsuchendführung abgemeldet. Sie sind während der Betreuung ratsuchend. Sollte das unbefristete Beschäftigungsverhältnis beendet werden, ist die Kundin bzw. der Kunde auf seine Meldepflicht gemäß 38 Abs. 1 SGB III hinzuweisen, das Endedatum der Ratsuchendführung festzulegen (Tagesdatum vor der Arbeitsuchendmeldung) und ab dem Zeitpunkt der Meldung arbeitsuchend zu führen. Kundinnen und Kunden, die sich in ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit weiterer Arbeitsuchendführung abmelden und sich für die Dienstleistung der Nachbetreuung entschieden haben, werden über den Lebenslaufeintrag zur Beschäftigungsaufnahme mit weiterer Arbeitsuchendführung abgemeldet. Die Nachbetreuung ist Bestandteil der weiteren Aktivitäten zur Vermittlung. Kundinnen und Kunden, die sich in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis abmelden, keine weitere Arbeitsuchendführung wünschen und sich für die Dienstleistung der Nachbetreuung entschieden haben, werden über den Lebenslaufeintrag zur Beschäftigungsaufnahme mit weiterer Ratsuchendführung abgemeldet. Sie sind während der Betreuung ratsuchend. Entsprechend dem Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III) haben die Kundinnen und Kunden ihre Anzeige zur Arbeitsuchendmeldung bereits getätigt und sind damit 3 Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitsuchend zu führen. Das Ende des Ratsuchendzeitraums ist in VerBIS manuell einzutragen (Tagesdatum vor der Arbeitsuchendmeldung). Die Kundinnen und Kunden sind rechtzeitig in die Vermittlungsaktivitäten einzubinden. Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit 13

14 Arbeitgeber Wie kann ich ihn in die Lösungsfindung einbeziehen? 8 Arbeitgeber Wie kann ich ihn in die Lösungsfindung einbeziehen? Mit einer anlassbezogenen Einwilligungserklärung der Kundin bzw. des Kunden ist es möglich, Kontakt zum Arbeitgeber aufzunehmen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, bei vorhandenen Beschäftigungsrisiken den Arbeitgeber aktiv in die Lösungsfindung einzubeziehen. Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen können Sie darüber hinaus die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber nutzen, um Weiterbeschäftigungs- bzw. Entfristungsmöglichkeiten zu klären. 8.1 Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber Anlassbezogene Einwilligungserklärung erforderlich Die Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber erfordert eine anlassbezogene Einwilligung Ihrer Kundin bzw. ihres Kunden. Hierfür dokumentieren Sie Gesprächsanlass und die mit dem Arbeitgeber zu besprechenden Gesprächsinhalte in einem Beratungsvermerk in VerBIS und lassen diesen von Ihrer Kundin bzw. ihrem Kunden unterschreiben. Neben Angaben zum Arbeitgeber (Betriebsbezeichnung, Anschrift, Filiale, Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin der Kundin bzw. des Kunden beim Arbeitgeber) muss der Vermerk den Hinweis enthalten, dass eine Ablehnung der Kontaktaufnahme keine Rechtsfolgen nach sich zieht und die Kundin bzw. der Kunde eine Rückmeldung zum Gespräch mit dem Arbeitgeber erhält. Die Einwilligung zur anlassbezogenen Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Über Gesundheitsdaten darf mit dem Arbeitgeber nur bei Vorliegen einer schriftlichen Schweigepflichtentbindungserklärung gesprochen werden. Kontaktaufnahme mit dem AG-S abstimmen Rückmeldung an die Kundin bzw. den Kunden geben Sofern Ihre Kundin bzw. Ihr Kunde mit der Kontaktaufnahme einverstanden ist, klären Sie mit dem zuständigen Arbeitgeberbetreuer des AG-S, wer das Gespräch mit dem Arbeitgeber führt. Berücksichtigen Sie dabei ggf. vorhandene Regelungen Ihrer Dienststelle für Kontakte zu Arbeitgebern. Im Anschluss an das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist die Kundin bzw. der Kunde umfassend über die besprochenen Inhalte zu informieren, sofern diese bzw. dieser nicht selbst daran teilgenommen hat. 14 Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit

15 Produktempfehlungen 9 Produktempfehlungen Die maßgeblichen Produkte der Nachbetreuung sind die Beratung und gegebenenfalls die (Weiter-)Vermittlung. D. h. Kundinnen und Kunden werden in erster Linie durch Beratung unterstützt, um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren, oder es werden Vermittlungsbemühungen in ein anderes Beschäftigungsverhältnis eingeleitet. Es können aber auch Probleme auftreten, die über die Beratung hinausgehende Förderleistungen erfordern, um einen Rückfall in Arbeitslosigkeit zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass für Kundinnen und Kunden unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Arbeitsaufnahme Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Maßgeblich dafür ist der im Gesetz definierte förderfähige Personenkreis. Denkbare Unterstützungsmöglichkeiten sind beispielsweise: Zur Stabilisierung der Beschäftigung: Qualifizierung im Rahmen von Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) E-Learning-Angebote der Bundesagentur für Arbeit Neben Beratung und Vermittlung gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten Bei Weitervermittlung: Vermittlungsbudget zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sofern die Kundin bzw. der Kunde zum Personenkreis der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden gehört und die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind (z. B. zur Erstattung von Bewerbungskosten). Eingliederungszuschuss für den neuen Arbeitgeber, sofern bezogen auf die neue Tätigkeit eine Minderleistung vorliegt. Maßnahmen nach 45 SGB III, sofern die Kundin bzw. der Kunde zum Personenkreis der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden gehört und die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind (z.b. Bewerbungstraining). Förderung der beruflichen Weiterbildung (z. B. zum Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnis für eine konkrete Stelle als LKW-Fahrer). E-Learning-Angebote der Bundesagentur für Arbeit (z. B. zur Verbesserung der Englischkenntnisse für eine neue Stelle). Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit 15

16 Wann endet die Nachbetreuung bzw. die Handlungsstrategie? 10 Wann endet die Nachbetreuung bzw. die Handlungsstrategie? Die Nachbetreuung bzw. die Handlungsstrategie "Beschäftigungsaufnahme aktiv stabilisieren" endet bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. bei der Arbeitsuchendmeldung, bei Rücknahme der Einwilligung durch die Kundin bzw. den Kunden oder nach Ablauf von 6 Monaten, es sei denn, die Kundin oder der Kunde wünscht explizit eine weitere Betreuung. 16 Arbeitshilfe SGB III Empfehlungen zur Nachbetreuung Bundesagentur für Arbeit

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