Auf dem Wege zum europäischen Hochschulraum
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- Stephan Holst
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1 Übersetzung aus dem Englischen prag1905d Auf dem Wege zum europäischen Hochschulraum Kommuniqué des Treffens der europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister am 19. Mai 2001 in Prag Zwei Jahre nach der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung und drei Jahre nach der Sorbonne-Erklärung sind die europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister, 32 Unterzeichner dieser Erklärungen, in Prag zusammengekommen, um eine Bilanz über die erzielten Fortschritte zu ziehen und um die Richtungen und Prioritäten für die kommenden Jahre in diesem Bereich abzustecken. Die Ministerinnen und Minister haben bestätigt, dass sie sich auch weiterhin für das Ziel der Errichtung des europäischen Hochschulraums bis zum Jahre 2010 einsetzen werden. Die Durchführung dieses Treffens in Prag ist ein Symbol ihrer Bereitschaft, mit dem Blick auf die Erweiterung der Europäischen Union Gesamteuropa in diesen Prozess einzubeziehen. Die Ministerinnen und Minister begrüßten und erörterten den von der für die Umsetzung dieser Erklärungen geschaffenen Arbeitsgruppe vorgelegten Bericht "Förderung des Bologna-Prozesses" und stellten fest, dass die in der Bologna-Erklärung festgelegten Ziele bei den meisten Unterzeichnerstaaten und auch Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen eine breite Akzeptanz gefunden haben und von ihnen als Grundlage für die Entwicklung des Hochschulwesens genutzt werden. Die Ministerinnen und Minister haben bestätigt, dass die Anstrengungen zur Förderung der Mobilität fortgeführt werden müssen, um Studierende, Lehrende, Wissenschafterinnen und Wissenschafter und das Verwaltungspersonal in die Lage zu versetzen, vom Reichtum des europäischen Hochschulraums, von seinen demokratischen Werten, von der Vielfalt der Kulturen, Sprachen und Hochschulsysteme zu profitieren.
2 - 2 - Die Ministerinnen und Minister haben die Ergebnisse der vom 29. bis 30. März 2001 in Salamanca durchgeführten Konferenz der europäischen Hochschuleinrichtungen und die Empfehlungen der vom 24. bis 25. März 2001 in Göteborg durchgeführten Konferenz der europäischen Studierenden zur Kenntnis genommen und das aktive Engagement der European University Association (EUA) und der National Unions of Students in Europe (ESIB) am Bologna-Prozess gewürdigt. Die viele n weiteren Initiativen zur Förderung dieses Prozesses haben sie ebenfalls zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Die Ministerinnen und Minister nahmen auch die konstruktive Unterstützung der Europäischen Kommission zur Kenntnis. Die Ministerinnen und Minister stellten fest, dass in den meisten Ländern die in der Deklaration empfohlenen Aktivitäten bezüglich der gestuften Abschlussgrade intensiv und umfassend in Angriff genommen worden sind. Besonders hoben sie die Arbeiten zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung hervor. Die Ministerinnen und Minister sind sich der Notwendigkeit bewusst, bei der Bewältigung der im Zusammenhang mit der transnationalen Bildung entstehenden Herausforderungen zusammenzuarbeiten. Sie heben auch hervor, dass es notwendig ist, den Aspekt des lebensbegleitenden Lernens bei der Gestaltung der Bildungssysteme zu berücksichtigen. Weitere Maßnahmen nach den 6 Zielen des Bologna-Prozesses Wie in der Bologna-Erklärung festgelegt, bestätigten die Ministerinnen und Minister, dass die Errichtung des europäischen Hochschulraums eine Bedingung für die Erhöhung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschuleinrichtungen in Europa ist. Sie unterstützten die Auffassung, dass Hochschulausbildung als ein öffentliches Gut zu betrachten und dass sie eine vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung ist und bleibt (Regelungen usw.), und dass die Studierenden gleichberechtigte Mitglieder der Hochschulgemeinschaft sind. Aus dieser Sicht haben die Ministerinnen und Minister die weitere Entwicklung in diesem Bereich wie folgt kommentiert: Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse Die Ministerinnen und Minister fordern die Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen auf, die nationale Gesetzgebung und die europäischen Instrumente für
