Der Schuldner in der Verbraucherinsolvenz aus Sicht des Insolvenzverwalters

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1 Der Schuldner in der Verbraucherinsolvenz aus Sicht des Insolvenzverwalters LAG Schuldnerberatung NRW e.v. Heinz Blome Oliver Schulte Dortmund,

2 Profil Referent Heinz Blome Heinz Blome M.A. / Schuldnerberater Supervisor EAS Systemischer Berater Vorstandsmitglied der LAG Schuldnerberatung NRW e.v. Vorstandsmitglied der BAG Schuldnerberatung e.v. DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 2

3 Profil Referent Oliver Schulte Oliver Schulte Rechtsanwalt - Mediator Fachanwalt für Insolvenzrecht Paderborn Lippstadt Arnsberg Meschede Bestellung zum Insolvenzverwalter seit 2001 Restrukturierungsberatung / Coaching Mediator Trainer für Gewaltfreie (Lösungsorientierte) Kommunikation info@oliver-schulte.info DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 3

4 Agenda Systemische Betrachtung des Insolvenzverfahrens Lösungsorientierte Kommunikation Klassische Konfliktsituationen Pfändungsschutzkonto Mitwirkungspflichten Einkommensteuererklärung Austausch und Diskussion DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 4

5 Jeder hat sein eigenes Gut. Unsere Grundannahmen DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 5

6 Heinz Blome, Oliver Schulte

7 Heinz Blome, Oliver Schulte

8 Heinz Blome, Oliver Schulte

9 Heinz Blome, Oliver Schulte

10 Heinz Blome, Oliver Schulte

11 Die Systemische Sichtweise geht davon aus, dass: es zielführend ist, die Lösungen in den Blick zu nehmen und nicht das Problem. Die Suche nach Lösungen führt dazu, dass Menschen andere Sichtweisen einnehmen, ungenutzte oder auch neue Ressourcen entdecken und sich das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten erweitert. es nicht eine objektive Wahrheit gibt, sondern viele subjektive Wirklichkeiten, die die Menschen immer wieder neu erfinden. Es gibt also keine objektive Wahrheit. Systeme mehr sind als die Summe ihrer einzelnen Teile, sie sind vielmehr lebendige Organismen, die sich fortlaufend wandeln. Veränderungen, die an einem Teil des Systems geschehen, sich auf alle anderen Teile des Systems aus wirken, und somit verändert/ wandelt sich auch das gesamte System. Veränderung andauernd geschieht, denn nur der Wandel ist beständig. Probleme immer in einem größeren Zusammenhang zu sehen sind. Probleme sind Ausdruck des zwischenmenschlichen Miteinanders in einem bestimmten Kontext. DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 11

12 Ein Verfahren viele Perspektiven DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 12

13 Unsere Grundannahmen Inhalt und Wirkung einer Nachricht bestimmen sich ausschließlich nach dem Empfängerhorizont. (Dominic Frohn) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 13

14 Empfängerhorizonzt Porto oder Bordeaux AG Stuttgart-Bad Cannstatt, C 3263/11 DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 14

15 Unsere Grundannahmen Erleben entsteht durch Aufmerksamkeitsfokussierung. (Gunther Schmidt) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 15

16 Der Druck steigt DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 16

17 Konflikteskalation Die neun Stufen der Konflikteskalation nach Friedrich Glasl Quelle: Wikipedia DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 17

18 Unsere Grundannahmen Problem talk creates problems, solution talk creates solutions. (Steve de Shazer) Je stärker sich der Focus auf das Problem richtet, um so geringer ist der Blick auf die Ressourcen. DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 18

19 Rollenverständnis Klassische Konfliktsituationen DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 19

20 Abweichende Rollenbilder Als Schuldner sollten Sie immer bedenken, der Verwalter ist nicht Ihr Freund. (ein Schuldnerberater) Der Verwalter steckt sich doch nur Ihr Geld in die eigene Tasche. (ein Gewerkschaftssekretär) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 20

21 Eine konstruktive Basis Rollenklarheit Eigenverantwortlichkeit Hilflose Helfer Schwierige Klienten DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 21

22 Pfändungsschutzkonto Freigabe aus der Masse? Klassische Konfliktsituationen DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 22

23 Viele Beteiligte, ein Problem P-Konto DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 23

24 P-Konto Freigabe: Rechtslage Nicht Bestandteil der Insolvenzmasse ( 36 InsO, 850 k ZPO) Keine Freigabe, auch nicht bei Doppelpfändung (BGH, Beschluss vom VII ZB 64/10, Doppelpfändung ) Sperrung durch Bank nach Eröffnung unzulässig Kein Erlöschen mit Insolvenzeröffnung (LG Verden, Urteil vom S 3/13) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 24

25 P-Konto Freigabe: Rückblick Gerade 2011/2012 kaum Beachtung der Rechtslage Arbeitskreis P-Konto Lippe als Beispiel für eine kreative und präventive Lösung Auf Initiative der Schuldnerberatung Detmold trafen sich im Vorfeld des Wegfalls der alten Regeln Vertreter von Banken, Gerichten, Finanzverwaltung, Arbeitsagentur, Jobcenter, Schuldnerberatung und Insolvenzverwaltung zu großen Gesprächsrunden. Durch die Veröffentlichung gelang vielen Beteiligten ein Perspektivwechsel und die Umstellung funktionierte relativ reibungslos. DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 25

26 P-Konto Freigabe: Und heute? Es soll Gerichte geben, die kaum Beschlüsse nach 850 k ZPO erlassen. ( Verwalter kann doch freigeben. ) Andererseits gibt es Gerichte, die eine Freigabe ausdrücklich verbieten. Für mich als Verwalter bedeutet das: Willst du recht haben oder glücklich sein? Beides gleichzeitig geht nicht. (Marshall B. Rosenberg) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 26

