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1 Wee aus der häuslichen Gewalt : Beratun zur Flankierun des Gewaltschutzesetzes ; Abschlussbericht der wissenschaftlichen Beleitun des Modellprojekts Smolka, Adelheid; Rupp, Marina Veröffentlichunsversion / Published Version Abschlussbericht / final report Zur Verfüun estellt in Kooperation mit / provided in cooperation with: SSG Sozialwissenschaften, USB Köln Empfohlene Zitierun / Suested Citation: Smolka, Adelheid ; Rupp, Marina ; Staatsinstitut für Familienforschun an der Universität Bamber (ifb) (Ed.): Wee aus der häuslichen Gewalt : Beratun zur Flankierun des Gewaltschutzesetzes ; Abschlussbericht der wissenschaftlichen Beleitun des Modellprojekts. Bamber, 2006 (ifb-materialien). URN: urn:nbn:de:0168-ssoar Nutzunsbedinunen: Dieser Text wird unter einer Deposit-Lizenz (Keine Weiterverbreitun - keine Bearbeitun) zur Verfüun estellt. Gewährt wird ein nicht exklusives, nicht übertrabares, persönliches und beschränktes Recht auf Nutzun dieses Dokuments. Dieses Dokument ist ausschließlich für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Auf sämtlichen Kopien dieses Dokuments müssen alle Urheberrechtshinweise und sonstien Hinweise auf esetzlichen Schutz beibehalten werden. Sie dürfen dieses Dokument nicht in irendeiner Weise abändern, noch dürfen Sie dieses Dokument für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältien, öffentlich ausstellen, aufführen, vertreiben oder anderweiti nutzen. Mit der Verwendun dieses Dokuments erkennen Sie die Nutzunsbedinunen an. Terms of use: This document is made available under Deposit Licence (No Redistribution - no modifications). We rant a non-exclusive, nontransferable, individual and limited riht to usin this document. This document is solely intended for your personal, noncommercial use. All of the copies of this documents must retain all copyriht information and other information reardin leal protection. You are not allowed to alter this document in any way, to copy it for public or commercial purposes, to exhibit the document in public, to perform, distribute or otherwise use the document in public. By usin this particular document, you accept the above-stated conditions of use.

2 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnun, Familie und Frauen Familie und Juend Wee aus der häuslichen Gewalt Beratun zur Flankierun des Gewaltschutzesetzes Abschlussbericht der wissenschaftlichen Beleitun des Modellprojekts Adelheid Smolka Marina Rupp

3 Wee aus der häuslichen Gewalt. Beratun zur Flankierun des Gewaltschutzesetzes Abschlussbericht der wissenschaftlichen Beleitun des Modellprojekts im Auftra des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnun, Familie und Frauen Dr. Adelheid Smolka Dr. Marina Rupp unter Mitarbeit von Wiebke Beckstette, Catherine Gibson, Marianna Jakob und Julia Rüdier

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 1. Das Projekt Wee aus der häuslichen Gewalt Intentionen der Gesetzebun Neue Entwicklunen der Gesetzebun Konsequenzen der Neureelunen für die Praxis Konzeption und Zielsetzunen des Modellprojekts Projektträer, Standorte und fachliche Infrastruktur Aufaben der Modellberatunsstellen Ambulante Beratun im reionalen Einzusbereich des Frauenhauses Kolleialer Erfahrunsaustausch und Information Kooperationen Die wissenschaftliche Beleitun Fraestellunen der wissenschaftlichen Beleitun Methodisches Vorehen Dokumentation der Beratunstätikeit durch fallbezoene Erhebunsböen Qualitative Leitfadeninterviews Analyse und Auswertun weiterer Daten- und Informationsquellen Erebnisse Strukturelle Rahmenbedinunen der Beratunsarbeit Rahmenbedinunen an den Modellstandorten Umsetzun der Voraben des Modellkonzepts Rahmenbedinunen an den Kontrollstandorten Beratunsbedarf und Fallaufkommen Anzahl der durcheführten Beratunskontakte Beschreibun der beratenen Opfer und ihrer Gewaltsituation Unterschiede in den Zielruppen von Beratunsstelle und Frauenhaus Beschreibun der Beratunstätikeit Information und Kontaktaufnahme Art, Form und Dauer der Beratun Inhalte der Beratun Weiterverweisun Maßnahmen vor und nach der Beratun Weitere Aktivitäten der Modellberatunsstellen Kolleialer Erfahrunsaustausch auf überörtlicher Ebene Kooperation und Vernetzun auf lokaler bzw. reionaler Ebene Öffentlichkeitsarbeit Spezielle Aspekte Die Bedeutun der oranisatorischen Rahmenbedinunen Zur Frae des pro-aktiven Ansatzes Das Beratunsaufkommen in Bayern während der Projektlaufzeit 61 2

5 4. Zusammenfassun und Fazit Empfehlunen 66 Literatur 67 Verzeichnis der Tabellen Tab. 1: Teilnehmende Frauenhäuser 11 Tab. 2: Kontrollstandorte 15 Tab. 3: Verteilun des Gesamtberatunsaufkommens 24 Tab. 4: Alter der Opfer 27 Tab. 5: Nationalität der Opfer 28 Tab. 6: Herkunftsländer von Opfern mit nicht-deutscher Nationalität 28 Tab. 7: Nationalität von Opfer und Täter kombiniert 30 Tab. 8: Dauer der Gewaltbeziehun 32 Tab. 9: Information über die Einrichtun 36 Tab. 10: Kontaktaufnahme 38 Tab. 11: Art der Beratun 40 Tab. 12: Form der Beratun 41 Tab. 13: Dauer der Gesamtberatun 42 Tab. 14: Dauer der einzelnen Beratunsespräche 42 Tab. 15: Inhalte der Beratun 44 Tab. 16: Weiterverweisunen 46 Tab. 17: Ziel der Weiterverweisunen 47 Tab. 18: Polizeiliche Intervention vor der Beratun 49 Tab. 19: Maßnahmen nach der Beratun 50 Tab. 20: Art der Maßnahme nach der Beratun 51 Verzeichnis der Abbildunen Abb. 1: Verteilun des Beratunsaufkommens (Erst- und Foleberatunen) auf Modellberatunsstelle und Frauenhaus an den einzelnen Standorten 25 Abb. 2: Anteil ausländischer Opfer und Täter nach Standort 29 Abb. 3: Ambulante Beratunen im Bereich häuslicher Gewalt in Bayern