3 - 3 - die Erleichterung der akademischen und beruflichen Anerkennung von Ausbildungen, Abschlüssen und sonstigen Zertifikaten voll auszuschöpfen, damit die Bürger ihre Qualifikationen, Kompetenzen und Fertigkeiten überall im europäischen Hochschulraum effizient nutzen können. Die Ministerinnen und Minister fordern bestehende Organisationen und Netzwerke, wie beispielsweise NARIC und ENIC auf, auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene die einfache, effiziente und gerechte Anerkennung zu fördern, um der Vielfalt der Qualifikationen gebührend Rechnung zu tragen. Einführung eines Systems, das im wesentlichen auf zwei Hauptstufen fußt Mit Genugtuung haben die Ministerinnen und Minister festgestellt, dass das Ziel die Einführung gestufter Abschlussgrade, die auf zwei Hauptstufen basieren, wobei Hochschulausbildung als Undergraduate-Studium und Graduate-Studium definiert wird in Angriff genommen und erörtert worden ist. Einige Länder haben diese Struktur bereits eingeführt, und einige weitere Länder sind stark daran interessiert. Es ist wichtig festzustellen, dass in vielen Ländern die Abschlüsse als Bachelor und Master oder vergleichbare zweistufige Abschlüsse an Universitäten und an anderen Hochschuleinrichtungen erworben werden können. Die zu einem Abschluss führenden Programme können und sollten unterschiedliche Orientierungen und verschiedene Profile haben, um der Vielfalt der individuellen, akademischen und arbeitsmarktbedingten Bedürfnisse gerecht werden zu können - eine Schlussfolgerung, die auf dem Seminar über Bachelor-Abschlüsse im Februar 2001 in Helsinki gezogen wurde. Einrichtung eines Leistungspunktesystems Die Ministerinnen und Minister betonten, dass es im Interesse einer größeren Flexibilität beim Lernen und bei der Weiterbildung notwendig ist, gemeinsame Eckpunkte für Qualifikationen, gestützt auf ein Leistungspunktesystem wie das ECTS oder ein ECTS-kompatibles System, das sowohl die Übertragbarkeit (Anrechnung) als auch die Kumulation von Leistungspunkten ermöglicht, einzuführen. Gemeinsam mit gegenseitig anerkannten Qualitätssicherungssystemen erleichtern solche Möglichkeiten den Studenten den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt und erhöhen die Kompa-
4 - 4 - tibilität, Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen. Die allgemeine Nutzung eines derartigen Leistungspunktesystems und des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) wird Fortschritte in diese Richtung fördern. Förderung der Mobilität Die Ministerinnen und Minister bekräftigten, dass das Ziel der Verbesserung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern und Verwaltungspersonal - wie in der Bologna-Erklärung formuliert - von größter Bedeutung ist. Deshalb bestätigten sie, dass sie sich dafür einsetzen werden, alle Hindernisse für die Freizügigkeit von Studierenden, Lehrenden, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern und Verwaltungspersonal zu beseitigen und hoben die soziale Dimension der Mobilität hervor. Sie nahmen die durch die Programme der Europäischen Kommission angebotenen Mobilitätsmöglichkeiten und die in diesem Bereich erreichten Fortschritte zur Kenntnis, z.b. den Beginn des vom Europäischen Rat in Nizza im Jahre 2000 gebilligten Aktionsplans zur Förderung der Mobilität. Förderung der europäischen Kooperation bei der Qualitätssicherung Die Ministerinnen und Minister billigten die entscheidende Rolle, die Qualitätssicherungssysteme bei der Sicherung hoher Qualitätsstandards und bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit von Qualifikationen überall in Europa spielen. Sie haben auch zu einer engeren Kooperation zwischen Anerkennungs- und Qualitätssicherungsnetzen aufgerufen. Sie betonten die Notwendigkeit einer engeren europäischen Kooperation und des gegenseitigen Vertrauens in die nationalen Qualitätssicherungssysteme und deren gegenseitige Akzeptanz. Sie haben weiterhin die Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen in deren Bemühen bestärkt, die besten Beispiele praktischer Umsetzung zu verbreiten und Szenarien für die gegenseitige Anerkennung von Mechanismen zur Evaluierung, Akkreditierung und Zertifikation zu erarbeiten. Die Ministerinnen und Minister haben die Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen, die nationalen Einrichtungen und das European Network of Quality Assurance in Higher Education (ENQA) aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Einrichtungen aus den Ländern, die nicht Mitglied der ENQA sind, bei der Einführung