27 Zusammenarbeit am Beispiel Mitwirkungspflichten Klassische Konfliktsituationen DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 27

28 Reibungspunkt Mitwirkungspflichten z.b. Verspätet angezeigte Tätigkeit => Nachzahlung pfänd. Einkommen => Verwalter drängt auf Ausgleich => Ratenzahlung wird vorgeschlagen => und nicht eingehalten => Ärger und Frust auf beiden Seiten Mögliche Muster Schuldner: Druck, Druck,... Stress z.b. Totstellen Verwalter: Frustration und Verbitterung (Beidseitige Kommunikationsstörung) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 28

29 Reibungspunkt Mitwirkungspflichten These: Mitwirkungspflichten als Möglichkeit zur Stärkung der Eigenverantwortung und des Selbstwertgefühls des Schuldners + Respekt vor der Eigenverantwortung + Information und Transparenz als notwendige Basis DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 29

30 Zusammenarbeit am Beispiel Steuererklärungen Klassische Konfliktsituationen DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 30

31 Einkommensteuererklärungen BGH (Beschluss vom IX ZB 197/07) Insolvenzverwalter ist zur Abgabe verpflichtet. AG Bochum (Beschluss vom IK 913/11) Schuldner ist zur Abgabe verpflichtet. Mindermeinung (m.e. allerdings zutreffend). DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 31

32 Einkommensteuererklärungen Interessenlage Schuldner: Erstattung füllt Masse / Stundung auf Dokumentiert Mitwirkung als eigene Leistung zur RSB Verwalter: Erstattung füllt Masse / Stundung auf Dokumentiert vollständiges und sorgsames Arbeiten aber: Risiko für Vollständigkeit und Richtigkeit (*) Lösung Gemeinsame Erklärung mit Hinweis auf (*) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 32

33 Fragen? DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 33

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Insolvenzrecht auf den. gebracht DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND,

35 Rechtsprechung Pfändungsschutzkonto BGH, Beschluss vom VII ZB 64/10, Doppelpfändung Ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, wird daher auf ein Pfändungsschutzkonto des Schuldners vom Arbeitgeber monatlich nur der unpfändbare Betrag überwiesen und weicht dieser ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen des 850k Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 ZPO ab, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß 850k Abs. 4 ZPO durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festsetzen. DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 35

36 Rechtsprechung Pfändungsschutzkonto LG Verden, Urteil vom S 3/13 Kein Erlöschen durch Insolvenzeröffnung Das P-Konto i. S. des ZPO 850 k ZPO bleibt in seinem Bestand von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die Vorschriften der INSO 115, INSO 116 InsO, nach denen die Insolvenz zur Beendigung von Geschäftsbesorgungsverträgen führt, müssen im Fall eines bestehenden Pfändungsschutzkontos im Zusammenhang mit INSO 36 INSO 36 Absatz I InsO und dem dortigen Verweis auf ZPO 850 k ZPO betrachtet werden. (Leitsatz der Redaktion der NZI) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 36

37 Rechtsprechung Einkommensteuererklärung (BGH: Verwalter) BGH, Beschluss vom IX ZB 197/07 Der Verwalter hat gem. 34 AO 34 Absatz I und 34 Absatz III AO die steuerlichen Pflichten des Schuldners zu erfüllen, soweit seine Verwaltung reicht. Die Verwaltungsbefugnis des Verwalters ( 80 InsO) erstreckt sich auf das zur Insolvenzmasse ( 35, INSO 36 InsO) gehörende Vermögen. Demgemäß hatte der Verwalter auch im Streitfall den dem Schuldner obliegenden steuerlichen Pflichten nachzukommen und für ihn eine Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt einzureichen. Da der Schuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens seine steuerliche Handlungsfähigkeit verliert (Kübler, in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, 155 Rdnr. 81), kann nur der Verwalter für ihn eine Steuererklärung bei dem Finanzamt abgeben. Auf Verlangen des Verwalters ist der Schuldner lediglich zur Vorlage der zur Erstellung der Steuererklärung notwendigen Unterlagen verpflichtet. DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 37

38 Rechtsprechung Einkommensteuererklärung (AG Bochum: Schuldner) AG Bochum: Bei abhängig beschäftigten Insolvenzschuldnern ist allein der Insolvenzschuldner zur Abgabe der Steuererklärung berechtigt und verpflichtet AG Bochum, Beschluss vom IK 913/11 1. Der Treuhänder (Verwalter) ist weder verpflichtet noch berechtigt, für einen abhängig beschäftigten Insolvenzschuldner die Lohn- oder Einkommensteuer abzugeben. 2. Deshalb kann das Insolvenzgericht den Schuldner auch nicht auffordern, die zur Erstellung der Steuererklärung benötigten Dokumente an den Treuhänder (Verwalter) auszuhändigen. 3. Bei abhängig beschäftigten Insolvenzschuldnern ist allein der Insolvenzschuldner zur Abgabe der Steuererklärung berechtigt und verpflichtet. (Leitsätze des Gerichts) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 38

39 Rechtsprechung Pflicht zur Zahlung der Einkommensteuer (Änderung der Rspr.) BFH, Urteil vom IX R 23/14 1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). 2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wird. (Anm.: Auswirkungen auf die Zahlungspflichten im Insolvenzverfahren sind möglich.) DER SCHULDNER IN DER VERBRAUCHERINSOLVENZ AUS SICHT DES INSOLVENZVERWALTERS - DORTMUND, Heinz Blome, Oliver Schulte 39

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