6 Vorwort Vorwort Der vorlieende Bericht beschreibt die Erfahrunen des Modellprojekts Wee aus der häuslichen Gewalt Beratun zur Flankierun des Gewaltschutzesetzes, das vom 1. September 2003 bis zum 31. Dezember 2004 durcheführt wurde. Sein Zustandekommen verdankt das Modellprojekt der enaierten Arbeit vieler Stellen. Entwickelt im Rahmen der Arbeitsruppe Koordinierte Krisenintervention und efördert vom Bayerischen Sozialministerium wurde das Projekt schließlich an sechs Standorten in Bayern durcheführt. Ausewählt wurden fachlich qualifizierte und in Kooperationsfraen enaierte Frauenhausträer in Ausbur, Bamber, Inolstadt, Nürnber, Reensbur und Schweinfurt. In München beteilite sich eine bereits bestehende Beratunseinrichtun. Der Dank für die fachliche Unterstützun und Durchführun richtet sich neben den beteiliten Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflee besonders an das Fachpersonal der Modellberatunsstellen und aller beteiliten Frauenhäuser sowie das Staatsinstitut für Familienforschun an der Universität Bamber für seine Bereitschaft, das Modellprojekt wissenschaftlich zu beleiten. Nachhalties Erebnis des Modellprojekts wird eine Handreichun für die Fachberatun von Opfern häuslicher Gewalt sein. Basierend auf den Erfahrunen des Modellprojekts wird sie u. a. Empfehlunen zur fallbezoenen und strukturellen Kooperation der unterschiedlichen Professionen eben und sich mit Vor- und Nachteilen der verschiedenen Beratunskonzeptionen auseinandersetzen. Sie wird Anfan 2006 auf einer vom Bayerischen Sozialministerium veranstalteten Fachtaun zum Thema Häusliche Gewalt vorestellt werden. Der vorlieende Abschlussbericht macht deutlich, dass das Gewaltschutzesetz zwar ein wichties Instrument zur Bekämpfun häuslicher Gewalt ist, die effektive Hilfe für die Opfer jedoch eine umfassende Information und fachliche Beratun über ihre Rechte voraussetzt. Die dareleten Erkenntnisse unterstützen die Aufklärun über die Problematik von häuslicher Gewalt, über Beratunsanlieen und rechtliche Handlunsmölichkeiten und traen damit zu einer Verbesserun der Informationsbasis bei. 4

7 Die Bayerische Staatsreierun misst der Unterstützun von Opfern häuslicher Gewalt hohe Bedeutun bei und fördert das qualifizierte Hilfeanebot der 38 bayerischen Frauenhäuser und 33 Notrufruppen, die als lanjähri etablierte Opferschutzeinrichtunen misshandelten Frauen und Mädchen bayernweit Rat und Hilfe zur Bewältiun der Gewalterfahrunen bieten. Um knappe Ressourcen effektiv zu nutzen, ist eine über die fallbezoene Zusammenarbeit hinausehende Kooperation zwischen den unterschiedlichen Beratunseinrichtunen erforderlich. Ein weiterer wichtier Aspekt des Abschlussberichts betrifft daher die örtliche und überörtliche Kooperation und Vernetzun. Eine der wichtisten Voraussetzunen ist dabei die Kenntnis der anderen Professionen, ihrer Arbeit und ihrer Zuständikeit. Die im Laufe des Modellprojekts etablierten bzw. efestiten Vernetzunsstrukturen traen auch nach dessen Abschluss zur effizienteren Unterstützun der Opfer häuslicher Gewalt bei. Ich freue mich sehr, dass das Modellprojekt Wee aus der häuslichen Gewalt Beratun zur Flankierun des Gewaltschutzesetzes erfolreich durcheführt werden konnte. Allen Beteiliten möchte ich nochmals meinen herzlichen Dank aussprechen. Ich hoffe, dass die Erebnisse des Projekts in Form des Abschlussberichts und v. a. der Handreichun einen Beitra dazu leisten, die Beratunssituation ewaltbetroffener Opfer weiter zu verbessern. Christa Stewens Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnun, Familie und Frauen 5

8 1 Das Projekt Wee aus der häuslichen Gewalt 1. Das Projekt Wee aus der häuslichen Gewalt Im Januar 2002 trat das Gesetz zur Verbesserun des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellunen sowie zur Erleichterun der Überlassun der Ehewohnun bei Trennun (kurz: Gewaltschutzesetz GewSchG) in Kraft. Das zentrale Ziel der Gesetzesinitiative bestand darin, sowohl den einzelnen Bürer(inne)n als auch der Rechtspraxis mehr Rechtssicherheit zu verleihen und den Rechtsschutz einschließlich des Verfahrensrechts opfererechter zu estalten. Zusätzlich war mit der Verbesserun des zivilerichtlichen Schutzes vor Gewalthandlunen die Hoffnun verbunden, einen Beitra zur Entstehun eines esellschaftlichen Klimas zu leisten, in dem Gewalt in jedweder Form, insbesondere die een Frauen und Kinder, eächtet ist (BT-Drs. 14/5429, S. 11). 1.1 Intentionen der Gesetzebun Vor dem Hinterrund zunehmender Thematisierun und Problematisierun von Gewalt auch und erade im sozialen Nahbereich wurden die Mänel und Lücken in den bestehenden Schutzmölichkeiten deutlich: Die bisherie Rechtsprechun war unter dem Gesichtspunkt umfassenden Opferschutzes unzureichend. (Heinke 2005, S.1.859) Vielfach wurde auf bestehende Unsicherheiten sowohl in der Beratun wie auch bei den Gerichten hinewiesen. Dieser Zustand schien im Hinblick auf einen effektiven Opferschutz nicht läner hinnehmbar. Insbesondere betraf dies die reine Belästiun und das beständie Verfolen einer Person, das so. Stalkin (Heinke 2005, S.1.860), das nach früherem Recht nicht strafrechtlich sanktionierbar war. Mit der Neureelun sollte eine klare Rechtsrundlae für die Praxis eschaffen werden, mit dem Ziel, den Opferschutz zu verbessern. Die wichtisten Kennzeichen der Neureelunen werden im Folenden kurz vorestellt: Eine zentrale Zielsetzun des Gewaltschutzesetzes ist die Verbesserun des Opferschutzes. Durch eine weite Fassun des Geltunsbereiches sollte Einheitlichkeit und Transparenz für die Betroffenen sowie die beratenden Einrichtunen herestellt werden. Nach 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG ist die Verhänun von Schutzmaßnahmen mölich, wenn eine Person widerrechtlich an Körper, Gesundheit oder Freiheit verletzt wurde. Damit wurden Gewalthandlunen als eienständier Tatbestand definiert. Grundsätzlich obliet es auch in den Neureelunen den Antrasteller(inne)n, die Gewalthandlunen und insbesondere künftie Bedrohunen nachzuweisen (Feststellunsoder Beweislast), die sie dazu berechtien, z. B. eine Wohnunszuweisun zu erlanen. Dies ist erade in Fällen von häuslicher Gewalt für die Betroffenen oftmals nicht einfach. Daher wurde eine Beweiserleichterun dahinehend eineführt, dass bei Vorlieen von Gewalthandlunen rds. auch von einer Wiederholunsefahr auseanen werden kann und ein Anspruch auf Schutzmaßnahmen daher beründet ist. Häusliche Gewalt kann zumindest vorüberehend die Überlassun der Wohnun an die verletzte Person erforderlich machen, um weitere Gewalt oder deren Eskalation zu verhindern. Ein weiteres zentrales Ziel der Gesetzesnovellierun war es daher, eine enerelle Mölichkeit der Wohnunsüberlassun zu definieren, da sich Gewalttaten in allen 6