5 - 5 - gemeinsamer Rahmengrundsätze zusammenzuarbeiten und die besten Beispiele aus der Praxis zu verbreiten. Förderung der europäischen Dimensionen im Hochschulwesen Um die wichtigen europäischen Dimensionen des Hochschulwesens weiter zu festigen und die Beschäftigungschancen für Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen, haben die Ministerinnen und Minister die Hochschulen aufgefordert, auf allen Ebenen die Entwicklung von Modulen, Kursen und Lehrplänen mit "europäischem" Inhalt, "europäischer" Orientierung oder Organisation auszubauen. Das betrifft insbesondere Module, Kurse und Lehrpläne für Abschlüsse, die partnerschaftlich von Institutionen aus verschiedenen Ländern angeboten werden und die zu einem anerkannten gemeinsamen Abschluss führen. Die Ministerinnen und Minister haben weiterhin folgende Punkte hervorgehoben: Lebensbegleitendes Lernen bzw. lebenslanges Lernen Lebensbegleitendes Lernen *) ist ein wichtiges Element des europäischen Hochschulraums. In einem zukünftigen Europa, das sich auf eine wissensbasierte Gesellschaft und Wirtschaft stützt, sind Strategien für das lebensbegleitende Lernen notwendig, um den Herausforderungen des Wettbewerbs und der Nutzung neuer Technologien gerecht zu werden und um die soziale Kohäsion, Chancengleichheit und Lebensqualität zu verbessern. Hochschuleinrichtungen und Studierende Die Ministerinnen und Minister hoben hervor, dass die Beteiligung der Universitäten und anderer Hochschuleinrichtungen und der Studierenden als kompetente, aktive und konstruktive Partner bei der Errichtung und Gestaltung des europäischen Hochschulraums notwendig ist und begrüßt wird. Die Einrichtungen haben klar gemacht, dass sie der Schaffung eines kompatiblen und effizienten, gleichzeitig aber auch di- *) oder lebenslanges Lernen, letzterer Begriff stärker in der Schweiz gebraucht, ersterer stärker in Österreich und Deutschland; inhaltliche Interpretation aber synonym.
6 - 6 - versifizierten und anpassungsfähigen europäischen Hochschulraums große Bedeutung beimessen. Die Ministerinnen und Minister wiesen weiterhin darauf hin, dass Qualität die grundlegende Bedingung für das Vertrauen in den europäischen Hochschulraum, für seine Relevanz, für Mobilität, Kompatibilität und Attraktivität ist. Die Ministerinnen und Minister würdigten die Beiträge zur Entwicklung von Studienprogrammen, welche die akademische Qualität mit Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungschancen kombinieren, und forderten die Hochschuleinrichtungen auf, auch weiterhin eine pro-aktive Rolle spielen. Die Ministerinnen und Minister bestätigten, dass die Studierenden an der Organisation und am Inhalt der Ausbildung an Universitäten und Hochschuleinrichtungen teilnehmen und sie beeinflussen sollten. Die Ministerinnen und Minister bestätigten auch die von den Studierenden erneut vorgebrachte Notwendigkeit, die soziale Dimension des Bologna-Prozesses zu berücksichtigen. Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums Die Ministerinnen und Minister stimmten darin überein, dass es wichtig ist, die Attraktivität des europäischen Hochschulraums für Studierende aus Europa und anderen Teilen der Welt zu erhöhen. Die weltweit leichte Verständlichkeit und Vergleichbarkeit europäischer Hochschulabschlüsse sollte durch die Entwicklung eines gemeinsamen Qualifikationsrahmens und durch in sich geschlossene Mechanismen zur Qualitätssicherung und Akkreditierung/Zertifizierung sowie durch mehr Informationen erhöht werden. Insbesondere hoben die Ministerinnen und Minister hervor, dass die Qualität der Hochschulausbildung und forschung eine wichtige Determinante der internationalen Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Europas ist und sein sollte. Die Ministerinnen und Minister stimmten darin überein, dass den Vorzügen eines europäischen Hochschulraums, gekennzeichnet durch Institutionen und Programmen mit verschiedenen Profilen, mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Sie riefen die europäischen Länder zu einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Bewältigung der möglichen Folgewirkungen und der Gestaltung der Perspektiven einer transnationalen Bildung auf.