9 Formen häuslicher Gemeinschaften ereinen (BT-Drs. 14/5429, S. 15). Diese Mölichkeit ab es nach der alten Rechtslae nur für etrenntlebende Eheatten. Sie wurde nun erweitert auf alle Personen, die einen auf Dauer aneleten Haushalt führten bzw. führen. Zuleich wurden die Zuanskriterien zu einer Wohnunszuweisun esenkt. Gewalthandlunen wurden auch im Hinblick auf die Wohnunszuweisun als eiener Anspruchstatbestand formuliert ( 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG und 1361b Abs. 2 S. 1 BGB). Waren früher Gewalthandlunen zentrale Arumente für das Vorlieen einer schweren Härte, so besteht nun bei Vorlieen von Gewalt unabhäni von ihrer Art und Schwere in der Reel ein Anspruch auf Zuweisun der Wohnun. Das Kriterium der schweren Härte wurde durch das der unbillien Härte ersetzt ( 1361 b Abs. 2 S. 2 BGB), da sich ezeit hatte (Vaskovics/Buba 1999, BT-Drs. 14/5429, S. 11), dass als schwere Härte zumeist nur äußerst ravierende Gewalthandlunen ewertet wurden, was zur Fole hatte, dass bei häuslicher Gewalt erst sehr spät bzw. auf hohem Eskalationsrad mit erichtlichen Schutzmaßnahmen interveniert wurde. Den selben Maßstab enthält 2 Abs. 6 S. 1 und 2 in Verbindun mit 2 Abs. 2 S. 1 GewSchG für den Fall der widerrechtlichen Drohun mit einer Verletzun des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Zusätzlich fand die (mittelbare) Beeinträchtiun des Kindeswohls im Kontext häuslicher Gewalthandlunen nun explizite Berücksichtiun in den Ansprüchen auf Wohnunszuweisun in den 1361b BGB und 2 GewSchG. Um eine schnellere Intervention zu ermölichen, wurden zudem die Verfahrensreelunen umestaltet. Ziel war es vor allem, einstweilie Anordnunen sehr schnell treffen zu können und die erwirkten Maßnahmen einer schnellen Vollziehun zuzuführen. Hierzu kann z. B. auf die Anhörun des Antraseners/der Antrasenerin verzichtet werden und/oder die Wirksamkeit der Maßnahmen kann sofort eintreten, ohne dass der Antrasener/die Antrasenerin vorher darüber informiert werden muss. Diese Mölichkeiten werden als Prioritätenwechsel ewertet, demzufole in Fällen häuslicher Gewalt dem Opferschutz Vorran vor der Befriedun der Parteien einzuräumen ist. Auch die sachliche Zuständikeit der Gerichte wurde abschließend ereelt, ilt jedoch einien Experten noch nicht als optimal elöst. Ein zentraler Punkt der Neureelunen ist die Strafbewehrun von Verstößen een Schutzmaßnahmen nach 1 GewSchG in 4 GewSchG; sie wurden zu Offizialdelikten erhoben, d. h. sie werden von Amts ween verfolt (vl. Schweikert/Baer 2002, S. 85). Damit wurde ein neuer Straftatbestand eschaffen. Der Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe eahndet werden. Verstöße een Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzesetz können strafrechtlich eahndet werden. 7

10 1 Das Projekt Wee aus der häuslichen Gewalt 1.2 Neue Entwicklunen zur Gesetzebun Für einzelne Aspekte des GewSchG sind bereits Änderunen eplant: So soll der Forderun nach einer Zuständikeitskonzentration bei den Familienerichten für alle Gewaltfälle in partnerschaftlichen Beziehunen entsprochen werden. Eine einheitliche Reelun ist im Rahmen der derzeit laufenden Arbeiten zur FGG-Reform voresehen. Auch die Forderun nach einem eienen Straftatbestand zur Verstärkun des Opferschutzes für den Bereich Stalkin hat zu verschiedenen esetzeberischen Aktivitäten eführt. Sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Bundesebene wurden Vorschläe ausearbeitet: Dabei zielt die Gesetzesinitiative aus Rheinland-Pfalz auf eine Änderun des Gewaltschutzesetzes ab, ist aber auf Bedenken estoßen. Insbesondere die Tatsache, dass die Opfer dabei erst den Zivilrechtswe beschreiten müssen, um strafrechtlich een den Täter vorehen zu können (sofern andere Straftatbestände nicht einschläi sind), wurde kritisiert. 1 Bayern und Hessen favorisieren daeen einen eienen Straftatbestand im StGB. Eine ähnliche Intention verfolt der Gesetzentwurf zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellunen, den das Bundesministerium der Justiz im Sommer 2005 vorestellt hat. Es sieht bei Vorlieen des Tatbestandes ein maximales Strafmaß von drei Jahren Haft vor. Nach den Vorschläen Bayerns und Hessens soll neben dem Straftatbestand der Schweren Belästiun ( 238 StGB) zusätzlich die Mölichkeit eschaffen werden, eine so enannte Deeskalationshaft een efährliche Stalker anzuordnen. Diese Konstruktion wird positiv bewertet, ebenso wie die Ausestaltun der Strafandrohun, die in einfachen Fällen bis zu drei Jahren und bei entsprechend schwereren Fällen bis zu zehn Jahren betraen kann. Zudem ist die Mölichkeit der Nebenklae für die Opfer voresehen. Seit Einführun des GewSchG ab und ibt es weitere esetzeberische Initiativen zur Stärkun des Opferschutzes. Geplant sind Vereinheitlichunen des Verfahrens und vor allem die Einführun eines Straftatbestandes für Stalkin. 1.3 Konsequenzen der Neureelunen für die Praxis Bereits im Kontext des Gesetzebunsverfahrens wurden flankierende Maßnahmen efordert, um die Situation der Opfer von häuslicher Gewalt zu verbessern. Hierzu ehörten insbesondere eine qualifizierte psychosoziale Beratun zum Gewaltschutzesetz und die Verbesserun der Zusammenarbeit zwischen den beteiliten Einrichtunen und Akteuren. Darauf weist die Bund-Länder-Arbeitsruppe zur Umsetzun des Aktionsplans der Bundesreierun zur Bekämpfun von Gewalt een Frauen hin (vl. Bund-Länder-Arbeitsruppe 2002). Die Erfahrunen hatten ezeit, dass erade im Kontext häuslicher Gewalt die Hürden für Betroffene, sich Unterstützun zu holen, sehr hoch sind. Neben Unkenntnis über vorhandene Schutzmölichkeiten ibt es ein breites Spektrum von Hemmnissen: Scham und Unsicherheit, Anst, finanzielle Abhänikeit, ambivalente Beziehun zum Täter/zur Täterin, Sore um die Kinder, fehlende Hilfen im sozialen Umfeld, Scheu vor Polizei, Gericht und/oder Behörden allemein sind nach Expertenmeinun die häufisten. Bei Mirant(inn)en kommen Probleme mit der Sprache, mit der Bürokratie und mit ihrem Aufenthaltsstatus erschwerend 8 1 CDU-Landtasfraktion Schleswi-Holstein Pressemitteilun Nr. 590/04 vom

11 hinzu. Aus diesen Erfahrunen heraus wurde erwartet, dass eine alleinie Änderun der Gesetzesnormen ohne flankierende Maßnahmen nur eineschränkte Wirkun zeien würde. Gewaltopfer haben hohe Hemmschwellen zu überwinden, ehe sie Hilfe suchen. Ein qualifiziertes Beratunsanebot erscheint daher sehr wichti. Erst wenn Betroffene über die Mölichkeiten des Gesetzes ausreichend informiert sind und deren möliche Konsequenzen überblicken können, sind sie in der Lae, für sich die entsprechenden Entscheidunen zu treffen. Schriftliche Informationen, z. B. in Form von Broschüren reichen dafür jedoch oftmals nicht aus, es ist vielmehr ein differenziertes und variantenreiches Beratuns- bzw. Beleitunsanebot erforderlich. Diesem Bedarf Rechun zu traen, wurde in einzelnen Bundesländern mit unterschiedlichen Strateien und durch Einsetzun verschiedener Modellprojekte versucht. Bekannt und in der Diskussion sind hier vor allem die so enannten pro-aktiven Zuäne der Modellprojekte BIG in Berlin, KIK in Kiel oder HAIP in Hannover (vl. BMFSFJ 2004). Pro-aktiv bedeutet, dass bei Bekanntwerden von häuslicher Gewalt ein Beratunsanebot an die Betroffenen heranetraen wird, d. h. die Beratunseinrichtunen werden von sich aus täti und sprechen die Opfer an. Dazu ist es erforderlich, dass sie Informationen über entsprechende Fälle erhalten (z. B. seitens der Polizei). Grundsätzlich werden diese Modelle, die durch eine besondere Art von Gehstruktur den Opferschutz stärken wollen, mit zwei Fraestellunen konfrontiert: (Inwieweit) ist es zulässi, Betroffene ohne ihr Einverständnis zu kontaktieren und ihnen Beratunsanebote zu unterbreiten? Wann beinnt hier die Bevormundun oder ar Beeinflussun? Wie lassen sich datenschutzrechtliche Probleme hinsichtlich der Adress- und Informationsweiterabe an Beratunseinrichtunen ausschließen? Generell stehen datenschutzrechtliche Bestimmunen einer Adressweiterabe enteen. Dieses Problem wurde in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich behandelt, worauf hier nicht weiter eineanen werden kann. In Bayern ist eine Weiterabe der Adresse nur mit der Einwilliun der Betroffenen (z. B. durch die Polizei an Beratunsstellen) zulässi ( pro-aktiv liht ). Auch im Modellprojekt ab es zur Frae des pro-aktiven Ansatzes unterschiedliche Standpunkte und somit wurden auch verschiedene Konzepte verfolt (vl ). Daneben spielen bei der Ausestaltun eventueller Anebote auch die zusätzlich benötiten Ressourcen und die Mölichkeiten der Bereitstellun eine ravierende Rolle. Denn nach Einschätzun von Experten wird der Bedarf an ambulanter Beratun durch die Mölichkeiten des Gewaltschutzesetzes ansteien, während es leichzeiti aber bei der bisher hohen Auslastun der Frauenhäuser bleiben wird. Dies sei darauf zurückzuführen, dass das 9

12 1 Das Projekt Wee aus der häuslichen Gewalt Gewaltschutzesetz eine andere Klientel an Frauen anspreche als das bisherie Anebot der Frauenhäuser (vl. BMFSFJ 2004). Die eforderte Unterstützun könne also nicht zu Lasten bestehender Anebote erbracht werden, ohne hier Lücken in der Versorun zu bewirken. Mit steiendem Bekanntheitsrad der Schutzmölichkeiten durch das Gewaltschutzesetz wird ein Anstie bei der Nachfrae von Beratun und Unterstützun erwartet. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnun, Familie und Frauen hat sich vor diesem Hinterrund dazu entschlossen, zeitlich befristet ein zusätzliches Anebot an spezifischen Beratunsleistunen zu Fraen des Gewaltschutzes zu fördern. 1.4 Konzeption und Zielsetzunen des Modellprojekts Ziel des Modellprojekts war vor diesem Hinterrund die Verbesserun der Beratunssituation von Opfern häuslicher Gewalt durch die Unterstützun vorhandener Beratunseinrichtunen. Zudem sollten fachliche, oranisatorische und finanzielle Rahmenbedinunen im Zusammenhan mit der Beratun nach dem Gewaltschutzesetz eklärt werden. Die Modellberatunsstellen nutzen das vorhandene know-how der bestehenden Einrichtunen. Aufrund der besonderen Erfahrunen und der fachlichen Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen sind Frauenhäuser als Projektträer besonders eeinet. Da die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern über besondere Erfahrun und fachliche Qualifikation (z. B. in Sicherheitsfraen) für die Beratun von Opfern häuslicher Gewalt verfüen und bereits ambulante Beratun auch für nicht im Frauenhaus aufenommene ewaltbetroffene Frauen anbieten, erschienen Frauenhäuser als Projektträer besonders eeinet. Für die Dauer von 16 Monaten sollten sie daher externe Fachberatunsstellen einrichten, die mit zusätzlichem Fachpersonal für Beratunen und Fraen im Zusammenhan mit dem Gewaltschutzesetz besetzt werden (pro Standort eine 0,50- bzw. 0,75-Stelle) und fachlich und personell en mit dem Frauenhaus kooperieren. Prinzipiell sollten für die Fachberatunsstellen im Rahmen des Modells einheitliche Strukturen aufebaut werden. Ihre Eckpunkte sind: Die Beratunsstelle wird in einem eeineten Beratunsraum außerhalb des Frauenhauses einerichtet, sie verfüt über eine eiene Telefonnummer und es werden dort rundsätzlich auch männliche Gewaltopfer beraten. 10

13 Das Konzept des Modellprojektes forderte eiene Räume, eine eiene Telefonnummer für die Beratunsstelle sowie die Bereitschaft, männliche Gewaltopfer zu beraten. Die Beratunsstellen sollten zudem unter einem emeinsamen Namen arbeiten. Es war voresehen, vor allem in der Anfansphase bei kleineren Frauenhäusern Ausnahmen von diesen Voraben zuzulassen und erprobte Arbeitsstrukturen beizubehalten. Mittelfristi sollten aber Lösunen für eine Trennun der beiden Anebote (Frauenhaus und ambulante Beratun) durch externe Beratunsräume und eine eiene Telefonnummer verfolt werden. 1.5 Projektträer, Standorte und fachliche Infrastruktur Für die Teilnahme an diesem Modellversuch wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnun, Familie und Frauen als Projektförderer Frauenhäuser ausewählt, die über eine anerkannte fachliche Qualifikation verfüten sowie sich in Fraen des Gewaltschutzesetzes und hinsichtlich ihrer Kooperationsarbeit besonders enaiert zeiten (vl. Tab. 1). Teilnehmende Frauenhäuser Standort Träer Reierunsbezirk Ausbur Arbeiterwohlfahrt Schwaben Kreisverband Ausbur Stadt e. V. Bamber Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Oberfranken Inolstadt Caritas-Kreisstelle Oberbayern Nürnber Verein Hilfe für Frauen in Not e. V. Mittelfranken Reensbur Frauen helfen Frauen e. V. Niederbayern/Oberpfalz Schweinfurt Frauen helfen Frauen e. V. Unterfranken München Frauenhaus München GmbH Oberbayern Die von der LH München finanzierte, bereits bestehende Beratunsstelle Frauenhilfe München wird fachlich am Modellprojekt beteilit. Tab. 1: Teilnehmende Frauenhäuser nach Standort, Träerschaft und Reierunsbezirk Um die notwendie Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft sowie eine fachliche und personelle Unterstützun zu ewährleisten, wurde eine ene Kooperation mit dem Frauenhaus und dessen Beratunsfachpersonal als unabdinbar erachtet. Die Träer erklärten sich rundsätzlich bereit, alle Opfer häuslicher Gewalt und damit im Einzelfall auch männliche Opfer zu beraten. In Notsituationen sollte auch eine persönliche Beratun von Männern in neutralen Räumen ermölicht werden. Als Beratunsfachpersonal sollten Diplom-Sozialpädao(inn)en mit ausreichenden Erfahrunen im Uman mit Opfern häuslicher Gewalt einesetzt werden. 11