7 - 7 - Umsetzung der getroffenen Festlegungen und Fortsetzung der Kooperation Die Ministerinnen und Minister verpflichten sich, ihre auf den in der Bologna- Erklärung festgeschriebenen Zielen basierende Kooperation fortzusetzen, sich dabei auf die Ähnlichkeiten zwischen den Kulturen, Sprachen und nationalen Systemen zu stützen und deren Unterschiede zu nutzen sowie alle Möglichkeiten der Regierungskooperation und des laufenden Dialogs mit europäischen Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen und Studentenorganisationen sowie mit den Gemeinschaftsprogrammen voll auszuschöpfen. Die Ministerinnen und Minister begrüßten den Beitritt neuer Mitglieder zum Bologna- Prozess auf der Basis von Anträgen der Bildungs- bzw. Wissenschaftsministerinnen und Bildungs- und Wissenschaftsminister aus Ländern, für die die europäischen Gemeinschaftsprogramme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI oder TEMPUS- CARDS offen sind. Sie nahmen die Anträge Kroatiens, Zyperns und der Türkei an. Die Ministerinnen und Minister beschlossen, dass in der zweiten Hälfte 2003 in Berlin eine weitere Nachfolgekonferenz stattfinden wird, um über die Fortschritte Bilanz zu ziehen und Richtungen und Prioritäten für die nächsten Etappen auf dem Wege zum europäischen Hochschulraum festzulegen. Sie bestätigten die Notwendigkeit, für die Folgearbeiten einen institutionellen Rahmen zu schaffen, der aus einer Follow-up- Gruppe sowie einer Vorbereitungsgruppe besteht. Die Follow-up-Gruppe sollte aus Vertretern aller Unterzeichnerstaaten einschl. der neuen Teilnehmer und der Europäischen Kommission bestehen. Den Vorsitz sollte die jeweilige EU-Präsidentschaft ü- bernehmen. Die Vorbereitungsgruppe sollte aus Vertretern der Gastgeberländer der vorangegangenen Ministertreffen und des nächsten Ministertreffens, von zwei EU- Mitgliedsstaaten und zwei Nicht-EU-Mitgliedsstaaten bestehen, wobei diese vier Vertreter von der Follow-up-Gruppe gewählt werden sollten. Die jeweilige EU- Präsidentschaft und die Europäische Kommission werden ebenfalls an der Vorbereitungsgruppe teilnehmen. Den Vorsitz in der Vorbereitungsgruppe wird der Vertreter des Gastgeberlandes für das nächste Ministertreffen übernehmen.
8 - 8 - Die European University Association, die European Association of Institutions of Higher Education (EURASHE), die National Unions of Students in Europe und der Europarat sollten bei den Nachfolgearbeiten konsultiert werden. Um den Prozess weiter voran zu treiben, sprachen sich die Ministerinnen und Minister dafür aus, dass die Gruppe für die Nachfolgearbeiten Seminare organisiert, um folgende Bereiche auszuloten: Kooperation bezüglich der Akkreditierung und Qualitätssicherung, Anerkennungsfragen und die Nutzung von Leistungspunktesystemen im Bologna-Prozess, Entwicklung gemeinsamer Abschlüsse, soziale Dimension mit besonderem Schwerpunkt auf Mobilitätshindernissen, Erweiterung des Bologna- Prozesses, lebensbegleitendes Lernen und Beteiligung der Studierenden. M:\BOLOGNA \Tagungen\Prag\Communiqué DEUTSCH.doc/
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