14 1 Das Projekt Wee aus der häuslichen Gewalt 1.6 Aufaben der Modellberatunsstellen Im Rahmen des Modellprojekts waren für die Modellberatunsstellen folende Aufaben voresehen: Ambulante Beratun im reionalen Einzusbereich des Frauenhauses Im Mittelpunkt der Arbeit der Modellberatunsstellen stand die individuelle und bedarfsorientierte psychosoziale Beratun, wie z. B. Krisenberatun, fachliche Beratun über die Auswirkunen von Gewalt (aber nicht Therapie), Fraen der sozialen Versorun, rechtliche Informationen im Zusammenhan mit einer psychosozialen Beratun (im Einzelfall durch juristische Mitarbeiter(innen) auf Honorarbasis). Als Zielruppe der Beratunsstellen wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnun, Familie und Frauen als Projektförderer ausschließlich Opfer häuslicher Gewalt bestimmt, und zwar solche, die nicht in ein Frauenhaus aufenommen wurden bzw. werden. Stalkin-Fälle zählten demzufole nicht zur Zielruppe. Die Beratun sollte auf Nachfrae des betroffenen Opfers oder durch Kontaktvermittlun durch Dritte (insbesondere der Polizei) auf Wunsch des betroffenen Opfers ( pro-aktiv liht ) während der Öffnunszeiten der Beratunsstelle stattfinden. Für ewaltbetroffene Frauen sollte darüber hinaus wie schon bislan die Rund-um-die- Uhr-Rufbereitschaft des Frauenhauses als zusätzliches Hilfeanebot insbesondere in Krisensituationen oder zur Sicherheitsberatun (zumindest in Form einer Überbrückunsberatun bis zur nächsten Bürozeit der beruflichen Mitarbeiterinnen) zur Verfüun stehen. Eine fallbezoene Zusammenarbeit mit anderen örtlichen Beratuns- und Hilfeeinrichtunen (z. B. Polizei, Justiz, Erziehunsberatun, Ehe- und Familienberatun, Weißer Rin) war voresehen. Eine individuelle Beleitun der Opfer z. B. zur Polizei, zum Gericht oder Anwalt, war daeen in der Reel nicht voresehen. Ziel der Modellberatunsstellen war eine individuelle und bedarfsorientierte psychosoziale Beratun von Opfern häuslicher Gewalt auf Nachfrae des Opfers selbst oder durch Kontaktvermittlun durch Dritte. 12

15 1.6.2 Kolleialer Erfahrunsaustausch und Information In Form von halbjährlichen Treffen auf Reierunsbezirksebene bzw. im überreionalen Einzusbereich sollte ein kolleialer Erfahrunsaustausch und eenseitie Information erfolen. Von den Modellberatunsstellen wurde darüber hinaus erwartet, dass sie im Einzelfall auch bei Fachfraen insbesondere von Mitarbeiterinnen der übrien Frauenhäuser und Notrufe zur Verfüun stehen. Die Modellberatunsstellen sollen den kolleialen Erfahrunsaustausch pfleen und reelmäßie Treffen abhalten Kooperationen Die Modellberatunsstellen waren aufefordert, an Runden Tischen oder Arbeitskreisen zum Themenbereich Häusliche Gewalt teilzunehmen und entsprechende Initiativen im reionalen Einzusbereich fachlich zu unterstützen. Eine institutionelle Betreuun solcher Kooperationsformen sollte jedoch nicht durch die Modellberatunsstelle erfolen. 13

16 2 Die wissenschaftliche Beleitun 2. Die wissenschaftliche Beleitun Auf Wunsch des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnun, Familie und Frauen übernahm das Staatsinstitut für Familienforschun an der Universität Bamber (ifb) die wissenschaftliche Beleitun des Modellprojekts. Hinterrund dieser Entscheidun war u. a. die Tatsache, dass das ifb in zeitlicher Parallelität im Auftra des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) eine Evaluation des Gewaltschutzesetzes durchführte. Der Fachausschuss Frauenpolitik der LAG FW wurde als Beirat für die wissenschaftliche Beleitun bestellt. Das Modellprojekt wird durch das Staatsinstitut für Familienforschun an der Universität Bamber wissenschaftlich beleitet. 2.1 Fraestellunen der wissenschaftlichen Beleitun Im Zentrum der wissenschaftlichen Beleitun des Modellprojekts standen die Erfassun und Dokumentation des Bedarfs, der Bedarfsdeckun und der Rahmenbedinunen der konkreten Beratunsarbeit im Kontext der Modellberatunsstellen sowie deren Bewertun: Welcher Bedarf wird durch die Beratunsstelle auf welche Art und Weise edeckt? Als zusätzliches Produkt wird im Anschluss an die eientliche Projektphase und ihre Dokumentation durch die wissenschaftliche Beleitun eine Handreichun für die Beratun von Opfern häuslicher Gewalt erstellt. Sie basiert z. T. auf den im Rahmen der wissenschaftlichen Beleitun erhobenen Daten, stellt ansonsten jedoch eine eienständie Publikation dar. Ziel der wissenschaftlichen Beleitun ist die Beurteilun der Konzeption sowie ihrer Umsetzun. Die Erfahrunen werden aufearbeitet und bilden die Grundlae für eine Handreichun für die Beratunspraxis. 14

17 2.2 Methodisches Vorehen In die wissenschaftliche Beleitun wurden die sechs Modellberatunsstellen, die Frauenhäuser an diesen Standorten sowie die Beratunsstelle und das Frauenhaus München als Quasi-Modellstandort einbezoen. Vier weitere bayerische Frauenhäuser erklärten sich bereit, ohne Förderun im Rahmen der Modellfinanzierun für die wissenschaftliche Beleitun als Verleichs- bzw. Kontrollstandorte zu funieren (vl. Tab. 2). Kontrollstandorte Standort Träer Reierunsbezirk Aschaffenbur Arbeiterwohlfahrt Unterfranken Kreisverband Aschaffenbur e.v. Freisin Frauenhaus Freisin Oberbayern Weiden Diakonisches Werk e. V. Oberpfalz Würzbur Sozialdienst Unterfranken katholischer Frauen e. V. Würzbur Tab. 2: Kontrollstandorte nach Träerschaft und Reierunsbezirk Für die wissenschaftliche Beleitun des Modellprojekts wurde ein multimodales Vorehen ewählt. Zur Erzielun einer hohen Erebnisqualität wurden quantitative und qualitative Erhebunsverfahren kombiniert (Methoden-Trianulation) (vl. Flick 2004; Lamnek 2005) Dokumentation der Beratunstätikeit durch fallbezoene Erhebunsböen Um Umfan und inhaltliche Aspekte des Beratunsbedarfes darzuleen, wurde das Beratunseschehen während der Projektlaufzeit fallbezoen erfasst. Das Instrument hierzu ein weitehend standardisierter Erhebunsboen wurde in ener Abstimmun mit dem Fachausschuss Frauenpolitik der LAG FW entwickelt. Der Erhebunsboen enthielt zum einen eine knappe, anonymisierte Beschreibun des Opfers, seiner Lebensumstände und der Gewaltsituation und zum anderen eine Dokumentation des individuellen Beratunsprozesses unter besonderer Berücksichtiun inhaltlicher Aspekte des Gewaltschutzesetzes. Nach einem mehrmonatien Testlauf in den Beratunseinrichtunen (September bis Dezember 2003) wurde der Erhebunsboen auf der Grundlae der eineanenen Verbesserunsund Korrekturvorschläe überarbeitet und anepasst und den Einrichtunen sodann in einer endültien Fassun zur Verfüun estellt. Die wissenschaftliche Beleitun stützt sich u. a. auf die Erfassun des Fallaufkommens und Falldokumentationen, in denen auch die Beratunsinhalte erfasst werden. 15

18 2 Die wissenschaftliche Beleitun Bei jedem Beratunskontakt sollte von den Beraterinnen ein Erhebunsboen ausefüllt werden. Aufzunehmen waren ausschließlich qualifizierte Beratunen, nicht zu berücksichtien waren Weiterverweisunen und dl. sowie Beratunen von Frauen, die zum Zeitpunkt der Beratun im Frauenhaus lebten. Auf diese Weise wurden im esamten Jahr 2004 alle Beratunskontakte in den Modellberatunsstellen, in den Frauenhäusern an den Modellstandorten, in der Beratunsstelle und im Frauenhaus der Frauenhilfe München sowie in den vier Frauenhäusern der Kontrollstandorte erfasst und dokumentiert. Die im ifb eineanenen fallbezoenen Erhebunsböen wurden datentechnisch erfasst und aufbereitet. Die Auswertun der Daten erfolte mit Hilfe des Statistikproramms SPSS Qualitative Leitfadeninterviews Ein knapp ehaltenes standardisiertes Erhebunsinstrument wie der beschriebene Dokumentationsboen kann bestimmte Merkmale und Zusammenhäne wie beispielsweise die subjektiv wahrenommene Verortun des Gewaltopfers im Entscheidunsprozess nur berenzt erfassen, insbesondere im Kontext kurzer und vielfach emotional hoch belasteter telefonischer Kontakte. Daher wurde die Dokumentation der Beratunstätikeit der Modellberatunsstellen und der Frauenhäuser auf Basis der fallbezoenen Erhebunsböen durch qualitative Interviews mit verschiedenen Beteiliten eränzt. Einen weiteren methodischen Baustein der wissenschaftlichen Beleitun bilden vertiefte Interviews mit Expert(inn)en, die im Themenbereich arbeiten. Befraun der Beraterinnen der Modellberatunsstellen und der Frauenhäuser Geen Ende der Projektlaufzeit wurden die Leiterinnen bzw. Mitarbeiterinnen aller Modellberatunsstellen in leitfadenestützten offenen Interviews zu ihren Erfahrunen befrat. Diese Interviews waren als Experteninterviews konzipiert, in welchen die Befraten nicht als individuelle (Privat-)Personen, sondern als Repräsentantinnen ihrer Oranisation bzw. als Expertinnen im Bereich der Opferberatun anesprochen werden (vl. Gläser/Laudel 2004; Meuser/Nael 1991, 2003). In der Zeit von Ende November bis Mitte Dezember 2004 wurde an jedem Standort ein Interview durcheführt, an welchem neben der Leiterin bzw. Mitarbeiterin der Modellberatunsstelle auch die Leiterin des jeweilien Frauenhauses teilnahm. Insesamt fanden sieben Interviews statt. Befraun der Leiterinnen der Frauenhäuser an den Kontrollstandorten Um auch ihre Einschätzun des Bedarfs an beleitender Beratun zum Gewaltschutzesetz zu erhalten und Informationen über die Rahmenbedinunen an ihrem Standort zu erfraen, wurden auch die Leiterinnen der Frauenhäuser an den Kontrollstandorten befrat. Diese Befraun an der alle beteiliten Kontrollstandorte teilnahmen fand im Rahmen einer leitfadenestützten Gruppendiskussion am 14. Dezember 2004 in Bamber statt. 16

19 Befraun von Schwerpunktsachbearbeiter(inne)n bei der Polizei Bei der Umsetzun des neuen Gewaltschutzesetzes kommt Polizeibeamtinnen und -beamten eine wichtie Rolle zu. Häufi sind sie erste Ansprechpartner/innen für ewaltbetroffene Opfer und stellen somit einen wichtien Zuan zu Information und Beratun dar. Deshalb sollten auch Anehörie der Polizei, insbesondere Schwerpunktsachbearbeiter(innen) oder die Beauftraten der Polizei für Frauen und Kinder, in die Untersuchun einbezoen werden. In diesem Zusammenhan war zunächst eplant, zusätzliche Experteninterviews mit Schwerpunktsachbearbeiter(inne)n der Polizei zu führen. Die Rahmenbedinunen an den einzelnen Standorten erwiesen sich jedoch als extrem heteroen. Sie beleen ein hohes Maß an Diverenz zwischen den einzelnen Standorten sowohl hinsichtlich der strukturellen wie inhaltlichen Rahmenbedinunen als auch hinsichtlich der Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren. Gerade die Zusammenarbeit mit der Polizei estaltete sich sehr unterschiedlich und war häufi stark abhäni von persönlichen Kontakten. Aus diesem Grund wurde auf eine Befraun einzelner Beamter hinsichtlich ihrer Einschätzun der konkreten Beratunstätikeit vor Ort verzichtet. Eine Interpretation und insbesondere die Herausarbeitun verallemeinerbarer und übertrabarer Tendenzen wäre kaum mölich ewesen. Heranezoen wurden daher Interviews mit Polizeibeamt(inn)en, die im thematischen Kontext der Evaluation des Gewaltschutzesetzes eführt wurden, sich jedoch auf einer allemeineren Ebene beween. Dennoch lassen sich aus diesen einie relevante Aussaen herausfiltern. Alle Befraten verfüten über lanjährie Berufserfahrun und waren mindestens seit Inkrafttreten des Gewaltschutzesetzes mit der spezifischen Thematik häuslicher Gewalt befasst. Alle Interviews wurden auf Band aufezeichnet und transkribiert. Einzelne Interviews konnten aus technischen Gründen nicht vollständi aufezeichnet werden. Sie wurden daher anhand schriftlicher Gesprächsnotizen rekonstruiert und von den Gesprächspartnerinnen eränzt und zur Auswertun freieeben. Die Transkripte wurden sodann datentechnisch erfasst und mit Hilfe der speziell für qualitative Daten entwickelten Software MAXQDA inhaltsanalytisch ausewertet Analyse und Auswertun weiterer Daten- und Informationsquellen Neben den beschriebenen zentralen Erhebunselementen wurden für die Beantwortun der relevanten Fraestellunen weitere Daten erhoben und ausewertet. Erfassun des Beratunsaufkommens in allen bayerischen Frauenhäusern und Notrufruppen Zur Erfassun des esamten Beratunsbedarfs wurde ebenfalls in Abstimmun mit dem Fachausschuss Frauenpolitik der LAG FW für alle bayerischen Frauenhäuser ein vereinfachter Erfassunsboen erstellt, auf welchem die durcheführten ambulanten Beratunen monatlich dokumentiert werden sollten. Auf dem einseitien Boen sollte in Form einfacher Strichlisten die Zahl der ambulanten Beratunen, die Zahl der Beratunen, in denen das Gewaltschutzesetz in nennenswertem Umfan thematisiert wurde sowie die Art der Bearbeitun dieser Thematik erhoben werden. Von den 27 weiteren bayerischen Frauenhäusern, welche vom Freistaat Bayern efördert werden und vom Staatsministerium um ihre Teilnahme ebeten wurden, haben sich 20 beteilit. Auch die 33 bayerischen Notrufruppen für misshandelte Frauen und Mädchen sollten sich auf freiwillier Basis an der Dokumentation der Beratunen nach dem Gewaltschutzesetz beteilien. 15 von ihnen sind der Bitte nachekommen. In diesem Zusammenhan muss anemerkt werden, dass trotz des äußerst 17

20 2 Die wissenschaftliche Beleitun knapp und übersichtlich estalteten Boens sowie einer an alle Einrichtunen verschickten ausführlichen Erläuterun die übermittelten Daten teilweise recht lückenhaft waren. Die Auswertun dieser Erhebun wurde damit vor rößere Probleme estellt, auch ein Teil der ursprünlich anvisierten Analysen konnte nicht durcheführt werden. 20 bayerische Frauenhäuser sowie 15 Notrufruppen haben sich neben den Modellberatunsstellen an der Studie beteilit. Auswertun von Sachstandsberichten, Sitzunsprotokollen und Erfahrunsberichten Für die Beschreibun der Rahmenbedinunen an den Modell- und Kontrollstandorten konnte auf mehrere Jahräne von Sachstandsberichten der am Modellprojekt beteiliten Frauenhäuser zurückeriffen werden sowie auf Berichte, die von den Frauenhäusern im Rahmen des Modellprojekts zusätzlich erstellt wurden. Ebenfalls ausewertet wurden die Protokolle der drei Gesprächsrunden im Staatsministerium am , am und am , bei denen eine Reihe von Erfahrunen an den Standorten berichtet wurden. Heranziehun von Statistiken der Polizei Um einen Eindruck von dem quantitativen Verhältnis zu bekommen, in welchem das Fallaufkommen in den Beratunsstellen einerseits und bei der örtlichen Polizei andererseits steht, sollten an einem Teil der Modellstandorte, z. B. an zwei kleineren Standorten wie etwa Bamber und Schweinfurt, dem Beratunseschehen die örtlichen Polizeistatistiken eenüber estellt werden. Ziel sollte die Klärun der Frae sein, in welchem Umfan bei der örtlichen Polizei entsprechende Gewalthandlunen auftreten und protokolliert werden und wie viele entsprechende Fälle bei der Beratunsstelle auftreten. An den Standorten, wo bereits eine ene Kooperation besteht, könnte so die ursprünliche Annahme damit auch eine Einschätzun der Wirkunskraft der Kontaktvermittlun bzw. der aktiven Unterstützun der Beratunsaufnahme erfolen. Aus zwei Gründen wurde an dieser Stelle von der ursprünlichen Konzeption abewichen: Zum einen stellten sich wie im Zusammenhan mit der Befraun von Polizeibeamt(inn)en bereits betont wurde die kontextuellen Bedinunen an den einzelnen Standorten als sehr unterschiedlich dar. Interoranisationale Kooperationsbeziehunen erweisen sich zudem vielfach als stark personenbezoen und brechen erfahrunsemäß mit dem Ausscheiden relevanter Personen an wichtien Schnittstellen oft we. Zum anderen war es aufrund EDV-technischer Umstellunen bei der Polizei leider nicht mölich, für das Jahr 2004 eine aussaekräftie Statistik vorzuleen. Als starke Einschränkun in der Reichweite der wissenschaftlichen Beleitun des Modellprojekts i.s. einer Evaluation ist der Umstand zu sehen, dass die Perspektive der beratenen Opfer häuslicher Gewalt und deren Bewertun des Beratunsprozesses nicht einbezoen werden konnte. In der ersten Konzeption der wissenschaftlichen Beleitun waren entsprechende Aspekte und Instrumente der Opferbefraun voresehen, auf welche aufrund der Kürzunen, die das esamte Modellprojekt betrafen und sich u. a. auch auf die Projektlaufzeit auswirkten, jedoch verzichtet werden musste. 18

21 3 Erebnisse 3. Erebnisse In diesem Kapitel werden die Erebnisse der wissenschaftlichen Beleitun des Modellprojekts präsentiert. Je nach Themenbereich wurden die darestellten Informationen quantitativ oder qualitativ erhoben. Bei einien Aspekten konnten Informationen aus verschiedenen Quellen kombiniert werden. 3.1 Strukturelle Rahmenbedinunen der Beratunsarbeit Eine Zielsetzun des Modellprojekts bestand in der Klärun oranisatorischer und struktureller Aspekte der Beratun im Kontext des Gewaltschutzesetzes. Das Konzept für das Modellprojekt enthielt daher klare und einheitliche Voraben für die Modellträer, um der Frae nachzuehen, ob durch die Einrichtun einer externen Beratunsstelle, welche zwar fachlich en an das örtliche Frauenhaus anebunden ist, räumlich und von ihrem Namen her aber ein eienständies Anebot darstellt, andere Zielruppen erreicht werden können. Die Modellberatunsstellen sollen ein eienständies Anebot unterbreiten, das klar von dem Anebot des Frauenhauses zu unterscheiden ist Rahmenbedinunen an den Modellstandorten Zur Beantwortun dieser Frae werden zunächst die Rahmenbedinunen an den einzelnen Standorten darestellt, welche von Beinn des Projekts an sehr unterschiedlich waren. Nicht nur hinsichtlich ihrer Träerschaft und Größe, auch hinsichtlich weiterer struktureller Aspekte ab es bei den Beteiliten relevante Unterschiede. Unterschiedliche Rahmenbedinunen und Ressourcen führten zu unterschiedlichen Umsetzunsstrateien bei den Modellberatunsstellen. Ausbur Das Frauenhaus Ausbur in der Träerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ausbur Stadt e. V. hielt während der Laufzeit des Modellprojekts unter dem Namen Via Beratunsstelle bei häuslicher Gewalt eiene Räumlichkeiten außerhalb des Frauenhauses vor. Diese wurden im Gebäude der AWO-Geschäftsstelle einerichtet. Die Beratunsstelle war 30 Stunden pro Woche eöffnet: montas bis donnerstas von 9 bis 16 Uhr, freitas von 9 bis 13 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten war sie durch eine Rufumleitun der eienen Telefonnummer zur Rufbereitschaft des Frauenhauses erreichbar. Für die Beratunstätikeit wurde eine Mitarbeiterin des Frauenhauses freiestellt. Im Frauenhaus selbst wurde eine neue Mitarbeiterin befristet für 30 Std./Woche, u. a. als Krankheits- und Urlaubsvertretun, einestellt. Einzusbereich der Beratunsstelle war der Reierunsbezirk Schwaben, der sowohl städtische wie auch ländliche Geenden umfasst. 19

22 3 Erebnisse Bamber Die Fachberatunsstelle bei häuslicher Gewalt in Bamber konnte das Beratunsanebot in externen Räumlichkeiten etrennt vom Frauenhaus durchführen, welches unter der Träerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. steht. Die Beratunsstelle befand sich in einer kirchlichen Behörde und verfüte über eine eiene Telefonnummer. Die Kontaktsprechzeiten waren dienstas von 9 bis 12 Uhr und donnerstas von 15 bis 17 Uhr, durch die Anbindun an das Frauenhaus war darüber hinaus eine ständie Erreichbarkeit (24 Stunden) ewährleistet. Die Beratun wurde im Rahmen einer 50 %-Stelle von einer in der Beratun mit Opfern häuslicher Gewalt erfahrenen Sozialpädaoin durcheführt. Bei Krankheit oder Urlaub wurde sie von einer Mitarbeiterin des Frauenhauses vertreten. Das Einzusebiet der Modellberatunsstelle erstreckte sich über den Bereich der Polizeidirektion Bamber, d. h. Stadt und Landkreis Bamber sowie Landkreis Forchheim. Das Einzusebiet war somit vorwieend ländlich und sehr weiträumi strukturiert. Teilweise kamen auch Klientinnen aus den Landkreisen Lichtenfels, Hassfurt und Kronach. Inolstadt Der Träer der Fachberatunsstelle für häusliche Gewalt in Inolstadt war der Caritasverband für die Diözese Eichstätt. Die Beratunsstelle befand sich in der Caritas-Kreisstelle in Inolstadt und verfüte sowohl über externe, vom Frauenhaus etrennte Beratunsräume als auch über eine eiene Telefonnummer. Geleitet wurde die Beratunsstelle von einer Diplomsozialpädaoin. Da eine Mitarbeiterin der Beratunsstelle auch im Frauenhaus einebunden war, konnte zwischen Frauenhaus und Beratunsstelle eine einzelfallbezoene Zusammenarbeit stattfinden. Die Sprechzeiten der Beratunsstelle waren montas und dienstas von 9 bis 15 Uhr, donnerstas von 14 bis 16 Uhr und freitas von 9 bis 12 Uhr. Die Vertretun und die 24-Stunden-Erreichbarkeit wurden vom Frauenhaus übernommen. Dort standen für die Rufbereitschaft ehrenamtliche Mitarbeiterinnen zur Verfüun. Zum Einzusebiet der Beratunsstelle ehören die Stadt Inolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen und Neubur-Schrobenhausen. Nürnber Der Verein Hilfe für Frauen in Not e. V. war der Träer der vom Frauenhaus extern anesiedelten Beratunsstelle in Nürnber. Die Beratunsstelle verfüte über zwei Beratunsräume, einen zusätzlichen Allzweckraum sowie über eine eiene Telefonnummer. In der Beratunsstelle standen den Rat Suchenden zwei im Bereich häuslicher Gewalt erfahrene Diplomsozialpädaoinnen in Teilzeitstellen (eine halbe und eine dreiviertel Stelle) zur Verfüun. Der Gesamtstundenumfan betru 48 Wochenstunden, wovon 19,25 Wochenstunden von der Stadt Nürnber übernommen wurden. Die andere Stelle wurde durch die Projektfinanzierun esichert. Beide Mitarbeiterinnen waren hauptamtlich beim Verein Hilfe für Frauen in Not e. V. beschäftit. Durch Gesamtteambesprechunen und Arbeitskreise war eine ene Kooperation mit dem Frauenhaus eeben. Neben Beratunsterminen nach telefonischer Vereinbarun wurden folende Öffnunszeiten aneboten: Monta, Mittwoch, Donnersta, Freita 10 bis 14 Uhr; Diensta 14 bis 20 Uhr. Außerhalb der Öffnunszeiten informierte ein Anrufbeantworter über die Öffnunszeiten und die Mölichkeiten, sich an das Frauenhaus zu wenden. Das Einzusebiet beschränkte sich vorwieend auf die Stadt Nürnber, wenie Betroffene kamen aus dem Nürnberer Land, aus Fürth und aus Neumarkt. 20

23 Reensbur Die Beratunsstelle für Frauen in Reensbur stand in der Träerschaft des Vereins Frauen helfen Frauen e. V.. Die Beratunsstelle verfüte zwar über externe Beratunsräume, nicht jedoch über eine eiene Telefonnummer. Telefonisch war die Beratunsstelle nur über das Frauenhaus erreichbar. Dort wurden die einehenden Anrufe über eine interne Weiterschaltun auf den Apparat der Beratunsstelle mit eiener Telefonnummer verbunden. Eine 25 %-Stelle war mit einer Mitarbeiterin des Frauenhauses besetzt, für die restliche halbe Stelle wurde eine weitere Fachkraft einestellt. Die Beratunsstelle war montas bis freitas zu den üblichen Bürozeiten des Frauenhauses, d. h. von 9 bis 16 Uhr eöffnet. Das Einzusebiet der Modellberatunsstelle umfasste die Stadt Reensbur, den Landkreis Reensbur, den Landkreis Kehlheim sowie die Landkreise Neumarkt und Cham. Schweinfurt Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. war auch der Träer der Beratunsstelle in Schweinfurt. Die Beratunsräume laen außerhalb des Frauenhauses und wurden von der Beratunsstelle, vom Frauenhaus, von der Anlaufstelle sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen und auch für andere Veranstaltunen enutzt. Die Beraterinnen standen montas, mittwochs und donnerstas von 10 bis 14 Uhr und dienstas und donnerstas von 15 bis 17 Uhr für Beratunsespräche zur Verfüun. Telefonisch war die Beratunsstelle nur über die Nummer des Frauenhauses und eine interne Weiterleitun erreichbar. Werktas war das Telefon auf diese Weise von 9 bis 20 Uhr besetzt. Nachts und am Wochenende übernahmen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen die Rufbereitschaft. Die halbe Stelle der Modellberatun teilten sich zwei Mitarbeiterinnen des Frauenhauses. Das überwieend ländliche Einzusebiet der Beratunsstelle erstreckte sich über die Reion Main-Rhön. München Im Geensatz zu den neu einerichteten Beratunsstellen an den sechs Modellstandorten handelte es sich bei der Beratunsstelle in München um eine bereits seit 1991 bestehende Einrichtun. Die Beratunsstelle der Frauenhilfe München ehört zur Frauenhaus München emeinnützie GmbH. Gesellschafter ist der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern. Die Beratunsstelle hatte bis November 2002 ihren Sitz im Frauenhaus der Frauenhilfe München. Seit Dezember 2002 verfüt sie über eiene Beratunsräume und eine eiene Telefonnummer. In der Beratunsstelle sind vier Diplomsozialpädaoinnen mit therapeutischer Zusatzausbildun täti. Zusätzlich ibt es eine halbe Sekretariatsstelle. Darüber hinaus stehen Juristinnen und Dolmetscherinnen auf Honorarbasis zu Verfüun. Telefonisch ist die Beratunsstelle am Monta, Mittwoch und Donnersta von 10 bis 13 Uhr zu erreichen, am Diensta von 14 bis 17 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten werden die Anrufe von einem Anrufbeantworter enteenenommen. Des Weiteren werden offene Sprechzeiten aneboten und Beratunstermine flexibel vereinbart. Das Einzusebiet umfasst in erster Linie die Stadt München (90 %) und den Landkreis München (4 %). 21

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